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Berlag n. orrantw. LchriMsitungi Theodor rach. Bilübad i. Schw., Stlhrlmftr. liS, Tel. 47». — Bohnungi Billa Hubertus
Nummer
Zrs«ruk L7N
Freitag den 15. Dezember 1933.
Fernruf 47S
68. Jahrganc
Zer öttllstütkss i>es gdemiGliWiilts
MeOllse gegen Arg!» rnill Mb«
Leipzig, 14. Dez. Der Laudgerichtsdirektor Parrisius schloß am Mittwoch abend init dem Hinweis darauf, daß van der Lubbe sowohl der Brandstiftung in vier Fällen als auch des Hochver- - rats für überführt zu gelten habe. Er beendete seine Ausführungen wörtlich van der Lubbe ist in vollem Umfange im Sinne der Anklage für schuldig befunden und Sie Strafe ist sesizufctzcn, die allein nach dem Gesetz zulässig ist, die allein auch der ungeheure» Schwere des Verbrechens gerecht wird.
Die Anklage gegen Torgler
Am Donnerstag erhielt Oberreichsanwalt Werner das Wirt zur weiteren Begründung der Anklage. Er erklärt, untersuchen zu wollen, ob die Annahme der Anklage zutresfe, daß die Mit- täter van der Lübbes die Angeklagten Torgler, Dimitroff, Poposs und Taneff, gewesen seien. Personen, so hebt er hervor, die unmittelbar Kenntnis davon erhalten haben, daß diese vier Angeklagten bei der Tat zugegen waren, sind nicht vorhanden, van l der Lubbe ist am Tatort festgenommeu worden Die übrigen hat man dort nicht gesehen Ihre Schuld kauu deshalb nur nachgewiesen werden durch Umstände, die darauf hindeuten, daß sie mit der Tat in Verbindung stehen müssen.
Zu wessen Nutzen ist, so muß mau nach einem alten kriminalistischen Grundsatz fragen, die Tat begangen worden, d. h. wem sollte sie zugute kommen? Entscheidend ist nicht, ' was für den Täter schließlich und endlich bei der Tat heraus- i gekommen ist, sondern was er erreichen konnte und wollte. Natürlich kamen bei dem politischen Charakter des Delikts nicht private, sondern politische Vorteile in Betracht. Da die An- : geklagten alle Kommunisten sind, wird die Frage so zu stellen s sein: Hatte die Kommunistische Partei ein Interesse an der Tat ! und konnte sie nach verständigen Erwägungen unter Verücksichti- ! güng der damaligen politischen Lage eine» Vorteil für sich und i ihre Ziele erwarten? Diese Frage, so ruft der Oberreichsanwalt s aus, ist meines Erachtens unbedingt zu bejahe». Die Partei hat versucht, den Bürgerkrieg herbeizuführen. Es bestand nach der - Machtergreifung durch die Nationalsozialisten für sie die letzte z Möglichkeit, unter gewissen Umständen doch noch zu einem i Siege zu kommen Es war eine Lebensuotweudigkeit für die i Kommunistische Partei, zu versuchen, durch einen Handstreich doch - noch die Macht an sich zu reißen. Selbst wenn die Partei in j Rechnung stellte, daß sie keinen Erfolg hatte, so bestand immer ! noch die — später auch reichlich ausgenutzte — Möglichkeit, die s Tat dem politischen Gegner, den Nationalsozialisten, anzudichten. Wenn beide Erwägungen fehlgeschlagen sind, so ändert das z nichts an der Tatsache, daß solche Erwägungen angestellt wurden. I
Neben der Frage „Zu wessen Nutzen", kommt der zweite juri- ^ stische Grundsatz in Betracht, daß mau sich fragt: Wer ist zur Zeit s der Tat oder kurz vor- oder kurz nachher am Tatort gesehen worden? Damit kommen wir auf die Abgeordneten Torgler und Könen, von denen Könen flüchtig iä und nur aus diesem Grunde nicht mit auf der Anklagebank sitzt.
Der Oberreichsanwalt beschäftigte sich zunächst kurz mit der Persönlichkeit Torglers und fährt dann <ort: Der Verdacht fällt auf Torgler, weil er sich kurz vor der Tat im Reichstag aufgehalten hat. Wir wissen, daß er vormittags gegen 11 Uhr im Reichstag eingetroffen ist und abends ungefähr zwischen 8.39 und 8.4S Uhr den Reichstag wieder verlassen hat. Nun wäre die Tatsache, daß Torgler am 27. Februar sich ununterbrochen im l Reichstag aufgehalten hat, allein noch nicht auffallend. Es muß s aber berücksichtigt werden, daß als Mittäter neben Torgler der s kommunistische Abgeordnete Könen in Betracht kommt, der : sich an diesem Tage ungewöhnlich ausfallend benommen hat. Ein auffallendes verdächtiges Verhalten des Mittäters Könen muß also auch den Mitangeklagten Torgler belasten. Es ist durch Zeugenaussagen festgestellt worden, daß Könen beim Betreten des Reichstages offensichtlich bemüht war, nicht erkannt zu werden.
