NUMMER 107

AUS DEM HEIMATGEBIET

FREITAG, 13. JULI 1951

Sportfreudiges Ostelsheim

Ostelsheim. Während beim Stadtring- rennen in Tübingen der in guter Position lie­gende Gotthilf Gehring vom Motorsportclub Calw durch einen Reifenschaden um seine Aussichten kam, lieferte er am letzten Sonn­tag beim Donauringrennen in Ingolstadt sei­nen Konkurrenten einen harten Kampf und belegte hinter Fritz Kläger (Freiburg) und Xaver Heiß (Augsburg) einen ehrenvollen dritten Platz.

Auch die Ostelsheimer Radsportler kamen am vergangenen Sonntag zu schönen Erfol­gen. In Vaihingen a. d. F. sicherte sich Rolf Stahl gegen zahlreiche Konkurrenz den 3. Platz, während Reinhold Breitling und Wolf­gang Köhler in der Mittelgruppe des 70 Mann starken Feldes einkamen. Die Motor- und Radsportler grüßen ihre Preisträger mit einem Allheil.

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Ostelsheim. Beim Sommer-Turn- und Sportfest in Calw am letzten Sonntag erran­gen Franz Schaible und Alfred Lohre vom TSV Ostelsheim sehr schöne Erfolge. Franz Schaible wurde in der A-Jugend im 1000-m- Lauf, 100-m-Lauf, Weitsprung und Dreikampf jeweils Erster. Alfred Lohre in der A-Jugend Im 100-m-Lauf Dritter, und im Dreikampf Vierter. Wir gratulieren den beiden hoff­nungsvollen jungen Sportlern und wünschen ihnen bei den Gaumeisterschaften am kom­menden Sonntag in Calmbach recht guten Er­folg.

Sportfreunde auf froher Fahrt

Gechingen. Bei schönstem Wetter mach­ten dieSportfreunde ihren Sommerausflug an den Bodensee. In den frühesten Morgen­stunden starteten die zwei Omnibusse bis nach zweieinhalbstündiger Fahrzeit als erster Haltepunkt Zwiefalten, die Perle des Aach­tales, erreicht war. Nach der Besichtigung der 1739 im Barockstil erbauten Marienkirche ging es weiter nach Meersburg, wo zur Ueberfahrt auf die Insel Mainau angesetzt wurde. Dort war reichlich Gelegenheit ge­boten, die subtropische Pflanzenwelt in dem schöngepflegten Schloßpark in Augenschein zu nehmen und sich an den mächtigen Ze­dern, Koniferen und dem herrlichen Rosen­garten zu erfreuen; auch Schloß und Schloß­kirche hinterließen einen starken Eindruck. Nach den vielen Sehenswürdigkeiten war man indessen recht froh, als der Dampfer wieder in dem weinfrohen Meersburg anlegte, wo bei annehmbaren Preisen endlich auch Ma­gen und Gaumen auf ihre Rechnung kamen. Nach einer kurzen Rast in Heiligenberg wur­de die Rückfahrt über Sigmaringen fortge­setzt, wo dem Innern des Schlosses ein Be­such abgestattet wurde. Mit einem letzten gemütlichen Beisammensein in Ebingen fand der ereignisreiche Tag seinen Ausklang.

An alle Fußballabteilungen!

Alle Fußballabteilungen der Sportvereine Nagold und B-Klasse werden nochmals auf die morgen um 14 Uhr im Gasthaus zurTraube in Wildberg stattftndenderi Tagung aufmerk­sam gemacht. Auf der Tagesordnung stehen: 1. Eröffnung, 2. Bericht über den Bezirks- bzw. Verbandstag, 3. Wahl der Klassenleiter, 4 . Behandlung von Anträgen der Vereine, B. Terminwünsche zum Spielplan 1951/52, 6. Verschiedenes. Die Bedeutung der Tagung sollte alle Vereine veranlassen, mindestens einen stimmberechtigten Vertreter zu entsen­den. Beginn der Vorrunde 1951/52 voraussicht­lich am 26. August.

