Amts - und ÄrrzeLy evlatt kür
LseUschalkter
Mit äen illustrierten Unterhaltungsbeilagen „§eierftuncken" unä „Unsere Heimat"
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Mittwoch den 3. Februar Fernsprecher Nr 28 100. Fahrgang
Lagesspiegel
Oberpräsident Auchs-Söla hat aus die Glückwünsche der «ürtt. Regierung und Stuttgarts telegraphisch herzlich gedankt.
Bayern und Dawesabkommen
Vertretung Deutschlands im Völkerbund. Kredite durch Steuererleichterung
In der Deutschen Gesellschaft in Berlin veranstaltete die Liberale Vereinigung einen Festabend, auf dem Ab-. Dr. Loch. Reichskanzler Dr. Luther und Minister Dr. Slreje- mann Ansprachen hielten.
Dem deutschen Dampfer „Westphalia", der die „Aalkaid"- Mannschaft rettete, wird in Neuyork ein festlicher Empfang bereitet werden.
Das englische Parlament wurde durch den König mit einer Thronrede eröffnet.
Der frühere englische liberale Parlamentarier. Entwiskle. ist zur konservativen Partei übergetreten.
Mussolini beabsichtigt Anfang Mürz die Kolonie Tripolis zu besuchen.
Die römische Lorrefpondenza erklärt die Meldung von dem Rücktritt des KardinalslaalssekretSrr Gasparri für ua-
rickstig.
Die Regierung der Vereinigte« Staaten ist mit der Verschiebung der Abrüstungskonferenz einverstanden.
Der chinesische General Fengyuhsiang soll seine Reise nach Moskau nunmehr angekreten Haben.
Die Golddiskontbank-Anleihe
Van Dr. Seelmann-Eggeber t, Deutsche Rentenbnnk
Mitte Januar d. I. kam die überraschende Slachricht» daß Verhandlungen über einen großen Kredit der Golddiskontbank an die der Landwirtschaft gehörende Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt zu verhältnismäßig günstigen Bedingungen zum Abschluß gekommen wären. Der geldbedürftigen Landwirtschaft hat sich eine große Unruhe bemächtigt. Eine Mut von Anträgen und Bewerbungen um diesen Kredit ergießt sich über die Rentenbank-Kreditanstalt und die Real- kreditinstitute. Letztere sind in einer schwierigen Lage, da auch ihnen Einzelheiten und Ausführungsbestimmungen über die Lnleihebedingungen noch nicht zugegangen sind. Bei der allseits anerkannten Notlage der Landwirtschaft wartet diese naturgemäß ungeduldig auf die näheren Einzelheiten des Vertrags. Infolge der weit verbreiteten Annahme, daß die Anleihe bereits abgeschlossen und der Vertrag unterzeichnet sei, hat sich die Ansicht verbreitet, daß Hunderte von Millionen zur Verfügung ständen und die Not der Landwirtschaft ein Ende habe. Diesen Gerüchten gegenüber erschein: es angebracht, kurz die tatsächliche Lage der Anleihebedingungen klarzustellen, damit nicht durch das ungebremste Verbreiten falscher Nachrichten völlig irreführende Vorstellungen über di« Anleihe sich festsetzen.
Wahr ist an all den Gerüchten, daß die Landwirtschaft «inen großen Kredit zu 7 Proz. zuzüglich N Proz. Kostenbeitrag bei ungefährer Auszahlung an den Landwirt von etwa 98^ erhalten wird. Hierüber ist eine grundsätzliche Uebereinstimmung zwischen der Golddiskontbank und der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt erzielt worden. Der erste Abschnitt, der sogleich zur Verfügung steht, wird jedoch kaum über das Ausmaß der ersten Amerika-Anleihe, also über rund 100 Millionen Mark hinausgehen. Die Möglichkeit der Bereitstellung weiterer Beträge ist vorgesehen, jedocl noch nicht gewiß. Der Kredit wird auf fünf Jahre gegeben werden, und zwar muß je ein Drittel nach Ablauf des dritten, vierten und fünften Jahrs zurückbezahlt werden. Die Darlehen werden bar ausgezahlt. Sie werden Lurch Eintragung einer Hypothek in das Grundbuch gesichert. Die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt wird Schuldverschreibungen im gleichen Betrag ausgeben, die von der Golddiskontbank übernommen werden. Man kann sagen, daß die Handhabung der Anleihe sich ähnlich wie bei der ersten Ämerikaanleihe abwickeln wird. Auch hier werden die Realkreditinstitute die Vermittlung und Ausaßhaftung für die ausgezahlten Beträge der Rentenbank-Kreditanstalt gegenüber übernehmen. Die Darlehen brauchen nicht an erster Stelle zu stehen, müssen jedoch innerhalb eines 331-prozentigen Prozentsatzes des berichtigten Wehrbeitragswerts für das Grundstück beantragt werden. Ob die Realkreditinstitute bei der Bewilligung der Darlehen so hoch gehen werden, erscheint zweifelhaft.
