Die erwähnten Bekundungen der Zeugen Knnvuhne, Kroyer und Frey über das Zusammensein des Angeklagten Torgler mit van der Lubbe im Vorraum des Sitzungssaales des Haushallsausschusses hält der Senat als nicht bewiesen oder nicht durchschlagend. Das gilt unter anderem von dem Eintritt des Abgeordneten Könen in den Reichstag, von den nicht erreichten oernsprechanschlüssen, von den Taschen, sie Torgler in Karlshorst - getragen hat und von den Vorgängen bei Aschinger und Stawicki. Das Verbleiben Torglers un Reichstag am Lrandtag ist an sich nicht auffällig, da er immer einer der letzten war. Das; er gerade mit Könen zusammen gewesen ist, ist allerdings immerhin verdächtig, läßt aber doch noch keine bestimmten Schlüsse zu. Torglers Uebernachtung bei Kühne erklärt sich aus feiner bevorstehenden Festnahme, die ihm auf jeven Fall drohte. Die zuerst widerspruchsvollen Angaben Torglers über Gründe und Zeiten seines an sich nicht auffälligen Aufenthaltes im Vorraum ües Ausschugsaales sind im Verlause der weiteren Vernehmung von ihm so dargestellt worden, wie sie nach den Prüfungen der unwiderlegbaren Wirklichkeit entsprechen. Die Zeugen Kuntschak und Lebermann die Torgler belasten, hält das Gericht nach deren persönlichem Eindruck und wegen ihrer Vorstrafen für völlig unglaubwürdig. Auch von Erothe hat das Gericht nicht den Eindruck eines glaubwürdigen Zeugen.
Die Bekundungen der Zeugen Major Weberstädt und Dr. Drescher über ein Zusammensein van der Lübbes und Taneffs sowie des Angeklagten Dimitroff mit dem Angeklagten Torgler sind von der Anklagebehörde nicht für ausschlaggebend angesehen worden. Es bleiben darnach die Aussagen der Zeugen Karwahne und Kroyer, wonach Lubbe und Torgler zusammen im Vorraum ^ des Ausschußsaales gewesen sind. Die Zeugen sind noch in der Brandnacht auf das Polizeipräsidium zur Vernehmung gekommen. Der Zeuge Heisig hat die Vorgänge dabei anschaulich geschildert. Darnach vermögen auch die Bekundungen der Zeugen Karwahne und Kroyer die Verurteilung Torglers nicht zu begründen.
Die Urteilsbegründung wendet sich dann dem Angeklagten Dimitross zu. Die Behauptung des Angeklagten Dimitroff, daß er sich in Deutschland nur mit den Angelegenheiten von bulgarischen kommunistschen Emigranten befaßt hätte, schlägt nicht durch. Er bleibt verdächtig, sich mit Angelegenheiten der Kommunistischen Partei Deutschlands befaßt zu haben. Ein schlägigcr Beweis dafür, in welcher Weise er für den Kommunismus tätig gewesen sei, läßt sich ebensowenig führen wie eine Feststellung darüber möglich war, daß er an der Brandstiftung beteiligt ist.
Auch der Angeklagte Poposf erscheint nicht ausreichend überführt. Auch gegen ihn besteht Verdacht, daß er außer Interesse der bulgarischen Parteigenossen andere, unaufgeklärte Ziele :n Deutschland verfolgt hat. Verdächtig sind die großen Geldsummen, die bei ihm vorgefunden worden sind und das Auffinden deutscher militärischer Fachausdrllcke in seinem Notizbuch.
Taness ist unstreitig vor dem 8. Mörz im Vayernhof nicht gesehen worden insbesondere ist er auch nicht gesehen worden zusammen mit van der Lubbe.
Wenn nun also Torgler und sie Bulgaren als Mittäter für die Verurteilung nicht in Betracht kommen, so ist doch kein Zweifel daran, in welchem Lager sich die Mittäter van der Lübbes befunden haben. Unzweifelhaft war der Brand eine politische Tat und die ungeheure Größe ves Verbrechens weist auch auf die Wichtigkeit des Kampfobjekts hin. Das kann nur der Kampf um den Besitz der Macht gewesen sein. Die KPD. arbeitete, wie dem Reichsgericht seit langer Zeit ans Hunderten von Urteilen bekannt ist, aus den gewaltsamenllmsturz der Verfassung hin. Die Annahme, daß die Mittäter van der Lübbes in den Reihen der KPD. zu suchen sind, wird bestärkt dadurch, daß van der Lubbe selbst Kommunist ist.
