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Mir den illustrierten Unterhaltungsbeilagen
,Keierft«nden" und „Unsere Heimat"
Mit cler landwirtschaftlichen Wochen beitage „Hass-, Sorten- und Landwirtschaft-
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Rr. 104
Segrüncist ISS«
Donnerstag den 6. Mai 1926
Fernsprecher Nr. 29
1VV. Jahrgang
TageKsPieger
Reichspräsident von hindenburg ist von seinem Besuch in Hcimburg am Mittwoch früh wieder in Berlin einae- trossev. — Bei seiner Anwesenheit in Hamburg haben aste dorstZea Handelshäuser die Reichshandetsflagge (schwarzweih-rot) gehißt.
Das polnische Kabinett Skrzynski ist neuerdings wieder zurückgetreten.
In Frankreich wollen die unteren Beamten das Postamt» Telegraphenwesens, ebenso die Sleuerbeanrten in den Streik einkreten.
Abd ek Krim hat den Befehl gegeben aste wehrfähigen Mäuner des Rifstaats zu den Waffen zu rufen, um den Kampf vor allem gegen die Spanier zu führen.
Die Arbeitslosenversicherung
li.
Ist der Zeitpunkt der Einführung noch sehr umstritten, so liegen grundsäMche Bedenken gegen die Versicherung in der Besorgnis einer finanziellen Mehrbelastung. Wie schon erwähnt, kommt bei der Versicherung die Prüfung der Bedürftigkeit in Wegfall; unterstützungsberechtigt sind dann alle versicherten Arbeitslosen, sofern sie arbeitswillig, arbeitsfähig und unverschuldet arbeitÄos sind. Der Entwurf sucht diese Bedenken zu zerstreuen, indem er daraus hinweist, daß auch zur Zeit der Fürsorge nur etwa 5 Prozent der Zähl der Unterstützungsempfänger mit ihren Anträgen wegen Nichtbedürftigkeit abgewiesen werden, daß dagegen bei Beseitigung der Bedürftigkeitsprüfung ein gewisser Verwaltungsaufwand erspart würde. Wichtiger noch ist der finanzielle Ausgleich, der durch Verschärfung der Versicherungsbedingungen gegenüber der bisherigen Regelung geschaffen wird- Zurzeit erhält nach einer kurzen Wartefrist in der Regel jeder Erwerbslose, der innerhalb des letzten Jahrs während dreier Monaten versicherungspflichtig war, eine Unterstützung; der Entwurf steht dagegen den Nachweis von 26 Wochen vor und faßt auch eine Verlängerung der normalen Unterstützungsperiode von 26 Wochen bis zu einem Jahr zu (wovon jetzt überall Gebrauch gemacht wird), der Entwurf kennt diese Möglichkeit nicht. Versicherungspflichtig sind grundsätzlich alle Personenkreise, die gegen Krankheit pflichtversichert sind; ausgeschlossen sind — in Uebcreinstimmung mit den meisten ausländischen Vorschriften — die Arbeitnehmer, bei denen das Risiko der Arbeitslosigkeit unter dem normalen Durchschnitt liegt, aber vor allem langfristig Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft und Lehrlinge mit langem Lehrvertrag. Eingeschloffen in die Versicherung werden die Hausgehilfen, ferner die Seeleute, obwohl sie nicht krankenversicherun as- pflichtig sind; und schließlich besteht für Angestellte, die aus der Krankenversicherung ausscheiden, die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit weiter zu versichern. lDie letzten Fürsargebestiinmungen haben sogar die Veitrags- pflicht für zahlreiche höher entlohnte Angestellte eingeführt.) Nach vorsichtiger Schätzung kommt der Entwurf zu dem Ergebnis, daß von der Ärbeitslosenversich.'rung etwa 16,5 Millionen Arbeitnehmer ersaßt werden.
