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Dienstag den 11. Mai 1926
Fernsprecher Nr. 2S
100 . Jahrgang
TKgeKjyregor
Der Flaggenstreit
Einheitsflagae?
Berlin. 10. Mai. Am Samstag nachmittag fanden weitere Verhandlungen der Regierungsparteien über den Flaggen st reit statt. Am Sonntag berief Reichspräsident oon Hindenburg den Reichskanzler, den Innenminister Külz und den Arbeitsminister B r a u n s zu einem einstündigen Vortrag. Der Reichspräsident betonte, daß er die Flaggenfrage nur auf der verfassungsmäßigen Grundlage behandelt habe und behandeln werde- Darauf fand ein Ministerrat statt, in dem u. a. auf die Tatsache hingewiesen wurde, daß fast stündlich von den Deutschen im Ausland freudige Danktelegramme für die Flaggenverordnüng bei der Reichsregierung eingehen. Mit dieser Verordnung habe der Reichsregierung selbstverständlich jeder verfassungswidrige Eingriff serngelegen. Ein „versöhnender Ausgleich sei demnächst zu erwarten. Dazu soll nach einer Korrespondenz u. a. gehören, daß alle Dienstgebäude jeden Samstag und Sonntag schwarz-rot-gelb flaggen sollen, um die Bevölkerung langsam an diese Farben zu gewöhnen. — In wieweit die Meldung zutrifft, läßt sich vorerst nicht beurteilen. Sie macht mit ihrer Wendung ins Komische nicht den Eindruck der Wahrscheinlichkeit.
Von anderer Seite wird berichtet, daß der Reichspräsident das Reichskabinett ersucht habe, durch eine Vereinigung der Reichs- und der Handelsflagge, also durch eine Einheitsflagge die Flaggenfrage auf verfassungsmäßigem Weg zu lösen.
Delbrück für die Flaggenverordnung
In der „Deutschen Allgemeinen Zeitung", die bekanntlich jetzt Sprachrohr der preußischen Regierung ist, behandelt Prof. Hans Delbrück den Flaggenstreit. Er geht oon einer Zusammenkunft von etwa 60 zum Teil weit linksstehenden Hochschullehrern aus, dt« am 23. und 21. April d. L. in Weimar stattsaud. In dieser Versammlung machte der sehr linksstehende Geschichtsprofessor Mein ecke - Berlin zur Flaggenfrage einen Vorschlag, der mit der neuen Flaggenverordnüng so ziemlich übereinstimmt. Delbrück führt aus, die Aenderung der Reichsfarben nach der Revolution sei ein ungeheurer Fehler, und daß sie gerade der Republik schwer geschadet habe, werde heute wohl allgemein zugegeben. Den einmal begangenen Fehler de-, Klaooenweckisels müsse man nach Möglichkeit abschwä-
chen. Schon die Weimarer Versagung yaöe Lies vernicht, indem sie neben den schwarz-rot-göldenen Farben die schwarz-weiß-rote Marine- und Handelsflagge beließ. Sehr große Teile des deutschen Volks können sich nun einmal nicht entschließen, die schwarz-rot-gelbe Flagge auszuziehen. Gerade die edelsten vaterländischen Triebe hindern unsere Landsleute im Ausland, die gleiche (schwarz-rot-gelbe) Flagge aufzuziehen wie der deutsche Konsul. Weshalb soll der Konsul nicht auch die gleiche Flagge hissen, die dis deutschen Schifte in den Auslandshäfen und auf allen Meeren tragen? Die neue Flaggenverordnung werde ohne Zweifel eine Stärkung des Deutschen bewirken. Wenn sich das „Reicl)s- banner Schwarz-rot-gold" so erregt gegen die Flaggenoerordnung wende, so geschehe es nur deshalb, weil die Reichs-banneroereinigung in der schwarz-rot-goldenen Reichsflagge zugleich seine Parteifahne sehe- Das Vorgehen der Reichsregierung sei also durchaus berechtigt. Der Parlamentarismus würde zum lächerlichen Zerrbild, wenn in solchen Fragen die Fraktionen mitreden wollten, und es wäre seine vollständige Bankrotterklärung, wenn der Reichstag die Flaggenverordnung zum Anlaß nehmen wollte, die Regierung zu stürzen. Das Kabinett Luther könnte kein ehrenvolleres Ende finden. (Delbrück steht politisch bekanntlich sehr weit links.)
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Die Flaggenfrage wird am Dienstag im Reichstag zur Verhandlung kommen.
