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Nvmmer 4 Fernruf 179 Dienstag, den 7. Januar 1930 Fernruf 17S 65. Jahrgang.
Ser ZounMla»
Die Sitzungen der zweiten Haager Konferenz haben am 3. Januar begonnen. Es dürfte von Interesse sein, noch einmal eine Uebersicht zu geben über das Ergebnis der Verhandlungen vom 1l. Februar bis 7. Juni 1929 in Paris, über das sich die Sachverständigen geeinigk haben.
Die Zahlungen
Die eigentlichen Reparationszahlungen sind für 37 Jahre vorgesehen. Sie steigen (ohne die Verzinsung der Dawes» anleihe von 809 Millionen GM.) von 1,7 auf 2,4 Milliarden im Jahr an. Dann folgen für wettere 22 Jahre Zahlungen von durchschnittlich 1,65 Milliarden Goldmark. Der Gegenwartswerk (also wenn diese Zahlungen heute an einem Tag . bezahlt würden) berechnet sich unter Ansetzung eines Dis- konts von 5,5 v. H auf 33,87 Milliarden.
Für die Zahlungen haftbar sind der Reichshaushalk und die Reichsbahn; letztere hat unter Bürgschaft des Reichs bis zum Jahr 1965/66 eine jährliche Tributsteuer von 660 Millionen beizutragen.
Pfänder und Ueberwachung
Die Reichsbahn hat bei der Tributbank jährlich eine Bescheinigung über ihre Schuldhaftung von 660 Millionen zu hinterlegen.
Das bisherige Dawes-Pfandrecht auf Zölle, Tabak-, Bier-, Zuckersteuer und Branntweinmonopol wird nun so aehandhabt, daß Deutschland auf diese Einnahmen nur mit Zustimmung der Tributbank Anleihen aufnehmen darf. Sinken diese Einnahmen unter 150 v. H. der höchsten Zahlen aus dem Reichshaushalt (d. i. 2653 Millionen Mark), so müssen weitere Reichselnnahmen in das Pfandrecht einbezogen werden.
Die Ueberwachung übernimmt die Tributbank.
Transfer und Transferschutz
Das Reich leistet die monatlichen Zahlungen in ausländischer Währung an die Internationale Bank.
Die Zahlungen zerfallen in einen ungeschützten und in einen geschützten Teil. Der ungeschützte Teil beträgt 1929/30 701,8 Millionen Mark und sinkt bis 1949/50 auf 675 Millionen Mark, um dann aus 612 Millionen zu verbleiben. Für diese Summen besteht keinerlei Transferschutz.
Für den restlichen geschützten Teil der Jahreszahlungen kann Deutschland nach 90tägiger Voranmeldung einen auf höchstens zwei Jahre befristeten Aufschub erlangen. Die Zahlungen sind während dieses Transferaufschubs in Mark an die Internationale Bank zu leisten. Ist der Transferaufschub ein Jahr, in Kraft, so kann Deutschland für ein Jahr auch die Zahlung der Hälfte einer Jahreszahlung aufschieben.
Bei einem Antrag auf Aufschub tritt der Beratende Sonderausschuß der Tributbank zusammen, in dem Deutschland vertreten ist, um die Lage zu untersuchen und den beteiligten Regierungen Bericht zu erstatten.
Mobilisierung
Die Internationale Bank kann von Deutschland die Ausstellung verkäuflicher Schuldverschreibungen zum Zweck der Kapitalisierung der ungeschützten Zahlungen verlangen, wenn die Unterbringung auf dem internationalen Markt ihrer Meinung nach möglich ist. Die Bank muß die Ausstellung dieser Schuldverschreibungen verlangen, falls eine Gläubigerregierung im Zusammenhang mit der Konvertierung von Staatsschulden eine innere Begebung deutscher Schuldverschreibungen vorzunehmen wünscht.
Big zum 31. Oktober 1930 darf Deutschland Ausländsanleihen nur In beschränktem Maß und nur mit Zustimmung der Gläubigermächte bezw. der Tributbank aufnehmen. (Daher das Einschreiten des Neichsbankpräsidenten Dr. Schacht gegen die — wie nun ersichtlich ist — unzulässige Absicht des Äeichsfinanzministers Hilferdingin Neuyork eine „Ueberbrückungsanleihe" von 450 Millionen auszunehmen.)
Die Verbandsschulden
Außer den Reparationszahlungen hat Deutschland nach dem Boungplan die Schulden der Verbündeten an die Vereinigten Staaten zu übernehmen, was etwas ganz Neues ist und im Versailler Vertrag und,im Dawesplan noch ganz unbekannt war. Diese Zahlungen betragen, wie bereits bemerkt, durchschnittlich 1.65 Milliarde jährlich auf die Dauer von 22 Jahren. Der Ueberschuß über die Zahlungen der Verbündeten an die Vereinigten Staaten in den ersten 37 Jahren fällt zum größten Teil an Frankreich; die Zahlungen der letzten 22 Jahre, also bis zum 59. Reparations- jahr im Jahr 1987, entsprechen diesen Rückzahlungen. Falls di« Bereinigten Staaten einem ihrer Verbandsschuldner einen Schuldennachlaß gewähren — was kaum zu erwarten
ist — so soll diese Ermäßigung tn den ersten sc ^ayren Deutschland nur zu zwei Dritteln, in den letzten 22 Jahren ganz gutgeschrieben werden.
