MITTWOCH, 15. AUGUST 1951
WIRTSCHAFT
NUMMER 18«
Der Personenwagen des Gewerbetreibenden
Künftig redet der Fiskus ein starkes Wort mit /Der Finanzbeamte als Vormund des Unternehmers
Betriebsausgaben und Landarbeiterlöhne
Wi Ein neuralgischer Punkt des Einkommensteuerrechts, der bisher nur im Einzelfall und Intern zwischen Steuerpflichtigen und Finanzämtern umstritten war, ist in den Brennpunkt der öffentlichen Auseinandersetzung gerückt: die steuerliche Behandlung von Aufwendungen für einen Personenkraftwagen. Die Finanzverwaltung hat es für notwendig erachtet, zu diesem Punkte Richtlinien aufzustellen, die abgrenzen sollen, inwieweit Aufwendungen für einen Personenkraftwagen im einzelnen vom Finanzamt als Betriebsausgaben anzuerkennen sind.
Vormund des Unternehmers?
Der Argumente für und gegen solche Richtlinien gibt es viele. Es unterliegt keinem Zweifel, daß genug Fälle Vorkommen, in denen Personenkraftwagen weniger den geschäftlichen Zwecken eines Gewerbetreibenden als seinen persönlichen dienen und in denen „Betriebsausgaben“ mißbraucht werden, um dem Betriebsinhaber einen ungerechtfertigt hohen privaten Lebensstil zu ermöglichen. Zum anderen kann es aber auch nicht zweifelhaft sein, daß die Finanzamtsbeamten in innerbetrieblichen Entscheidungen nicht zum Vormund der Betriebsinhaber aufsteigen dürfen, und daß eben zum Beispiel in der Frage der Haltung eines Personenkraftwagens das Ermessen des Finanzbeamten an die Stelle der Verantwortung des Betriebsinhabers tritt. In der gegenwärtigen Rechtsordnung gilt nach wie vor die Freiheit des Unternehmers, so daß allgemein das Ermessen des Betriebsinhabers entscheidet, welche Ausgaben für einen Betrieb aufzuwenden sind.
Auseinandersetzungen unvermeidlich
Die Richtlinien versuchen einen Mittelweg zwischen den extremen Standpunkten zu finden. Das ist nicht leicht, und es ist nicht zu verkennen, daß In manchen Punkten die Finanzverwaltung sehr weit geht, die Ausgabefreundig- keit der Unternehmer einzudämmen. Erst die Zukunft wird hier lehren müssen, ob in allen Punkten die von der Finanzverwaltung vertretene Auffassung einer richterlichen Überprüfung standhält. Aber abgesehen von der allgemeinen Rechtsgültigkeit der Richtlinien, werden im Einzelfall — und das kann nicht genug bedauert werden — die nach den Richtlinien zu fällenden Entscheidungen zu zahlreichen unerquicklichen Auseinandersetzungen zwischen den Steuerpflichtigen und dem Finanzamt führen.
Anfechtbarer Grundsatz
Für verschiedene Geschäfts- und Berufszweige gehen die Richtlinien gleich von vornherein von dem Grundsatz aus, daß die Anschaffung eines Personenkraftwagens durch den Betrieb des Gewerbetreibenden nicht veranlaßt ist. Es handelt sich um Geschäftsbetriebe und Berufe, deren Betätigung sich auf nur einen Ort beschränkt und bei denen das Aufsuchen von Geschäftsfreunden regelmäßig nicht erforderlich ist. Hierzu gehören: Bäcker, Metzger. Kolonialwarenhändler Milch- und Butterhändler. Gemüse- und Obsthändler, Gastwirte, Hoteliers, Schneider Friseure Apotheker, Zahnärzte, Dentisten und Röntgenärzte. Die gelegentlich notwendige Benutzung eines Personenkraftwagens zu Geschäftszwecken haben diese Steuerpflichtigen stets im einzelnen nachzuweisen. Ob der Steuerpflichtige in seiner Buchführung einen Personenkraftwagen als Betriebsvermögen führt, bleibt dabei völlig außer Betracht.
