Arnts-mrS AnzeLsÄstlktt kür
esEchatter
Nit äen illustrierten Unterhaltungsbeilagen .Keierstunäen" unä „Unsere Heimat"
Bezugspreise:
Monatlich «inschlietzltch Lrägerlohn 1.80 Einzelnummer l v ^
Erscheint an jeckem Werktage
Orrbrettetst« Leitung im 0N.-8ezkk Uagolä ichrtltleitsng, vrukt u. Verlag »an S. w. Sais« (XarlSaiser) Nagalck
den GveranUsvezirkMisots
Mit äer lanclwirtschastlichen Wochenbeilage »Haus-, Sarten- unck Lanäwirtschast"
Knzeigenpreise:
vi« einspaltig« Seile aus gewöhnlicher Schrift »äer ckeren Kaum 15 Zannlien - Anzeigen 12 L Keklame-Selle 50 Sammelanzeigen SO"/« Ausschlag Zür lla» erscheinen von Anzeigen in bestimmten «»»gaben »,e an besonaerrn Plätzen, wie sür telephonisch« «asträge anä chtssre-AnzAgen wträ «eine gewähr übernommen.
celegramm-Ackreffe Sesellschaftsr Nagolck. — In Zöllen höherer Gewalt besteht »ein A,rspruch auf Lieferung cker Leitung cnier auf Rückzahlung cke, Lezugspreife». Postscheckkonto Stuttgart 51 IS
Nr. 118
Segrünäet 1828
Dienstag den 25. Mai 1926
Zernsprecher Nr. 2tz
ISS. Jahrgang
Tagesspiegel
Der Abrüstungsschwindel
Befchümeude Zustände i« Prenße». — Der purzelnde Frauken
Nach polnischen Blättern ft.l! die polnische Nnkionolver- sammluog auf ZI. Mai zur Wahl des neuen Staatspräsidenten einberufen werden.
Zwischen Frankreich und Südslmviea soll in Paris ein .Sicherheitsvertrag" abgeschlossen werden.
Die englische Regierung hak einer Reihe von Ausländern, die an dem sozialistischen Wekkwanderungskongreß in London teilnehmen wollten, die Einreise nach England verweigert
Zwischen den englischen Eisenbahngesellschaficn und den Eisenbohuergewerkschafken wurde eine Einigung erzielt.
Die englischen Grubenbesitzer haben wie die Arbeiter die Eiuigungsvorschläge Baldwms abgelehnl.
Me Lage im englischen Kohlenarbeilerstreik hak sich verschärft.
Nach einer manischen Meldung soll Abd el Krim von seinen eigenen Leuten gefangen gesetzt worden sein.
Me Regierung in Washsnakon ve^ickitet <>ns die Einladung zn einer zweiten SesabrSst-rngSlwnfereaz.
Das Branntweinmonopol in seiner künftigen Gestalt
Gegenwärtig wird das Branntweinmonopol unter der Aufsicht des Reichskanzlers von einem Leiter, dem Monopolamt und der Verwertungsstelle verwaltet. Der Monopolverwaltung stehen der Beirat und der Gewerbeausschuß mr Seite. Dieses Monopolamt soll nun nach einer amtlichen Mitteilung in ein „selbständiges Unternehmen des Reichs" nach dem Muster der Reichspost (seit 1. April 1924) d. h- ohne eigene Rechtspersönlichkeit umgewandelt werden. Das hat zur Folge: das Monopoloermögen wird Sonderoermögen (ähnlich wie das Vermögen der Deutschen Reichspost), sür die Verpflichtungen der Reichsmonopolverwaltung Hafter nur das Sondervermögen, es haftet aber nicht für die sonstigen Verbindlichkeiten des Reichs. Mit der Neugestaltung wird ferner das Aufsichtsrecht des Reichsfinanzministsrs eingeschränkt werden, da dieser grundsätzlich nur dann noch ein- greifen kann, wenn die Monopolverwaltung gegen Gesetzesvorschriften verstößt. Durch diese Maßnahmen soll eine Besserung der Verhältnisse in der Organisation der Monopolverwaltung herbeigeführt werden.
