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T a g e s s P i e.g e L
Reichskanzler Dr. Lutster ist aus Darmstadk zur Eröffnung der Gesundheiksausstellung in Düsseldorf einaetroffen.
Die englischen Verlreler auf den Völkerhvnd-besyreckun- lDen über die Jvniflstung des Rats, die Lbamsterlain loik-n «i>d. find im Fluazena von London nach Varls ahgereist «ad von da mit der Dahn nach Genf weikergefahren.
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Die Denkschrift der bayerischen Staatsregierung
Am 8. Mai wurde der Reichsregierung von der bayerischen Regierung die schon mehrfach erwähnte (zweite) Denkschrift über die Wahrung der Rechte der deutschen Einzelstaaten übergeben. Ueber den Inhalt wird uns folgendes mitgeteilt:
Die Denkschrift bezeichnet es als ihre Aufgabe, auf Grund der Entwicklung der letzten Jahre zu zeigen, wie das Reich auf den verschiedensten Gebieten der Gesetzgebung und Verwaltung die nach der Weimarer Verfassung den Bundesstaaten verbliebenen Rechte, zum Teil unter Durchbrechung der Verfassung, mehr und mehr verkürze und damit die Eigenstaatlichkeit der Länder in fortschreitendem Maße aushöhle.
Die Denkschrift zerfällt in drei Hauptteile.
Der erste allgemeine Teil befaßt sich mit der Ver- fafsungsfrage überhaupt. Die Forderungen der bayerischen Denkschrift vom Januar 1924 werden in vollem Umfange aufrecht erhalten. Die Grundfrage der Gliederung des Reichs wird kurz berührt, Bayerns geschichtliches, durch feierliche Verträge besiegeltes und auch nach der Weimarer Verfassung anerkanntes Recht, im Rahmen des Deutschen Reichs als Staat zu leben, unter besonderer Hervorhebung vorangestellt. Es wird des Mißbrauchs Erwähnung getan, der seitens der „Unitaristen" durch fälschliche Gleichsetzung der völlig verschiedenen Begriffe „Rsichsein- steit" und „Einheitsreich" getrieben wird. Das Erfordernis der „R e i ch s e i n h e i t" sei unbestritten. Dazu bedürfe es ober keines „E i n h e i t s r e i chs".
Der zweite besondere Teil der Denkschrift enthält die Einzelheiten, aus denen die Verwirklichung der »nitaristischenEntwicklungsabsicht hsrvorgeht.
In der Grundsatzgesctzgebung, die dem Reich nach Art. 10 «nd 11 der Reichsverfassung nur zur Aufstellung allgemeiner Richtlinien für die Ländergesetzgebung zusteht, sei das Reich, die Verfassung durchbrechend, dazu übergegangen, gesetzlich« Regelung oft bis in die kleinsten Einzelheiten zu treffen und nicht nur die Ländergesetzgebung, sondern die «inzelnen Staatsbürger selbst zu binden. (Besoldungssperr- oesetz, Personalabbauverordnung, Wohnungsabgabengesetz, Reichsmietengesetz, ferner die gevlanten Entwürfe eines Grundsatzgesetzes zur Reichsdienststrafordnung und eines Beamtenoertretungsgesetzes.)
Von seinem Recht zur sonstigen Gesetzgebung mache das Reich vornehmlich aus verfassungspoliiischen Gründen Gebrauch, um den Ländern immer mehr Aufgaben and Zuständigkeiten zu nehmen und diese an sich zu ziehen. Der Standpunkt der Sparsamkeit, von welchem aus das Reich im Oktober 1923 die Gesetzgebungsmaschine abdrosselte, sei verlassen. Neue Staatsaufgaben bringen auch neue Staatsausgaben. Die Schaffung neuer Staatsaufgaoen zu verhindern sollte deshalb oberster Grundsatz jeder Staatsvereinfachung sein. Gleichwohl zeige die Reichsgesetzgebungs- maschine und insbesondere die eigene Gesstzgebungslust des Reichstags die Neigung, uns fortgesetzt mit neuen Reichsgesetzen .zu überschütten. (Z. B. werden Feuerbcstatt rnas- «esetz, Reichsanerbengesetz, Schankstättengesetz, Reichspflaii- zenschutzgesetz, Gesetz über die Feiertage, Jrrensch.itzgesetz, Reichsarchivalienschutzgesetz nsw. als nicht notwendig bezeichnet.) Die Denkschrift erklärt ferner, daß sich auch bei «r Gesetzgebung das Reich vielfach nicht an die Schranken der Reichsverfassung gebunden hält, indem z. B. ver- sassungsändernde Gesetze mit einfacher Stimmenmehrheit beschlössen werden.
