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Nummer 95
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Fernruf 479
Mittwoch de« 24. April 1935
Fernruf 479
70. Jahrgang
MMtördienstzett und soziale DerhSltniffe
Die Erfahrungen des Heerespsychologen
Von Dr. Karl Rüttgers.
Unser Vaterland steht vor der Verwirklichung der Allgemeinen Wehrpflicht, und Hunderttausende junger deutscher Männer hoffen, in die Reihen des Heeres ausgenommen zu werden. Ganz selbstverständlich ist das nicht für jeden, wenn wir auch eine „allgemeine" Wehrpflicht haben, denn oft zeigt sich eine Lunge zu schwach, ein Äuge zu kurzsichtig oder hört ein Ohr zu schlecht... Zur Entscheidung über die Frage „Brauchbar oder unbrauchbar" hat unsere Reichswehr in den vergangenen Jahren die sorgfältigsten Prüfungsverfahren herangebildet, stand sie doch vor der Aufgabe, aus den Millionen waffenfähiger deutscher Männer die kleine Zahl von einem Hunderttausend auszuwählen. Das mußten dann natürlich die besten und nach jeder Richtung Geeignetsten sein. So traten alle Mittel der modernen Menschenkunde in den Dienst der Sache, und nicht nur über die gesunden Glieder und leistungsfähigen Sinne des zukünftigen Soldaten vermag man sich heute von vornherein ein Urteil zu schaffen, sondern auch über die charakterliche Eignung des Mannes, über seine Fähigkeit, sich einzuordnen, zielstrebig und entschlußkräftig zu handeln oder Spezialleistungen als Funktechniker und Kraftfahrer zu vollbringen. — Bei ihrer Arbeit kamen die Heerespsychologen auch zu der Frage, wie sich die sozialen Verhältnisse auf die soldatische Tüchtigkeit auswirken. Laßt die ländliche Siedlung oder die Großstadt den besseren Krieger heranwachsen, sind Einflüsse des Berufes, der Heimatlandschaft, der Familie zu erkennen? Solche Fragen beantwortet zum erstenmal eine Untersuchung von Heinz Masuhr, und es zeigen sich dabei aufschlußreiche Tatsachen :
Die Landbevölkerung scheint im ganzen der Stadtbevölkerung soldatisch überlegen zu sein. Man teilte die Bewerber beim Reichsheer nach ihrer sozialen Herkunft in Gruppen (Dorf, Landgemeinde, Klein-, Mittel- und Großstadt) und fragte: wie bewähren sich die einzelnen Gruppen in den Prüfungen — die ihrerseits schon jahrelang an der Praxis erproht sind — und im praktischen Dienst, über den die Akten Auskunft geben? — Das Ergebnis besagt, daß Dorf und Landgemeinde die Entwicklung soldatischer Qualitäten am besten fördern. Die Mittel- und erst recht die Großstadt zeigen sich in dieser Hinsicht in schlechterem Lichte. Man mag dies leicht aus dem gesünderen Leben auf dem Lande, aus der geringeren Nerven- und Seelenbelastung des Dorflebens erklären. Es ist kein inhaltloses Schlagwort, daß dis Großstadt Menschen „frißt", sie verbraucht wirklich die Lebenskräfte ihrer Einwohner rasch und läßt sie vielfach gar nicht zur Entwicklung kommen. Besonders bemerkenswert scheint, daß auch hinsichtlich spezial-technischer Leistungen dis Landbevölkerung günstiger heraustritt: Bei der Kraftfahrt-Type zeigten die Soldaten von ländlicher Herkunft zwar anfangs eine gewisse Schwerfälligkeit in der Erlernung des Wagenführens, erwiesen sich jedoch auf die Dauer als ruhigere und zuverlässigere Fahrer. — Für die funktechnische Eignung ließen sich keine Unterschiede zwischen Land- und Stadtbevölkerung feststellen.