A-Klasse Gruppe Gruppe I und II

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Jiit ausqefoeUeten Atmen darf nicht mehe qespecct uiecden

Die neuen Handballregeln im Spieljahr 1951 52 Platzverweis auf Zeit

Von unserem Handballreferenten D r. Hans Gabler

Die Regelkommission des DHB, die am 23. Juni in der Sportschule Hennef tagte, hatte zwei Aufgaben. Sie hatte Stellung zu nehmen zu den von der Internationalen Handballföde­ration vorgeschlagenen Regeländerungen und das war die vordringliche Aufgabe die bisherigen deutschen Spielregeln den inter­nationalen anzugleichen, damit der Start ins neue Spieljahr mit den neuen Regeln erfolgen kann. Das Ergebnis von Hennef, das noch der Zustimmung des Bundestages bedarf, ent­spricht nicht einer völligen Uebernahme der internationalen Regeln. Diese sind in einigen Punkten reformbedürftig (so u. a. der Aus­tausch verletzter Spieler in Pflichtspielen), zudem ist die IHF selbst um eine Aenderung bemüht. Aber in allen wesentlichen Punkten ist eine Uebereinstimmung mit den inter­nationalen Regeln erzielt worden, die von Be­stand zu sein scheinen.

Darüber hinaus behandelte man eine be­sonders brennende Frage: das Sperren mit ausgebreiteten Armen. In der Ueberzeugung, daß in diesem Sperren eines der Grundübel des Handballspiels zu suchen ist, hat man es nunmehr verboten. In Zukunft kann nur noch mit dem Körper gesperrt werden, die Hände sollen sich mit der ihnen geziemenden Auf­gabe beschäftigen, den Ball zu spielen.

Vorteilhaft wird sich ferner auswirken, daß der Ball dem Gegner nicht mehr entrissen werden darf. Dies war bisher mit beiden Händen verboten, nunmehr auch mit einer Hand.

Einfacher für Spieler und Schiedsrichter wird die Lage beim Freiwurf an der 17-m- Linie, die nicht mehr gestrichelt, sondern fortlaufend gezogen wird und damit aus einer Hilfslinie zur vollwertigen Linie wird. In Zu­kunft ist unwesentlich, ob das Vergehen in­nerhalb oder außerhalb des 17-m-Raumes er­folgte, die Mitspieler des Werfers müssen sich in jedem Fall außerhalb der Freiwurflinie aufhalten. BeimFreiwurf selbst muß der Wer­fer darauf achten, daß ein Teil des einen Fu­ßes imunterbrochen fest am Boden bleibt. Ein Nachziehen ist somit verboten. Unver­ändert geblieben ist die Pflicht für den Schiedsrichter, vor dem Anpfiff des Frei­

wurfes, den Werfer auf eine falsche Fuß­stellung aufmerksam zu machen, nicht jedoch dessen Mitspieler. Selbstverständlich ist auch beim 13-m-Wurf eine falsche Stellung zu kor­rigieren, bevor das Zeichen zur Ausführung erfolgt. Fehler bei der Ausführung selbst werden wie bisher geahndet.

Auf Ecke und Einwurf wird dann nicht mehr entschieden, wenn der Ball absichtlich über die Torlinie (innerhalb des Tores) bzw. über die Seitenlinie gespielt wurde. In beiden Fällen gibt es nun Freiwurf. Strafecke ent­fällt bei Fehlern der verteidigenden Mann­schaft am Torraum (Herausholen oder Wei­terspielen des im Torraum liegenden oder rollenden Balles). Diese Fehler werden wie die der Angreifer mit Freiwurf bestraft. Auf Freiwuri wird nun auch entschieden, wenn der Ball von einem Abwehrspieler absicht­lich in den Torraum gespielt wird, wo er, ohne vom Torwart berührt zu werden, liegen bleibt Die alte Fassung vomfestgefaßten Ball verschwand somit.

Neu ist für den Torwart, daß er nach dem Abwurf den Ball außerhalb des Torraumes erst wieder berühren darf, wenn dieser von einem anderen Spieler berührt wurde, aus­genommen bei der Abwehr. Verstoß gegen diese Regel ist mit einem Freiwurf an der Stelle der Ballannahme zu ahnden.

Ohne Zweifel als eine der einschneidend­sten Aenderungen ist der zeitliche Ausschluß eines Spielers zu bezeichnen. Der Ausschluß kann nunmehr erfolgen für 5 Minuten, für 10 Minuten oder für den Rest der Spielzeit. Das war die einzige internationale Regel, die man mit einigem Bedenken übernahm, da diese Maßnahme so wertvoll sie erzieherisch ist, vom Schiedsrichter viel Fingerspitzenge­fühl verlangt. Es gilt mm, diese Regel zu er­proben und Erfahrungen zu sammeln. In der Hand eines befähigten Schiedsrichters wird sie sicherlich ihre segensreiche Wirkung nicht verfehlen.

