Allgemeine srtskrmcMsse si!r den Lbernmlrdeztrk Cnlw.

KW« »k» WMk»i M «MOMk«,

Die eingetretenen Veränderungen auf wirtschaftlichem Gebiet haben uns veranlaßt, für Betrieb« jeglicher Art mit weniger al» 1v Versicherten ab 8. Oktober 192S, von der bisher verwendeten Lohnstuseneinteilung aus das

Klaffensystem

Nbrrzugehen, während für diejenigen Arbeitgeber, welche in der Regel mehr al« 10 Versichert« haben, die Berechnung der Versicherungsbeiträge au» dem wirklichen Arbeitsverdienst vorgesehen ist.

Diejenigen Betriebe, die für die letztgenannte Berechnungsart in Frage kommen, erfahren näheres durch rin besonderes Rundschreiben. Im übrigen werden die Versicherten je nach ihrem Beruf, ihrer Tätigkeit und ihres Lebens­alters eingeteilt in folgende feststehende und gleichbleibende Klassen:

Klasse

Versicherte ohne Sachbezüge

Versicherte mit Sachbezügen

I.

Lehrlinge und Volontäre ohne Entgelt, soweit sie nicht anderen Klassen zugeteilt sind: nicht voll beschäf­tigte Laufsraurn, Putzfrauen, Waschfrauen, Monats- srauen, Kinderfrauen, Zeitungsausträgerinnen usw., so­weit sie nicht in Klasse II eingeteilt sind;

Schulkinder in gewerblichen Betrieben und in der Landwirtschaft: nicht vollbeschäftigt« Hausangestellte, Hilfskräfte in gewerblichen Betrieben, Dienstboten im Haushalt und ln der Landwirtschaft, soweit sie nicht in Klaffe II eingeteilt sind;

II.

Männliche und weiblich« Lehrlinge aller Art, mit Ausnahme der Lehrlinge in der Industrie im 4. Lehr­jahr, sowie der Lehrlinge im Buchdruck-, Bau-, Bank- und Hondelsgewerbe; nicht voll beschäftigte Lauffrauen, Putzsrauen, Waschfrauen, Monatsfrauen, Kinderfrauen, Zeitungsausträgerinnen usw., soweit sie nicht in Klaffe l eingeleilt sind:

nicht vollbeschäftigte Hausangestellte, Hilfskräfte in gewerblichen Betrieben, Dienstboten im Haushalt und in der Landwirtschast, soweit sie nicht in Klasse I ringe­teilt sind;

III.

sämtliche männlichen und weiblichen Lehrlinge im Buchdruck-, Handels- und Bankgewerbe, Lehrling« in der Industrie im 4. Lehrjahr; jugendlich« Hilfsarbeiter bis zum vollendeien 16. Lebensjahr: nicht vollbeschäf­tigte Personen mit niederen Dienstleistungen, soweit sie nicht in Klaffe IV eingeteilt sind:

sämtliche männlichen und weiblichen Lekrlinge: männliche und weibliche Hausangestellte und häusliche Dienstboten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr; männ­liche und weibliche Hilfskräfte in gewerblichen Betrieben bi» zum vollendeten 18. Lebensjahr; Taglöhiierinnen in der Landwirtschast bis zum vollendeten 18. Lebensjahr;

IV.

nicht vollbeschäftigte Personen mit niederen Dienst­leistungen, soweit sie nicht in Klaffe iii eingeteilt sind,-

männliche und weibliche Hausangestellte und hiius- liche Dienstboten über 18 Jahren und Dienstboten in der Landwirtschast bis zum vollendeten 18. Lebensjahr;

V.

Lehrlinge im Baugewerbe: Arbeiterinnen, Gehil- sume». sämtliche bis zum vollendeten 18. Lebens,ahr: weckilche Angestellte in den ersten 3 Berufsjahren;

männliche und weibliche Hilsskräste in gewerblichen Betrieben über 18 dis 25 Jahren; Gesellen, Gehilfen, Knechte, Melker, Taglöhner und Gehilfen In landwirt­schaftlichen Betrieben bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Taglöhnerinnen und Mägde in der Landwirtschaft über 18 Jahren;

VI.