Die Behauptung der Angeklagten, die Kommunistische Partei verwerfe den individuellen Terror, ist abzulehnen. Entscheidend ist, daß es sich bei dem Reichstagsbrand nicht um einen individuellen, sondern um einen Massenterror handelt, der den Auftakt zum allgemeinen Aufstand bilden sollte. Auf ein Zurückweichen der KPD. nach der Uebernahme der Macht durch die NSDAP, am 30. Januar ohne den geringsten Versuch, das lange erwartete und erstrebte Ziel zu erreichen, ist unter keinen Umständen zu rechnen gewesen. Im Gegenteil, jetzt schien es zum letztenmal möglich dieses Ziel zu erreichen, solange nämlich man glaubte, daß die NSDAP, noch nicht fest im Sattel sitze. Wenn Dimitroff behauptet, die Reichsregierung habe nichts gegen diese kommunistische Absicht getan, so ist das nicht richtig. Sofort nach der Machtübernahme durch die NSDAP, hat der preußische Innenminister Maßnahmen vielfacher Art ergriffen.
Den Angrifssplan hat die KPD. seit Februar 1932 propagan- ^ distisch und ideologisch vorbereitst. Ueberall wurde der General- § streik für die nächste Zeit schon vorbereitet. In Würdigung der ! gerichtsbekannten Kiele der KVD zur Zeit der Reichstagsbrand- '
Kampf rrmMosenburg
Roman aus Oberschlesien von Johannes H ollst ein.
tSEA»rtsetzung. Nachdruck verboten.
Er ließ die Vergangenheit vor sich vorbeiziehen. Dichte daran, wie sich Lida mit dem Baron Berghammer zusammengefunden hatte.
Wie war das nur so plötzlich gekommen?
Er hatte diesen Berghammer nie leiden können, aber als ihn Lida bat, da gab er doch nach.
Seitdem . . war seine Meinung über seinen Schwiegersohn nicht besser geworden.
Und gar jetzt, als ihm seine Tochter mitteilte, was er längst schon ahnte . . er spielte.
Das Geschlecht der Berghammers?
Er sann nach und stellte in dem Augenblick fest, daß er eigentlich gar nichts über sie wußte.
Zur Hochzeit war von seinen Verwandten niemand dagewesen. Nur ein paar Freunde.
Kamerlingk empfand plötzlich das Bedürfnis, sich einmal näher über die Familie Berghammer, die in Westfalen ansässig sein sollte, näher zu erkundigen.
Er ries sofort den Direktor der Auskunftei Rappenmark an und übermittelte ihm telephonisch seine Wünsche.
Man versprach, binnen drei Tagen die gewünschten Auskünfte zu liefern.
*
Mitten in die Ernte schneite nun des Kommerzienrats Brief hinein.
Willfried las ihn gerade, als Gothe bei ihm stand.
„Gute Nachricht von Haus?"
„Wie mans nimmt! Meine Schwester kommt zu Besuch!"
„Nicht übel! Und sonst?"
„Sie will sich scheiden lassen!"
,-Ein vernünftiges Mädel!" sagte Hellmer trocken, daß Willfried lachen muhte.
stiftung hat der Senat feststellen müssen,'daß die Reichstagsbrand- , stiftung das Werk der KPD. gewesen ist. Es ist dazu festzustellen. daß es sich um eine strafbare Handlung im Sinne des Para- s graphen 81 des Strafgesetzbuches handelt. Denn Sie Handlung ist nach Angriff, Ziel und Zeit ein genügend bestimmtes hochverräterisches Unternehmen.
Torgler, Dimitroff, Poposf und Taness können nicht als überführt gelten Aber van der Lubbe hat unter der Mitwirkung unbekaunt gebliebener Täter gehandelt. Er hat Hintermänner gehabt, die mit ihm gearbeitet haben und die ihm auch oor- gearbeitet haben.
Abschließend stellt der Senatspräsident seit: Die Befugnis des Gesetzgebers zu einer nachträglichen Strafverschärfung in Abwsi- : chung von dem allgemeinen Grundsatz des Strafgesetzbuches steht j außer Frage, sofern nur, wie hier die Strafbarkeit der Hand- ! lung zur Zeit der Tat bestimmt war. Darnach war gegen den , Angeklagten van der Lubbe auf Todesstrafe zu erkennen und i ferner Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auszusprechen. Die ^ übrigen Angeklagten waren, als der Beteiligung an der Tat nicht . überführt, freizusprechen. s
Die Verkündung des Urteils im Reichstagsbrandstifter-Prozeß j erfolgte in Anwesenheit von Vertretern im Reich und der säch- : sischen Staatsregierung. Auch Reichsgerichtspräsident Dr. Bumke § befand sich als Zuhörer im Saal. Die Verkündung wurde mit s lautloser Stille ausgenommen. Insbesondere der zum Tode ver- ! urteilte Angeklagte van der Lubbe zeigte keinerlei Bewegung, s Er bot das Bild, wie man es von ihm während der ganzen, nun fast OOtägigen Verhandlung gewohnt war.
