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deutschen

-r-

Wilhelrustratze

Telephon 17S.

Wohnung

Bismarckftratze 68

Druck

Verlag und Schriftleitungr Theodor Gack, Wlldbad

Montag dev 18. Juni 1828

63. Jahrgang

Nrrnimer 140

Fernruf 178

Fernruf 178

..Mchilofer als zur Nuhrkmgszeil"

Nach dem 2. Lolmarer ilrteil

lt.'vcr die letzten Verhandlungen im Lo>m,rcr zweiten Komplott-Prozeh erhalten wir von einem Augenzeugen die nachstehenden Ausführungen, die besonders deutlich die Verwerflichkeit der französischen Justizmethoden in ihrem Kampf gegen Elsaß-Lothringen zeigen.

Bei Eröffnung des ersten Komplott-Prozesses gegen 22 Elsässer, die nach französischer Auffassung eine Ver­schwörung gegen die Sicherheit des französischen Staates angezettelt haben, war das Verfahren gegen sieben im Aus­land lebende Elsässer abgetrennt worden, lieber sie wurde am Mittwoch am Schluß einer außer­ordentlichen Tagung des oberelsässischen Schwurgerichts ver- handelt, wiederum im gleichen Saale, in dem im vergan­genen Jahre der Sensationsprozeß Haegy gegen Helsen statt­gefunden hakte. Das Gericht lagt in der gleichen Zusam­mensetzung wie im Komplott-Prozeß; wiederum ist der Franzose Mazoyer Präsident. Die Anklage vertritt jedoch diesmal nicht mehr Generalstaatsanwalt Fachot persönlich, sondern einer seiner Substituten. Die elsässische und fran- zösiche Presse war wiederum stark vertreten. Im Saal be­finden sich auch Abbe Dr. Haegy und der im Komplott-Pro­zeß am 24. Mai freigeprochene Redakteur Heil. Anwesend sind auch Freunde und Angehörige der Angeklagten, unter ihnen zwei Geistliche im Ornat, die Brüder des Münsterer Professors Schmidlin, den die französische Anklageschrift zu einem der gefährlichstenAgenten" und zum Vermittler zwischen deutschen und elsässischen Organisationen gestempelt hat.

Nach französischem Recht, das sich aus die von 1808 bzw. 1832 stammenden Bestimmungen des größtenteils stark ver­alteten Strafprozeßrechtes stützt, werden zunächst feierlich alle sieben Angeklagten dreimal vom Gerichtsvollzieher auf­gerufen. Starke Bewegung und Unruhe beim Gericht, als beim Aufruf des Namens Schmidlin im Zuschauerraum der Essener Rechtsanwalt Dr. Grimm aussteht und erklärt, er komme als Freund dieses Angeklagten, um dessen Entschul­digungen vorzutragen. Dr. Grimm ist weitesten Kreisen bekannt als der vielfach erfolgreiche Verteidiger deutscher Angeklagter in den Prozessen der Ruhrkriegszeit, wo er vor französischen Kriegsgerichten die Verteidigung Abwesender geführt hat. Auch jetzt wieder erweist er sich als glänzender Kenner des französischen Rechtes; zur großen Verlegenheit des Staatsanwaltes und des Präsidenten Mazoyer beruft er sich auf den Artikel 468 Absatz 2 desOoäs ä'Instruekion oriminölls", der französischen Strafprozeßordnung, welcher besagt:

'Kein Anwalt kann erscheinen, um den abwesenden An­geklagten zu verteidigen. Wenn der Angeklagte sich außer- halb des europäischen Gebiets Frankreichs aufhält, oder wenn er in der Unmöglichkeit ist, zu erscheinen, können seine Verwandten oder seine Freunde seine Entschuldigung dar­legen und auf ihre Rechtmäßigkeit plaidieren."

Dr. Grimm beruft sich darauf, daß er an der gleichen Universität Münster i. Wests. Dozent ist wie Schmidlin, und daß er daher alsFreund" zu Worte kommen darf.

