AUS DEM HEIMATGEBIET
zu
haben, und auch in Deutschland wird angesichts ähnlicher Erfahrungen von mancher Seite die Forderung erhoben, daß auch die Krankenkassenmitglieder zur Bezahlung eines bestimmten Prozentsatzes sowohl bei den Arzneimitteln als auch bei den ärztlichen Gebühren herangezogen werden. Ein Privatpatient, der Arzt und Apotheke selbst bezahlen muß, überlegt sich zweimal, bevor er den Arzt, namentlich nachts oder sonntags, in
Anspruch nimmt, ebenso, ob er sich wegen jeder Bagatelle teure Arzneimittel verschreiben läßt.
Von den Versicherten muß erwartet werden, daß sie die Gelder der Krankenkasse,
die einbezahlten Beitrage auch in einer Form wieder für sich in Anspruch nehmen dürfen. Jeder kann in die Lage kommen, bei einer schweren Erkrankung oder bei einem Unfall sowohl ärztliche Behandlung als auch Arzneimittelversorgung, Krankenhauspflege usw. in einem Umfang notwendig zu haben, der über die eigenen Beiträge weit hinausgeht und für dessen Risiko die Krankenkasse aufkommen muß. Mehr Verantwortungsgefühl gegenüber der Allgemeinheit ist auch hier am Platze.“'
. Gleiche Kohlen zu verschiedenem Preis
Ein Kuivisum, das Kohlenhändlern und Verbrauchern nicht gefällt
.. auf dringende Fälle beschränken“
Audi Aerzte braudien Nacht- und Sonntagsruhe - Uebertriebener Arzneimittelverbraudi
„Vo^SeitenHde^Aerzt^e Arm ® imittelve 5 S0r S un g »ach der Kran- aen, aau sie aie lieiaer ae r Krankenkasse,
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gCnu — hätten. Es handelt jach dabei dazu geführt, daß die Kranken nunmehr einen die einbezahlten Beiträge auch in’ irgendregelmäßig um Angehörige von jvTSMr-enkas- Teil der Arzneikosten selbst zu bezahlen ' ~ ..
sen, die auf Grund ihres Anspruches auf freie ärztliche Behandlung glauben, jederzeit das Recht zu haben, 'den Arzt rufen zu dürfen.
Gewiß ist die Krankenkasse verpflichtet, ihren Mitgliedern freie ärztliche Behandlung zu gewähren, aber nur insoweit, als diese notwendig ist.
Wenn beispielsweise jemand im Laufe des Tages eine Verletzung erleidet oder erkrankt und der Zustand sich nicht etwa noch verschlimmert, ist es eigentlich selbstverständlich, daß man mit der Zuziehung des Arztes nicht ausgerechnet bis zu den Nachtstunden wartet, sondern ihn im Laufe des Tages aufsucht oder ihn um einen Besuch bittet. Das gleiche gilt auch für die Inanspruchnahme der Aerzte an Sonn- und Feiertagen. Auch hier hat es sich gezeigt, daß häufig genug der gleiche Zustand der am Sonntag die Versicherten zur Inanspruchnahme des Arztes veranlaßte, schon mehrere Tage vorher bestand, und daß man nun ausgerechnet bis Sonntag mit der Zuziehung des Arztes 1 wartet, vielleicht weil man am Sonntag mehr Zeit hierzu hatte.
Es müßte doch eigentlich jedermann einleuchten, daß auch die Aerzte, schon angesichts ihres strengen Dienstes, Anspruch auf Sonntags- und Nachtruhe haben und nur in wirklichen Notfällen in den Nachtstunden gerufen werden sollten. Wenn jetzt auch fast in allen Orten ein ärztlicher Sonntagsdienst eingerichtet ist, so sollte man sich doch auch äö den Sonntagen bei der Inanspruchnahme des Arztes, vor allem des Sonntagsdienst habenden Arztes, auf wirkklich dringende Fälle beschränken.