Mit dieser Neuregelung wird nicht bloß eine organisatorische Verwaltungsmaßnahme von weittragender Bedeutung geschaffen, mit der man grundsätzlich wohl einverstanden sein kann, sondern auch wichtige politische und finanzielle Fragen aufgeworfen. Zunächst liegt eine gewisse Schwierigkeit darin, daß das „selbständige Unternehmen des Reichs" eine eigene Rechtspersönlichkeit nicht erhalten soll. Hier muß verlangt werden, daß bei der Umstellung dem neuen Unternehmen ein ausreichendes Kapital zur Verfügung gestellt wird, weil das Reich die Haftung für das Unternehmen in Zukunft ablehnt. Bei einem zu gering bemessenen Betriebskapital könnte die Monopolverwaltung zur Kreditnahme gegen hohe Zinsen gezwungen sein und vor der vorübergehenden Haltung großer Bestände von Spiritus dann zurückschrecken.
Zu begrüßen ist, daß durch diese Verselbständigung die Loslösung des Monopols von politischen Einflüssen erfolgt. An Stelle des Beirats wird ein Verwaltungsrat treten, dem wesentlich wsitergehende Befugnisse als dem jetzigen Beirat eingeräumt werden. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sollen künftig zu einem Teil vom Reichsminister der Finanzen, zum andern Teil von den großen Spitzenverbänden berufen werden. Keines der Mitglieder des Verwaltungsrats soll an Weisungen gebunden sein, auch nicht die vom Reichsministsr der Finanzen berufenen Mitglieder. Aus diesem Grund dürfen dem Verwaltungsrat nicht mehr Personen angehören, die in die Lage kommen könnten, nach Weisung stimmen zu müssen, also Mitglieder der Rcichsregierung, einer Landesregierung oder des Reichsrats oder Personen, die einem Reichsministerimn oder einem Landesministerium angehören. Auch der Rei ch s- t a g und der Reichswirtschaftsrot sollen Mitglieder in den Beirat nicht mehr berufen können, damit das Monopol von politischer Beeinflussung möglichst freigehalten wird. Während nach dem jetzigen Gesetz die Monopoloer- waltung nur in besonderen, im Gesetze vorgesehenen Fällen in Gemeinschaft mit dem Beirat entscheidet, soll in Zukunft der Präsident der Zustimmung des Verwaltungsrats in ollen wichtigen Angelegenheiten bedürfen. Dafür wird den Mitgliedern des Verwaltungsrats eine ähn- siche Verantwortung auferlegt, wie den Mitgliedern des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft.
Das wichtigste ist in Zukunft also die Zusammensetzung des Verwaltungsrats. Cs besteht augenscheinlich «e Absicht, den beteiligten Gewerben einen recht bescheidenen Einfluß in diesen Verwaltungsrat einzuräumen. Die Mitglieder sollen, wie bemerkt, zu einem Teil vom Finanzminister, zum andern Teil von den großen Spitzenverbänden Drusen werden. Darüber, daß der Deutsche Landwirt- ichaftsrat nur Persönlichkeiten berufen wird, die von den Notwendigkeiten des Brennereigewerbes genügende Kenntnis haben, darf wohl kein Zweifel sein. Aber ob die anderen
London, 23. Mai. Nach dem bisherigen Verlauf der Abrüstungsvorkonferenz in Genf haben die amtlichen Kreise wegen der Haltung Frankreichs, Italiens und Belgiens nur noch geringe Hoffnung auf die weiteren Verhandlungen. Es scheine, daß der Zweck der Vorkonferenz nicht die Vorberei- kungsarbeit für die eigentliche Abrüstungskonferenz gewesen sei, als vielmehr die Probe, ob die Abrüstungskonferenz überhaupt möglicb sei. Diese Möglichkeit scheine man verneinen zu müssen.
Zum „Putsch"
Berlin, 23. Mai. Eine größere Anzahl von Hochschullehrern hat dem Berliner Professor Dr. Bernhardt, bei dem ebenfalls eine Haussuchung durch das Polizeipräsidium vorgenommen worden war, in einem Rundschreiben ihr Bedauern ausgesprochen. Die deutschen Hochschullehrer haben mit Beschämung empfunden, was aus Preußen geworden sei, das jahrhundertelang der stolze Hort der Gerechtigkeit gewesen sei. — Prof. Dr. Bernhardt hat gegen den Polizeipräsidenten und andere Polizeibeamte bei der Staatsanwaltschaft Klage wegen Amtsmißbrauchs, Hausfriedensbruchs und Beleidigung Klage angestrengt, ebenso Generaldirektor Wiskott in Essen.