Auch bei den S t a a t s v e r t r ä g e n, in der Verwaltung, bei den allgemeinen Verwaltungsanordnungen, bei de. Ausführung der Reichsgesetze, bei Bcamtenfragen ulw- wer- An Beispiele dafür angeführt, daß das Reich entgegen der Regelung in der Reichsverfassung die gesamte Gewalt im Staatsganzen in sich zu ziehen suche.
Bei den allgemeinen Verwaltungsanordnungen werde der Reichs rat, insbesondere auf dem Zuständigkeitsg-.-niet des Reichsarbeitsministeriums, mehr und mehr ausgeschaltet.
Die Ausführung der Reichsgesetze, die nach Art. 14 der Reichsverfassung in der Regel bei den Ländern stehen soll, werde auf «inzelnen Gebieten an Reichsbehörden übertragen.
Einen breiteren Raum nehmen die Fondsverwaltungen ein, d. h. die Fälle, in denen das Reich den Weg der Haushaltsgesetzgebung zum Einbruch in die Hoheitsrechte «r Länder benütze, indem es im Reichshaushalt zahlreiche nonds für Aufgaben errichte, deren Behandlung nach der reichsverfassung Landesangelegenheit ist. Diese Entwicklung «erde dadurch ermöglicht, daß das Reich fast alle S t e u e r a u e l le n an sich gezogen hat, über reiche Kuttel verfügt und die Länder beim Finanzausgleich so knapp halt, daß sie nicht einmal ihre ureigensten Aufgaben erfüllen können. Die Woblfabrtsvfleae und die Pflege der
Montag den 1V. Mai 1926 zernspr-ä,« m. 2 » wo. Jahrgang
Eine Rede des Reichskanzlers
Tagung der NeuWeu LanWriWflsgeseWasl
Dacmslüdt. 9. Mai. Die Hauptversammlung der Deutschen Landwirtschaftsgesellschast wurde "°m Praildente Dr. Brandes eröffnet, der den erschienenen Reichskanzler Dr. Luther herzlich begrüßte. Brandes führte aus, das Bild, das sich aus den Berichten der Tagung von der Lage der Deutschen Landwirtschaft ergebe, sei ehr trübe. Me Landwirtschaft fordere m:t aller Entschiedenheit, daß sie nicht länaor den Interessen der Aussuhrindustrie hmtangesetzt werde. Sie wolle keine einseitige Bevorzugung, sie lehne aber ebenso bestimmt die bisherige Führung der deutschen Wirtschaftspolitik ab. Keine Siedlungspolitik werde ,emals Erfolg haben, solange der Landwirtschaftsbetrieb verlustbringend sei. Vor der Schaffung neuerRei ch s b ehor- d e n für das Siedlungswesen neben den schon bestehenden Siedlungsgesellschaften der Einzelstaaten und Provinzen müsse ernstlich gewarnt werden. Er müsse Dr. Luther Zurufen: „Kanzler werde hart!"
Rede des Reichskanzlers
Reichskanzler Dr. Luther war durch die Schlußworte sichtlich betroffen. Erst nach einiger Zeit ergr-ss er das Wort. Der Zuruf „Kanzler werde hart! ^ habe ihn überrascht, t^r tönne ihm aber zustimmen, soweit et die Aufforderung an dle Üeltuna der Regierung und an das ganze enthalte, fest zu sein und fest zu werden. Das Gesamtbild der Land- Wirtschaft sei allerdings überaus trübe. Mir besonderem Nachdruck wolle er von den großen Kräften der Selbstbehauptung in der Landwirtschaft sprechen, vom Leben auf eigener Scholle, das ein Gefühl der Lebcnssicher.ze-t gebe. Alle großen schaffenden Kräfte können sich freilich nur cutsalten, wenn die privarwirtschaftlichen Grundlagen gegeben sind- die Landwirtschaft müsse rentabel sein und Kredit- inöglickksit haben. Die Regierung habe hierin getan, was möglich war. Angesichts der Kapitalnol sei es keine ungesunde Entwicklung, wenn von großen Besitzungen Teile verkauft werden. Aufgabe der Siedlung sei es, diese Teile zu übernehmen und auf ihnen junge Bauernkräfte wirksam Zu machen. Eine sichere Kreditgrundlage würde aber durch die wieder aufgerührte Aufwertung in H-rage gesteift, die Regierung werde daher diesen Bestrebungen nachdrücklich entnpoentreten.
