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Nummer 253 Fernrufes

Samstag den 27. Oktober 1928

Fernruf 179

63. Jahrgang

wieder öder sieben Milliarden Marl Einlagen in denlschen Sparkasse«

Ist das möglich? Ende Juni d. I. betrug der Einlage» bestand der deutschen Sparkassen 5924,4 Milliarden Reichs­mark, zu denen noch an Giroeinlagen 1331,3 Millionen hin­zukommen. Die Einlagen der deutschen Sparer betragen mithin zur Zeit 7>l Milliarden Reichsmark! Und dies, nachdem vor vier Jahren infolge der Inflation die Ersparnisse bis auf einen kleinen Rest ver­nichtet worden waren.

Freilich ist der Vorkriegsstand bei weitem noch nicht er­reicht. Denn im Jahre 1913 betrugen die deutschen Spar­einlagen 19,7 Milliarden (bzw. auf das jetzige Reichsgebiet umgerechnet rund 18,97 Milliarden). Aber daß das deutsche Volk, das Ende August 1925 nur etwa 1,3 Milliarden Mark in seinen Sparkassen hatte, innerhalb drei Jahren fünf­mal mehr wieder angesammelt hat, das verdient alle An­erkennung und ist immer wieder ein Zeichen dafür, daß das deutsche Volk wieder volles Vertrauen zu seiner Wäh­rung gewonnen hat.

Allerdings haben bei dieser großartigen Steigerung der Spareinlagen einige außerordentliche Umstände mit- aewirkt. Als nach den trüben Tagen der Inflation wir wie­der feste Währungsverhältnisse hatten, wurden dte bis da­bin !n ausländischen Währungen, in Aktien und tn Waren angelegten Ersparnisse nach der Stabilisierung wie­der ln deutsches Geld (Rentenmark) umgesetzt. Weiterhin wurden Aufwertungsbeträge, insbesondere Auf­wertungshypotheken vor ihrem Fälligkeitstermin abgelöst und den Sparkassen teilweise als neue Spareinlagen zu­geführt. Daher ist auch der auffällig große Einlage- Überschuß zu erklären: Während derselbe d. h. dte Diffe­renz zwischen den Spareinlagen und Sparauszahlungen !n den Jahren 1906 bts 1913 jährlich durchschnittlich nur 380 Millionen betrug, so tst derselbe bereits im ersten Halbjahr dieses Jahres auf 1256 Millionen angewachsen. Er wird somit voraussichtlich Heuer das Siebenfache der Vorkriegs­jahre betragen.

Wie wird nun in den einzelnen deutschen Län­dern gespart? Auf den Kopf der Bevölkerung umgerechnet, marschiert bezüglich der Svareinlagen im Jahre 1928 an der Spitze Bremen (275,6). Dann folgen Livpe, Hamburg, Baden, Württemberg (108,51. An­halt, Hessen, Preußen, Thüringen, Sachsen, Oldenburg, Ber­lin, .Bauern, Mecklenburg-Schwerin (45.5). Reichsdurch- schnitt 94,8 -K. Was aber die Höbe der Spareinlagen betrifft, so -steht begreiflicherweise weitaus an erster Stelle Preußen (3713,4 Millionen), an 5. Stelle Württemberg (280,1 Millionen), dieses früher auf dem 6. Motz. Württem­berg hat fast die Hälfte (genau 44,7) seiner Frtedenssumme erreicht.

Diese steigende Spartätigkeit des deutschen Volkes tst um so erfreulicher, als die deutsche Volkswirtschaft daraus allergrößten Nutzen erzielt. Denn diese ungeheuren Summen strömen aus den Sparkassen hinaus zur Belebung des Hypothekenmarktes, namentlich für landwirt­schaftliche Grundstücke, und zur Finanzierung von N e u- bauten. also zur Belebung der Bautätigkeit, die als eine unserer Schlüsselindustrien vorzugsweise dazu angetan Ist, unserer Arbeiterschaft neue Verdienstmöglichkeit zu erschlie­ßen. Daß unsere Gemeinden (besonders in Preußen) die Sparkassen stark in Anspruch nehmen, versteht sich von selbst.