Und die Folgerung aus diesen Erkenntnissen? — Keineswegs sollen wir nun daran verzweifeln, daß wir auch unsere Großstädte für den Heeresdienst so ausschöpfen könnten wie das Land. Es handelt sich um Unterschiede von etwa 10 v. H. In der betreffenden Statistik zeigten sich 24,8 v. H. der dörflichen Bewerber ungeeignet und 35 v. H. der großstädtischen. Und gerade im zukünftigen Volksheer soll doch möglichst jeder Mann tauglich sein und der Segnungen einer straffen männlichen Erziehung teilhaftig werden. So müssen wir also noch mehr als bisher die unwillkommenen Einflüsse des Stadtlebens ausgleichen, aus den Mietskasernen in ruhige, lichte Vororte ziehen und die jungen Menschen regelmäßig hinausführen in die Natur, wo sie ihre Sinne schärfen, ihre Lungen weiten, ihre lärmgepeinigten Nerven entspannen können. Jugendverbände und Arbeitsdienst gewinnen so eine neue wichtige Beleuchtung.
Zu denken gibt auch das Verhältnis zwischen Familie, größe und soldatischer Eignung. Die Statistik zeigt nän lich, daß von je 100 Bewerbern beim Reichsheer, die ai einzige Kinder aufwuchsen, 43,8 als geeignet befunden ww E von 100 aus Familien mit 2 bis 9 Kindern dagege 52,5 und von 100 aus Familien mit mehr als 9 Kinder sogar 58,7. Man steht also deutlich: Je größer die Geschw sterzahl, umso eher können sich beim Heranwachsenden Me, schen die soldatischen Eigenschaften entwickeln. Und das i Nicht schwer zu verstehen. Das einzige Kind wird sehr o verwohnt und verzärtelt — ganz unwillkürlich, denn ui das einzige bangt man bei jeder geringsten Gefahr natu: gemäß mehr, beim großen Haufen kann die Mutter ei, lach nicht zedes Kratzerchen beachten Das einzelne Kin raucht die materiellen Güter nicht mit Geschwistern zu te keU ^ h^r ^ufig Menschen, denen die Fähic
?M»ordnen und Kameradschaft zu halten, abgeh Mdlich. lehrt, die größere.Geschwisterzahl Leden einzelne
sunerbittlich, sich burchzusetzen, sich seiner Haut zu wehren ^und schwierige Lebenslagen zielstrebig zu meistern.
Nun ist allerdings nicht jedes einzelne Kind gleich übel daran. Es läßt sich leicht zahlenmäßig belegen, daß die auf dem Land Aufwachsenden von jenen Nachteilen nicht betroffen werden. Bilden doch die Kinder einer Dorfgemeinde beim Spiel eine einzige große Familie, in oer sich alle sozialen Anlagen entwickeln können. Und vor allem nehmen auf dem Dorf die Eltern nicht Einfluß auf die kindliche Wahl des Spielkameraden, wie es in der Stadt die Verhältnisse immer wieder mit sich bringen. — Aber auch hier haben wir ein gutes Mittel, um dem zukünftigen deutschen Soldaten Kameradschaftlichkeit und Eemeinsinn von Kindesbeinen an beizubringen: Jungvolk und Hitlerjugend.
Wer ist WM?
Bestimmungen über die Tauglichkeit im Heeresdienst
Berlin, 22. April. Der Verlag „Offene Worte", Berlin W. 35, gibt jetzt die amtlichen Bestimmungen über die Tauglichkeit im Heeresdienst heraus. Danach ist dem Untersuchten nach der ärztlichen Untersuchung das Urteil über seine Tauglichkeit bekannt zu geben. Um den hohen Anforderungen des Dienstes in der Wehrmacht zu genügen, sollen als tauglich nur die Untersuchten bezeichnet werden, die kräftig gebaut, gut entwickelt und frei von solchen Fehlern sind, die die Gesundheit, die Beweglichkeit und Ausdauer beeinträchtigen. Geistige Frische und Regsamkeit, Sinn für Kameradschaft und Charakterfestigkeit, sowie erhöhte und gestählte Leistungsfähigkeit durch körperliche Ertüchtigung in den Jugendjahren sind, so heißt es in der Bestimmung weiter. Vorzüge, die in gewissen Grenzen einen Ausgleich für etwa vorhandene körperliche Fehler schaffen. Die Mindest große für den Dienst in der Wehrmacht beträgt 154 Zentimeter Wehrpflichtige und Freiwillige mit einer Körpergröße unter 160 Zentimeter werden jedoch nur eingestellt, wenn besondere Verhältnisse dies erfordern.
