bolschewistische Räterepublik zu verwandeln. Wer heute gegen Deutschland kämpft, kämpst für den Weltbolschewismus.

Ich habe näher erklärt, daß der neue Staat, um unter oas Vergangene einen Strich zu machen, es unterließ, einen Gerichts­hof einzusetzen, mit der Aufgabe, die gesamten Vorgänge zu prüfen welche zum 9. November 1918 führten. Der frühere parlamentarische Untersuchungsausschuß war natürlich unfäh'g, wirtliche Klarheit zu schaffen Ich habe auch erklärt. Saß unser Staat es unterlassen habe, die Spionagetätigkeit im Elsaß nach­träglich zu untersuchen, daß er es auch unterlassen habe, die Fä­den der separatistischen Bewegung im Rheinland bloßzuleaen. Das alles war geschehen, um den alten Kamps nicht weiterzu- rühren. um abzuschließen mit der Vergangenheit Angesichts des jetzigen Kampfes aber, der seitens des Weltbolschewismus, aer Juden und der Zentrumsführer wieder eingeleitet worden nt, glaube ich. daß es an der Zeit wäre, zu überlegen, ob es im Interesse der geschichtlichen Wahrheit nicht notwendig erscheint, ein solches Untersuchungsgericht zu berufen, das aktenmäßig die von uns allen erlebte Zusammenarbeit zwischen Zentrum und Marxismus im Jahre 1918 feststellt und das die Tätigkeit Ser Zentrumsführer in der Separatistenzeit näher aufzeigt.

Weiter ging Reichsleiter Rosenberg dann auf das Prinzip der Gewissensfreiheit ein und erklärte, daß unsere Ge­neration nicht schuld an der konfessionellen Spaltung sei. Er betonte noch einmal unter Hinweis auf seine Rede in Erfurt, daß nach wie vor die NSDAP, keine Partei einer religiösen Konfession darstelle, daß sie als Bewegung nicht an einem reli­giösen dogmatischen Kampf teilzunehmen gedenke, daß sie jese echte religiöse Ueberzeugung programmatisch achte, deshalb n dieser Frage aber nicht der einen oder anderen Konfession eni Monopol zubilligen könne.Was die nationalsozialistische Be­wegung fordert, ist nur das seelische S e l b st b e st > m - mungsrecht eines jeden Deutschen. Das ist zu sichern gegen alle Angriffe. Die Aufgabe des Nationalsozialismus ist aber vor allen Dingen, die Lebensgrundlagen der gesamten Nanon zu erkennen und diese zu festigen, auszubauen und für alle Zeiten zu schützen. Wenn von der gegnerischen Seite erklärt wurde, saß die Gewissensnöte zum Widerspruch zwängen, so glauben wir ihnen nicht!"

Der Nationalsozialismus habe den Kommunismus vertrieben. Der neue Staat habe die Eottlosenverbände ausgelöst er lnbc also das vollbracht, was alle Kirchen und kirchlichen Parte >.n zusammen genominen nirgends zustande gebracht hätten. Seit mehr als hundert Jahren kämpfe die Kirche gegen die Loge, ne habe sie jedoch nie überwältigen können, und seit 70 Jahren kämpfe sie angeblich gegen den gottlosen Marxismus, habe -hu aber nicht überwunden, vielmehr sei er angesichts dieserKämpfe" immer weiter anzeschwollen und schließlich zu einer Weltgefabr für alle Volker geworden. Darüber hinaus habe der Nationa!- sozialsmus die Freiheit der Seelsorge sichelgestellt und den Kirchen seinen Schutz angedeihen lassen Reichsleiter Rosenberg ging dann aus den Schutz des ge­sunden Blutes ein und erklärte, wenn die Natur auch :.h kirchlicher Lehre von Gott geschaffen sei, so sei es eben Pst-cht, diese gesunde, starke Natur auch in uns Menschen zu schirmen. Wenn die Menschen durch die Errichtung der Weltstädte eine ungesunde Gegenauslese verursacht hätten dann sei es heute ihre Pflicht, diese Schäden wieder gutzumachcn. In der Er' U- t-ung des Gesetzes zur Verhütung des erblranken Nuchwu"'s gebe es keine Kompromisse, und die alten Mächte würden sich damit abfinden müssen.

