AUS STADT UND KREIS CALW
Ab Juni t&gHeh
Wieder „Calwer Tagblatt“
Von Pfingsten an erscheint die „Calwer Zeitung" wieder unter dem früheren Titel „Calwer Tagblatt" und setzt damit eine lange Tradition fort, die in ihren Anfängen — mit dem „Calwer Wochenblatt“ beginnend — bis ins Jahr 1826 znrückreicfat. Der verpflichtenden Bezeichnung „Tagblatt“ entsprechend, erscheint unsere Zeitung ab 4. Juni außerdem täglich.
Wir wissen, daß wir mit der Wiedereinführung der täglichen Erscheinungsweise einem lang gehegten Wunsch unserer Leser stattgeben. Nachdem wir hierfür die technischen Voraussetzungen geschaffen haben, werden unsere Bezieher ihr Heimatblatt wieder täglich ins Haus bekommen und auf diese Weise noch rascher und zuverlässiger als bisher über das Geschehen in aller Welt und im Heimatgebiet unterrichtet sein.
Der Uebergang zum täglichen Erscheinen war jedoch nicht allein ein Anliegen unserer Leserschaft, sondern noch mehr unser eigenes. Wir waren uns zu allen Zeiten bewußt, daß es dem Sinn und Charakter einer Tageszeitung widerspricht, wenn sie nicht an jedem Wochentag in die Hände des Lesers gelangt. Dieses langerstrebte Ziel nun wieder erreicht zu haben, ist deshalb für Verlag und Redaktion eine besondere Genugtuung.
Gegenüber der „Calwer Zeitung“ Wird das „Calwer Tagblatt“ 8 bis 10 Ausgaben mehr naben. Dies bedingt neben einem größeren Papierverbrauch auch höhere technische Aufwendungen und größere Ausgaben für die gesamte Herstellung wie für den Vertrieb. Diese Mehrkosten nimmt unser Verlag auf sich, muß aber zum kleineren Teil auch die Bezieher daran beteiligen. Unsere Austrägerinnen werden daher beim nächsten Bezugsgeldeinzug eine Quittung über 3.20 DM vorweisen, was mithin einer Erhöhung des Zeitungsgeldes um monatlich 40 Pfennig gleichkommt. Wir sind uns bewußt, daß diese Erhöhung in jetziger Zeit eine weitere Belastung der ohnehin mageren Geldbeutel bedeutet. Andererseits möchten wir unseren Abonnenten zu bedenken geben, daß sie für den an sich geringen Mehrbetrag von 40 Pfg. künftig auch eine echte Mehrleistung in Gestalt einer wirklichen Tageszeitung erhalten, die an Aktualität nichts mehr zu wünschen übrig lassen wird.
Wir dürfen unsere Ankündigung der täglichen Erscheinungsweise und der Titeländerung schließen mit der Bitte an alle unsere Leser in Stadt und Land, ihrem Heimatblatt auch weiterhin die seither bewiesene Treue zu halten.
Verlag und Redaktion
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Die Landespolizei berichtet
Festnahmen
Wegen schweren Diebstahls wurden vom LP.-Posten Hirsau 2 Personen vorläufig festgenommen.
In Unterreichenbach wurde eine Person wegen Unzucht mit Kindern vorläufig festgenommen.
Diebstahl
Einer Landwirtsehefrau in Deckenpfronn wurden 51 Stück 8 Wochen alte Junghühner von bis jetzt noch unbekannten Tätern entwendet. Pahndungsmaßnahmen sind im Gange.
Verkehrsunfälle
Auf der Pforzheimer Straße ln Unterreichenbach wurde beim Ueberqueren der Fahrbahn ein Mann aus Unterreichenbach von einem Pkw. angefahren. Der Mann erlitt Verletzungen.
Auf der Dietlinger Straße in Birkenfeld kam ein Kradfahrer von der Fahrbahn ab und fuhr gegen ein Haus. Er erlitt Verletzungen und mußte ärztliche Hilfe ln Anspruch nehmen. Der Unfall dürfte darauf zurückzuführen sein, daß der Kradfahrer des Fahrens unkundig und nicht im Besitze eines Führerscheines ist.
