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Nagolder TagblattDer Gesellschafter"

Montag» 2S. Januar 1S8S

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, Hauptverband nstaltet in de» n Rahmen einer kunft der würl- wird mit Bor- Vereinigungen

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Verpachtung. Bei

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isitzuug. Für die he Vorschrift betr. os erteilte der Be- ig dieses Sträßchens ommen werden. cgeschlagene Bewal- GültsteinMönch- chmigt. Zwei in Gemeinderatswahl hivägerte zur Wahl ,en Anlaß dazu ge ach dem Gesetz dür Kollegium nicht an- Sensationen hiervon die Hälfte der ab In obengenannten tung der Gemeinde­al nicht stattgegeben

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rs nich oft vor» eister flucht und rühstücken ohne ngrn raus, setzt seine Karnickel, n sie aus. Bloß e Geschichte von ßt natürlich die

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sa sich letzterer den Standpunkt des Gemeinderats Pfäffingen zu eigen machte,' der dahin ging, daß etwa 40 von den von verschiedenen Parteien abgegebenen Stimmzettel für ungültig erklärt werden wußten.

Birkenfeld, 23. Jan. Vom Gemeinderat. Die neu­gewählten Gemeinderatsmitgliever konnten noch nicht in ihr Amt eingesetzt werden, weil die Gemeinderalswahl vom Mieter­schutzverein und der Kommunisiischen Partei angefochten wurde. In der letzten Donnerstag fiattgefundenen Bechksratssitzung würde nun die Wahlanfechtungsklage spöttelst ei abgewiesen und die Wahl für gillig erklärt.

Freudenstadt. 24. Jan. Eines der ältesten Ehepaare unserer Stadt feierte heute, am 24. Januar, seinen gemein­samen Geburtstag, Herr Sradtpfarrer Schlager und Frau, di» «« diesem Tag das l-6. bezw. 80. Lebensjahr vollenden. Möge Holt auch im neuen Lebensjahr das Licht seiner Gnade freund sich über ihnen leuchten lassen!

Aus aller Well

Den Orden Pssr lr Rrörste für Wissenschaft und Künste baden dis Herr»» Professoren Hilbert-Göttingen, Peuck- Verlin und Graf von Kalckreuth - Elsen bei Hamburg er­halten.

ÜS. Eeburkslag. Der in weiten Kreisen der Feldzugs­reilnehmer bekannte ehemalige Feldgeistliche der 8. bay­rischen Rescrve-Insanterie-Division Pater Rupert Mayer in München feierte am 23. Januar seinen 50. Geburtstag. Vater Mayer ist ein gebürtiger Stuttgarter.

Lsti Velsrar, von Mars-kv-Tour. Am 6. Dezember 1825 "verschied zu. Masferewen. a. H. .im 77. Lebensjahr Wil-

l m'-A«tebot h. Er war einer der wenigen noch leben­den Zeugen der berühmte».Aktecke der Brigade Bredow bei Morula-Tour. Am 15. Oktober 1869 trat Anteboth. als AreijÄhrig-Freiwilliger bei den 51ürassieren in Halderstadt ein, und machte mit diesem Regiment den Feldzug gea-n Frankreich mit. Bc! der Attacke wurde er durch einen Säbel­stich in den linken Oberarm leicht verletzt.

'( AM 'diamantene Hochzeiten. In Küllstedt (Reg.-Bez. Erfurts wurden zwei diamantene Hochzeiten gefeien de: denen die beiden Bräute Schwestern sind Reichspräsident i>. Hindenburg richtete an die Jubelpaare ein Gl^ickm^nsch- - schreiben und sandte ihnen aus diesem Anlaß ein Ehren- ^ gesch.enk, von 50 -4t.

! Ändersolbad in Dannueschinaen. Der Badische Sckdte- ! verband beabsichtigt in Donaueschingen ein Kindersaibad »u i errichten, wenn dis Stadt den Bauplatz unentgeltlich über­läßt und die Zuleitung der Sole aus sich nimmt.

Ein Flug Adsts nach Et. ^oritz. Der Flieger Adet 'st ' am 22. Januar mit seinem Flugzeug eigener Konstruktion, das mst einem l'-ttaekübsten <M»tor und mst Schncekuf»n ver­sehen ist, von München nach St. Moritz (Schweiz) aesloaen. wo die Landung auf dem vereisten St- Moritzsee erfolgt»

^ Udek gedenkt s»ck einige Tage in St. Moritz a-ckzuhalten. um von hier aus Flüge ins Engadin und in die Graubündener ^ Mpen zu unternehmen.