Weitere Angaben positiver Art lassen sich zur,zeit noch nicht machen. Täglich finden Sitzungen der Rentenbank- Kreditanstalt mit den zuständigen Stellen, d. h. der Reichs« bank als aufflchtführende Treuhänderin. der Golddiskontbank, den Realkreditinstituten und auch den Genossenschaften statt. Die Beratungen haben erst in vollem gezeigt, welche Schwierigkeiten sich für die Ausleihung bei der notwendigen Sicherung der Rückzahlung ergeben. Soll die ganze, verhältnismäßig kurzfristige Anleihe, welche auf den Grundbesitz als Haftung aufgebaut ist, nicht zum Schaden für die Landwirtschaft auslaufen und bei den verhältnismäßig kurzfristigen Rückzahlungstermmen zu einer Gefährdung der Hypothekenbanken führen, so müssen bei der großen Zahl der Jnteressenteygruppen die Einzelheiten sarg- Mtig geprüft werden.
Eine gewisse Klärung ist jetzt zwar zwischen den Bestre» bunnen der Neicbsbank. welche die Anleihe in erster Linie
Regierung und Landtag in Bayern sind von der Unerfüllbarkeit des Londoner Abkommens überzeugt München, 2. Febr. Der Versassungsausschuß des bayerischen Landtags beriet den Antrag der deutschnationalen Fraktion, die bayerische Regierung möge bei der Reichsregierung dahin wirken, daß das Dawesobkommen pbgeändert werde. Von allen Parteien mit Ausnahme der Sozialdemokratie wurde die Anregung begrüßt und Hervorgehoben, daß das Dawesgutachten auf falschen Voraussetzungen aufgebaut sei. Die deutsche Wirtschaft könne diese ungeheuren Lasten nicht mehr tragen, sie müßte sonst vollständig zusammen brechen. Der Vertreter der Regierung erklärte, die bayerische Regierung sei schon immer überzeugt gewesen, daß das Abkommennichterfüllbarsei. Mit dem Ansteigen der Dawes-Jahresleistungen werde sich die Unmöglichkeit der Erfüllung von Jahr zu Jahr auch für die Gegner immer offensichtlicher erweisen, und sie werden erkennen müssen, daß die Nichterfüllung nicht Deutschlands Schuld, sondern ihre eigene Schuld sei, da sie bei der Berechnung -Äer deutschen Leistungsfähigkeit von irrtümlichen Voraussetzungen ausgingen. Die einleitenden Schritte zur Abänderung des Londoner Abkommens können am besten dadurch getan werden, daß die Reichsregierung im Rahmen der Aufgaben, die dem Untersuchungsausschuß zur Prüfung der Bedingungen der Erzeugung und des Absatzes der deutschen Volkswirtschaft zugedacht sind — der Ausschuß soll demnächst eingesetzt werden — Stellung nehme. — Der deutschnationale Antrag wurde mit allen Stimmen angenommen. Die Sozialdemokraten enthielten sich der Stimme.
zur Steigerung der Ernteergebnisse und der damit im Zusammenhänge stehenden Verbesserung der Einfuhrbilanz wünscht, und den die Anleihe garantierenden Realkreditinstituten erreicht worden. Es wird jedoch immerhin noch einige Zeit dauern, ehe mit den Auszahlungen begonnen werden kann.
Für die Darlehen zugelassen werden in erster Linie diejenigen landwirtschaftlichen Betriebe, welche Gewähr dafür bieten, daß die ihnen gegebenen Kredite für eine rationelle und möglichst intensive Bewirtschaftung verwendet werden. Ausgeschlossen werden daher — das kann man wohl schon jetzt sagen — Darlehen zur Ansetzung von Siedlern, reine Forst- und Weinbaubetriebe sein.
