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Nummer 258

Fernruf 47S

Samstag den 4. November 1S33.

Fernruf 479

68. Jahrgang.

Der UeWWsSkllllWzetz

Dimilrosf für drei Tage ausgeschlossen

Berlin, 3. Nov. Nach eintägiger Unterbrechung wird die Ver­handlung heute fortgesetzt. Als erste Zeugin wird die auf Antrag der Verteidigung geladene Iran Weih aus Moskau vernommen, die in deutscher Sprache und in der religiösen Form den Zeugen­eid leistet. Sie kenne Popoff seit Anfang Februar 1932; er habe mit seiner Ehefrau drei Monate bei dem Ehepaar Weiß in einer Sommervilla in Tamilino, einem Vorort Moskaus, unter seinem Parteinamen Petkoff gewohnt.Oberreichsanwalt Werner: Es ist sonderbar, daß die Zeugin nicht darüber sprechen will, was Popoff in Moskau tat. Ihr Mann ist doch auch Kommunist? Zeugin, deren Angaben immer unbestimmter werden: Er lebt unter einem Parteinamen (Weiß) in Moskau. Oberreichsanwalt: Wie heißt er denn eigentlich? Trotzdem der Oberreichsanwalt die Zeugin darauf aufmerksam macht, daß sie sich eines Meineids schuldig mache, wenn sie einen falschen Namen angebe, verweigert sie die Nennung des richtigen Namens. Tanneff kenne sie nicht; Dimitroff habe sie einmal in Moskau gesehen.

Dimitross wirft der Anklagebehörde in ungehörigster Form grobe Unkenntnis" der Verhältnisse in Sowjetrußland vor. Vom Vorsitzenden zur Ordnung gerufen, sagt Dimitroff:Sie müssen noch viel lernen, Herr Oberreichsanwalt!" Aus Beschluß des Senats wird Dimitross für Freitag und die beiden solgenden Ver- haiidluugslage wegen ganz grober Angehörigkeit ausgeschlossen und protestierend aus dem Saal geführt.

Dis nächste Zeugin, Frau Arbore aus Moskau, angeblich ihr richtiger Name, sagt aus, sie habe Popoff unter diesem und unter dem Namen Petkoff gekannt; als ihren Flurnachbar habe sie ihn von Mitte September bis Ende Oktober in Moskau gesehen.

Konditormeister Michalski gibt an, die drei bulgarischen Angeklagten seien in seinem Haus in Berlin vielfach ein- und ausgegangen. Dimitroff habe er vom Spätsommer 1932 bis Anfang 1933 häufig gesehen, den Taneff seit Marz 1932 bis Anfang 1933. Vorsitzender: Taneff soll aber doch nach dem Vermerk in seinem Paß erst am 24. Februar 1933 in Berlin angekommen sein. Weitere Angaben kann der Zeuge nicht machen.

In der Nachmittagssihung sagt zunächst der Kölner Heyka, der in der Konditorei des Zeugen Michalski tätig ist, aus, er Hütte im Februar d. I. Poposs und Dimilrosf ab und zu im Lase sitzen sehen. Dimitroff vielleicht 2- oder 3mal und einmal in den oberen Räumen auch Taneff. Popoff und Dimitroff seien teils emzeln, teils zusammen gekommen. Bei der Gegenüberstellung, die im Laufe der Voruntersuchung ersolgte, hat er angegeben, es seienganz bestimmt" diese beiden gewesen. Als nächste Zeu­gin wird Frau Anna tzarkung gcb. Müller aus Berlin ver­nommen. Sie war bis zum August 1929 Mitglied der kommu­nistischen Partei und der Roten Hilfe. Sie sagt aus: Ich habe Dimitroff als Vertreter der nach Deutschland gekommenen bul­garischen Emigranten hier kennen gelernt. Dimitroff erbat von der Roten Hilfe Unterstützung für diese bulgarischen Emigranten. Er wohnte hier nicht unter dem Namen Dimitroff, sondern führte einen anderen Namen. Ich habe ihn damals mehrfach gesehen und habe ihn nach den Bildern in den Zeitungen sofort wieder erkannt. Im August 1929 bin ich aus der Roten Hilfe und aus der Partei ausgetreten, weil in bezug auf die Emigranten viele Dinge vorkamen, die mir nicht paßten." Weiter äußert sich die Zeugin, daß ihr auch der Angeklagte Popoff bekannt sei. Popoff habe in Berlin bei ihrer Freundin, einer Frau Rischkowski, ge­wohnt. Die Zeugin hat ihn damals mehrfach gesehen und auch bei der Gegenüberstellung wiodererkannt. lieber den dritten bul­garischen kommunistischen Angeklagten Taneff erklärt die Zeugin, bei der Roten Hilfe habe im Jahre 1928 ein Bulgare als Schuh­macher gearbeitet. Tanneff komme ihr so furchtbar bekannt vor, daß sie glauben möchte, er sei dieser Mann.