Das Urteil rechlskrrSM
Leipzig, 23. Dez. Das vom vierten Strafsenat gefällte Urteil im Reichstagsbrandstifter-Prozeß ist in allen seinen Teilen, also auch hinsichtlich der ersolgten Freisprechungen, mit dem Augenblick der Verkündung rechtskräfttg geworden. Es kann durch kein Rechtsmittel angesochten werden.
Die Haftbefehle gegen die im Ruchstagsbrandstifter-Prozeß freigesprochenen Angeklagten Torgler, Dimitroff, Poposf und Ta- neff sind durch das freisprechende Erkenntnis insoweit aufgehoben, als es sich um die gerichtliche Hast der Angeklagten handelte. Im Anschluß an die Urteilsverkündung ist nun diesen Angeklagten alsbald eröffnet worden, daß sie zur Verfügung des Reichs- innenministers gehalten und in Schutzhast genommen werden.
Mih dm Mil
Das Reichsgericht, ein Hort der Gerechtigkeit
Der Verteidiger Torglers hat in seiner Antwort auf die Strafanträge des Oberreichsanwalts dem Prozeß gegen van der Lubbe und Genossen eine Kennzeichnung gegeöen, die inzwischen von allen Seiten als richtig anerkannt und ! übernommen worden ist, daß nämlich dieser Prozeß zu ! einem Stück Geschichte geworden ist. Allerdings ist dieses s Stück Geschichte inzwischen zu einem umfangreichen Buch, s ja sogar zu einem riesigen Schallplattenarchiv geworden, in i dem nicht weniger als 7000 Platten lagern. Fast 60 Ver- ? handlungstage waren erforderlich, bis der Schlußpunkt un- ! ter die letzte Kapitelseite gesetzt werden konnte.
Nach den Anträgen, die die Anklagebehörde gestellt und begründet hatte, war es nicht zweifelhaft, daß van der Lubbe zum Tode verurteilt und die drei Bulgaren freigesprochen werden würden. Ueber die Ausländer kann man sich am ! kürzesten fassen. Sie sind in den Prozeß mit hineinverwickelt ! worden, weil eine Reihe begründeter Verdachtsmomente ' bestand, daß sie zum mindesten um die Vorbereitungen der Kommunisten gewußt haben. Ihre Freisprechung ist auch nicht wegen erwiesener Unschuld, sondern aus Mangel an hinreichenden Beweisen erfolgt. Immerhin hat der Prozeß doch genügend Einsicht in das unterirdische Kanalsystem gewährt, das sich unter alle Staaten Europas hinzieht. Man ! hat auch erfahren, wie die Tätigkeit eines so typischen Berufsrevolutionärs, wie es Dimitroff ist, eigentlich beschaffen ist. Allerdings ist der Eindruck ein anderer, als ihn Dimitroff wohl erwartet haben mag. Sein Auftreten vor Gericht, das zu wiederholten scharfen Zusammenstößen mit den Eerichtsherren geführt hat, war alles andere denn imponierend. Im Gegenteil verschärfte er je länger je mehr die Abneigung nicht nur gegen seine Person, sondern auch gegen die angeblich von ihm verfochtenen Ideale, wenn man beim Kommunismus überhaupt von Idealen sprechen darf. Im übrigen hatte der Reichsminister Dr. Göbbels durchaus recht, wenn er bei seiner Zeugeneinvernahme von Dimitroff und leinen Kumvanen als kleinen kommunistischen
„Stimmt schon! Der Mann meiner Schwester ... ein Baron . . von Berghammer!"
„Von Berghammer? Klein, sieht aus wie eine aus- getrocknete Zitrone . . . ausgezeichneter Polospieler! Sonst versteht er nichts."
„Das ist er! Kennst du ihn?"
„Ja! Ra, höre mal, das ist ja eine Spielratte! Den habe ich mal im Spielklub getroffen."
„Spielst du auch?"