Das m il i t ä rä rz t li ch e Urteil hat zu lauten' Tauglich (1 oder 2), bedingt tauglich, zeitlich untauglich, beschränkt tauglich, untauglich (für Wehrdienst), völlig untauglich. Ist der Untersuchte körperlich und geistig völlig gesund, von hinreichender Größe und kräftigem Körperbau, ist er als „tauglich 1" zu bezeichnen
„Tauglich2": Werden bei dem Untersuchten stärkere Fehler festgestellt oder hat er eine Körpergröße unter 160 Zentimeter, so ist er als „tauglich 2" zu bezeichnen, sofern der übrige Befund nicht ein anderes Urteil bedingt.
Als tauglich 1 oder 2 sind auch Untersuchte zu bezeichnen, die an vorübergehenden Krankheiten leiden, die mit größter Wahrscheinlichkeit bis zum Zeitpunkt der Einberufung behoben sind.
Bedingte Tauglichkeit wird durch Fehler und Gebrechen begründet. Hierunter sind Fehler aufgeführt, die zwar die Gesundheit nicht beeinträchtigen, die Leistungsfähigkeit aber, wenn auch nicht erheblich, herabsetzen.
Zeitlich untauglich sind solche Wehrpflichtige und Freiwilligen, die in der körperlichen Entwicklung stark zurückgeblieben find, oder die infolge überstandener Krankheiten noch nicht wieder im Vollbesitz ihrer Leistungsfähigkeit sind oder die zurzeit der Untersuchung an heilbaren Krankheiten leiden deren Heilung bis zur Einberufung aber noch nicht mit Sicherheit erwartet werden kann.
Kurze Tagesüberficht
Bei den Vertrauensratswahlen im Reich wurden im Durchschnitt 85,5 Prozent Ja-Stimmen abgegeben, in Württemberg 88,5 Prozent.
Mit dem 17. April ist ein neues Abkommen über den deutsch-schweizerischen Verrechnungsverkehr abgeschlossen worden, das eine Steigerung der deutschen Warenausfuhr bringt.
Der Präsident der Abrüstungskonferenz. Henderson. gab in einer Rede zu, daß man cs versäumt habe, das in den Friedensverträgen eingeschlossene Versprechen zur Abrüstung gegenüber Deutschland, rechtzeitig einzulösen.
Das neue bulgarische Kabinett Toscheff genießt das besondere Vertrauen des Königs Boris. Die kürzlich verbannten Führer der volkssozialen Bewegung, Professor Zankoff und der frühere Ministerpräsident Eeorgieff, wurden freigelassen.
Das Erdbeben auf der japanischen Insel Formosa hatte größere Verluste an Menschen und Häusern im Gefolge als zuerst gemeldet Ein Teil des Katastrophengebiets
soll nun von W : bedroht sein.
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Der vorläufige Abbruch der französisch-sowjetrussischen Verhandlungen hat einen Sturm aus Laval ausgelöst. Kommunisten und Militaristen fordern in Paris den Rus« jenxgkt.
Beschränkte Tauglichkeit haben Untersuchte mit erheblichen körperlichen Fehlern und Gebrechen, die die Leistungsfähigkeit zwar herabsetzen, jedoch noch eine beschränkte dienstliche Verwendung zulassen. Hierunter fallen auck> Untersuchte, die eine Hilfsschule besucht haben, sofern sie nicht aut Grund anderer Fehler als „untauglich" oder „völlig untauglich" zu bezeichnen sind.
Bei Beurteilung der Untauglichteit muß der Arzt prüfen, ob der festgestellte Fehler den Untersuchten nur für den Wehrdienst untauglich macht. Denn die Ergebnisse der militärärztlichen Untersuchungen sollen auch für andere Zwecke (z. B. Arbeitsdienst, allgemeine berufliche Verwendbarkeit) nutzbar gemacht werden können. Es ist hierbei von der Voraussetzung auszugehen, daß ein Untersuchter auch mit einem erheblichen körperlichen Fehler oder einer nicht heilbaren Erkrankung im bürgerlichen Erwerbsleben sehr gut noch eine voll leistungsfähige Arbeitskraft darstellen kann, auch wenn er den Sonderanforderungen des Dienstes in der Wehrmacht nicht gewachsen ist.