In den Verhandlungen mit den Regierungsparteien soll der Reichskanzler von den Demokraten aufgefordert worden sein, zurückzutreten.
Strafverfahren gegen Hörfiag
Der Oberpräsident der Provinz Sachsen, Hörsing (Soz.), der zugleich Vorsitzender des Reichsbanners Schwarz, rot-gold ist, sagte in einer Versammlung in Nürnberg, Reichskanzler Dr. Luther habe den Reichspräsidenten von Hindenburg verleitet, durch Unterzeichnung der Flaggenverordnüng einen Verfassungsbruch zu begehen. „Fort mit diesem Reichskanzler!" — Der Reichskanzler hat die Angelegen- heü der preußischen Regierung übergeben. Minister Se- vering hat Berichte über die Versammlung einholen lassen, von denen es abhängen wird, ob die Regierung etwas gegen Hörsing unternebm-n wird.
Z»t parlamentarischen Kreisen verlautet, die Aeicysregre- nmg plane als Tag des Volksentscheids entweder Sonntag, de« 20, oder Sonntag, den 27. Juni zu bestimmen.
Aach der «Chicago Tribüne" haben die Franzosen asfs neue IS Stünde« lang de» Stadtteil Midan von Damaskus mit Geschützen verschiedener Kaliber beschossen. Der ganze Skadkkeil ist zerstört. Dreihundert Eingeborene sollen getötet worden sein.
Der chinesische Marschall Feagjuhsiang ist mit mehreren Begleitern in Moskau eiagetroffea.
Was ist durch die Pariser Luftfahrtverhandlungen erreicht?
Fast ein halbes Jahr lang ist in Paris um die Befrei'-">g der deutschen Luftfahrt von den ihr angelegten Vertrags widrigen Fesseln gerungen worden. Im Versailler Vertrag (Artikel 1S8) ist uns die militärische Luftfahrt untersagt. Ueber Beschränkungen für den Bau von zivilen Luftfahrzeugen oder hinsichtlich der Ausbildung oon Flug ° ' zeugführern enthält dieser Artikel kein Wort- Trotz- ! dem hat der Verband diese „Lücke" im Verkailler Vertrag dadurch auszusüllen versucht, daß er uns Lurch das Londoner Ultimatum im Frühjahr 1921 die sogenannten Begriffsbestimmungen für die zivile Luftfahrt auf- Avang. Es galt, der aufstrebenden friedlichen Luftfahrt Deutschlands solche Fesseln anzulegen, Laß ihr der Wettbewerb mit den Derbandsstaaten aufs äußerste erschwert wurde. Jedes moderne und wettbewerbsfähige Flugzeug, gleichgültig welcher Art, blieb verboten. Hand in Hand mit diesen Zwecken ging dig Einrichtung des sogenannten Luft- fa h rt g a r a n t i e k orni te e s im Frühjahr 1922, das entgegen den Kontrollbestimmungen des Versailler Vertrags .zeitlich nicht mehr begrenzt wurde. Schließlich wurde eine Nachprüfung dieser Bestimmungen in Anpassung an die Fortschritte des Luftfahrtwesens von zwei zu zwei Jahren zugesagt. Es ist noch erinnerlich daß der Botschasterrat in Paris diese Neufestsetzung im Sommer v. I. in einer Art vornahm, die einet Erdrosselung der deutschen Luftfahrt und ihrer vollständigen Auslieferung an die Willkür des Garan- Mkomitees gleichkam.
Don deutscher Seite hat man sich diesmal nicht nur auf den sogenannten Berständigunaswillen der Gegenseite verlassen, sondern hat diejenigen Druckmittel ausgespielt, die uns nach Lage der Dinge zu Gebote standen. Wir haben es unter Ausnützung unserer Laoe, durch das Verbot, den deutschen Luftraum zu durchfliegen, sowohl England wie Frankreich unmöglich gemacht, Luftverkehrslinien auf den direkten Strecken über den europäischen Kontinent zu legen. So waren die Franzosen nicht in der Lage, die ihnen sehr am Herzen liegende Luftlinie Straßburg—Prag—Bukarest betreiben, und die Engländer fanden Deutschland als ndernis auf dem Luftweg nach dem nahen und mittleren Orient.
Die deutsche Abordnung hat die Erörterung über die unerhörte Note des Botschasterrats vom 21. Juni v. I. abgelehnt und auf anderer Grundlage einen für Deutschland erträglichen Zustand herzustcllen versucht. Hierbei mußte ein außerordentlich hartnäckiger Widerstand der Gegner, hinter dem teils militärische Kreise, teils industrielle Wettbewerber Deutschlands standen, überwunden werden.