^ Gericht kann sich diesen Ausführungen nicht ver- schließen, und während der als offizieller Verteidiger er­schienene Straßburger Anwalt Klein untätig auf der Ver- teldlgerbank sitzen muß, legt Prof. Dr. Grimm die persön* liche Lage Schmidlins dar, der seit ISO? als Privatdozent, letzt als ordentlicher Professor an der Universität Münster tätig ist und als eine Autorität auf dem Gebiete der katho- lischen Missionswissenschaft internationalen Ruf genießt. Es sei richtig, daß Schmidlin-wie alle Elsässer und Loth­ringer -! durch den Versailler Friedensvertrag Fran­

zose geworden ist, aber er sei daneben auch durch seine Tä­tigkeit als Universitätsprofessor einer preußischen Universi­tät Deutscher und habe als solcher der Regierung den Dienst- ^..geleistet Mail könne ihm, in dessen Person sich ein Stuck elschsischer Grenzlandtragik zeige, nicht zumuten, sein Amt im Stich zu lassen, um auf bloße Pressenachrichten hin ohne irgendwelche formelle Ladung nach Colmar zu reisen, um sich in einem französischen Schwurgerichlsverfah -en zu verteidigen. Prof. Schmidlin befinde sich in >insr mora­lischen Zwangslage, die von jedem, auch dem französischen Reckt respektiert werden müßte. Auf wiederholte Einwen­dungen des Gerichtspräsidenten, daß Grimm seine Zulas - ßnq zu einem richtigen Plaidoyer ausnütze, erwidert ihm Grimm, daß seine Ausführungen nötig seien, um seinen Freund S^'^lin zuentschuldigen". Durch eine eventuelle Verurteilun-- Grimm fort, würde Schmidlin aufs schwerste geschädigt, denn man mache ihm die Riick°ehr in seine elsästüchs Heimat unmöglich, an der er mit größter ^->e - hänge, und wo alle seine Verwandten wohnen. Grnmr vermag auch auf die Tätigkeit Schmidlins während o r Kriegszeit hinzuweisen, wo dieser für die französis-hen ^^Ssgefangenen mancherlei Verdienste sich erworben »-t c-T^of- Grimm appellierte zuletzt an das Gerechtig­keitsgefühl des Gerichts, das unbedingt Freisprechmg ver­fugen müsse. Die Anklage berufe sich auf Polizeiberichte, , E- keine gesetzlichen Beweismittel seien, sondern

lediglichrsnssixriMMt", Informationen. Durch einen

schon früher eingerichteten Schriftsatz mit amtlichen Beschei­nigungen seien die polizeilichen Behauptungen längst wider­legt. Schmidlin habe übrigens erst unmittelbar vor d -n Termin für den ersten Komplottprozeß auf dem Wegs Mer Pcessenachrichten Kenntnis davon erhalten, daß <r über- Haupt angeklagt sei. Eine gesetzmäßige Verteidigung ein­zuleiten, sei damals bereits zu spät gewesen. Er hätte sonst zweifellos den Untersuchungsrichter von der Haltlosigkeit der Anklage überzeugen können. Seine Schuld aber sei es nicht, daß er keine Kenntnis von der Untersuchung hatte; die fran­zösische Justiz habe Schmidlins SjMung als Professor der Universität Münster gekannt und also durchaus die Möglich­keit gehabt, ihn von den Anklagen gegen ihn zu benachrich­tigen.

Zum Schluß weist Prof. Dr. Grimm darauf hin, daß er vor französischen Kriegsgerichten für deutsche Angeklagte habe plaidieren dürfen, wenn sie auch abwesend waren. Heute, unter ganz anderen politischen Verhältnissen, dürfe ein französisches Gericht einen Elsässer nicht ungehört verurteilen, wenn wie hier auf seine angeblichen Verbrechen evtl. Deportation nach Neu- Caledonien stehe.

Nach kurzer Beratung verkündet das Gericht, daß die Abwesenheit Prof. Schmidlins nicht als entschuldigt ange­sehen werde und dos Verfahren fortgesetzt wird. Nach Ver- lesung verschiedener Briefe aus den Akten trat eine Ver­handlungspause ein. Dann beginnt die Anklagerede des Staatsanwalts, der lediglich die Behauptungen des Anklage­akts sich zu eigen macht, obwohl sie bereits im ersten Kom­plott-Prozeß restlos widerlegt worden sind. Der Staats­anwalt formuliert keinen eigentlichen Strafantrag, sondern beschränkt sich auf den Hinweis auf die Vorschriften des Ge­setzes.

Danach zieht sich das Gericht zur Beratung zurück und dann werden die bekannten schweren Zuchthausstrafen gegen die sieben Angeklagten verhängt. Prof. Schmidlin wird dabei mit 15 Jahren Zuchthaus, 20 Jahren Aufent­haltsverbot und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte bestraft. Ein echtesjugsmenk kranyaw", einfranzösischer Rechtsspruch", wie ihn die Elsaß-Lothringer in den letzten Jahren so oft erleben mußten, wenn ein französisches Ge- richt überbefreite Brüder" zu urteilen hatte.

