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Nr. 118

Segrünäet 1828

Dienstag den 25. Mai 1926

Zernsprecher Nr. 2tz

ISS. Jahrgang

Tagesspiegel

Der Abrüstungsschwindel

Befchümeude Zustände i« Prenße». Der purzelnde Frauken

Nach polnischen Blättern ft.l! die polnische Nnkionolver- sammluog auf ZI. Mai zur Wahl des neuen Staatspräsiden­ten einberufen werden.

Zwischen Frankreich und Südslmviea soll in Paris ein .Sicherheitsvertrag" abgeschlossen werden.

Die englische Regierung hak einer Reihe von Ausländern, die an dem sozialistischen Wekkwanderungskongreß in Lon­don teilnehmen wollten, die Einreise nach England ver­weigert

Zwischen den englischen Eisenbahngesellschaficn und den Eisenbohuergewerkschafken wurde eine Einigung erzielt.

Die englischen Grubenbesitzer haben wie die Arbeiter die Eiuigungsvorschläge Baldwms abgelehnl.

Me Lage im englischen Kohlenarbeilerstreik hak sich ver­schärft.

Nach einer manischen Meldung soll Abd el Krim von seinen eigenen Leuten gefangen gesetzt worden sein.

Me Regierung in Washsnakon ve^ickitet <>ns die Ein­ladung zn einer zweiten SesabrSst-rngSlwnfereaz.

Das Branntweinmonopol in seiner künftigen Gestalt

Gegenwärtig wird das Branntweinmonopol unter der Aufsicht des Reichskanzlers von einem Leiter, dem Monopol­amt und der Verwertungsstelle verwaltet. Der Monopol­verwaltung stehen der Beirat und der Gewerbeausschuß mr Seite. Dieses Monopolamt soll nun nach einer amtlichen Mitteilung in einselbständiges Unternehmen des Reichs" nach dem Muster der Reichspost (seit 1. April 1924) d. h- ohne eigene Rechtspersönlichkeit umgewandelt werden. Das hat zur Folge: das Monopoloermögen wird Sonderoermögen (ähnlich wie das Vermögen der Deutschen Reichspost), sür die Verpflichtungen der Reichsmonopolverwaltung Hafter nur das Sondervermögen, es haftet aber nicht für die sonstigen Verbindlichkeiten des Reichs. Mit der Neugestaltung wird ferner das Aufsichtsrecht des Reichsfinanzministsrs ein­geschränkt werden, da dieser grundsätzlich nur dann noch ein- greifen kann, wenn die Monopolverwaltung gegen Gesetzes­vorschriften verstößt. Durch diese Maßnahmen soll eine Besse­rung der Verhältnisse in der Organisation der Monopol­verwaltung herbeigeführt werden.

Mit dieser Neuregelung wird nicht bloß eine organi­satorische Verwaltungsmaßnahme von weittragender Be­deutung geschaffen, mit der man grundsätzlich wohl ein­verstanden sein kann, sondern auch wichtige politische und finanzielle Fragen aufgeworfen. Zunächst liegt eine gewisse Schwierigkeit darin, daß dasselbständige Unternehmen des Reichs" eine eigene Rechtspersönlichkeit nicht erhalten soll. Hier muß verlangt werden, daß bei der Umstellung dem neuen Unternehmen ein ausreichendes Kapital zur Verfügung gestellt wird, weil das Reich die Haftung für das Unternehmen in Zukunft ablehnt. Bei einem zu gering be­messenen Betriebskapital könnte die Monopolverwaltung zur Kreditnahme gegen hohe Zinsen gezwungen sein und vor der vorübergehenden Haltung großer Bestände von Spiritus dann zurückschrecken.

