NUMMER 5 7
SÜDWESTDEUTSCHE CHRONIK
SAMSTAG, 14. APRIL 1951
Wie weit geht die ärztliche Meldepflicht?
Ein Fragenkomplex, der gesetzlich neu geregelt werden muß
Die Massenvernehmungen von Frauen in Weinheim und Garmisch-Partenkirchen haben eine Diskussion ln Gang gebracht, die erst zum Abschluß kommen wird, wenn der Gesetzgeber an die Stelle der heutigen unklaren Rechtsverhältnisse eine moralisch einwandfreie, für das ganze Bundesgebiet einheitliche Rechtsnorm setzt Im Folgenden soll versucht werden, die in Württemberg-Hohen- rollern heute geltenden gesetzlichen Vorschriften über Schweigepflicht und Meldepflicht des Arztes darzustellen.
Das Verhältnis zwischen dem Kranken und seinem Arzt wird durch ein rückhaltloses Vertrauen bestimmt, das sich nicht zuletzt auf die unverbrüchliche Verschwiegenheit des Arztes bezieht. Der Schutz des privaten Geheimnisses vor unbefugter Offenbarung stellt eines der Grundrechte eines freien Menschen dar. So alt wie der ärztliche Beruf ist daher auch die ärztliche Schweigepflicht. Sie ist uns in dem „Eid des Hippokrates“ bereits aus der Antike formuliert überliefert. Im modernen Strafgesetzbuch (StGB) war sie im § 300 verankert, der u. a. Arzte mit Strafe bedroht, wenn sie unbefugt Pripatgeheimnisse offenbaren, die ihnen kraft ihres Standes anvertraut sind. Dieser Paragraph des StGB, wurde durch den § 13 der Reichsärzteordnung vom Jahre 1935 abgelöst.
Nun wird aber in jedem geordneten Gemeinwesen das Recht des Einzelnen durch das übergeordnete Recht der Gemeinschaft begrenzt. Dem entsprechend wird auch die mit dem Recht des Einzelnen verknüpfte Schweigepflicht des Arztes zwar nicht „durchbrochen“, wohl aber eingeengt. Das Gesetz verlangt, daß auch das ärztliche Wissen geoffenbart wird, „wenn eine Rechtspflicht oder eine sittliche Pflicht oder ein nach der Rechtslage berechtigter Zweck“ es nötig machen.
Da ist also zunächst das Reichsgesetz über die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten aus dem Jahre 1900 und an ergänzenden Bestimmungen dazu vor allem die Verordnung des Reichsministers des Innern von 1938. Es ist klar, daß bei Seuchengefahr der Schutz der Allgemeinheit wichtiger ist, als die ärztliche Schweigepflicht gegenüber dem Einzelnen. Es folgt das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten von 1927. Hier ist die Schweigepflicht des behandelnden Arztes ausdrücklich gefordert und nur insoweit eingeschränkt, als der Arzt verpflichtet wird, solche Kranke namentlich zu melden, die sich der Behandlung ihrer Geschlechtskrankheit entziehen. Im nächsten Paragraphen wird auch das gesamte Personal der Gesundheitsbehörden bei „unbefugter Offenbarung“ von Angaben über einen Geschlechtskranken mit Strafe bedroht. Die Offenbarung ist jedoch nicht unbefugt, wenn sie an eine Behörde oder an eine Person gemacht wird, die ein „berechtigtes gesundheitliches Interesse“ daran hat,, unterrichtet zu werden.
Das fr agliche Gesetz
Nach dem Vorbild anderer Staaten wurde auch in Deutschland schon vor 1933 ein Gesetz entworfen, um Erbkranke unfruchtbar machen und . Schwangerschaften ,bei Erbkranken unterbrechen zu können. Dieses „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ ist'dann 1933-ln Kraft gesetzt worden. In seinem § .14 ist .vorgesehen, daß nicht nur im Rahmen des Gesetzes, sondern auch dann eine Schwangerschaft unterbrochen -werden darf, wenn dadurch eine ernste Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren abgewehrt wird Das Gesetz enthält keine Meldepflicht für den Arzt, außer über die im Sinn des Gesetzes vollzogenen Eingriffe. Erst in der späteren 1. Ausführungsverordnung zu diesem Gesetz ordnete der Reichsmintster des Innern an, daß die Ärzte jeden Erbkranken zu melden hätten. Obwohl nun im Rahmen des Erbgesundheitsgesetzes von Schwangerschaftsunterbrechungen nur im Zusammenhang mit Erbkrankheiten oder bei der sogenannten „medizinischen Indikation" die Rede ist, wurde dann Im Jahre 1935 mit der 4. Ausführungsverordnung im Artikel 12 die Meldepflicht nicht nur auf jede Unterbrechung einer Schwangerschaft überhaupt ausgedehnt, sondern auch grundsätzlich für jede Fehlgeburt eingeführt. Demnach geht die von den Ärzten verlangte Meldung von Fehlgeburten auf ein Gesetz zurück, das sich mit dieser besonderen Frage gar nicht beschäftigt.
