kameradinnen beisammen bleiben, um dann ihre freie Zeit ge­meinsam verbringen zu können. Erfreulicherweise hat sich bereits eine große Anzahl schulentlassener Mädchen zur Landhilfe ge­meldet. Diejenigen, die noch abseits stehen, möchten wir auf eine Bestimmung des Arbeitsamtes aufmerksam machen, die be­sagt. daß nur solche Mädchen den Landhelferbrief und damit die Berechtigung bekommen, in städtischem Arbeitsverhältnis ver­wendet zu werden, die ein Jahr als Landhilfe gearbeitet haben. Wir bitten alle noch Abseitsstehenden in ihrem eigenen Interesse und im Interesse der Allgemeinheit, sich als Landehelferinnen zur Verfügung zu stellen und damit auch auf ihre Art und Weise mitzuhelsen. die Unabhängigkeit in der Ernährung unseres Vol­kes zu erreichen.

Württemberg

Aeberleilunqsrmordnimg zu- Leut scheu GlMeiAdeordnung

Stuttgart. 2, April Innenminister Schmid hat für die Ueber- leitung zur Deutschen Gemeindeordnung u.«.a. folgendes ver­ordnet:

ZI. (1) Aufgelöst sind alle T e i l g e m e i n d e n. (2) Die Gemeindenutzungen der Teilgemcindenbleiben bestehen. (3) Durch einen Auseinanoersetzungsplan M ein angemessener be­fristeter Lastenausgleich geschaffen werden, wenn triftige Gründe Gründe Vorlagen, insbesondere wenn 1. das Vermögen einer Teilgemeinde im Verhältnis zu ihrem örtlichen Aufwand und zu dem Vermögen der Gemeinde oder anderer zu dieser gehören­den Teilgemeinden bedeutend ist, 2. beträchtliche Unterschiede im Schuldendienst dies rechtfertigen. 3. in einer Teilgemcinde im Unterschied zu der Gemeinde oder anderer zu dieser gehörenden Teilgemeinden Einrichtungen bestehen, von denen nur die Ein­wohner dieser Teilgemeinde Vorteile haben (Wasserversorgung. Kanalisation usw.). (-1) Vor der Aufstellung des Auseinander­setzungsplanes ist die bisherige Teilgemeindevertretung zu hören. Der Plan bedarf der Genehmigung der oberen Aufsichtsbehörde. Falls er nicht bis 30. Juni 1935 aufgestellt ist, regelt die obere Aufsichtsbehörde den Ausgleich endgültig.

Z 2. Gegen die ablehnende Entscheidung des Bürgermeisters kann binnen zwei Wochen nach ver Zustellung Beschwerde an die Aufsichtsbehörde erhoben werden. Gegen die Entscheidung der Aufsichtsbehörde ist Rechtsbeschwerde an den Württ. Verwal­tungsgerichtshof zulässig.

Z 3. Als Beigeordnete gelten die besoldeten Stadträte.

8 4. Die Befugnis, das Dienstverhältnis des Bür­germeisters nach Artikel 83 b Abs. 1 der Württ. Gemeinde- , ordnung zu lösen, wird bis zum 30. Juni 1935 aufrecht erhalten. s

8 5. Die landesrechtlichen Vorschriften über dieEemeinse- , Wirtschaft einschließlich der zugehörenden Vollzugsvorschriften werden bis zum Erlaß der in Z 105 der Deutschen Gemeinde­ordnung vorgesehenen Verordnungen aufrecht erhalten, soweit sie den Vorschriften der Deutschen Gemeindeordnung und den Durchführungsvorschriften zu ihr nicht widersprechen.

8 6 bestimmt, welche Vorschriften des Landesrechts außer Kraft treten.

8 7 bezieht sich auf Aenderungen der Württ. Landesfür­sorgeverordnung.

8 8. Bestehen bleibende Gemeinschaftseinrichtungen sind die gemeinschaftlichen Bürgermeister und die Verwaltungsaktuare.