Es wäre zu wünschen, daß diese Regel­änderungen es wurden nur die wesent­lichen genannt mit dazu beitragen, eine Wiedergenesung des Handballspiels einzulei­ten. Hilfe tut not!

Fahrrad vorhanden ist und der Fahrer da­durch nicht behindert wird. Der Gepäckträger am Fahrrad ist dabei als keine geeignete Sitzgelegenheit für das Mitführen anderer Personen anzusehen. Radfahrer dürfen Ge­genstände nur mitnehmen, falls diese ihre Be­wegungsfreiheit nicht beeinträchtigen und Personen oder Sachen nicht gefährden. Durch das Mitführen von Gegenständen darf der Radfahrer nicht so beeinträchtigt werden, daß er seiner Verpflichtung zum Anzeigen der Fahrtrichtungsänderung und des Haltens nicht mehr nachkommen kann. Verboten ist weiter das Mitführen eines zweiten Rades vom Fahr­rad aus, das Anbinden von Handwagen an Fahrrädern sowie das Mitführen von Hand­wagen von fahrenden Fahrrädern aus. Wer­den Anhänger und Seitenwagen an zweiräde- rigen Fahrrädern mitgeführt, so müssen sie fest mit dem Fahrrad verbunden sein, so daß ein Loslösen der mitgeführten Anhänger oder Seitenwagen während der Fahrt ausgeschlos­sen ist.

Fahrräder müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein.

Bei Dunkelheit und starkem Nebel müssen im Betrieb befindliche Fahrräder beleuchtet sein. Die Beleuchtung der Fahrbahn nach vorn muß weiß oder schwachgelb und das Licht auf 300 m sichtbar sein; es darf dabei nicht blenden. Der Lichtkegel hat mindestens so geneigt zu sein, daß seine Mitte in 5 m Ent­fernung vor der Lampe nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus der Lampe. Die Lampen müssen am Fahrrad so angebracht werden, daß während der Fahrt ihre Nei­gung zur Fahrbahn nicht verändert werden kann. Fahrräder müssen zwei voneinander unabhängige Bremsen haben.

Zunächst ist doch .die Ausnahmebestimmung des Innenministeriums vom 28. Februar 1949 in Kraft, wonach es genügt, daß am Fahr­rad als R ü ck 1 i c h t ein sogenannter Rück­strahler angebracht ist. Es ist aber anzuneh- m, daß nachdem die Beschaffungsschwie­rigkeiten behoben sind in Zukunft jedes Fahrrad wieder mit Tretstrahler gelber Fär­bung ausgerüstet sein muß.

Zuwiderhandlungen gegen diese Bestim­mungen müssen von der Polizei verfolgt wer­den. Die radfahrenden Verkehrsteilnehmer werden daher gebeten, sich in Zukunft um sich vor Schaden zu bewahren an diese Bestimmungen zu halten.

Audi Radfahrer haben keine Narrenfreiheit

Hinweis auf die gültigen Verkebrsvorsdbriften für Radfahrer

Die Zunahme des Verkehrs wird über kurz oder lang erforderlich machen, daß die Rad­fahrer genau so wie alle Kraftfahrer auf ihre Kenntnis der Verkehrsvorschriften überprüft werden, bevor sie auf die Menschheit losge­lassen werden, denn ein Radfahrer, der sich in den Verkehrsregeln nicht auskennt, ge­fährdet ja den Straßenverkehr genau so wie ein anderer Verkehrsteilnehmer, der zufällig motorisiert ist.

Die erhebliche Anzahl der bei der Landes­polizei einlaufenden Anzeigen gegen Radfah­rer beweist, daß ein großer Teil der Bevölke­rung, die als Fahrradbenutzer Verkehrsteil­nehmer sind, die für sie in Frage kommenden Vorschriften im Sinne der Straßenverkehrs­ordnung nicht kennt, ebenso wenig die Vor­schriften, die sich auf den Zustand und die Einrichtungen des Fahrrads selbst beziehen.

Da sich die Radfahrer auch bei Unkenntnis der gesetzlichen Vorschriften straffällig machen, werden im folgenden die wichtigsten Bestimmungen der gültigen Gesetze der Oef- fentlichkeit zur Beachtung bekanntgegeben.

Es ist verboten, beim Fahren die Lenkstange loszulassen, die Füße von den Pedalen zu entfernen. Ebenso verboten ist das ständige

Fahren neben einem anderen Fahrzeug sowie das Anhängen an Fahrzeuge.