Dieses Gesetz als solches ist durch die Besatzungsmächte nicht aufgehoben worden. Es kann nur nicht angewendet werden, weil die vom Gesetz vorgesehenen „Erbgesundheitsgerichte“ als Sondergerichte von den Besatzungs
mächten verboten worden sind. Demnach wären die Bestimmungen des Gesetzes und die dazu ergangenen Ausführungsverordnungen auch heute noch insoweit rechaskräftig, als sie nicht das Bestehen von Sondergerichten voraussetzen. Also stünde auch die mit Artikel 12 der 4. Ausführungsverordnung angeordnete Meldepflicht bei Fehlgeburten unverändert in Kraft, einschließlich der Strafbestimmungen.
Vom juristischen Standpunkt aus wird dazu die Auffassung vertreten, diese Meldepflicht sei überhaupt ungesetzlich, da der Reichsminister des Innern seine Befugnisse überschritten habe, indem er auf dem Verordnungswege eine Maßnahme einführte, die in dem grundlegenden Gesetz nicht vorgesehen war und über das Gesetz hinausgeht. Abgesehen davon muß es außerdem fräglich erscheinen, ob es zulässig ist, einerseits ein Gesetz nicht anzuwenden, andererseits aber zu erzwingen, daß ein einzelner Artikel einer dazu erlassenen Ausführungsverordnung befolgt wird.
Auch die Gesundheitsbehörden unterliegen nach dem Deutschen Beamtengesetz von 1937 der Schweigepflicht. Diese wurde jedoch, eben mit Rücksicht auf das Erbgesundheitsgesetz, schon 1935 tatsächlich „durchbrochen“ durch einen Erlaß des Reichsjustizministers und des Reichsministers des Innern, der die Gesundheitsbehörden verpflichtet, einer Justizbehörde, wenn diese
darum ersucht, Akteneinsicht zu gewähren oder Auskunft und Abschriften aus den Akten zu geben.
Im Hinblick auf die Meldepflicht bei Fehlgeburten müssen nun diese Bestimmungen in Zusammenhang gebracht werden mit dem § 218 StGB, wonach es strafbar ist, die Frucht im Mutterleib zu töten oder abzutreiben. Wie oben erwähnt, ist die Unterbrechung einer Schwangerschaft nach § 14 des Erbgesundheitsgesetzes nur aus ärztlichen Gründen und unter bestimmten Voraussetzungen statthaft, die in Württem- berg-Hohenzollern zurzeit allerdings noch nicht neu geregelt sind.
Das bedeutet also: Solange der § 218 StGB in der heutigen Form besteht, die Tötung des keimenden Lebens demnach als Verbrechen angesehen wird, sind die Gerichte auch verpflichtet, jede Übertretung dieses Paragraphen zu verfolgen, und berechtigt, dazu Auskünfte von den Gesundheitsbehörden anzufordern. Die Gesundheitsbehörden Ihrerseits sind nach dem geltenden Recht gehalten, auf Ersuchen solche Auskünfte zu geben.
Aufgabe des Gesetzgebers wird es also sein, den im Jahre 1935 aus bevölkerungspolitischen und juristischen Gründen vorgenommenen Eingriff in die Schweigepflicht der Ärzte und der Gesundheitsbehörden zu beseitigen und dadurch klare, unanfechtbare Verhältnisse zu schaffen, so daß die Auskunftspflicht ärztlicher Instanzen auf die Fälle beschränkt wird, in denen ein echtes und damit im Sinne der Allgemeinheit berechtigtes. gesundheitliches Interesse feststeht.