In Ausführung Uber die Mitschuld des Angeklagten Torgler an der Inbrandsetzung des Reichstagsgebäudes erklärte der Oberreichsanwalt: Durchschlagend aber gegen Torgler ist aus-nführcn:
Er ist nicht nur kurz vor der Tat am Tatort gewesen, sondern er ist auch kurz vor der Tat mit dem Täter selbst gesehen worden.
Die nationalsozialistischen Reichstagsabg. Karwahne und Frey und der österreichische nationalsozialistische Landcs- betriebszelleuleiter Kroyer haben mit Bestimmtheit erklärt, Torgler und in feiner Begleitung van der Lubbe gesehen zu haben und zwar im Vorrauin zum Sitzungssaal des Haushalrs- ausschusses. Die Versuche Torglers. einen Beweis dafür zu erbringen, daß er nicht mit van der Lubbe zusammengeweseu sei, sind restlos gescheitert. Es muß daraus unbedingt der Schluß gezogen werden, daß er einige Stunden vor der Tat mit dem Täter zusammengewesen ist.
Torgler ist aber von denselben Zeugen auch mit Poposs am Nachmittag des Tages gesehen worden. Andere Zeugen haben Torgler im Vorraum mit einer fremden Person gesehen. Einigen siel Torglers bleiches Gesicht sein enges Zusamincnsitzen mit der Begleitperson und plötzliches Äbbrcchen des Gesprächs auf.
Zu den vorgetragenen Vewwsmomeuten kommt noch ein weiteres, nämlich die Aussage des Zeugen Erothe Dieser Zeuge hat verhältnismäßig spät im Verlause des Verfahrens Bekun-
Jm Reichstagsbrandst-fLer-Prozeß beantragte der Obcr- rerchsanwalt gegen die AngeklKZGn van der Lubbe und Torgler die Todesstrafe, gegen die drei Bulgaren Freispruch.
Das Neichsgesetzblatt kerössentlicht eine Abänderung der Reichshaushirltsortnung, durch die diese den Bedürfnissen der Länder anZspatzt wird. Außerdem yoird die Einrichtung des Neichssparkommlssars ausgehsbeu.
Für Preußen ist ein Errichtnnzs- und Erwciterungsver- bot für Schank- und Gastwirtschaften bis zum 1. Oktober 1934 eingesührt worden.
Zum schweizerischen Bundsspräsidenten für 1934 wurde Bunöesrat Pilct-Golaz gewählt.
Der NeichsWirtschaftsminister. dsr ern-ge Tage in England weilt, machte am Donnerstag bei MacLonatd und seinem Außenminister Besuch. ""
Zn Paris ist der tschechische Außenminister Dr. Venesch eingetroffen und verhandelte mit Paul Lioncour.
Auf dem Lloyddampser „Stuttgart" wurde in Bremerhaven in Anwesenheit zahlreicher führender Persönlichkeiten eine Schule für erwerbslose Seeleute eröffnet. Etwa 359 er- werh-loss Seeleute werden hier durch Fachleute weitergebildet.
düngen gemacht, die geeignet sind. Poposs und Lorgler aufs schwerste zu belasten.
