MITTWOCH, 15. AUGUST 1951

WIRTSCHAFT

NUMMER 18«

Der Personenwagen des Gewerbetreibenden

Künftig redet der Fiskus ein starkes Wort mit /Der Finanzbeamte als Vormund des Unternehmers

Betriebsausgaben und Landarbeiterlöhne

Wi Ein neuralgischer Punkt des Einkommen­steuerrechts, der bisher nur im Einzelfall und Intern zwischen Steuerpflichtigen und Finanz­ämtern umstritten war, ist in den Brennpunkt der öffentlichen Auseinandersetzung gerückt: die steuerliche Behandlung von Aufwendungen für einen Personenkraftwagen. Die Finanzver­waltung hat es für notwendig erachtet, zu diesem Punkte Richtlinien aufzustellen, die abgrenzen sollen, inwieweit Aufwendungen für einen Per­sonenkraftwagen im einzelnen vom Finanzamt als Betriebsausgaben anzuerkennen sind.

Vormund des Unternehmers?

Der Argumente für und gegen solche Richt­linien gibt es viele. Es unterliegt keinem Zwei­fel, daß genug Fälle Vorkommen, in denen Per­sonenkraftwagen weniger den geschäftlichen Zwecken eines Gewerbetreibenden als seinen persönlichen dienen und in denenBetriebsaus­gaben mißbraucht werden, um dem Betriebs­inhaber einen ungerechtfertigt hohen privaten Lebensstil zu ermöglichen. Zum anderen kann es aber auch nicht zweifelhaft sein, daß die Fi­nanzamtsbeamten in innerbetrieblichen Entschei­dungen nicht zum Vormund der Betriebsinhaber aufsteigen dürfen, und daß eben zum Beispiel in der Frage der Haltung eines Personenkraft­wagens das Ermessen des Finanzbeamten an die Stelle der Verantwortung des Betriebsinhabers tritt. In der gegenwärtigen Rechtsordnung gilt nach wie vor die Freiheit des Unternehmers, so daß allgemein das Ermessen des Betriebsin­habers entscheidet, welche Ausgaben für einen Betrieb aufzuwenden sind.

Auseinandersetzungen unvermeidlich

Die Richtlinien versuchen einen Mittelweg zwischen den extremen Standpunkten zu finden. Das ist nicht leicht, und es ist nicht zu verken­nen, daß In manchen Punkten die Finanzverwal­tung sehr weit geht, die Ausgabefreundig- keit der Unternehmer einzudämmen. Erst die Zukunft wird hier lehren müssen, ob in allen Punkten die von der Finanzverwal­tung vertretene Auffassung einer richterlichen Überprüfung standhält. Aber abgesehen von der allgemeinen Rechtsgültigkeit der Richtlinien, werden im Einzelfall und das kann nicht ge­nug bedauert werden die nach den Richtlinien zu fällenden Entscheidungen zu zahlreichen un­erquicklichen Auseinandersetzungen zwischen den Steuerpflichtigen und dem Finanzamt führen.

Anfechtbarer Grundsatz

Für verschiedene Geschäfts- und Berufszweige gehen die Richtlinien gleich von vornherein von dem Grundsatz aus, daß die Anschaffung eines Personenkraftwagens durch den Betrieb des Ge­werbetreibenden nicht veranlaßt ist. Es handelt sich um Geschäftsbetriebe und Berufe, deren Betätigung sich auf nur einen Ort beschränkt und bei denen das Aufsuchen von Geschäfts­freunden regelmäßig nicht erforderlich ist. Hier­zu gehören: Bäcker, Metzger. Kolonialwaren­händler Milch- und Butterhändler. Gemüse- und Obsthändler, Gastwirte, Hoteliers, Schneider Friseure Apotheker, Zahnärzte, Dentisten und Röntgenärzte. Die gelegentlich notwendige Be­nutzung eines Personenkraftwagens zu Geschäfts­zwecken haben diese Steuerpflichtigen stets im einzelnen nachzuweisen. Ob der Steuerpflichtige in seiner Buchführung einen Personenkraft­wagen als Betriebsvermögen führt, bleibt dabei völlig außer Betracht.

