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Nummer 54 ssernraf.179

Montag de« 5. März 1928

Fernruf 179 63. Jahrgang

11.4 Millionen Frauen erwerbstätig

Seit der vorletzten Berufszählung im Jahr 1907 bis zur neuesten Zählung im Jahr 1925 ist in Deutschland die Zahl der weiblichen Personen im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und 65 Jahren um 30,5 v. H. gestiegen, die Zahl der tatsächlich erwerbstätigen Mädchen und Frauen dagegen sogar um 35 o. H. Die Frau ist also erheblich stär­ker in das Erwerbsleben einbezogen worden, als es ihrem Anteil an der Zusammensetzung der Volksgesamtheit ent- spricht. Andernfalls ist die Zahl der erwerbsfähigen Män­ner nur um 22,1 v. H. und die der erwerbstätigen MänNer nur um 23,3 v. H. gestiegen, worin die Kriegsverluste Tod und Invalidität leicht zu erkennen sind. Was die Frau in der deutschen Volkswirtschaft der Gegenwart be­deutet, wird besonders dadurch beleuchtet, daß insgesamt 11 477 681 Frauen und Mädchen erwerbstätig sind. Dem­gegenüber betrügt die Zahl der Ehefrauen, die weder einen eigenen Beruf ausüben noch im Beruf des Mannes Mit­arbeiten, die sich also vollkommen dem Haushalt und den Mutterpflichten widmen können, nur 8 817 241 im ganzen Deutschen Reich.

Von je tausend Frauen und Mädchen, die im deutschen Erwerbsleben stehen, kommen 360 als Mithelfende beim Ehemann, Vater oder bei anderen Angehörigen in der Land­wirtschaft, in der Heimarbeit, in Bäckereien, Fleischereien, Gastwirtschaften, kleineren Ladengeschäften in Betracht: wei­tere 305 von jenen Durchschnittstausend sind als Arbeiter­innen, 125 als Angestellte und 114 als Hausangestellte tätig, während nur 96 einen selbständigen Beruf ausüben oder eine leitende Stellung innehaben, wogegen von tausend erwerbstätigen Männern immerhin 217 die berufliche Selb­ständigkeit oder einen leitenden Posten besitzen. Bemerkens­wert ist weiter folgendes: Die Zahl der weiblichen Haus­angestellten ist gegenüber 1907 um 6,3 v. H. zurückgegangen, die der in den Haushalt aufgenommenen Dienstmädchen, Stützen, Haustöchter, Köchinnen und sonstigen Hausgehilfin­nen sogar um nicht weniger als 11,2 v. H. Dieser auffallen­den Abnahme steht in einer anderen Berufstätigkeit eine nicht minder auffallende Steigerung gegenüber: Die Zahl der weiblichen Angestellten hat sich seit 1907 mehr als ver­dreifacht, während die der männlichen Angestellten nur um 74 v. H. gestiegen ist. Infolgedessen ist heute gut ein Drittel der gesamten kaufmännischen Angestellten und des Büro­personals weiblichen Geschlechts.

Die Gründe dieses überraschenden Aufstiegs der Frauen­arbeit sind vor allem natürlich wirtschaftliche. Deutschland ist verarmt. Die breite Schicht des Mittelstands ist heute im wesentlichen besitzlos geworden. Man kann es sich nicht mehr leisten, jüngere und ältere Töchter ohne Berufstätig­keit im Haus zu halten, bis sich ein Heiratskandidat für sie findet. Der wirtschaftliche Druck geht sogar noch weiter. Auch Ehefrauen müssen heute in wachsender Zahl in die Fabrik, ins Geschäft, ins Büro gehen. Vor der Riesenaufgabe des Wiederaufbaus der eigenen Wirtschaftskraft, um all­mählich auf die Unterstützung durch Auslandskapital ver­zichten zu können, und unter dem schweren Druck des Dawesplans muß das deutsche Erwerbsleben heute mög­lichst jede Arbeitshand heranziehen und sie geeignet beschäf­tigen. Gerade für die Frauenarbeit aber sind durch die fortschreitende Industrialisierung, Arbeitsteilung und Me­chanisierung bestimmte Tätigkeitsgebiete erschlossen worden. Nicht zu übersehen ist schließlich auch als Ursache vermehrter Berufstätigkeit der Frau der Drang nach Unabhängigkeit, Selbständigkeit, Gleichberechtigung.

