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Nummer 78 F«nr«r»s

Montag de« 3. April 1S33

Fernruf 479 SS. Jahrgang.

Die Reichsregierung hat das vorläufige Gesetz zur Gleich­schaltung der Länder mit dem Reich beschlossen und verkündet. Die wesentlichen Bestimmungen des Gesetzes sind folgende:

8 1. Die Reichsregierung ist ermächtigt, außer den in den Lan­desverfassungen vorgesehenen Verfahren Landesgesehe zu beschlie­ßen. Dies gilt auch für Gesetze, die den in Artikel 85 Absatz 2 und 87 der Reichsverfassung bezeichneten Gesetzen entsprechen.

ß 2. Zur Neuordnung der Verwaltung, einschließlich der ge­meindlichen Verwaltung und zur Neuregelung der Zuständigkeiten können die von den Landesregierungen beschlossenen Landesgesehe von den Landesverfassungen abweichen. Die Einrichtung der gesetz­gebenden Körperschaften als solche dars nicht berührt werden.

Z 3. Staaksverlräge, die sich auf Gegenstände der Landesgesetz­gebung beziehen, bedürfen nicht der Zustimmung der an der Gesetz­gebung beteiligten Körperschaften.

Volksvertretungen der Länder

8 4. Die Volksvertretungen der Länder (Landtage, Bürger­schaften) werden, mit Ausnahme des am 5. März 1933 gewählten preußischen Landtags, hiermit aufgelöst, soweit dies nicht bereits nach Landesrecht geschehen ist.

Sie werden neu gebildet nach den Stimmenzahlen, die bei der Wahl zum Deutschen Reichstag am 5. März 1933 innerhalb eines jeden Landes auf die Wahlvorschläge entfallen sind. Hierbei werden die auf Wahlvorschläge der kommunistischen Partei entfallenden Sitze nicht zugeleilt. Dasselbe gilt für Wahlvorschläge von Wähler­gruppen, die als Ersah von Wahlvorschlägen der Kommunistischen Parte! anzusehen sind.

8 5. In den Ländern Bayern, Sachsen, Württemberg und Baden werden den Wählergruppen soviele Sitze zugewiesen, als die Verkeilungszahl in der Gesamtzahl der für ihre Wahkvorschläg» abgegebenen Stimmen enthalten ist. Dabei wird ein Rest von wehr als der Hälfte der Verteilungszahl der vollen Verteilungszahl gleich­geachtet. Die Verteilungszahl wird festgesetzt für Bayern und Sach­sen aus je 49 900, für Württemberg auf 22 900 und für Baden aus 21 999.

8 6. In den Ländern Thüringen, Hessen, Hamburg, Mecklen­burg-Schwerin, Oldenburg, Braunschweig, Anhalt, Bremen, Lippe, Lübeck, Mecklenburg-Strelitz und Schaumburg-Lippe darf die Zahl der Mitglieder der neu zu bildenden Landtage (Bürgerschaften) dis folgenden Höchstzisfern nicht überschreiten: Thüringen 59, Hessen 59, Hamburg 128, Mecklenburg-Schwerin 48, Oldenburg 39, Braun­schweig 36, Anhalt 39, Bremen 96, Lippe 18, Lübeck 64, Mecklen­burg-Strelitz 15, Schaumburg-Lippe 12.

8 7. Die Sitze werden den Bewerbern auf Grund von Wahl­vorschlägen zugeschrieben, die die Wählergruppen bis spätestens 13. April 1933 einzureichen haben. Für Einreichung von Wahl- 13. April 1933 einzureichen haben. Für Einreichung von Wahl­vorschlag am 6. März 1933 Stimmen entfallen sind; dies gilt nicht für die kommunistische Partei. Wahlbewerbern, die bis zum 6. März 1933 zur Kommunistischen Partei gehörten, wer- den Sitze nicht zugewiesen.

8 8. Die neuen Landtage (Bürgerschaften) gelten mit dem 5 März 1933 auch auf 4 Iahre gewählt. Eine vorzeitige Auf­lösung ist unzulässig. Dies gilt auch für den am 5. März 1933 gewählten preußischen Landtag.