Staaken?

Aller Wahrscheinlichkeit nachja". Haben doch auf dem soeben stattgefundenen republikanischen Parteikonvent in K a n s a s C i t y sich über 700 Delegierte für seine Nominie­rung ausgesprochen 545 hätten genügt. 5n Amerika wech­seln bekanntlich die beiden Parteien, die Demokraten und Republikaner, so ziemlich regelmäßig. Bis 1920 waren acht Jahre lang die Demokraten Inhaber der Präsi­dentschaft, seither die Republikaner; und nun stellen die letzteren wiederum sich zur Wahl.

Hoover also ist Republikaner; er war zwar auch Demo­krat zur Zeit Wilsons. Unter diesem Präsidenten begann er seine glänzende Karriere. Wilson berief ihn in der schweren Kriegszeit zum Lebensmiktelverwalter, und Hoover hat diese Aufgabe glänzend gelöst. Als der Krieg vorbei war, machte er gewissermaßen den Bersorger des hungernden Europa. Das lag ihm schon als Quäcker er soll jeden Sonntag den Gottesdienst seiner Kirche in Washington besuchen, aber es war nicht nur christliche Nächstenliebe, die ihn dazu be­wog, Hoover wollte zwei Mücken mit einem Schlage treffen: mit der Hungerbekämpfung wollte er die westliche Welt vor dem östlichen Bolschewismus retten.

Aber nicht nur der Glorienschein der Menschenfreundlich­keit erklärt sein Bild, Hoover ist ein Wirtschaftler ersten Ranges, ein großartiger, in seiner Art unerreichter Organi­sator des Handels, der das moderne Amerika mit seinen Riesenkonzernen, seiner Massendisziplin, seinen Serien­erzeugnissen wie ein gewandter Maschinenmeister unfehlbar beherrscht. Seinem Zeichen nach ist er bekanntlich Hän­de l s f e k r e t ä r. 5n Wirklichkeit aber greift seine Zand in alle Ministerien hinein und zieht auch Dinge vor sein Forum, die mit dem Handelsministerium eigentlich nichts zu tun haben. Man nennt ibn deshalb im Scherz denUnter- skaakssekrekär sämtlicher Ministerien", und es ist begreiflich, daß diese seine Einmischung sehr oft zu Konflikten über die Zuständigkeit seines Amtes führte.

Das geniert ihn aber nicht. Sein märchenhafter Fleiß, seine eiserne Energie und seine fabelhafte Skoffbeherrschung verschafften ihm immer wieder jene Autorität, die auch den Widerspenstigen in ihren Bann zwingt. Namentlich hak er es auf die Ausgestaltung der natürlichen Wasserwege des Landes abgesehen. Man nennt ihn spottweise denStaats­mann des Wassers". Kurz: «Für ihn gibt es nichts, was er nicht kontrollieren und organisieren möchte, sei es nun die Warenzirkulation, der Außenhandel, die Landschaft, die Na­tur oder die menschliche Seele."

Hoovers überragende und überwältigende Macht liegt in der Tat, weniger im Wort. Im Gegenteil: er ist ke i n guter Rs.d^er, Die We LedeZst. ihm nicht gegeben.

Schüchtern blickt er vor sich hin. Selten wendet er den Blick weg von seinem Manuskript.Wenn man Hoover in einer Versammlung sprechen hört, sollte man sich in unmit­telbare Nähe des Rednerpultes setzen, um der Gefahr zu entgehen, ihn nicht zu verstehen."

Dieser Mann wird also bald der Erwählte seines Volkes sein. Er wird seine Nebenbuhler Smith und Dawes schlagen. Ihm wäre nur ebenbürtig ein Coolidge, aber dieser hat aufs bestimmteste die Kandidatur abgelehnt, ja geradezu seiner Partei verboten, ihn auf die Kandidatenliste zu setzen.

Was wird Hoover uns Deutschen bringen? Eine recht ernste Frage. Zweifellos wird ihn die Aufgabe der Revision des Dawesplans beschäftigen. Wird !r an dem Schuldenabkommen mit Frankreich und England esthalten oder wird er den seitherigen Grundsatz der Wa- hingtoner Regierung, daß das Reparationsproblem und die Frage der alliierten Schulden nicht vermengt werden ürfen, souverän durckbrechen? Hoovers Präsidentenwahl ist sto für Deutschland nicht gleichgültig. H.