Neuer fronröstscher sAua"kr'tz im besetzten Gebiet, Im , G-meindebszirk Kasternick bei Monschau ha^en d-e Franzosen 100 Hektar Ackerland für einen neuen Flugplatz keschl""» nabmt. Das ganze A-k»r'ond der Gemeinde betrank 882 Hektar: es wird ibr also fast ein Drittel enteisten. Das ist der zweite neue Flngplok der seit dem Sich-erdeitsvertrog von Locarno !m besetzten Gebiet neben den schon bestehenden angelegt wird.

Die Abholungen im besetzen Aeknsl. Im preußischen Sckatsrat wurde mit»»i»'!t. daß die t^-an^as»n und Belmsr widerrechtlich rund 2680 Hektar besten Forstbestends abgeholst haben. wod"rch dgm preußischen Staat ein Schoden van M!Nd»stev« 4g Million»n M»rf zuoefüat wurde. Nickst in­begriffen find di» ebevio rücksichtslose und vsrtraa-widria 'N Abholzungen in der Malz und in Hessen. Da ist es ccm Wunder, wenn Ueberschwemmunoen entstehen.

Für Ermordung des Eemeindastaumaisters Eitler im Sogrgebiet wird nachträglich gemeldet. Eisler sei bei dem Si»»it mit den d»ei französischen Zollbeamten an einem Schlagcmsall gestorben.

Der Kampf neuen die de,.Eschs Sprache in Sndürol. Der Bfarrer Joseph Gasser in Altrei wurde nach dem Verbot der Rsaieruna. in der Schule Reliaionsunterrickst zu erteilen, von dem Dekan non Eavalese ersucht, den UnteMckt in der Kirche in deutscher Sprache zu erteilen, da die Kinder Alt­leis vom italienischen Reliaionsunterrickst nichts versieben. Als der Unterpräfekt Brandt davon hörte, verbot er den Unterricht auch in der Kirche.

Vermißt. Seit 9. Januar ist der 15 Jahre alte Hilfs­arbeiter Taver Steinberger von Günzburg a. Donau (Schwaben) spurlos verschwunden. Bereits seit zwei Jahren nurd der 22 Jahre alte Kaminkehrer Hans Hützel von Günz- blmg vermißt: man vermutet, daß er Werbern der fran- zöü'chen Fremdenlegion in die Hände gefallen ist.

. Greßfeuer. In Fraulautern (Saargebiet) stk die Elag- Fabrik für elektrische Apparate samt einem Wohnhaus gänz­lich niedergebrannt.

Gegen die Sittenlosigkeit der Touristen. Die Vereinig- «n TrachkenverbSnde des bayrischen Oberlandes von Berch­tesgaden bis Lindau haben in einer Eingabe an den baye- Landtag um gesetzliche Maßnahmen gegen das an­stößige, sittenlose Gebaren vieler Touristen, namentlich weib- lichen Geschlechts, gebeten. Das Gebirgsvolk verabscheue die sikkenverderbende Kleidung oder Nichtkleidung vieler Fremden, ebenso die unanständigen, aus Frankreich und Amerika eingeführten Tänze. Ein Einschreiten sei um so notiger, als von diesen Touristen auch Krankheiten in die Gebirgsbevölkerung getragen werden.

Pcuer Titel. In Kaiserslautern gab ein Latrinenabsuhr- »Mlaltsbesitzer bisher auf seinen Gefchäftskonten als seinen Abortologe": seit Neujahr lauten seine Karten «uf..LatrinärratD

Immer gemütlich! Bei einer Festlichkeit bei Traustein schenkte ein Bauern',ohn Bier ein und scbülteie einem Be- amtena Noagl" in den Krug, weshalb dieser das Vier zuruckwies. Der Bauernsohn meinte daraus,Konns da Diarrer, da Lehrer und der wchandarm saufa, dann schad's nix!" Der Beamte machte Anzeige, und nun hatte x? Gericht zu verantworten. Der Richter fragte

misse, daß Milch- und Bier» pantschen verboten sei, worauf dieser antwortete:Liaba «-man, Bier und Milch ist zweierlei!" Wegen des Wortes wschwan stellte nun der Richter den Angeklagten zur Rede, worauf dieser wieder erwiderte:Schau Spezi, dös >s mei Sprichwort!" Unter großem Gelächter der im Saal Anwesenden bekam er dafür 60 Geldstrafe.

