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Nummer 51

Fernruf 479

Re sieuerliche lleberlastimg der wlirüembergischeu LandwirlschO

1. So unwahrscheinlich es angesichts der politischen Ver­hältnisse in Württemberg dem Nichtfachmann auf dem Ge, biet des Steuer- und Finanzwesens erscheinen mag, es ist doch eine nach den Ergebnissen der Reichsfinanzstatistik un­bestreitbare Tatsache, daß die Landwirtschaft in Württem­berg, bezogen auf die Werteinheit, etwa doppelt so hoch mit Steuern belastet ist, wie in Preußen, Bayern und Sachsen und mit Ausnahme von Baden» vielleicht auch noch Hessen auch wesentlich höher als in allen übrigen deut­schen Ländern. (Eine nähere Darstellung der Realsteuer­belastung der preußischen und württembergischen Landwirt­schaft ist u. a. im Landwirtschaftlichen Wochenblatt vom 25. Januar d. Js. enthalten.) Zu dem gleichen Ergebnis kam vor einigen Monaten das Landesfinanzamt Stuttgart bei einer Erhebung über die steuerliche Belastung der Land­wirtschaft in Württemberg, die es im Auftrag des Reichs­finanzministeriums ohne jede Einwirkung und Beteiligung des württ. Finanzministeriums unter eingehender Unter­suchung der Verhältnisse bei einer größeren Anzahl von landwirtschaftlichen Betrieben durchführte. Da die Reichs­steuern (in Betracht kommen namentlich Einkommen-, Ver­mögens- und Umsatzsteuer) in ganz Deutschland gleich , hoch sind, ist diese Überlastung ausschließlich auf die Landes- nnd Gemeindesteuern, also die württ. Grund- und Gebäude- fleuer, zurückzusühren. Wer an der Grenze von Hohen- zollern oder Bayern wohnt und Gelegenheit hat, die Steuer­belastung der Landwirte diesseits und jenseits zu oerglei-

"chem für den sind diese Feststellungen keine Neuigkeit.

Diese hohe Belastung der württ. Landwirtschaft ist umso bemerkenswerter, als die Gesamtbelastung der Wirtschaft durch Landes- und Gemeindesteuern in Württemberg unter dem Reichsdurchschnitt liegt. (Nähere Angaben darüber fin­den sich in dem obenerwähnten Artikel des Landwirtschaft­lichen Wochenblatts und in der Nr. 16 der Mitteilungen des Statistischen Landesamts für 1929.)

2. Diese hohe Belastung der württ. Landwirtschaft be­ruht zum. Teil zweifellos aus der geschichtlichen Entwicklung, zum Teil' aber auch auf der württ. Steuerpolitik der Nach­kriegszeit: sie hängt nämlich zusammen einmal mit der Aus­gestaltung der Gebäudeentschuldungssteuer ln Württemberg und außerdem mit der Art der Verteilung der Reichssteuer­überweisungen an die württ. Gemeinden.

Zur Zeit der Aufstellung der jetzt noch geltenden Grund- kataster in den Jahren 18551869 wurde die menschliche Arbeitskraft noch sehr nieder bewertet. Diese spielt aber als Produkkionsfaktor bei den württembergischen meist intensiv betriebenen bäuerlichen und kleinbäuerlichen Parzellen- bekrieben eine ganz andere Rolle als bei den norddeutschen, zum Teil auch mitteldeutschen arrondierten Großbetrieben, bei denen zudem die menschliche Arbeitskraft in der neueren Entwicklung in viel weiterem Umfang als in Württemberg durch die Maschine ersetzt werden konnte und auch tatsäch­lich ersetzt wurde.

Diese allen Reinertragsberechnungen bilden aber noch heute ohne jeden Abstrich die Grundlage der Realbesieuerung der würltembergichen Landwirtschaft. In den Jahren von 1905 an war ein solcher Abstrich wenigstens von 20 v. H. an den Grundkakastern gemacht worden; unter dem unmittel­baren Eindruck der Scheinblüte der Landwirtschaft in den Jnflationsjahren ist aber bei der nachfolgenden Neuordnung des Steuerwesens dieser Abstrich nicht beibehalken worden. Dies führt dazu, daß heute das Grundkataster, also die wesentliche Besteuerungsgrundlage der Landwirtschaft in Württemberg, um 25 v. h. höher festgesetzt ist als in dem letzten Jahrzehnt vor dem Krieg mit seinen für die Land- wirtschaft doch unstreitig wesentlich günstigeren Verhält-

Nisjkm!