Daß im Einzelfall auch Personen der genannten Gewerbegrupoen allgemein aus unverkennbaren geschäftlichen Gründen eines Personenkraftwagens bedürfen können, werden auch die Finanzämter anerkennen müssen. Es scheint aber
nach den Richtlinien, daß auch dann die Fi-ln welchem Umfange er seinen Personenkraft
nanzämter den betrieblichen Charakter jeder Fahrt nachgewiesen haben wollen. Für die nachgewiesene gelegentliche betriebliche Benutzung eines Personenkraftwagens sollen die Aufwendungen nur insoweit Betriebsausgaben sein, wie sie bei Benutzung eines Mietfahrzeuges entstehen.
öffentliche Verkehrsmittel als Maßstab
Für Fahrten zwischen der Wohnung und def Arbeitsstätte gilt das gleiche. Aufwendungen für diese Fahrten sollen nur in der Höhe als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, als sie für öffentliche Verkehrsmittel, die der Steuerpflichtige ebenso gut wie seinen Personenkraftwagen benutzen konnte, aufzuwenden gewesen wären. Dienen Aufwendungen für einen Personenkraftwagen zugleich der privaten Lebensführung wie auch geschäftlichen Zwecken, so sind die anteiligen geschäftlichen Aufwendungen nur dann Betriebsausgaben, wenn sie sich leicht und einwandfrei von den Kosten der Lebensführung trennen lassen.
Fiskus bestimmt auch die Größe des Wagens
Schließlich behalten die Richtlinien dem Finanzamt auch noch die Entscheidung über die Art und Größe eines für betriebliche Zwecke verwendeten Kraftfahrzeuges vor. Sie stellen auf die Verkehrssitte ab und verlangen vom Steuerpflichtigen den einwandfreien Nachweis,
wagen für betriebliche Zwecke benutzt hat, wenn nach der Verkehrssitte bei den gegebenen geschäftlichen Verhältnissen nicht ein Personen- sondern ein Lieferwagen üblicherweise benötigt wird. Entsprechendes gilt für die Anschaffungsund Betriebskosten, wenn nach der Verkehrssitte andere unter gleichen Verhältnissen tätige Steuerpflichtige einen weniger teuren Wagen fahren. Obwohl es eine bekannte Erscheinung ist, daß der teure Wagen im Betrieb der billigere Wagen sein kann, sollen die Steuerpflichtigen nach den Richtlinien gehalten sein, möglichst billige Wagen anzuschaffen, — eine Regelung, die wohl praktisch nur in unwahrscheinlich krassen Fällen anwendbar sein dürfte.
Für Gewerbetreibende, die ihren Gewinn nicht durch Bilanzen, sondern durch Einnahme- und Ausgaberechnung ermitteln, kann die Einstellung eines Finanzamts sich dann besonders einschneidend auswirken, wenn das Finanzamt zu der Feststellung kommt, daß ein Personenkraftwagen im Jahr der Anschaffung zumindest zu 50 Prozent zu privaten Zwecken benutzt wird. In diesen Fällen ist der. Personenwagen in vollen Umfang dem Privatermögen zuzurechnen. Die Bewertungsfreiheit für Ersatzbeschaffung entfällt. Der der betrieblichen Nutzung entsprechende Anteil der Aufwendungen einschließlich der Abschreibungen ist in den einzelnen Jahren der betrieblichen Nutzung entsprechend als Betriebsausgabe zu behandeln.
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Wirtschaftsspiegel
Kohlenförderung steigt wieder
ESSEN. Zum ersten Male seit sechs Wochen stieg die westdeutsche Steinkohlenförderung in der vergangenen Woche wieder an; sie erreichte in der Zeit vom 6. bis 12. August 2 237 789 t gegenüber 2 204 248 t in der Vorwoche. Der arbeitstägliche Förderdurchschnitt erhöhte sich von 367 375 t auf 372 965 t.
Die. sonntägliche Mehrförderung, die in den letzten Wochen nach den Auseinandersetzungen des Wirtschaftsministeriums von Nordrhein-Westfalen mit der deutschen Kohlenbergbauleitung fast vollständig zum Erliegen gekommen war, erbrachte am letzten Sonntag erstmalig wieder 12 768 t.