8 9. Die Neubildung der Landtage (Bürgerschaften) nach diesem Gesetz muß bis zum 15. April 1933 durchgeführt sein.

8 19 Die Zuteilung von Sitzen aus Wahlvorschlägen der kommunistischen Partei für den Reichstag und den preußischen Landtag aus Grund des Wahlergebnisses vom 5. März 1933 ist unwirksam. Ersatzzuteilung findet nicht statt-

8 11. Eine Auslösung des Reichstages bewirkt ohne weiteres die Auflösung der Volksvertretungen der Länder.

Gemeindliche Selbstverwalkungskörper

8 12. Die gemeindlichen Selbstverwaltungskörper, ans welch« die Grundsätze nach Artikel 17 Absatz 2 der Reichsversassung An­wendung finden, werden hiermit aufgelöst. Sie werden neu gebildet nach der Zahl der gültigen Stimmen, die bei der Wahl zum Deutschen Reichstag am 5. März 1933 iin Gebiet der Wahl­körperschaft abgegeben worden sind. Dabei bleiben Stimmen unberücksichtigt, die auf Wahlvorschläge der Kommunistischen Partei entfallen sind.

8 13. Bei den Vertretungskörperfchaftsn in der unteren Selbst­verwaltung (Gemeinde, StaLträte usw.) betragen die Höchstzisfern in den Gemeinden bis zu 1999 Einwohnern 9, in den Gemeinden bis zu 39 999 Einwohnern 26, in den Gemeinden bis zu 69 999 33 und in Gemeinden bis zu 199 999 Einwohnern 37, in den Ge­meinden bis zu 599 999 Einwohnern 63, in den Gemeinden bis zu 699999 Einwohnern 68 und in den Gemeinden von mehr als 799 999 Einwohnern 77. Die übrigen Vertretungskörpcrschasten der gemeindlichen Selbstverwaltung sind gegenüber ihrem Bestand vor der Auslösung möglichst um 25 v. h. zu verkleinern.

8 14. Die Sitze werden den Bewerbern auf Grund von Wahl­vorschlägen zugewiesen, die die Wählergruppen einzureichen haben. Zur Einreichung von Wahlvorschlägen sind alle Wählergruppen befugt, auf deren Wahloorschlag im Gebiet der Wahlkörperschaft am 5. März 1933 Stimmen entfallen sind; dies gilt nicht für die Kommunistische Partei.

8 15. Die neuen gemeindlichen Selbstverwaltungskörper gelten

mit dem ö-Lärz 193S alr auf 4 Jahre gewählt.

lagesspiegel

Die Durchführung des Abwehcboykokks isk nach den vor­liegenden Berichten im Reich in Ordnung verlaufen. Rur in Kiel wurde aus einem jüdischen Möbelgeschäft auf den Boykoltposten geschossen und ein SA.-Mann leicht verletzt. Das Haus wurde besetzt, nachdem einige Schaufenster ein­geschossen worden waren. Der Täter, ein Sohn des Möbel- Händlers Schümm, konnte verhafket und die abgeschossene Pistole beschlagnahmt werden.

2n einer Besprechung des Reichsverkehrsministers mit Vertretern der Länder Bayern und Baden wurde die be­schleunigte Inangriffnahme des Baus einer neuen Rhein- brücke bei Speyer vereinbart.

Der Skaaksrechkslehrer an der Universität Heidelberg, Geheimer Hofrak Prof. Anschüh, hak um seine Pensionierung nachgesucht. Anschüh hat bekanntlich mit andern die preu­ßische Klage gegen das Reich vor dem Staalsgerichkshof verkrelen.

Die sozialdemokratischeSchleswig-Holsteinische Volks- zeikung" in kiel hak ihr Erscheinen überhaupt eingestellt. Das 300 köpfe zählende Personal einschließlich der Schrisk- leitung wurde entlassen.

8 16. Die Neubildung der gemeindlichen Selbstverwaltungs- körper nach diesem Gesetz muh bis zum 39. April 1933 durchgeführt sein.

8 18. Der Reichsminister des Innern kann allgemeine Anwei­sungen erlassen und auf Antrag einer Landesregierung Ausnahmen von dem Gesetz zulassen.