Steuer-

Zweifelsfrage beim Steuerabzug ab 1. Januar 1926

1. Lohnabzug bei einmaligen Einnahmen Erhält ein Arbeitnehmer neben lausenden Bezügen son­stige einmalige Einnahmen (Tantiemen, Gratifikationen usw.), so sind von dem vollen Betrag der einmaligen Ein­nahmen 10 v. H-, vermindert um je 1 v. H. für die zur Haus­haltung des Arbeitnehmers zählende Ehefrau sowie für jedes zu seiner Haushaltung zählende minderjährige Kind einzu­behalten. Der steuerfreie Lohnbetrag von monatlich 100 darf hierbei nicht abgezogen werden.

Beispiel: Ein verheirateter Arbeitnehmer mit einem minberjährigen Kind erhält ein Mon-stsaebalt von ^oo und außerdem eine einmalige Gratifikation von 2000 -ll. Die Steuer ist wie folgt zu berechnen:

Steuer vom Gehalt 800 Mark 100 Mark steuerfreier Lohnbetrag. 700 -4t

8 o. H. (10 v. H. 2 v. H. für Ehefrau u. Kind)

von 700 Mark.. . 56 -K

S(e"»r von der Gratifikation 8 v. H. von 2000. 160 -K

insgesamt .... 216 -4l

2. Lohnabzug bei Akkordarbeiten

Wird der Arbeitslohn nicht für eine bestimmte Arbeits­zeit, sonoern nach dem Erfolg der Arbeit gezahlt, so sind von dem vollen Arbeitslohn ohne Abzug von steuerfreien Lobn- beträgen und ohne Berücksichtigung von Familienermäßi­gungen 2 o. H. als Steuer einzubehalten. Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält für eine bestimmte Arbeitsleistung ohne Rücksicht aus die Arbeitszeit 200 Mark Lohn. Von di?Lm Betrag sind 2 v. H. als Steuer einzuhalten, ohne Rücksicht darauf, ob der Arbeitnehmer verheiratet ist oder nicht und wie viele minderjährige Kinder er hat.

Diese Pauschalberechnung findet jedoch nur ausnahms­weise, und zwar dann Anwendung, wenn ein Zeitraum, für den der Arbeitslohn gezahlt wird, nicht festgestellt wer­den kann, weil die Zahlung des Arbeitslohns unabhängig von einem bestimmten Zeitraum lediglich nach der Leistung erfolgt. Wird dagegen der Lohn des Akkordarbeiters nach der Leistung aber innerhalb eines bestimmten Zeitraums bemessen und ieweils der Arbsits'ohn für diesen Zeitraum gezahlt, so besteht für diele Dercchnungsart keine Veran­lassung- In diesen Fällen ist der Sst">erabzug vom Arbeits­lohn nach Abzug der auf den Lohn-ahlunqst»r>n'n entfallen­den steuerfreien Lohnbetrag und unter Berücksichtigung der Familienermäßigunaen zu berechnen.

3. Lohnabzug bei Heimarbeikern

Bei Heimarbeitern, deren Arbeitslohn nicht für eine be­stimmte Arbeitszeit und auch nicht nach der Arbeitsleistung innerhalb eines bestimmten Zeitraums gezahlt wird, beträgt die einzubebaltene Steuer 1 v. H. des Bruttoarbeitslahns, ein steuerfreier Lohnbetrag darf mithin nickt abgewoen wer­den, und ebenso kommen Familienermäßigunaen nickt in Be­tracht. Macht jedoch ein Hs'marb°!t°r, bei dem de- Arbeits­lohn nicht für eine bestimmte Arbeitszeit und auch nicht nach der Arbeitsleistung innerhalb einer bestimmten Zeit gezahlt wird, beim Finanzamt gla."bhast. daß s»!n Arb»sts- lohn im Monatsdurchschnitt die steuerfreien Lobnbeträge (100 Mark) und die Beträge, die für seinen Famsti-enstand als Famili»nermäß!guna vom S'-ue»»^',^ in»j sind, nicht übersteigt, so hat das Finanzamt des Wokmsckes des H»im- arbeiters auf der Steuerkarte mit dem Vorb»balt des Wider­rufs zu vermerken, daß ein Steuerabzug nickt oorzun^men ist. Der in dem Vermerk bezeichn?*» Arb»itgeber Emir dieser) ist für alle Lokmzablunoen b»r?cki!at und verpflichtet, von der Dornahme, des Steuerabzugs, abzusehen^

4. Skenerkark?

Der Arbeitgeber ist an die amtlichen Eintragungen auf der Steuerkarte oebunden. Im Laufe des Kalenderjahres hinzugekommene Familienangehörige (durch Heirat, Geburt eines Kindes) dürfen b»im Steuerabzug erst dann ber"'cksich- kiat werden, wenn die SiAierka''te von der Gemeindebehörde -'nickt Finanzamt) ergänzt worden ist. Händigt der Arbeit­nehmer die Steuerkarte dem Arbeitgeber nickt aus. so hat der Arbeitgeber in iedem kvalls 10 v. H. vom vollen Arbeits­lohn ohne jeden Abzug einmbehalten bis der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Steuerkarte aushändigt.

