FREITAG, 10. AUGUST 1951
NUMMER 128
WIRTSCHAFT
Klarheit In der Baupreisermittlung
Die Bedeutung der Baupreisverordnung für Bauherren und Unternehmer
Von gleich großer Bedeutung für die gesamte Bauwirtschaft, für Auftraggeber, Architekten und Unternehmer, ist die neue Baupreisverordnung vom 11. Mai 1951, die für alle Bauleistungen für öffentliche oder mit öffentlichen Mitteln finanzierte Aufträge gilt. Besonders begrüßt wird vom Bauhandwerk darin die Bestimmung, daß die geforderten Bauleistungen eindeutig und erschöpfend beschrieben und gegliedert sein müssen, so daß alle Wagnisse möglichst klar erkannt und die Preise durch den Auftragnehmer möglichst einwandfrei und ohne umfangreiche Vorarbeit ermittelt werden können. Gerade durch Beachtung dieser Vorschrift lassen sich viele nachträgliche Auseinandersetzungen vermeiden.
Im einzelnen bestehen drei Möglichkeiten der Preisermittlung:. Festpreisermittlung, Selbstkostenabrechnung und Stundenlohnabrechnung.
Festpreise für einheitliche Teilleistungen oder Pauschalleistungen sollen durch Vorkalkulation dann ermittelt werden, wenn die Gesamtleistung nach Art und Umfang genau bestimmt und mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist. Können jedoch Leistungen infolge ihres Umfanges oder ihrer Eigenart nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden, so können sie nach Selbstkosten oder im Stundenlohn abgerechnet werden. Bei allen Arten der Preisermittlung muß der Auftragnehmer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers pla- nen und nur solche Leistungen zu Grunde legen, wt rtscnaftssplegel die bei wirtschaftlicher Betriebsführung gerechtfertigt sind.
Festpreisermittlung
Es dürfen keine höheren als die zurzeit des Angebotes tatsächlich bezahlten und tariflich angemessenen Löhne einschließlich etwaiger Lohnnebenkosten zu Grunde gelegt werden. Für Baustoffe können höchstens die zurzeit der Angebotsabgabe nach den geltenden preisrechtlichen Vorschriften zulässigen Preise gefordert werden, während für die Vorhaltung der Maschinen und Geräte Kapitalverzinsung,
Abschreibung und Reparaturkosten in angemessener Höhe anzusetzen sind. Sache der Praxis im Vergebungswesen sowie Aufgabe der beruflichen Verbände wird es sein, Grundsätze und Richtlinien für die Angemessenheit dieser Kosten herauszuarbeiten. Wie bisher dürfen gleichbleibende Gemeinkosten einschließlich Wagnis und Gewinn als Zuschlag mit gesamtbetrieblichen Durchschnittswerten, sogenannten Verrechnungssätzen, angesetzt werden. Sonderkosten wie Lizenzgebühren oder besondere Wagnisse, zu denen auch die mit Gewißheit zu erwartenden Lohn- und Baustoffpreisänderungen gehören, können in wirtschaftlich gerechtfertigter Höhe angesetzt, müssen aber gesondert ausgewiesen werden; daneben darf die Umsatzsteuer gesondert berechnet werden.
Selbstkostenabrechnung
Auch für die Abrechnung auf Grund der entstandenen Selbstkosten gelten für Löhne, Baustoffpreise, Kosten der Gerätevorhaltung und für Gemeinkosten die gleichen Bedingungen wie bei der Vorkalkulation. Eine zweckentsprechende
Auflockerung der Energiepreisbindungen
Landesproduktenhörse Stuttgart
vom 7. August 1951
Im August gelten im Gebiet Württemberg und Baden nachstehende Erzeuger-, Mindest- und Höchstpreise je 100 kg:
Roggen 36.90 bis 38.90 DM. Weizen 40.90 bis 42.90 DM. (Die Frühdruschprämie beträgt im August für Roggen 3 DM, für Welzen 2 DM je 100 kg.) Für Futterhafer und Futtergerste 35.50 bis 37.50 DM, für Industriehafer und Industriegerste 37.50 bis 39.50, für Malzgerste 41.50 bis 43.50 DM.
