AUS DEM HEIMATGEBIET

zu

haben, und auch in Deutschland wird ange­sichts ähnlicher Erfahrungen von mancher Seite die Forderung erhoben, daß auch die Krankenkassenmitglieder zur Bezahlung eines bestimmten Prozentsatzes sowohl bei den Arzneimitteln als auch bei den ärztlichen Ge­bühren herangezogen werden. Ein Privat­patient, der Arzt und Apotheke selbst bezah­len muß, überlegt sich zweimal, bevor er den Arzt, namentlich nachts oder sonntags, in

Anspruch nimmt, ebenso, ob er sich wegen jeder Bagatelle teure Arzneimittel verschrei­ben läßt.

Von den Versicherten muß erwartet wer­den, daß sie die Gelder der Krankenkasse,

die einbezahlten Beitrage auch in einer Form wieder für sich in Anspruch neh­men dürfen. Jeder kann in die Lage kommen, bei einer schweren Erkrankung oder bei einem Unfall sowohl ärztliche Behandlung als auch Arzneimittelversorgung, Kranken­hauspflege usw. in einem Umfang notwendig zu haben, der über die eigenen Beiträge weit hinausgeht und für dessen Risiko die Kran­kenkasse aufkommen muß. Mehr Verantwor­tungsgefühl gegenüber der Allgemeinheit ist auch hier am Platze.'

. Gleiche Kohlen zu verschiedenem Preis

Ein Kuivisum, das Kohlenhändlern und Verbrauchern nicht gefällt

.. auf dringende Fälle beschränken

Audi Aerzte braudien Nacht- und Sonntagsruhe - Uebertriebener Arzneimittelverbraudi

Vo^SeitenHde^Aerzt^e Arm ® imittelve 5 S0r S un g »ach der Kran- aen, aau sie aie lieiaer ae r Krankenkasse,

wiederholt^ darübfr 4 kenversl cherungsordnung haben. Die Erfah- die letzten Endes der Allgemeinheit der Ver-

als früher nachts zif Besucht^ run ff n die beispielsweise in England mit der sicherten gehören, nur in wirklich notwendi- den si?h gerufenV r staatlichen Krankenversicherung in den letz- gen Fällen in Anspruch nehmen, und nicht

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gCnu hätten. Es handelt jach dabei dazu geführt, daß die Kranken nunmehr einen die einbezahlten Beiträge auch in irgend­regelmäßig um Angehörige von jvTSMr-enkas- Teil der Arzneikosten selbst zu bezahlen ' ~ ..

sen, die auf Grund ihres Anspruches auf freie ärztliche Behandlung glauben, jederzeit das Recht zu haben, 'den Arzt rufen zu dürfen.

Gewiß ist die Krankenkasse verpflichtet, ihren Mitgliedern freie ärztliche Behandlung zu gewähren, aber nur insoweit, als diese not­wendig ist.

Wenn beispielsweise jemand im Laufe des Tages eine Verletzung erleidet oder erkrankt und der Zustand sich nicht etwa noch ver­schlimmert, ist es eigentlich selbstverständ­lich, daß man mit der Zuziehung des Arztes nicht ausgerechnet bis zu den Nachtstunden wartet, sondern ihn im Laufe des Tages auf­sucht oder ihn um einen Besuch bittet. Das gleiche gilt auch für die Inanspruchnahme der Aerzte an Sonn- und Feiertagen. Auch hier hat es sich gezeigt, daß häufig genug der gleiche Zustand der am Sonntag die Ver­sicherten zur Inanspruchnahme des Arztes veranlaßte, schon mehrere Tage vorher be­stand, und daß man nun ausgerechnet bis Sonntag mit der Zuziehung des Arztes 1 wartet, vielleicht weil man am Sonntag mehr Zeit hierzu hatte.

Es müßte doch eigentlich jedermann ein­leuchten, daß auch die Aerzte, schon ange­sichts ihres strengen Dienstes, Anspruch auf Sonntags- und Nachtruhe haben und nur in wirklichen Notfällen in den Nachtstunden ge­rufen werden sollten. Wenn jetzt auch fast in allen Orten ein ärztlicher Sonntagsdienst ein­gerichtet ist, so sollte man sich doch auch äö den Sonntagen bei der Inanspruchnahme des Arztes, vor allem des Sonntagsdienst haben­den Arztes, auf wirkklich dringende Fälle be­schränken.