Ein schwerer Fehler des bestehenden Fürsorgesystems liegt in der Bemessung der U n t e r st ü tz u n g. Diese erfolgt lediglich noch einem Einheitssatz, der nach drei Wirtschaftsgebieten und Ortsklaffen gestaffelt ist und durch Familienzuschläge ergänzt wird. Ist diese Grundlage aber längst überholt und unhaltbar geworden, da die Differenzierung der Lebenshaltungskosten keineswegs mehr der angenommenen Gebietseinteilung entspricht, so Hot die Nichtberücksichtigung des Lohns in den Fürsorgcsätzen sozial und wirtschaftlich gefährliche Folgerungen herauf- beschworen. Es tritt nämlich sehr häufig der Fall ein, daß die Unterstützung vor allem ungelernter Arbeiter mit Familie an den normalen Lohn anorenzt oder ihn sogar überschreitet; ebenso steht die Unterstützung in keinem bestimmten Verhältnis zu den Beiträgen, wodurch natürlich der gelernte hochbezahlte Arbeiter erheblich benachteiligt wird- Die Arbeitslosenversicherung führt das Lohnklassensystem ein, bei dem die Höhe der Unterstützung sich wieder nach dem bisher verdienten Lohn richtet, und zwar beträgt der wöchentliche Einheitslohn in den fünf Klassen 10, 15, 25, 35 und 40 -st; die Hauptunterstützunq beläuft sich auf 40 v. H. dieses Einheitslohns, mit einem Zuschlag von je 5 Prozent für jeden unterstützungspflichtigen Angehörigen, wobei aber di« Gesamthöhe oller Bezüge 65 v. H. des Einheitslohns nicht überschreiten darf. Der Entwurf gibt zu, daß durch diese Lohnklasseneinteilung der Durchjschnittsbetrag der Versicherung über dem bis zum Dezember v. I. geltenden Fürsorgesatz (nicht aber über den zurzeit geltenden Sätzen) liegt, doch hofft er, daß diese Mehrbelastung durch bestimmte Ersparnisse wieder ausgeglichen wird. Auf jeden Fall muß dafür Sorge getragen werden, daß der jetzt beabsichtigte Einbau des Lohnkloffensystems in die Fürsorge — noch vor Verabschiedung der Versicherung — keine finanzielle Lastenvermehruno mit sich bringen darf-
Es ist ein richtiger Gedanke, die Arbeitslosenversicherung in engen Zusammenhang mit den Arbeitsnachweisen zu stellen, da die Unterstützungspolitik durch die Arbeitsmarktpolitik ergänzt werden inuß. Letztes Ziel jeder Arbeitslosenhilfe bleibt stets die Beschaffung einer neuen Arbeils - gelegenheit. Der Entwurf schafft daher in den an die
Englische Annäherung an Rußland
3m Ausland wieder „schwarz»weiß-rot"
Moskau, 5. Mai. Die „Jswestija" veröffentlicht eme Unterredung mit dem Führer der konservativen Abordnung der englischen Regierung, Frank Nelson, die nach Rußland gesandt worden ist, um die dortige politische und wirtschaftliche Lage zu erkunden. Nelson habe ausgesprochen, die englischen Besucher haben sich davon überzeugt, daß man in England ebenso verkehrte Vorstellungen von der Räteunion habe, wie umgekehrt die Räteunion über die wahren Zustände und Absichten Englands. England betreibe in keiner Weise irgendwelche politischen oder militärischen Bündnisse gegen Rußland (!), ebensowenig strebe es den Sturz der Räteregierung an; England sei nicht der Feind Rußlands. Die englischen Konservativen seien überzeugt, daß die Wiederherstellung der Weltwirtschaft ohne Einbeziehung Rußlands unmöglich sei. Dabei müsse sich aber England auf eines der europäischen Industrieländer (natürlich England) stützen. Auf die russische Frage, wie sich England zu den gegenwärtige» Wirtschajts- vechandlungeu Rußlands mit Frankreich stelle, antwortete Nelson mir einer plötzlichen kühlen Zurückhaltung. Der weitere» Frage, ob Nußland von England Anleihen erbaltcu könne wich Nelson aus mit den Worten, man müsse sich und die gegenwärtige Vertrauenswürdigkeit erst einmal näher kennen lernen, ehe man von solchen Frage» reden könne, die weit über Handelsinteressen hinausgreifen.
Flaggenverordnung des Reichspräsidenten Berlin, 5. Mai. Auf den wiederholt dringend vorge-i brachten Wunsch amtlicher Vertretungen und der Deutschen im Ausland wird der Reichspräsident eine Verordnung erlassen, wonach künftig die deutschen Gesandtschaften, Konsulate usw. im Ausland det amtlichen Anlässen neben die
schwarz-rot-goldene Fahne die s ch w n r z - w c , tz - r o t e Handelsflagge mit einer schwarz-rot-goldenen Gösch zu setzen haben. Nach der Ansicht der Reichsregierung liegt eine Verfassungsänderung hiebei nicht vor, da die Handelsflagge gesetzlich fcstgelegt und die Bestimmung der Dienst- flaggc eine Verwaltnngsmaßrcgcl ist, die vom Reichskanzler gegengczeichnet wird. Das Reichskabinctt bat der Verordnung zu gestimmt und sic soll vom Reichspräsidenten nach seiner Rückkehr von Hamburg unterzeichnet werden.