Kundgebung des Württ. Einzelhandels

Stuttgart, 2 April. Zu einer Kundgebung des Einzelhandels hatte die Arbeitsgemeinschaft des Württ. Einzelhandels in den Festsaal der Liederhalle eingeladen. Um 8 Uhr waren Saal und Galerie von den Kaufleuten mit ihren Betriebsgefolgschaften dicht besetzt. Pg. Dr. Franz Hayler-München eröffnete die Ver­sammlung mit einführenden Worten, wobei namentlich die Ehrengäste begrüßt wurden. Namens des Reichsstatthalters und der Partei begrüßte dann der itello. Gauleiter Schmidt die Ver­sammlung. Grüße und Wünsche der Stadt Stuttgart übermit­telte Oberbürgermeister Dr. Strölin. Wirtschaftsprogrammatisch äußerte sich hierauf der Leiter der württembergischen Vezirks- wirtschaftskammer und Präsident des Württ. Industrie- und Handelstages, Pg. Kiehn. Er maß an der Tatsache, daß ein Zehntel des deutschen Volkes unmittelbar vom Einzelhandel lebt. Lessen Bedeutung für die Volkswirtschaft und zog die Folgerun­gen aus der wichtigen Zwischenstellung des Einzelhandels zwi­schen Erzeugung und Verbrauch. Der nationalsozialistische Geist hat die Wirtschaft dem Gemeinschaftsgedanken zugewandt und damit die Voraussetzungen für einheitliche pflichtbewußte Ge­meinschaftsarbeit geschaffen: zugleich werden die unlauteren und fachunkundigen Elemente aus dem Einzelhandel zu dessen Bestem entfernt. Der Redner schloß mit einem Appell an die Einzel­händler, durch ehrbare Geschäftsführung mitzuschaffen am An­sehen des Standes nach dem Willen des Führers. Auf Einzel­heiten der im Aufbau begriffenen Einheitsorganisation des Ein­zelhandels ging dann in längeren Ausführungen Dr. Hayler ein, dessen Vortrag ebenfalls in einer ernsten Mahnung zur Mitarbeit aller Einzelhändler am neuen Werk der Sammlung und der Schulung im nationalsozialistischen Sinne ausklang. Erst dann, wenn im eigenen Hause Ordnung geschaffen ist, können die Einzelprobleme, die Einzelsorgen, die den Einzelhandel heute bewegen, in Angriff genommen werden, als da sind: Groß­betriebe, Beamtenhandel, Konsumvereine, Wettbewerb, Rabatt usw. Die Reden fanden vielfach spontanen Beifall. Am Schluß löste sich die Begeisterung der Versammelten in einer Kundgebung für Führer und Volk aus.

Stuttgart, 2. April. (EinnahmenundAusgaben des Landes.) Nach dem Ausweis über die Einnahmen und Ausgaben des Landes Württemberg haben bis Ende Februar 1935 betragen im ordentlichen Haushalt die Mehr­einnahmen 12 302 000 RM., im außerordentlichen Haus­halt die Mehrausgaben 8 834 000 RM. Ein Mehr an Aus­gabenresten war vorhanden im ordentlichen Haushalt Ende Februar in Höhe von 663 000 RM., im außerordentlichen Haushalt mit 1524 000 RM.

7 0 Iahre. Der frühere Schriftleiter und spätere Leiter desSchwäbischen Merkur", Dr. Arnold Elben, begeht am 3. April seinen 70. Geburtstag. Im Jahre 1926 trat Dr. El­ben in den wohlverdienten Ruhestand.

Eßlingen, 2. April. (Todesfall.) In der Nacht zum Montag verschied hier nach längerem Leiden der Direktor der Eßlinger Brauereigesellschaft, Hugo Fritz, der 35 Jahre lang dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Gesellschaft an­gehörte.

Ebersbach a. d. F., 2. April. (Automatendiebe.) Hier wurden zwei ledige und zwei verheiratete Männer festgenommen, die in einer Wirtschaft in Göppingen Auto­maten erbrochen und ihren Geldinhalt entwendet hatten.

Holzheim, OA. Göppingen, 2 April (Neuer Orts­vorsteher.) Das Württ. Innenministerium hat auf Vor­schlag des Eemeinderats und Oberamts Göppingen den bisherigen Ortsvorsteher von Bartenbach, Bürgermeister Feeß, zum Ortsvorsteher der hiesigen Gemeinde ernannt.