Sachleistungen
Die Sachleistungen werden eingeschränkt und betragen im ersten Jahr noch 750 Millionen; sie sinken jährlich bis auf 300 Millionen im zehnten Boungjahr, um dann ganz wegzufallen. Das war besonders eine Forderung Englands.
Abänderungsmöglichkeik
Wenn Deutschland glaubt, daß seine Währung und Wirtschaft durch die Toungzahlungen, und zwar durch den teilweifen oder vollständigen Transfer des aufschiebbaren Teil» (an dem andern ist überhaupt nichts zu ändern) zerrüttet werden, kann es einen Antrag auf Einberufung des Beratenden Sonderausschusses der Tributbank stellen, der die Lage Deutschlands hinsichtlich der Tributverpflichtungen zu untersuchen hat. Der Sonderausschuß kann dann den GM- bigerregierungen und der Bank Erwägungen unterbreitim, ob und welche Maßnahmen etwa hinsichtlich der Anwendung des Toungplans ergriffen werden sollen.
Neue Belastung des Voungplans
Haag, 6. Jan. Die Hauptverhandlungen werden zurzeit im Finanzausschuß geführt, und der Sanktionslärm wird von den Franzosen hauptsächlich deshalb aufgerührt, um die Aufmerksamkeit von dem Hauptpunkt abzulenken, bei dem es sich um wettere Millionen handelt Nämlich um dis Frage, ob die Tribukzahlungen am Monatsansang oder am Monatsende zu leisten sind.
Sollte Deutschland arn orftsu des Monats zahlen müssen, so würde das für die ersten 37 Jahre im Durchschnitt eine zusätzliche Leistung von zehn Millionen Mark jährlich ergeben, bei einer Zahlung am 15. jedes Monats eine solche von fünf Millionen Mark. Das würde im elfteren Fall einem Gegenwartswert von 150 Millionen Mark, im zweiten einem solchen von 75 Millionen Mark gleichkommen. Eine Summe in der Höhe von ungefähr der Hälfte der Leistungen, die Deutschland durch das deutsch-belgische Markabkommen auf sich genommen hat, steht bei diesen Verhandlungen als zusätzliche Leistung für Deutschland auf dem Spiel.
Die Deutschen bekämpften auch den „Kompromißvorschlag", daß die Zahlungen am 15. jedes Monats geleistet werden sollen.
Reichsaußenmimster Dr Eurtius machte am Samstag Briand einen Besuch, um ihm zu versichern, daß er durchaus die Politik Slrefemanns fortfehen werde.
In der deutschen Abordnunq ist man überzeugt, daß auch die zweite Haager Konferenz, ehe sie zu Ende kommt, eine Krise durchzumachen haben wird. Reichsfinanzminister Dr. Molden Hauer hat denn auch bereits zwei Haus- Haltspläne vorbereiten lassen; den einen für den Fall der Annahme des Poungplans, den andern für den Fall feines Schetterns.
Auf jeden Fall muß das Erpresserspiel mit den „paar Millionen" und immer wieder den paar Millionen endlich einmal ein Ende finden.
Die Polen bemühen sich, Einfluß auf die deutschen Reparationen zu gewinnen, und sie werden dabei von französischer Seite begünstigt.
Die Sanktionen im Houngplan
Paris. 6 Jan Dem „Matin" wird aus dem Haag berichtet, die deutsche Abordnung lehne die Aufnahme von Strasmaßnahmen in den Doungplan ab. weil dadurch von vornherein ein Mißtrauen gegen Deutschland hrcvor- gerusen, innen- und außenpolitische Schwierigkeiten geschahen und Anleihe- oder sonstige Finanzunternehmungen Deukichiands erschwert werden. Dagegen sagt der „Matm"» es sei „schon gar nicht so schlimm". In Deutschland müsse man begreifen, daß Frankreich „nur an die Notwendigkeit eines vertragsgesichertenDeitreibungsverr f a h r e n s" denke, wie es immer im Geschäftsverkehr üblich gewesen sei. — Also etwa Zwangsvollstreckung und Kon- ' kursverlahren
Man muß daran erinnern, daß B r i a nd in der frarft zösischen Kammer eine sehr verdächtige Aeußerung getan hat: im Fall eines böswilligen Versagens der deutschen Zahlungen habe Frankreich das Recht, das Rheinland wieder zu besehen. Im Haag wird jetzt versucht, durch politische Machenschaften ein Organ zu schassen, ans das gewisse Befugnisse der früheren Pariser Enkschädigungskommttslon v übertragen werden. Das würde aber eine offenkundige Ver- I fälschung des Sachverständigengutachtens bedeuten. - I I Nack einer Londoner Meldung soll der englische Schatz- j
kanzler Snowden im Haag erklärt haven, er yaoe on dem Streit um die Sanktionen „k e i n I n t e r e! s e".