Im Rapsgeschäft finden nur wenig Umsätze statt. Die Erzeuger geben ihre Ware direkt zur treuhänderischen Verwertung ab, um rentablere Preise abzuwarten. Das Deckungsbedürfnis einiger Interessenten kann nicht befriedigt werden.
Das Mehlgeschäft verlief ohne Anregung. Laufende Abrufe können ohne weiteres erfüllt werden. Die Mehlpreise sind unverändert.
Mühlennachprodukte sind nach wie vor gefragt und wenig angeboten.
Das Rauhfuttergeschäft ist immer noch umsatzlos. Es werden notiert: Wiesenheu neue Ernte I. Schnitt lose 5 DM, Rotkleeheu neue Ernte 1. Schnitt lose 5.50 DM, Luzerneheu 1. und 2. Schnitt 6 DM, Roggen- und Weizenstroh älter Ernte bindfadengepreßt 3 bis 3.20 DM, Gerste- und Haferstroh bindfadengepreßt 2.75 bis 3 DM je 100 kg frei württemb.-badischer Verladestation. Drahtgepreßte Ware mit entsprechendem Aufschlag.
Frühkartoffeln sind als Folge der Getreideernte wenig angeboten und die Preise leicht anziehend. Die geringe Nachfrage kann jedoch im allgemeinen befriedigt werden. Es werden notiert: 13 bis 13.50 DM je 100 kg lose oder in Leihsäcken. Großhandelsabgabepreis waggonfrei Stuttgart.
Gliederung seines Rechnungswesens muß dem Unternehmer ermöglichen, die Einzelkosten jederzeit einwandfrei festzustellen und nachzuweisen.
Stundenlohnabrechnung
Die im Stundenlohn vergebenen Bauarbeiten sollen nach den tatsächlichen Kosten für Löhne, Baustoffe, Vorhaltung der Maschinen einschließlich einem angemessenen Zuschlag für Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn sowie Umsatzsteuer abgerechnet werden; auch hier ist mit behördlicher Zustimmung die Abrechnung nach Verrechnungssätzen möglich. Das Bundeswirtschaftsministerium wird hierfür besondere Abrechnungsgrundsätze erlassen.
Zusatzforderungen und Rechnungswesen
Für ausgeführte, aber im Vertrag nicht vorgesehene Leistungen kann eine zusätzliche Vergütung dann gefordert werden, wenn der Mehraufwand durch Umstände verursacht wurde, die der Unternehmer nicht zu vertreten hat und die auch bei größter Sorgfalt nicht vorauszusehen waren. Die Zusatzforderungen sollen im allgemeinen keine Zuschläge für Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn enthalten. In Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln können die Vertrags-
HANNOVER. — Auf einer Mitgliederversammlung der Vereinigung deutscher Elektrizitätswerke in Hannover wurde über die Vorarbeiten zum neuen Energiewirtschaftsgesetz berichtet. Das gegenwärtig noch gültige Gesetz trage zu sehr die Spuren einer staatlichen Planwirtschaft und beenge die Initiative der einzelnen Werke. Vor allem sei es notwendig, im Sinne der Wirtschaftlichkeit der Werke die starren Preisbindungen in der Energiewirtschaft aufzulockern.
Auch bei einer Erhöhung der Tarife — man spricht von 0,5 bis 1 Dpf. pro kWh — sei es den Werken nicht möglich, die zum Ausbau der Anlagen nötigen Mittel zu beschaffen. Nach einem in der Energiewirtschaft geltenden Gesetz trete innerhalb von 10 Jahren eine Verdoppelung des Energiebedarfs ein. Mit einem Energieverbrauch von 780 kWh pro Kopf und Jahr liege Deutschland noch weit hinter den Vereinigten Staaten mit 2000 kWh und Norwegen mit 7000 kWh.