MlldM des AkichsiMMWerr zur Wehms der VemteMWlin

Berlin, 1. April. In einem Erlaß des Reichsministers des Innern, Dr. Frick heißt es: Auch im Reichsdienst meh­ren sich leider die Fälle, in denen Beamte Beschwerden über ihre Vorgesetzten oder Anzeigen gegen sie unmittelbar beim Minister anbringen, mitunter sogar andere Stellen der Reichsregierung zur Einwirkung auf ihre Ministerien er­suchen. Ich mißbillige ein solches Verhallen auss schärfste. In den gegenwärtigen schweren Notzeiten hat sich der Be­amte durch verstärkten Diensteifer und eiserne Disziplin aus­zuzeichnen und nicht seine Aufgabe darin zu sehen, seine Vorgesetzten zu kritisieren und damit ihre Autorität zu er­schüttern. Vornehmlich von den Beamten, die mit ihrer Ueberzeugung hinter der Regierung des Reichskanzlers Adolf Hitler stehen, erwarte ich mit aller Bestimmtheit, daß sie diese Mahnung in besonderem Maß beherzigen und dar­über hinaus der übrigen Beamtenschaft in Pflichttreue, Lei­stung und Disziplin als Vorbild dienen. Die Mitgliedschaft bei den nationalen Parteien gibt den Beamten nicht mehr Rechte, sondern nur höhere Pflichten. Wer den Befehlen und Anordnungen der von mir eingesetzten oder im Amt belassenen Vorgesetzten nicht in jeder Richtung gehorcht, ver­weigert damit auch mir gegenüber den Gehorsam. Bisher habe ich derartige Mitteilungen unbeachtet gelassen. In Zu­kunft werde ich indes Beamte, die entgegen meinem aus­drücklichen Hinweis erneut mit solchen Beschwerden und Anzeigen gegen Vorgesetzte sich unmittelbar an mich wen­den oder die gebotene Gehorsamspflicht verletzen, zur Ver­antwortung ziehen.

Neuordnung des Siedlungswesens

Berlin, 2. April. Sobald das Verhältnis Reich-Preußen geregelt ist, wird die Reichsregierung an eine Neuordnung des Siedlungswesens gehen in der Weise, daß das Reich selbst die Planung und die Ausführung in die Hand nimmt. Die Siedlungsbank soll bestehen bleiben, es sollen aber bei ihr durchgreifende Personaländerungen im Sinn der natio­nalen Erhebung vorgenommen werden. Voraussichtlich wird ein besonderes Reichsamt für das Siedlungswesen geschaffen werden.

Personalveränderungen bei der Reichsanstalt

Berlin, 1. April. Reichsarbeitsminister Seldte hat den Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitslosenversiche­rung ermächtigt, Maßnahmen in Personalangelegenheiten ohne die Mitwirkung der Organe der Reichsanstalt zu er­greifen. Der Präsident der Reichsanstalt hat daraufhin drei Vorsitzende und vier stellvertretende Vorsitzende der Landesarbeitsämter im dienstlichen Interesse bis auf weiteres beurlaubt. Bei den Arbeits­ämtern wurden 85 Vorsitzende und 106 stellvertretende Vorsitzende beurlaubt. Soweit es nach den Anstellungs- Verhältnissen mößlich war, wurde gleichzeitig >n .zahlreichen

Der Reichskagsbrandstifler Lubbe wird voraussichtlich nach einem neuen Gesetz der Reichsregierung über Ver­hängung und Vollzug der Todesstrafe vom 29. März durch den Strang hingerichket werden.

Die Wiener Landesregierung hak die Auflösung des Wiener heimakschuhes verfügt.

Der bayerische Landtag wird nach neuerer Berechnung vor­aussichtlich folgendermaßen zusammengesetzt sei«: Rechte: NSDAP 48, Deutschnationale 5, Bauernbund 3, zusan »en 56. Opposition: Bayerische Volksparkei 36 (davon Pfalz. Zen.rum 3). Sozialdemokraten 18 (davon 1 durch Lifkenverbindung mit Dem.), zusammen 48. Möglicherweise entfällt noch je 1 Mandat auf Deutsche Votksparkei und Ehristl. Volksdienst.

Der Deukschnakionale Handtungsgehilfenverband hak in sein Abzeichen das Hakenkreuz ausgenommen.