Med.-Rat Dr. Zoller. Tübingen
Am Nordwürttemberg
Acht Jahre Zuchthaus für Gattenmörderin Stuttgart. Aus „Liebeskummer“ wollte die 30- jährige Helene Stängle aus Benningen bei Ludwig3burg ihren Liebhaber und sich selbst ums Leben bringen. Da sie aber außerdem ihren Mann, der sehr an ihr hing, nicht allein auf der Welt zurücklassen wollte — so erzählte sie jedenfalls dem Gericht —, beschloß sie, zunächst bei diesem den Anfang zu machen. Am 8. Oktober vergangenen Jahres schlug sie ihm deshalb mit einem Bell den Schädel ein. Als das noch nicht tödlich wirkte, schnitt sie ihm noch mit einem Rasiermesser die Pulsadern auf. Der Schädelbruch, zusammen mit dem starken Blutverlust und einer hinzutretenden Lungenentzündung führte nach einigen Tagen zum Tod des Mannes.
Das Stuttgarter Schwurgericht verurteilte die Frau am Donnerstag wegen vorsätzlichen Totschlags unter Zubilligung mildernder Umstände zu 8 Jahren Zuchthaus und 5 Jahren Ehrverlust. Das Gericht bezeichnete sie als vermindert zurechnungsfähig. Es sei der. primitiven Frau zu glauben, daß sie tatsächlich eine Mitleidstat habe begehen wollen.
Diözesantag der Caritasschwesternschaft Stuttgart. Die Caritasschwesternschaft der Diözese Rottenburg hielt hier am 8. April ihren ersten Diözesantag. Nachdem diese Schwesternschaft vor 10 Jahren im Marienhospital in Stuttgart ins Leben getreten war, hat sie sich in den Jahren nach dem Krieg zu einer Gemeinschaft von etwa 300 Schwestern entwickelt, die in eigener Verantwortung und zusammen mit Ordensschwestern in Krankenhäusern, Alters- und Kinderheimen unseres Landes arbeiten. Bischof Carl Joseph Leiprecht dankte den Schwestern für ihre bisherige Tätigkeit und ermunterte sie zu weiterer Arbeit im Geiste dienender Liebe.
Feuerwehren schließen sich zusammen Fellbach. Am morgigen Sonntag soll hier der Württembergische Feuerwehrverband unter Einschluß der hohenzollerischen Feuerwehren wiedergegründet werden.
Bundestag der Sänger Schwäbisch Gmünd. Am morgigen Sonntag hält hier der „Schwäbische Sängerbund Württemberg und Hohenzollern“ seinen zweiten Bundestag ab. U. a. soll über das nächste Bundesiiederfest Beschluß gefaßt werden.
„Musterbeispiel für alle Städte“ Eßlingen. Mehrere Magazin-Verlage wollen die Stadtverwaltung Eßlingen verklagen, weil diese alle Zeitschriftenhändler, deren Kioske auf städtischem Grund stehen, auf gef ordert hat, den Verkauf bestimmter jugendgefährdender Veröffentlichungen etnzustellen. Der Oberbürgermeister von Eßlingen, Dr. Dieter Roser, hat die Angelegenheit inzwischen dem Sozialausschuß des deutschen Städtetags vorgetragen. Dieser beschloß, das Vorgehen der Stadt Eßlingen gegen
anstößige Literatur dem Präsidium des Städtetags als Musterbeispiel für alle Städte des Bundesgebiets zu empfehlen. Die Hauptgeschäftsstelle des deutschen Städtetags wurde beauftragt, die Stadt Eßlingen im Fall eines Prozesses mit den Zeitschriftenverlagen voll zu unterstützen.
Kurze Umschau
Eine Männerhose fing Feuer, als eine Hausfrau in Stuttgart-Zuffenhausen sie mit Waschbenzin reinigen wollte und daneben das Gas brennen ließ. Obwohl sie selbst Brandwunden davontrug, dachte die Frau doch noch daran, die brennende Hose aus dem Fenster zu werfen.
Ein 14jähriger Schüler, Werner Morlock aus Stuttgart, der Anfang April von zu Hause ausgerückt war, konnte bei einem Bauern in Ingelfingen, Kreis Künzelsau, aufgegriffen werden. Er hatte sich dort als landwirtschaftlicher Helfer einstellen lassen.
Eine hausierende Zigeunerin, die sich bei einer Frau im Kreis Rottweil 1350 DM erschwindelt hatte, konnte festgenommen werden. Sie hatte sich durch geschickte Fragen ein Bild über die familiären Verhältnisse verschafft und immer wieder Geldbeträge erhalten, die sie angeblich an Wallfahrtsorte schickte, damit der Sohn aus der Kriegsgefangenschaft entlassen würde.
