AUS STADT UND KREIS CALW

NUMMER 114

MONTAG, 18. AUGUST 1981

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XHe Vogel lüsten am Reise

Für uns ist noch warmer, sonniger Sommer, nicht wahr? Die Kinder spielen im Freien, tollen durch die Straßen oder über die Wie­sen und denken nicht an den Herbst oder gar an den Winter!

Und doch hat unser Jahr seinen Höhepunkt schon überschritten. Ganz unmerklich werden nun die Tage wieder kürzer und die Nächte länger, das Korn auf den Feldern ist gelb geworden und einige Zugvögel machen sich schon für die große Reise nach dem Süden bereit.

Die Ufer- und Turmschwalben machen den Anfang, der immer so lustige Kuckuck und der Pirol schließen sich ihnen an. Da nehmen die Gartenammer und der scheue Wachtel­könig Abschied, da reist der Brachvogel da­von und schließlich auch ein Gesell, der uns besonders ans Herz gewachsen ist, der weiße Storch. Sie alle ziehen gen Süden, wo ihnen kein regnerischer Herbst und kein eisiger Winter droht.

Noch immer haben unsere Wissenschaftler das Geheimnis des Vogelzuges nicht ergrün­den können. Wir wissen nichts von dem Wun­der, das die kleinen Tiere auf ihrer so gro­ßen Reise die richtige Richtung halten läßt und sie zum Schluß immer an das gleiche Ziel führt. Denn nicht nur bei uns suchen viele .Vögel immer wieder das gleiche Nest, auch in den südlichen Ländern finden sie immer zu dem gleichen Platz zurück. So lassen wir eie ziehen, ein wenig traurig vielleicht, denn wir wissen, daß sie eigentlich unseren Som­mer mitnehmen und daß in einigen Wochen echon Herbst ist. Aber wir wünschen den kleinen munteren Tieren von ganzem Herzen eine glückliche Reise und hoffen auf ein Wie­dersehen im nächst«! Jahr... wenn es wie­der Sommer wird.

Calwer Standesamtsnachrichten

Geburten: Barbara Gutjahr, T. d. Poli- zeibeamten Ernst Gutjahr, Bad Liebenzell; Uta Pflzenmaier. T. d. Appreturmeisters Her­bert Pflzenmaier, Lange Steige 8; Hans Röhm, S. d. Wagners Fritz Röhm, Stammheim; Ur­sula Bauer, T. d. Kaufmanns Erwin Bauer, Wildberg; Jürgen Kübler, S. d. Gärtners Al­bert Kübler, Bad Liebenzell; Herta Pfrom- mer, T. d. Werkzeugmachers Gerhard Pfrom- tner.

Eheschließungen: Bäckermeister

Hans Engel und Pauline Rathfelder, Stutt­gart Calw.

Todesfälle: Mechaniker Reinhold Mai- senbacher, Oberlengenhardt; Landwirt Mi­chael Lörcher, Monakam; Landwirt Ludwig Schnaible, Wildberg; Schüler Werner Gehr, Tübingen.

Sängerbesuch in Hirsau

Hirsau. Am Samstag hatte der Hirsauer Liederkranz Gäste. Ein Augsburger Ge­sangverein, Sängerbund der Mech. Baumwoll­spinnerei und -Weberei, war auf seinem dies­jährigen Ausflug nach Hirsau gekommen und verbrachte mit seinen hiesigen Sangesbrü­dern einen fröhlichen Abend im Kursaal. In sehr schönen Chorgesängen wetteiferten der HirsauerLiederkranz, der Gemischte Chor und die Augsburger Sänger miteinander. Da­zwischen gab Karl Höslin zwei seiner Cou­plets zum Besten, die dem Publikum wie im­mer wahre Lachstürme entlockten. Die Kur­kapelle Belli spielte im ersten Teil des

t .bends zum Konzert, wobei vor allem schöne olostücke für Violine und Cello Beachtung verdienten. Später war dann Tanz. Bei dieser Gelegenheit sei einmal auf das ausgezeich­nete Spiel der Kurkapelle hingewiesen, die bei Konzert und Tanz gleichermaßen Vor­zügliches leistet. Der Abend im Hirsauer Kur­saal wird den Augsburgern bestimmt in bester Erinnerung bleiben.

