«tmksblofifunö ^n^eigei'fünWjsöbsö
^ uns Sas obsve En^fsl
Erschunr täglich, ausgen-Lonn- u.Fcirrtags. Bezugsprets monatlich 1.4V NM. ftei ins Haus geliefert; durch di« Post bezogen im innerdeutschen Verkehr monatlich 1.7k RM. — Einzelnummern 10 Wrokonl» Nr. 50 bei der Sberamtssparkaste Neuenbürg Zweigstelle Wildbad. — Bankkonto: Lnztalbank Haberle L Co., Wilbbad Morzhetmer Eewerbebank Ml. Wildbad Postscheckkonto LSI 74
leweils 1V Pfg. mehr berechnet.
Schluß
glich S Ubr vormittags. - - In Konkurssällen oder Ml
der Anzeigennahme
- , oyrn gericht-
Seiireib ing notwend g wird, fiMt lebe Naslaßgewäbrung weg.
Drink« «erlag nab SchrtMrtkaagi Ltzrovor «Sa«. LUdbad, WitbeiMstratze 8«. Telephon 17«. — Wohnung Btsmar-Mraß» kk
Nummer 3Ü1
Fernruf 179
Samstag den 22. Dezember 1928
Fernruf 179
63. Jahrgang
Sie Entscheidung -es «eichspräsidenlen
Berlin, 21. Dezember. Auf die Beschwerde des Staatsgerichtshofs gegen die Reichsregierung hat Reichspräsident von Hindenburg durch Vermittlung des Reichskanzlers dem Reichsgerichtspräsidenten Dr. Simons folgenden Bescheid zugehen lassen:
Sehr geehrter Herr ReichsgerichtspräsidentI Ihre Beschwerde vom 16. Dezember in der zurzeit vor dem Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich schwebenden Streitsache wegen der Besetzung der Stellen im Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahngesellschaft hat mir Anlaß gegeben, den Sachverhalt im allgemeinen und die Entscheidung der Reichsregierung über die Wiederbesetzung der vier frei gewordenen Stellen vom 14. Dezember im besonderen eingehend nachzuprüfen. Nach dem Ergebnis dieser Nachprüfung bin ich der Auffassung, daß die Reichsregierung verfassungs- und pflichtgemäß gehandelt hat, daß insbesondere weder ein Eingriff in die verfassungsmäßige Tätigkeit des Staatsgerichtshofes, noch irgendeine Hinderung der Autorität seiner Gerichtsbarkeit vorliegt.
Zu einer förmlichen Entscheidung über die Beschwerde erachte ich mich aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht für zuständig. Mit der Versicherung meiner vorzüglichen Hochachtung und mit freundlichen Grüßen bin ich Ihr sehr ergebener gez. von Hindenburg.
Das Schreiben des Reichskanzlers
Zugleich mit der Entscheidung des Reichspräsidenten übersandte Reichskanzler Müller ein Schreiben an Dr. Simons, in dem er ausführt, die Besetzung der Verwaltungsratsstellen der Reichsbahngesellschast durch die Reichsregierung habe am 14. Dezember erfolgen müssen, weil sonst schwere Schädigungen der Reichsbelange hätten befürchtet werden müssen. Von einer Mißachtung der Autorität des Staatsgerichtshofes könne keine Rede sein. Der Vertreter des Reichsverkehrsministeriums, der zu den Verhandlungen vor dem Staatsgerichtshof in der Streitsache nach Leipzig entsandt war, sei mit den politischen Entschließungen des Reichskabinetts nicht vertraut gewesen und habe daher über politische Gründe der Reichsregierung m öffentlicher Gerichtsverhandlung keinen Aufschluß geben können. Auf Anfrage bei der Reichsregierung wäre jede erbetene Aufklärung erfolgt.
Eine Erklärung von Dr. Simons
Ueber den Vorfall hat sich Reichsgerichtspräsident Dr. Simons vor Vertreiern der Presse folgendermaßen geäußert:
„Es ist richtig, daß ich unter dem 16. d. M. gleichzeitig mit der Eingabe, in der ich namens und i m Auftrag des Staatsgerichtshofs für das Deutsche Reich um Genugtuung für die Verteilung des Termins vom Io. Dezember durch die Reichsregierung gebeten habe, um meine Verabschiedung eingekommen bin. Es geschah, weil ich die Verantwortung dafür trage, daß nicht alsbald nach dem Eingang desAuftrags Badens aufErlaß einerein st- weiligenVerfügung gegen das Reich wegen Offenhaltung der zum 1. Januar 1929 freiwerdenden Stellen im Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahngesellschaft ich als Vorsitzender des Staatsgerichtshoss eine entsprechende Verfügung erlassen habe. Die Reichsregierung gewann dadurch die Frist, die sie benutzt hat, um die Stellen zu besetzen.