ESSEN. — 2,15 Millionen t Kohle exportiert. Nach dem endgültigen Monatsbericht der deutschen Kohlenbergbauleitung wurden im Juli 2,15 Millionen t Stein- und Braunkohle exportiert. Frankreich und das Saargebiet erhielten 586 300 t, Luxemburg 276 400 t, Italien 272 200 t und Österreich 249 000 t; ferner die Niederlande 250 400 t, Schweden 205 4001, die Schweiz 108 000 t und Dänemark 83 0001. Weitere Mengen erhielten u. a. Belgien, Jugoslawien und Griechenland.
BONN. — Rückläufige Konjunktur im Handwerk. Die rückläufige Tendenz der Konjunktur, die bereits im ersten Vierteljahr 1951 in einzelnen Zweigen des Handwerks zu beobachten war, macht sich jetzt, wie das Bundeswirtschaftsministerium in seinem Bericht über die Lage des Handwerks im 2. Quartal 1951 feststellt, in weiten Kreisen des Handwerks bemerkbar. Die absteigende Bewegung sei neben der Rohstoff knappung und der Preisentwicklung auf ein starkes Abebben der Verbrauchernachfrage zurückzuführen, wovon besonders die konsumorientierten Handwerksbetriebe erfaßt worden seien.
FRANKFURT. — Lieferung tschechoslowakischer Kohle wieder eingestellt. Die in der vergangenen Woche aufgenommenen Kohlenlieferungen aus der Tschechoslowakei an die bayerische Industrie sind wieder eingestellt worden. Wie wir erfahren, wurde das in Prag abgeschlos-
Ueber 400000 auf der Gonstructa
Das Bauschaffen mindestens für die nächsten zehn Jahre beeinflußt
K. H. Die große Bauausstellung „Constructa" in Hannover wurde am Sonntag geschlossen. Sie hat nach fast sechswöchiger Dauer rund 420 000 Besucher auf ihrem Gelände mit dem neuesten Stand des Bauwesens bekannt gemacht. Darunter befanden sich nicht weniger als 29 verschiedene Delegationen und Gruppenbesuche aus ebensovielen Staaten des Auslands.
Nach dem einstimmigen Urteil der Fachleute hat diese erste große Bauausstelluag nach dem Kriege, die nach 20jähriger Pause in Deutschland durchgeführt wurde, das Bauschaffen der westlichen Welt mindestens für die nächsten zehn Jahre wesentlich beeinflußt. Vor allem werden die auf der Constructa gezeigten planerischen Richtlinien und die Rationalisierungsbeispiele sowie die erstmals vorgeführten bautechnischen Neuerungen ihre Wirkung auf das Bauwesen der nächsten Jahre nicht verfehlen.
Aber auch wirtschaftlich war die Constructa ein großer Erfolg, und viele der 1260 ausstellenden Firmen, die zunächst nur aus repräsentativen Gründen beteiligt waren, haben im Verlauf der Ausstellung zu ihrer eigenen Überraschung erhebliche Aufträge verbuchen können. So hat neben anderen Ausstellern, die ähnliche Erfahrungen machen konnten, der Hersteller eines Fertighauses feststellen können, daß seine Auftragserwartungen, die er mit rund zwei Millionen veranschlagt hatte, bereits in der dritten
sene private Austauschabkommen, das die Lieferung von schechischer Braunkohle gegen deutschen Schrott vorsieht, von der Bundesregierung nicht genehmigt. Der neue Lieferstopp hat in der bayerischen Industrie große Beunruhigung hervorgerufen.
KÖLN. — Beteiligung an luxemburgischer Industrie möglich. Für deutsche Firmen besteht, wie das deutsche Generalkonsulat in Luxemburg mitteilt, die Möglichkeit, sich an der Ansiedlung neuer Industrien in Luxemburg zu beteiligen. In Verhandlungen wurde die Frage der Doppelbesteuerung besonders erörtert. Luxemburg soll sich bereit erklärt haben, steuerliche Vergünstigungen zu gewähren.
TÜBINGEN. — Gewerblicher Güterverkehr schlecht beschäftigt. Nech einer amtlichen Information entwickelt sich die Beschäftigungslage im gewerblichen Güterverkehr in Württemberg- Hohenzollem weiterhin rückläufig.
TÜBINGEN. — Neuer Exporthöchststand. Nach den letzten abgeschlossenen Erhebungen des Statistischen Landesamtes konnte der Export aus Württemberg-Hohenzollern im Mai nach allen Kontinenten mit Ausnahme Asiens erhöht werden. Zugleich erreichte der gesamte Auslandsumsatz mit22,4Mill.DM einen neuen Höchststand.