Brief aus Altburg

Altburg. Frau Christine Blaich in Wel­tenschwann konnte am 15. Juli als Schul­dienerin das 25jährige Dienstjubiläum feiern. Aus diesem Anlaß wurde ihr von der Ge­meinde ein Geldgeschenk überreicht: Was langjährige Viehzucht erbringt, konnte bei der letzten Zuchtfarrenversteigerung in Her­renberg Michael Pfrommer, Benj. Sohn, in

E eltenschwann erfahren, als er einen Zucht- rren mit gutem Erlös absetzte. Der Zucht- farre stand unter 95 gekörten Farren an 9. Stelle. Dem Farrenhaltungsverein Altburg und Umgebung sollten auf diesen Erfolg hin weitere Mitglieder beitreten. Der Obstbau­verein wird am 2. September zur Besichti­gung einiger Obstbaumanlagen in Karlshöhe bei Ludwigsburg und Umgebung mit Omni­bus einen Ausflug unternehmen. Alters- jubilare sind im August: am 1. Anna Maria Pfrommer, Witwe, in Weltenschwann (72); am 9. Ludw. Leyendecker, Reichsbahninspek­tor a. D. (72), und Gottlieb Volz (71); am 20. Christine Pfrommer, Baumwarts Witwe, in Weltenschwann (73); am 21. Eva Maria Bern­ecker, Witwe (79); am 31. Barbara Hähr (72) und Barbara Lörcher in Speßhardt (71 Jahre). Wir gratulieren.

Aus dem Calwer Gerichtssaal

Reifendieb mit 8 Monaten Gefängnis bestraft

Emil war Vertreter für eine Stuttgarter Firma und kam viel im Land umher. Auf eine Reise in den Schwarzwald nahm er einen ehemaligen Leidensgenossen aus dem Gefängnis mit. Zusammen becherten sie in Hirsau, fuhren dazwischen mal nach Wildbad und kehrten gegen Abend wieder in Hirsau in einem Cafd ein. Als es Emils Kameraden nach Ami-Zigaretten gelüstete, begab sich Emil ins Freie, um in seinem auf dem Park­platz des Cafös abgestellten Wagen nach etwa noch vorhandenen Zigaretten zu suchen. Statt der Zigaretten sah Emil jedoch an einem anderen parkenden Wagen ein wun­derschönes Ersatzrad, von dessen Anblick er sich nicht trennen konnte. Emil holte aus sei­nem Wagen einen Schraubenzieher, schraubte die Zierkappe und die Flügelmutter ab und verstaute das Rad bei sich im Wagen. Nach getaner Arbeit wollte Emil wieder ins Lokal zurück, kam aber nicht mehr dazu, da sein Spezel gerade herauskam. Die beiden setzten sich in den Wagen, brausten ab nach Calm­bach, drehten dort wieder und fuhren zurück nach Hirsau, wo sie am Ortseingang den Wa­gen abstellten und in ihm übernachteten. Am andern Morgen gondelten die beiden von Hirsau aus über Calw in Richtung Herren­berg, lediglich, um den so preiswert erwor­benen Reifen günstig loszuschlagen. Ein vor­beikommender Kraftfahrer nahm ihn schließ­lich auch ohne weitere Fragen für 25 DM ab.

Zufrieden über das Geschäft kehrte Emil mit seinem Kumpan nach Hirsau zurück, wo die beiden das Geschäft zunächst in einem Gasthaus begossen. Zufälligerweise jedoch saß in demselben Lokal ein Gast, der die beiden am Abend zuvor im Cafö gesehen hatte. Die Polizei wurde alarmiert, Emil wanderte ins

Kittchen und wurde nun wegen schweren Diebstahls zu der Gefängnisstrafe von acht Monaten verurteilt. Wegen schweren Dieb­stahls deshalb, weil Emil den Reifen auf einem öffentlichen Platz von dem Auto ab­montiert und mitgenommen hatte. Dafür hat das Gesetz eine Mindeststrafe von drei Mo­naten vorgesehen. In Anbetracht der in letz­ter Zeit häufig auftretenden Reifendiebstähle und nicht zuletzt der aus dem Vorstrafen­register Emils ersichtlichen Schwäche für fremde Gegenstände hielt das Gericht eine Gefängnisstrafe von acht Monaten für an­gebracht, um sowohl Emil als auch die noch anonymen Reifendiebe für die Zukunft abzu­schrecken.