Abschließend betonte Reichsleiter Rosenberg:Ueber die Pro­teste der Vergangenheit wird unser Jahrhundert zur Sicherung der Lebensgrundlagen des deutschen Volkes zur Tagesordnung übergehen. Wir sagen das alles nicht, um einen Kampf zu ent­fesseln, sondern nur, um nach der Feststellung der Unerschütter- lichkeit unserer Anschauung allen Gutwilligen nach wie vor die Hand zu reichen. Sie werden einmal er­kennen müssen, daß auch sie als ehemalige Gegner mit ihren Nachkommen die Vorteile aus dieser nationalsozialistischen Hal­tung ziehen müssen. Wir wissen, daß es, um eine neue Welt zu bauen, Abkehr zu halten gilt von vielem Vergangenen. Nur der Mut dies zu tun. hat einmal zur Gründung der NSDAP, geführt, nur dieser Mut hat uns 14 Jahre lang kämpfen lach."! und diesem Mut werden wir nie, solange wir leben, entsaren, ganz gleich, was uns das Jenseits bringen mag. Die Wicder- geburt des deutschen Volkes einzuleiten, das ist die Aus: Ne unserer großen Epoche, die einmal Ernst Moritz Arndt ver­kündete: Ein Volk zu sern, das ist die Religion un­serer Zeit!"

Eine große Sehnsucht

Roman von Marie Blank-Eismann.

lg N-ntiüruck verbmen

Nimm diesen Antrag an heirate Schillings, damit die Falkenberg sehen, daß eine Overhos genau gewußt hat, daß es zwischen ihr und einem Falkenberg niemals Liebs, sondern nur Haß geben kann. Suche Vergessen in der Ehe trotze dem Schicksal. Laß dich nicht niederbeugen von dem Leid sei sine Overhof-"

Aber als sich Schilling ganz nahe über ihr Gesicht beugte da taumelte sie jäh auf.

Nein, das nicht!"

Doch als sie das Erstaunen Schillings sah, umklammerte sie seine Hände und schluchzte:

Haben Sie Geduld mit mir."

Ob sich auch ihr Stolz noch so hoch bäumte, sie fand trotz­dem nicht die Kraft, jetzt schon eine Entscheidung über ihre Zukunft zu treffen und vermochte nur mit leiser Stimme zu bitten:

Bringen Sie mich nach Hanse, Herr Kommerzienrat "

Und wann werden Sie mir die ,ersehnte Antwort ge ben, Fräulein Regina?"

Mit tränenverschleierten Blicken schaute sie zu ihm auf und entgegn-ete:

Heute noch vielleicht auch morgen."

Und Schillings war damit Zufrieden, da er glaubte, aus ihren Micken zu erraten, daß er dieses süße, blonde Mäd­chen als Herrin seines Hauses heimführen dürfe, auch wenn er nicht Schloß Falkenberg als Hochzeitsgabe darzubringen vermochte.

*

Völlig erschöpft von dem stangenlangen, scharfen Ritt kam Harald von Falkenberg in der Stadt an.

Da er erkanntes daß sein treues Pferd ermüdet war und ein paar Stunden Erholung brauchte, stellte er es in die Stallung eines Hotel e:?dmf äenns.,, RD DR ul Msrgd

Der 11. AterMmlk Ctrafrechts- li»d GefäWisküWeß eröffnet

Berlin, 19 Aug. Im Sitzungssaal des Reichstages in der Krollor> er wurde am Montag der 11. Internationale Straf­rechts- und Gefängniskongreß feirlich eröffnet. Das große Präsi- dentengestühl des Sitzungssaales war mit der Führerbüste und den Symbolen des Dritten Reiches geschmückt. Zu beiden Seiten hatten die Fahnen der an dem Kongreß beteiligten Nationen Platz gefunden. In der Diplomatenloge wohnten die Botschafter und Gesandten fast aller durch Delegierte vertretenen Nationen der Eröffnungssitzung bei.