Grund dafür, daß man nach der Inflation kreivtt» gekürzt, hat, war sodann die Be-

teuev" N-s?A^rtschafk von der Gebaudeenkschuldunqs- ''Er- D-ese Steu" ist bekanntlich in Württemberg weit

d^rn^ Dn d? ^anderen deutschen Län-

Da der Wohnungsbaubedarf aber auch in Württem- berg hohe Anforderungen finanzieller Art stellte so baben Üblich dl- Stadtgemeinden für den Wohnungsbau tat" wA'F mehr an Skeuernntteln verwendet, ats nach den »eseynchen Bestimmungen vorgeschrieben war. Dies hat -m praktischen Ergebnis die Folge, daß in Württemberg die Gebaudeentschuldungssteuer zur Deckung der allgemeinen Ausgaben in Staat und Gemeinde tatsächlich in weit geringe- rem Amfang zur Verfügung stand als in allen andern knut­schen Landern.

hiefür dienen folgende Zahlen aus der Fmanzstatistik 1926/27. Es bedeutet a die Gesamteinnahme von Staat und Gemeinde an Gebäudeentschuldungssteuer, b die Gesamtausgabe von Staat und Gemeinde für den Wohnungsbau aus Steuermitteln (der sog. Zuschußbedarf), c den ?^."H9ttneinen Finanzzwecke tatsächlich zur Ver­fügung stehenden Betrag der Gebäudeentschuldungssteuer.

,,

Mont«g, den 2. März 1V3V

Preußen Bayern Eaä>sen Mirt1«,mb. Baden Thüringen Hessen in Millionen RM.:

»)

991

121,1

148,0

25.62

33,62

23,41

89,25

b)

650

51,9

81,4

19,95

19,95

8,99

12,83

c)

441

69,2

66,6

5.67

13,67

14,42

26,42

d.

i. aus den Kops !

der Bevölkerung für Finanzzwecke:

RM,:

11,5

9,4

13,3

2,19

5,91

8,01

10,7

In Württemberg stand also für die allgemeinen Finanz­zwecke von Staat und Gemeinde weitaus am wenigsten von der Gebäudeentschuldungssteuer zur Verfügung. Dies führte unweigerlich dazu, daß zur Deckung des allgemeinen Finanz- bedarfs die Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer etwas stär­ker herangezogen werden mußte. An diesen Steuern ist der Anteil der Landwirtschaft in Württemberg größer als ln andern deutschen Ländern und als nach der heutigen Wirt­schaftslage der Landwirtschaft angemessen wäre; der Ausfall an Gebaudeentschuldungssteuer trifft daher in besonderem

Maße die Landwirtschaft. Man kann sagen, die Gebäude­entschuldungssteuer ist zu einem nicht unerheblichen Teil aus Kosten der Landwirtschaft niedrig gehalten worden.

Da nun in Württemberg in den kleinen Gemeinden na­mentlich infolge der Verteilung der Aeichssieueranteile, die Gemeindeumlagen im Durchschnitt höher sind als in den großen Gemeinden und da die Landwirtschaft in der Haupt­sache in den kleinen Gemeinden ihren Sitz hat, so ergibt sich im ganzen aus diesen Umständen, wie schon eingangs erwähnt, eine Belastung der würkt. Landwirtschaft mit Grund- und Gebäudssteüern. die annähernd doppelt so hoch ist als in Preußen, Bayern, Sachsen usw. Bei einer Ge­samtjahresleistung der württ. Landwirtschaft an Realsteuern von etwa 35 Mill. zahlt sie über 15 Mill. GM. Grund- und Gebäudesteuer jährlich mehr als die Landwirtschaft in die­sen Ländern, wo sie ebenfalls von der Gebäudeentschuldungs- skeuer befreit ist.