Registrierkassenstreifen als steuerliches Beweismittel

. Von Dr. R. Allgoewer, Steuerberater, Ulm a. D.

Die Ladengeschäfte sind heute dazu übergegangen,

thre Bareinnahmen durch sogenannte Kontroll- oder Re­gistrierkassen laufen zu lassen.

Nach den Richtlinien für die Frühjahrsveranlagung 1928 zur Einkommensteuer hat das Finanzamt bei Steuerpflich­tigen, welche eine vereinfachte Buchführung haben, von diesen Aufzeichnungen auszugehen, unter der Voraussetzung. Arß dieselben vollständig und sachlich richtig sind. Bei solchen Geschäftsinhabern, die Registrierkassen besitzen, dient der Kontrollstreifen als bestes Beweismittel für die Vollständig­keit der Kassenbuchführung.

Behalten nun laufende Aufzeichnungen dem Finanzamt gegenüber ihre Beweiskraft, wenn die Kontrollstrüfm und Kassenzettel nicht aufbewahrt werden? Die für Laden­geschäfte in Frage kommenden Spitzenverbände haben dem Reichsfinanzminister eine Erklärung dahingehend bgegeben, daß bei Steuerpflichtigen, welche doppelte Buchführung haben, die Kontrollstreifen und Kassenzettel lediglich zur Kontrolle der Buchführung dienen. Sobald diese Kontrolle von einem Angestellten des Geschäfts, welcher die Bücher nicht selbst geführt hat, ausgeübt sei, würden die Kontroll- streifen nicht mehr aufbewahrt werden. Dagegen sei es üblich, überall da, wo nicht doppelte Buchsüb-rung bestände, die Kontrollstreifen und Kassenzettel aufzuhsben.

Tagesspiesel

Das Reichskabinekt befaßte sich am Freitag mit der Enk- schädigungsfrage und der Einsetzung der hiefür nötigen Kommission. Parker Gilbert hakte mit dem Reichskanzler und dem Reichsfinanzminister Besprechungen über seine Verhandlungen in London und Paris.

Wie verlautet, wird Dr. Stresemann am 31. Oktober der badischen Regierung einen Besuch abslakken.

Die Vorskandstagung der Deutschen Volksparkei wird in der zweiten halste des November stattsinden. Der Ort ist noch nicht bestimmt.

An Stelle des verstorbenen Lord Haldane wurde Lord Parmoor zum Führer der Arbeiter im Oberhaus gewählt.

Die Verbände haben auch in Aussicht gestellt, thre Mit­glieder auf die Bedeutung der Kontrollstreifen für die Ver­anlagung hinzuweisen.

Das Finanzamt kann also von Steuerpflichtigen, welche Kontroll- oder Registrierkassen besitzen, jedoch keine doppelte Buchführung haben, die Kontrollstreifen als Beweismittel anfordern. Hat nun der Steuerpflichtige die Kontrollstreifen nicht aufbewahrt oder legt er dieselben auf Verlangen nicht vor, so ist er der Behörde gegenüber beweisfällig geworden.

Es ist deshalb allen Geschäftsinhabern, welche nur ein­fache Buchführung haben, zu empfehlen, die Kontrollstreifen aufzubewahren, damit dieselben gegebenenfalls der Steuer­behörde vorgelegt werden können.

Neueste Nachrichten

Die Forderungen des Deamtenbunds

Berlin, 26. Okt. Die Vertreterversammlung des Beamten­bunds stellte die Forderung auf, daß im neuen Strafgesetz wieder der BegriffBeamter" stattAmtsträger" gesetzt und daß Ausnahmebestimmungen gegen Iustizbeamte und Eisenbahner vermieden werden. Auch dürfte ein Verstoß gegen die Beamtenpflichten nicht ohne weiteres als straf­rechtliches Vergehen gewertet w'rden.