Reichsminister Dr. Gärtner

eröffnet« um 10.39 Uhr namens des Führers und Reichskanzlers jowie der gesamten Neichsregierung den Kongreß und führte dann u. a. aus:

Ich zweifle nicht, daß Sie auf Grund Ihrer eigenen Beobach­tungen alsbald finden werden, daß vieles, was über Deutschland im Auslande berichtet ist, nicht zutrifft und daß viele Bestre­bungen. die wir verfolgen, keineswegs so weit entfernt sind von den Zielen anderer Länder, wie manche Presseäußerungen glau­ben machen wollen. Ich lade Sie herzlich ein. alles in Deutsch­land, was Sie in Fragen des Strafrechts- und "'efängniswesens interessiert, selbst zu prüfen und zu besichtigen.

Wenn ich Ihnen heute einiges über die Pläne der Erneue- rungdesdeutschenStrafrechtes berichte, muß ich mich natürlich dabei bescheiden, einzelne, besonders wichtige Gedanken hernuszugreifen. Ich beginne mit der Stellungnahme Deutsch­lands zu der grundlegenden Frage der Recht sf indun g. Das geltende Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches enthält im Pa­ragraph 2 folgenden berühmten Rechtssatz:Eine Handlung kann nur dann mit einer Straie belegt werden, wenn diese Strafe ge­setzlich bestimmt war, bevor die Handlung begangen wurde " Das praktische Ergebnis dieser Lehre ist das folgende: Findet der Richter für den Fall, den er zu beurteilen hat, keine Strafvor­schrift im Gezetz so muß er den Angeklagten freisprechen, auch wenn er ihn für noch so strafwürdig hält und wenn er weiter der festen Ueberzeugung ist. daß der Gesetzgeber eine Strafe iür diesen Fall gewollt und vorgesehen hätte, wenn er einen Fall dieser Art in den Kreis seiner Ueberlegung gezogen hätte. Die nationalsozialistische Rechts- und Staatsausfassung erhebt die ernste Forderung, daß jedes strafwürdige Verhalten auch den ver­dienten Lohn finden soll, daß es niemanden glücken darf, durch die Maschen des Gesetzes zu schlüpfen. Der Nationalsozialismus stellt dem Strafrecht eine neue hohe Ausgabe: die Verwirk­lichung wahrer Gerechtigkeit. Von der engen Bindung an den Gesetzestext wird das künftige deutsche Strafrecht oen deutschen Richter erlösen. Diese Lockerung haben wir im In­teresse der Gerechtigkeit für so wichtig gehalten, daß wir sie schon jetzt durch eine Aenderung des bisherigen Strafgesetzbuches, die am 1. September d. I. Gesetzeskraft erhält, vorgenommen haben.