In einer Linkskurve der Bundesstraße 294 bei Neuenbürg kam ein Klein-Lkw. von der Fahrbahn ab, fuhr auf ein Wiesengelände und kippte um. Beide Insassen erlitten Verletzungen.
Auf der Zeppelinstraße in Birkenfeld wurde ein 4 Jahre altes Kind beim Ueberqueren der Fahrbahn von einem Pkw. angefahren. Das Kind erlitt Verletzungen.
Auf der Bundesstraße 295 in der Näife von Simmozheim wurde ein Krad durch einen überholenden Pkw. angefahren. Der Krad- und die Soziusfahrerin stürzten und zogen sich leichtere Verletzungen zu.
Auf der Straße Dobel — Herrenalb fuhr ein Pkw. gegen einer Straßenabschrankung. Der Pkw.-Fahrer erlitt leichtere Verletzungen. Der Unfall dürfte darauf zurückzuführen sein, daß der Fahrer die Abschrankung zu spät bemerkte. Am Fahrzeug entstand erheblicher Sachschaden.
Munitionsfunde
Auf Markung Ottenhausen wurden 3, auf Markung Stammheim 1 und auf Markung Unterkollbach 9 Granaten gefunden. Die Beseitigung der Munition wird durch die Landespolizei veranlaßt.
C A LW E R ZEITUNG Verlag Paul Adolf!, Calw, in der Schwäbischen Verlagsgesellschaft m. b H. Chefredakteure:
Will Hanns Hebsadcer und Dr. Ernst Müller. Lokale Schriftleitung: F H. Scheele. Redaktion und Geschäftsstelle Calw: Lederstraße Telefon 735
Drude: A Oelschiäger’sche Buchdruckerei, Calw Monatl. Bezugspreis: DM 2.80 zuz. 4® Pfg. Trägerlohn
Informative Diskussion an der Akademie
Das mittlere Schulwesen — der Brennpunkt jeglicher Schulreform
Die Akademie für Erziehung und Unterricht Calw hielt eine Konferenz über den Mittelbau unseres Schulwesens ab, zu der sie Vertreter aller allgemeinbildenden Schulen geladen hatte. Der Rektor und Lehrer der Mittelschule saßen neben dem Oberstudiendirektor und Studienrat, beide neben Schulrat und Volksschulrektor; denn nur ein Gespräch zwischen Volks-, Mittel- und Höherer Schule konnte dem Gegenstand gerecht werden: der Frage nach dem richtigen Aufbau des Mittel- und Kernstücks unseres Schulwesens. Altersmäßig geht es dabei um die Schuljahre 5—8 aller Schularten, inhaltlich um die Bestimmung einer besonderen Bildung „mittlerer“ Art für die mächtige Schülergruppe, die zwischen den bestehenden Hauptformen unseres Schulwesens, der Volksschule und der Höheren Schule, bis heute noch nicht die ihr gemäße Schule hat. Vielleicht ist die Mittelschule die Schulart, die einmal für diesen Hauptstamm aller unserer Schüler die angemessene Bildungsbahn darstellen wird.
Die Diskussion an der Akademie Calw ließ diese Frage zunächst noch offen, da ihr daran lag, einen informatorischen Ueberblick über die Reformversuche des Mittleren Schulwesens bei uns und in der Welt zu geben. Nachdem Direktor Dr. Messerschmid die Tagung eröffnet und Ministerialrat Dr. Lambach e r (Tübingen) die Probleme der Mittelstufe unseres Schulwesens Umrissen hatte, wobei er auch auf den vom Tübinger Kultministerium veröffentlichten Schulreformplan einging, gab Studienrat Lehmann einen Ueberblick über die Lösungsversuche ln den westdeutschen Ländern und einigen europäischen Staaten.
Es ist offenbar, daß im deutschen Bildungswesen eine vollwertige Bildungsbahn für die
gehobenen praktischen Berufe, die der heutigen Gesellschaft und Wirtschaft gerecht wird, fehlt. Wir kennen alle die auch bei uns verwirklichte grundständige, d. h. auf dem 4. Grundschuljahr aufbauende sechsjährige Mittelschule. Sie Ist in den meisten Bundesländern die einzige mittlere Schulreform. (In Klammer sei angefügt, daß Baden als einziges deutsches Land überhaupt kein mittleres Schulwesen kennt.)
