Die Ruhr- uns Reparationsfrage, j

Antwort Frankreichs auf die englische Note.

Paris» 14. Aug. Hier wird eine als offiziös anzusehende Mitteilung veröffentlicht, in der es heißt: Der erste Eindruck, den die englische Note in politischen und diplomatischen Kreis- sen hervorgerufen hat, ist ungünstig. Ohne die Anstrengungen zu verkennen, die die englische Regierung macht, um einen kon­zilianten Ton anzuschlagen, hebt man hervor, daß die englische Regierung in dem ersten Teil des Memorandums auf dem Ver­langen einer Herabsetzung des französischen Entschädigungs­anspruchs und der Preisgabe der legitimen französischen Pfänder weiter besteht. Sie bringt übrigens neue Argumente zugunsten einer These bei, die tm Laufe des Austausches von Mitteilun­gen mit Lord Curzon von Poincarä bereits mehreremals abge­lehnt worden ist. Die Reparationsfrage bleibt so in einer Sack­gasse. Sie hat seit dem Januar dieses Jahres keine Fortschritte gemacht, da die englische Regierung daran festhält, die Gesetz­mäßigkeit des französisch-belgischen Standpunktes nicht anzuer­kennen. Darüber hinaus bestreitet diesmal die-englische Regie­rung in dem zweiten Teil der Note die Legalität der Ruhr­besetzung und macht den Vorschlag, diesen Streitpunkt dem inter­nationalen Schiedsgericht im Haag zu unterbreiten. Es ist das eine Forderung, die der öffentlichen Meinung Frankreichs umso weniger zulässig erscheinen kann, als der französische Standpunkt immer darauf bedacht gewesen ist, im Rahmen des Rechts und der Gesetzmäßigkeit zu bleiben und sich erst zum Einmarsch in das Ruhrgebiet entschlossen hat, nachdem er die maßgebliche Meinung französischer Juristen über die vollkommene Gesetz­mäßigkeit der Besetzung eingeholt hatte. Die Mitteilung'führt dann den Text des 8 18 des Anhangs II des Teils 8 des Ver­sailler Vertrags an und sagt weiter: Die Besetzung des Ruhr­gebiets ist also juristisch begründet, aber mehr als das: bei drei verschiedenen Gelegenheiten sind von den Alliierten im Einklang mit dem oben erwähnten Text Zwangsmaßnahmen ergriffen oder ins Auge gefaßt worden, das erste Mal am 17. Juli 1920 bei der Unterzeichnung des Protokolls von Spaa im Artikel 5, dieses Protokolls, der dann wörtlich angeführt wird. Dieses Protokoll trägt nicht nur die Unterschrift Lloyd Georges, son­dern auch die des ehemaligen deutschen Reichskanzlers Fehren- bach und seines Ministers des Aeutzern Dr. Simons. Es sei also von den Engländern und den Deutschen selber angenommen worden und bedeute, daß nicht nur die Alliierten das Recht hät­ten, neue Gebiete zu besetzen, sondern daß die Besetzung einzig und allein in Fragen, die die Reparationen angehen, stattfin­den könne. Die zweite Gelegenheit sei der 9. März 1921 ge­wesen, wo die Besetzung der drei rheinischen Häfen Düsseldorf, Duisburg und Ruhrort beschlossen und durchgeführt worden sei und zwar von den auf der Konferenz von London vereinigten Alliierten, um Deutschland zur Erfüllung zu zwingen. Schließ­lich habe auch das in London am 8. Mai 1921 an Deutschland fertiggestellte Ultimatum den Beschluß über eine eventuelle Be­setzung des Ruhrgebiets enthalten. Man weiß, heißt es in der Veröffentlichung weiter, daß angesichts dieser kollektiven Dro­hung die deutsche Regierung dem Ultimatum nachgegeben und die Bedingungen' der Alliierten angenommen hat. Sie hat sie übrigens nicht zur Ausführung gebracht. Es kann also die Frage der Gesetzmäßigkeit der Besetzung mag es sich um Reparatio­nen oder Garantien handeln nicht bestritten werden und es ist Sorauszusehen, daß der englische Vorschlag, denStreitpunkt" bezüglich der legalen Auslegung der hauptsächlichsten Klauseln des Versailler Vertrags dem Haager Schiedsgericht zu unter­breiten, abgelehnt wird. Was den Plan der Regelung der inter­alliierten Schulden anbetrifft, den England vorschlägt, der in den Augen einiger Leute, hauptsächlich durch die Börse einge­geben zu sein scheint und er auch vorsieht, die englische Schuld an die Vereinigten Staaten zu konsolidieren, so würde dieser Plan in Frankreich eine wahrhaft paradoxe Lage schaffen. Es hat den Anschein, als ob die Engländer die französische Nation für das solidarisch haftbar machen wollten, was die Engländer von den Deutschen verlangen, nämlich ungefähr 14 Milliarden Goldmark. Wenn also infolgedessen die Sachverständigen der Ansicht sind, daß wenn Deutschland den englischen Anteil nicht bezahlen kann, es Frankreich sein soll, das ihn würde bezahlen müssen, so hieße das, daß je schwächer die Leistungsfähigkeit Deutschlands wäre und je weniger es zahlen würde, umso mehr wir an die Engländer zu zahlen haben, was wir von den Deut­schen weniger bekommen. Dies stände im Widerspruch zur ein­fachen Billigkeit, der es entsprechen würde, daß ein Verhältnis zwischen dem, was wir erhalten und was wir zu zahlen haben, hergestellt wird. Das englische Dokument zeigt auch ein Durch­einanderwerfen der französischen Kriegsschulden, die wir durch­aus nicht ableugnen, mit den deutschen Kriegsschulden. Die fran­zösischen Kriegsschulden haben es dem Lande gestattet, größere militärische Anstrengungen zu machen, englisches und amerika­nisches Blut zu schonen und schließlich den gemeinsamen Sieg zu erringen, während die deutschen Kriegsschulden nichts weiter darstellen als das vergossene Blut der Alliierten. Aber im Gegensatz zu Deutschland, das sich weigert, seine Zahlungen aus­zuführen, hat Frankreich seine Kriegsschulden nie verleugnet und hat die Absicht, sie in loyaler und gerechter Weise zu bezahlen. Cs wird indessen niemals zulasscn, sich von Deutschland zum Narren halten zu lassen. Gewiß, die französische Regierung ist nicht von einem Geiste der Eroberung oder der Annexionen be­seelt. Das hat der französische Ministerpräsident in den nach London gerichteten Mitteilungen wie in seinen letzten Reden, so gestern noch in Stenay, unaufhörlich wiederholt. Er will Deutschland weder zerstören noch ruinieren. Es handelt sich nicht einmal darum, Deutschland zur Kapitulation zu zwingen, sondern es soll einfach dazu gebracht werden, einen Vertrag in loyaler Weise zur Ausführung zu bringen, den bevollmächtigte Vertreter Deutschlands unterzeichnet haben und den Frankreich und seine Regieruirg nicht als einen Fetzen Papier behandeln lassen werden.

Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung betr. Erwerbslosenfürsorge.

Mit Wirkling vom 8. August 1923 ab gelten folgend« Höchstsätze für die Erwerbslosenunterstützung:

in den Orten der Ortsklassen

l.für männliche Personen:

L

D und E.

s) über 21 Jahre, sofern sie nicht

Mark

Mark

im Haushalt eines and. wohnen

195000

180000

b)über 21 Jahre, sofern sie im Haushalt eines anderen wohnen

165000

155000

c) unter 21 Jahren.

115000

105000

2. für weibliche Personen: s) über 21 Jahre, sofern sie nicht im Haushalt eines and. wohnen

165000

155000

b)über 21 Jahre, sofern sie im Haushalt eines andern wohnen

130000

120000

c) unter 21 Jahren.

95000

90000

3. als Familienzuschläge sür:

») den Ehegatten.

70000

65000

b) die Kinder und sonstige unter- stützungsberechtigte Angehörige

55600

50000

In Zukunft werden die Höchstsätze der Erwerbslosenunter- stützung wöchentlich auf der Grundlage der vorstehenden Sätze nach der letzten vom statistischen Reichsamt ermittelten Indexziffer für die Kosten der Lebenshaltung festgesetzt.

Calw, den 14. August 1923.

Oberamt: Gös.

Bekanntmachung.

Die (Stadt-) Schultheißenämter werden hiemit aÜf die Be­kanntmachung des Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Pen­sionskasse für Körperschastsbeamte, betr. die 1. Nachumlage der Pensionskasse im Rechnungsjahr 1923 vom 9. August 1923 (Staatsanz. Nr. 186) zur gefl. Beachtung hingewiesen. Einem Vollzugsbericht hieher wird bis spätestens 25. ds. Mts. ent­gegengesehen.