Oberst von Luck und Major von Sodenstern, die
Spitzenverbände Vertreter der verarbeitenden Gewerbe, insbesondere also die Spritfabrikanten und Destillateure, ln den Verwaltungsrat entsenden werden, ist keineswegs sicher. Aus diesem Grund hak man den Wunsch in der Landwirtschaft, daß die Mitglieder des Verwaltungsrats von den Svitzenverbänden des Brennereigewerbes ernannt werden, die der Ausschluß des verarbeitenden Gewerbes von der Mitbestimmung und Mitverantwortung das Unter- nebmen schwer schädigen würde. Die Hauptsache aber ist, daß das Brennereigewerbe im Verwaltungsrat nicht in eine hoffnungslose Minderheit gedrängt wird.
Der Rechtsschutz soll gegenüber dem bisherigen Rechtszustand wesentlich erweitert tperden, namentlich mit Rücksicht darauf, daß dem Monopol künftig weitgehende Selbständigkeit zugedacht ist. Insbesondere soll künftig der Brauntweinaufschl-ag als Verbrauchssteuer gelten und damit den Rechtsschutz der Reichsabgabenordnung genießen. Gegen Verfügungen der Monopolverwaltung, durch die das Ueber- nahmegeld für abgelreferten Branntwein festgesetzt wird, soll künftig die Beschwerde an den Reichsfinanzhof zulässig sein. Daneben werden auf das Branntweinmonopol die Vorschriften der Reichsabgabenordnung ganz allgemein Anwendung zu finden haben, soweit sich nicht aus dem Gesetz oder aus dem Welen des M^novols ein anderes ergibt.
In wirtslftaftl'l^er Beziehung ist noch zu erwähnen, daß das Recht der Monopolverwaltnua zur Herstellung von Trinkbranntwein beseitigt werden soll, nachdem es praktisch bereits nicht mehr ansgeübt wird.
Die sozialen Leistungen im Reich
Amtliche Stellen haben errechnet, daß im Vergleich zum Jahre 1907 — dieses Jahr läßt sich wegen der gleichen Einwohnerzahl am besten mit der Jetztzeit vergleichen — die Zahl der Erwerbstätigen bis jetzt um beinahe 6 Will, (von 27,23 Mill. auf 33 Mill.) zugenommen habe. Da jetzt zweifellos die Arbeitsgelegenheit geringer ist als m der Vorkriegszeit, ist mit einer dauernden Arbeitslosigkeit eines erheblichen Teiles dieses Ueberschusses unzweifelhaft zu rechnen. Wir müssen uns vergegenwärtigen, daß England schon Jahre lang über eine Million Arbeitslose zählt, obwohl es sein Kapital, seine Absatzmärkte, seine Handelsflotte usw. sich erhalten konnte. Angesichts dieser Sachlage gewinnt das Problem der Finanzierung der Erwerbslosenunterstützung erhöhte Bedeutung. Man kann schätzen, daß die unmittelbaren staatlichen Aufwendungen für Erwerbslosenfürsorge jetzt monatlich rund 160—170 Millionen Reichsmark betragen, es ergibt sich also ein Jahresbetrag von rund 2 Milliarden RM. Gewisse Anhaltspunkte kann man gewinnen durch die Ueberlegung, daß in vielen Städten über 30 bis 35 v. H. der gesamten Ausgaben für Wohlfahrtszwecke (d. h. also überwiegend für Erwerbslosenfürsorge) verwendet werden müssen, allein Köln bringt für diesen Zweck über 40 Millionen RM auf. Man kann also schätzen, daß die Gemeinden aus eigenen Mitteln noch ungefähr 55—60 o. H. der staatlichen Beihilfen für Erwerbslosenfürsorge aufwenden. Insgesamt kann man also rechnen, daß die Gesamtunkosten für Erwerbslosenfürsorge über 3 Milliarden RM. jährlich betragen. Falls die jetzt zur Verhandlung stehenden Forderungen der Gewerkschaften zur Erwerbslosenfürsorge in -er einen oder anderen Weise verwirklicht werden, ist mit weiteren Beträgen von je nach Ausfall der neuen Bestimmungen 500 Mill. bis 1 Milliarde RM. zu rechnen. Wesentlich ist, daß zum Ausgleich für diese Beträge in den Haushaltplänen des Reichs und der Länder Einnahmeposten nicht vertreten sind. Zählt man zu diesen Beträgen noch die nach dem jetzigen Stand der Dinge sich ergebende allgemeine
zuerst verhaftet, dann wieder sreigetasscn worden waren, waren gestern zur Vernehmung vor das Polizeipräsidium geladen. Sie lehnten jede Aussage ab. da Vernehmungen in dem angeblichen Hochverrat Sache der Oberreichsanwaltschaft sei und nicht des Polizeipräsidiums.