Dieser traditionellen Lösung: Volks-, Mittel- und Höhere Schule als drei Aeste des Bildungswesens, die auf der 4jährigen Grundschule aufsetzen, stehen zwei Reformversuche gegenüber. Zunächst die Lösung der Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin, di« nach der sechsjährigen Grundschule alle Schüler rein nach Begabungsrichtung auslesen und dem praktisch, technisch oder wissenschaftlich orientierten Oberbau zulelten. Und dann die revolutionäre Lösung, die in Niedersachsen an einzelnen Anstalten versuchsweise erprobt wird, der sogenannte „Differenzierte Mittelbau“: das Beieinander aller sonst ln drei Schulen verteilten Schüler in einer Klasse. Und nur die Differenzierung ln Kern- und Kursunterricht deutet dabei noch das an, was man einst Höhere Schule oder Volksschule nannte.
Der schulreformische Wind institutioneller Art weht im ganzen Südwestraum Deutschlands nicht sehr stark. Es ist aber notwendig, daß wir darüber orientiert sind, was in den übrigen Ländern geschieht. Die Gründe der dort und in der westlichen Welt seit einigen Jahren aus dem Boden geschossenen Reformen aufzudecken und zu diskutieren war die Aufgabe dieser ersten, rein solch Schulreformplänen gewidmeten Konferenz der Akademie Calw.
Aus dem Calwer Ceriditssaal
Gefängnis für pflichtvergessene Mutter
Für 3 Kinder hatte die verwitwete Elisabeth noch zu sorgen, nachdem sich 3 weitere Kinder bereits in Fürsorgeerziehungsheimen befanden. Die ihrer Betreuung übergebenen Kinder im Alter von 2, 5 und 12 Jahren gedachte Elisabeth auf 3 Tage sich selbst zu überlassen, weil sie mit ihrem Freund verreisen wollte. Für diese Zeit hatte die Mutter auch vorgekocht und einen Topf Sauerkraut mit Spätzle, einen Brotlaib und Margarine bereitgestellt. Der 12jährige Junge übernahm nun die Mutterpflichten und versäumte dabei den Schulbesuch. Da die Familfenverhältnisse hinreichend bekannt waren, ließ der Lehrer durch die Polizei nach dem Verbleib des Jungen forschen. Der Polizeibeamte bekam keinen Schlechten Schreck, als er die Wohnung betrat. Die Kinder befanden sich in einem unbeschreiblichen Zustand, zumal die Mutter schon länger als vorgesehen mit dem Freund unterwegs war. (Tatsächlich kehrte sie erst hach 9 Tagen zurück.) Die herbeigerufene Fürsorgeschwester nahm sich der vernachlässigten Kinder an und verbrachte sie in das Erziehungsheim Stammheim.
Bei der Verhandlung brachte Elisabeth vor, daß die Kinder schon öfter einige Zeit sich selbst überlassen gewesen seien; sie sehe sich eben genötigt, nach Arbeit Umschau zu halten, denn mit ihrer Rente von 186 DM könne sie nicht leben. Da es sich aber bei ihrer Reise mit dem Freund wohl um keine Arbeitssuche gehandelt haben dürfte und ein solches Verhalten einer Mutter nicht gebilligt werden kann, mußte ihr durch eine Freiheitsstrafe vor Augen geführt werden, daß Mutterpflichten vor Vergnügungsreisen gehen. Als der Vorsitzende bei der Urteilsverkündung eine Gefängnisstrafe von 5 Monaten bekannt gab und dazu bemerkte, daß man eine höhere Strafe deswegen nicht verhängt habe, da die Angeklagte nicht vorbestraft sei, ließ sich Elisabeth dahingehend vernehmen, daß ihr eine höhere Strafe nichts ausgemacht hätte. Auch solche Mütter gibt es.
