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Nummer 16 Ferm»? irs Freitag, den 20. Januar 1S28 s«nrus i?«. 63. Jahrgang

Reich und Länder

vorkrag des rvürtkembergischen Staatspräsidenten Bazille

auf der Länderkonferenz in Berlin am 16. Januar

IV.

Welche Folgen hat das Verlassen der Bismarckschen Grundsätze?

1. Deutschland zeigt ein Bild der Zerrissenheit, des ewigen Parteikampfes, der beständigen Unruhe, der auf keinem Gebiet gefestigten Verhältnisse. Die Souveränität ' des deutschen Volks ist in den Wolken der Theorie hängen geblieben, ihr Niederschlag auf Erden ist nur insoweit eine Realität geworden, als sie das deutsche Volk in eine immer größere Anzahl von Parteien zersplittert und Reich, Län­der und Gemeinden zum Wektlauf auf die Futterkrippe anspornt, die die hilflos gewordenen Steuerzahler ununter­brochen neu auffüllen müssen. Ohne ein Spalier, an dem die ihrem Wesen nach auseinanderstrebenden Kräfte des deutschen Volks sich festhalten und emporranken können, gehört die Souveränität des deutschen Volks zu den all­gemeinen Begriffen, die zusammen mit der Selbstüber­schätzung politischer Parteien die Gefahr in sich bergen, ent­setzliches Unheil anzurichten. Nur grundlegende schleunige Verfassungsänderungen können helfen.

, 2. Zwischen dem Reich und Preußen ist ein Dualismus mit allen seinen unerfreulichen und schädlichen Folgen ent­standen.

3. Das Eigenleben der Länder ist ausgehöhlt, ihre Exi­stenz gefährdet, beständige Verfassungskämpfe erschweren die vertrauensvolle Zusammenarbeit, es tobt ein bestän­diger Kampf um die Steuereinnahmen, Geschrei nach Ver- wflltungsreformen erfüllt die Luft; der Vorwurf der Ver­schwendung wird an die Adresse der Länder gerichtet und bringt diese in einen unberechtigten Verdacht, der nur Ver­wirrung stiften kann.

4. An die Stelle' sorgfältiger staatsmännischer Ueber- legungen sind die von der Erfahrung und Weisheit der Jahrhunderte nicht kontrollierten Impulse der Parteien und Wählermassen getreten.

5. Die öffentlichen Ausgaben werden in der freigebig­sten Weise erhöht, um bald diese bald jene Klasse der Wähler zufriedenzustellen. Die nach Hilfe ausschauenden Steuer­zahler sehen meistens nicht die tieferen Ursachen: klammern sich an Aeußerlichkeiten, die man ihnen zeigt; halten sie, weil sie leichter erkennbar sind, für die wirklichen Ursachen ihrer Not und verlangen deshalbReformen", die nicht viel bedeuten, meistens aber gar keine sind, ja das Volt. - unter Umständen vom Regen in die Traufe bringen.

6. Auf dem Gebiet des Finanzwesens haben sich gerade­zu groteske Zustände entwickelt. Das Reich wälzte Aus­gaben, die es ihrer inneren Natur nach selbst tragen muß, wie Kleinrentnerfürforge und Soziallasten, auf die Länder und Gemeinden ab; es zwingt sie weiterhin zu immer neuen Ausgaben. Wichtige Steuern dagegen, die für die Länder und Gemeinden ganz unentbehrlich waren und sind, vor allem die Einkommensteuer, nimmt es in die eigene Gesetzgebung und Verwaltung und überweist dann von Ihrem Ertrag den größeren Teil den Ländern und Ge­meinden, mit dem Verlangen, damit auszukommen. Ist die Ueberweisung zu groß, so werden begreiflicher Weise die Ueberschüsse (von den Ländern und Gemeinden) nicht gespart, sondern verwendet in der Befürchtung, daß sie sonst das nächste Mal zu klein ausfallen könnten. Reicht die Ueberweisung nicht aus, so zeigen sich die Folgen dieses Systems in einem beständigen Kampf zwischen dem Reich und den Ländern und den Gemeinden um die richtige Ver­teilung des Steuerertrags und in der Beschuldigung der Verschwendung, die man sich gegenseitig vorwirft.