Als völlig untauglich sind Untersuchte zu bezeichnen, die infolge hochgradiger geistiger oder körperlicher Fehler und Gebrechen dauernd berufsunfähig sind oder nur unter besonderen Voraussetzungen eine beschränkte berufliche Tätigkeit aus^ üben können. !
1. Heer
a) Infanterie: Wehrpflichtige und Freiwillige, die den Anstrengungen der Märsche gewachsen sind.
b) Artillerie: Schlankwüchsige, aber kräftige Wehrpflichtige und Freiwillige.
c) Kavallerie: Wehrpflichtige und Freiwillige mit nicht zu hohem Körpergewicht. Das Gewicht soll 65 Kilo möglichst nicht übersteigen. Da das Gewicht mit Körpergröße eng verkoppelt ist, soll die Größe 172 Zentimeter möglichst nicht überschreiten. Kurzen Oberkörper und lange Beine wird man meistens unter den Bewerbern von schlankwüchfiger Form finden.
d) Pioniere: Muskelkräftige Wehrpflichtige und Freiwillige. „Muskuläre" oder „runde Körperbauform". Untersuchte mit einer Körpergröße unter 165 Zentimeter sind nur in beschränktem Maße zuzuteilen.
e) Nachrichtentruppen: Geistig geweckte Wehrpflichtige und Freiwillige mit guter und schneller Handschrift. Farbenschwache sind nur in beschränktem Umfange zuzuteilen.
f) Kraftfahrtruppen: Gewandte und geistig geweckte Wehrpflichtige und Freiwillige mit gutem Hör- und Sehvermögen und unbehinderter Nasenatmung. Farbenschwache und Brillenträger sind nur in beschränktem Umfange zuzuteilen.
g) Sanitätstruppen: Geistig rege und kräftige Wehrpflichtige und Freiwillige. Berufliche Vorbildung ist weniger wichtig als Neigung zum Sanitätsdienst.
Ist ein Untersuchter zwar tauglich, aber auf Grund der vorstehenden Sonderforderungen für eine bestimmte Waffengattung nicht geeignet, ist dies im Urteil zum Ausdruck zu bringen; z. B. würde das Urteil bei einem fehlerfreien Untersuchten von 180 Zentimeter Größe und Gewicht 72 Kilo lauten: „tauglich 1 (nicht für berittene Waffen)".
2. Marine
Für die Wehrpflichtigen und Freiwilligen der Marine gelten hinsichtlich der allgemeinen körperlichen und geistigen Eigenschaften die gleichen Bestimmungen wie für das Heer. Für verschiedene Dienstzweige werden mit Rücksicht auf den langjährigen Vorddienst und die Ausbildung an den hochentwickelten Anlagen der heutigen Kriegsschiffe Freiwillige gebraucht, die neben allgemeiner Gesundheit und kräftigem Körperbau in einer Beziehung hervorragen: Seh- und Hörvermögen, geistige Regsamkeit und Ausdauer usw.
3. Luftwaffe
Bei der Luftwaffe sind die Anforderungen je nach der Verwendung verschiedenartig. Geistige Regsamkeit und gute Auffassungsgabe sind notwendig.
Das fliegende Personal soll möglichst eine Größe von 165 Zentimeter und nicht mehr als 190 Zentimeter haben. Farben- tüchtigkeit und normales Sehvermögen (ohne Glas) wird verlangt. Die endgültige Auswahl des fliegenden Personals erfolgt erst nach eingehender Untersuchung in besonderen Fliegeruntersuchungsstellen.
Für die Luftschutztruppen ist ebenfalls unbedingte Farbentüchtigkeit und besonders gutes Seh- und Hörvermögen erforderlich. Brillenträger und Leute mit einer Größe unter 165 Zentimeter sollen nur in besonderen Ausnahmefällen zugeteilt werden.
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Gesteigerte deutsche Warenausfuhr
Berlin, 23. April. Das Abkommen über den deutsch-schweizerischen Verrechnungsverkehr vom 26. Juli 1934 nebst Zusatzvereinbarung vom 8. September 1934 ist durch ein neues Abkommen über den deutsch-schweizerischen Verrechnungsverkehr vom 17. April 1935 ersetzt worden. Der Abschluß des neuen Abkommens ist mit. Rücksicht auf den Rückgang des Ueberschusses der