FREIBURG. — Aufhebung der Holzrichtpreise gefordert. Wie der Badische Waldbesitzerverband Freiburg mitteilt, halten die Forstwirtschaft und ein Teil der Holzwirtschaft den Zeitpunkt für den Fortfall der Rieht- und Normpreise für Holz jetzt für gekommen, damit die Voraussetzungen für gesunde Verhältnisse auf dem Holzmarkt geschaffen werden können.
WIESBADEN. — Nahrungsmittelpreise wieder leicht gestiegen. Nach dem Bericht des statistischen Bundesamtes sind die Verbraucherpreise für Nahrungsmittel in der Woche vom 20. bis 27. Juli weiter leicht gestiegen, insbesondere die Preise für Schweinefleisch um 1,6 und für ausländisches Schweineschmalz um 0,6 Prozent. Einige Getreideerzeugnisse verzeichnen Preiserhöhungen zwischen 0,1 und 0,5 Prozent.
BONN. — Marjolin: „Erhebliche Fortschritte erzielt“. Generalsekretär der OEEC, Robert Marjolin, der zurzeit zu Besuch in Deutschland weilt, bezeichnete es u. a. als einen Beweis
schließenden etwa zu erwartende Änderungen berücksichtigen, doch müssen dabei sowohl Erhöhungen als auch Ermäßigungen vorgesehen werden. Damit bei Lohnänderungen und Preisschwankungen die auf den Auftrag entfallenden Unterschiede berechnet werden kennen, müssen aus dem Angebot der Stundenlohn und die Stoffpreise in Einzelkalkulation ersichtlich sein. Die Preisgleitklausel soll auf wichtige Baustoffe beschränkt bleiben. Nach Wahl des Bauherrn können in der Abrechnung die tatsächlichen Preise oder Mittelpreise aus Angeboten einschlägiger Lieferer zu Grunde gelegt werden. Will der Unternehmer Baustoffe, für die Preisvorbehalt vereinbart ist, zu höherem als im Angebot vorgesehenem Preis einkaufen oder verwenden, so muß er dem Auftraggeber davon Mitteilung machen; dieser kann durch unverzüglichen Widerspruch den Preisvorbehalt außer Wirkung setzen.
Bezüglich des Rechnungswesens ist bestimmt, daß für jedes Bauvorhaben mit mehr als 10 000 D-Mark Angebotssumme ein besonderes Baukonto zu führen ist, während Bauvorhaben bis 10 000 DM auf einem Sammelkonto festgehalten werden können. Auf den Baukonten müssen die Löhne, die Baustoffe, die Kosten der Baustelle und etwaige Sonderkosten erfaßt werden. Bei Angeboten über 40 000 DM kann der Auftraggeber die Gliederung nach einzelnen Lohnkosten, Einzelstoffkosten, Nachunternehmerleistungen, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn, Umsatzsteuer und sonstigen Kosten verlangen. SW.
für die solidarische Zusammenarbeit der europäischen Länder, daß es in der letzten Zeit gelungen sei, eine Reihe der Schwierigkeiten im Außenhandel der Bundesrepublik zu beseitigen. Eine endgültige Lösung habe man zwar noch nicht gefunden, aber es seien doch erhebliche Fortschritte erzielt worden. Hierzu gehöre die einstimmige Bereitschaft der 18 OEEC-Teilneh- mer-Nationen, die Beschränkungen für Einfuhren aus Deutschland aufzuheben.
TÜBINGEN. — Günstige Exportentwicklung. Nach einem leichten Rückgang im Mai ist der Auslandsumsatz der Industrie in Württemberg- Hohenzollern im Juni 1951 um 12,5 Prozent, wertmäßig um 2,45 Millionen DM angestiegen. Führend im Export sind Maschinenbau und Uhrenindustrie. Der Maschinenbau steigerte seine Ausfuhren von 6,9 Millionen im Mai auf 7,26 Millionen im Juni, womit er wertmäßig genau 1 /s der Gesamtausfuhren bestritt. Auch die Uhrenindustrie erhöhte ihren Export von 3,91 Millionen im Mai auf 4,1 Millionen DM im Juni, bei Musikinstrumenten, Spielwaren usw. ließ sich eine Steigerung von 1,4 auf 2,46 Millionen DM erzielen.
