NUMMER 107
AUS DEM HEIMATGEBIET
FREITAG, 13. JULI 1951
Sportfreudiges Ostelsheim
Ostelsheim. Während beim Stadtring- rennen in Tübingen der in guter Position liegende Gotthilf Gehring vom Motorsportclub Calw durch einen Reifenschaden um seine Aussichten kam, lieferte er am letzten Sonntag beim Donauringrennen in Ingolstadt seinen Konkurrenten einen harten Kampf und belegte hinter Fritz Kläger (Freiburg) und Xaver Heiß (Augsburg) einen ehrenvollen dritten Platz.
Auch die Ostelsheimer Radsportler kamen am vergangenen Sonntag zu schönen Erfolgen. In Vaihingen a. d. F. sicherte sich Rolf Stahl gegen zahlreiche Konkurrenz den 3. Platz, während Reinhold Breitling und Wolfgang Köhler in der Mittelgruppe des 70 Mann starken Feldes einkamen. Die Motor- und Radsportler grüßen ihre Preisträger mit einem „Allheil“.
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Ostelsheim. Beim Sommer-Turn- und Sportfest in Calw am letzten Sonntag errangen Franz Schaible und Alfred Lohre vom TSV Ostelsheim sehr schöne Erfolge. Franz Schaible wurde in der A-Jugend im 1000-m- Lauf, 100-m-Lauf, Weitsprung und Dreikampf jeweils Erster. Alfred Lohre in der A-Jugend Im 100-m-Lauf Dritter, und im Dreikampf Vierter. Wir gratulieren den beiden hoffnungsvollen jungen Sportlern und wünschen ihnen bei den Gaumeisterschaften am kommenden Sonntag in Calmbach recht guten Erfolg.
„Sportfreunde“ auf froher Fahrt
Gechingen. Bei schönstem Wetter machten die „Sportfreunde“ ihren Sommerausflug an den Bodensee. In den frühesten Morgenstunden starteten die zwei Omnibusse bis nach zweieinhalbstündiger Fahrzeit als erster Haltepunkt Zwiefalten, die Perle des Aachtales, erreicht war. Nach der Besichtigung der 1739 im Barockstil erbauten Marienkirche ging es weiter nach Meersburg, wo zur Ueberfahrt auf die Insel Mainau angesetzt wurde. Dort war reichlich Gelegenheit geboten, die subtropische Pflanzenwelt in dem schöngepflegten Schloßpark in Augenschein zu nehmen und sich an den mächtigen Zedern, Koniferen und dem herrlichen Rosengarten zu erfreuen; auch Schloß und Schloßkirche hinterließen einen starken Eindruck. Nach den vielen Sehenswürdigkeiten war man indessen recht froh, als der Dampfer wieder in dem weinfrohen Meersburg anlegte, wo bei annehmbaren Preisen endlich auch Magen und Gaumen auf ihre Rechnung kamen. Nach einer kurzen Rast in Heiligenberg wurde die Rückfahrt über Sigmaringen fortgesetzt, wo dem Innern des Schlosses ein Besuch abgestattet wurde. Mit einem letzten gemütlichen Beisammensein in Ebingen fand der ereignisreiche Tag seinen Ausklang.
An alle Fußballabteilungen!
Alle Fußballabteilungen der Sportvereine Nagold und B-Klasse werden nochmals auf die morgen um 14 Uhr im Gasthaus zur „Traube“ in Wildberg stattftndenderi Tagung aufmerksam gemacht. Auf der Tagesordnung stehen: 1. Eröffnung, 2. Bericht über den Bezirks- bzw. Verbandstag, 3. Wahl der Klassenleiter, 4 . Behandlung von Anträgen der Vereine, B. Terminwünsche zum Spielplan 1951/52, 6. Verschiedenes. Die Bedeutung der Tagung sollte alle Vereine veranlassen, mindestens einen stimmberechtigten Vertreter zu entsenden. Beginn der Vorrunde 1951/52 voraussichtlich am 26. August.