In Sakkomih fand eine deutschfeindliche Skudentendemonstra- kion stakt, wobei Zeitungen geplündert wurden.

Die Abwehrbewegung des nationalen Deutschland gegen die jüdische Greuel- und Boykokkpropaganda hat in der Iudenschaft Polens einen tiefen Eindruck gemacht.

Lord Chelmsfocd ist unerwartet in London einem Herzschlag erlegen. Er hakte als Vizekönig von Indien in deu Jahren 1916/21 zusammen mit Montague die indische Verfassung reformiert.

Lauen me nunmgung ausgesprocyen. u.rog meser weir- gehenden Eingriffe bei den 360 Arbeitsämtern ist durch be­helfsmäßige Verteilung des Personals der Dienst der Reichs- anstalt sichergestellt worden.

Wir wollen keinen Krieg

Berlin, 2. April. In einer von 7000 nationalsozialisti­schen Amtswaltern der Berliner NSDAP, besuchten Ver­sammlung in den Tennishallen erklärte Reichsmimster Dr. Göbbels in seiner durch den Deutschen Rundfunk ver­breiteten Ansprache u. a.:Ich erkläre hier feierlich vor ganz Deutschland und vor der ganzen Welt: Wir wollen mit der Welt in Frieden leben. Das deutsche Volk will keinen Krieg. Wir haben andere Dinge zu tun als Krieg zu führen. Wir wollen wieder anständig werden, wir wollen wieder unserer täglichen Arbeit nachgehen. Wir haben nicht die Ab­sicht, uns unnötige Feinde anzuschaffen. Wir wollen kein« Gesetzlosigkeit."

Unglaubliche Zustände beim Berliner Krankenkassenverband

Berlin, 2. April. Eine Durchsuchung im Haus des Kran­kenkassenverbands Berlin und in den Geschäftsräumen d s Hauptverbands der Krankenkassen Deutschlands förderte außerordentlich belastendes Material zutage. 8 Mitglieder der Geschäftsführung wurden in Haft genommen, darunter Direktor Lehmann vom Hauptverband der Krank'nkas- sen, Direktor Bendig, Direktor Schulz, der bisherige sozialdemokratische Stadtrat Ahrens und einige Geichäfts- führer. Die bisherige Untersuchung hat bereits za ireiche Fälle von Untreue und Betrug ergeben. Schie­bungen sind besonders in der Weise vorgenommen wor­den, daß die Vorstandsmitglieder des Krankenkassenver­bands für eine Reihe von Sonderausgaben besonders, Gesellschaften gründeten, bei denen sie ebenfalls Vor­standsmitglieder waren und gleichfalls Gehälter bezogen. Die Bezüge der einzelnen Krankenkassendirektoren über­stiegen auf diese Weise Ministergehälter. Die einzelnen Stellungen schoben sich die Direktoren gegenseitig zu. Dur den Zugriff der Kriminalpolizei konnten Millionenwert sichergestellt und den Mitgliedern der Krankenkassen e.he. ten werden.

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Reichsarbeitsminlster Seldte hat die Land'swg'e- rungen aufgefordert, eine sofortige Prüfung der Wirts '> st- lichkeit und Zweckmäßigkeit der Eigenbetriebe der Krankenkassen vorzunehmen.

Boykottmilderungen

inckien 2 Avril Der Zentralausschuß zur Abwehr >ischen Greuel- und Boykotthetze gibt bekannt, die An- «, des Boykotts gegen die Juden m Deutschland habe beklickes Abflauen der internationalen Hetze gegen stand zur Folge gehabt. Der absolute Boykott werde vorerst nur am Samstag durchgeführt und er dann bis Mittwoch früh 10 Uhr ruhen und ufhören, wenn dt« AuÄandhetze verschwinde. Im an- fall werde er an dem genannten Zeitpunkt bis zur

boten.

Der Zentralausschuß hat aus seinem letzten Aufruf ver­schiedene Stellen gestrichen.

Die Nationalsozialistische Betriebszellen - Organisation (NSLO.s, Gau Berlin hat die Bestimmung zurückgezogen daß hsn Angestellten und Arbeitern jüdischer UnternehML