- -

tzilfsarbeittr, angelernte Arbeiter. Gesellen, Gehilfen. Angestellte, Techniker, Handlung»- und Apothekergehil­fen, Holzhauer und Gemeindrardeiter, sämtliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: Arbeiterinnen, weibliche Ge­sellen, Gehilfinnen über 1821 Jahren: weibliche An­gestellte im 4. und 5. Berussjahr:

männliche und weibliche Hilfskräfte in gewerblichen Betrieben über 25 Jahren; Gesellen, Gehilfen, Knechte, Melker und Taglöhner über 1820 Jahren, weibliche Gesellen, Gehilfinnen, Angestellte über 1321 Jahren

vu.

Hilfsarbeiter, angrlrrnlr und gelernte Arbeiter, Ge­hilfen, Gesellen, Techniker, Handlung»- und Apotheker- gehilsen, Angestellte, sämtlich« Uber 18-21 Jahren; Ar- beitrrtnnen über 21 Jahren; weibliche Angestellte im 6. und 7. Berussjahr; Holzhauer und Gemeindearbeiter von 1820 Jahren:

landwirtschaftliche Knechte, Taglöhner und Melker über 20 Jahren; weibliche Gesellen, Gehilfinnen und Angestellte über 21 Jahren; Kellnerinnen;

VIII.

-» Hilfsarbeiter, angelernte Arbeiter, Apothekergehilfen, sämtlich« über 2123 Jahren; Gemeindearbeiter über 20 Jahren,- Bauarbeiter unter 18 Jahren; Facharbei- terinnen, Lehrerinnen, Erzieherinnen, Kellnerinnen;

angelernte und gelernte Arbeiter, Gesellen und Ge­hilfen Über 2023 Fahren; Lehrerinnen und Erziehe­rinnen ;

vc.

Hilfsarbeiter, angelernte Arbeiter über 23 Jahren; gelernte Arbeiter, Gehilfen, Gesellen, Handlungsgehilfen, Techniker, sämtliche über 2123 Jahren; Bauarbeiter von 1824 Jahren: Holzhauer über 20 Jahren: Lehrer und Erzieher; weibliche Angestellte mit mehr als 7 Be­rufsjahren ;

angelernte und gelernte Arbeiter, Gesellen, Gehilfen, Handlungsgehilfen über 23 Jahren;

X.

gelernte Arbeiter, Facharbeiter, Schwerarbeiter, Vor­arbeiter, Techniker und Angestellte, sämtliche über 23 Jahren : Werkmeister und Angestellte in gehobener Siel- lung; Bühnen- und Orchestermiiglieder, Küchenchefs, Oberkellner und Kellner, Bau- und Platzarbeiter über 24 Jahren; Sekretärinnen, Angestellte in leitender Stellung:

Fach-Arbeiter, Sekreiäre, Küchenchefs, Oberkellner und Kellner, Hauslehrer und Erzieher; Sekretärinnen, Angestellte in leitender Stellung.

Die Einteilung erfolgte an Hand der wichtigsten Lohntarife. Für jede Mitgliederklasse wird unter Anpassung an die Reichsrichtzahl der Lebenshaltungskosten wöchentlich der Grundlohn sestgesetzt; Erhöhungen werden im Amtsblatt <Dienstagausgabe) und durch Anschlag im Kassenlokal bekannt gegeben. Lohnänderungr» sind nicht mehr anzuzeigrn.

Für Personen, welche durch körperliche oder geistige Gebrechen in der Arbeitsfähigkeit beschränkt sind, kann der Arbeitgeber oder Versicherte Versetzung in eine andere Klasse beantragen, falls die Beiträge in einem Mißverhältnis zum Lohn stehen würden.

Bei Anmeldungen ist die Art der Beschäftigung genau anzugeben, die BezeichnungArbeiter" würde nicht genügen. Bei unvollständiger Bezeichnung ist u. U höhere Einstufung nicht zu vermeiden.

Für die Woche vom 8. bis 14. Oktober gelten folgende Zahlen:

Klaffe

Grund­

lohn

Tausend­

mark

Wochenbeitrag für 7 Tage

Tagesbeitrag

Z Invaliden- H Versicherung

Wochenbeitrag

Gesamt-

beitrag

T. M.

Anie

Arbeit­

gebers

T. M.

i des

Der-

sicherten.