„A-Klasse Gruppe Gruppe I und II“
AU Heimatblatt des Kreises hält Sie die Calwer Zeitung “ über alles Wissenswerte im Heimatgebiet stets auf dem Laufenden
Jiit ausqefoeUeten Atmen darf nicht mehe qespecct uiecden
Die neuen Handballregeln im Spieljahr 1951 52 — Platzverweis auf Zeit
Von unserem Handballreferenten D r. Hans Gabler
Die Regelkommission des DHB, die am 23. Juni in der Sportschule Hennef tagte, hatte zwei Aufgaben. Sie hatte Stellung zu nehmen zu den von der Internationalen Handballföderation vorgeschlagenen Regeländerungen und — das war die vordringliche Aufgabe — die bisherigen deutschen Spielregeln den internationalen anzugleichen, damit der Start ins neue Spieljahr mit den neuen Regeln erfolgen kann. Das Ergebnis von Hennef, das noch der Zustimmung des Bundestages bedarf, entspricht nicht einer völligen Uebernahme der internationalen Regeln. Diese sind in einigen Punkten reformbedürftig (so u. a. der Austausch verletzter Spieler in Pflichtspielen), zudem ist die IHF selbst um eine Aenderung bemüht. Aber in allen wesentlichen Punkten ist eine Uebereinstimmung mit den internationalen Regeln erzielt worden, die von Bestand zu sein scheinen.
Darüber hinaus behandelte man eine besonders brennende Frage: das Sperren mit ausgebreiteten Armen. In der Ueberzeugung, daß in diesem Sperren eines der Grundübel des Handballspiels zu suchen ist, hat man es nunmehr verboten. In Zukunft kann nur noch mit dem Körper gesperrt werden, die Hände sollen sich mit der ihnen geziemenden Aufgabe beschäftigen, den Ball zu spielen.
Vorteilhaft wird sich ferner auswirken, daß der Ball dem Gegner nicht mehr entrissen werden darf. Dies war bisher mit beiden Händen verboten, nunmehr auch mit einer Hand.
Einfacher für Spieler und Schiedsrichter wird die Lage beim Freiwurf an der 17-m- Linie, die nicht mehr gestrichelt, sondern fortlaufend gezogen wird und damit aus einer Hilfslinie zur vollwertigen Linie wird. In Zukunft ist unwesentlich, ob das Vergehen innerhalb oder außerhalb des 17-m-Raumes erfolgte, die Mitspieler des Werfers müssen sich in jedem Fall außerhalb der Freiwurflinie aufhalten. BeimFreiwurf selbst muß der Werfer darauf achten, daß ein Teil des einen Fußes imunterbrochen fest am Boden bleibt. Ein Nachziehen ist somit verboten. Unverändert geblieben ist die Pflicht für den Schiedsrichter, vor dem Anpfiff des Frei
wurfes, den Werfer auf eine falsche Fußstellung aufmerksam zu machen, nicht jedoch dessen Mitspieler. Selbstverständlich ist auch beim 13-m-Wurf eine falsche Stellung zu korrigieren, bevor das Zeichen zur Ausführung erfolgt. Fehler bei der Ausführung selbst werden wie bisher geahndet.
Auf Ecke und Einwurf wird dann nicht mehr entschieden, wenn der Ball absichtlich über die Torlinie (innerhalb des Tores) bzw. über die Seitenlinie gespielt wurde. In beiden Fällen gibt es nun Freiwurf. Strafecke entfällt bei Fehlern der verteidigenden Mannschaft am Torraum (Herausholen oder Weiterspielen des im Torraum liegenden oder rollenden Balles). Diese Fehler werden wie die der Angreifer mit Freiwurf bestraft. Auf Freiwuri wird nun auch entschieden, wenn der Ball von einem Abwehrspieler absichtlich in den Torraum gespielt wird, wo er, ohne vom Torwart berührt zu werden, liegen bleibt Die alte Fassung vom „festgefaßten“ Ball verschwand somit.
Neu ist für den Torwart, daß er nach dem Abwurf den Ball außerhalb des Torraumes erst wieder berühren darf, wenn dieser von einem anderen Spieler berührt wurde, ausgenommen bei der Abwehr. Verstoß gegen diese Regel ist mit einem Freiwurf an der Stelle der Ballannahme zu ahnden.
Ohne Zweifel als eine der einschneidendsten Aenderungen ist der zeitliche Ausschluß eines Spielers zu bezeichnen. Der Ausschluß kann nunmehr erfolgen für 5 Minuten, für 10 Minuten oder für den Rest der Spielzeit. Das war die einzige internationale Regel, die man mit einigem Bedenken übernahm, da diese Maßnahme so wertvoll sie erzieherisch ist, vom Schiedsrichter viel Fingerspitzengefühl verlangt. Es gilt mm, diese Regel zu erproben und Erfahrungen zu sammeln. In der Hand eines befähigten Schiedsrichters wird sie sicherlich ihre segensreiche Wirkung nicht verfehlen.
