Allgemeine srtskrmcMsse si!r den Lbernmlrdeztrk Cnlw.
KW« »k» WMk»i M «MOMk«,
Die eingetretenen Veränderungen auf wirtschaftlichem Gebiet haben uns veranlaßt, für Betrieb« jeglicher Art mit weniger al» 1v Versicherten ab 8. Oktober 192S, von der bisher verwendeten Lohnstuseneinteilung aus das
Klaffensystem
Nbrrzugehen, während für diejenigen Arbeitgeber, welche in der Regel mehr al« 10 Versichert« haben, die Berechnung der Versicherungsbeiträge au» dem wirklichen Arbeitsverdienst vorgesehen ist.
Diejenigen Betriebe, die für die letztgenannte Berechnungsart in Frage kommen, erfahren näheres durch rin besonderes Rundschreiben. Im übrigen werden die Versicherten je nach ihrem Beruf, ihrer Tätigkeit und ihres Lebensalters eingeteilt in folgende feststehende und gleichbleibende Klassen:
Klasse
Versicherte ohne Sachbezüge
Versicherte mit Sachbezügen
I.
Lehrlinge und Volontäre ohne Entgelt, soweit sie nicht anderen Klassen zugeteilt sind: nicht voll beschäftigte Laufsraurn, Putzfrauen, Waschfrauen, Monats- srauen, Kinderfrauen, Zeitungsausträgerinnen usw., soweit sie nicht in Klasse II eingeteilt sind;
Schulkinder in gewerblichen Betrieben und in der Landwirtschaft: nicht vollbeschäftigt« Hausangestellte, Hilfskräfte in gewerblichen Betrieben, Dienstboten im Haushalt und ln der Landwirtschaft, soweit sie nicht in Klaffe II eingeteilt sind;
II.
Männliche und weiblich« Lehrlinge aller Art, mit Ausnahme der Lehrlinge in der Industrie im 4. Lehrjahr, sowie der Lehrlinge im Buchdruck-, Bau-, Bank- und Hondelsgewerbe; nicht voll beschäftigte Lauffrauen, Putzsrauen, Waschfrauen, Monatsfrauen, Kinderfrauen, Zeitungsausträgerinnen usw., soweit sie nicht in Klaffe l eingeleilt sind:
nicht vollbeschäftigte Hausangestellte, Hilfskräfte in gewerblichen Betrieben, Dienstboten im Haushalt und in der Landwirtschast, soweit sie nicht in Klasse I ringeteilt sind;
III.
sämtliche männlichen und weiblichen Lehrlinge im Buchdruck-, Handels- und Bankgewerbe, Lehrling« in der Industrie im 4. Lehrjahr; jugendlich« Hilfsarbeiter bis zum vollendeien 16. Lebensjahr: nicht vollbeschäftigte Personen mit niederen Dienstleistungen, soweit sie nicht in Klaffe IV eingeteilt sind:
sämtliche männlichen und weiblichen Lekrlinge: männliche und weibliche Hausangestellte und häusliche Dienstboten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr; männliche und weibliche Hilfskräfte in gewerblichen Betrieben bi» zum vollendeten 18. Lebensjahr; Taglöhiierinnen in der Landwirtschast bis zum vollendeten 18. Lebensjahr;
IV.
nicht vollbeschäftigte Personen mit niederen Dienstleistungen, soweit sie nicht in Klaffe iii eingeteilt sind,-
männliche und weibliche Hausangestellte und hiius- liche Dienstboten über 18 Jahren und Dienstboten in der Landwirtschast bis zum vollendeten 18. Lebensjahr;
V.
Lehrlinge im Baugewerbe: Arbeiterinnen, Gehil- sume». sämtliche bis zum vollendeten 18. Lebens,ahr: weckilche Angestellte in den ersten 3 Berufsjahren;
männliche und weibliche Hilsskräste in gewerblichen Betrieben über 18 dis 25 Jahren; Gesellen, Gehilfen, Knechte, Melker, Taglöhner und Gehilfen In landwirtschaftlichen Betrieben bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Taglöhnerinnen und Mägde in der Landwirtschaft über 18 Jahren;
VI.