Zu kräftige Prügel verabreicht
In den Gartenanlagen eines Hirsauer Hotels war Otto einige Zeit lang beschäftigt. Den
Weg durch die Anlagen nahmen auch einige Schulbuben, die dabei angeblich die von Otto gemachten Arbeiten beschädigten, worauf dieser den Jungen den Durchgang verbot. Die Bürschchen hielten sich aber nicht an das Verbot und als Otto sie wieder darauf hinwies, hänselten sie ihn. Dies brachte Otto in Wut. Er sprang den Kindern nach und erwischte auch einen der Jungen, aber ausgerechnet den, der am wenigsten an der Sache beteiligt gewesen war. Dieser mußte nun für seine Kameraden die Schläge einstecken, die auch derart ausflelen, daß der Junge 14 Tage lang von der Schule wegbleiben und ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen mußte. Zu der Verhandlung selbst konnte Otto nicht erscheinen, da er wegen anderer Straftaten in einem auswärtigen Gerichtsgefängnis sitzt. Die Zeugenaussagen ergaben jedoch einwandfrei, daß Otto bei der Züchtigung des Jungen weit über das erlaubte Maß hinausgegangen war. Da er bereits einschlägig vorbestraft ist, kosteten ihm die verabreichten Prügel 1 Monat Gefängnis.
Verkehrsunfall auf vereister Straße
Mit 30 Stundenkilometern fuhr ein Motorradfahrer in die vereiste Kurve bei Dennjächt, als ihm aus Richtung Pforzheim ein Pkw. entgegenkam. Da der Motorradfahrer sich auf der linken Straßenseite in der vom Verkehr entstandenen Fahrrinne befand und den Pkw. erst auf einige Meter sah, war an ein Ausweichen nicht mehr zu denken. Glücklicherweise hatte der Pkw.-Fahrer den Motorradfahrer früher gesehen und auch sofort seine Geschwindigkeit herabgesetzt, so daß der Zusammenprall noch etwas abgeschwächt werden konnte. Trotzdem erlitt der Motorradfahrer Fußverletzungen, die ihn 8 Wochen arbeitsunfähig machten. Der Kotflügel und der Kühler des Pkw. wurden bei dem Zusammenstoß beschädigt. Für den Motorradfahrer waren 70 DM Geldstrafe fällig, aber auch der Pkw.-Fahrer mußte mit 5 DM in Strafe genommen werden, da er den Motorradfahrer schon auf etwa 30—40 m Entfernung gesehen und kein Warnzeichen gegeben hatte.
Güitlinger Buchenbadiquelle wird genutzt
Wildberg, Gültlingen, Holzbronn und Dedtenpfronn gründen Wasserverband
Deckenpfronn. Ganz allgemein ist zu erkennen, daß der Trinkwasserverbrauch in den letzten Jahrzehnten stetig zugenommen hat. Nicht nur in den Städten besteht ein fortwährender Mangel an diesem wertvollen Stoff, sondern ebenso in den Landgemeinden. So sind u. a. auch die Ortschaften Wildberg, Gültlingen, Holzbronn und Deckenpfronn davon betroffen.
Diesem Mißstand abzuhelfen, kamen unlängst Gemeindevertreter der genannten Orte mit Landrat Geißler und Oberbaurat Auer (Tübingen) in Gültlingen zusammen. Dieser Ort war gewählt worden, weil er auf seiner Markung ein Wasservorkommen, die Buchenbachquelle, besitzt, die alle ausreichend mit Trinkwasser versorgen könnte, da sie weit mehr als die benötigten 20 sec/1 schüttet. Dabei stellte Oberbaurat Auer heraus, daß eine Gemeinde oder der persönliche Eigentümer ein solches Objekt nicht etwa unzugänglich machen könne, sondern daß es dem Gemeinwohl zur Verfügung gestellt werden müsse, besonders wenn es sich — wie hier — um ein Wirklich öffentliches Interesse handele.