Zu den ausschlaggebenderen Verdachtsmomenten, die eine Belastung Torglers ergeben, gehört, so erklärte der Oberreichsanwalt u. a. weiter, sein Verhalten am Abend des Brandes in dem Aschinger-Lokal in der Friedrichstraße. Hier, wie auch später, ist verschiedenen Zeugen ausgefallen, daß die Nachricht vom Reichstagsbrand auf die kommunistischen Abgeordneten nicht einen solchen Eindruck machte, daß man hätte annehmeu können, sie erführen erst jetzt von diesem Brande. Nicht zu übersehen ist, so betont der Oberreichsanwalt, daß Torgler nicht in seiner Wohnung in Karlshorst, sondern bei dem Parteisekretär Kühne übernachtet hat Ich glaube auch das als Verdachtsmoment bewerten zu können. Seine Furcht vor angeblichen Ueberjallen scheint eher eine Furcht vor Verhaftung gewesen zu stein. Torgler ist ferner von dem Major Weberstedt einige Tage vor dem Brand nahe den kommunistischen Fraktisnsräumen mit dem Kisten tragenden van der Lubbe und in t Taneff gesehen worden Was die Aussagen des Zeugen Leöetinan» anlangt. d,'r zwar erheblich vorbestraft ist. trotzdem aber in seinen Bclnndunaen nicht unglaubwürdig erscheint, so Hai sich ergedea das: Tor-?:?! ihn schon 1931 angestiftci haben soll ö-senilich,? Gebänd- an.;-:, stecken. Nach der Auszählung der Momente die in: c->>: Be:e.- ligung Torglers an der Reickstagsbrandsiiffnng dir e>»>:
Mitwisserschaft sprechen, söhn der O-erreuwnss saU z'-.e Be- weis des hochverräterischen Charakters sonstiger Handlungen Torglers den von Torgler verfaßten Artikel im „Roten Wähler" vom Februar 1933 an. der unier der Ueberschrift „Nicht abwar- ten, sondern handeln", statt des Mittels des legalen Kampfes die außerparlamentarische Gewaltanwendung empfahl. Die Ver- öfsentlichung dieses Artikels sowohl wie Torglers Verhalten bei den Verhandlungen zur Herstellung der Einheitsfront erfüllen bereits den Tatbestand der Vorbereitung des Hochverrats.
Wenn ich alles das. was ich hier vorgetragen habe, zusammenfasse, so komme ich zu dem Ergebnis, daß der Angeklagte Torgler an dem Reichstagsbrand als Täter in irgend einer Form beteiligt ist. Aus der Tatsache, daß das Zusammeusein Torglers mit Lubbe geleugnet wird, läßt sich überhaupt ein anderer Schluß nicht ziehen als der, daß dieses Zusammensein ein Ziel hatte, das das Licht der Oessentlichkeit scheute, und aus der Tatsache, daß einer der beiden Beteiligten kurz daraus den Reichstag an- gezllndet hat, ist somit der Schluß zu ziehen, daß der andere Teil bei dieser Besprechung von dieser Tat gewußt hat, sie ge> billigt hat und an ihr als Täter beteiligt ist.
Es ist gestern die Frage der Mittäterschaft oder der Nebentäterschaft erörtert worden. Nebcntäterschaft kann in Frage kommen für van der Lubbe. denn ich kann mir denken, Laß van der Lubbe geglaubt hat. daß er der alleinige ist, der diesen Brand legt und ich kann mir denken, daß man ihm diesen Glaube» gelassen hat. Diese Erwägungen könnten dazu führen, daß mal, bei van der Lubbe nicht ein Zusammenwirken mit anderen Personen aunimmt. Wohl aber ist vollkommen ausgeschlossen, daß diese Mitwirkung nicht bei Torgler Vorgelegen hat, daß bei ihm nicht ein bewußtes Zusammenwirken mit der Täterschaft van der Lübbes vorliegt.
Ohne einen eigentlichen Strafantrag zu stellen, hat der Ober- reichsanlvcilt in seiner Anklagerede gegen Torgler erklärt, er halte ih» für schuldig nnd überführt der vollendete» Brandstiftung im Sinne der Paragraphen 3VK Abs. 2 und 397 Abs. 2 mit dem Ziele, die Mitglieder der KPD. zum alsbaldigen Losschlagen zu veranlassen, also unter der Begünstigung des Brandes einen Aufruhr herbeizüführen.
Die Anklage gegen die Bulgaren
Der Oberreichsanwalt gab dann eine Schilderung der kommunistischen Tätigkeit der Angeklagten Dimitroff. Porosf und Taneff. Dimitroff habe, obwohl er überzeugter Kommunist war, aus durchsichtigen Gründen immer wieder versucht, den Bürgerlichen herauszubausch-en und habe alle möglichen Schwindeleien über seine Person verbreitet. Was er in Deutschland trieb, habe man nicht genau festgestellt. Er gebe lediglich ein zweimaliges Zusammentreffen mit Münzenberg zu den er auch nur für die Sache der Emigranten gewonnen haben wolle. Daß diese harmlose Darstellung zutresfe, sei sehr wenig wahrscheinlich. Poposs habe in der Voruntersuchung alles getan, um die Untersuchungsbehörde auf falsche Bahnen zu lenken. Man müsse annehmen, daß ganz andere als die von ihm angegebenen harmlosen Gründe für seine Reise nach Deutschland maßgebend gewesen seien. Verdächtig sei auch, daß ihm in Berlin mehrere Wohnungs- und Arbeitsräume zur Verfügung gestanden haben. Taness sei ebenfalls über Moskau nach Deutschland gekommen. Es müsse aufsallen, daß alle drei bulgarischen Angeklagten sich gerade zu einem Zeitpunkt in Deutschland zusammenfanden, in dem sich hier ganz Besonderes ereignete und es sei einigermaßen verdächtig, daß alle drei sich zusammeufanden. ohne eine glaubhafte Erklärung für ihren Aufenthalt in Deutschland beibringen zu können.