Westdeutschlands Bauern mußten für die Unterhaltung und den Betrieb ihrer Höfe im Wirtschaftsjahr 1949/50 über zweieinhalb Milliarden Mark mehr aufwenden als im Wirtschaftsjahr 1938/39. Die Erhöhung der Betriebsausgaben von jährlich 4.04 Milliarden in der Vorkriegszeit auf 6.58 Milliarden DM beträgt damit nach den Berechnungen des Bundes-Emährungsministeriume 62 Prozent. Diese Gegenüberstellung zeigt, daß die Verteuerung von Brot, Fleisch, Milch, Butter usw. ebensowenig der Willkür der Erzeuger zuzuschreiben ist wie der Preisanstieg auf den meisten anderen Gebieten unserer Wirtschaft.
Innerhalb der landwirtschaftlichen Betriebsausgaben war der prozentuale Anteil der Barlöhne der Landarbeiter (ohne andere Leistungen wie Wohnung, Ernährung, Deputate) 1938/39: 21,3 Prozent, 1948/49: 26,9 Prozent und 1949/50: 25 Prozent. Ihre Gesamtsumme (einschließlich Sozialversicherung) stieg seit 1938/39 um rund 800 Millionen Mark gleich 92 Prozent an. Trotz dieser Erhöhung, bei der die Zahl der früher und heut* beschäftigten Landarbeiter unberücksichtigt bleibt, liegt nach Angabe der Landarbeitergewerkshaft der Durchschnittslohn des Landarbeiters fast um ein Drittel unter den vergleichbaren Löhnen der gewerblichen Wirtschaft.
TÜBINGEN. — Jahreshauptversammlung das Fachverbandes Baustoffe. Am Freitag, 31. August 1951, 14 Uhr, findet in den oberen Museumssälen in Tübingen die Jahreshauptversammlung des Fachverbandes Baustoffe (Steine und Erden) in Württemberg-Hohenzollern statt.
Bekämpfung der Landflucht
Konstruktiver Vorschlag: Lohnzuschuß für Landarbeiter
Woche um
mehr als das Zehnfache übertrof
fen wurden, so daß er jetzt, anstatt Sorgen um Aufträge zu haben, alle Anstrengungen machen muß, die erforderlichen Rohstoffe zur Ausführung der hereingenommenen Aufträge zu beschaffen. Dabei zeigten für die Fertighäuser ganz besonders Käufer aus Übersee ein großes Interesse. Desgleichen waren die Verkaufsergebnisse in Baustoffen, Ausbaumaterial, Bauteilen und Baukonstruktionen sowie Baumaschinen für die ausstellenden . Firmen voll zufriedenstellend.
In Verbindung mit der Constructa wurden in Hannover nicht weniger als 104 Tagungen und Kongresse abgehalten, die ebenfalls dem gesamten Bauwesen wertvolle Anregungen vermittelten. Drei Abteilungen der Constructa haben jedoch in ihrem ausgestellten Material einen derartig großen Zuspruch gefunden, daß gegenwärtig Erwägungen angestellt werden, dieses einmalige Anschauungsmaterial als Grundlage für eine ständige Ausstellung an irgendeinem Platz des Bundesgebietes zu benutzen, die später fortlaufend nach den neuesten Erkenntnissen ergänzt werden soll. Dazu gehören das Abc des Bauens mit seiner umfassenden Übersicht über Baustoffe und Bautechnik sowie die Ausstellungen der Landesplanung und Städteplanung. Die Beratungen mit dem Bundeswohnungsbauministerium, das die Erhaltung dieser Ausstellungsteile für erforderlich hält, haben noch zu keiner endgültigen Entscheidung über den künftigen Standort dieser ständigen Ausstellung geführt.
TÜBINGEN. Der Präsident des Landesbauernverbandes für Württemberg-Hohenzollern, Bernhard Bauknecht, macht im Organ des genannten Verbandes, „Schwäbischer Bauer“, einen Vorschlag zur Bekämpfung der Landflucht und des damit zusammenhängenden Mangels an Arbeitskräften: Der Staat soll Lohnzuschüsse von etwa 50 DM je Monat und Landarbeiterfamilie zahlen.