Zeuge: Angeklagter = 0:1

Kurz und doch sehr aufschhißreich war das Urteil, das nach einer unter Ausschluß der Oeffentlichkeit geführten Verhandlung gegen einen wegen unsittlicher Handlungen Ange­klagten verkündet wurde: Der Angeklagte wird unter Uebernahme der Kosten auf die Staatskasse freigesprochen. Hierzu die ebenso kurze Begründung: Der Angeklagte mußte freigesprochen werden, da seinen Angaben mehr Glauben zu schenken war als denen der Zeugin.

Ein Kommentar über diese etwas heikle Angelegenheit erübrigt sich wohl, kann auch nicht gegeben werden, da sich das zweifellos sehr interessante Wortgefecht unter Aus­schluß der Oeffentlichkeit abspielte. Wie in so manchen Fällen wollte wohl auch in die­sem Fall die Zeugin nicht diejenige gewesen sein, die sich auf ein Abenteuer eingelassen hatte.

Im Spiegel von Calw

14.5 Zentner Kohle je Haushalt

Einer Bekanntgabe der Kreispflege Calw zufolge ist für die bei den Kohlenhändler^ eingetragenen Hausbrandverbraucher (Haus­haltungen) einschließlich Haushaltungen mit Zentralheizung eine Lieferhöchstmenge von je 14 y 2 Ztr. und 4 Ztr. je Untermieter für die Zeit bis zum 30. September d. J. festgesetzt worden. Auf diese Höchstmenge sind die seit dem 1. April d. J. bereits erfolgten Lieferun­gen anzurechnen. Auf die unterschiedlichen Versorgungsbedürfnisse ihrer einzelnen Kun­den (z. B. Schwerbeschädigung, besonders schlechte Wohnungsbeschaffenheit, Familien­größe, Verwendungsgegebenheiten von Gat elektrischem Strom, Holz, Torf usw. sou Rücksicht genommen werden.

Baulandumlegung Eiseistätte

Für die vorläufige Besitzeinweisung der Kreisbaugenossenschaft der Baulandgrund­stücke Par. 830/14 der Bauplätze Henne, Sehburger, Rometsch im Eiseistättegebiet liegt der vorläufige Teillageplan zum Bau- landumlegegebiet vom 6. 8. 1951 auf dem Rat­haus, Zimmer 8, in der Zeit vom 13. bis 25. August 1951 während der üblichen Kanzlei­stunden auf. Etwaige Einsprachen sind von den Beteiligten in dieser Zeit beim Bürger­meisteramt einzureichen.

Behördendienst an Mariae Himmelfahrt

Mariae Himmelfahrt (15. August) gilt im überwiegend evang. Kreis Calw nicht alz Feiertag. Mit Ausnahme der Gemeindebehör­den, welche an diesem Tag den ordentlichen Dienst versehen, werden jedoch bei den Be­hörden (Landratsamt, Kreisverband usw.) nur solche Dienstgeschäfte vorgenommen, die keinen Aufschub dulden.

Die Vorbereitungen für die Volksabstimmung begannen

Am 16. Sept. Südweststaat-Abstimmung Plan einer künftigen Gemeindeordnung

Seit einiger Zeit sind die Vorbereitungen für die Durchführung der Volksabstimmung über den Südweststaat am 16. September 1951 im Gange. Es gilt dabei die Stimmord­nung vom 27. Februar 1951 mit entsprechen­den kleinen Abweichungen, die sich aus dem zweiten Gesetz über die Neugliederung im südwestdeutschen Raum vom 4. Mai 1951 er­geben. Danach ist abstimmungsberechtigt, wer das 21. Lebensjahr vollendet hat, nach Artikel 116 des Grundgesetzes Deutscher ist und seit mindestens 3 Monaten im Abstim­mungsgebiet wohnt. Es sind gegenwärtig in unseren Kreisgemeinden hauptamtliche Hel­fer dabei, neue Listen anzulegen, um sämt­liche Stimmberechtigten zu erfassen. Abge­stimmt wird in den Ländern Württemberg- Baden, Württemberg-Hohenzollern und Süd­baden. Bei der Abstimmung ist man nicht an den Wohnsitz gebunden, diese muß aber in­nerhalb des Landesbezirks vorgenommen werden.

Der Stimmzettel für die Volksabstimmung am 16. September hat zwei Kreise. Frage 1 lautet:Ich wünsche die Vereinigung der drei Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zu einem Bundes­land (Südweststaat). Die zweite Frage ist fol­gendermaßen formuliert:Ich wünsche die Wiederherstellung des alten Landes Würt­temberg einschließlich Hohenzollern.