Bei dieser Gelegenheit darf noch erwähnt werden, daß auch hinsichtlich der Arzneimittelversorgung die Krankenkasse zwar die wirklich notwendigen Medikamente bezahlt, daß man aber darüber hinaus nicht an den Arzt das Ansinnen stellen sollte, nun bei jeder Gelegenheit, insbesondere bei jedem Besuch oder bei einer Sprechstunden-Untersuchung dieses oder jenes Mittel zu verschreiben.
Häufig genug kann durch andere Maßnahmen der gleiche Erfolg erzielt werden, wie durch ein Arzneimittel, durch dessen übermäßigen Gebrauch ohnehin in vielen Fällen zwar die Beschwerden des Kranken behoben, aber gleichzeitig auch oft die Abwehrkräfte des Kranken gegenüber allen möglichen anstek- kenden Krankheiten herabgesetzt werden.
Dies gilt namentlich für die unzähligen Mittel gegen Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit,
Verstopfung, aber auch gegenüber anderen Schmerzen,, die wohl durch solche Medikamente vorübergehend beseitigt, deren Ursache aber auf diese Weise nicht behoben werden kann.
Nicht zu Unrecht hat man von einem Arzneimittelunfug gesprochen, der bei den Versicherten allmählich eingerissen ist auf Grund der Tatsache, daß diese Anspruch nicht nur auf freie ärztliche Behandlung, sondern auch
CALWER TAGBLATT Verlag Paul Adolff, in der Südwest-Presse GmbH. Gemeinschaft Südwestdeutscher Zeitungsverleger Lokale Schriftleitung: Helmut Haaser. Redaktion und Geschäftsstelle Calw, Lederstraße 23 Telefon 735, nach Geschäftsschluß 734 Drude: A. Oelschläger’sche Buchdrudcerei, Calw Monatl. Bezugspreis: 2,80 DM zuz. 40 Pfg. Trägerlohn
Herr Müller ist ganz verwirrt: eben hat er von seinem Kohlenhändler 20 Zentner große Eierkohlen für seinen Haushalt und 30 Zentner derselben Sorte für seinen Betrieb gekauft und die Rechnungen (jawohl: Mehrzahl!) erhalten. Nun, da steht zu lesen, schwarz auf weiß — man kann nicht daran rütteln — daß er für seine Hauskohlen 5.13 DM pro Zentner bezahlen muß, für seine Gewerbekohlen aber 5.81 DM, je frei Keller. Ein Kuriosum, das seinesgleichen sucht.
Für den Laienverstand ist der Vorgang nicht ohne weiteres verständlich. Das Investitionshilfegesetz brachte nicht die notwendigen Kapitalien für den deutschen Bergbau auf. Eine Preiserhöhung war daher unumgänglich. Die Bundesregierung stellte sich aber auf den (verständlichen) Standpunkt, daß der Normalverbraucher, der also Kohle für den Haushalt bezieht, auf keinen Fall von dieser Preiserhöhung betroffen werden dürfe. Deshalb wurde nur der Preis für gewerbliche Kohle erhöht.
Der Kohlenhandel lief Sturm gegen diesen Beschluß und wies auf das Paradoxon hin, daß für dieselbe Ware verschiedene Preise bezahlt werden müssen. Inzwischen hat sich auch herausgestellt, daß der Verbraucher dieser Regelung wenig Verständnis entgegenbringt. Wenn er seinen Privat- und Geschäftsbedarf in der gleichen Firma deckt, so kann man ihn über die Gründe der ihm unverständlichen Preisvarschiedenheiten aufklären. Läßt er sich aber von verschiedenen Händlern beliefern, so wird er unweigerlich den einen von ihnen für einen Wucherer halten, da ihm dieser für einen Zentner große Eierkohlen frei Keller 5.81 DM, der andere aber 5.13 DM berechnet.