In früheren Zeiten hat man die Frauenarbeit nicht selten als Schmutzkonkurrenz sür die Männerarbeit angesehen. So einsichtslos ist heute niemand mehr. In der Frauenarbeit herrscht ja heute keineswegs mehr das junge Mädchen vor, das nach ein paar Jahren Büro schnellstens in den Hafen der Versorgungsehe einläuft, sondern im Gegenteil auch das alte Mädchen, auch die Witwe und die Frau des kranken oder erwerbslosen oder zu gering verdienenden Mannes.

Manches sehr ernst zu nehmende Bedenken zur Aus­breitung der Frauenarbeit kommt heute aus ärztlichen und überhaupt sozialhygienisch interessierten Kreisen. Der Schutz der Frau gegen gesundheitliche Gefahren ist nicht durch die Gesetzgebung allein lösbar: er muß sich vielmehr im Volks­bewußtsein fest verwurzeln. Unleugbar befinden wir uns in einer Krise. Besserung kann aber nur kommen, wenn sich die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse wieder gün­stiger gestalten, wenn wieder genug Verdienst in Deutsch­land da ist, daß die Männer heiraten und eine Familie er­nähren können. Keine Frau geht in fremde Betriebe auf Arbeit, wenn sie es nicht bitter nötig hätte. Wenn sich un­sere wirtschaftliche Gesamtlage erholt, dann wird zweifellos auch manches heutige Uebermaß der Frauenarbeit wieder verschwinden und Haushalt und Mutterschaft wieder mehr zu ihren Rechten kommen.

^ Zlanzösische SchieWnnge« im besetzten Gebiet

Nach Mitteilung des Generals Guillaurnat an den Re­gierungspräsidenten in Trier wird die französische Besatzung sin März in der Zeis vom 3. bis 15. an sechs Tagen v on

Die deutsche Abordnung für die Tagung des Völker- bundsraks ist in Genf eingekroffen.

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Der Verkehrsausschuß des Reichstags, der den vom Reichsverkehrsministerium vorgesehenen Reichszuschutz von 1,2 Millionen Mark gestrichen hat, hak nun den Minister ermächtigt, den Ieppelinwerken aus dem Dispositionsfond 790 000 Mark zur Verfügung zu stellen.

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Im Fall einer ungünstigen Weinernte im Jahr 1S28 sollen die fälligen Zinsen der Winzer-Reichskredite um ein Jahr gestundet werden.

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Der König von Dänemark traf auf der Rückreise von Mailand in Berlin ein und setzte alsbald seine Reise nach Kopenhagen fort.

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Rach dem LondonerDaily Expreß" soll Lord Lhilskon in Kopenhagen als britischer Rheinlandkommissar in Koblenz ausersehen sein.

morgens 9 Uhr bis mittags 12.30 Uhr auf dem in der Nähe der Stadt Trier gelegenenSchießplatz" Pellingen Artillerieschiehübungen abhalten. DerSchieß­platz" Pellingen, den die Franzosen seit einigen Jahren be­nutzen, entspricht in keiner Weise den Anforderungen, die man billigerweise zum Schutz der einheimischen Bevölkerung an einen Schießplatz stellen muß Mitten im bebauten Acker- und Weinbergsgelände liegt dieser famoseSchießplatz", dicht daneben geht die vielbefahrene und begangene Prooin- zialstraße, bewohnte Höfe liegen nahe an der Gefahren­grenze und sind schon häufig, wie seinerzeit gemeldet, schwer bedroht worden durch die recht oftverschossenen" Granaten.

Die durchgeführte Besatzungsverminderung um die be­rühmten 10 000 Mann hatte die Freigabe von nur 436 Wohnungen zur Folge, denen immer noch über 8600 be­schlagnahmte Wohnungen gegenüberstehen. Ferner befinden sich immer noch 1000 farbige Soldaten in dem fran­zösischen Besatzungskontinzent. Die Bevölkerung des be­setzten Gebiets muß es als eine Beleidigung auffassen, daß eine Rasse der niedrigsten Kulturstufe ihr gegenüber eine gewisse Vorgesetzteneigenschaft erhält. Eine ganz besonders schlimme Belästigung der ländlichen Bevölkerung entsteht durch die weit über das vom deutschen Militär her bekannte Maß gesteigerter Schießübungen der Besetzungs­truppen im Gelände und ihre im größten Stil durch­geführten Herbstmanöver. Die Schädigungen, die die rhei­nische Landwirtschaft in ihrer ohnehin schweren Lage durch die Schießübungen erleidet, sind mehrfacher Art. Zu den unmittelbaren Verlusten, der Vernichtung von Saat und Frucht, treten die nicht selten ungleich erheblicheren Beein­trächtigungen, die sich für die in der Sperr- und Gefahren­zone liegenden Wirtschaften zwangsläufig ergeben durch Arbeitsbehinderung, Verkehrsstörungen und ähnliches als Folge der Absperrung.. Die im Gelände von Pellingen bei Trier an 40 Tagen von Januar bis Oktober 1927 ver­anstalteten Schießübungen verursachten für 132 000 Wirt- schaftsschäden. Auf der Dahlemer Binz, im Kreis Schleiden, find durch Schießübungen im September 1927 Flurschäden in Höhe von 10 000 -R entstanden.