Neueste Nachrichten

^ tigsame Klärung in der Reglerungsbilbuiig

Berlin, 16. Juni. Der Abg. Hermann Müller hat heute vormittag die Vertreter der für die Bildung der gro­ßen Koalition in Frage kommenden Parteien zu einer ge­meinsamen Besprechung der sachlichen Grundlagen für die Zusammenarbeit gebeten. Zu dieser interfraktionellen Be­sprechung waren die Vertreter der Sozialdemokra-, ten, des Zentrums, der Bayer. Volksvartei, der De­mokraten und der Deutschen Volkspartei erschienen. Es soll, wie aus Kreisen dieser Parteien ver­lautet, der Versuch gemacht werden, zunächst einmal unter Beiseiteschiebung der grundsätzlichen Streitfrage über die Umbildung der preußischen Regierung die anderen Forde­rungen der einzelnen Parteien, vor allen Dingen die wirt­schaftlichen Forderungen der Deutschen Volkspartei, mit­einander in Einklang zu bringen. Es wird angenommen, daß in der Besprechung, über die im Augenblick noch keine Mitteilung ausgegeben worden ist, eine sachliche Klärung und Lösung erzielt werden wird.

Die Gründe-, die zu dieser Entwicklung der Lage geführt haben, liegen in den Vorgängen, die sich gestern innerhalb der Deutschen Volkspartei vollzogen haben. Es wird uns von volksparteilicher Seite berichtet, daß die Vol"spartei in ihren gestrigen internen Beratungen, die unrer dem Einfluß Stresemanns standen, ihre bisheriger. Bedenken gegen eine Beteiligung an der Reichsregierung zurückgestellt hat, nachdem es gelungen sein soll, die anderen an der Regierung beteiligten Parteien dazu zu bewegen, die Berechtigung der volksparteilichen Forderung auf Beteili­gung an der preußischen Forderung wenigstens grundsätzlich anzuerkennen. Die anderen Parteien hätten, da die Volks­partei nunmehr ihre Forderung in einer Form gestellt habe, die ihnen nicht den Zwang auferlegen würde, ihre preußischen Fraktionsgenossen ultimativ zu einer Entschei­dung zu drängen, anerkannt, daß auf dieser Grundlage eine Lösung möglich wäre. Einige Schwierigkeiten würden le­diglich noch eintreten, wenn die Deutsche Volkspartei auf einen bestimmten Termin für ihren Eintritt in die Preußen­regierung drängen würde. Aber auch für diesen Fall hätte Man bereits eine Kompromißformel vorgesehen. Von volks­parteilicher Seite wird darauf hingewiesen, daß die Partei umso eher geneigt wäre, die Forderungen in der Preußen­srage zurückzuschrauben, als man ihr in sachlicher Hinsicht dei der Beratung des Regierungsprogrammes entgegen- kommen würde.

General Schönaich aus der demokratischen Partei ausgetreten

Berlin. 16. Juni. Wie dieVossische Zeitung" meldet, ist Generalmajor a. D. Freiherr Paul v. Schönaich be­reits im Februar aus der demokratischen Partei ausgetre­ten. Den äußeren Anlaß dazu habe der Protest der württ. Demokraten gegen Schönaichs Propaganda für die Kriegs­dienstverweigerung gegeben. Nur mit Rücksicht auf die Kan­didatur Tantzens in seinem Wahlkreise Schleswig-Holstein habe er mit seinem Austritt bis nach der Wahl zurückge­halten.

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Die Wahl Ricklins und Rosses für gültig erklärt

Paris. 15. Juni. Zu Beginn der heutigen Kammer­sitzung wurde die Wahl der beiden elsässischen Abgeordne­ten Dr. Ricklin und Rosse für gültig erklärt und zwar ohne Debatte. Hierauf trat die Kammer in die Diskussion der vorliegenden Interpellation über die allgemeine und die Finanzpolitik der Regierung ein. Erster Jnterpellent ist der Abgeordnete von Paris Rollin (Linksrepublikaner), der sich in der Hauptsache mit der Frage beschäftigt, welche Maß­nahmen die Regierung zu ergreifen gedenke, um die Woh­nungsnot zu bekämpfen.