Erreicht ist im wesentlichen die Aufhebung der Begriffsbestimmungen für die zivile Luftfahrt und die Genehmigung zum Vau von Luftschiffen. Wir werden also in Zukunft für den Luftverkehr und ähnliche Zwecke Flugzeuge bauen können, die jeden Wettbewerb des Auslands ausschaften. Eine Beschränkung besteht für Spart- flugzevge, die den Charakter von Jagdflugzeugen haben. Hier ist der Serienbau untersagt. Die deutsche Regierung muß in jedem Einzeftall die Genehmigung geben und hat sich verpflichtet, diesen Bau nur innerhalb solcher Grenzen zuzulassen, kiß ihm keinerlei militärische Bedeutung innewohnt. Das Garantiekomitee soll verschwinden. , Welcher Zeitpunkt hierfür festgesetzt ist und ob den zu erwartenden Verschleppungsmanänsrn de- Gegenseite «in Riegel vorgeschoben worden ist, läßt sich heute noch nicht beurteilen. An Stell«- des Garantiekomitees gibt die Reichsregierung selbst Bürgschaften für Einhaltung der van ihr freiwillig übernommenen Bervflickitunaen. Darüber hinaus wird auch die deutsche Luftfahrt der Ausforschung durchden Völkerbund, deren Bedeutung gegenwärtig noch nicht vollständig zu übersehen ist, unterworfen bleiben. Von dieser Seite her können noch äußerst unangenehme Ueberraschungen kommen.
Schließlich soll die deutsche Lufthoheit über das besetzte Gebiet wieder hergestellt und einige Flugrüätze dort gestattet werden. Hier stehen aber noch besondere Verhandlungen mit der Rheinlandkommission bevor.
Diesen Ergebnissen stehen aber Klauseln gegenüber, die den Willen, Deutschland auch weiterhin unter Ausnahmerech t zu halten, immer noch deutlich genug erkennen lassen. Alles was auch nur entfernt mit der militärischen Verwendung des Flugzeugs Zusammenhängen könnte, bleibt verboten oder wird d-crch Sonderbestimmungen so weit beschränkt, daß es praktisch bedeutungslos werden muß. Polizei- und Zollflugzeuge sind untersagt; der Bau gepanzerter und bewaffneter Flugzeuge ebenfalls. Wie eine Verhöhnung
wirkt die Bestimmung, daß sich sechs Relchswotzr- angehörige pro Jahr das Zeugnis zum Flugzeugführer erwerben dürfen- Der Bau führerloser, d. h. elektrisch gelenkter Flugzeuge, der einmal große Bedeutung erhalten kann, wird verboten. In diesem Punkt best-ht a'sc» auch keine Freiheit für die zivil« Luftfahrt. Man w'll Verbindern, daß Deutschland hier einen Vorsprung gegenüber anderen Ländern gewinnt.
Der Neichskredit zur Förderung des äleinwohnungsbaus
Das Reich hat von dem zur Förderung des Kleinwohnungsbaus bestimmten Kredit in Höhe von zunächst 40 Millionen Reichsmark dem Land Württemberg die Summ« von 1670 000 Mark zur Verfügung gestellt. Mit der Durchführung und Ueberwachung der bestimmungsmäßigen Verwendung des Kredits ist die Württ. Wohnung-s- kreditanstakt, mit der Weiterbegebung des Kredits an die Bauherren sind die Württ Hypothekenbank, der Württ. Kredttverein und die Deutsche W o h n st ä t t e n h y p o t he ke nb an k, Zweigstelle Stuttgart, betraut worden.
Diese Banken dürfen den Kredit nur zur Gewährung von Awischenkrediten auf erste Hypotheken für den Neubau von Kleinwohnungen im Baujahr 1926 verwenden- Die Zwischenkredite sind rechtzeitig in langfristige Hypotheken umzuwandeln. Auf Grund der bestellten Hypotheken haben die Anstalten Pfandbriefe auszugeben und deren Erlös, soweit er nicht zur Rückzahlung des gewährten Zwischenkredits verwendet werden muß, wiederum dem Kleinwohnungsbau zuzuführen. Für die Gewährung von Zwischenkrediten kommen nur Kleinwohnungen in Betracht, die oon der Wohnungskreditanstalt nach den für sie geltenden Bestimmungen ein Baudarlehen erhalten und bei denen Gewähr gegeben ist, daß die Wohnungen nicht zu spekulativen Zwecken verwendet werden. Besonders zu berücksichtigen sind dabei solche Bauvorhaben, bei denen bewährte, einheitliche, nach den Grundsätzen einer sparsamen Bauweise aufgestellte Typenentrvürfe mit Bauteilen ausaeführt werden, die nach den deutschen Baunormen gefertigt sind.