Rcichsstankpräsident Dr. «schacht führte aus: D» Landwirtschast müsse mit der Reichsbank zusammenarbeite»» die kleinen Hypotheken können den Sparkassen Vorbehalte» bleiben. Für die neue Ernte sei die Reichsbank bere«^ Reichshilfsstellungen zu geben und die GememdclombarSS (Beleihungen des neuen Getreides) in Erwägung zu ziehe», damit die Ernte nicht verschleudert werden muß, um fällig« Verbindlichkeiten zu bezahlen. E s h a n d l e s i ch i n e r fle» Linie darum, möglichst viel zu nichtdarum, den Besitz zu erhalten. Die Reichs» bank werde sich die landwirtschaftlichen Kredttnachsucher ge- nau darauf ansehen, ob sie die Darlehen lediglich zur Erhaltung ihres Besitzes zu haben wünschen. (Große unruh^ Rufe: „Diktatur des Kapitals!") — Die Rede Schachts riei öfters stürmischen Widerspruch hervor.
Die Entschließung
Einstimmig wurde zum Schluß folgende Entschließung
^°Dft Not der deutschen Landwirtschaft m allen ihren Haupterwerbszweigen bedeutet eine schwere der gesamten deutschen Volkswirtschaft. Auf dem Geble» der Zollverträge muß auch für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse der Schutz der heimischen Erzeugun- wieder in den Vordergrund treten. Die Last der Wechsel- schulden muß von den deutschen Bauern genommen werden. Jede Erschütterung der Kreditversorgung durch er- neute Regelung der Aufwertungsgesetze muß unb^ dingt vermieden werden. Neuerliche Siedlung ist noch in vielen Gauen des Vaterlandes möglich und im deutsche» Osten eine dringliche nationale Ausgabe. Siedlung kann aber nur eine Regierung betreiben, deren Wirtschaftspolitik dem Siedler ein Fortkommen auf der neuen eigene» Scholle ermöglicht. Die Beschränkung der st aal- lichen Betätigungsgebiete und Sparsamkeit in allen öffentlichen Haushalten ist die Vorbedingung für die Minderung der in ihrer Höhe noch immer die Wirb- schafk drückenden Steuerlast. Die Sozialgesetzgebung darf nur nnker Anvassung an die Leistungsfähigkeit der Landwirtschaft fortgeführt werden.
kulturellen Aufgaben ist Sache der Länder. Trotzdem werden im Reichshaushalt für diese Ausgaben reichliche Fonds errichtet- Das Geld fließt aber nicht an die Länder und ihre Behörden. Das Reich gewährt vielmehr unter Aussck stung der Länder und ihrer Behörden an vrivate Organisationen und namentlich an die zu diesem Zwecke gegründeten Reichsspitzenverbände finanzielle Leistungen. Bei ihrer Gewährung knüpft es hieran seine Bedingungen und verwaltet ::nb betreut auf diesem Weg Aufgaben, die nach der Verfassung den Ländern zusteben. Die finanziell bedachten Kreise werden so planmäßig den Ländern und ihren Behörden mit ihrem verkümmerten Finanzausgleich entfremdet und dem Reich mit seinen stärkeren Finanzen zugewendet.
Das wicht, aste Kapitel ist jenes über das Finanzwesen. Reiche Ausgestaltung aller Derwal- tungsrweige des Reichs, fortschreitende Aushungerung derL 8 ndersei hier das Kennzeichen. Und dies, trotzdem es schließlich doch wieder die Länder find, aus denen das Reich alle zieht, nachdem es Steuerquelle um Steuer
quelle erfaßt hat.
Ein eigenes Kapitel ist der Wirtschaft gewidmet. Dem staatlichen Einfluß stehen drei Gebiete nahe, nämlich das Geld-, Kredit- und Beschaffungswesen. Die Denkschrift stellt hier eine weitgehende Zentralisation auf diesen drei Gebieten fest, die Herausbildung einer sich stets vergrößernden Zentrale in Berlin und die Verkümmerung der Glieder an der Außenseite. Der Zweck sei, daß die in den Kassen der Finanzverwaltung und der Reichspost sich ansammelnden öffentlichen Gelder mehr und mehr bei der Reichsbank angesammelt werden sollen» um dann — nach Auffassung der Reichssbankleitung — durch die Kanäle der BerlinerHochfinanz und der Berliner Börse wieder in die Wirtschaft zu fließen.