Bei dieser Gelegenheit darf noch erwähnt werden, daß auch hinsichtlich der Arznei­mittelversorgung die Krankenkasse zwar die wirklich notwendigen Medikamente bezahlt, daß man aber darüber hinaus nicht an den Arzt das Ansinnen stellen sollte, nun bei jeder Gelegenheit, insbesondere bei jedem Besuch oder bei einer Sprechstunden-Untersuchung dieses oder jenes Mittel zu verschreiben.

Häufig genug kann durch andere Maßnahmen der gleiche Erfolg erzielt werden, wie durch ein Arzneimittel, durch dessen übermäßigen Gebrauch ohnehin in vielen Fällen zwar die Beschwerden des Kranken behoben, aber gleichzeitig auch oft die Abwehrkräfte des Kranken gegenüber allen möglichen anstek- kenden Krankheiten herabgesetzt werden.

Dies gilt namentlich für die unzähligen Mit­tel gegen Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit,

Verstopfung, aber auch gegenüber anderen Schmerzen,, die wohl durch solche Medika­mente vorübergehend beseitigt, deren Ursache aber auf diese Weise nicht behoben werden kann.

Nicht zu Unrecht hat man von einem Arz­neimittelunfug gesprochen, der bei den Ver­sicherten allmählich eingerissen ist auf Grund der Tatsache, daß diese Anspruch nicht nur auf freie ärztliche Behandlung, sondern auch

CALWER TAGBLATT Verlag Paul Adolff, in der Südwest-Presse GmbH. Gemeinschaft Südwestdeutscher Zeitungsverleger Lokale Schriftleitung: Helmut Haaser. Redaktion und Geschäftsstelle Calw, Lederstraße 23 Telefon 735, nach Geschäftsschluß 734 Drude: A. Oelschlägersche Buchdrudcerei, Calw Monatl. Bezugspreis: 2,80 DM zuz. 40 Pfg. Trägerlohn

Herr Müller ist ganz verwirrt: eben hat er von seinem Kohlenhändler 20 Zentner große Eierkohlen für seinen Haushalt und 30 Zent­ner derselben Sorte für seinen Betrieb gekauft und die Rechnungen (jawohl: Mehrzahl!) er­halten. Nun, da steht zu lesen, schwarz auf weiß man kann nicht daran rütteln daß er für seine Hauskohlen 5.13 DM pro Zentner bezahlen muß, für seine Gewerbekohlen aber 5.81 DM, je frei Keller. Ein Kuriosum, das seinesgleichen sucht.

Für den Laienverstand ist der Vorgang nicht ohne weiteres verständlich. Das Investitions­hilfegesetz brachte nicht die notwendigen Ka­pitalien für den deutschen Bergbau auf. Eine Preiserhöhung war daher unumgänglich. Die Bundesregierung stellte sich aber auf den (verständlichen) Standpunkt, daß der Normal­verbraucher, der also Kohle für den Haus­halt bezieht, auf keinen Fall von dieser Preiserhöhung betroffen werden dürfe. Des­halb wurde nur der Preis für gewerbliche Kohle erhöht.

Der Kohlenhandel lief Sturm gegen diesen Beschluß und wies auf das Paradoxon hin, daß für dieselbe Ware verschiedene Preise bezahlt werden müssen. Inzwischen hat sich auch herausgestellt, daß der Verbraucher die­ser Regelung wenig Verständnis entgegen­bringt. Wenn er seinen Privat- und Geschäfts­bedarf in der gleichen Firma deckt, so kann man ihn über die Gründe der ihm unver­ständlichen Preisvarschiedenheiten aufklären. Läßt er sich aber von verschiedenen Händ­lern beliefern, so wird er unweigerlich den einen von ihnen für einen Wucherer halten, da ihm dieser für einen Zentner große Eier­kohlen frei Keller 5.81 DM, der andere aber 5.13 DM berechnet.