Ich habe die Verfügung unterlassen, weil das Reich gegen eine solche Verwahrung eingelegt und gleichzeitig gebeten hatte, noch im Lauf dieses Monats zur Sache selbst zu entscheiden, da die Entscheidung dringlich sei. Obwohl bei der schwerfälligen Geschäftsordnung des Staatsgerichtshofs, an die ich gebunden bin, bis dahin die Sache noch nicht entscheidungsreif gemacht werden konnte, habe ich Termin auf den 15. Dezember angesetzt und alle Beteiligten veranlaßt, auf die Innshaltung der vorgeschriebenen Fr i st e n z u v e rz i ch t e n. D i e s e n Verzicht ha t auch die Reichsregierung ausgesprochen, ohne mir mitzuteilen, daß sie ihre Entscheidung schon vor dem 15. Dezembertreffenwerde.
Meine Hoffnung, im Termin des 15. Dezember eine sachliche Verständigung zwischen den Parteien herbeizuführen, wurde dadurch und durch die Ablehnung einer Mitteilung der Gründe des Vorgehens der Reichsregierung unmöglich gemacht.
Der Staatsgerichtshof hat einstimmig m diesem Verfahren eine schwere Kränkung erblickt und den bekannten Beschluß gefaßt. Da meine Geschäftsleitung diese Lage mitveranlaßt hat, habe ich daraus die Folgerung gezogen, von dem Vorsitz zurückzutreten. Nach dem Gesetz ist aber der Vorsitz im Staatsgerichtshof von der Stellung des Präsidenten des Reichsgerichts untrennbar: infolgedessen mußte ich auch mein Hauptamt nie- derlegen Uebrigens kann eine Schädigung des Ansehens des Staatsgerichtshofs auch für das Reichsgericht nicht gleichgültig sein. Die Reichsregierung traut dem Staatsgerichtshof keine richtigen Urteile zu und hört mehr
TWessmMl
Der Dawesagent veröffentlicht einen Vorbericht über das vierte Dawesjahr. Der eigentliche Bericht soll erst in einigen Tagen ausgegeben werden.
Im landwirtschaftlichen Rundfunk der Deutschen Welle sprach am Donnerstag abend der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft Dietrich über die Lage der Landwirtschaft an der Jahreswende. Seine Ausführungen decken sich mit der letzten Reichskagsrede des Ministers.
auf die Reparationskommission, deren Posten im Verwaltungsrat ja auch nicht so eilig besetzt worden sind.
*
Durch diese Erklärung des Reichsgerichtspräsidenten wird zunächstt das Gerücht von seinem Rücktritt bestätigt. Zwar hätte Dr. Simons im Lauf des nächsten Jahrs die Altersgrenze erreicht und dann ohnehin von seinem Posten zurücktreten müssen. Trotzdem ist es zu beklagen, daß jetzt ein vorzeitiger Rücktritt erfolgt, der augenscheinlich auf die Verkettung einer Reihe von unglücklichen Zufälligkeiten zurückzuführen ist. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß aus der Erklärung des Reichsgerichtspräsidenten, die an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig läßt, der Hauch einer starken Kränkung weht. Dr. Simons, der dem Deutschen Reich an verantwortungsvoller Stelle in kritischen Stunden gute Dienste geleistet hat, hätte einen anderen Abschied verdient. Man muß sich fragen, welche Stellen in Berlin für diese Verschärfung der Lagt verantwortlich zu machen sind. Man kann sich weiter des Eindrucks nicht erwehren, daß der Reichsgeritchspräsidept im vorliegenden Fall seine gute Sache verteidigt und datz die Reichsregierung ihm gegenüber sich in einer etwas schwachen Stellung befindet. Sie hätte, wenn zwingende politische Gründe für die rasche Ernennung der Verwal- tungsratsmitglieder Vorgelegen haben, die Verpflichtung gehabt, dem Reichsgerichtspräsidenten davon unmittelbar nach der Bekanntgabe des Antrags Badens Kenntnis zu geben. Auch Baden als Antragsteller hätte auf die rechtzeitige Benachrichtigung Anspruch gehabt. Die Reichsregierung bat es jedoch für genügend befunden, einen Tag vor dem angesetzten Termin den Reichsgerichtspräsidentestwor vollendete Tatsachen zu stellen. Das ist ein ungewöhnliches Verfahren, das geeignet war, das Ansehen des Staatsgerichtshofs zu schädigen. Wir möchten der Hoffnung Ausdruck geben, daß es der Reichsregierung gelingen möge, eine Verständigung mit dem Reichsgerichtspräsidenten herbeizuführen und ihn zur Zurücknahme seines Rücktrittsgesuchs zu bewegen,
Es ist übrigens auffallend, daß die Reichsregierung nrch am 19. Dezember halbamtlich erklären ließ, es siege kein Rücktrittsgesuch von Dr. Simons vor, während Dr. Simons feststellt, daß er das Gesuch schon am 16. Dezember eingereicht habe.