„Nee, mir geht's wie dir. Mich langweilts. Brauchst keine Sorge zu haben. Ich habe von deinen 45 Mille nicht einen Groschen dazu verwendet."
„Aber, Hellmer!"
„Also das ist der Gatte deiner Schwester! Wenn sie sich von Berg-Hammer scheiden lassen will . . dann verstehe ich das. Ist deine Schwester hübsch?"
„Das kommt auf den Geschmack an. Die meisten würden sie hübsch finden. Ich auch!"
„Und heißt?"
„Alida! Abgekürzt Lida!"
„Brr! Alida . . so heißt allenfalls ein Pferd, aber nicht ein hübsches Mädchen. Du, wenn sie kommt, ich taufe sie um."
„Meinetwegen, aber . . dann sollst du auch die Ehre teilhaftig werden und sollst sie abholen."
„Gemacht! Wann kommt sie?"
„Mit dem Abendzug. Du fährst mit dem Jagdwagen, spannst die beiden Jucker an und nimmst dir den Janke mit.
„Schön, ich werde mich in Schale schmeißen!"
Als Gothe nach Rosenburg kam, da lieh er, da er Zeit hatte, erst vor dem Wirtshaus halten.
Neugierig musterte ihn alles, als er in der Gaststube Platz nahm. Der Wirt „Zum Lamm", der Gemeindevorstand, reichte ihm die Hand.
„Geben Sie uns auch mal die Ehre, Herr Inspektor!"
„Jawohl, mein bester Kusche! Sie wissen ja, Ernte! Da heißt's austrumpfen, das wäre gelacht."
Agitatoren sprach, die gär nicht die Beachtung verdienten, die sie durch die Einbeziehung in diesen Prozeß plötzlich vor der Welt erlangt haben. Sie sind freigesprochen worden und werden Deutschland verlassen. Wir haben auch wahrlich keine Sehnsucht, solche Gäste fürderhin bei uns zu sehen.
Auch das Problem vanderLubbeist einfach. Er hat die Tat begangen und sie auch von Anbeginn eingestanden. Daß dennoch auch heute noch Rätsel diesen merkwürdigen Menschen umwittern, ist letzlich seine eigene Schuld. Warum hat er nicht gesprochen, warum hat er nicht die Fäden aufgedeckt, die zweifellos zwischen ihm und anderen Gesinnungsgenossen bestanden? Hat er sich opfern wollen, oder ist er — auch diese Möglichkeit besteht — durch Zufall das Opfer eines Parallelanschlages geworden, bei dem er übrig blieb? Hat er sich bewußt für andere eingesetzt, oder ist er gar verraten worden? Rätsel über Rätsel, Fragezeichen über Fragezeichen. Wir wissen die Lösung nicht. Wenn er nicht noch in der letzten Stunde seines Lebens den Mund öffnet, wird er das Geheimnis mit ins Grab nehmen. In der Kriminalgeschichte steht sein Name fortan neben dem Herostrats, der den Tempel der Diana in Brand steckte, um seinen Namen der Nachwelt zu überliefern. Aber das ist ein gar trauriger Ruhm, um den niemand >hn oder van der Lubbe, oder wer sonst durch ein weltbewegendes Verbrechen sich bekannt gemacht hat, beneiden wird. Daß sein Verbrechen mit dem Tode bestraft wird, ist die einzige, aber gerechte Sühne für die schwere Schuld, die er auf sich geladen hat. Der neue Staat kann nur 'einen Willen haben, den der Vernichtung seiner Feinde. Mit Humanitären Theorien, wie sie in der Vergangenheit üblich waren, kann dieser Staat nicht bestehen. Er muß hart sein uin seiner selbst und um des deutschen Volkes willen, das sich diesen Staat geschaffen hat.