Ludwigsburg, 2. April. (Ilebergabe der Flak- Abteilung.) Bekanntlich hat mit dem 1. April der Reichsminister der Luftfahrt. General der Flieger Göring, den Oberbefehl über die Flak-Artillerie übernommen. Auch im Hofe der Reinhardt-Kaserne in Ludwigsburg waren am Montag die Batterien der Flak-Abteilung Ludwigs­burg in Paradeaufstellung angetreten, um die lleberfüh- rung in den neuen Befehlsbereich zu begehen. General Geyer, Befehlshaber im Wehrkreis 5, übergab die Abtei­lung an General Eberth, den Befehlshaber im Luftkreis 5. Der neue Befehlshaber schritt nun zusammen mit General Geyer die Front ab.

Uhingen, OA. Göppingen, 2. April. (In den Ruhe­st a n d.) Ein besonderer Anlaß führte die Betriebsgemein­schaft der Bleicherei Uhingen zu einem Kameradschaftsabsnd zusammen, galt es doch, von dem bisherigen Betriebsführer Direktor Hans Blezinger Abschied zu nehmen. Vetriebszel- len-Obmann Hänßler übermittelte Direktor Blezinger den Dank der Gefolgschaft. Der Scheidende, der 45 Jahre lang in dem Betrieb tätig war, wird seinen Ruhestand in Ueber- lingen a. B. verbringen.

Trossingen, 2. April. (Kircheneinweihung.) Am Sonntag wurde die neue katholische Theresia-Stadtpfarr­kirche durch Bischof Dr. Sproll seierlich eingeweiht. Der Schöpfer des Bauwerks ist Regierungsbaumeister Hugo Schlösser von Stuttgart. Der Bau hat eine Gesamtlänge von 71 Meter und eine Breite von 17 Meter. Nach der Einweihung der Kirche war im Rosensaal eine Eemeinds- feier. Die große Glocke wird von den Hohnerwerken gestif­tet werden, als Stifter einer weiteren Glocke hat sich Prä­sident Fritz Kiehn gemeldet.

Hall, 2. April. (Eingemeindungen.) Die Ministe- rialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung hat die Vereinigung der bisher zu Bibersfeld gehörenden Teilgemeinde Hagenbach mit Schwäbisch Hall auf 1. April 1935 genehmigt. Das neue Gebiet, das einen Flächenum­fang von 360 Hektar hat, trägt nun denMamen: Schwäbisch Hall, Vorort Hagenbach. Auch die zu Attenhofen gehörende bisherige Teilgemeinde Tullau hat Antrag auf Vereini­gung mit Hall gestellt. Dieser Antrag wurde ebenso wie der kürzlich von Heimbach eingegangene an das Innenministe­rium weitergeleitet.

Oberndorf, 2. April. (Der neue Stadtbaumei­st e r.) Bauingenieur und Wasserbautechniker Karl Pfleide- rer aus Waiblingen ist zum Stadtbaumeister von Obern­dorf ernannt worden.

Ebingen, 2. April. (Liederfest desZollernkrei- s e s.) Das 1. Liederfest des Zollernkreises soll am 6. und 7. Juli d. I. in Ebingen stattfinden. Die 7 Teilausschüsse haben bereits weitgehende Vorarbeit geleistet. In einer Versammlung des Eesamtausschusses in Ebingen wurden kürzlich die Erundzüge des Festprogramms ausgestellt. Am Weiunigssingen beteiligen sich 45 Vereine mit 1700 Sän­gern.