Zu begrüßen ist, daß durch diese Verselbständigung die Loslösung des Monopols von politischen Einflüssen erfolgt. An Stelle des Beirats wird ein Verwaltungsrat treten, dem wesentlich wsitergehende Befugnisse als dem jetzigen Beirat eingeräumt werden. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sollen künftig zu einem Teil vom Reichsminister der Finanzen, zum andern Teil von den großen Spitzenverbänden berufen werden. Keines der Mit­glieder des Verwaltungsrats soll an Weisungen gebunden sein, auch nicht die vom Reichsministsr der Finanzen be­rufenen Mitglieder. Aus diesem Grund dürfen dem Verwal­tungsrat nicht mehr Personen angehören, die in die Lage kommen könnten, nach Weisung stimmen zu müssen, also Mitglieder der Rcichsregierung, einer Landesregierung oder des Reichsrats oder Personen, die einem Reichsministerimn oder einem Landesministerium angehören. Auch der Rei ch s- t a g und der Reichswirtschaftsrot sollen Mitglieder in den Beirat nicht mehr berufen können, damit das Monopol von politischer Beeinflussung möglichst freigehalten wird. Während nach dem jetzigen Gesetz die Monopoloer- waltung nur in besonderen, im Gesetze vorgesehenen Fällen in Gemeinschaft mit dem Beirat entscheidet, soll in Zukunft der Präsident der Zustimmung des Verwaltungsrats in ollen wichtigen Angelegenheiten bedürfen. Dafür wird den Mitgliedern des Verwaltungsrats eine ähn- siche Verantwortung auferlegt, wie den Mitgliedern des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft.

Das wichtigste ist in Zukunft also die Zusammen­setzung des Verwaltungsrats. Cs besteht augenscheinlich «e Absicht, den beteiligten Gewerben einen recht bescheidenen Einfluß in diesen Verwaltungsrat einzuräumen. Die Mit­glieder sollen, wie bemerkt, zu einem Teil vom Finanz­minister, zum andern Teil von den großen Spitzenverbänden Drusen werden. Darüber, daß der Deutsche Landwirt- ichaftsrat nur Persönlichkeiten berufen wird, die von den Notwendigkeiten des Brennereigewerbes genügende Kennt­nis haben, darf wohl kein Zweifel sein. Aber ob die anderen

London, 23. Mai. Nach dem bisherigen Verlauf der Abrüstungsvorkonferenz in Genf haben die amtlichen Kreise wegen der Haltung Frankreichs, Italiens und Belgiens nur noch geringe Hoffnung auf die weiteren Verhandlungen. Es scheine, daß der Zweck der Vorkonferenz nicht die Vorberei- kungsarbeit für die eigentliche Abrüstungskonferenz gewesen sei, als vielmehr die Probe, ob die Abrüstungs­konferenz überhaupt möglicb sei. Diese Mög­lichkeit scheine man verneinen zu müssen.

ZumPutsch"

Berlin, 23. Mai. Eine größere Anzahl von Hochschul­lehrern hat dem Berliner Professor Dr. Bernhardt, bei dem ebenfalls eine Haussuchung durch das Polizeipräsidium vorgenommen worden war, in einem Rundschreiben ihr Be­dauern ausgesprochen. Die deutschen Hochschullehrer haben mit Beschämung empfunden, was aus Preußen geworden sei, das jahrhundertelang der stolze Hort der Gerechtigkeit gewesen sei. Prof. Dr. Bernhardt hat gegen den Polizei­präsidenten und andere Polizeibeamte bei der Staatsanwalt­schaft Klage wegen Amtsmißbrauchs, Hausfriedensbruchs und Beleidigung Klage angestrengt, ebenso Generaldirektor Wiskott in Essen.

Oberst von Luck und Major von Sodenstern, die

Spitzenverbände Vertreter der verarbeitenden Gewerbe, ins­besondere also die Spritfabrikanten und Destillateure, ln den Verwaltungsrat entsenden werden, ist keineswegs sicher. Aus diesem Grund hak man den Wunsch in der Landwirt­schaft, daß die Mitglieder des Verwaltungsrats von den Svitzenverbänden des Brennereigewerbes ernannt wer­den, die der Ausschluß des verarbeitenden Gewerbes von der Mitbestimmung und Mitverantwortung das Unter- nebmen schwer schädigen würde. Die Hauptsache aber ist, daß das Brennereigewerbe im Verwaltungsrat nicht in eine hoffnungslose Minderheit gedrängt wird.