5. Sleinbekrage

Die durch den Steuerabzug vom Arbeitslohn einzubehal­tenden Beträge sind in allen Fällen auf den nächsten durch 5 Pfennig teilbaren Betrag nach unten abzurunden. Der auf den Arbeitslohn entfallende Steuerbetrag wird nicht er­hoben, wenn er nach Bornahme der Abrundung ») bei Zah­lung des Arbeitslohns für volle Monate 0,80 Mark monat­lich, b) bei Zahlung des Arbeitslohns für voll« Wochen 0,20 Mark wöchentlich nicht übersteigt.

Bei Zahlungen des Arbeitslohns für kürzere Zeiträume. (Tage. Stunden) bleibt es bei der Bestimmung, daß die vom Arbeitslohn berechnete Steuer acrf den nächsten, durch fünf teilbaren Pfennigbetrao nach unten abzurunden ist, daß daher Steuerbeträge unter 5 Pfennig nicht erhoben werden.

Letzte Rkchrichten

Reform des Reichslapswahlrechts.

Berlin». Jan. Wie derMontag-Morgen" erfahren haben will, sind i,n Neicheministcrium d>s Innern nun­mehr Gesetzentwürfe für die Reform des Reichstagswahl- rechles auegearbeitet worden. Der neue Gesetzentwurf des Reichsminisleriums sieht 250 Wahlkreise vor. Die Frage einer Herabsetzung des Wahlalters sei nicht berücksichtigt worden.

Bor einer belgischen Kabinettskrise.

Brüssel» 25. Jan Der Rücktritt des Generals Mag- linse, des belgischen Generalstabschefs, scheint die Stellung des gesamten Kabinetts erschüttert zu haben. Man erwar­tet für die nächsten Tage gleichfalls den Rücktritt des Ko- lonialministcrs Karpon de Wiart, der in seinen Bemühun­gen zur Unterbringung einer Kolonialanleide bei den Ban­ken auf großen Widerstand gestoßen ist Man hört, daß auch Jacquemins wegen des starken Uebergewichts der So­zialisten im Kabinett sich mit Rücktrittsgcdanken trage. Schließlich wird die Demission von Bynere als nabezu sicher angesehen. Die Demission der drei Minister würde unzweifelhaft eine allgemeine Kabinettskrise nach sich ziehen.

1400 Schafe verbrannt.

Berlin, 25. Jan. Wie derBerliner Lokalanzeiger"

Fragen.

Die jetzt fällige Vorauszahlung aus Einkommen- und Äörperschaftssteuer

Der Reichsminister der Finanzen hat bestimmt, daß von der Erhebung von Verzugszuschlägen abgesehen werden soll, wenn die jetzt zu leistende Vorauszahlung aus Einkommen- steuer und Körperschaftssteuer statt einer Woche nach Fällig­keit erst zwei Wochen nach Fälligkeit eingezahlt wird. Wer also die Vorauszahlung bis zum Montag, den 25. Januar 1926 einzahlt, hat keine Verzugszuschläge zu zahlen. Dieser Zeitpunkt ist aber unbedingt einzuhalten, widrigenfalls Ver­zugszuschläge vom eigentlichen Fälligkeitstag, dem 12. Ja­nuar ab berechnet werden.

Wie sich die Vorauszahlung nach dem Steuerüberleitungs- gesetz und nach dem kürzlich herausaegebenen Erlaß gestaltet, sei an folgenden zwei Beispielen erläutert:

1. Ein verheirateter Arbeitnehmer mit 2 minderjährigen Kindern hat in den ersten drei Kalendervierteljahren 1925 ein monatliches Gehalt von je 1000 RM., insgesamt also 9000 RM. bezogen. Er hat für die ersten drei Kalender- viertelsahre 1925 insgesamt 652,20 RM. an Steuerabzug und Vorauszahlungen entrichtet.

Im vierten Kalendervierteliohr 1925 hat er neben einem monatlichen Gebalt van je 1000 RM- eine Abschlußgrati- sikation von 9000 RM. erhalten.

a) Berechnung der Vorauszahlung für das vierte Kalender- Vierteljahr 1925 nach den bestehenden Vorschriften des Steuerüberleitunpspesetzes:

Nach 8 76 St.Ue.K.D B. wären der Barauszahlung zugrunv» zu legen 3mal 1000 3 «XI RM.