Die Verpflichtung zur Rückzahlung zuviel bezogener Be­züge soll abgeschafft werden. Weiler wurde verlangt: um­gehende Verabschiedung des geschlossenen Beamtenrechts und feiner Ausdehnung aut Länder- und Kommunalbeamte, Be­seitigung der bestehenden Nechts.ninderung der Wartestands­beamten, unverminderte Beibehaltung des Berufsbeamten­tums, Stärkung des Einflusses der Reichsregierung auf die Reichsbahn mit dem Ziele der vollen Verfügungsgewalt des Reichs. Zur Besoldungsneuregelung selbst fand eine Ent­schließung Annahme, d>s eine Nachprüfung der örtlichen Sonderzuschläge, Stärkung der Kaufkraft durch Beinslussung der Wirtschaftspolitik und Wiedereinführung des Gruppen­systems von 1920, sow.s Beseitigung der Härten für Warie- geld- und Ruhegehaltsempfänger erstrebt.

Vorberatungen zur Reichsreform in München

München, 26. Okt. Auf nächsten Sonntag und Montag ist zur B e s p r e ch u n g über die Reichsreform eine Tagung von Zeitungsvertretern und Politikern der Bayerischen Volkspartei und des Zentrums in Württem­berg, Baden und Hessen nach Augsburg ein­berufen. Unter andern haben der bayerische Ministerpräsi­dent, der württembergische Staatspräsident, der badische Finanzminister, eine Anzahl Landtags- und Reichstags­abgeordnete sowie die Schriftleiter und Verleger der katho­lischen Presse ihre Teilnahme zugesagt. Der badische Land­tagspräsident Dr. Baumgartner wird über das Thema sprechen: der deutsche Süden und das Reichsproblem, der württ. Landtagsabgeordnete Küchle über die kultur­politische Bedeutung des Föderalismus. Ministerpräsident Dr. Held wird eine Rede in einer öffentlichen Versamm­lung halten.

Die englische Bischofssynode

London, 2S )kt. Die von den Bischöfen von London, Liverpool unk, Lichfield einberufenen Synoden der Geist­lichen ihrer Diözesen haben zu den sechs Fragen bezüglich der Einführung des neuen dem römischen Katholizismus zunei­genden Gebetbuchs Stellung genommen. Das Parlament hal bekanntlich das Gebetbuch mit großer Mehrheit ob­gelehnt. Zu Beginn der Londoner Synode erklärte einer d-r bedeutendsten Londoner Geistlichen, er erhebe Einspruch gegen die Vorlage des neuen Gebetbuchs als gesetz­widrig: daraus verließ er die Versammlung. Die Synode lehnte in geheimer Abstimmung mit bedeutender Mehrheit das neue Gesetzbuch ab. Dies bedeutet eine Mißtrauens­erklärung gegen den Londoner Bischof, der den Geist­lichen empfohlen hatte, das Gesetzbuch trotz der Ablehnung durch das Parlament in Gebrauch zu nehmen. Auf der Synode in Liverpool stimmten nur einige wenige Geist­liche für das neue Gebetbuch, während die Abstimmung in Lichfield eine Mehrheit für dasselbe ergab. .

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Die englische Staatskirche, fälschlich oft als Hochkirche be­zeichnet, die Hochkirche ist nur eine Richtung innerhalb der Staatskirche war bei ihrer Gründung durch HcM- rich VIII. im Dogma katholisch. Unter seinem Nachfolger Eduard VI. wurde die englische Staatskirche reformiert. Sie betrachtet sich heute noch, wie im Vorwort des alten Gebet­buchs zu lesen ist, als Zweig der katholischen Kirche, und ihre Verfassung (zwei Erzbischöfe und eine Anzahl Bischöfe) sowie die Priesterweihe und die Liturgie sind geblieben, wie sie waren. Nur ist an die Stelle der lateinischen Sprache die englische getreten. Rein protestantisch ist vor allem die Abendmahlslehre. Infolge ihrer Entwicklungsgeschichte hat die englische Staatskirche von Anfang an zwei ausein­andergehende Richtungen gezeigt, die zum Katho­lizismus zurückstrebende und die protestantische, die auch jede an den Katholizismus erinnernde Aeußerlichkeit zu vermei­den- sucht. Die erstere hat zur Bildung der Hochkirche geführt, von deren Führern einige zum Katholizismus über­getreten sind. Zwischen den Anhängern der Hochkirche und den Protestanten innerhalb der Staatskirche ist der Streit entbrannt. In jüngster Zeit sind noch dieMode r n i ste n aufgetreten, die auf der Grundlage der Bibelkritik und moderner Forschungen auf allen Gebieten gegen den Wun­derglauben und dte jungfräuliche Geburt Christi angehen. Ihre bedeutendsten Führer sind: Bischof Barnes von Bir­mingham, der Dekan der Londoner Paulskirche, Dekan Inge, und Dr. Major, Rektor eines theologischen Semi­nars in Oxford.