3. Wäre es nun nicht das einfachste, die Steuerwerte der Landwirtschaft, atso die Grund- und Gebäudekataster . herabzusetzen etwa auf 50 Prozent, oder wenn man nicht auf einmal so weit gehen will, etwa auf 70 Prozent? Diese Frage drängt sich naturgemäß jedem auf, der sich erstmals mit diesem Problem beschäftigt. Das Mittel wäre zweifel­los wirksam, wenn es sich bej den angeführten Steuern um reine Staatssteuern handeln würde. Nun ist aber das Gegenteil der Fall; die Grund- und Gebäudesteuer der Landwirtschaft kommt zu rd. 16 den Gemeinden zugute. Die württ. Gemeinden haben aber eine sehr unterschiedliche Struktur. In den kleinen Gemeinden unter 2000 Einwoh­nern entfallen auf die Landwirkschaft heute annähernd 16 der Kataster, also der Grundlage für die Gemeindeumlagen. Werden diese landwirtschaftlichen Kataster gekürzt, so müssen eben die Gemeindeumlagen, um den nötigen Äedarf zu erbringen, entsprechend erhöht werden, bei einer Kürzung auf 70 Prozent in den kleinen Gemeinden um etwa 16. In den größeren Städten allerdings würde dieer Nachteil nicht eintreten. Aber 80 Prozent der Landwirtschaft ist in den Gemeinden unter 2000 Einwohnern, weitere 12 Prozent in den Gemeinden von 25000 Einwohnern. Es würde also durch diese Maßregel der Unterschied in den Gemeinde- Umlagen noch größer als bisher. Bei einer Kürzung auf 70 Prozent ergäbe sich für die kleinen Gemeinden unter 2000 Einwohnern ungefähr folgendes Bild: Es hätten eine Um- läge von

lieber 40 Prozent 30 bis 40 Prozent

25.1 bis 30 Prozent

20.1 bis 25 Prozent unter 20 Prozent

92 Gemeinden (statt bisher 8) 643 .. ., 79)

266 ., ( 228) 466 ( ., .. 605)

247 .. ( 788)

«. Daß kch solcher Zustand unmöglich wäre und sofortiges Eingreifen der Gesetzgebung notwendig machen würde, be­darf keiner weiteren Erörterung. Da auch der Staat durch diese Kürzung einen Ausfall von über 2 Mill. erleiden würde. Io könnte er auch in der Form einer Aenderung des Finanz- und Lastenausgleichs zwischen den Gemeinden, des sog. interkommunalen Lastenausgleichs, helfen. Denn eine allgemeine Erhöhung der Staatssteuern auf Grund­eigentum, Gebäude und Gewerbe ist ausgeschlossen.

Neueste Nachrichten

Parteiführer beim Reichspräsidenten

Berlin, 2. März. Der Herr Reichspräsident empfing gestern den Vorsitzenden der Zentrumsfraktion des Reichs- Dr. Vrüning. sowie später den Vorsitzenden der Reichskagsfcaktion der Deutschen Volkspartei, Reichsminister a. D. Dr Scholz, zu Besprechungen.

Der Reichspräsident soll nach einem Ge- eingewirkt haben, die Deutsche Volkspartei möge ihren Wider- stan^dgegen das Notopfer aufgeben.

sofort nach dem Empfang beim Reichspräsidenten trat der Fraktinnsvorstand der Deutschen Volkspartei zu einer Beratung zusammen, wobei die unveränderte aüleh- nende Stellung zu», Notopfcr zum Ausdruck kam. Die ganze R e ! ck> s t a a s k r a k t i a n murks au!

Fernruf 479

65. AahrgaagM

Sonntag nachmittag 5 Uhr telegraphisch e i n b e r u f e n.

Notopfer von 3000 Mark Einkommen an?

Das Notopfer soll nach seiner jetzigen Fassung in einem Zuschlag von 1,75 v. H. zur Einkommensteuer der Be­amten und Festangestellten bestehen. Weiter ver­lautet, daß von dem Zuschlag bereits Jahreseinkom­men von mehr als 3000 Mark oder monatlich 250 Mark betroffen werden sollen, während bisher nur Monats­einkommen von mehr als 700 Mark (Jahreseinkommen von über 8400 Mark) ins Auge gefaßt waren. Es wurde an­geregt, diese außerordentliche Abgabe im nächsten Jahr durch eine entsprechende Steuersenkung wi'eder- gutzumachen, aber es wird anerkannt, daß dies aus verschiedenen Gründen nicht möglich sein werde.