Daß im Einzelfall auch Personen der genann­ten Gewerbegrupoen allgemein aus unverkenn­baren geschäftlichen Gründen eines Personen­kraftwagens bedürfen können, werden auch die Finanzämter anerkennen müssen. Es scheint aber

nach den Richtlinien, daß auch dann die Fi-ln welchem Umfange er seinen Personenkraft­

nanzämter den betrieblichen Charakter jeder Fahrt nachgewiesen haben wollen. Für die nach­gewiesene gelegentliche betriebliche Benutzung eines Personenkraftwagens sollen die Aufwen­dungen nur insoweit Betriebsausgaben sein, wie sie bei Benutzung eines Mietfahrzeuges ent­stehen.

öffentliche Verkehrsmittel als Maßstab

Für Fahrten zwischen der Wohnung und def Arbeitsstätte gilt das gleiche. Aufwendungen für diese Fahrten sollen nur in der Höhe als Be­triebsausgaben berücksichtigt werden, als sie für öffentliche Verkehrsmittel, die der Steuer­pflichtige ebenso gut wie seinen Personenkraft­wagen benutzen konnte, aufzuwenden gewesen wären. Dienen Aufwendungen für einen Perso­nenkraftwagen zugleich der privaten Lebensfüh­rung wie auch geschäftlichen Zwecken, so sind die anteiligen geschäftlichen Aufwendungen nur dann Betriebsausgaben, wenn sie sich leicht und einwandfrei von den Kosten der Lebens­führung trennen lassen.

Fiskus bestimmt auch die Größe des Wagens

Schließlich behalten die Richtlinien dem Fi­nanzamt auch noch die Entscheidung über die Art und Größe eines für betriebliche Zwecke verwendeten Kraftfahrzeuges vor. Sie stellen auf die Verkehrssitte ab und verlangen vom Steuerpflichtigen den einwandfreien Nachweis,

wagen für betriebliche Zwecke benutzt hat, wenn nach der Verkehrssitte bei den gegebenen ge­schäftlichen Verhältnissen nicht ein Personen- sondern ein Lieferwagen üblicherweise benötigt wird. Entsprechendes gilt für die Anschaffungs­und Betriebskosten, wenn nach der Verkehrs­sitte andere unter gleichen Verhältnissen tätige Steuerpflichtige einen weniger teuren Wagen fahren. Obwohl es eine bekannte Erscheinung ist, daß der teure Wagen im Betrieb der bil­ligere Wagen sein kann, sollen die Steuerpflich­tigen nach den Richtlinien gehalten sein, mög­lichst billige Wagen anzuschaffen, eine Rege­lung, die wohl praktisch nur in unwahrschein­lich krassen Fällen anwendbar sein dürfte.

Für Gewerbetreibende, die ihren Gewinn nicht durch Bilanzen, sondern durch Einnahme- und Ausgaberechnung ermitteln, kann die Einstellung eines Finanzamts sich dann besonders einschnei­dend auswirken, wenn das Finanzamt zu der Feststellung kommt, daß ein Personenkraft­wagen im Jahr der Anschaffung zumindest zu 50 Prozent zu privaten Zwecken benutzt wird. In diesen Fällen ist der. Personenwagen in vol­len Umfang dem Privatermögen zuzurechnen. Die Bewertungsfreiheit für Ersatzbeschaffung entfällt. Der der betrieblichen Nutzung ent­sprechende Anteil der Aufwendungen einschließ­lich der Abschreibungen ist in den einzelnen Jahren der betrieblichen Nutzung entsprechend als Betriebsausgabe zu behandeln.

LANDWIRTSCHAFTLICHE

BETRIEBSAUSGABEN

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Wirtschaftsspiegel

Kohlenförderung steigt wieder

ESSEN. Zum ersten Male seit sechs Wochen stieg die westdeutsche Steinkohlenförderung in der vergangenen Woche wieder an; sie erreichte in der Zeit vom 6. bis 12. August 2 237 789 t ge­genüber 2 204 248 t in der Vorwoche. Der arbeits­tägliche Förderdurchschnitt erhöhte sich von 367 375 t auf 372 965 t.

Die. sonntägliche Mehrförderung, die in den letzten Wochen nach den Auseinandersetzungen des Wirtschaftsministeriums von Nordrhein-West­falen mit der deutschen Kohlenbergbauleitung fast vollständig zum Erliegen gekommen war, erbrachte am letzten Sonntag erstmalig wieder 12 768 t.