7. Es ist ein Kampf der Städte gegen die Länder ent­brannt, weil viele Stadtverwaltungen irrtümlich glauben, di- Hemmungen in ihrer Selbstverwaltung seien von den Ländern herbeigeführt worden. In Wirklichkeit haben die Klagen der Städte ihren Grund in den Gesehen und Maß- nahmen des Reichs, die die Länder zu Eingriffen in die Selbstverwaltung nötigten.

8. Die verworrenen Zustände haben einen Kampf um die Frage erzeugt, welche Reform die richtige ist. Dieser Kampf hat die Verwirrung im Deutschen Reich vermehrt und wird zu einer förmlichen Gefahr.

V.

Das Allheilmittel des Uniiarismus

Die unitarische Bewegung will den Aöderativskaak durch den zentralisierten oder dezentralisierten Einheitsstaat er­setzen. Diese Bewegung, die sich unter Mißachtung allen Realitäten des deutschen Volkslebens lediglich an die reintt Vernunft wendet, kämpft mit folgenden Waffen:

1. Der Uniiarismus wendet sich zunächst an den be­drückten Steuerzahler und weist ihn darauf hin, daß seine Entlastung möglich sei, wenn der teuere Regierungsapparat «er Einzelstaaten beseitigt sei. Aber bis jetzt hat die Unter­suchung ergehen, daß die erwartete Ersparnis yicht nur

lagerspiegel

Reichspräsident von Hindenburg hak den Reichskanzler Dr. Marx zum Vortrag empfangen.

Zur Beilegung des Streifs zwischen Dr. Marx und Stegerwald ist der parteiausschuh des Zentrums einberufen worden.

Das belgische Mitglied der Saarregierung. Lambert, hat endlich dem Völkerbundssekretär seinen Rücktritt auf ZI. März angekündigk, der von der Saarbevölkerung schon lange gewünscht wurde. Lambert zeigte sich französischer als ein Franzose. Er gehörte der Saarregierung seit deren Einrichtung durch den Völkerbund im Februar 1926 an.

sicher nicht eintreten, daß vielmehr der Einheitsstaat ver­mutlich teurer würde als der Föderatiostaat.

2. Es wird behauptet, daß die Erfüllung des Londoner Vertrags Ersparnisse auf allen Gebieten notwendig mache, und daß dazu in erster Linie die Beseitigung der teueren Einheitsstaaten gehöre. Wie bereits hervorgehoben ist, han­delt es sich hier um eine Täuschung.

3. Man arbeitet mit dem Hinweis auf Dinge, von denen man weih, daß jedermann ihre Unzweckmäßigkeit zugeben muß. Man weist auf einige kleine Staaten hin, die vielleicht nicht alle ihre Einrichtungen aus eigener Kraft erhalten können. Man weist ferner auf die große Zahl von Enklaven, Kondominate und sonstige territorale Gemenglagen hin. Diese Dinge sind so offenkundig unzweckmäßig, daß die Forderung ihrer Beseitigung begreiflicher Weise Anklang findet. Aber indem man diese Schönheitsfehler in den großen Zusammenhang der Gebtetsgliederung des Reichs stellt, erweckt man den Eindruck, daß diese überhaupt vor der Vernunft nicht bestehen könne. Richtig daran ist, daß man das Reich territorial anders gliedern würde, wenn man es aus dem Nichts zu schaffen hätte. Aber der Poli­tiker steht vor den Wirklichkeiten und den Interessen, wie sie sich geschichtlich entwickelt haben.

4. Man behauptet, daß das deutsche Nationalgefühl in­folge des Bestehens der Einzelstaaten nicht dieselbe Kraft habe wie im unitarischen Staat. Das ist ein offenkundiger Irrtum, da das deutsche Nationalgefühl nie eine solche Kraft und einen solchen Glanz gezeigt hat wie ln den Augustkagen des Jahrs 1914, und da die deutsche Republik weit weniger durch die Weimarer Verfassung als durch das lebendige deutsche Nationalgefühl erhalten wurde.