Das belgische Markabkommen
Die Erfüllung der belgischen Forderung, daß Deutschland das im Krieg von deutscher Seite in Belgien ausgegebene deutsche Papiergeld in Gold einzulösen habe, ist eine Bedingung des Joungplans. Die deutsche Reichsregierung hat sich demgemäß verpfichtet, 37 Jahre lang je 19.5 Millionen Goldmark, insgesamt 721.5 Millionen, besonders an Belgien zu bezahlen.
Verschlechterungen durch die erste Haager Konferenz
Da der Poungsche Plan am 1. April 1929 einsetzen sollte, die Dawesschen Zahlungen aber bis 31. August vorgesehen sind, ergab sich für die fünf Uebergangsmonate ein Zahlungsüderschuß von 300 Millionen Mark. Dieser Ueberschuß wird zur Befriedigung englischer Mehransprüch« herangezogen.
Die ungeschützte Jahreszahlung wird auf Kosten der geschützten um 40,5 Millionen Mark im ersten Jahr erhöht, um England einen größeren Anteil zukvmmen zu lassen. Die Erhöhung beträgt im Durchschnitt der ersten 21 Jahre 28,3 Millionen Mark und gleicht sich bei den späteren Zahlungen wieder aus. Sie erschwert die Zahlungen gerade der ersten kritischen Jahre und erhöht die für eine Mobilisierung zunächst in Frage kommenden Summen.
Deutschland zahlt über die vertragsmäßigen Verpflichtungen hinaus weitere 30 Millionen Besetzungskosten. außer- dem 6 Millionen Kosten für den Ueberwachungsapparok des Dawesplans in der Uebergangszeit und verzichtet obendrein auf Ersatz aller Schäden, die durch die Besatzung angerichtet worden sind.
Deutschland verpflichtet sich, eine Anzahl Eisenbahnlinien, Laderampen, Straßen und Brücken im Rheingebiet zu zerstören.
Die Saarfrage wird von den Reparationen und dem Poungplan abgekrennk und Deutschland hat für die inzwischen von den Franzosen im Raubbau ausgebeu- teten Kohlenbergwerke im Fall etwaiger Rückgabe an Frankreich besondere Entschädigungen zu zahlen.
Deutschland verzichtet auf die englischen und polnischen Liquidakionsüberschüsse. die allein von den Polen selbst auf 1,25 Milliarden Goldmark geschäht werden.
Die Reparationsleistungen bis zum Noungplan
Von Versailles bis zum Ruhrelnfall
Bros. Lujo Brentano- München hat auf Grund des amtlichen Materials die von Deutschland bis Ende 1922, also bis zum Ruhreinfall geleisteten Reparationen (von Kriegsentschädigungen konnte man schon damals nicht mehr sprechen) nieder auf 41,6 Milliarden Goldmark berechnet, darunter liquidiertes Privateigentum 11.7, abgetretene deutsche Forderungen an Verbündete 8.6. Staatseigentum in den abgetretenen Gebieten 5,0, Handelsflotte 4,7, Kohle- und Kokslieferungen 2,4, Barzahlungen u. a. 1,8 Milliarden Mark. Die Pariser Entschädigungskommission drückte die Gesamtsumme aus 7,9 Milliarden herab; das Washingtoner Institute of Economics berechnete sie auf 25,8 Milliarden Goldmark.
Zu den 41,6 Milliarden kommen bis Ende 1923 noch aus Zahlungen an die nicht an der Ruhrbesetzung beteiligten Mächte und aus den Ueberschüssen der Zwanqsiiefervngen aus dem Ruhrkampf noch 1.5 Milliarden. Die nach dem Versailler Vertrag anrechenbaren deutschen Reparationsleistungen vor dem Dawesplan beziffern sich also auf 43,1 Milliarden.
Die Daweszahlungen
Nach dem Londoner Abkommen vom 16. August 1924 (Dawesplan) erhielt Deutschland zunächst eine Reparalions- anleihe von 800 Millionen Goldmark, um seinen Haushalt wieder in Ordnung zu bringen und „die Wirtschaft anzukurbeln". Die Daweszahlungen begannen mit einer Milliarde und stiegen bis zum fünften Jahr 1928/29 auf 2.5 Milliarden. In den fünf Jahren wurden insgesamt 7970 Millionen Goldmark an den Feindbund abgeführt. Seit Versailles bis zum 31. August 1929 bat Deutschland also Reparationen in Höhe von 51,07 Milliarden Göldmark geleistet.
Damit wären die Kriegsschäden des Feindbunds bei weitem abgedeckt.
Die weiter im Doungplan auferlegten 113 Milliarden sind somit eine reine Erpressung. Und dabei hat Wilson einst in seinen berüchtigten 14 Punkten Deutschland zum Waffenstillstand verlockt mit der Beteuerung, es solle keine Kriegsentschädigungen geben.
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