Die Zeugin macht dann die aufsehenerregende Mitteilung, daß sie sich bedroht fühlt. Sie war bereits am Mittwoch als Zeugin vorgeladen. Aus dem Verhandlungszimmer seien zwei Männer herausgekommen, von denen der eine im Vorbeigehen äußerte: Prügel wären die beste Strafe dafür." Bei einem zweiten Vorbeigehen habe dieser Mann, den die Zeugin als einen höheren Angestellten derRoten Hilfe" wieder erkannt hat, dieselbe Be­merkung gemacht.

BerwdW der KMrkWMMks

Berlin, 3. Nov. Das Reichsgesetzblatt veröffentlicht die Durch­führungsbestimmungen zum Reichskulturkammergesetz. Mit der Errichtung der Reichskulturkammer und der ihr angegliederlen sieben Einzelkammern (bildende Künste, Musik, Theater, Schrift­tum, Presse, Rundiunk und Film) wird für die Berufe des Kultur­lebens der ständische Ausbau durchgeführt. Die Verkündung er­folgt durch einen feierlichen Staatsakt, der am Mittwoch, den 15. November, mittags 12 Uhr, in der Philharmonie veranstaltet wird. Zugleich wird Reichsminister Dr. Göbbels die Führer der Kammern ernennen.

Bei der Schaffung der Reichskulturkammer wurde darauf Be­darf genommen, soweit wie möglich auf dem Bestehenden auf­zubauen. Es sind deshalb die bestehenden Verbände zum Teil mit, zum Teil ohne Aenderung ihres bisherigen Wesens in die Kammer eingeMdert worden. Sie werden mit dem Charakter

Reichsminisker Dr. Flick sprach am Freitag abend in einer Massenversammlung in den Deutschen Werken in Kassel-Bstten- hausen vor der kurhessischen Bevölkerung.

. ZurParole des Tages" sprechen am Sonntag, S. November, im Programm der Junkstunde um 15.15 Uhr Hans Grimm und um 18 Ahr Vizekanzler von Popen.

Die Reichsregiernng rückt von Ewald Banses kriegsbuch Raum und Volk im Weltkrieg" energisch ab; das Buch wurde ! beschlagnahmt.

Im Namen der in Berlin versammelten Führer der deutschen Landeskirchen sandte der Reichsbischof Telegramme an den Reichs­präsidenten und den Führer, in dem er ihnen treue Gefolgschaft in den ernsten Schicksalstagen des Volks gelobt.

Wie die T.-A. erfährt, wird im Reichstagsbrandstifter-Prozeß am Samstag vormittag g.30 Uhr der preußische Ministerpräsident Hermann Göring als Zeuge erscheinen.

Die Strafrechtsreform beginnt; die Kommissionen haben in dieser Woche ihre Tätigkeit ausgenommen.

Die deutsche Gruppe des Pen-Llubs erläßt einen Aufruf, in dem sie ein begeistertes Bekenntnis zu Adolf Hitler ablegt.

In einem Aufruf fordert der Stahlhelmlandesführer für Würt­temberg und Hohenzollern die Stahlhelmkameraden auf, am 12. November für den Friedenswillen, die Ehre und die Gleich­berechtigung der Nation einzutreten und dafür zu werben, daß an diesem Tag das ganze Volk sich hinter die Regierung stellt.

Die Regierungskommission das Saargebiets hak den Mitglie­dern des Landesrats den Entwurf einer neuen Verordnung zu­gehen lassen, der u. a. das Tragen von Parteiabzeichen und llni- formteilen verbietet.

Die belgische Regierung beabsichtigt, den Beamten die Zu­gehörigkeit zu Parteien und Organisationen zu verbieten, deren Gesinnung sich gegen die Einheit Belgiens richtet.

Der belgische Militärhaushalt beträgt 870 Millionen Franken.

Wie verlautet, beabsichtigt der amerikanische Botschafter in Paris zurückzukreken.

Die Lage im amerikanischen Farmerskreikgebiek ist sehr bedroh­lich; es kam bereits zu Bombenanschlägen, Aeberfällen und blutigen Zusammenstößen zwischen Polizeibeamten und Farmern.