Der Rechtsschutz soll gegenüber dem bisherigen Rechtszustand wesentlich erweitert tperden, namentlich mit Rücksicht darauf, daß dem Monopol künftig weitgehende Selbständigkeit zugedacht ist. Insbesondere soll künftig der Brauntweinaufschl-ag als Verbrauchssteuer gelten und damit den Rechtsschutz der Reichsabgabenordnung genießen. Gegen Verfügungen der Monopolverwaltung, durch die das Ueber- nahmegeld für abgelreferten Branntwein festgesetzt wird, soll künftig die Beschwerde an den Reichsfinanzhof zu­lässig sein. Daneben werden auf das Branntweinmonopol die Vorschriften der Reichsabgabenordnung ganz allgemein Anwendung zu finden haben, soweit sich nicht aus dem Gesetz oder aus dem Welen des M^novols ein anderes ergibt.

In wirtslftaftl'l^er Beziehung ist noch zu erwähnen, daß das Recht der Monopolverwaltnua zur Herstellung von Trinkbranntwein beseitigt werden soll, nachdem es praktisch bereits nicht mehr ansgeübt wird.

Die sozialen Leistungen im Reich

Amtliche Stellen haben errechnet, daß im Vergleich zum Jahre 1907 dieses Jahr läßt sich wegen der gleichen Ein­wohnerzahl am besten mit der Jetztzeit vergleichen die Zahl der Erwerbstätigen bis jetzt um beinahe 6 Will, (von 27,23 Mill. auf 33 Mill.) zugenommen habe. Da jetzt zwei­fellos die Arbeitsgelegenheit geringer ist als m der Vor­kriegszeit, ist mit einer dauernden Arbeitslosigkeit eines er­heblichen Teiles dieses Ueberschusses unzweifelhaft zu rech­nen. Wir müssen uns vergegenwärtigen, daß England schon Jahre lang über eine Million Arbeitslose zählt, obwohl es sein Kapital, seine Absatzmärkte, seine Handelsflotte usw. sich erhalten konnte. Angesichts dieser Sachlage gewinnt das Problem der Finanzierung der Erwerbslosenunterstützung erhöhte Bedeutung. Man kann schätzen, daß die unmittel­baren staatlichen Aufwendungen für Erwerbslosenfürsorge jetzt monatlich rund 160170 Millionen Reichsmark betra­gen, es ergibt sich also ein Jahresbetrag von rund 2 Mil­liarden RM. Gewisse Anhaltspunkte kann man gewinnen durch die Ueberlegung, daß in vielen Städten über 30 bis 35 v. H. der gesamten Ausgaben für Wohlfahrtszwecke (d. h. also überwiegend für Erwerbslosenfürsorge) verwendet wer­den müssen, allein Köln bringt für diesen Zweck über 40 Millionen RM auf. Man kann also schätzen, daß die Ge­meinden aus eigenen Mitteln noch ungefähr 5560 o. H. der staatlichen Beihilfen für Erwerbslosenfürsorge aufwen­den. Insgesamt kann man also rechnen, daß die Gesamt­unkosten für Erwerbslosenfürsorge über 3 Milliarden RM. jährlich betragen. Falls die jetzt zur Verhandlung stehenden Forderungen der Gewerkschaften zur Erwerbslosenfürsorge in -er einen oder anderen Weise verwirklicht werden, ist mit weiteren Beträgen von je nach Ausfall der neuen Be­stimmungen 500 Mill. bis 1 Milliarde RM. zu rechnen. We­sentlich ist, daß zum Ausgleich für diese Beträge in den Haushaltplänen des Reichs und der Länder Einnahmeposten nicht vertreten sind. Zählt man zu diesen Beträgen noch die nach dem jetzigen Stand der Dinge sich ergebende allgemeine

zuerst verhaftet, dann wieder sreigetasscn worden waren, waren gestern zur Vernehmung vor das Polizeipräsidium geladen. Sie lehnten jede Aussage ab. da Vernehmungen in dem angeblichen Hochverrat Sache der Oberreichsanwalt­schaft sei und nicht des Polizeipräsidiums.

Der Oberreichsanwalt hat dem Admiral von Schröder und dem Major von Soden stern die durch das Berliner Polizeipräsidium beschlagnahmten Schriftstücke mit dem Bemerken zurückgesandt, die Schriften haben für eine Untersuchung als Veweismaterial keine Be­deutung.