Radfahrer müssen vorhandene Radfahrwege benutzen. Auf Straßen haben Radfahrer die äußerste rechte Seite der Fahrbahn einzu­halten.

Radfahrer müssen grundsätzlich einzeln hintereinander fahren. Sie können dann zu zweit nebeneinander fahren, wenn der Verkehr hierdurch nicht gefährdet oder be­hindert wird. Außerhalb geschlossener Ort­schaften müssen Radfahrer auf den Fahr­bahnen der Bundesstraßen stets einzeln hin­tereinander fahren.

Mehr als 15 Radfahrer unter einheitlicher Führung in geschlossenen Verbänden dürfen zu zweit nebeneinander fahren und auch bei Vorhandensein von Radwegen die Fahrbahn benutzen. Dies unter der Bedingung, daß durch einheitliche Führung eine unbedingte Ordnung und Geschlossenheit des Verbandes gewährleistet ist.

Auf einsitzigen Fahrrädern dürfen Rad­fahrer andere Personen nicht mitnehmen. Kinder unter 7 Jahren dürfen von Erwachse­nen nur dann mitgenommen werden, wenn für sie eine geeignete Sitzgelegenheit auf dem

Nun audiMiss Sdiwarzwa'd

W i 1 d b a d. Am Freitag, 20. Juli 1951, wird im Sommerberghotel die diesjährigeMiss Schwarzwald gewählt werden. An dem Schönheitswettbewerb können alle Frauen im Alter von 17 bis 27 Jahren teilnehmen, vor­ausgesetzt, daß sie am Tag der Wahl im Schwarzwald wohnhaft sind.

75 Jahre als Sdiuhmadier tätig

Birkenfeld. In dieser Woche durfte Schuhmachermeister Karl Fix seinen 88. Ge­burtstag feiern. Der Altersjubilar stammt aus einer alten Handwerkerfamilie; sein Vater erhielt 1850 den Meisterbrief, der sich noch im Besitz des Sohnes befindet. Seit 75 Jah­ren übt er nun sein Handwerk aus und auch heute noch sitzt er auf seinem Schustersche­mel und bedient seine Kunden zur vollsten Zufriedenheit. Nach 40jähriger Tätigkeit in Pforzheim kam er 1905 nach Birkenfeld', wo er sich als selbständiger Schuhmacher nieder­ließ.

CALWER ZEITTJNG

Verlag Paul Adolff, Calw, ln der Schwäbischen Verlagsgesellschaft m. b. H.

Für den Lokalteil verantwortlich: F. H. Scheele.

Redaktion und Geschäftsstelle Calw: Lederstraße.

Telefon 735

Druck: A. Oelschlägersche Buchdruckerei, Calw.

Calw, den 11. Juli 1951 DANKSAGUNG

Für alle Liebe und Teilnahme, die wir bei dem schweren Ver­lust unserer lb. Entschlafenen

Marie Nothacker

geh. Hingel

erfahren durften, sagen herzli­chen Dank

Familie Sedelmaler Familie Hingel

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Schaffung eines Wagens geg abzugeben. Anzusehen bet raus Mohn, Calw.

Sinds die Haare? Geh zu Odermatt

MARKE WECK

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MARKE WECK

Carl Herzog

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Samstag, 14. Juli 1931, 20.39 Uhr in der Stadthalle ln Calw

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(Der verlorene Sohn)

Laienspiel der Ev. Gemeindejugend Altburg zugunsten des Kirchbaus ln Oberkollbach.

Eintritt: Erwachsene 50 Pt, Kinder 10 Pf.

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EINLADUNG

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ladet hiermit zu seinem

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am kommenden Sonntag, den 15. Juli 1Ö51 alle Freunde und Gönner des deutschen Lieds recht herzlich ein.

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Aufstellung des Festzugs 12.30 Uhr.

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Bei nur 52 Sonntagen im Jahr kann das Volkstheater nicht alle guten Filme aktuell bringen. Der Gustav-Fröhllch-Film, inspiriert von dem großen Erzähler H. de Balzac:

Der Bagnosträfling

mit Käthe Dorsch, Paul Dahlke, Winnie Markus, Richard Häuss- ler u.a.m, zählt zu den Groß- fllmen letzter Produktion. Der Spiegel schrieb:Der Bagno­sträfling eine filmische Gold­ader. Jugendfrei!

Freitag bis elnschließL Sonntag

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wird freundlich eingeladen.

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