Bis jetzt hat die Behandlung der Südwest­staatfrage in unseren Städten und Gemeinden in der Oeffentlichkeit noch wenig oder so gut wie gar keinepolitischen Wellen geworfen. Nach den Augustferien wird aber wohl auch im Kreis Calw eine rege, politisch aktive Tä­tigkeit in Erscheinung treten.

Die Rhein-Neckar-Zeitung veröffentlichte kürzlich Pläne für eine künftige Gemeinde­ordnung im Südweststaat, mit denen man sich gegenwärtig in Stuttgart beschäftigt. Es wird, nach diesem Bericht, für zweckmäßig gehalten, im Innenministerium je eine staat­liche Mittelinstanz vorzuschalten, die sich für Württemberg-Hohenzollern und Baden der Bezirks- und Körperschaftsverwaltung zu widmen hätte. Den Kritikern, die eine solche Regelung als bei weitem zu zentralistisch bezeichnen, wird entgegengehalten, dafür solle dann die Selbstverwaltung der Städte und Landkreise wesentlich gestärkt werden. Diese Pläne, die den Bürgern zur Stellung­nahme vorgelegt werden sollen, bevor ein Parlament des Südweststaates sich mit ihnen beschäftigt, sehen auf Grund der Erfahrun­gen in Württemberg-Baden vor, die Kontrolle der Bürger und ihrer Selbstverwaltungskör­perschaften über die örtliche Verwaltungs­tätigkeit zu verstärken.

Eine frühzeitige Diskussion über diese Pläne ist schon deshalb erforderlich, weil die Selb­ständigkeit der Gemeinden und Kreise in der Verfassung des Südweststaates viel stärker berücksichtigt werden muß, als das in den bisherigen Länderverfassungen und im Grundgesetz geschehen ist. Das Nebeneinan­der von staatlichen und städtischen Behörden soll soweit wie möglich eingeschränkt und statt dessen die Einheit der Verwaltung in

den Gemeinden und Kreisen angestrebt wer­den. Die Landwirtschaftsämter, die staat­lichen Messungs- und die Gesundheitsämter sowie die Bezirksschulämter müßten daher in der Verwaltung der Stadt- und Landkreise eingegliedert werden. Außerdem ist beabsich­tigt, den Gemeinde- und Kreisräten ein Mit­wirkungsrecht bei jenen staatlichen Auftrags­angelegenheiten zuzubilligen, die den ört­lichen Selbstverwaltungskörperschaften über­tragen wurden. So haben die Gemeinden und Kreise zum Beispiel im Aufträge des Staates das Siedlungs- und Wohnungswesen, das Standesamtswesen, die Preisüberwachung und die Angelegenheiten der öffentlichen Ordnung nach staatlichen Weisungen, aber in eigener Zuständigkeit wahrzunehmen. Diese Auf­gaben wachsen ständig an und umfassen in einzelnen Landkreisen bereits 70 Prozent der gesamten Tätigkeit.

Ueber den Vorschlag, unfähige Bürgermei­ster und Landräte durch Volksabstimmung absetzen zu lassen, erwartet man lebhafte Auseinandersetzungen. Um einen Mißbrauch der Volksabstimmung zu verhindern und um vor allem nicht die Verantwortungsfreude der gewählten Bürgermeister und Landräte unter den heutigen schweren Zeitumständen zu er­sticken, soll das Verfahren mit verschiedenen Sicherungen ausgestattet werden. Zunächst müssen Gemeinderat oder Kreistag in zwei Sitzungen, zwischen denen drei Monate Frist liegen, mit Zweidrittelmehrheit die Volks­abstimmung über die Abberufung beschlie­ßen. Dann hat die Aufsichtsbehörde zuzu­stimmen und schließlich müssen sich bei der Abstimmung sechzig Prozent der Wähler für die Abberufung entscheiden. Außerdem dürfte ein solches Verfahren nur in den ersten ein oder zwei Jahren einer Amtsperiode zulässig sein.

Schließlich wird daran gedacht, die regel­mäßigen Bürgerversammlungen zu einer ge­setzlich vorgeschriebenen Pflicht der Städte und Gemeinden zu machen. Man erwartet, daß die Bürgerschaft sich stärker als bisher an den kommunalen Angelegenheiten interes­sieren wird, wenn ihr alljährlich Rechen­schaft über die Tätigkeit des Bürgermeisters und des Gemeinderats erstattet wird.