Es wäre zu wünschen, daß diese Regeländerungen — es wurden nur die wesentlichen genannt — mit dazu beitragen, eine Wiedergenesung des Handballspiels einzuleiten. Hilfe tut not!
Fahrrad vorhanden ist und der Fahrer dadurch nicht behindert wird. Der Gepäckträger am Fahrrad ist dabei als keine geeignete Sitzgelegenheit für das Mitführen anderer Personen anzusehen. Radfahrer dürfen Gegenstände nur mitnehmen, falls diese ihre Bewegungsfreiheit nicht beeinträchtigen und Personen oder Sachen nicht gefährden. Durch das Mitführen von Gegenständen darf der Radfahrer nicht so beeinträchtigt werden, daß er seiner Verpflichtung zum Anzeigen der Fahrtrichtungsänderung und des Haltens nicht mehr nachkommen kann. Verboten ist weiter das Mitführen eines zweiten Rades vom Fahrrad aus, das Anbinden von Handwagen an Fahrrädern sowie das Mitführen von Handwagen von fahrenden Fahrrädern aus. Werden Anhänger und Seitenwagen an zweiräde- rigen Fahrrädern mitgeführt, so müssen sie fest mit dem Fahrrad verbunden sein, so daß ein Loslösen der mitgeführten Anhänger oder Seitenwagen während der Fahrt ausgeschlossen ist.
Fahrräder müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein.
Bei Dunkelheit und starkem Nebel müssen im Betrieb befindliche Fahrräder beleuchtet sein. Die Beleuchtung der Fahrbahn nach vorn muß weiß oder schwachgelb und das Licht auf 300 m sichtbar sein; es darf dabei nicht blenden. Der Lichtkegel hat mindestens so geneigt zu sein, daß seine Mitte in 5 m Entfernung vor der Lampe nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus der Lampe. Die Lampen müssen am Fahrrad so angebracht werden, daß während der Fahrt ihre Neigung zur Fahrbahn nicht verändert werden kann. — Fahrräder müssen zwei voneinander unabhängige Bremsen haben.
Zunächst ist doch .die Ausnahmebestimmung des Innenministeriums vom 28. Februar 1949 in Kraft, wonach es genügt, daß am Fahrrad als R ü ck 1 i c h t ein sogenannter Rückstrahler angebracht ist. Es ist aber anzuneh- m, daß — nachdem die Beschaffungsschwierigkeiten behoben sind — in Zukunft jedes Fahrrad wieder mit Tretstrahler gelber Färbung ausgerüstet sein muß.
Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen müssen von der Polizei verfolgt werden. Die radfahrenden Verkehrsteilnehmer werden daher gebeten, sich in Zukunft — um sich vor Schaden zu bewahren — an diese Bestimmungen zu halten.
Audi Radfahrer haben keine Narrenfreiheit
Hinweis auf die gültigen Verkebrsvorsdbriften für Radfahrer
Die Zunahme des Verkehrs wird über kurz oder lang erforderlich machen, daß die Radfahrer genau so wie alle Kraftfahrer auf ihre Kenntnis der Verkehrsvorschriften überprüft werden, bevor sie auf die Menschheit losgelassen werden, denn ein Radfahrer, der sich in den Verkehrsregeln nicht auskennt, gefährdet ja den Straßenverkehr genau so wie ein anderer Verkehrsteilnehmer, der zufällig motorisiert ist.
Die erhebliche Anzahl der bei der Landespolizei einlaufenden Anzeigen gegen Radfahrer beweist, daß ein großer Teil der Bevölkerung, die als Fahrradbenutzer Verkehrsteilnehmer sind, die für sie in Frage kommenden Vorschriften im Sinne der Straßenverkehrsordnung nicht kennt, ebenso wenig die Vorschriften, die sich auf den Zustand und die Einrichtungen des Fahrrads selbst beziehen.
Da sich die Radfahrer auch bei Unkenntnis der gesetzlichen Vorschriften straffällig machen, werden im folgenden die wichtigsten Bestimmungen der gültigen Gesetze der Oef- fentlichkeit zur Beachtung bekanntgegeben.
Es ist verboten, beim Fahren die Lenkstange loszulassen, die Füße von den Pedalen zu entfernen. Ebenso verboten ist das ständige
Fahren neben einem anderen Fahrzeug sowie das Anhängen an Fahrzeuge.