Die Planung, die vom Herbst ab zur Wirklichkeit werden soll, sieht folgendes vor: Die interessierten Gemeinden schließen sich zu einem Verband zusammen. Sie fassen die Quelle gemeinsam und erstellen ein Pumpenhaus. Für W i 1 d b e r g reicht das Gefälle zu seinem Reservoir. Schwierig und kostspielig wird sich die Rohrführung unter der Nagold
gestalten. Es erhebt sich die Frage, ob die Leitung nicht an das Ortsnetz diesseits der Nagold angeschlossen werden kann. Das Projekt ist mit 270 000 DM veranschlagt.
Da die Rohre am Deckenpfronner Pumphaus vorbeigeführt werden, kann die Leitung dort angezapft und das Wasser mit Turbinenkraft in den Behälter auf dem Sul- zer Feld gepumpt werden. Die noch fehlende Menge soll mit elektrischer Energie vom neuen gemeinsamen Pumphäuschen in einer 120- mm-Leitung ins Reservoir gedrückt werden. Dieser erste Bauabschnitt würde einen Betrag von 70 000 DM in Anspruch nehmen. Als späterer und weiterer Teü ist an einen zweiten Hochbehälter neben dem seitherigen gedacht.
Der Betrag, den Holzbronn aufzubringen hätte, würde sich auf 150 000 DM belaufen, im ersten Bauabschnitt auf 97 000 DM. Dabei könnte auf einer längeren Strecke vom Pumpenhaus zum Holzbronner Behälter eine alte Güitlinger Leitung benützt werden.
Gültlingen selbst erhebt Anspruch auf die Möglichkeit, bei Bedarf aus der Quelle schöpfen zu können, was ihr als Selbstver- stänefiiehkeit zugestanden wurde. Im übrigen hat Gültlingen auch die größte Last zu tragen, denn zunächst müssen ja alle Rohrleitungen auf der dortigen Markung geführt werden.
Für Deckenpfronn wäre dies eine generelle Lösung der machmal so leidigen Wasserfrage. Ganz besonders auch im Hinblick darauf, daß das jetzige Wasser aus den
Im Spiegel von Calw
Reisezugverkehr an Pfingsten
Ueber Pfingsten fahren die Züge wie folgt: Am morgigen Samstag wie an gewöhnlichen Samstagen, am Pfingstsonntag und Pfingstmontag jeweils wie an Sonntagen. — Die Sonntagsrückfahrkarten gelten: Zur Hinfahrt von heute 12 Uhr bis Pfingstmontag 24 Uhr; zur Rückfahrt vom morgigen Samstag 12 Uhr bis Dienstag, 3. Juni, 24 Uhr.
Vieh-Zwischenzihlung am 3. Juni
Das Bürgermeisteramt Calw gibt bekannt: Am 3. Juni findet eine Viehzwischenzählung statt. Sie erstreckt sich wie im Vorjahr nur auf Rindvieh, Schweine und Schafe. Die Tiere werden dort gezählt, wo sie sich in der Zählnacht vom 2. auf 3. Juni befinden. Den Zählern sind die Tierbestände wahrheitsgetreu anzugeben. Die Zähler sind zum Betreten der Stallungen berechtigt. Tierhalter, die bis zum 4. Juni von keinem Zähler aufgesucht wurden, haben ihren Tierbestand bis spätestens 6. Juni auf dem Rathaus, Zimmer 7, anzugeben.
Generalversammlung dar Konsumgenossenschaft
Die Konsumgenossenschaft Calw hält am Sonntag, 8. Juni, um 15 Uhr im Saalbau Weiß in Calw ihre Generalversammlung ab. Hinsichtlich der Tagesordnung verweisen wir auf die Anzeige ln der heutigen Ausgabe.
Eine Woche Pflngstlerien
Die Pflngstferien für die Ev. und Kath. Volksschule, die Mittelschule, die Oberschule und die Gewerbliche und Kaufmännische Berufsschule Calw dauern von Dienstag, 3. Juni, bis Samstag, 7. Juni je einschließlich. Praktisch ist also die ganze nächste Woche schulfrei. An den ländlichen Schulen regeln sich die Ferien nach dem Beginn der Heuernte.