- -
tzilfsarbeittr, angelernte Arbeiter. Gesellen, Gehilfen. Angestellte, Techniker, Handlung»- und Apothekergehilfen, Holzhauer und Gemeindrardeiter, sämtliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: Arbeiterinnen, weibliche Gesellen, Gehilfinnen über 18—21 Jahren: weibliche Angestellte im 4. und 5. Berussjahr:
männliche und weibliche Hilfskräfte in gewerblichen Betrieben über 25 Jahren; Gesellen, Gehilfen, Knechte, Melker und Taglöhner über 18—20 Jahren, weibliche Gesellen, Gehilfinnen, Angestellte über 13—21 Jahren
vu.
Hilfsarbeiter, angrlrrnlr und gelernte Arbeiter, Gehilfen, Gesellen, Techniker, Handlung»- und Apotheker- gehilsen, Angestellte, sämtlich« Uber 18-21 Jahren; Ar- beitrrtnnen über 21 Jahren; weibliche Angestellte im 6. und 7. Berussjahr; Holzhauer und Gemeindearbeiter von 18—20 Jahren:
landwirtschaftliche Knechte, Taglöhner und Melker über 20 Jahren; weibliche Gesellen, Gehilfinnen und Angestellte über 21 Jahren; Kellnerinnen;
VIII.
-» Hilfsarbeiter, angelernte Arbeiter, Apothekergehilfen, sämtlich« über 21—23 Jahren; Gemeindearbeiter über 20 Jahren,- Bauarbeiter unter 18 Jahren; Facharbei- terinnen, Lehrerinnen, Erzieherinnen, Kellnerinnen;
angelernte und gelernte Arbeiter, Gesellen und Gehilfen Über 20—23 Fahren; Lehrerinnen und Erzieherinnen ;
vc.
Hilfsarbeiter, angelernte Arbeiter über 23 Jahren; gelernte Arbeiter, Gehilfen, Gesellen, Handlungsgehilfen, Techniker, sämtliche über 21—23 Jahren; Bauarbeiter von 18—24 Jahren: Holzhauer über 20 Jahren: Lehrer und Erzieher; weibliche Angestellte mit mehr als 7 Berufsjahren ;
angelernte und gelernte Arbeiter, Gesellen, Gehilfen, Handlungsgehilfen über 23 Jahren;
X.
gelernte Arbeiter, Facharbeiter, Schwerarbeiter, Vorarbeiter, Techniker und Angestellte, sämtliche über 23 Jahren : Werkmeister und Angestellte in gehobener Siel- lung; Bühnen- und Orchestermiiglieder, Küchenchefs, Oberkellner und Kellner, Bau- und Platzarbeiter über 24 Jahren; Sekretärinnen, Angestellte in leitender Stellung:
Fach-Arbeiter, Sekreiäre, Küchenchefs, Oberkellner und Kellner, Hauslehrer und Erzieher; Sekretärinnen, Angestellte in leitender Stellung.
Die Einteilung erfolgte an Hand der wichtigsten Lohntarife. Für jede Mitgliederklasse wird unter Anpassung an die Reichsrichtzahl der Lebenshaltungskosten wöchentlich der Grundlohn sestgesetzt; Erhöhungen werden im Amtsblatt <Dienstagausgabe) und durch Anschlag im Kassenlokal bekannt gegeben. Lohnänderungr» sind nicht mehr anzuzeigrn.
Für Personen, welche durch körperliche oder geistige Gebrechen in der Arbeitsfähigkeit beschränkt sind, kann der Arbeitgeber oder Versicherte Versetzung in eine andere Klasse beantragen, falls die Beiträge in einem Mißverhältnis zum Lohn stehen würden.
Bei Anmeldungen ist die Art der Beschäftigung genau anzugeben, die Bezeichnung „Arbeiter" würde nicht genügen. Bei unvollständiger Bezeichnung ist u. U höhere Einstufung nicht zu vermeiden.
Für die Woche vom 8. bis 14. Oktober gelten folgende Zahlen:
Klaffe
Grund
lohn
Tausend
mark
Wochenbeitrag für 7 Tage
Tagesbeitrag
Z Invaliden- H Versicherung
Wochenbeitrag
Gesamt-
beitrag
T. M.
Anie
Arbeit
gebers
T. M.
i des
Der-
sicherten.