ESSEN. 2,15 Millionen t Kohle exportiert. Nach dem endgültigen Monatsbericht der deut­schen Kohlenbergbauleitung wurden im Juli 2,15 Millionen t Stein- und Braunkohle exportiert. Frankreich und das Saargebiet erhielten 586 300 t, Luxemburg 276 400 t, Italien 272 200 t und Öster­reich 249 000 t; ferner die Niederlande 250 400 t, Schweden 205 4001, die Schweiz 108 000 t und Dä­nemark 83 0001. Weitere Mengen erhielten u. a. Belgien, Jugoslawien und Griechenland.

BONN. Rückläufige Konjunktur im Hand­werk. Die rückläufige Tendenz der Konjunktur, die bereits im ersten Vierteljahr 1951 in einzel­nen Zweigen des Handwerks zu beobachten war, macht sich jetzt, wie das Bundeswirtschaftsmini­sterium in seinem Bericht über die Lage des Handwerks im 2. Quartal 1951 feststellt, in wei­ten Kreisen des Handwerks bemerkbar. Die ab­steigende Bewegung sei neben der Rohstoff knappung und der Preisentwicklung auf ein starkes Abebben der Verbrauchernachfrage zu­rückzuführen, wovon besonders die konsumorien­tierten Handwerksbetriebe erfaßt worden seien.

FRANKFURT. Lieferung tschechoslowaki­scher Kohle wieder eingestellt. Die in der ver­gangenen Woche aufgenommenen Kohlenliefe­rungen aus der Tschechoslowakei an die bayeri­sche Industrie sind wieder eingestellt worden. Wie wir erfahren, wurde das in Prag abgeschlos-

Ueber 400000 auf der Gonstructa

Das Bauschaffen mindestens für die nächsten zehn Jahre beeinflußt

K. H. Die große BauausstellungConstructa" in Hannover wurde am Sonntag geschlossen. Sie hat nach fast sechswöchiger Dauer rund 420 000 Besucher auf ihrem Gelände mit dem neuesten Stand des Bauwesens bekannt gemacht. Darun­ter befanden sich nicht weniger als 29 verschie­dene Delegationen und Gruppenbesuche aus ebensovielen Staaten des Auslands.

Nach dem einstimmigen Urteil der Fachleute hat diese erste große Bauausstelluag nach dem Kriege, die nach 20jähriger Pause in Deutsch­land durchgeführt wurde, das Bauschaffen der westlichen Welt mindestens für die nächsten zehn Jahre wesentlich beeinflußt. Vor allem wer­den die auf der Constructa gezeigten planeri­schen Richtlinien und die Rationalisierungsbei­spiele sowie die erstmals vorgeführten bautech­nischen Neuerungen ihre Wirkung auf das Bau­wesen der nächsten Jahre nicht verfehlen.

Aber auch wirtschaftlich war die Constructa ein großer Erfolg, und viele der 1260 ausstellenden Firmen, die zunächst nur aus repräsentativen Gründen beteiligt waren, haben im Verlauf der Ausstellung zu ihrer eigenen Überraschung er­hebliche Aufträge verbuchen können. So hat neben anderen Ausstellern, die ähnliche Erfah­rungen machen konnten, der Hersteller eines Fertighauses feststellen können, daß seine Auf­tragserwartungen, die er mit rund zwei Millio­nen veranschlagt hatte, bereits in der dritten

sene private Austauschabkommen, das die Liefe­rung von schechischer Braunkohle gegen deut­schen Schrott vorsieht, von der Bundesregierung nicht genehmigt. Der neue Lieferstopp hat in der bayerischen Industrie große Beunruhigung her­vorgerufen.

KÖLN. Beteiligung an luxemburgischer In­dustrie möglich. Für deutsche Firmen besteht, wie das deutsche Generalkonsulat in Luxemburg mitteilt, die Möglichkeit, sich an der Ansiedlung neuer Industrien in Luxemburg zu beteiligen. In Verhandlungen wurde die Frage der Doppelbe­steuerung besonders erörtert. Luxemburg soll sich bereit erklärt haben, steuerliche Vergünsti­gungen zu gewähren.

TÜBINGEN. Gewerblicher Güterverkehr schlecht beschäftigt. Nech einer amtlichen Infor­mation entwickelt sich die Beschäftigungslage im gewerblichen Güterverkehr in Württemberg- Hohenzollem weiterhin rückläufig.