Sicherlich bleibt das Gesetz die wichtigste Rechtserlenntis- quelle. Der Gesetzgeber ist sich aber dessen bewußt, Daß es eine erschöpfende Regelung aller Verhältnisse des Lebens nicht geben kann. Er vertraut daher dem Richter die Ausfüllung verbliebe­ner Lücken an. Sie werden mich fragen, ob nicht eine Nechts- unsicherheit dadurch entsteht, daß der Richter nicht nur nach dem Inhalt des Gesetzes zu entscheiden ermächtigt wird, sondern auch nach einer zweiten, ihrem Gehalt nach nicht jo fest umrissenen Rechtsquelle Wir glauben dies nicht. Denn der Nationalsozia­lismus hat dem deutschen Volke eine einheitliche, das ganze Volk beherrschende Weltanschauung geschenkt. Nus dieser einheitlichen Weltanschauung vermag der Richter zu schätzen. Wie dem Richter, so wird aber auch dem einzelnen Volksgenossen diese Welt­anschauung Richtschnur seines Handelns sein. Sie werden ferner vielleicht einwenden, ob nicht zu befürchten sei. daß der Autori­tät der Gesetze Abbruch geschehe, wenn neben das Gesetz eine zweite Rechrsquelle gestellt wird. Darauf erwidern wir Ihnen: Einfluß und Ansehen der Gesetze können nach unserer Auffassung nur gehoben werden, wenn der Volksgenosse genötigt wird, nicht nur ihren Wortlaut, sondern auch ihren Sinn zu achten, und wenn der Richter angewiesen wird, das Gesetz aus seinen Rcchts- gedanken aus dem Gesamrwillen der Rechtsordnung des Volkes auszulegen. Auch das Gebiet des englischen Rechts kennt eine Rechtsschöpsung durch den Richter auf dem Gebiete des Straf­rechts. Als Rechtsquelle wird auch für das Strafrecht das Lom- mon Law anerkannt, also ein Gewohnheitsrecht. Auch in den Vereinigten Staaten von Nordamerika ist in vielen Territorien das Common Law als Rechtsquelle für das Strafrecht zugelassen. Für Deutschland aber schaffen wir durch Zulassung der zweiten Rechtserkenntnisquelle für das materielle Unrecht zugleich ein

Stallung eines H-otsks ein -und -begab sich nach einer kleinen Weinstube, um zu überlegen, wie er es anfangen sollte, un-auffä.ig nach dem Geldgeber Recherchen anAustellen.

Aber kaum hatte er in einer der Nischen Platz genom­men, so vernahm er vom Nebenabteil her «ine schrille Stim­me, die nach der Kellnerin rief:

, Ich zahle jetzt und gehe. Ich habe keine Zeit, noch länger zu warten. Sagen Sie es dem Baron Petsrfen, ivenn es ihm einfallen sollte och hierher zu kommen.

Harald von Falkenberg horchte ans.

Wo hatte er diese Stimme schon einmal gehört? Doch ehe er in seinem Gedächtnis die Erinnerung rvachrusen konnte, sah er den Agenten Vogel vor sich stehen.

.Habe die Ehre, Herr Baron," erklärte dieser dienst­eifrig. Dabei wollte er Harald die Hand reichen. Aber 'dieser übersah sie absichtlich, indem er sein Glas leerte.

Hrr Baron haben sicherlich heute morgen mit der Post die erledigten Wechsel erhalten," fuhr Vogel lächelnd fort.

Unwillig schob Harald seine Brauen hoch.Alleridings!"

Vogel lächelte mit unverschämter Vertraulichkeit, trat näher an Harald heran und flüsterte ihm zu:

Ich hin gern -bereit, mit dem Herrn Baron ein neues Geschäft zu machen-"

Das hätten Sie mir vor Tagen sagen lassen sollen, Vogel."

Oh, Herr Baron, hätte ich geahnt, daß Sie eine so rei­che Braut haben, dann würde ich selbstverständlich die Frist der Einlösung verlängert haben, damit Sie nicht -schon vor der Hochzeit die Mitgift Ihrer Braut in Anspruch nehmen muhten. Aber die gnädige Frau von Maronoff ist ja eine so vornehme und verständige Frau, die Erfahrung besitzt und genau weih, daß Sie völlig unverschuldet in die unan­genehme Wechselgeschichte gekommen sind"

Haralds Gesicht verfinsterte sich und unwillkürlich ballten sich seine Hände zu Fäusten.

Also doch Vera von Maronoff-

Er hatte es ja geahnt. Wenn er nun heimkehrte nach Schloß Falkenberg, dann würde sie seinen Dank erwarten.

neues Verhältnis des Nichte: - zum Gesetz. Wir neben dem Rich­ter damit die Befugnis in gewissen Grenzen nicht nur Recht zu finden. sondern auch Recht zu schöpfen.