Anträge auf Gewährung von Zwischenkrediten sind von den Bauherren nach einem Vordruck durch Vermittlung der Ortsbehörden bei der Wohnungs- kredikanstalt einzureichen, die sie nach Vornahme der erforderlichen Prüfung der zuständigen Realkreditanstolt weiterleitet. Bei der verhältnismäßig geringen Höhe des auf unser Land entfallenden Anteils an der ersten Rate des Reichskredits kann vorläufig nur eine beschränkte Anzahl von Anträgen berücksichtigt werden. Die Bankanstalten haben den Zwischenkredit an den Bauherrn zu dem gleichen Zinsfuß weiterzuaeben, zu dem sie ihn von dem Land er-
8-llten. Diesei- Zinssatz beträgt siir die vorliegende erste Rate ON o. H-, .zu dem noch ein Vermaft'mflskost-nbeiteaff van 0 8 v. H. kommt. Dieser Zinssatz ollt für den Bauherrn aber höchstens aus hi" Dauer van 7 Monaten nach Beginn der Keeditzahlung. Wird der Kredit länger a/s 7 Monate in Anwruch genommen, soerhöhtsich der Zm-satz für jh, von Monat ,u Monat um se 1 v. H. auf das Jabr.
Der Zwischenkredit ist von dem Bauherrn durch erste st» nnothek sicherzu st eilen. Für die Gewährung der langfristigen ersten .Hyvpi'bek aefteu ko/gende B-dinmmaen: m;» ßfsl» Hypothek dark für di» Watznunq den Betrag vcm 500(1 UM. nicht überstewen. Der Zinssatz des bnnotbek"ü- schen Do-lebens richtet si-h nach demienigen der Bfandbüetc. h>e auf Grund der bestellten Hvpotb-^ev o'woeaeben merd-"- Gr darf di-n«m um höchstens 0,5 v. 0 '"^-rsteioen. womit die lausende,, Renvaltungskosten der Anstalten restlos abaeaa!- t-n sind. Bes der baren Au-nablima des bvv-sthekarisch-m Darlebens dürfen von dem B^andbrleK"rs höchstens abgeza- gen werden der Betrag des BfandbriAstemvels w't zur ?üt 0.5 v. H., 2 v. H. für besondere Unkosten b"i d"r H-rstelluna und Bernmltuna der ^korrdbriefe und 2 v. H. Vergütung s-"r die den Verkauf der Pfandbriefe vermittelnden Kreditanstalten. Die Darlehen sind als Abtraaunashyvoth"ken zu gewähren, der Tilgunassatz darf 2 v- H. nickst übersteigen. Der Bauherr ist berechtigt, die Hnpathek nach Ablauf van 2 Jahren seit der Bestellung zu kündigen und obne Aufmlld z u, rückzu zahlen. im dritten, vierten und fünften Jahr seit der Bestellung ist die Rückzahlung nur m Pfandbriefen der Anstalt zum Nennwert zulässig.
Deutscher Reichstag.
Berlin. 10. Mai.
198. Sitzung. Die 2. Beratung des Gesetzentwurfs zur Aenderung desKraftfahrzeugsteuergesetzes wird fortgesetzt.
Nach den Ausschußbeschlüssen beträgt die Steuer für Krafträder jährlich für jede halbe Pferdestärke 10 -1t, für Personenkraftwagen für jede Pferdestärke von den ersten 10 Pferdestärken 30 -1t, von den nächsten fünf 60 -H und von den weiteren Pferdestärken 80 -1t. Kraftomnibusse und Lastkraftwagen zahlen für jede 200 Kilogramm Eigengewicht 30 -1t und zwar bis 2000 Kg., von dem Eigengewicht über 2000 Kilogramm 20 -1t. Elektrisch oder mit Dampf angetriebene Lastkraftwagen zahlen unter denselben Bedingungen nur 15 bzw. 10 -1t.
Das Gesetz wird darauf in 2. und 3. Lesung angenommen.
Ebenfalls angenommen wurden zwei Entschließungen, w»- nach spätestens mit Ablauf des EkotsjahreS 1926/27 -le Erhebung von Brückengeld zu beseitigen ist, und wonach de«