Für eine Beteiligung Poposfs am Reichstagsbrand seien zwei Momente von besonderer Bedeutung. Einmal die Bekundung des Zeugen Grothe und zum anderen die Tatsache, daß Poposs am Brandtage am Reichstag gesehen worden sein soll und zwar in Begleitung Torglers. Der Oberreichsanwalt verweist weiter auf Zeugenaussagen, wonach Taness mehrfach im Reichstag gesehen worden sei. Wenn die Brücke, die zu den angeklagtcn Vulgaren führe, nicht tragbar sei, sei ein sicherer Beweis da-ür, Laß die Angeklagten mit der Reichstagsbrandstiftung etwas zu tun hätten, nicht zu führen. Alle Umstände seien aber wohl geeignet, einen erheblichen Verdacht auch gegen die bulgarischen Angeklagten zu begründen, daß sie Dinge betrieben bätien, die mit der Vorbereitung der Revolution in Deutschland zu ru» hatten.
Todesstrafe gegen van der Lubbe und Torgler bcan'razt Dann beantragte der Oberreichsanwalt gegen den Hauptange- klagten vanderLubbedie Todesstrafe wegen des fortorf:^-:-» Verbrechens des Hochverrats in Tatelnhe'r mit dem dr sic hen Verbrechen schwerer Brandstiftung und > z» Versuchs de: e »- sachen Brandstiftung. Außerdem beantrag,: der Oberreichsm malt Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte aus Lebensdauer.
Der gleiche Antrag richtet sich gegen Torgler, der ebenfalls unter den gleichen Umständen zum Tode und zu n dauernden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt werden soll.
Die drei bulgarischen Angeklagten Dimitroff, Po- poff und Taneff sollen von der Anklage des fortgesetzten H§chr:r- rats in Tateinheit mit Brandstiftung aus Mangel an Beweisen sreigesp rochen werden.
Der Verteidiger hat das Wort
Nach der Pause beginnt Rechtsanwalt Dr. Seuffcrt sein Plädoyer für die drei bulgarischen Angeklagten. Der Alibi-Beweis sür Poposs und Taues sei zwar nicht schlüssig gesungen, aber die Beweisaufnahme habe doch die Angaben der beide» über ihren Aufenthalt am Vrandtage gestützt und jedenfalls nichts sür ihre Schuld ergeben Von Dimitroff stehe ja fest, daß er am Brand- j tage nicht in Berlin war. Der Angelpunkt der ganzen Anklage s gegen die Bulgaren, die Aussage» des Zeugen Helmer, enthalte s eine ganze Reihe von Irrtümern. Ter Verteidiger sucht dann l diese im einzelnen uachzuwciseu.. Daß die Angeklagten in Ber- ! dacht gerieten, daran waren sie selbst schuld, da sie zunächst 'chan- > tastische und offensichtlich unrichtige Angaben über ihre Tätigkeit ! und den Aufenthalt in Deutschland machten.
! Die Aufnahme der Anträge auf Todesstrafe durch die
Angeklagte»
Leipzig, 14. Dez. Der Angeklagte van der Lubbc^blieb. während der Oberreichsanwalt die Todesstrafe für ihn bcanu.'.ge. vollkommen unberührt von dem. was um ihn vorging. in winer gewohnten, tief zusammcngesunkenen Stellung sitzen. Au Torg- ' ler zeigte nichr die geringste Bewegung. Ebenso blieben ^ie bulgarischen Angeklagten vollständig ruhig. Selbst Dimilresi uo.erlief; beim Antrag aus Freispruch seine Zwischcnbemeria
Die Mle in Europa
Nach Meldungen aus Ost- und Nord-Europa, sowie aus Italien, hatte die Kälte stark zugenommen. In Wolhynien und Ostgalizien wurden 3ö Grad gemessen: in den Dörfern frieren die Brunnen ein. Der Frost fordert zahlreiche Opser.
Auch Italien ist in den Bereich der Kältewelle gelangt. Zn Genua liegt der Schnee 20 Zentimeter hoch. In Triest iit Lei gänze Straßenbahn- und Wagenverkehr Lurch Schneeiällc lahnu Megt. In. Bozen zählt man minus 10 Grad, in Verona minus 7, in Florenz minus 6. in Mailand minus 4. In Mailand