Am Samstag Entscheidung über das Rücktrittsgesuch
Berlin, 21. Dez. Reichspräsident v. Hindenburg hak in einem persönlichen Schreiben den Reichsgerichrs- präsidenken Dr. Simons gebeten, zur Besprechung des Streitfalls und des Rückkritksgesuchs baldmöglichst nach Berlin zu kommen Dr. Simons wird sich am Samstag beim Reichspräsidenten einfinden.
Ser SchiedssMch Severingr
Berlin, 21 Dez. Der Schiedsspruch des Reichsinnen- ministeis Severing wurde heute nachmittag veröffentlicht. Er umfaßt 7 Druckseiten und besagt in der Hauptsache:
Für die Zeit von der Wiederaufnahme der Arbeit bis zum 31. Dezember 1928 regelt sich die Entlohnung nach dem kür verbindlich erklärten Schiedsspruch vom 27. Oktober 1928. Mit Wirkung vom 1. Januar 1929 erhalten die in reinem Zeitlöhne beschäftigten Arbeiter im Alter von über 21 Jahren eine nicht akkordfähige Zulage nach Maßgabe einer besonderen Tabelle, in der Zulagen von 1- 6 Pfennigen je nach dem bisherigen Zeitlohn gewährt werden. Die Ecklöhne bleiben unverändert. Die sozialen und sonstigen tariflichen Zulagen weiden durch die Regelung nicht berührt. Die Akkorde sind so anzusstzen, daß der Durchschniktsarbeiker bei gesteigerter Leistung unter normalen Detriebsverhälknillen 15 v. H. über den Ta-if- lohn der entsprechenden Gruppe hinaus verdienen muß.
Für die Dauer der Arbeitszeit sind die gesetzlichen Vorschriften maßgebend, soweit sie nicht durch die Arbeitszeitregelung dieser Entscheidung oder durch eine svätere Vereinbarung der Tarisvertragsparleien in zulässiger Weise abgeändert werden. Mit Wirkung vom 1. Januar 1929 wird die Arbeitszeit für alle Arbeiter, die 60 Stunden arbeiten, allgemein auf 57 Stunden je Woche verkürzt. Die Arbeitszeit ist in den verschiedenen Spezial- bekrieben, wie Gießereien, Schweißereien usw., nach einer blonderen Vereinbarung geregelt, die im Schiedsspruch festgelegt ist. Maßregelungen aus Anlaß des Lohntags sind unsriMia. ..
Der neue Tarif erstreckt sich auf einen verhältnismäßig weiten Zeitraum. Der Rahmentarif ist erstmalig am 1. Mai 1930 mit zweimonatiger Frist zum 30. Juni 1930, die im Schiedsspruch getroffene Regelung der Löhne und der Arbeitszeit erstmalig am 1. Aug. 1930 mit zweimonatiger Frist zum 30. Sept. 1930 kündbar. Das Rechtder Kündigung hängt jedoch für jede Vertragspartei davon ab, daß sie die Kündigungsabsicht den anderen Vertragsparteien wenigstens einen Monat vor dem Kündigungszeitpunkt anzeigt, um in gemeinsamen Verhandlungen die wirtschaftliche und soziale Loge zu klären. Wird der Rahmentarif nicht gekündigt, so läuft er jeweils um ein Jahr unter den gleichen Kündigungsbedingungen zu dem neuen Zeitpunkt weiter. Dasselbe gilt entsprechend für di« Regelung der Löhne und der Arbeitszeit.