BONN. — Weniger Arbeitslose. Die Zahl der Arbeitslosen im Bundesgebiet hat sich im Monat Juli um rund 34 000 Personen weiter verringert und beträgt noch 1292 000. Insbesondere in der zweiten Monatshälfte stellte sich ein rapider Rückgang ein. — In Württemberg-Hohenzollern ist die Zahl der offenen Arbeitsplätze von 4698 am 1. Juli auf 4189 am 1. August zurückgegangen; 50 Prozent des Stellenangebotes entfällt auf Frauenberufe.
NEW YORK. — Sinkende Baumwollpreise. Mangels absatzfördernder Einflüsse entwickelte sich an der New Yorker Baumwollbörse in der vergangenen Woche ein nur auf Stunden und Tage begrenztes Geschäft, worauf die Preise mit Rückgängen zwischen 1,15 und 3,40 Dollar pro Ballen reagierten.
Zu gründlich
Wie bekannt, hat das Bundesfinanzministerium im Rahmen des Einkommensteuergesetzes eine Verordnung beschlossen, nach der Bewirtungsspesen — also solche Ausgaben, die Firmen anläßlich des Besuches von auswärtigen Geschäftsfreunden entstehen, nicht aber eigene Reisespesen — nur noch bis zu einem Höchstbetrag von 10 DM je Person und Tag steuerlich abzugsfähig sind.
Die Begrenzung der abzugsfähigen Beträge — so läßt sich der „Bund der Steuerzahler“ vernehmen — steht in einem solch krassen Mißverhältnis zu den für die Bewirtung von Gästen entstehenden tatsächlichen Ausgaben, daß ein« solche Regelung nicht verstanden werden könne. In Kreisen der Wirtschaft herrsche starkes Befremden darüber, daß gegenüber den aus Steuergeldern finanzierten beträchtlichen Aufwendungen für Repräsentationskosten amtlicher Stellen die Wirtschaft in ihren lebenswichtigen Funktionen in einer unwürdig erscheinenden Weise beschränkt werde. Der „Bund der Steuerzahler“ fürchtet vor allem, daß auf deise Weise selbst steuerehrliche Betriebe auf den Abweg einer Ausweichung gegenüber solchen Beschränkungen gedrängt werden und daß durch die Anlegung von „schwarzen Kassen“ der erstrebte Erfolg einer so engherzigen Maßnahme in das Gegenteil verkehrt werde. Die Verordnung der Bundesregierung bedürfe daher schleunigster Überprüfung.
Für und gegen Stahlbewirtschaftung
HAMBURG. Die Spitzen der Hamburger Behörden für Wirtschaft, der Hamburger Gewerkschaften und der Industrie- und Handelskammer haben beschlossen, erneut bei der Bundesregierung die sofortige Regelung der immer bedenklicher werdenden Eisen- und Stahlversorgung zu fordern. Auf längere Sicht will Hamburg eine gewisse Lenkung in Form einer Einwirkung der Bundesregierung auf das Walzprogramm, Festsetzung eines Minimallieferanspruches, Schaffung von Prioritäten und eine Reduzierung des Auftragbestandes bei den Produzenten unterstützen.
In Düsseldorf wurden hingegen alle Bestrebungen des Bundeswirtschaftsministeriums, gewisse staatliche Lenkungsmaßnahmen auf dem Eisen- und Stahlsektor zu ergreifen, auf einer Pressekonferenz der Wirtschaftsvereinigung der Eisen- und Stahlindustrie abgelehnt. Die Wirtschaftsvereinigung habe sich in einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Professor Erhard gewandt und sich gegen jede Art von Kontingentierung ausgesprochen, da nach ihrer Auffassung jeder Bedarfsträger, dem man eine Bezugsmenge zugesteht, diese Menge künftig voll in Anspruch nehmen würde, auch wenn sein wirklicher Bedarf niedriger sei. Demgegenüber hat die Wirtschaftsvereinigung vorgeschlagen, daß u. a. die bei den Walzwerken gebuchten Auftragsbestände, die zu einer Ausdehnung der Lieferfristen bis zu 20 Monaten geführt haben, rigoros gestrichen werden. Ferner wird die Bildung von Beschwerdestellen der Industrie vorgeschlagen, die sich mit den Klagen über ungenügende Belieferung einzelner Werke oder Wirtschaftszweige befassen sollen.