Zum Schluß sei noch einmal warnend darauf hingewie- sen, nicht gar zu leichtherzig bei der Bewerbung um diese Kredite vorzugehen. So günstig sie auch für die Landwirtschaft bei den heutigen Gsldverhält- nissen sind, so darf nicht vergessen werden, daß die Annahme auch die Rückzahlungsverpflichtung in sich schließt. Bei den geringen Erträgnissen, welche die Landwirtschaft heute wohl ziemlich allgemein abwirst, wird vielfach eine Rückzahlung je eines Drittels nach drei, vier und fünf Jahren allein aus den Betriebseinnahmen schwer möglich sein. Gelingt es dem Landwirt nicht, in der Zwischenzeit eine «Umwandlung dieses Kredits in einen langfristigen zu erreichen, so setzt er sich für seine Wirtschaft Len allergrößten Gefahren aus, da an eine Verlängerung der Kredite nicht gedacht werden kann.
Wünscht ein Landwirt sich um einen Kredit .zu bewerben, so empfiehlt es sich, dies bei seinem Realkreditin st i tut (Landeskreditkasten, öffentliche Sparkassen usw.) zu tun. Die genossenschaftlichen Kreditorganisationen find in der Lage, dem mit ihnen im Verkehr stehenden Landwirte die richtige Stelle zu bezeichnen. Gesuche an die Rentenbank- Kreditanstalt find zwecklos, da diese Einzeldarlehen nicht geben darf. Vermittler in Anspruch zu nehmen, verursacht unnötige Kosten und führt u. a. dazu, daß die Rentenbank-Kreditanstalt die Annahme des Antrags aolehnt.
Die Vorzugsrente für Meinrentner
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Eigener Verzicht des Rentners aus di« Rente ist nicht ausgeschlossen, ebensowenig deshalb auch späterer Heber- gang von der einfachen Mr erhöhten Rente. Der umgekehrte Weg ist aber ausgeschlossen, well der Bezieher der erhöhten Rente sein Auslosungsrecht dauernd verliert. Verzicht zu Gunsten Dritter ist nicht möglich.
In Kleinrentnerunterstützung stehende Personen haben weiter zu beachten, daß nur bis zum Betrag von L70 RM. die Anrechnung der Borzugsrente auf die Unterstützung gesetzlich ausgeschlossen ist, so daß z. B. bei einer bisherigen Beihilfe von 50 RM. monatlich damit gerechnet werden muß, daß im Fall der Gewährung einer Vorzugsrente von 600 RM. die Beihilfe auf etwa 23 RM. monatlich herabgesetzt wird. Die Gesamtbezüge des Rentners würden sich in diesem Fall trotz der Vorzugsrente von 600 RM. nur um 270 RM. jährlich erhöhen. Durch das Gesetz nicht ausgeschlossen ist auct, die Inanspruchnahme des Auslosungsrechts durch die Fürsorgebehörde jm Fall des Todes des Kleinrentners, der sich bei Eintritt in die Kleinrentnerunter-
Drei Postchen für Deutschland London, 2. Febr. Für die Beteiligung Deutsch lands am Völkerbundssekretariat sind drei Aemter vorgesehen. Die Leitung der juristischen Abteilung wird frei durch die Uebersiedlung des Holländers van Hamel als Oberkommissar nach Danzig. Diesen Posten wird man entweder Deutschland anbieten oder ihn so besetzen, daß dadurch ein anderer Posten von ähnlichem Rang frei wird, den Deutschland dann erhalten soll. Zum zweiten wird ein Deutscher dem Stab der Informationsabteilung des Bundes beitreten und zum dritten sclll den vorhandenen General- Untersekretären ein deutscher Generaluntersekretär hinzu gefügt werden. — England hat 12, Frankreich und Italien haben je 10 Vertreter im Sekretariat.
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Minister Külz und die Beamte« ^
BerU«, 2. Febr. In einer Ansprache an die Beamte» des Reichsministeriums des Innern erklärte der neue Minister Dr. Külz, es sei selbstverständlich, daß alle Beamte dieses Ministeriums der Republik ergeben und ihr t»a» pienen müssen-, daran werde er festhalten.