Zweimal überfahren wurde ein Fußgänger bei der Schweizer Ortschaft Schüpfheim. Zuerst war es ein Motorradfahrer, der, ihn umriß und schwer verletzte. Während sich der Fahrer und Passanten um den Verunglückten bemühten, nahte ein Kraftwagen, dessen Lenker der Menschenansammlung ausweichen wollte und dabei gerade den Verunglückten tödlich überfuhr.
Aus Südwürttomberg
Beflaggung am I. Mai
Tübingen. Wie im Vorjahr werden auch am 1. Mai 1951 nach einer Mitteilung der Staatskanzlei Tübingen die öffentlichen Gebäude des Landes beflaggt werden. Die Gemeinden und Kreise sind gebeten worden, an diesem Tage ebenfalls zu flaggen.
Sonntagsfahrkarten über 1. Mai Tübingen. Da in diesem Jahr zwischen den 1. Mai und Himmelfahrt nur ein Werktag fällt gibt die Bundesbahn für die Zeit vom 28. April bis zum 4. Mai Sonntagsrückfahrkarten aus. St« gelten zur Hinfahrt vom Samstag, 28. April, 12.0# Uhr, bis Donnerstag, 3. Mai, 24.00 Uhr und zur Rückfahrt bis Freitag, den 4, Mai, 24.00 Uhr.
Wir gedenken der Kriegsgefangenen Tübingen. Am 4. Mai wird es ein Jahr, daß Sowjetrußland durch seine offizielle Nachrichtenagentur „Tass“ der Welt verkündete, di« deutschen Kriegsgefangenen seien bis auf einige „Kriegsverbrecher“ alle entlassen. Die Bestürzung und Empörung war allgemein, nicht nur in Deutschland. Die Öffentlichkeit am 4, Mal daran zu erinnern, daß wahrscheinlich noch Hunderttausende von Deutschen in russischen Lagern schmachten, betrachtet der Heimkehrerverband und der „Volksbund für Frieden und Freiheit“ als seine Aufgabe. Die „Jungen Bürgerschaften“, die sich in Tübingen und anderen südwürttembergischen Städten seit kurzem zur Aufgabe gemacht haben, die Jugend ins politische Leben einzuführen, haben die Stadtverwaltungen angeregt, am 4. Mai Gedenktafeln zu enthüllen, auf denen die Namen all derer verzeichnet sein sollen, die heute noch auf die Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft warten.
Anwärter für gehobenen Justizdienst Tübingen. Nach einer Bekanntmachung des Justizministeriums wird zum 1. September wieder eine geringe Zahl von Arwärtern für den gehobenen Justizdienst (Notariatskandidaten) eingestellt. Gesuche um Zulassung von Bewerbern, welche am 1. September 1951 nicht älter als 20 Jahre sind, können bis spätestens 15. Juli dem Justizministerium in Tübingen, durch Vermittlung des Amtsgerichts, zu dessen Bezirk der, zur Annahme des Kandidaten bereiten Bezirksnotar gehört, vorgelegt werden. Aussicht auf Zulassung haben nach der Bekanntmachung nur Bewerber mit sehr guten Schulzeugnissen.
Im Wald angeschossen Sigmarlngen. Nach Einbruch der Dunkelheit bemerkte ein Förster aus Aschberg, Kreis Sigmaringen, in seinem Revier einen wildernden Hund und gab auf ihn einen Schuß ab. Das Geschoß verfehlte sein Ziel und traf einen in der Schußrichtung gehenden Mann, der mit Verletzungen an der rechten Hand und am Oberschenkel ins Krankenhaus eingeliefert werden mußte.
Wie wird das Weiter?
Aussichten bis Sonntagabend: Die heute nacht durchgezogene Regenfront verursachte allgemeine Abkühlung über unserem Gebiet Atn Samstag bei auffrischenden westlichen Winden rasch wechselnde Bewölkung mit einzelnen Schauern. Tagestemperaturen nur bis 10 Grad ansteigend. in ; der Nacht zum Sonntag örtliche Fröste. Am Sonntag allmähliche Wetterberuhigung und wieder etwas wärmer, aber noch nicht ganz niederschlagsfrei.