Ein zweiter Grundsatz, den das künftige deutsche Strafrecht ver­wirklichen will, ist der Grundsatz des Willens st raf- rechts. Das geltende deutsche Strafrecht folgt oiesem Grundsitz nur in geringem Umfange. Es legt vielmehr in zahlreichen Einzelanwendungen Gewicht auf den Erfolg. Das kommende deutsche Strafrecht verläßt diese Gedankenwelt, weil es glaubt, sie mit den Zielen der Gerechtigkeit nicht vereinigen zu können. Die Gerechtigkeit fordert, daß jede Schuld ihre entsprechende Sühne findet. Der Richter muß angewiesen werden, in jedem Einzelfall bei vorsätzlichem Handeln die Strafe der Intensität des verbrecherischen Willens, bei fahrlässigem Handeln der Größe des Leichtsinns oder der Gleichgültigkeit anzupassen, sie also stets nach Art und Maß nur nach der Schuld, nicht nach dem Er­folg zu bemessen.

Das künftige Recht wird regelmäßig schon den Beginn der Tat mit Strafe bedrohen, also nicht nur iu den Fällen Ser schwersten Verbrechen, sondern bei allen Straftaten; es wird also die Ver­teidigungslinie des Staates vorverlegen. Der Grundsatz des Willensstrafrechts bringt auch eine Umgestaltung des Schuld- begrisfes mit sich. Das künftige deutsche Stra>recht wird eine klare Lösung bringen. Durch die Auffassung des Vorsatzbegrisses eröffnet das neue Strafrecht dem sittlichen Empfinden einen zweiten Eingang in das Strairecht. Indem wir anerkennen, Unrecht ist, was den Vedürnnssen der Allgemeinheit schadet, bellen wir die Gebote der Sitte den Normen des Rechts in wei­tem Umfange gleich. Der neuen Auslassung der Schuld muß auch eine neue Auslassung der Zurechnungsiählgkeit entspreche». Psy­chologische Kennzeichen der Zurechnungsfähigkeit, die wir ki>"s::g Schuldlähigke'-t nennen werden, wird die Fälligkeit sein das Un­recht der Tat euiziqehen oder nach die,er Ei »sicht zu !n> .dein..

Zum Schluß behandelte Dr Gärtner noch kurz die Frage des Strafvollzuges. Soll das Strafrecht die Volksgemeinschaft gegen Sclstidl'iige verteidigen und vor ihnen schützen, so ergibt sich als Folgerung für den Strafvollzug die Forderung nach Strenge >n der Behandlung der Gefangenen, damit die Strafe Hemmnngen hervorruft, die den Gesungenen verhindern, später erneur itraffällig zu werden. Die Strenge soll aber durchaus ge­paart sein mit einer Mnschlichkeit. die fürsorglich helfen will, den Weg zur Volksgemeinschaft und zu der richtigen Einstellung zu ihr zu finden. Entsprechend dem künftigen deutschen Straf­recht muß der Strafvollzug differenzieren. Es ist gerecht, daß bärter leidet, wer schwerer gefehlt hat. Ebenso aber ist es ge­recht. daß die Gefangenen, die dieselbe Strafe verbüßen, grund­sätzlich gleich zu behandeln sind. Endlich sei noch hervorgehoben, daß dem Gefangenen im deutschen Strafvollzug ein Be­schwerderecht eingeräumt ist, das zwar von den Uebersteige- ruugen früherer Zeiten befreit ist, ihnen aber Schutz vor un­gerechter Behandlung unbedingt gewährleistet.

Dr. Gürtuer wiederholte zum Schluß die Bitte, die deutschen Einrichtungen zu prüfen und wünschte Sen Beratungen des Kongresses vollen Erfolg.