Verzweifelte Anstrengungen sür den französischen Franken Paris. 23. Mai. In den Verhandlungen Briands und des Finanzministers Peret mit der Bank von Frankreich hat letztere es unbedingt abgelehnt, den Goldschatz der Bank der Regierung zur Stützung des Franken (der aus den Wert von 12 L gesunken ist) zu überlassen. Dagegen er­klärte sich die Bankleitung schließlich bereit, aus der ameri­kanischen Anleihe, die die Bank früher von Morgan aus­genommen hat, Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Gold­vorrat der Bank soll nach demOuotldien" für die Abwehr einer weiteren Kursverschlechterung wirken.

soziale Belastung durch Kranken-, Unfall». Invalidität»»' sicherung usw. (im Frieden 1,4 Milliarden RM-, jetzt min­destens 2,3 Milliarden RM.), so ergeben sich zur Zeit i» ziale Aufwendungen von 5ch bis 6 Milliarden RM-

Neuestes vom Tage

Beileid des Reichspräsidenten

Berlin, 23. Mai. Reichspräsident von Hindenbnrg hat folgendes Telegramm an die bayerische Regierung ge­richtet: Anläßlich des schweren Explosionsunglücks in Haß­loch (Wertheim) sende ich Ausdruck herzlicher Teilnahme und bitte diesen den Hinterbliebenen oer Getöteten zu über­mitteln. Den Verletzten bitte ich meine besten Wünsche für baldige Wiederherstellung auszufprechen.

Rechtsunwicksamkeit der Nassenkündiguagen in Nücnbcrg-

Fürth.

Nürnberg, 23. Mai. Wie ein hiesiges Blatt meldet, hat der Deutschnationale Handlungsgehilfenoerband gegen ver­schiedene Nürnberger Firmen, die Kündigungen aus Be­fehl des Nürnberg-Fürther Arbeitgeberkartells ausgespro­chen hatten, Feststellungsklage vor dem Kaufmannsgericht angestrengt. Nach mehrstündiger Verhandlung wurde am Freitag nachmittag folgendes Urteil gefällt: Soweit mit der allgemeinen Kündigung der Angestellten die Lösung des Dienstverhältnisses bezweckt sein soll, ist sie unwirksam^ Damit sind die Massenkündigungen sämtlicher dem Nürn­berg-Fürther Arbeitgeberkartell angeschlossenen Firmen rechtsunwirkfam.

Russisch-rumänische Plänkeleien

Bukarest. 23. Mai. Nachts versuchten 9 bolschewistische Werber im Kahn über den Dnjestr zu setzen, um in Beß- arabien einzudringen. Die verstärkte rumänische Grenz­wache nahm das Schiss unter Feuer und erschoß 7 Bolsche­wisten.

Württemberg

Stuttgart, 23. Mai. Bom Landtag. Die Fraktion der Kommunisten hat im Landtag beantragt, das gegen di« Abgeordneten Schneck und Brönnle eingeleitete Strafver­fahren wegen Verdachts der Vorbereitung zum Hochverrat während der Sitzungsperiode des Landtags auszuhebeu.

Dürttembergischer Krieger - Bund. Anläßlich des am Samstag, den 29. und Sonntag, den 30- Mai i» der alten Garnijonstadt Ulm stottsindenden 27. Bundestags, zu dem sich bis heute schon über 1200 Frontkämpfer un­sonstige alte Soldaten gemeldet haben, wird die Reichsbohn- Lirektion in zuvorkommender und dankenswerter Weise 15 Sonderzüge ausführen. Die betreffenden Stationen erteile» Auskunft.

Aaler dem Druck der Oberamksaufteilnng. Die Schult­heißen derjenigen Oberämter, die noch immer unter dem Druck der Oberamtsaufteilung stehen, kamen am Donnerstag hier zum dritten Mal zu einer Besprechung zu­sammen.

ep Zum Gedächtnis Paul Gerhardts. Anläßlich der 250. Wiederkehr des Todestages von Paul Gerhardt am 27. Mai ds. Is. soll nach einem Erlaß des Evang. Oberkirchen- rats bei der Ausgestaltung des Gottesdienstes und in der Predigt am K Sonntag nach dem Dreieinigkeitsfeft des Sängers der evangelischen Glaubensgewißheit gedacht wer­den.