5. Weiterhin weist man hin auf den angeblichenZug der Zeit", dem man sich nicht entgegenstellen dürfe. An dieser Behauptung ist nur richtig, daß auch ln den Vereinig­ten Staaten von Amerika die Zuständigkeit der Union auf Kosten der Einzelstaaten im Lauf der Zeit gestärkt worden ist. Aber abgesehen hievon stößt man auf die unitarische Bewegung in keinem Land germanischen Bluts, weder in Amerika, noch in der Schweiz und in Oesterreich, ja es ist das Gegenteil nachweisbar, daß in vorher zentralisierten Staaten eine Föderativbewegung sich geltend macht, wie die Entwicklung im englischen Weltreich, in Rußland und die regionale Bewegung in Frankreich unwiderleglich dartun.

6. Endlich kämpfen große Stadtverwaltungen für den Uniiarismus in dem Wahn, mit der Beseitigung der Län­der den Glanz der alten Reichsstädte erneuern zu können. Wäre diesem Streben ein Erfolg beschieden, so würde das Reich bald in eine Anzahl reicher Städkerepubliken zer­fallen, die das übrige Land aussaugen und damit selbst ihren Untergang heraufbeschwören würden, wie dies im Lauf der Geschichte stets so gewesen ist.

*

Das Ergebnis der Landerkonferenz

Einsetzung zweier Ausschüsse

Ueber den Abschluß der Länderkonferenz wird folgen­der amtlicher Bericht ausgegeben:

Durchdrungen von der Ueberzeugung, daß der Wieder­aufstieg unseres Volkes nur auf der Grundlage einer ein­mütigen und verständnisvollen Zusammenarbeit zwischen Reich und Ländern erfolgen kann, sind Reichsregierung und Länderregierungen in ihrer heute zum Abschluß gelangten Konferenz nach eingehenden Beratungen zu folgenden Er­gebnissen gelangt:

I. Reichsregierung und Ländervertretung sind der Auf­astung, daß die Weimarer Regelung der Verhältnisse zwi- chen Reich und Ländern unbefriedigend ist und einer grund­egenden Reform bedarf. Wenn auch darüber, ob die Re- orm die unitarischen oder die föderativen Kräfte stärken oll, oder welche Vereinigung beider Kräfte in neuer Form möglich ist, eine Uebereinstimmung nicht erzielt werden konnte, so bestand doch darüber Einigkeit, daß eine starke Reichsgewalt notwendig ist.

Im übrigen wurde in folgenden Punkten Einverständ­nis erzielt:

1- 2ede Teillösung ist bedenklich. Insbesondere soll dis Gesamtlösung nicht dadurch erschwert werden, daß leistungs­schwache Länder vom Reichs alaReichsländer" ausgenom­

men werden. Finanziellen Notständen von Ländern, welche durch die Entwicklung der Verhältnisse eintreten, soll durch andere geeignete Maßnahmen entgegengewirkt werden. Als solche kommen Dotationen nicht in Frage.

2. Das Reich soll seinen Machtbereich nicht durch finan­zielle Aushöhlung oder ähnliche Maßnahmen zum Schaden der Länder erweitern.

3. Wenn kleinere Länder in Nachbarländern aufzugeheu

wünschen, so soll dieses Aufgehen nach Möglichkeit erleichtert werden. Die Auflösung der bestehenden zahlreichen kleinen Enklaven und Exklaven im Wege freier Vereinbarung er­scheint wünschenswert.

4. Die Länder werden häufiger und beschleunigter als bisher untereinander Vereinbarungen zur Rechts- und Ver­waltungsangleichung und -Vereinfachung treffen, bei deren Abschluß die Reichsregierung mitwirkt.

5. Die Lösung des Gesamtproblems soll durch den Be­richt eines Ausschusses vorbereitet weiden. Die Regierungen der im Versassungsausschutz des Reichrats vertretenen Länder werden je einen Vertreter in den Ausschuß entsen­den. Der Ausschuß hat das Recht der Zuwahl. Er kann Sachverständige hinzuziehen. Den Vorsitz des Ausschusses führt der Reichskanzler.