„Speise und Trank“ - eine populäre Messe
Aussichten auf eine Ausstellung vom 28. April bis 8. Mai in Reutlingen
Sechs Tassen auf dem Kopf
Glänzende Artistik und Tierdressuren bei Zirkus Krone I Bis Mittwoch verlängert
hb. Bis auf den letzten Platz waren bei der Eröffnungsvorstellung von Zirkus „Krone“ am Donnerstagabend auf den Bösmannsäckern in Reutlingen die Bänke von einem erwartungsfrohen Premierenpublikum gefüllt, und von der ersten bis zur letzten Minute fing die spannenderregende, buntschillernde Zirkusatmosphäre die begeisterten Zuschauer ein, denen die Stunden wie im Fluge vergingen. Wo soll man mit dem Lob anfangen, wo aufhören, wenn Tausenden im großen Rund des Zeltes ein Dreistundenprogramm in fließendem Szenenwechsel vor Augen geführt wird, das Nummer für Nummer bestes zirzensisches Können bietet? Das Interesse für den Zirkus Krone ist so groß, daß das Reutlin- ger Gastspiel bis Mittwoch verlängert worden ist.
Spielerisch leicht, scheinbar entbunden von den Gesetzen der Schwerkraft, wirbeln die Artisten durch die Luft. Tollkühn das Überkreuz-Luft- Potpourri der acht Croneras. Biegsam wie Gerten und kraftvoll die zehn Mohameds, wenn sie Ihre Pyramide auf einem Träger bauen oder vollendete Bodenakrobatik zeigen. Die fünf T a 1 o s parodieren launig und ge
konnt eine Artistenriege der Jahrhundertwende. Eine waghalsige Leistung vollbringt der jüngste der zehn Asgards: Wie ein Gummiball wird er vom Schleuderbrett hochgeschossen und landet nach vierfachem Salto mortale rückwärts wohlbehalten in einem Sessel. Wer sich an Ra- stellis unerreichter Jongleurkunst versucht, könnte man sagen, hat „nicht alle Tassen im Schrank“; dafür hat Rudy Horn „sechs Tassen auf dem Kopf“. Unerhört, wie dieser junge Artist auf dem Hochrad seinen Körper beherrscht und mit dem Fuß sechs Ober- und Untertassen sowie ein Stück Zucker und einen Kaffeelöffel auf seinem Kopf jongliert.
Trombas Königstigergruppe, zehn zottige P o 1 a r b ä r e n, die artige Schimpan- s e n f a m i 1 i e , die gelehrigen Seelöwen, elf kluge Elefanten, eine ostfriesische Rappenparade, zwölf Berber-Schimmelhengste und viele andere Tiervorführungen zeugen von der hohen Dressurkunst, die im Zirkus Krone erreicht wurde. Eine straffe Regie bürgt für den pausenlosen Ablauf der Darbietungen, die von den schwungvollen Rhythmen des Krone-Orchesters untermalt werden.
jk. Reutlingen. Um es gleich zu sagen: diese Südd. Fachmesse für das Hotel- und Gaststättengewerbe — übrigens die größte Ausstellung dieser Art im südwestdeutschen Raum — hat sich die Volkstümlichkeit zum Prinzip gemacht. Ganz unbeengt von allen herkömmlichen Vorurteilen und bewußt einen neuen Weg suchend ln der richtigen Erkenntnis, daß die breitesten Bevölkerungskreise das erste Anrecht auf die gemeinsame Leistung haben. „Keine Prunk- ausstellung“, sagte der Leiter der Sonderschauen „Kochkunst“ und „Gedeckter Tisch“, Küchenmeister Diekmann, anläßlich einer Presseyor- besichtigung, und dementsprechend eine Kochkunstschau, die zeigen soll, was heute nicht nur die bürgerliche Gasthauskultur zu leisten vermag, sondern — und das ist das Neue, dem wir zum Nutzen aller Beteiligten breitesten Erfolg erhoffen — auch die gepflegte ländliche Küche. Gerade das ländliche Gasthaus, das wir auf unseren Ausflügen Und Wanderungen so gerne zur Stärkung und Erfrischung aufsuchen, hat hier in der Pflege und Entwicklung echt schwäbischer Gastlichkeit noch beachtliche Leistungsreserven. Keine bessere Gelegenheit, dieses zu beweisen, als gerade die Reutllnger Ausstellung.