Die Entschädigung der Liquidationsgefchädigten

Berlin, 2. März. Die Vereinigten Reichstagsausschüsss des Haushalts und des Auswärtigen haben den Artikel 3 des deutsch-polnischen Liquidationsabkom­mens mit 34 gegen 27 Stimmen (Soz. und Komm.) in folgender Fassung angenommen:

Reichsangehörige, die durch die deutsch polnische lieber- einkunft einen unmittelbaren Vermögensnachteil erleiden, erhalten eine angemessene Entschädigung. Bei der Festsetzung der Entschädigung dürfen die Ge­schädigten nicht schlechter gestellt werden, als wenn die Entschädigung nach den Grundsätzen festgesetzt morden wäre, nach denen der deutsch-polnische gemischte Schieds» gerichtshof oder der Ständige internationale Gerichtshof im Haag die Entschädigung voraussichtlich sestgestellt haben würde. Die Entschädigung wird als verzinsliche Forderung in das Reichsschuldbuch eingetragen.

Zu diesem Artikel wurden mit großer Mehrheit drei Entschließungen angenommen, in denen die Reichsregierung ersucht wird, diejenigen Beträge, die aus dem für die Durch­führung des Kriegsschädenschlußgesetzes zur Verfügung ge­stellten Betrag gespart worden sind, zugunsten der Liquidations- und Gewaltgeschädigten zu verwenden, wobei insbesondere die entwurzelten und wie­deraufbauenden Geschädigten berücksichtigt werden sollen, deren Wiederaufbau durch die Umstände des Einzelfalls, insbesondere auch durch die Art der Entschädigung bisher verhindert oder erheblich beeinträchtigt worden ist. Ferner wird die Reichsregierung ersucht, den aus Polen ver­drängten entschädigungsberechtigten Landwirten die Betriebe in Deutschland bis zur nächsten Ernte durch so­fortige Zahlung von Vorschüssen auf die zukünf­tige Schlußentschädigung zu ermöglichen, sowie auch den aus Polen verdrängten und entschädigui'gsberechtigten kleinen und mittleren Existenzen, insbesondere Handwerkern, Gewerbetreibenden und kleinen Industriellen, durch Kreditgewährung auf die spätere Schluhent- schädigung sowie durch Steuererleichterungen den Neuaufbau ihrer Existenz bzw. die Weiterführung ihrer Be­triebe in Deutschland zu ermöglichen.

Zum Rücktritt Grzesinskis

Berlin, 1. März. Nach demVorwärts" liegen dem Rücktritt des preußischen Innenministers Grzesinski wesentlich auch persönliche Veranlassungen zugrunde. Der Senatspräsident am Oberverwaltungsgerichtshof, G r ü tz n e r, habe bereits am 3. Febr. in einem Schreiben an den Ministerpräsidenten Braun u: «n die preußi­schen Negierungssraktion n über das ißige Pri­vatleben Grzesinskis. der schon i ze von seiner Frau getrennt lebt, Beschwerde geführt. Ne sozialdemokratische Fraktion habe aber Grzesinski ibr volles Vertrauen aus­gesprochen und beim Parteivorstand beantragt. Grützner aus der Sozialdemokratischen Partei anszusch. 'en.

Entlassungen bei der Berliner Ver> > -ge,ellschaft

Berlin, 1. März. Entsprechend dem Verlangen des Ber- liner Magistrats, die Ausgaben der städtischen Berliner Der- kehrsgesellschaft einzuschränken, hat die Direktion der Gesell­schaft 500 Arbeitern der technischen Abteilungen und Ver- kchrsangestellt n gekündigt, die am 15. März auszuscheiden haben.

Das Kunden, und Adressenmakeriai von Otto Greiner

Berlin, 28. Febr. Im preußischen Landtag haben die Abg. Grüter und Schmidt (Breslau) folgende kleine An­frage eingebracht: Der Lehrer OttoGreine''inWelz- heim (Württemberg) hat unter dem 25. Februar 1930 ein Rundschreiben an Lebensmittel- und industrielle Unterneh­mungen in Preußen geschickt und darauf hinaewiesen. daß er gegen Bezahlung den Firmen Kunden- ii' i Adressen­material zur Verfügung stellen wolle. Wir hauen in Preu- fzen sehr viel selbständige Unternehmungen, die sich mit Kunden- und Adressenmaterial beschäftigen und dafür Steuer bezahlen. Diese Kreise fühlen sich 'durch die unlau- tere Konkurrenz eines festbesoldeten Lehrers geschädigt. Wir fragen das Staatsministerium, ist di« Regierung bereit, bei

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