Neueste NMrichlen
Dr. Lkresemann beim Reichspräsidenten
Berlin, 21. Dez. Reichspräsident von Hindenburg nahm heute den Vortrag des aus Lugano zurückgekehrtsn Rrichs- ministers des Auswärtigen, Dr. Stresemann, entgegen.
Winzerunruhen in der Pfalz
Landau, 21. Dezember. Auf Veranlassung des Weinbauoerbands für die Rheinpfalz, dem 37 000 Edelweinbau treibende Winzer angeschlossen sind, hat das bayrische Land- Wirtschaftsministerium angeordnet, daß die Anlagen von am erikanischen Hybridenreben, die zwar gegen Weiter und Reblaus widerstandssähiaer sind, aber einen geringwertigeren Wein geben und eine ständige Gefahr der Verseuchung der deutschen Edelrebe mii der amerikanischen Reblaus bilden, durch eine staatliche Kommission aus- gerottet werden. In Dörnbach ging die Ausrottung glatt vonstatten. Als aber in Barbelroth bei Bergzabern eine aus 90 Rebenstöcken bestehende Hybridenanlage des Landwirts Hers che l in Angriff genommen werden sollte, taten sich die Anhänger der Freien Bauernschaft, die unter sich einen gesetzwidrigen „Weinbauverband für Amerikanerreben' gegründet haben, zusammen, um m i k Heugabeln, Picken. Sensen und Schaufeln bewaffnet, der Umlegung dieses Weinbergs g e w a l r- jamen Wioerstand entgegenziisetzen, obgleich Herscher selbst mit der Ausrottung einverstanden war. Etwa 1000 Mann, meist junge Burschen, zogen vor das Bezirksamt in Bergzabern und eine Abordnung übergab eine schriftliche Entschließung, in der die vorläufige Einstellung der Ausrottung und die Zurücknahme der Anordnung des Ministeriums verlangt wurde. Hinter der Freien Bauernschaft stehen Agenten der Sonderbündler, die bekanntlich in französischem Sold standen oder noch stehen.
Lebenslängliche Pension für Dr. Hainisch?
Wien. 22. Dez. Nach einer Korrespondenz besteht die Absicht, dem früheren Bundespräsidenken Dr. Michael Hainisch, der wohl Besitzer eines Musterguts ist, aber ^ dieses während seiner Bundespräsidentschaft aus seinen Bundespräsidenkenbezügen schon Zuschüsse leisten muhte, also sich nicht in sorgenloser Lage befindet, eine lebenslängliche Pension auszusehen. Es wurde von einer Pension von monatlich 1000 Schilling gesprochen. Die Verhandlungen darüber sind noch nicht abgeschlossen.
Kriegsentschädigungen in der Schweiz
Bern, 21. Dez. Von mehr als 70 Mitgliedern des Nakionalraks wurde ein Antrag eingebracht, in dem der Bundesrat ausgefordert wird, dieWiedergutmackung der Schäden zu verlangen, die schweizerische Bürger während des Weltkriegs durch Beschlagnahmungen oder Zerstörungen erlitten haben, und für die Fälle, in denen über die Schadenersatzpflicht der beteiligten Staaten keine Einigung erzielt werden kann, eine schiedsgerichtliche Entscheidung anzustreben.
Das Jubeljahr Pius XI.
Rom, 21. Dez. Am 20. Dezember waren 50 Jahre vergangen, seitdem Achills Rakki, der jetzige Papst, in San Carlo al Corso in Rom als neugeweihter Printer seine erste Messe zelebrierte. Zur Feier dieses Jubiläums las der Papst am Freitag in St. Peter eine Messe und firmle einige hundert Kinder. Darauf wurden die neuen Raume des Vatikanischen Archivs und der Vatikanischen Bibliothek ln Gegenwart des Papstes eingeweiht. Erzbischof Tost von Mailand feierte in der Lombarden-Kirche San Carlo al Corso in Rom ein Tedeum. Hier soll auch als Geschenk der Katholiken der ganzen Welt ein neuer in Arbeit befindlicher Marmoraltar ausgestellt werden. Das Geschenk Roms wird in einem von Prof. Biagetti in antiken Stil entworfenen Thron bestehen, der für die Sirtinische Kapelle bestimmt ist. Die eigentlichen Feierlichkeiten werden erst zu Schluß des Jubeljahres folgen.
Aus Anlaß des Beginns der Jubiläumsfeierlichkeiken des Papstes hat gestern Kardinal Vanutelli im Beisein des Gouverneurs und zahlreicher Behörden die Basilika Regina Paris in Ostia eingerveihk.