FürjedenWirtschaftszweig solle womöglich eine zentrale Kreditorganisation in Berlin errichtet werden. Bayern befürchtet von diesen Zentralisierungsversuchen eine Begünstigung der gefahrvollen Entwicklung, die es in der fortschreitenden Vernichtung des bäuerlichen und gewerblichen Mittelstands sieht.
Die Rechte Bayerns auf dem Gebiet des Eisenbahnwesens seien fast auf ein Nichts zusammengeschrumpft. Bayern hat seine gesamten Bahnen an das Reich abgehen müssen. Im Staatsvertrag wurden ihm einige Rechte Vorbehalten. Auch diese wurden nach und nach fast alle beseitigt. Bayern habe seine selbständige Ministerialinstanz verloren, sei an der Ausübung der Aufficht über die Reichsbahngesellschaft nicht mehr beteiligt und habe bis heute vergeblich eine Vertretung im Arbeitsausschuß des Verwaltungsrars beansprucht. Der landsmannschaftliche Charakter des Personals der Reichsbahngesellschaft, wie er durch den Staatsvertraa
garantiert ist, sei mehrmals durchbrochen worden. Verschieß dene begonnene Eisenbahnbauten sind bis heute durch das Reich nicht vollendet worden, trotzdem es durch den Staats- vsrtrag hierzu verpflichtet ist.
Die Wasser st raßen wurden seither von den Länder» einwandfrei verwaltet, die hierfür einen bereits rorhan- denen tadellos eingespielten Verwaltungsnpparat besitzen. Trotzdem beabsichtige das Reich, heute im Zeichen der Vereinfachung der öffentlichen Verwaltung eine eigene kostspielige Reichswasserstraßenverwaltung neben der Verwaltung der Länder zu errichten.
Der dritte Teil der Denkschrift enthält einen bestimmten Vorschlag für eine Aendsrung der Reichs Verfassung. Bayern erhebt die Forderung: Verfassiings- frieden statt Versassungskampf, Umwandlung der dehnbaren Grundlage der Weimarer Verfassung in eine feste, klare Ordnung in der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Reich und Ländern in Gesetzgebung und Verwaltung. Zu diesem Zweck verlangt Bayern eine stärkere verfassungsrechtliche Sicherung der Länderreckte gegen Vergewaltigung, da sich die seitherigen Vereinbarungen und Versprechungen als ungenügend erwiesen hab»n.
Verfassungsänderungen, die unmittelbar oder mittelbar eine Verkürzung der verfassungsmäßigen Rechte der Länder bedeuten, sollen bi-rnack nur mit Zustimmung des Reichsrats beschlossen werden können und ldem Beispiel der alten Reicksnerfallnng und der Verfassung der Vereinigten Staaftn von Amerika entsprechend) ^ gh. gelehnt g-lien. wenn sich mehr als ein Viertel der Stim.ne»- zahl des Reichsrats dagegen ausspricht.
Neuestes vom Tage
Vom Generalstreik in England
London. 9. Mai. In der Londoner Vorstadt Fullham haben sich die Elektrizitätsarbeiter dem Streik angeschlossen. Der Stadtteil ist ohne Strom und Licht. Im ganzen Land nehmen die Gewalttaten weiter zu. Der Minister des Innern hat 20 000 freiwillige Polizisten eingestellt, weitere 30 000 soll nötigenfalls noch in Dienst gestellt werden. Das Militär hat bisher noch nicht eingegrisfen, es ist aber bereit. Auf der Strecke Berwick—Newcastle wurde ein Schnellzug von etwa 400 Streikenden mit Steinen beworfen. Viele Scheiben wurden zertrümmert.
Ein Ausruf des Erzbischofs von Lankerburq London, 9. Mai. Der hochkirchliche Erzbischof von Canter- bury fordert namens der Vertreter der christlichen Kirchen Englands die Parteien in dem gegenwärtigen Streit aus. die Verhandlungen wieder aufzunehmen. Eine Regelung der Schwierigkeiten durch Kampf sei nicht zu erreichen.