Das Reichsgericht hat sich hinsichtlich des einzigen deutschen Angeklagten den Anträgen des Oberreichsanwalts verschlossen und ist zu einem Freispruch Torglers gekommen. Man hat in den letzten Tagen in allen juristischen und politischen Kreisen bereits angenommen, daß es zu diesem Freispruch kommen werde, zumal auch Torglers Verteidiger, Dr. Sack, der selbst Nationalsozialist ist, in seinem Plädoyer darauf verwiesen hatte, daß die Ergebnisse der Beweisaufnahme für die Mitschuld Torglers nicht absolut schlüssig seien. Infolgedessen hatte Dr. Sack für Freispruch plädiert. Mit diesem Urteil hat das Reichsgericht anerkannt, daß eine tatsächliche Verbindung Torglers mit dem Verbrechen van der Lübbes nicht bestanden hat. Daß dennoch Torgler mit einem großen Ausmaß ideeller Schuld belastet ist, unterliegt nach dem Verhandlungsergebnis keinem Zweifel Mag er noch so sehr von van der Lubbe abrücken, eins steht doch außerhalb allen Zweifels, daß er und seine Gesinnungsgenossen keinen Augenblick gezögert hätten, die Früchte der Volkserhebung einzuheimsen, wenn die Flammen des Wallot-Baues das Fanal zum Bürgerkrieg gegeben hätten, und dieser für die Kommunisten günstig ausgegangen wäre. Es ist zweifellos ein Verdienst der Prozeßführung, daß sie durch die Durchführung der Anklage gegen Torgler nicht nur dem deutschen Volke, sondern auch der ganzen Welt das wahre Antlitz des Bolschewismus enthüllt hat. Wenn das Gericht dennoch zu einem Freispruch gekommen ist, so ist dies aus formalen Rechtsgründen geschehen, wodurch wieder einmal der Welt der Beweis erbracht worden ist, daß die deutsche Rechtsprechung objektiv und gerecht ist Das höchste deutsche Gericht hat sich, all^n äußeren Stürmen zum Trotz, auch m diesem Prozeß wieder als das erwiesen, was sein Ruhm und Stolz war und ist, als ein Hort der'Gerechtigkeit und ernstlicher Wahrheitsforschung.
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Die Ausnahme des Leipziger Urteils
NSK. sagt: Leipziger Fehlurteil
Die Nationalsozialistische Partei-Korrespondenz schreibt: Das Urteil im Reichstagsbiandstiftervrozetz ist nach dem Rechtsempfinden des Volkes ein glattes Fehlurteil. Wir können uns diese formal-juristischen Gründe des Gerichts nicht zu eigen machen. Wenn Vas Urteil nach dem wabren Recht, das in Deutschland wieder seine Geltung haben soll, und im Volksemvnnden seine Wurzeln bat. gesprochen worden wäre, hätte es anders gelautet. Wenn man überbaurn von einem iür das deutsche Volt positiven Ergebnis dieses Prozesses sprechen will, so kann höchstens Angewiesen werden auf vre eindrucksvolle Widerlegung der verleumderischen Behauptungen, mit denen die antideutsche Ereuel- pravaganda gerade den Reichstagsbrand zum Anlaß beisviello-
> „Ja, an Arbeit mangelt's nicht! Wie machen sich denn die Soldaten?"
„Ausgezeichnet! Wissen Sie was, lieber Kusche, es sind ja alles Kräfte aus der Landwirtschaft. Die verstehen en Kram. Und da unsere Küche prima, prima ist . . da klappt auch der Laden."
„Freut mich! Freut mich! Der Brucks, der ist doch nun beim Waslewski, nich?"
„Stimmt!"
„Dem Waslewski seine Tochter ist doch da. Ein hübsches Mädchen. Hier im Dorfe meinen sie. . . der junge Herr auf Rosenburg ..."
„Werden ein Paar! Lieber Vorstand, da haben die ' Leute keine schlechte Nase! Alle Achtung! Kann passieren."
Kusches Aenglein funkelten neugierig.
Er beugte sich nieder und schenkte zwei Schnäpse ein.
„So, da ist wohl bald Hochzeit?"
„Keine Ahnung, mein Bester! Na, Prost! Was ist denn das für eine Sorte? Brrh! der feuert aber!"
Kusche lachte und schlug sich auf die Schenkel.
„Selbstgemischt! Wir nennen ihn ,Feuerwehr'!"
„Der hat den Namen in der Tat! Donner und Doria, der treibt einem ja das Wasser aus den Augen. Ja, der Brucks . . um noch einmal auf ihn zu sprechen zu kommen. Ich glaube, der Mann war nicht so, wie er sein sollte."
„Aber er galt Loch als so tüchtig!"
Der Wirt senkte seine Stimme.
„Ja, trotz aller Tüchtigkeit hat er doch nichts rauswirtschaften können."
„Sie werden's?"
„Aber feste! Sagen Sie mal, wie' schätzen Sie die Ernte in diesem Jahre, besser oder schlechter als im vorigen Jahr«?
Der Wirt überlegte und sagte dann: „Es muh dieselbe Ernte sein. Voriges Jahr, da is' an den nassen Stellen n' ht viel gewesen, dies Jahr um so mehr. Es muß sich die Waage halten."
(Fortsetzung folgt.)