T. M.

Gesamt-

Beitrag

T. M.

Ante

Arbeit­

gebers

T. M.

il des

Ver­

sicherten

T. M.

Ante

Arbeit­

nehmer»

T. M.

l des

Arbeit­

gebers

T. M.

1

9600

5 712

1904

3 808

816

272

544

40

2 850

2 850

2

48000

28 560

9 520

19 040

4 080

1 360

2 720

47

26 000

26000

3

96000

57120

19040

38 080

8160

2 720

5 440

49

47000

47 OM

4

144 000

85 680

28 560

57 120

12 240

4080

8160

50

58 000

58 OM

5

192 000

114 240

38 080

76160

16 320

5 440

10880

50

58 000

58 OM

6

240 000

142 800

47 600

95 200

20 400

6 800

13 600

50

58 000

58 OM

7

288 000

171360

57120

114 240

24480

8160

16 320

50

58 000

58 OM

8

336 000

199 920

66 640

133280

28 560

9520

19 040

50

58 000

58 OM

9

384 000

228 480

76 160

152 320

32 640

10 880

21 760

50

58 000

58 OM

10

432 000

257 040

85680

171360

36 720

12 240

24 480

50

58 000

58 OM

Lalw, de

n 8. Oktober 1923.

Verwalter: Praß.

ÜÜÜ VüküIlIlöÜllüll lülV, eingetragene Lenouennlillkt in. v. N.

erledigt gevvlsreulistt und ru günstigen Ledingungen sümtlicbe dankZesctiüttltcken Angelegenbeiten, so die

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Nestele» Sie des Mm TOM".

Calw, den 8. Oktober 1923.

Statt besonderer Anzeige.

*

Todes-Anzeige.

Heute nachmittag 3 Uhr entschlief sanft nach schwerem Leiden unser lieber Vater, Schwiegervater und Großvater

Schaan Mob Mmier

Bahnwärter a. D., Veteran 1868, 187V/71

im 78. Lebensjahr.

Die trauernden Hinterbliebenen.

Beerdigung Donnerstag nachmittag 2 Uhr in Hirsau. Abgang vom Trauerhause in Lalw, Inselstraße 231, um '/,2 Uhr.

Grundbuchamt Calw.

Etz Versteigerung MN eines Wohnhauses.

Wilhelm Schleh, Konditor in Aach, bringt da« ihm gehörige, vormals Sirbmacher Betßer'sche Anwesen, in der Salzgaff«

Geb.-Nr. 65 47 qm Wohnhaus,

, 65-4 21 qm Kellerllbergebäude,

, 65 ö 16 qm Waschküche,

» 65 L 72 qm Holzstall und Hofraum,

Parz.-Nr. 294 26 qm Gemüsegarten

am Samstag, den IS. Oktober ds. 3s.» nachmittag» 1 Uhr,

in nur einmaligem Termin öffentlich zur Versteigerung. Den 4. Oktober 1923.

Gerichts-Notar Krayi.

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Still-, S,rSr6»rii»i, Ild,rck«,ti«l>, v»4 »»»I»n<ll»e>>» 8er»i>. 8»r»-rr,-»nck,

I». XI»»»» mit So-I»»- »»a n»-»n»,,l. Lr»tt>I»»»>o« S»Iol>- v.X»ILt»»aimpt«r

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Die Restzahlung von

M. S430000.

pro Pfund auf den bestellten Zucker ist sofort an die Creditbank zu leisten.

Der Zucker ist am Freitag, den 12. Oktober bei Herrn Obermeister Lutz gegen Vor­zeigung der Restzahlungs- oeschetnigung abzuholen. Wer den Zucker nicht bezahlt hat, oder am Freitag nicht abholt, hat keinen Anspruch darauf.

Einkaufsgenossenschaft für das Biilkergewerbe Lalw.

!-»

Am Donnerstag, den 11. d».. nachmittag« 4 Uhr,

Versammlung

bei Müller zurLinde".

Der Vorstand.

sowie Vorauszahlungen können gemacht werden.

H. Röhm.

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O.A.Lalw. Fernspr. 17.

Einen kleinen

Zimmerofen sucht zu kauf. ob. geg. Frucht zu vertauschen.

Wer, sagt die Geschäfts­stelle ds. Bl.