Zu der Vernichtung der Kulturen tritt die infolge der Besetzung bestehende Einschränkung der ganzen Erzeugungs­lage der rheinischen Landwirtschaft. Hierbei ist zuerst an die verschiedenen Flugplätze zu denken, die seit Jahr und Tag für militärische Zwecke nur sehr wenig benutzt werden, aber dennoch unter militärischer Beschlagnahme ge­halten werden. Der Rheinische Raiffeisenverband errechnet die Ernteverluste auf dem Flugplatz Holzbach-Rießweiler im Kreis Simmern aus 1575 Zentner Roggen, 2800 Zentner Stroh, je 1750 Zentner Hafer und Weizen, 5600 Zentner Kartoffeln, 6300 Zentner Gemüse, 100 Zentner Kleeheu, 960 Zentner Wiesenheu und 312 Zentner Grummet. Das Flugplatzgelände Kreuznach Bodenheim, bleibt immer noch beschlagnahmt, obwohl das Benzinlager, für das es aus­schließlich in Aussicht genommen war, in Sobernheim an­gelegt wurde. In Merzbrück ist die Freigabe des Flug­platzes durch das Verbot des Furchenziehens fast wertlos gemacht worden. Die Flugplätze Ilvesheim Morschheim und Sembach in der Pfalz umfassen 73 und 80 Hektar besten Bodens. Nach dem Gutachten der Kreisbauernkammern in Kaiserslautern wird der Wert des jährlichen Ernteausfalls an diesen beiden Plätzen auf 132 215 -K geschätzt.

Bei solchen unerhörten Mißständen und Uebergriffen der Besatzung von allen andern gar nicht zu reden darf es einen nicht wundernehmen, wenn man im besetzten Gebiet nur mit Hohn über die Locarno-Politik redet..

Ei« Anschlag im Aeichrenischädiguugraml

Verzweiflungstat eines kriegsgefchädigten

Am 2. März vormittags 10 Uhr kam ein ehemaliger Farmer aus Deutsch-Ostafrika, der jetzige Kaufmann Hein»

rich Langkopp ins Reichsentschävigungsamt in oer Rheinstrahe Berlin-Friedenau. Er wartete, bis der Vize­präsident Dr. Bach allein in seinem Zimmer war, drang dann in dieses ein und verlangte die sofortige Auszahlung einer Entschädigung von 120000 Mark. Dabei stellte er einen Aluminiumtropenkoffer auf den Tisch mit dem Be­merken, der Sprengstoffinhalt des Koffers werde beide zer­reißen, wenn ihm das verlangte Geld nicht ausbezahlt werde. Nach langem Hin- und Herreden stellte Bach dem Fremden eine Zahlungsanweisung über 12000 Mark und einen Scheck über 90 000 Mark aus. Langkopp rief nun durch den im Amtszimmer befindlichen Fernsprecher einen Bekannten herbei und beauftragte ihn, den Scheck bei einer Bank einzulösen. Da der Scheck aber fehlerhaft ausgestellt war, nahm ihn keine Bank an. Als der Mann unverrich­teter Dinge zurückkam, suchte Dr. Bach zu entfliehen unter dem Vorgeben, aus der Kasse Geld holen zu wollen. Lang- kopp feuerte einen Schuß ab, der nicht traf, und als nun ein anderer Beamter herbeieilte, gab er gegen die Decke weitere Schüsse. Schließlich wurde er überwältigt und der Polizei übergeben.