Die Löhne der Metallarbeiter
STUTTGART. In einem Stuttgarter Großunternehmen der Metallindustrie verdienten im Juni dieses Jahres 63,9 Prozent der männlichen Lohnempfänger zwischen 401 und 550 DM brutto, während 29,1 Prozent einen Monats-Bruttover- dlenst zwischen 301 und 400 DM hatten. Bei M Prozent waren die Löhne höher und nur bei 0,8 Prozent niedriger.
Wie aus einer Mitteilung des Presseausschusses „Kammern und Verbände“ außerdem hervorgeht, hat der Bruttolohn bei 23,6 Prozent der weiblichen Lohnempfänger zwischen 251 und 300 DM und bei 70,3 Prozent zwischen 301 bis 400 DM betragen. Niedriger als 251 DM war das Einkommen bei 5,3 Prozent, höher bei 0,8 Prozent. Die Bruttolöhne schließen auch die Löhn« für Uberzeitarbeit sowie die Überzeit- und Schichtzuschläge ein.
direkt beim Produzenten zum Erfolg zu kommen. In Wien haben die Fleischer den Verkauf von Schweinefleisch eingestellt. Dabei Ist der Schweinebestand in Österreich innerhalb Jahresfrist um 300 000 Stüde gestiegen. Die Regierung mußte sich zum Import von größeren Mengen Schweinefleisch entschließen. Innenminister Helmer hat der Landwirtschaft mit der Wiedereinführung der Fleischbewirtschaftung gedroht, falls die Preissteigerungen nicht aufhören sollten. Di« Entwicklung bereitet um so mehr Sorgen, als Im September die Erhöhungen der öffentlichen Tarife in Kraft treten werden.
Neue Preis-Sorgen in Oesterreich
Von unserem E. B.-Korrespondenten
Kaum ist das letzte Lohn-Preis-Abkommen in Kraft getreten, so ergeben sich schon wieder auf dem agrarischen Sektor Preisauftriebstendenzen, die zu einer ernsten Mahnung des Landwirtschaftsministers Kraus an die Bauern führten. Trotz der kürzlicflen Erhöhung des Preises für Brotgetreide, die fast zu einer Verdoppelung des Brotpreises führte, wird Brotgetreide weiterhin verfüttert. Die Bundesregierung hat daher eine Ablieferungsprämie gewährt, die aus den Schilling-Erlösen der Marshallhilfe bezahlt wird. In einem Aufruf fordert der Landwirtschaftsminister zur Ablieferung des Brotgetreides auf, da die knappen Devisenbestände dem Import lebenswichtiger, im Inland nicht vorhandener Güter Vorbehalten bleiben soll. Gleichzeitig wird eine Ausdehnung der Anbaufläche für Brotgetreide gefordert. Nach dem bisherigen negativen Erfolg aller Aufrufe an die Landwirtschaft darf man auch diesmal skeptisch sein, um so mehr,
als die Bauern überzeugt sind, daß die Volkspartei ihre Standesinteressen über alles andere stellen werde.
Starker Fremdenverkehr steigert Preise
Eine noch bedrohlichere Situation herrscht auf dem Fleischmarkt. Trotzdem der inländische Schweinepreis zum Unterschied zu den meisten anderen Preisen und zu den Löhnen das Weltmarktniveau erreicht hat, nutzen Produzenten und Händler die gegenwärtig durch den starken Fremdenverkehr gesteigerte Nachfrage zu neuen Preissteigerungen aus. Die Fleischer haben darauf verwiesen, daß der Einstandspreis pro kg Schweinefleisch Lebendgewicht 2—4 Schilling über dem amtlichen Stoppreis liegt und dieser daher abgeändert werden müsse. Sie beschweren sich außerdem übe- <jie mangelnde Belieferung des Schweinemar .es und versuchen, durch den Kauf
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