Das sind aber nicht die einzigen üblen Auswirkungen dieser Regelung. Der Kohlenhandel glaubt mit Sicherheit annehmen zu können, daß sich die erhöhten Kohlenkosten für die Produktion in steigenden Warenpreisen auswirken wird. Tatsächlich hat die Bundesbahn bereits den Frachttarif um 7 Prozent hinaufgesetzt, so daß auch die Hausbrandkohle um 10 Pfg. je Zentner verteuert wurde.
Nach wie vor ist der Kohlenhandel der Meinung, daß ein Vorschlag, die Tonne Kohle einheitlich um 5 DM teurer zu berechnen, weit besser gewesen wäre. Denn dann wäre, so glaubt man, der Investitionsbedarf des Bergbaues gedeckt gewesen, während die Industrie bei dem relativ unbedeutenden Aufschlag keinen Anlaß zu einer Warenverteuerung gehabt hätte, der jetzt aber gegeben ist, da der Zentner Kohle für sie um 60—70 Pfg. mehr kostet
Für den Kohlenhandel kommt noch eine weitere Unannehmlichkeit dazu. Er muß näm
lich bei jeder kleinsten Quantität genau aus- weisen, ob sie für Hausbrand oder gewerbliche Zwecke ausgegeben wurde, um den höheren Einkaufspreis zurückerstattet zu bekommen. Das bedeutet naturgemäß eine nicht unbeträchtliche Mehrarbeit. Und wenn der Kohlenhändler auch nur einmal vergißt, eine Hausbrandlieferung als solche einzutragen, so erleidet er schon einen ganz beträchtlichen Verlust.
Nun, manch Schlauer wird sich vielleicht sagen, daß er jetzt eben alle Kohlen auf „Hausbrand“ einkaufen wird. Doch dem ist ein doppelter Riegel vorgeschoben. Zum einen ist das Kontingent des Händlers genau nach Hausbrand und Gewerbekohle eingeteilt: das Hausbrandkontingent wird der Kohlenhändler kaum überschreiten wegen seines geschäftlichen Interesses, so gern er dies vielleicht im Interesse seines Kunden tun würde. Auf der anderen Seite wird bei der nächsten Kohlenzuteilung genau der Verbrauch dieses Jahres berücksichtigt werden, so daß evtl, der übermäßige Verbrauch an Hausbrand einfach gestrichen, das geringere Kontingent an Gewerbekohle aber beibehalten wird.
Was tun bei Manöversdiäden ?
Auch in unserem Gebiet wurden bei den vergangenen Truppenübungen zahlreiche Schäden an Grundstücken und Gebäuden angerichtet. Auf unsere Anfrage, was in solchen Fällen von den Geschädigten zu tun ist, erhalten wir von zuständiger Seite folgende Auskunft:
1. Sofort nach Entstehung des Schadens Meldung mit eingeschriebenem Brief an die Gendarmerie Franchise, Calw.
2. Innerhalb von 90 Tagen Antrag auf Schadenersatz beim Landratsamt, Abt. Requisitionsamt, Calw. In diesem Antrag müssen Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort, Beruf, Staatsangehörigkeit und Wohnort des Geschädigten enthalten sein.
Bei Flurschäden genügt ein formloser Antrag, dem jedoch eine Schätzung des Landwirtschaftsobmanns über Größe der zerstörten Fläche und Wiederherstellungkosten beigefügt sein muß. Der Vorgang der Beschädigung ist möglichst genau zu schildern.
Auch bei Forstschäden genügt ein formloser Antrag, dem ein Protokoll des zuständigen Forstmeisters über Anzahl der zerstörten Bäume, Kosten zur Wiederbeschaffung usw. beizufügen sind.
Für Bau- und Mobiliarschäden können Vordrucke beim Requisitionsamt Calw angefordert werden.