In seiner Eigenschaft als Vizepräsident der Internationalen Strafrechts- und Gefängniskommission dankte Lord Polwarth (Großbritannien) der Reichsregierung für das herzliche Will­komm, sowie dem Reichsminister der Justiz für seine Rede. Lord Polwarth schlug vor, Reichsminister Dr Gürtner zum Ehrenpräsidenten des Kongresses zu wählen, ferner zum Präsi­denten Reichsgerichtspräsidenten Dr. Bumke, und zum Ge­neralsekretär den holländischen Professor Dr. Simon va« der Aa.

Präsident Bumke nahm die Wahl mit Dank an und erklärte auch die Bereitwilligkeit des Reichsministers der Justiz, das Ehrenpräsidium zu übernehmen.

Reichsgerichtspräsident Bumke wies dann auf die deutsche Strafrechtsreform hin und sagte, wir Deutschen blicken auf dieses Werk in gläubigem Vertrauen. Wir wissen, Saß seine Grund­lagen fest sind, weil es aus einer einheitlichen Weltanschauung herauswächst: der Weltanschauung des Dritten Reiches, der unser Führer und Reichskanzler Adolf Hitler zum Siege verholfen hat. Unter den Fragen, die unseren Kongreß beschäftigen sollen, scheint mir eine an Bedeutung besonders hervorzuragen, die Frage näm­lich. ob die Methoden die im Strafvollzug mit dem Ziele der Erziehung und Besserung der Verbrecher angewandt werden, Er- iola versprechen, und ob die Auslassung, auf der diese Methoden beruhen, überhaupt zutreffend ist. Hier handelt es sich darum, das Gesamtwerk der internationalen Kongresse einer Revision zu unterziehen. Der Kongreß soll sich darüber äußern, in welchen Fällen und nach welchen Grundsätzen lick im modernen Straf»

Und er würde doch Vera Maronoff nie das geben kön­nen, was sie von ihm erwartete. Er konnte sie nicht zu sei­ner Frau machen er liebte sie nicht, hätte sie nie geliebt, auch wenn jenes Erlebnis mit Regina Overhof nicht -gewe­sen wäre.

Nur Regina Overhos konnte chm -das Glück geben, nach dem er sich -sehnte.

Da er in diesem Augenblick so ganz erfüllt von Sehn­sucht war, zuckte er -schmerzlich zusammen, als er den Na­men -der Geliebten aus dem Munde dieses widerwärtigen Agenten vernahm.

Ich weiß es feit langem schon, baß -die schöne Regina Overhos, -dir Tochter des stolzen Bauern, sich Schloß F-al- kenb-erg als Hochzeitsgeschenk von ihrem zukünftigen Bräu­tigam ausbedungen hat. Die Einlösung -der Wechsel hat bem Bankier Schillings nun einen großen Strich «durch -die Rech­nung gemacht. Doch -er gibt noch nicht alle Hoffnungen auf -und scheint auch Fräulein Regina davon überzeugt zu Ha­iden, daß er ihr doch noch einmal Schloß Falkenberg schen­ken wiüd, denn die Verlobung ist Perfekt."

Harald faß wie erstarrt. Heiser kam es Wer seine Lip­pen.

Regina Overhos die Braut Schillings?"

-Vogel nickte eifrig.

Gewiß! Martin O-verhos war schon längst mit Schil­lings Heiratsabsichten einverstanden und für jeden, mit den Verhältnissen Vertrauten war es selbstverständlich, Laß Re-' -gin-a Overhos eine so glänzende Partie wie den Kommer­zienrat Schillings nicht ausschlagen würde. Sie brauchen aber nichts -mehr zu befürchten, Herr Baron-Sie ha­

ben j-a jetzt eine reiche Braut und sollten Sie' einmal wieder Geld benötigen-, -so bin ich gern bereit. Ihnen jede Summe vorzustrecken."

Harald aber hörte die Worte kaum.

Regina die Braut -eines anderen?

sprang er vom Si-uhie auf, warf der Kellnerin einen Geldschein hin -und eilte an dem Agenten vorüber ins Freie.

(Fortsetzung folgt.) '

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