Dämpfung der Krediterwarknngen Berlin, 2. Febr. Halbamtlich wird gewarnt, <ms «K« Lredithilfe a >.s Reichsmitteln für die deutsche Wirtschaft ungerechtfertigte Hoffnungen zu setzen. Im besten Fa» könne es sich darum handeln, die der Wirtschaft als Kredit« Hereits zugeführten öffentlichen Mittel in anderer Weise ata bisher wirken zu lasten. Die neue Regierung gehe darauf aus, den Kreditbedarf durch Steuererteichterungen zu vermindern.
stützung verpflichtet Hai, daß auch aus seinem Nachlaß vt» empfangenen Beihilfen zurück» erlangt werden können- Auch wird die Fürsorgebehörde berechtigt sein, de» Unterstützungsempfänger unter Umständen zur Stellung de« Antrags auf Vorzugsrente mittelbar zu nötigen, um sich selbst zu entlasten.
Daher ist vor allem zu raten, daß unter allen Umständen jeder Vorzugsrentenberechtigt« seinen Altbesitz sofort zum Umtausch anmeldet und gleichfalls sofort den Vorzugsrentenantrag stellt. Wer den bis Ende Februar 1926 zu stellenden Antrag aus Umtausch seines Altbesitzes versäum», verliert nicht nur das Auslosungsrecht, sondern auch das Recht auf Vorzugsrente unwiderruflich. Wcr seine Hoffnung auf Volksentscheid setzt und die Anmeldung unterläßt, muß die Folgen traäen. Weiter ist l' »r, d->ß erhöhte Rente keinesfalls für Ehegatten und verwitwete Personen mit Kindern, auch nicht für zusammenlcbenüe ledige Geschwister zweckmäßig ist, sondern nur für alleinstehende ledige und verwitwete Personen.
Für Ehegatten ist es unter Umständen zweckmäßig, den Antrag auf Gewährung des Auslosungsrechts aus ihrem Altbesitz gemeinsam zu stellen, insbesondere nämlich in dem Fäll, wenn der Altbesitz mehr als 40 000 ,4t beträgt. Das gleiche gilt für eine zwischen den überlebenden Ehegatten und den Kindern fortgesetzte Gütergemeinschaft. Die Ehegatten können alsdann bei Stellung des Antrags aus Borzugsrente ihren beiderseitigen Anteil am Auslosungsrecht entsprechend dem bestehenden güterrechtlichen Verhältnis ausscheiden und gesonderte Vorzugsrenten beantragen. Stirbt ein Ehegatte, so kann der überlebende als Rechtsnachfolger des Verstorbenen neben seiner eigenen Vorzugsrente, die nicht als Einkommen gilt, auch aus dem ererbten Auslosungsrecht weitere Borzugsrente beantragen
Beträgt der Altbesitz nicht mehr als 40 000 >tt. jo schadet umgekehrt die Anmeldung des gesamten Alt besitzes aus einen der Ehegatten höchstens in dem Fall, wenn der Ueberlebende nicht Alleinerbe des Auslosungsrechts wird; denn er kann nur in Höhe des ihm zustehenden Anteils am Auslosungsrecht für seine Person Vorzugsrente beantragen.
Auch besteht darüber kein Zweifel, daß das Auslosungsrecht für den 40000 -41 überschießenden Teil des Altbefitzes, der für Gewährung einer Vorzugsrente nicht in Anspruch genommen wird, weder im Fall der einfachen Rente über die Dauer des Rentenbezugs ruht, noch im Fall der erhöhten Rente wegfällt, sondern daß der Vorzugsrentenempfänger für den 40 000 -41 übersteigenden Teil seines Altbesitzes ein getrenntes Auslosungsrecht erhalten muß und mit diesem Teil seines Altbesitzes an der Auslosung von vornherein teilnimmt.
Noch mag daraus hingewiesen werden, daß bei aus schtießlichem Besitz von Schuldbnchforderungen der Auslosungsantrag nicht gestellt werden braucht, sondern ohne weiteres bei der Fürsorgestelle Antrag auf Vorzugsrente gestellt werden kann. Die Umwandlung der «chuld- buchforderungen in Ablösungsbuchschuld und Gewährung der Auslosungsrechts erfolgt hier von Amts wegen.
Endlich ist zu bemerken, daß der gesamte Altbesitz .zwar nicht unbedingt auf einmal und bei einer Vermittlungsstelle anaemeldk-i werden muß. daß aber diele gemeinsame An-