Das sind aber nicht die einzigen üblen Aus­wirkungen dieser Regelung. Der Kohlenhandel glaubt mit Sicherheit annehmen zu können, daß sich die erhöhten Kohlenkosten für die Produktion in steigenden Warenpreisen aus­wirken wird. Tatsächlich hat die Bundesbahn bereits den Frachttarif um 7 Prozent hinauf­gesetzt, so daß auch die Hausbrandkohle um 10 Pfg. je Zentner verteuert wurde.

Nach wie vor ist der Kohlenhandel der Mei­nung, daß ein Vorschlag, die Tonne Kohle einheitlich um 5 DM teurer zu berechnen, weit besser gewesen wäre. Denn dann wäre, so glaubt man, der Investitionsbedarf des Berg­baues gedeckt gewesen, während die Industrie bei dem relativ unbedeutenden Aufschlag kei­nen Anlaß zu einer Warenverteuerung gehabt hätte, der jetzt aber gegeben ist, da der Zent­ner Kohle für sie um 6070 Pfg. mehr kostet

Für den Kohlenhandel kommt noch eine weitere Unannehmlichkeit dazu. Er muß näm­

lich bei jeder kleinsten Quantität genau aus- weisen, ob sie für Hausbrand oder gewerbliche Zwecke ausgegeben wurde, um den höheren Einkaufspreis zurückerstattet zu bekommen. Das bedeutet naturgemäß eine nicht unbe­trächtliche Mehrarbeit. Und wenn der Kohlen­händler auch nur einmal vergißt, eine Haus­brandlieferung als solche einzutragen, so er­leidet er schon einen ganz beträchtlichen Ver­lust.

Nun, manch Schlauer wird sich vielleicht sagen, daß er jetzt eben alle Kohlen auf Hausbrand einkaufen wird. Doch dem ist ein doppelter Riegel vorgeschoben. Zum einen ist das Kontingent des Händlers genau nach Hausbrand und Gewerbekohle eingeteilt: das Hausbrandkontingent wird der Kohlenhändler kaum überschreiten wegen seines geschäft­lichen Interesses, so gern er dies vielleicht im Interesse seines Kunden tun würde. Auf der anderen Seite wird bei der nächsten Kohlen­zuteilung genau der Verbrauch dieses Jahres berücksichtigt werden, so daß evtl, der über­mäßige Verbrauch an Hausbrand einfach ge­strichen, das geringere Kontingent an Ge­werbekohle aber beibehalten wird.

Was tun bei Manöversdiäden ?

Auch in unserem Gebiet wurden bei den vergangenen Truppenübungen zahlreiche Schäden an Grundstücken und Gebäuden an­gerichtet. Auf unsere Anfrage, was in solchen Fällen von den Geschädigten zu tun ist, er­halten wir von zuständiger Seite folgende Auskunft:

1. Sofort nach Entstehung des Schadens Meldung mit eingeschriebenem Brief an die Gendarmerie Franchise, Calw.

2. Innerhalb von 90 Tagen Antrag auf Scha­denersatz beim Landratsamt, Abt. Requisiti­onsamt, Calw. In diesem Antrag müssen Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort, Beruf, Staatsangehörigkeit und Wohnort des Geschä­digten enthalten sein.

Bei Flurschäden genügt ein formloser Antrag, dem jedoch eine Schätzung des Land­wirtschaftsobmanns über Größe der zerstörten Fläche und Wiederherstellungkosten beigefügt sein muß. Der Vorgang der Beschädigung ist möglichst genau zu schildern.

Auch bei Forstschäden genügt ein formloser Antrag, dem ein Protokoll des zu­ständigen Forstmeisters über Anzahl der zer­störten Bäume, Kosten zur Wiederbeschaffung usw. beizufügen sind.

Für Bau- und Mobiliarschäden können Vordrucke beim Requisitionsamt Calw angefordert werden.