Mit diesem Vorschlag knüpft Bauknecht an die derzeitigen Lohnverhandlungen an und betont, es sei nicht böser Wille der landwirtschaftlichen Arbeitgeber, wenn sie höheren Löhnen nicht zustimmten, denn das ständig sinkende Reineinkommen der Landwirtschaft lasse den Arbeitgebern keinen Spielraum. Die Folge sei, daß in zunehmendem Umfang Felder brach lägen oder mangelhaft bearbeitet würden, da sich keine Hilfskräfte fänden. Einem staatlichen Zuschuß zum Landarbeiterlohn könne ernsthaft so lange nichts entgegengehalten werden, als man auf anderen Gebieten im Interesse des Ganzen Prämien gewähre. So würden an steuerlichen
Exportprämien für die Industrie schätzungsweise pro Jahr etwa 400 Millionen DM geleistet.
Bauknecht entwirft für den Fall, daß sein Vorschlag angenommen würde, folgende Rechnung: Wenn in Betrieben über 20 ha eine Landarbeiterfamilie und in Betrieben über 40 ha zwei Familien beschäftigt werden könnten, so ergebe das bei 50 DM pro Familie bei etwa 4000 Wirtschaften von 20 bis 40 ha einen Jahreskostenaufwand von 2,4 Millionen DM, und bei 1000 Betrieben über 40 ha zusätzlich 1,2 Millionen DM, zusammen also 3,6 Millionen DM im Jahr. Nehme man an, daß die Hälfte der 6000 auf diese Weise vom Staat unterstützten Familien, also 3000, in der Landwirtschaft neu angesetzt würden, und eine solche Familie zähle im Durchschnitt vier Köpfe, so würde der Staat nach diesem Beispiel im Vergleich mit den Arbeitslosenunterstützungen für den gleichen Personenkreis jährlich in Württemberg-Hohenzollern noch 4,3 Millionen einsparen, die Arbeitslosen seien von der Straße und die Landwirtschaft könns intensiv arbeiten.
Existenzgründung aus Soforthilfemitteln
Eine Stellungnahme des Innenministeriums
TÜBINGEN. Zu einem in einer Zeitung unseres Landes unter der Überschrift „Fehlerhafte Soforthilfeaktion“ veröffentlichten Aufsatz teilt das Innenministerium u. a. mit:
„In Württemberg-Hohenzollern ist keine neue Soforthilfeaktion auf dem Gebiet der Existenzaufbauhilfe mit verschärften Kreditbedingungen angelaufen. Maßgebend sind vielmehr nach wie vor die Richtlineien des Innenministeriums über die Gewährung von Darlehen zur Förderung der Existenzgründung von Flüchtlingen, Krlegs- sachbeschädigten, politisch Verfolgten und Spät- heimkehrem aus Mitteln der Soforthilfe vom 21. 10. 1950. Hiernach ist das Bewilligungsverfahren möglichst einfach gehalten. Die Darlehensgesuche laufen von den zuständigen Kreisstel- len an das Landesamt für Soforthilfe und werden dann einheitlich von dem beim Wirtschaftsministerium errichteten Kreditausschuß ent
schieden, wobei beschleunigte Behandlung angestrebt wird. In der Regel werden die Darlehensgesuche genehmigt, wenn die fachlichen Voraussetzungen gegeben sind und das Vorhaben wirtschaftlich aussichtsreich erscheint. Banken oder Sparkassen sind in das Verfahren nicht eingeschaltet, vielmehr werden die Darlehen durch die Württembergische Landeshauptkasse an die Darlehensnehmer ausbezahlt. Die Darlehen werden zu günstigen Bedingungen (zunächst ein zins- und tilgungsfreies „Schonjahr“, dann langfristige Tilgung bei niederem Zinssatz) bewilligt Bel der Frage der Kreditsicherung wird vom Kreditausschuß in verständnisvoller Welse der Lage des Einzelfalles weitgehend Rechnung getragen, was besonders auch bei Gesuchen von Flüchtlingen zutrifft. Nach diesem Verfahr« sind in den letzten l 1 /« Jahren Darlehen ln großer Zahl an Geschädigte gewährt werden.“
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