Keine politischen Vorträge in Kirdien

Der württembergische evangelische Ober­kirchenrat hat den Gemeinden bekanntgege­ben, daß Kirchen und andere gottesdienst­liche Räume für Vorträge über politische Tagesfragen nicht zur Verfügung gestellt werden dürfen. Anlaß zu diesem Hinweis wa­ren Vorträge, die in letzter Zeit in Kirchen gehalten wurden und -aus der Schau von Christen zu politischen Tagesfragen Stellung nahmen. Da in der evangelischen Christenheit über politische Fragen unterschiedliche Mei­nungen herrschten, müßte sonst allen An­schauungen die Gelegenheit zu öffentlicher Aeußerung im Gotteshaus gegeben werden. Auf diese Weise würden jedoch die Kirchen zu politischen Sprechsälen werden.

Der Zugverkehr am 15. August Am Mittwoch, dem 15. August, verkehren die Züge in Württemberg-Hohenzollern wi* an Werktagen, in Baden dagegen wie an Sonntagen. Auf den Strecken Pforzheim Horb, Pforzheim Wildbad, Calw Stutt­gart und Nagold Altensteig ist Werktags- Verkehr.

' Hochwasserschutz

Nach einer Anordnung des Landratsamt* wird für die fließenden Gewässer des Kreise* vom Landratsamt im Benehmen mit dem zu­ständigen Straßen- und Wasserbauamt ein Hochwasserbereich und ein Hochwasser­strombereich festgelegt. Den Hochwasser­bereich bilden diejenigen Flächen, die in einem Flußtal von dem höchsten bekannten Hochwasser bedeckt worden sind, während als Hochwasserstrombereich derjenige Teil des Hochwasserbereiches in einem Flußtal gilt, der für den Abfluß dieses Hochwasser* erforderlich war. Im Hochwasserbereich wird die Lagerung von abschwemmbarem Mate­rial, insbesondere Holz, Stroh, Erde, Sand und Schlacke, verboten. Im Hochwasser­strombereich ist auch die Lagerung von nicht abschwemmbarem Material untersagt. Dl* Bereithaltung von Rundholz in Klotzweihem u. dgl. ist im Hochwasserbereich soweit er­laubt, als das Rundholz zur unmittelbaren Verarbeitung gelagert wird. Für Veränderun­gen der Erdoberfläche im Hochwasserbereich ist die Genehmigung des Landratsamts ein­zuholen. Die Aufforstung von Wiesen, Aels- kern und sonstigen freien Flächen innerhalb des Hochwasserbereichs ist verboten.

Die Schwarzwildschäden In unserem Kreis wird der im Jagdjahr 1950 durch Schwarzwild angerichtete Scha­den auf mindestens 100 000 DM geschätzt; hiervon sind 59 824 DM durch die Wildscha­dens-Ausgleichskasse erstattungsfähig. Ina Frühjahr 1950 rechnete man im Kreisgebiet mit einem Bestand von 882 Stück Schwarz­wild; hiervon wurden während des Jagdjah­res nur etwa 600 Stück abgeschossen. Gelingt es in diesem Jahr nicht, die Abschußziffer auf 800 Stück zu erhöhen, wird angesichts der starken Wildvermehrung die Plage imver­mindert andauern. Es sind z. Zt. Verhandlun­gen mit der Besatzungsmacht im Gange, um eine intensive Bejagung auch der noch in französischer Hand befindlichen Staatsjagden zu erwirken.

Lebensmittelhändler reisen nach Heilbronn Die Lebensmitteleinzelhändler von Calw und Umgebung fahren am 29. August auf Einladung der Firma C. H. Knorr zu einer Betriebsbesichtigung nach Heilbronn. All* Betriebsinhaber bis zum letzten Stift dürfen mit, sofern die Anmeldung bis zum 19. Au­gust bei dem Kreisvorsitzenden des Fachver­bandes Paulus, Bad Liebenzell, oder dessen Stellvertreter Vingon, Calw, erfolgt.

CALWER ZEITUNG Verlag Paul Adolff, Calw, ln der Schwäbischen Verlagsgesellschaft, m. b. H.

Für den Lokalteil verantwortlich: F. H. Scheele« Redaktion und Geschäftsstelle Calw: Lederstraße.

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