Der arabische Vollzugsausschuß in Palästina hat beschlossen, den Generalstreik abzubrechcn.

und den Befugnissen der öffentlich-rechtlichen Kammern aus­gestaltet. Die bereits bestehende Filmkammer bietet hierbei die Vorlage. Als Vorbild wird das einzige umfassende Gebilde, das hier bereits als Arbeitsgemeinschaft der deutschen Presse besteht, als Grundstock verwendet, um auf ihr die Reichspressekammer aufzubauen. Zunächst sind die Kammern bewußt unvollkommen. Aufgabe der Vereinigungen soll es nun sein, sich die noch fehlen­den Aachverbsnde anzugliedern. Im Anschluß an die Verkündi­gung erfolgt die Inkraftsetzung der Verordnung zunächst nur zum Teil, da in erster Linie das Organisationswerk beginnen muß. Etwa zwei bis drei Wochen später werden die Befugnisse der Kammern in Kraft gesetzt. Voraussetzung dafür, daß jemand, der nicht als Unternehmer, sondern als Angestellter in die Kultur­kammern hineingehört, ist, daß er selbst eine Sullurtäligkeit aus­übt. Kaufmännische und Büroangestellte, sowie Arbeiter werden von diesem Gesetz nicht erfaßt. Wer von der Aufnahme als Mit­glied ausgeschlossen wird, verliert auch das Recht zur Berufs­ausbildung.

Nach der Durchführungsverordnung muß jeder, der bei der Erzeugung, der Wiedergabe, der geistigen oder technischen Ver­arbeitung, der Verbreitung, der Erhaltung, dem Absatz oder der Vermittlung des Absatzes von Kulturgut mitwirkt, Mitglied der Einzelkammer sein, die für seine Tätigkeit zuständig ist. Ver­breitung ist auch die Erzeugung und der Absatz technischer Ver­breitungsmittel. Kulturgut im Sinn dieser Verordnung ist 1. jede Schöpfung oder Leistung der Kunst, wenn sie der Oeffsntlichkeit übermittelt wird. 2. Jede andere geistige Schöpfung oder Leistung, wenn sie durch Druck, Film oder Funk der Oeffsntlichkeit über­mittelt wird. Für den Begriff der Mitwirkung bei der Erzeugung usw. von Kulturgut ist es unerheblich, ob die Tätigkeit ausgeübt wird s) gewerbsmäßig oder gemeinnützig, b) durch Einzelpersonen, durch Gesellschaften, Vereine oder Stiftungen des Privairechts, durch Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts, c) durch Reichsangehörige oder Ausländer, cl) durch Unternehmer oder Personen in einem Anstsllungsverhältnis, es sei denn, daß es sich bei diesen um eine rein kaufmännische, büromäßige, tech­nische oder mechanische Tätigkeit handelt.

Präsident der Reichskulturkammer ist der Reichsminister für Dolkserklärung und Propaganda. Er ernennt einen oder mehrere Stellvertreter und Geschäftsführer. Die Präsidenten der Einzsl- kammern bilden einen Beirat der Reichskulturkammer (Neichs- kulturrat). Bei der Reichskulturkammer kann ein Rüchskultursenak errichtet werden, in der vom Präsidenten hervorragende, um Volk und Kultur verdiente Persönlichkeiten berufen werden. Dem Präsi­denten der Einzelkammer steht ein Verwalkungsbeirat zur Seite, der aus Vertretern der einzelnen, von der Kammer umfaßten Gruppen besteht. Die Mitglieder des Verwaltungsbeirats werden vom Präsidenten berufen und abberufen. Die Einzelkammsrn gliedern sich in die Fachverbände oder Fachschriften, für die von ihnen umfaßten Tätigkeitszweige.

Die Reichskulturkammer und die Einzelkammern können Be­dingungen für den Betrieb, die Eröffnung und die Schließung von Anternehmungen auf dem Gebiet ihrer Zuständigkeit fest­setzen und Anordnungen über wichtige Fragen innerhalb dieses Gebietes, insonderheit über Art und Gestaltung der Verträge zwischen den von ihnen umfaßten Tütigkeitsgruppen treffen.