TÜBINGEN. Neuer Exporthöchststand. Nach den letzten abgeschlossenen Erhebungen des Sta­tistischen Landesamtes konnte der Export aus Württemberg-Hohenzollern im Mai nach allen Kontinenten mit Ausnahme Asiens erhöht wer­den. Zugleich erreichte der gesamte Auslands­umsatz mit22,4Mill.DM einen neuen Höchststand.

Westdeutschlands Bauern mußten für die Un­terhaltung und den Betrieb ihrer Höfe im Wirt­schaftsjahr 1949/50 über zweieinhalb Milliarden Mark mehr aufwenden als im Wirtschaftsjahr 1938/39. Die Erhöhung der Betriebsausgaben von jährlich 4.04 Milliarden in der Vorkriegszeit auf 6.58 Milliarden DM beträgt damit nach den Be­rechnungen des Bundes-Emährungsministeriume 62 Prozent. Diese Gegenüberstellung zeigt, daß die Verteuerung von Brot, Fleisch, Milch, Butter usw. ebensowenig der Willkür der Erzeuger zu­zuschreiben ist wie der Preisanstieg auf den mei­sten anderen Gebieten unserer Wirtschaft.

Innerhalb der landwirtschaftlichen Betriebs­ausgaben war der prozentuale Anteil der Bar­löhne der Landarbeiter (ohne andere Leistungen wie Wohnung, Ernährung, Deputate) 1938/39: 21,3 Prozent, 1948/49: 26,9 Prozent und 1949/50: 25 Prozent. Ihre Gesamtsumme (einschließlich Sozialversicherung) stieg seit 1938/39 um rund 800 Millionen Mark gleich 92 Prozent an. Trotz dieser Erhöhung, bei der die Zahl der früher und heut* beschäftigten Landarbeiter unberücksichtigt bleibt, liegt nach Angabe der Landarbeitergewerkshaft der Durchschnittslohn des Landarbeiters fast um ein Drittel unter den vergleichbaren Löhnen der gewerblichen Wirtschaft.

TÜBINGEN. Jahreshauptversammlung das Fachverbandes Baustoffe. Am Freitag, 31. August 1951, 14 Uhr, findet in den oberen Museums­sälen in Tübingen die Jahreshauptversammlung des Fachverbandes Baustoffe (Steine und Erden) in Württemberg-Hohenzollern statt.

Bekämpfung der Landflucht

Konstruktiver Vorschlag: Lohnzuschuß für Landarbeiter

Woche um

mehr als das Zehnfache übertrof­

fen wurden, so daß er jetzt, anstatt Sorgen um Aufträge zu haben, alle Anstrengungen machen muß, die erforderlichen Rohstoffe zur Ausfüh­rung der hereingenommenen Aufträge zu be­schaffen. Dabei zeigten für die Fertighäuser ganz besonders Käufer aus Übersee ein großes Inter­esse. Desgleichen waren die Verkaufsergebnisse in Baustoffen, Ausbaumaterial, Bauteilen und Baukonstruktionen sowie Baumaschinen für die ausstellenden . Firmen voll zufriedenstellend.

In Verbindung mit der Constructa wurden in Hannover nicht weniger als 104 Tagungen und Kongresse abgehalten, die ebenfalls dem gesam­ten Bauwesen wertvolle Anregungen vermittel­ten. Drei Abteilungen der Constructa haben je­doch in ihrem ausgestellten Material einen der­artig großen Zuspruch gefunden, daß gegenwär­tig Erwägungen angestellt werden, dieses ein­malige Anschauungsmaterial als Grundlage für eine ständige Ausstellung an irgendeinem Platz des Bundesgebietes zu benutzen, die später fort­laufend nach den neuesten Erkenntnissen er­gänzt werden soll. Dazu gehören das Abc des Bauens mit seiner umfassenden Übersicht über Baustoffe und Bautechnik sowie die Ausstel­lungen der Landesplanung und Städteplanung. Die Beratungen mit dem Bundeswohnungsbau­ministerium, das die Erhaltung dieser Ausstel­lungsteile für erforderlich hält, haben noch zu keiner endgültigen Entscheidung über den künf­tigen Standort dieser ständigen Ausstellung ge­führt.

TÜBINGEN. Der Präsident des Landesbauern­verbandes für Württemberg-Hohenzollern, Bern­hard Bauknecht, macht im Organ des ge­nannten Verbandes,Schwäbischer Bauer, einen Vorschlag zur Bekämpfung der Landflucht und des damit zusammenhängenden Mangels an Ar­beitskräften: Der Staat soll Lohnzuschüsse von etwa 50 DM je Monat und Landarbeiterfamilie zahlen.