Aus dem GerichtssaaL

Kurpfuscherei und Wucher

Stuttgart, 2. April. Vor der Großen Strafkammer angeklagt war der 34 Jahre alte verheiratete Naturheilkundige Thomas Moosmann von Leonberg, und zwar wegen eines fortgesetz­ten Verbrechens des Betrugs im Rückfall in Tateinheit teils mit fortgesetztem Wucher, teils mit einem fortgesetzten Vergehen gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten, teils mit fahrlässiger Körperverletzung, sowie endlich wegen vier wei­terer Verbrechen des Rückfallbetrugs. Der Angeklagte wurde vor zwei Jahren wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt, weil er die rechtzeitige operative Behand­lung eines an Blinddarmentzündung erkrankten Mannes ver­hindert hatte, so daß der Mann gestorben war. Im März 1933 garantierte der Angeklagte einem 44jährigen Fräulein in Unter- haugstett, das an Magenbeschwerden litt, und ihrem 22jährigen Neffen, der seit seiner Geburt an einem offenen Fuß krankt, vollständige Heilung" und bewog sie zur Anzahlung von 400 RM. Nachdem er beide bis August behandelt hatte, verlangte er mit der Begründung, daß die Einspritzungen sehr teuer seien, weitere 400 RM., bekam aber nur noch 50 RM., worauf er die Behandlung aufgab. die freilich ohnehin so gut wie nutzlos war. In Wirklichkeit kostete eine Spritze mit Ameisensäure, wie sie der Angeklagte wahllos gegen jede Krankheit verabreichte, ganze 12 Pfg., und von seinem zweiten Universalm'.ttel, einem so­genannten Radiumpflaster, das der Angeklagte ebenfalls als fürchterlich teuer bezeichnet«, kostete ein Stück ungefähr 30 Pfg. Am gemeinsten benahm sich der Angeklagte gegenüber einem Forstwart aus dem Oberamt Leonberg und seinem unheilbar lungenkranken 26jährigen Sohn. Durch die Behauptung, daß die von ihm ausgellbte Homöopathie oft helfen könne, wo Aerzte alle Hoffnung aufgegeben hätten, drängte er dem Forstwart seine Dienste auf, schwätzte ihm um 80 RM. einen gebrauchten Be­strahlungsapparat auf, dessen Anwendung eine unnütze Quälerei des Todkranken bedeutete, ließ sich 100 RM. für Medikamente geben, erklärte, er müsse jetzt noch 50 RM. bekommen, bis der Kranke, der bald darauf starb,ganz geheilt" sei, erschwindelte damit von dem Forstwärt weitere 100 RM. und war schamlos genug, obendrein noch den sterbenden jungen Menschen selbst um 50 RM. zu betrügen. Erst als das Strafverfahren eingeleitet war, bequemte sich der Angeklagte zur Aufgabe seiner Praxis, um einen Zigarrenhandel anzufangen und sofort seinen ersten Lieferanten um Waren im Werte von 500 RM. zu betrügen. Nebenbei beschwindelte der Angeklagte noch drei Patienten um Darlehen von insgesamt 1100 RM. Das Urteil lautete auf zwei Jahre Gefängnis, fünf Jahre Ehrverlust und Untersagung der Berufsausübung als Heilpraktiker auf die Dauer von fünf Jahren. Der Staatsanwalt hatte zwei Jahre neun Monate Zuchthaus beantragt.

Brandstifterin vor dem Schwurgericht )

Heilbronn, 2. April. In der Raadschen Mühle in Obersten­feld OA. Marbach war am 24. Dezember 1926 in einem Anbau Feuer ausgebrochcn, das alsbald durch Dritte gelöscht werden konnte, wobei als Ursache Selbstentzündung angenommen wurde. Am 21. September 1931 brannte es wieder, diesmal im Mllhlen- raum, größerer Schaden konnte aber auch diesmal verhindert werden. Damals wurde die 43 Jahre alte Mllllersehefrap Raad wegen fahrlässiger Brandstiftung vom Amtsgericht Marbach zu 30 RM. Geldstrafe verurteilt. Familienstreitigkeiten mit ihrem Schwager führten dazu, daß dieser sie im November 1934 der vorsätzlichen Brandstiftung bezichtigte. Die eingeleitete Unter­suchung erbrachte ein Geständnis der Raad. Allerdings wollte sie es im ersten Fall nur auf den Schweinestall abgesehen haben, ein Streitobjekt mit dem Schwager, im zweiten Fall nur auf die Mühle, nicht aber auch auf das Wohngebäude. Tatsächlich war die Mühle etwas veraltet, das Geschäft war immer mehr zurückgegange.i und stark verschuldet. Da wenige Wochen vor dem ersten Brandfall eine neue Versicherung auf 30 000 RM. ab­geschlossen worden ist, lag der Verdacht nahe, daß die Räad sich in den Besitz der Versicherungssumme bringen wollte. Das Ge­richt verurteilte die Raad wegen versuchter einfacher Brandstif­tung und wegen vollendeter Brandstiftung mit Versicherungs­betrug zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr acht Monaten.