Nagolder Wochenmarktbericht
Nagold. Am letzten Samstag war das Angebot an billigen Zwetschgen besonders groß; Kartoffeln waren stark gefragt, ohne daß die Nachfrage ganz befriedigt werden konnte. Im einzelnen wurden folgende Preise notiert:
Kopfsalat (1 Stück) 35 Pfg. Endiviensalat (1 Stück) 25 Pfg. Gurken (1 Stück) 40—60 Pfg. Gelbe Rüben (1 Pfd.) 25—30 Pfg. Tomaten (1 Pfd.) 30—35 Pfg. Zwiebeln (1 Pfd.) 35 Pfg. Rettiche (1 Bund) 25 Pfg. Blumenkohl (1 Kopf)' 55—70 Pfg. Weißkraut (1 Pfd.) 20 Pfg. Blaukraut (1 Pfd.) 25 Pfg. Kopfkohlrabi (1 Stück) 20 Pfg. Spinat (1 Pfd.) 30 Pfg. Rote Rüben (1 Bund) 20 Pfg. Bohnen (1 Pfd.) 50 Pfg. Zwetschgen (1 Pfd.) 15—25 Pfg. Trauben (1 Pfd.) 40—70 Pfg. Birnen (1 Pfd.) 20—35 Pfg. Aepfel (1 Pfd.) 15—30 Pfg. Eier (1 Stück) 25 Pfg. Kartoffeln (1 Ztr.) 10—11 DM. Landbutter (14 Pfd.) 1.45 DM.
Unsere Kreisgemeinden berichten
Nagold. Vergangenen Sonntag wurde hier das Bezirksmissionsfest abgehalten. Beim Festgottesdienst in der ev. Stadtkirche sprach Missionar Stöckle. Dekan Brezger leitete die Nachmittagsfestversammlung ein, deren Höhepunkt eine Ansprache des greisen Inders San- jiva Rajo bildete. Nach ihm richtete Missionar Schüler, der aus Ebhausen gebürtig ist und an sein Wirkungsfeld in Indien zurückkehrt, ein Abschiedswort an die große Festgemeinde. Den Ausklang des Tages bildete ein Jugendabend, bei dem Missionar Stöckle über die Lage der Mission in allen Teilen der Welt berichtete.
Haiterbach. Kreisbaumwart Walz (Nagold) führte am vergangenen Sonntag eine Obstbaubegehung durch, die in verschiedene Baumgrundstücke führte. Der Obstbaufachmann zeigte an Hand von Beispielen die richtige und falsche Pflege, machte auf bestehende Mängel aufmerksam und erläuterte das Ausputzen und Beschneiden.
Walddorf. Am kommenden Sonntag dürfen die Eheleute Abraham und Luise Walz das Fest der goldenen Hochzeit feiern. Der Ehemann steht im 78., seine Gattin im 71. Lebensjahr.
Rohrdorf. Ende letzter Woche besichtigte der Nagolder Gemeinderat auf Einladung
der Direktion der Schwarzwälder Tuchfabrik Rohrdorf AG., zusammen mit dem Gemeinderat von Rohrdorf, dieses größte und neuzeitlich eingerichtete Unternehmen am Platze. Direktor Ernst Gauß hatte selbst die Führung übernommen und gab anschauliche Erläuterungen über die Geschichte des Unternehmens sowie die Fabrikation.
Altensteig. Bei einer Ausschußsitzung des MSC. Altensteig wurde beschlossen, am 5. Oktober wieder eine Kriegsbeschädigtenfahrt zu veranstalten, die diesmal nach Maulbronn führen soll.
Calmbach. Der Gemeinderat beschloß in seiner letzten Sitzung, die Bauarbeiten für die Schömberger Straße an die Calmbacher Firmen Karl Seyfried und Gebr. Kiefer zu vergeben. Die Instandsetzungskosten sind mit rund 43 000 DM veranschlagt.
Freudenstadt. Aus der Fremdenverkehrsbilanz geht hervor, daß der Monat August mit über 9000 Gästen und 57 000 Ueber- nachtungen die höchsten Zahlen der Saison brachte. Der Juli hatte 8700 Gäste und 44 000 Uebernachtungen aufgewiesen. Verglichen mit den entsprechenden Monaten des Vorjahres ergeben sich Steigerungen der Besucher- und Uebernachtungszahlen um 50—60 Prozent.
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