3mal 8V steuerfreier Lohnbetrag 240 RM.

2760 RM.

Abschlußgratifikation 9 000 RM.

11760 RM.'

Hiervon wären zu entrichten 2200.00 RM. jo daß nach Berücksichti­gung des bereits durch Steuerabzug einbehaltenen Betrags von 7 v. H. von 11 760 RM. - 832.20 RM.

als Vorauszahlung noch zu

entrichten wären 1 136.80 RM.

b) Berechnung nach Maßgabe des Erlasses vom 8. Januar 1926 Ille2(>0 unter Berücksichtigung des Gesamtjahres- »inkomtnens:

Gesamtjahreseinkommen (12 000 -s- 9000) 21 000 RM.

Hiervon ab steuersreier Lohnbetrag 860 RM.

^20150 RM

Die Jahressteuer beträgt hiervon 2 495 RM.

Aus diese Steuerschuld sind durch Steuerabzug und Vorauszahlungen für das erste bis dritte Kalendervierteljahr 1925 652.20 RM.

für das vierte Kalendervierteljahr 1925 durch

Steuerabzug 823.20 RM.

zusammen 1 475.40 RM. entrichtet worden. Der Steuerpflichtige hat daher als jetzige Vorouszablung noch l 019.60 RM. zu leisten.

Der Weg zu b wäre also günstiger.

2. Ein lediger Steuerpflichtiger mit Einkommen aus Vermietung, Verpachtung und aus Kapitalvermögen hat für die drei ersten K">»ndervierteljahre 1925 den Vorschriften entsprechend l5S0 RM. als Vorauszahlungen entrichtet. Der U»breschuß der Einnahmen über die Werbunqskosten be­trägt Im ganzen Kalenderjahre 1925: 18 000 RM., davon im letzten Kalendervierteljahr 4 500 RM.

s) Berechnung nach dem Steuerüberleitungsgesetz.

Ueberschuß der Einnahmen über die Wer- bungskosten 4 500 RM. Davon Boraus­zahlungsbetrag: 525 RM.

b) Berechnung nach dem Runderlaß vom 8. Januar 1926 - Ule 200

Ueberschuß der Einnahmen über die Wer­bungskosten 18000 RM.

Davon ab Ab'etzungen für Abnutzung 800 RM. Sonderleistungen (8 51) 180 RM.

980 RM.

Jahreseinkommen also 17 020 RM.

Davon Einkommensteuer nach 855 E.St.G. 2104 RM. Ab die für die ersten drei Vierteljahre entrich­teten Vorauszahlungen 1 550 RM.

Abschlußzahlung: 554 RM.

Hier hat der Steuerpflichtige also die Möglichkeit, für das letzte Vierteljahr nach dem Steuerüberleitungsgesetz 525 RM. zu zahlen, wenn er es nicht vorneht, aleich die ganze Iahressteuerschuld zu decken, also 554 RM. nach dem Runderlaß vom 8. Januar 1926 zu zahlen.

aus Stettin meldet, ist auf dem pomn eischeu Rittergut Rensin im Kieise Greifenbcrg ein Großscuer ausgebrochen, das drei große Wirtschaftsgebäude vernichtete. Dabei sind 1400 Schafe verbrannt.

Grubenunglück in Frankreich.

Paris, 25. Jan. In einer Grube bei Clermont-Fer- raud stürzte gestern ein vollbesetzter Fördeikorb ab. Es gab 4 Tote und 4 Schwerverletzte.

Ein Auto vom Zuge erfaßt.

Paris, 25. Jan. Drei Ei> wohner von Eupen, die iu einem Auto von Malmedy zurückkehrten, wurden von der Lokomotive eines Güteizugs erfaßt und mit ihrem Wagen über 100 Meter wttt ge'chleift. Einer der Insassen war sofort tot, der andere erlag feinen Verletzungen im Hospi­tal, der dritte sprang rechtzeitig vom Auto ab und kam mit leichteren Verletzungen davon.

Schwerer Eifeubahnunfall in RumSuien.

Bukarest, 25. Jan. Am Samstag abend ereignete sich ein schwerer Eisenbahnunfall. Ein Güterzug, dessen Waggons mit Baumstämmen bepackt waren, stieß mit an­deren Waggons zusammen. Der Anprall war so heftig, daß die Lokomotive und 8 Wagen die Böschung hinunter­stürzten. Der Lokomotivführer, der Heizer und ein Brem­ser wurden getötet.