Wie die Blätter melden, haben die Zentrums- und die demokratische Rcichstagssraktion gegen die Flaggenverordnung Einspruch erboben. während die anderen Regierungsparteien dafür sind. Die Fraktionsführcr des Zentrums und der Demokraten erhoben beim Reichskanzler Vorstellungen mit dem Erfolg, daß Dr. Luther zusagte, daß die Angelegenheiten noch einmal im Kabinett und mit den Fraktionen besprochen werde.
Rach der Meldung eines Blatts soll die Verordnung besonders von Hamburg angeregt worden sein, dessen Handelsverbindungen mit der ganzen Welt eine Lösung der Flaggcnfrage im Sinn der Verordnung wünschenswert erscheinen taffen. Außerdem könne auf diesem Weg der Flaaaenstreit am besten aus der Welt geschafft werden.
Das Ergebnis der Kabinettssitzung am Mittwoch vormittag war, daß das Reichskabinett an seinem Flaggen- beschlüß festhalten wolle. Doch solle diese Entscheidung nicht endgültig sein. Nachmittags halb 3 Uhr wurde sodann in Gegenwart Dr. Luthers im Reichstag eine Besprechung mit den Regierungsparteien abgehalten, worauf abends wieder ein Kabinettsrat stattfand.
Laudesarbeitsämtcr angegliederten Landesardeits- losenkasscn einen eigenen neutralen Versicherungsträger, bei dem die Selbstverwaltung zur Geltung gelangt. Die Versicherungsbeiträge werden zusammen mit den Krankenversicherungsbeiträgen an die Krankenkassen abgeführt: diese sieben wieder in Abrechnungsverkehr mit den Landesarbeitslosenkassen, die den Arbeitsnachweisen die erforderliche Summe überweisen. Die Arbeitsnachweise prüfen die Versicherungsanträge, zablen die Unterstützung aus, und haben die Kontrolle über die Versicherten. Um das finanzielle Interesse der Arbeitsnachweise an einer ivarsamen Wirtschaft zu wecken, ist die Möglichkeit gegeben, in bestimmten Fällen eine Herabsetzung der Beiträge unter die Höchstgrenze von 2 Prozent des Grundlobns uorzu- nehmen. Für die Arbeitsnachweise eines Kasienbezirkg besteht kein finanzieller Gefahrenausgleich', über den einzelnen Arbeitslosenkassen steht dann ein qewisser Risikonusgleich für das ganze Reich, der seine Spitze in der beim Reichsamt für Arbeitsvermittlung errichteten Reichs- arbeitslosenkass« findet: an dieie ist ein bestimmter Prozentsatz der Beiträge abZiffübren. Die Kosten für diese Organe werden aus den Mitteln der Versicherung bestritten; ebenso werden — wie bisher — zwei Drittel der Arbeitsnachweiskosten durch die Beiträge aufgebracht.
Schließlich regelt der Entwurf nock einen beruflichen Gefahrenausgleich, die Maßregeln zur Verhütung und Beendigung der Arbeitslosigkeit (Umschulungseinrichtungen, Reisezuschüsse, Notstandsarbeiten u. a.), ferner die Frage der Pflichtarbeit, die zur Prüfung des Arbeitswillens notwendig ist, die Streitverfahren über Untcrstützungansvriiche, die behördliche Aufsicht und die Selbstverwaltung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Die Kurzarbeiterunterstützung findet in der Arbeitslosenversicherung kerne Stätte. Wichtig ist auch die oielumstrittene Vorschrift, daß bei Arbeitslosigkeit, die als unmittelbare Folge eines Streiks oder einer Aussperrung entstanden ist, keine Unterstützung erfolgt.
Deutscher Reichstaa
Berlin, 5. Mai.
193. Sitzung. Zur Beratung steht ein Ausschuß-Antrag aus Vorlegung eines Wohnheim st ättengesetzes^ mit dem ein umfassender Wohnungsbauplan verbunden sein soll mit Vorschlägen, durch die der erforderliche Boden zu annehmbaren Preisen sichergestellt werde.