Freilich werden auch alle anderen Stufen des gastronomischen Gewerbes, wie der Vorsitzende des Landesverbandes für das Hotel- und Gaststättengewerbes Württemberg-Hohenzollern, Artur Spannagel, plastisch darzustellen verstand, bis hinauf zu den großen Spitzenleistungen der modernen Hotelküche nicht fehlen. Ein großes Hotelzelt wird erlesenste Leistungsproben bieten, eine Kochkunstschau zeigen, was heute auf diesem Gebiet möglich ist; bei den Konditoreierzeugnissen wird die Fülle des Gezeigten alle Phantasie übertreffen. Und die Abteilung „Der gedeckte Tisch“ wird Augenweide und Anregung schenken. Daß in dieser Ausstellung der Sinnenfreude und des „guten Geschmacks“ auch der Gaumen nicht zu kurz kommen wird, versteht sich von selbst. Auf einer Ausstellungsfläche von 5000 qm und 11 großen Hallen kann schon etwas geboten werden, dabei natürlich auch alles — vom Teelöffel bis zur Großküchenmaschine, vom Laichinger Bettzeug bis zur Hotelzimmereinrichtung aus schwäbischen Schreinereien und Möbelfabriken. Gewiß Ist so manche Interessante Neuigkeit dabei.
„Und das alles im Zeichen der Konsumbe
schränkung?“ — wird der Leser fragen. Ja, jetzt erst recht! Denn je schmäler der Geldbeutel des Verbrauchers, um so sorgsamer die Auswahl. Und hier bietet sich eine Möglichkeit, das Urteil zu schärfen — wie eine solche Schau andererseits dem Gewerbe im sichtbaren. Wettbewerb Ansporn zur Leistungssteigerung ist. Zu alledem aber: die Reutlinger haben immer eine glücklich« Hand mit ihren Ausstellungen gehabt. Wir glauben, auch dieser einen großen Erfolg Voraussagen zu dürfen.
Böcke als Gärtner
ah. Die Große Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts zog dieser Tage allerhand Sachen ans Tageslicht. Was sich das halbe Dutzend Stuttgarter Kriminalpolizisten, gegen das zurzeit verhandelt wird, in den Jahren 1947—50 an Schiebungen und Unterschlagungen geleistet hat, kann sich beinahe mit dem messen, was man aus der Stuttgarter Schwarzhandelszentrale selbst, der im ganzen Land zu trauriger Berühmtheit gelangten Reinsburgstraße, in Erinnerung hat Dorthin liefen die Hauptfäden dieser polizeilichen Aktionen und Transaktionen Man weiß aus Amerika, wie gemütlich die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Unterwelt werden kann. In Stuttgart wurde sie bieder. Oder wie soll man es nennen, wenn in der Reinsburgstraße 120 008 D-Mark beschlagnahmt werden und nachher ein Herr DP beim Leiter der Dienststelle II der Kripo 10 000 DM für die Rückgabe auf dem Bürotisch liegen läßt? Oder wenn man den Pkw eines Schwarzhändlers am hellen Tag vor das Portal des Polizeipräsidiums fahren läßt und mit 50 008 Amizigaretten belädt, die man irgendwo beschlagnahmt hat? In einem Fall war sogar der Anklagevertreter des amerikanischen Militärgerichts ins Vertrauen gezogen worden, damit man auf jeden Fall Rückendeckung hatte. Auch andernorts erwiesen sich Vertreter der Polizei nicht als hieb- und stichfest. So ein bißchen Korruption kam hier und dort an die Oberfläche. Wenn es auch nicht zu einer Komödie langt, wie sie uns das Landestheater in den letzten Wochen mit Gogols „Revisor“ gezeigt hat: Froh wären wir doch, wenn es bei der Polizei wie bei anderen Verwaltungen bald einmal ausgekriselt hätte!
Gtoukdkdt tunken
aus altbewährten Mineral-Heilquellen
Imnauer Apollo-Sprudel Teinacher Hirschquelle
rein natürlich und Sprudel
Das sind Diener Ihrer Gesundheit
tut hüttSH- und Hkketktakfa:
Ueberkinger Adelheid-Quelle
klinisch erprobt mH großen Erfolgen selbst bei veralteten Nierenleiden, bewährt auch bei Zuckerkrankheit, in laufender Anwendung Sn der Uroiogisdten Klinik dar Stadt Ulm, Chefarit Dr. Hösel
Als süfje Getränke unsere bekömmlichen Mineralwasser-Limonaden: Imnauer Apollo-Silber — Teinacher Hirjch-Perie und als Fruchtsaftgetränk Imnauer Apollo-Gold — Teinacher Gold
Prospekte und Bezugsquellennachweis durch die Mineralbrunnen A.G., Bad öberkingen