Mit diesem Vorschlag knüpft Bauknecht an die derzeitigen Lohnverhandlungen an und be­tont, es sei nicht böser Wille der landwirt­schaftlichen Arbeitgeber, wenn sie höheren Löh­nen nicht zustimmten, denn das ständig sinkende Reineinkommen der Landwirtschaft lasse den Arbeitgebern keinen Spielraum. Die Folge sei, daß in zunehmendem Umfang Felder brach lä­gen oder mangelhaft bearbeitet würden, da sich keine Hilfskräfte fänden. Einem staatlichen Zu­schuß zum Landarbeiterlohn könne ernsthaft so lange nichts entgegengehalten werden, als man auf anderen Gebieten im Interesse des Ganzen Prämien gewähre. So würden an steuerlichen

Exportprämien für die Industrie schätzungsweise pro Jahr etwa 400 Millionen DM geleistet.

Bauknecht entwirft für den Fall, daß sein Vorschlag angenommen würde, folgende Rech­nung: Wenn in Betrieben über 20 ha eine Land­arbeiterfamilie und in Betrieben über 40 ha zwei Familien beschäftigt werden könnten, so ergebe das bei 50 DM pro Familie bei etwa 4000 Wirt­schaften von 20 bis 40 ha einen Jahreskostenauf­wand von 2,4 Millionen DM, und bei 1000 Be­trieben über 40 ha zusätzlich 1,2 Millionen DM, zusammen also 3,6 Millionen DM im Jahr. Neh­me man an, daß die Hälfte der 6000 auf diese Weise vom Staat unterstützten Familien, also 3000, in der Landwirtschaft neu angesetzt wür­den, und eine solche Familie zähle im Durch­schnitt vier Köpfe, so würde der Staat nach diesem Beispiel im Vergleich mit den Arbeits­losenunterstützungen für den gleichen Personen­kreis jährlich in Württemberg-Hohenzollern noch 4,3 Millionen einsparen, die Arbeitslosen seien von der Straße und die Landwirtschaft könns intensiv arbeiten.

Existenzgründung aus Soforthilfemitteln

Eine Stellungnahme des Innenministeriums

TÜBINGEN. Zu einem in einer Zeitung un­seres Landes unter der ÜberschriftFehlerhafte Soforthilfeaktion veröffentlichten Aufsatz teilt das Innenministerium u. a. mit:

In Württemberg-Hohenzollern ist keine neue Soforthilfeaktion auf dem Gebiet der Existenz­aufbauhilfe mit verschärften Kreditbedingungen angelaufen. Maßgebend sind vielmehr nach wie vor die Richtlineien des Innenministeriums über die Gewährung von Darlehen zur Förderung der Existenzgründung von Flüchtlingen, Krlegs- sachbeschädigten, politisch Verfolgten und Spät- heimkehrem aus Mitteln der Soforthilfe vom 21. 10. 1950. Hiernach ist das Bewilligungsver­fahren möglichst einfach gehalten. Die Darlehens­gesuche laufen von den zuständigen Kreisstel- len an das Landesamt für Soforthilfe und wer­den dann einheitlich von dem beim Wirtschafts­ministerium errichteten Kreditausschuß ent­

schieden, wobei beschleunigte Behandlung ange­strebt wird. In der Regel werden die Darlehens­gesuche genehmigt, wenn die fachlichen Vor­aussetzungen gegeben sind und das Vorhaben wirtschaftlich aussichtsreich erscheint. Banken oder Sparkassen sind in das Verfahren nicht eingeschaltet, vielmehr werden die Darlehen durch die Württembergische Landeshauptkasse an die Darlehensnehmer ausbezahlt. Die Darlehen werden zu günstigen Bedingungen (zunächst ein zins- und tilgungsfreiesSchonjahr, dann lang­fristige Tilgung bei niederem Zinssatz) bewilligt Bel der Frage der Kreditsicherung wird vom Kreditausschuß in verständnisvoller Welse der Lage des Einzelfalles weitgehend Rechnung ge­tragen, was besonders auch bei Gesuchen von Flüchtlingen zutrifft. Nach diesem Verfahr« sind in den letzten l 1 /« Jahren Darlehen ln gro­ßer Zahl an Geschädigte gewährt werden.

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