II. Die Reichsregierung hat folgende Maßnahmen in Aussicht gestellt:

1. Zur Veseikigung finanzieller Notstände von Ländern,

die durch die Entwicklung der Verhältnisse eintreten, ist die Reichsregierung bereit, über die geltende verfassungs­mäßige Zuständigkeit hinaus geeignete Verwaltungsbereiche solcher leistungsschwach gewordener Länder auf das Reich zu übernehmen.

2. Zur Herbeiführung von Vereinbarungen über das Aufgehen kleinerer Länder in Nachbarländern» sowie für die Auflösung von Enklaven und Exklaven stellt die Reichs­regierung ihre guten Dienste zur Verfügung.

3. Zur Vereinfachung der gesamten Verwaltung des Reichs wird die Reichsregierung demnächst hem Reichsrat neue Vorschläge für das Reichsverwaltungsgerichl machen.

III. Reichsregierung und Landesregierungen sind dar­über einig, daß Maßnahmen zur Sicherstellung sparsamster Finanzgebarung in Reich, Ländern und Gemeinden ge­troffen werden müssen. Ein Ausschuß, der unter Vorsitz des Reichsministers der Finanzen aus mindestens vier Finanzministern der Länder besteht, soll untersuchen, welche Wege in dieser Richtung gangbar erscheinen.

IV. Bezüglich der Fragen der Verwalkungsreform sind sich Reichsregierung und Landesregierungen über die Not­wendigkeit beschleunigter Durchführung von entsprechenden Reformen in Reich und Ländern einig. Diese Reformen haben sich insbesondere auf folgende Fragen zu erstrecken:

s) Zweckentsprechende Zusammenlegung von bisher nebeneinander bestehender Behörden.

b) Zweckmäßige und den heutigen Verkehrsverhältnisten angepaßte Abgrenzung der Bezirke der Lokal- und Mittel­behörden.

Um eine Gleichmäßigkeit in der Durchführung der not­wendigen Berwaltungsreformen sicherzustellen, sind sich Reichsregierung und Länderregierungen darüber einig, daß es zweckmäßig ist, wenn

3) Landesregierungen der Reichsregierung (Reichsspar- kommissar) ihre Verwaltungsreformpläne mitkeilen.

b) Der Reichsfparkommrssar wird auf Antrag der Lan­desregierungen zu ihren Plänen sich amtlich äußern.

Die Länder des sogen. Verfassungsausschusses sind Preu­ßen,'Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Thüringen, Hessen, Hamburg, Anhalt, Mecklenburg-Schwerin und Lippe. Die erstgenannten 9 Länder werden je 1 Vertreter, das Reich seinerseits gleichfalls 9 Vertreter in diesen Aus­schuß entsenden.

Der Finanzausschuß wird sich zusammensetzen aus dem preußischen, dem badischen, dem Hamburger und dem thü­ringer Finanzminister.

General Groener zum Reichswehrminister ernannt

Berlin, 19. Jan Der Herr Reichspräsident hat aus Vor­schlag des Reichskanzlers den Rcichswehrminister Dr. Gehler aus seinen Antrag vom Amt des Reichswehrministers ent­bunden nd den Reichsminisler a. D. Generalleutnant a. D. Groene M«n Reichswehrminister ernannt

Der Reichskanzler hatte zuvor der Deutschnationalen Lolkspartei und der Deutschen Volkspartei von der Absicht des Reichspräsidenten Kenntnis gegeben. Wie in parla­mentarischen Kreisen verlautet, haben beide Parteien gestern starke Pedenken gegen diese Ernennung geltend gemacht, so daß die Kandidatur Groeners gestern abend als erledigt angesehen wurde. Der Reichspräsident hat aber in den Besprechungen, die heute vormittag stattfanden, darauf be­standen, daß lüe Entscheidung bei ihm liege

General Gröner war bekanntlich im Krieg Mitglied des Großen Generalstabs und Chef der Eisenbahnabteilung. Als solcher bat er sich um bewunderungswürdige Abwia-