Nagolder Wochenmarktbericht

Nagold. Am letzten Samstag war das An­gebot an billigen Zwetschgen besonders groß; Kartoffeln waren stark gefragt, ohne daß die Nachfrage ganz befriedigt werden konnte. Im einzelnen wurden folgende Preise notiert:

Kopfsalat (1 Stück) 35 Pfg. Endiviensalat (1 Stück) 25 Pfg. Gurken (1 Stück) 4060 Pfg. Gelbe Rüben (1 Pfd.) 2530 Pfg. Tomaten (1 Pfd.) 3035 Pfg. Zwiebeln (1 Pfd.) 35 Pfg. Rettiche (1 Bund) 25 Pfg. Blumenkohl (1 Kopf)' 5570 Pfg. Weißkraut (1 Pfd.) 20 Pfg. Blau­kraut (1 Pfd.) 25 Pfg. Kopfkohlrabi (1 Stück) 20 Pfg. Spinat (1 Pfd.) 30 Pfg. Rote Rüben (1 Bund) 20 Pfg. Bohnen (1 Pfd.) 50 Pfg. Zwetschgen (1 Pfd.) 1525 Pfg. Trauben (1 Pfd.) 4070 Pfg. Birnen (1 Pfd.) 2035 Pfg. Aepfel (1 Pfd.) 1530 Pfg. Eier (1 Stück) 25 Pfg. Kartoffeln (1 Ztr.) 1011 DM. Land­butter (14 Pfd.) 1.45 DM.

Unsere Kreisgemeinden berichten

Nagold. Vergangenen Sonntag wurde hier das Bezirksmissionsfest abgehalten. Beim Fest­gottesdienst in der ev. Stadtkirche sprach Mis­sionar Stöckle. Dekan Brezger leitete die Nachmittagsfestversammlung ein, deren Höhe­punkt eine Ansprache des greisen Inders San- jiva Rajo bildete. Nach ihm richtete Missionar Schüler, der aus Ebhausen gebürtig ist und an sein Wirkungsfeld in Indien zurückkehrt, ein Abschiedswort an die große Festgemeinde. Den Ausklang des Tages bildete ein Jugend­abend, bei dem Missionar Stöckle über die Lage der Mission in allen Teilen der Welt be­richtete.

Haiterbach. Kreisbaumwart Walz (Na­gold) führte am vergangenen Sonntag eine Obstbaubegehung durch, die in verschiedene Baumgrundstücke führte. Der Obstbaufach­mann zeigte an Hand von Beispielen die rich­tige und falsche Pflege, machte auf bestehende Mängel aufmerksam und erläuterte das Aus­putzen und Beschneiden.

Walddorf. Am kommenden Sonntag dür­fen die Eheleute Abraham und Luise Walz das Fest der goldenen Hochzeit feiern. Der Ehe­mann steht im 78., seine Gattin im 71. Lebens­jahr.

Rohrdorf. Ende letzter Woche besich­tigte der Nagolder Gemeinderat auf Einladung

der Direktion der Schwarzwälder Tuchfabrik Rohrdorf AG., zusammen mit dem Gemeinde­rat von Rohrdorf, dieses größte und neuzeit­lich eingerichtete Unternehmen am Platze. Di­rektor Ernst Gauß hatte selbst die Führung übernommen und gab anschauliche Erläute­rungen über die Geschichte des Unternehmens sowie die Fabrikation.

Altensteig. Bei einer Ausschußsitzung des MSC. Altensteig wurde beschlossen, am 5. Oktober wieder eine Kriegsbeschädigten­fahrt zu veranstalten, die diesmal nach Maul­bronn führen soll.

Calmbach. Der Gemeinderat beschloß in seiner letzten Sitzung, die Bauarbeiten für die Schömberger Straße an die Calmbacher Fir­men Karl Seyfried und Gebr. Kiefer zu ver­geben. Die Instandsetzungskosten sind mit rund 43 000 DM veranschlagt.

Freudenstadt. Aus der Fremdenver­kehrsbilanz geht hervor, daß der Monat Au­gust mit über 9000 Gästen und 57 000 Ueber- nachtungen die höchsten Zahlen der Saison brachte. Der Juli hatte 8700 Gäste und 44 000 Uebernachtungen aufgewiesen. Verglichen mit den entsprechenden Monaten des Vorjahres ergeben sich Steigerungen der Besucher- und Uebernachtungszahlen um 5060 Prozent.

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