Angebliche deutsche Gesichtspunkte bei den Lnkschädigunzs- verhandlungen

Paris, 26. Okt. Der »Petit Parisien" weiß zu berichten, die deutsche Reichsregierung stehe auf dem Standpunkt, daß im Versailler Vertrag keinerlei Bemerkung über einen Zu­sammenhang der französischen und englischen Kriegsschulden an Amerika einerseits und den deutschen Entschädigungs­verpflichtungen andererseits enthalten sei. Deutschland werde auch die belgische Forderung der Aufwertung der während des Kriegs von deutscher Seite in Belgien ausgegebenen 6 Milliarden Mark ablehnen, da diese Forderung über die im Dawesplan festgesetzten Verpflichtungen hinausgehe. Endlich werde Deutschland versuchen, die acht Milliarden Mark Entschädigungen, -die es an die deutschen Staats­angehörigen, deren Privatbesitz von den Feindmächten ein- g zogen wurde, zu zahlen habe, an den Kriegsentschüdtgc la­gen in Abzug zu bringen,

Zeitungsbeschlagnahme in Belgrad

Belgrad, 26. Okt. Der Minister des Innern hat die Aus­gabe der ZeitungenPolitica" undVreme" beschlagnahmen lassen, weil sie Unterredungen mit P r i b i t sch e w i t sch enthielten, deren Inhalt den Frieden und die Ordnung im Innern zu gefährden geeignet sei. Die Regierung soll außer­dem beschlossen haben, gegen Aeußerungen von Oppositions- führern, die das Ansehen des Staats schädigen, Maßnahmen zu ergreifen. ,

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Stuttgart, 26. Oktober.

Eingemeindung von Hofen. Die Eingemeindung von Hofen am Neckar nach Groß-Stuttgart, die nach einem Be­schluß der beiden Gemeindevertretungen auf 1. Oktober hätte eintreten sollen, hat sich dadurch verzögert, daß der Landtag zu der Frage noch nicht Stellung nehmen konnte. Wie ver­lautet, ist von mehreren Gemeinden des Amtsoberamts Stuttgart, zu dem Hofen gehört, gefordert worden, daß Stuttgart an das Amtsoberamt eine Entschädigungszahlung von 40 000 Mark machen solle. Man hofft, daß die Ein­gemeindung auf 1. April nächsten Jahres vollzogen werden kann.

Stuttgart. 26. Okt. Oberregierungsrat Hor­nung gestorben. Das Mitglied der Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau, Oberregterungsrat Hor­nung ist am 24. Oktober unerwartet rasch einem Schlag- ansall erlegen. Seine Ernennung zum Oberregierungsrat bei der Ministerialabteilung für den- Straßen- und Wasser- bau erfolgte vor etwa 6 Jahren. Oberregierungsrat Hornung hat sich auf seinem Posten als ein gewissenhafter und sach­kundiger Beamter bewährt, mit dem Kollegen und Private gerne Zusammenarbeiteten.

Der Zenkralverband der Arbeitnehmer öffentlicher Be­triebe und Verwaltungen (christliche Gewerkschaft von Be­amten und Arbeitern in Staat und Gemeinde) hielt am Sonntag, den 21. Oktober, in Stuttgart eine Vertreter­tagung ab. Der Verband zählte in Württemberg am 1. Januar 1926 709 Mitglieder, während am 1. Oktober 1928 1454 Mitglieder vorhanden waren. Von den Mitgliedern sind 72 als Vertreter und Beisitzer in sozialen und öffent­lichen Körperschaften tätig. Aus dem Geschäftsbericht ging weiter hervor, daß der Verband in den letzten Jahren mit großem Erfolg an der Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse der Mitglieder gearbeitet hat. Am Schluffe der. Tagung ryurde eine Anzahl CntschliehmiW