kulturkammergeseh und Gewerbeordnung

Berlin, 3. Nov. Durch den H 32 der 1. Verordnung zur Durch­führung des Reichskulturkammergesetzes vom 1. 11. 1933 finden einige Vorschriften der Gewerbeordnung keine Anwendung, soweit sie mit den Bestimmungen des Reichskulturkammergesetzes den Be­stimmungen der Durchführungsverordnung oder den gemäß § 25 der Durchführungsverordnung durch die Reichskulturkammer und die Einzelkammern erlassenen Anordnungen im Widerspruch stehen. Es handelt sich dabei um folgende Gebiete: 8 1, Abs. 1, Gewerbe­freiheit; 8 32, Konzessionspflicht der Schauspielunternehmen, Z 33a, weitere Erlaubnispflicht für Schaustellungen und Vorträge ohne höheres Kunstinteresse. 8 33b, Aufführungen und Schaustel­lungen ohne höheres Kunstinteresse im Umherziehen, 8 35b, Unter­sagungsmöglichkeit bei bestimmten strafrechtlichen Verurteilungen.

8 43, Ambulanter Gewerbebetrieb am Wohnort des Gewerbe­treibenden. § 49, Ergänzungsvorschrift zu 8 32. Z8 35 bis 63, Gewerbebetrieb im Umherziehen. Titel 6, Innungen. Titel 6a, Handwerksrolle.

Reue Rackrichten

Kardinal Schulte in Rom

Berlin, 3. Non. Wie dieGermania" meldet, wurde der Erzbischof von Köln, Kardinal Schulte, am Donners­tag von Papst Pius XI. in langer überaus herzlicher Privat- audienz empfangen. Daraus begab sich Kardinal Schulte zu Kardinalstaatssekretär Pacelli, mit dem er ein« ein- stündige Unterredung hatte.

Konferenz der Kirchenführer

Einheitliche Verfassungen für alle Landeskirchen

- 2"lin> 3. Nov. Heute trat in Berlin die Konferenz der Führer sämtlicher deutscher Landeskirchen unter dem Bor- sitz des Reichsbischoss Müller zusammen. In einer An- sprache erklärte er die Führer der Kirche hätten die selbst- verständliche Pflicht, dafür einzutreten, daß am 12. Novem­ber ein großes einmütiges Ja zu dem Ruf des Führers ge- sprachen werde. Eine Befriedung der Berhältnissfe sei nur möglich, wenn die Pfarrer sich von jeder Kirchenpolitik fern­halten und sich ausschließlich ihren eigenen Aufgaben der Predigt und Seelsorge widmen. Dem schwedischen Erzbischof Eiden, dem Führer der schwedischen Kirche, habe er in einem Brief versichert, daß die neue deutsche Kirche sich nicht in eigenwilliger Selbstgerechtigksit abschließen, sondern zu den evangelischen Kirchen aller Völker ein Verhältnis ehr­licher und wahrhaftiger Zusammenarbeit haben wolle. Die Frage der regionalen Neugliederung der deutschen Landes­kirche müsse in enger Zusammenarbeit mit der Staats- und Reichsreform gelöst werden. Für die zukünftigen Ver­fassungen der Landeskirchen legte Professor Heck«! im Auf­trag der Reichsregierung Richtlinien vor. Nach der neuen Verfassung ist es eine der wesentlichsten Ausgaben der deut­schen evangelischen Kirche, die Rechtseinheit unter den Lan­deskirchen auf dem Gebiet der Verwaltung und Rechts­pflege zu fördern und einheitliche Richtlinien für deren Ver­fassung zu geben. Aus den Kreisen der Kirchenführer wurde eine Reihe von Richtlinien vorgetragen.

kein Bischof im Rheinland

Der zum Bischof des Rheinlands bestimmte Pfarrer Dr. O b e r h e i d - Asbach hat sich entschlossen, den Bischosi lilA nicht anzunehmen, sondern den Titel Landespfarrer zu füh­ren, Zu diesem Schritt wurde Dr. Oberheid bewogen durch das reformierte Erbe der rheinischen Kirche und durch den Widerstand, den von jeher die evangelische Kirche des Rhein­lands der Einführung des Bischoftitels entgegengesetzt hat.

Verfahren wegen Hochverrats

Leipzig, 3. Nov. Vor dem 5. Strafsenat des Reichs­gerichts begann heute die Verhandlung gegen den früheren kommunistischen Reichstagsabgeovdne'ten Lehrer Ernst Schneller aus Berlin-Niederschöneweide wegen Hoch­verrats. Schneller war Schriftleiter in Berlin und zeichnete als verantwortlich in einer Reihe von Provinzzeitungen, die von Berlin aus mit Material versorgt wurden. Er war in ein Hochverratsverfahren verwickelt, machte aber immer seine Immunität als Abgeordneter geltend. Bei der. Ber-