Kleme Nachrichten aus aller Wett

Der Abgeordnete Renaudel f. Der Abgeordnete Renau- del, der Vorsitzende der von ihm mitbegründeten Neusozia­listischen Partei, ist nach langem Leiden auf der Insel Mal­lorca gestorben. Renaudel gehörte zu den bekanntesten Ab­geordneten der französischen Kammer, der er lange Jahre als Mitglied der sozialistischen Partei und seit der Grün­dung seiner eigenen Partei als Mitglied der Neusozialisten angehört hat.

Obdachlose in Strohschobern ums Leben gekommen. In

unmittelbarer Nähe der Stadtgrenze von Uzhorod (Karpa­then-Rußland) fing ein großer Strohschober Feuer, griff auf sieben andere in der Nähe befindliche Strohschober über und vernichtete sie vollkommen. Da Wächter aussagten, daß in den Stohschobern etwa 20 Obdachlose übernachtet hätten, so wurde die Brandstätte abgesucht, und tatsächlich fand man fünf verkohlte Leichen.

Rundfunk

Programm des Reichssenders Stuttgart Donnerstag, 4. April:

10.15 Nach München: Volksliedsingen

10.45 Aus Mannheim: Alte Cellomusik 12.00 Aus Frankfurt: Mittagskonzert

13.15 Aus Frankfurt: Mittagskonzert

15.15 Tante Näle erzählt

15.30 Frauenstunde:Karoline von Humboldt"

16.00 Nach Hamburg: Nachmitiagskonzert 18.00 Spanischer Sprachunterricht

18.15 Kurzgespräch

18.30Dr. Klemm und sein Werk"

19.00 Und jetzt ist Feierabend:Auf Regen folgt Sonnenschein". Gute Laune bei schlechtem Wetter

20.15Musik aus der Shakespeare-Zeit"

21.00 Aus Berlin: Otto Kermbach

22.20 Aus Washington: Worüber man in Amerika spricht _

22.30Rauh aber herzlich"

23.00 Sonate für Violine und Klavier

23.30 Wir bitten zum Tanz

24.00 Nach Frankfurt: Nachtkonzert 1.00 Nach Frankfurt: Nachtmusik.

Freitag, 5. April:

10.15Musik an deutschen Fürstenhöfen"

10.45 Frederic Chopin: Klaviermusik 12.00 Nach Frankfurt: Mittagskonzert

13.15 Nach Frankfurt: Mittagskonzert

15.30 Kinderstunde, zwei Märchen

16.00 Aus Königsberg: Nachmittagskonzert 18.00 VDM.-Sportstunde:Wir erarbeiten uns das Leistungs­abzeichen"

18.30Kinder spielen Handharmonika"

19.00Erzähle, Kamerad!"

I 19.15 Viertes offenes Liedersingen 1935 : 20.15 Aus Berlin: Stunde der Nation. Wilhelm Humboldt zum Gedächtnis

§ 21.00 Aus Stuttgart: Konzert

22.30 Unterhaltungskonzert 24.00 Aus Frankfurt: Nachtmusik.

Samstag, K. April:

10.16 Aus Stuttgart: Stücke für Violine und Kammerorgel

10.45 Max-Reger-Stunde

11.05 3 Lieder von Carno Brönnle 12.00 Aus München: Mittagskonzert

13.15 Aus Frankfurt: Mittagskonzert

14.15 Bunte Musik

15.00 StuttgartBarcelona: Ein deutscher Flugkapitän erzählt

15.15 Robert Koch, Hörspiel

16.00 Aus Köln: Nachmittagskonzert

18.00 Achtung! Achtung! Sie hören denTonbericht der Woche"

18.30Zum Wochenende ein Tänzchen"

20.10 Aus Breslau: Unterhaltungskonzert

22.30Volksgesänge aus dem Osten"

23.00 Aus Hamburg:Tanzmusik"

24.00 Nach Frankfurt: Nachtmusik.

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NSG.Kraft durch Freude

Ortsgruppe Wildbad.

Die auf 7. April 1935 nach Wildbad gemeldeten Urlauber treffen nicht ein, da die Beteiligung zu klein war.

Der OrLswart.

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