Radfahrer müssen vorhandene Radfahrwege benutzen. Auf Straßen haben Radfahrer die äußerste rechte Seite der Fahrbahn einzuhalten.
Radfahrer müssen grundsätzlich einzeln hintereinander fahren. Sie können dann zu zweit nebeneinander fahren, wenn der Verkehr hierdurch nicht gefährdet oder behindert wird. Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Radfahrer auf den Fahrbahnen der Bundesstraßen stets einzeln hintereinander fahren.
Mehr als 15 Radfahrer unter einheitlicher Führung in geschlossenen Verbänden dürfen zu zweit nebeneinander fahren und auch bei Vorhandensein von Radwegen die Fahrbahn benutzen. Dies unter der Bedingung, daß durch einheitliche Führung eine unbedingte Ordnung und Geschlossenheit des Verbandes gewährleistet ist.
Auf einsitzigen Fahrrädern dürfen Radfahrer andere Personen nicht mitnehmen. Kinder unter 7 Jahren dürfen von Erwachsenen nur dann mitgenommen werden, wenn für sie eine geeignete Sitzgelegenheit auf dem
Nun audi „Miss Sdiwarzwa'd“
W i 1 d b a d. Am Freitag, 20. Juli 1951, wird im Sommerberghotel die diesjährige „Miss Schwarzwald“ gewählt werden. An dem Schönheitswettbewerb können alle Frauen im Alter von 17 bis 27 Jahren teilnehmen, vorausgesetzt, daß sie am Tag der Wahl im Schwarzwald wohnhaft sind.
75 Jahre als Sdiuhmadier tätig
Birkenfeld. In dieser Woche durfte Schuhmachermeister Karl Fix seinen 88. Geburtstag feiern. Der Altersjubilar stammt aus einer alten Handwerkerfamilie; sein Vater erhielt 1850 den Meisterbrief, der sich noch im Besitz des Sohnes befindet. Seit 75 Jahren übt er nun sein Handwerk aus und auch heute noch sitzt er auf seinem Schusterschemel und bedient seine Kunden zur vollsten Zufriedenheit. Nach 40jähriger Tätigkeit in Pforzheim kam er 1905 nach Birkenfeld', wo er sich als selbständiger Schuhmacher niederließ.
CALWER ZEITTJNG
Verlag Paul Adolff, Calw, ln der Schwäbischen Verlagsgesellschaft m. b. H.
Für den Lokalteil verantwortlich: F. H. Scheele.
Redaktion und Geschäftsstelle Calw: Lederstraße.
Telefon 735
Druck: A. Oelschläger’sche Buchdruckerei, Calw.
Calw, den 11. Juli 1951 DANKSAGUNG
Für alle Liebe und Teilnahme, die wir bei dem schweren Verlust unserer lb. Entschlafenen
Marie Nothacker
geh. Hingel
erfahren durften, sagen herzlichen Dank
Familie Sedelmaler Familie Hingel
DKW-RT
vmuvv.— umci ncupicis
Schaffung eines Wagens geg abzugeben. Anzusehen bet raus Mohn, Calw.
Sinds die Haare? Geh zu Odermatt
MARKE WECK
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MARKE WECK
Carl Herzog
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Samstag, 14. Juli 1931, 20.39 Uhr in der Stadthalle ln Calw
„Husfabrl und Beimkeftr“
(Der verlorene Sohn)
Laienspiel der Ev. Gemeindejugend Altburg zugunsten des Kirchbaus ln Oberkollbach.
Eintritt: Erwachsene 50 Pt, Kinder 10 Pf.
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EINLADUNG
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ladet hiermit zu seinem
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am kommenden Sonntag, den 15. Juli 1Ö51 alle Freunde und Gönner des deutschen Lieds recht herzlich ein.
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Aufstellung des Festzugs 12.30 Uhr.
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Bei nur 52 Sonntagen im Jahr kann das Volkstheater nicht alle guten Filme aktuell bringen. Der Gustav-Fröhllch-Film, inspiriert von dem großen Erzähler H. de Balzac:
„Der Bagnosträfling“
mit Käthe Dorsch, Paul Dahlke, Winnie Markus, Richard Häuss- ler u.a.m, zählt zu den Groß- fllmen letzter Produktion. Der „Spiegel“ schrieb: „Der Bagnosträfling“ eine filmische Goldader. Jugendfrei!
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„Der Reigen“
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wird freundlich eingeladen.
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