Der Oberreichsanwalt hat dem Admiral von Schröder und dem Major von Soden stern die durch das Berliner Polizeipräsidium beschlagnahmten Schriftstücke mit dem Bemerken zurückgesandt, die Schriften haben für eine Untersuchung als Veweismaterial keine Bedeutung.
Verzweifelte Anstrengungen sür den französischen Franken Paris. 23. Mai. In den Verhandlungen Briands und des Finanzministers Peret mit der Bank von Frankreich hat letztere es unbedingt abgelehnt, den Goldschatz der Bank der Regierung zur Stützung des Franken (der aus den Wert von 12 L gesunken ist) zu überlassen. Dagegen erklärte sich die Bankleitung schließlich bereit, aus der amerikanischen Anleihe, die die Bank früher von Morgan ausgenommen hat, Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Goldvorrat der Bank soll nach dem „Ouotldien" für die Abwehr einer weiteren Kursverschlechterung wirken.
soziale Belastung durch Kranken-, Unfall». Invalidität»»' sicherung usw. (im Frieden 1,4 Milliarden RM-, jetzt mindestens 2,3 Milliarden RM.), so ergeben sich zur Zeit i» ziale Aufwendungen von 5ch bis 6 Milliarden RM-
Neuestes vom Tage
Beileid des Reichspräsidenten
Berlin, 23. Mai. Reichspräsident von Hindenbnrg hat folgendes Telegramm an die bayerische Regierung gerichtet: Anläßlich des schweren Explosionsunglücks in Haßloch (Wertheim) sende ich Ausdruck herzlicher Teilnahme und bitte diesen den Hinterbliebenen oer Getöteten zu übermitteln. Den Verletzten bitte ich meine besten Wünsche für baldige Wiederherstellung auszufprechen.
Rechtsunwicksamkeit der Nassenkündiguagen in Nücnbcrg-
Fürth.
Nürnberg, 23. Mai. Wie ein hiesiges Blatt meldet, hat der Deutschnationale Handlungsgehilfenoerband gegen verschiedene Nürnberger Firmen, die Kündigungen aus Befehl des Nürnberg-Fürther Arbeitgeberkartells ausgesprochen hatten, Feststellungsklage vor dem Kaufmannsgericht angestrengt. Nach mehrstündiger Verhandlung wurde am Freitag nachmittag folgendes Urteil gefällt: Soweit mit der allgemeinen Kündigung der Angestellten die Lösung des Dienstverhältnisses bezweckt sein soll, ist sie unwirksam^ — Damit sind die Massenkündigungen sämtlicher dem Nürnberg-Fürther Arbeitgeberkartell angeschlossenen Firmen rechtsunwirkfam.
Russisch-rumänische Plänkeleien
Bukarest. 23. Mai. Nachts versuchten 9 bolschewistische Werber im Kahn über den Dnjestr zu setzen, um in Beß- arabien einzudringen. Die verstärkte rumänische Grenzwache nahm das Schiss unter Feuer und erschoß 7 Bolschewisten.
Württemberg
Stuttgart, 23. Mai. Bom Landtag. Die Fraktion der Kommunisten hat im Landtag beantragt, das gegen di« Abgeordneten Schneck und Brönnle eingeleitete Strafverfahren wegen Verdachts der Vorbereitung zum Hochverrat während der Sitzungsperiode des Landtags auszuhebeu.
Dürttembergischer Krieger - Bund. Anläßlich des am Samstag, den 29. und Sonntag, den 30- Mai i» der alten Garnijonstadt Ulm stottsindenden 27. Bundestags, zu dem sich bis heute schon über 1200 Frontkämpfer unsonstige alte Soldaten gemeldet haben, wird die Reichsbohn- Lirektion in zuvorkommender und dankenswerter Weise 15 Sonderzüge ausführen. Die betreffenden Stationen erteile» Auskunft.
Aaler dem Druck der Oberamksaufteilnng. Die Schultheißen derjenigen Oberämter, die noch immer unter dem Druck der Oberamtsaufteilung stehen, kamen am Donnerstag hier zum dritten Mal zu einer Besprechung zusammen.
ep Zum Gedächtnis Paul Gerhardts. Anläßlich der 250. Wiederkehr des Todestages von Paul Gerhardt am 27. Mai ds. Is. soll nach einem Erlaß des Evang. Oberkirchen- rats bei der Ausgestaltung des Gottesdienstes und in der Predigt am K Sonntag nach dem Dreieinigkeitsfeft des Sängers der evangelischen Glaubensgewißheit gedacht werden.