Der Koffer enthielt, wie die Untersuchung ergab, 15 Psd. Schwarzpulver, die vor der Mündung eines im Koffer ver­packten Heeresrevolvers lagen. Am Drücker des Revolvers war eine Schnur oder Zündschnur angebracht, die zum Koffer heraushing, so daß die Waffe von außen hätte zur Entla­dung gebracht werden können. Das Pulver entzündete sich jedoch nicht, anscheinend war es feucht geworden.

Der 51jährige Langkopp besaß früher in der Kolonie Deutsch-Ostafrika eine schöne Farm. Im Krieg wurde die Farm von den Engländern weggenommen und Langkopp im Sommer 1919 mit zahllosen deutschen Leidensgenossen aus der Kolonie ausgewiesen. Er kehrte mit Frau und einer jetzt 14jährigen Tochter in die deutsche Heimat zurück und ließ sich in Lauenstein, (Hannover) nie­der. In der Inflationszeit 1920 gründete er mit einer kleinen Abschlagszahlung auf das Kriegsschädengesetz ein kleines Fuhrgeschäft, das aber nicht lohnend war. Seitdem lebte er von den kümmerlichen Zuschüssen, die das Reich bot. In letzter Zeit war ihm Gelegenheit geboten, ein Bauerngut um 90 000 Mark zu erwerben und zu diesem Zweck wollte er sich vom Reichsentschädigungsamt auf Grund seiner be­rechtigten Entschädigungsansprüche das erforderliche Geld verschaffen, nötigenfalls mit Gewalt. Langkopp ist ein durchaus klarer, nüchterner Mann, der die jetzt endlich zur Durchführung kommende Regelung der Kriegsschäden be­nützen wollte, um sich sine neue Existenz zu schaffen. Er ist das Opfer englischer Brutalität und der traurigen Finanz- Verhältnisse des Reiches.

In seiner Vernehmung gab Langkopf an, er habe die Beamten nur erschrecken und dadurch zur Herausgabe deS Gelds veranlassen wollen. Deshalb habe er nicht auf Bach, sondern in die Decke geschossen. Er schein! ohne Mitwisser gehandelt zu haben. ^

lleuesle Nachrichten

Einspruch gegen den Raub deutscher Kolonien

Berlin, 4. März. Die koloniale Reichsarbeiksgemeinschafk veranstaltete eine Riesenversammlung, um gegen den Ver­such verschiedener ehemaliger Feindstaaken, besonders Eng­lands, Einspruch zu erheben, die seit 1922 vom Völkerbund als .Mandatsgebiete" verkeilten deutschen Kolonien unter der Hand in ihren festen Kolonialbesitz überzuführen. England betreibt z. B. ganz offen die widerrechtliche Errich­tung einem «Dominiums Ostafrika". Nach berichtenden Vor­trägen der früheren Gouverneure Meyer-Maldeck und Dr. Schnee wurde eine Entschließung angenommen, in der die Reichsregierung bzw. das Auswärtige Amt ausge­fordert werden, im Völkerbund mit Entschiedenheit gegen das bezeichneke Bestreben der verschiedenen Staaken Ver­wahrung einzulegen.

Die Forderungen der Eisenbahner

Das Schlichtungsverfahren beantragt

Berlin, 4. März. Die Tarifgemeinschaften der Reichs­bahnarbeiter haben, wie bereits mitgeteilt, den Lohntarif- vertrog auf 31. März gekündigt. Sie fordern eine Erhöhung des Stundenlohns um 10 Pfg., außerdem höhere Entlohnung der Betriebs- und Verkehrsarbeiter (durchgehende Löhne), Erhöhung der Ileberzeikzuschläge und eine besondere Lohn­erhöhung für die östlichen Gebiete. Ein Teil der Gewerk­schaften forderte außerdem Dienstalterszulagen und Dienst- rämien. Dazu teilt die Reichsbahnverwaltung mit: die For- erungen bedeuten eine Steigerung der Lohnausgaben um mehr als 250 Will. Mk. im Jahr. Die Verwaltung kann die Forderungen weder als eine geeignete Grundlage für wei­tere Verhandlungen ansehen, da sie mit der Finanzlage der Reichsbahn nicht in Einklang zu bringen sind, noch kann sie anerkennen, daß nach der allgemeinen Lohnlage sie be­rechtigt seien. Die Verwaltung wird daher das Schlichtungs­verfahren beantragen

Ein Mischehe-Antrag der Völkischen abgelehnt

München, 4. März. Die völkische Fraktion stellte Im Verfassungsausschuß des bayerischen Landtags den Antrag,