Abg. Dr. Steiniger (Deutschnat.) stimmt letzterer Forderung zu, ist aber gegen den ersten Teil des Antrags, weil er undurchführbar sei. Die Erfahrungen mit dem Eigeuheimstättengesetz seien nicht ermutigend. Die gegen die Bodenspekulation gerichteten Bestimmungen des Antrags würden schlimme Nebenerscheinungen Hervorrufen. Abg. Prof. Dr. Bredt (Wirtsch. Dergg.) erklärt ebenfalls, der Antrag sei undurchführbar. Abg. Beythien <D Bp): Der Antrag sei schon deswegen zu bekämpfen, weil er die Zwangswirtschaft in verschärfter Form wieder einführe. Für den Antrag treten die Abgg. Rönneburg (Dem.), Seiffert (Völk.), Putz (Komm ), Tremmel (Ztr.) und Schirme (Bayr Vp.) ein.
194- Sitzung. Sozialdemokratische und kommunistische Anträge auf Aufhebung des Ausnahmezustands in Bayern.
Abg. Hampe (Wirtsch. Vergg.) berichtet über die Verhandlungen des Rechtsausschuffes, der vorschlägt, diese An träge abzulehnen und eine Entschließung anzunohmen, die die Reickisregierung ersucht, dem Reichstag so schnell wie möglich den Entwurf zur Errichtung eines Reichsverwal- rungsgerichlshofs vorzulegen.
Abg. Buchmann (Komm.) führt Beschwerde über Kommunistenverfolgungen in Bayern.
Abg. Dr. Frick (Dölk.): Der bayerische Ausnahme- zuftaich sei zwar aufgehoben, aber die Vereins- und Versammlungsfreiheit werde von der bayerischen Regierung nach wie vor unterdrückt. Es sei Adolf Hitler sogar verboten worden, in geschloffenen Versammlungen zu sprechen.
Die Beratung wird dann unterbrock>en. Es werden die zurückgestellten Abstimmungen zur Wohnungsfrage vorgenommen.
Angenommen wird di« Entschließung des Wohnungsausschusses, die Reickisregierung zu ersuchen, einen umfassenden Wohnungsbauplan auszuarbeiten. Der Antrag des Ausschusses, alsbald ein Wohnheimstättengesetz vorzulege», wird in namentlicher Abstimmung mit 243 gegen 137 Stimmen bei 29 Enthaltungen angenommen.
Bei der Abstimmung über die Anträge auf Aushebung der bayerischen Ausnahmeverordnung werden dem Aus- schußontrag entsprechend die sozialdemokratischen und kommunistischen Anträge abgelehnt und der Ausschußantrog angenommen, der die Errichtung eines Reichsverrvaltuntzs- gerichtshofs anregt.
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Der Generalstreik in England >
In England herrscht seit Mitternacht aus 4. Mai der Generalstreik. Die englischen Gewerkschaften haben einen hohen Einsatz gewagt. Man kann zurzeit mit rund fünf Millionen in den Gewerkschaften organisierter Arbeiter rechnen. Es handelt sich um die Lohn- und Arbeitskämpf« der englischen Bergarbeiter, die schon für den 1. August vor. Jahrs bei Bedrohung ihres nationalen Mindestlohnzuschlags den Ausstand ansagten. Als sich damals der ganze Gewerkschaftskongreß und die Arbeiterpartei hinter die Bergarbeiter stellten, sprang die Regierung mit einer auf neun Monate befristeten Beihilfe ein. Dieser Waffenstillstand aus Kosten der Steuerzahler war am 1. Mai abgelaufen. Inzwischen untersuchte ein von der Regierung ernannter Ausschuß die Lage der Kohlenindustrie und gab Mitte März seinen Bericht heraus, dessen Vorschläge für die Lohnregelung, die dringendste Frage, sich auf einer Mittlern Linie bewegten, wobei sie berücksichtigten, daß der 1924 vereinbarte Mindestlohn heute die Leistungsfähigkeit der meisten Gruben weit übersteige. Regierung und Grubenbesitzer erklärten sich im großen und ganzen mit den Lohnvorschlägen einverstanden, während die Bergarbeiter sowohl die Einführung von Reviermindestlöhnen als die Herabsetzung des " Mindestlohnzuschlags ablehnten. Eine bedrohliche Entwick- j lung nahm die Äuseinandersekung zwischen Grubenbesitzern i
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