Dienstnachrichten
Dem „Staatsanzeiger für Württemberg- Hohenzollern“ vom 15. Mai (der damit letztmals als Verkündigungsorgan erscheint) entnehmen wir folgende Ernennungen aus unserem Kreis: Landgerichtsrat z. Wv. Friedrich Klüssendorf beim Amtsgericht Neuenbürg zum Amtsgerichtsrat daselbst; Justizinspektor Joseph Geißler beim Amtsgericht Calw zum Bezirksnotar beim Bezirksnotariat II Horb; Assessor des Vermessungsdienstes Wilhelm Pfrommer beim Katasteramt Calw zum Regierungsvermessungsassessor; Polizeihauptwachtmeister Friedrich Aechtler beim LPOK. Calw zum Polizeimeister; Rektor z. Wv. Oswald Kraft an der Ev. Volksschule ln Stammheim zum Lehrer; Lehrer Johannes Fessele an der Ev. Volksschule in Dobel zum Hauptlehrer; Lehrer Otto Schmidt an der Ev. Volksschule in Egenhausen zum Hauptlehrer; Lehrer z. Wv. Helmut Wischeropp an der Ev Volksschule in Emmingen zum Lehrer; Handelslehrer z. Wv. Horst Hundrieser an der Gewerblichen und Kaufmännischen Berufsschule Nagold zum Handelslehrer; Johannes Lange beim Forstamt Neuenbürg zum Revierförster der Besoldungsgruppe A4f; ap. Regierungsassistent Johannes Legner beim Forstamt Calmbach zum Regierungsassistent. Entlassen auf Antrag: Polizeihauptwachtmeister Georg Walz beim LOPK. Calw.
Das Programm des Volkstheaters
Von heute an bis einschließlich Pfingstsonntag läuft im Calwer Volkstheater der von Carmine Gallone gestaltete Film „Messallna“. Auch er benutzt das Rom der Verfallzeit im 1. nachchristlichen Jahrhundert als Kulisse der bewegten Handlung um die leidenschaftliche und grausame Kaiserin Messalina, Gattin des römischen Kaisers Claudius (41—54 n. Chr.). Bacchantische Feste, Gladiatorenkämpfe, Wagenrennen und prunkvolle Massenszenen sind wirkungsvolle Bestandteile des spannenden Filmgeschehens.
Verlängerung der Sportwaffenamnestie
Die Alliierte Hohe Kommission hat die Frist für die Anmeldung und Hinterlegung der zu amnestierenden Sportwaffen verlängert. Die Frist für die Sportwaffenamnesti« endet jetzt mit Ablauf des 15. Juni 195 3. Zugleich wurde die Amnestie auf weitere Sportwaffen ausgedehnt, die ebenf alla weder automatische noch halbautomatisch« Waffen mit gezogenem Lauf sein dürfen. Nach diesen neuen Bestimmungen fallen nunmehr auch unter die Amnestie: 1. Büchsen für Sport- und Jagdzwecke, deren Kaliber größer als 8 mm ist, aber 9,3 mm nicht übersteigt, sofern sie keine größere Anfangsgeschwindigkeit als 610 m pro Sekunde besitzen und ihr Magazin nicht mehr als fünf Schuß aufnimmt; 2. Waffen des kombinierten Typs, deren Büchsenbestandtelle den Merkmalen der vorstehenden Ziffer I entsprechen; 3. Scheibenpistolen einschließlich olympischer Schnellfeuerpistolen mit einem Kaliber von nicht mehr als 5,6 mm.
Geschäftliches
Mit dem heutigen Tage eröffnet die Firme Hermann Jetter, Herren- und Damenbekleidung (Stuttgart), in Gemeinschaft mit der Firma Erwin Hartmann, Textilwaren ln Calw, Lederstraße 25, ln den Geschäftsräumen der letztgenannten Firma eine Verkaufsstelle für Damen- und Herrenoberkleidung.
Quellen beim Pumphaus nicht mehr als hygienisch einwandfrei gelten kann. Die Buchenbachquelle ist untersucht und ln Ordnung befunden Färbversuche sollen das Bild vervollständigen.
Die Bürgermeister der beteiligten Gemeinden werden das Werk vorantreiben und nach Notwendigkeit weitere Besprechungen darüber führen.