T. M.
Gesamt-
Beitrag
T. M.
Ante
Arbeit
gebers
T. M.
il des
Ver
sicherten
T. M.
Ante
Arbeit
nehmer»
T. M.
l des
Arbeit
gebers
T. M.
1
9600
5 712
1904
3 808
816
272
544
40
2 850
2 850
2
48000
28 560
9 520
19 040
4 080
1 360
2 720
47
26 000
26000
3
96000
57120
19040
38 080
8160
2 720
5 440
49
47000
47 OM
4
144 000
85 680
28 560
57 120
12 240
4080
8160
50
58 000
58 OM
5
192 000
114 240
38 080
76160
16 320
5 440
10880
50
58 000
58 OM
6
240 000
142 800
47 600
95 200
20 400
6 800
13 600
50
58 000
58 OM
7
288 000
171360
57120
114 240
24480
8160
16 320
50
58 000
58 OM
8
336 000
199 920
66 640
133280
28 560
9520
19 040
50
58 000
58 OM
9
384 000
228 480
76 160
152 320
32 640
10 880
21 760
50
58 000
58 OM
10
432 000
257 040
85680
171360
36 720
12 240
24 480
50
58 000
58 OM
Lalw, de
n 8. Oktober 1923.
Verwalter: Praß.
ÜÜÜ VüküIlIlöÜllüll lülV, eingetragene Lenouennlillkt in. v. N.
erledigt gevvlsreulistt und ru günstigen Ledingungen sümtlicbe dankZesctiüttltcken Angelegenbeiten, so die
VemstMg von Meiningen. — ünnndme von Mgeiüer. — ün- nvkl Verkant von V/ertyavieren. Vermietung von MniMctiern ln nenerlranter Mlkammer. — LeWectuei.
Nestele» Sie des Mm TOM".
Calw, den 8. Oktober 1923.
Statt besonderer Anzeige.
*
Todes-Anzeige.
Heute nachmittag 3 Uhr entschlief sanft nach schwerem Leiden unser lieber Vater, Schwiegervater und Großvater
Schaan Mob Mmier
Bahnwärter a. D., Veteran 1868, 187V/71
im 78. Lebensjahr.
Die trauernden Hinterbliebenen.
Beerdigung Donnerstag nachmittag 2 Uhr in Hirsau. Abgang vom Trauerhause in Lalw, Inselstraße 231, um '/,2 Uhr.
Grundbuchamt Calw.
Etz Versteigerung MN eines Wohnhauses.
Wilhelm Schleh, Konditor in Aach, bringt da« ihm gehörige, vormals Sirbmacher Betßer'sche Anwesen, in der Salzgaff«
Geb.-Nr. 65 47 qm Wohnhaus,
„ , 65-4 21 qm Kellerllbergebäude,
, „ 65 ö 16 qm Waschküche,
» „ 65 L 72 qm Holzstall und Hofraum,
Parz.-Nr. 294 26 qm Gemüsegarten
am Samstag, den IS. Oktober ds. 3s.» nachmittag» 1 Uhr,
in nur einmaligem Termin öffentlich zur Versteigerung. Den 4. Oktober 1923.
Gerichts-Notar Krayi.
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^U«K^,0S1-/lSISbI U8W.
Still-, S,rSr6»rii»i, Ild,rck«,ti«l>, v»4 »»»I»n<ll»e>>» 8er»i>. 8»r»-rr,-»nck,
I». XI»»»» mit So-I»»- »»a n»-»n»,,l. Lr»tt>I»»»>o« S»Iol>- v.X»ILt»»aimpt«r
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8NMSUN« m>4 o«« V«rtr,1v
Iv L/Vl-Wi Paul OIpp, Rarktplaw.
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färbt und reinigt alles schön und gut.
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Postkarten
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Die Restzahlung von
M. S430000.—
pro Pfund auf den bestellten Zucker ist sofort an die Creditbank zu leisten.
Der Zucker ist am Freitag, den 12. Oktober bei Herrn Obermeister Lutz gegen Vorzeigung der Restzahlungs- oeschetnigung abzuholen. Wer den Zucker nicht bezahlt hat, oder am Freitag nicht abholt, hat keinen Anspruch darauf.
Einkaufsgenossenschaft für das Biilkergewerbe Lalw.
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Am Donnerstag, den 11. d».. nachmittag« 4 Uhr,
Versammlung
bei Müller zur „Linde".
Der Vorstand.
sowie Vorauszahlungen können gemacht werden.
H. Röhm.
Schreib
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Friedrich Hader,
Maschinenbau,
Unterreichenbach
O.A.Lalw. Fernspr. 17.
Einen kleinen
Zimmerofen sucht zu kauf. ob. geg. Frucht zu vertauschen.
Wer, sagt die Geschäftsstelle ds. Bl.