Calw, den 14. August 1923. Obcramt: E ö s.

Französisch-belgische Gewaltpolitik.

Fortsetzung der Gewalttaten.

Paris, 11. Aug. Nach einer Meldung desTemps" aus Mainz haben die französischen Behörden heute vormittag das Mainzer Arbeitsamt besetzt, wo die Arbeitslosen täglich ihre Karten lochen ließen und ihre Unterstützungen erhielten. Gleich­zeitig wurde angekündigt, daß eine weitere Auszahlung von Streikunterstützungen nicht mehr geduldet werde. Die Arbeits­losen würden durch Vermittlung der französischen Behörden der französisch-belgischen Regie oder anderen Arbeitsstätten zuge­teilt werden und, wenn sie arbeiteten, Lohn erhalten. Es sei dies eine Maßnahme, die demnächst auf das ganze Rheinland ausgedehnt werden würde.

Paris, 14. Aug. Nach einer Meldung desTemps" aus Düsseldorf werden weitere Kokereien besetzt, um sie direkt auszubeuten. Gestern seien die Kokereien vonRhein- elbe" unvermutet besetzt und die deutschen Arbeiter sofort durch französische ersetzt worden, was die Deutschen ver­hindert habe, die Oefen zu sabotieren oder das Feuer vor der Besetzung ausgehen zu lassen.

Paris, 14. Aug. Nach einer Havasmeldung aus Dussel- darf ist die Zweigstelle der Reichsbank in Düsseldorf gestern besetzt worden, weil sie sich geweigert habe, einen von einem Franzosen vorgelegten Check zur Auszahlung zu bringen. In Witten seien gestern 60 Milliarden Mark beschlag­nahmt worden.

Deutschland.

Die Streiklage in Hamburg.

Hamburg, 13. Aug. Die Streiklage hat sich hier seit heute morgen wesentlich verschärft. Die Absicht gewisser Werften, zwar ihre Betriebe wieder zu öffnen, aber Hunderte von Arbeitern zu entlassen, hat offenbar auf einen Teil der Arbeiter stark erbit­ternd gewirkt. Die staatliche Pressestelle gibt über die bedauer­lichen Vorgänge des heutigen Morgens folgende Mitteilung aus: Die Bekanntmachung einzelner Werften, daß sie diejenigen Ar­beiter am Montag wieder einstellen würden, denen die Entlas­sungspapiere nicht zugesandt worden seien, veranlaßte heute morgen eine Anzahl von Arbeitern, den Weg nach den Werften anzutreten. Sie fanden am Hafen die St. Pauli-Landungs» brücken und den Elbtunnel von Werftarbeitern besetzt, die sie von der Wiederaufnahme der Arbeit abzuhalten versuchten. Bei den dabei sich ergebenden Zusammenstößen schritt die Polizei ein, die aber zunächst gegenüber der großen Masse zu schwach war. Es kam zu Entwaffnungen und Mißhandlungen von Beamten, bis Verstärkungen eintrafen und die Ordnung hergestellt wurde. Jene Elemente, die sich bei Unruhen sofort einzustellen pflegen, griffen die Schutzleute tätlich an, die nunmehr auch von ihren Schußwaffen Gebrauch machten. Es läßt sich bisher noch nichts Genaues über die Zahl der Verwundeten sagen. Fest steht, daß ein Zivilist erschossen wurde und daß es Verwundete aus beiden Seiten gab. Inzwischen hielten die Tumultuanten im Innern der Stadt Straßenbahnwagen an und zwangen die Insassen, zu Fuß weiter zu gehen. Auch der Betrieb der Hochbahn in der Richtung nach St. Pauli wurde lahmgelegt. Die Polizei ist dabei, mit starken Kräften die Ordnung wiederherzustellen. Sie ist völlig Herr der Lage.

Die meisten Geschäfte in der Stadt haben geschlossen. Die ausgesperrten Werftarbeiter geben durch eine Abordnung be­gannt, daß die Geschäftsinhaber keine Plünderungen, Zerstörun­

gen und sonstige Ausschreitungen zu erwarten Haben. Die ge­samte Hamburger Arbeiterschaft übe strengste Disziplin. Die gut« Absicht besteht bei der großen Mehrheit sicher, jedoch haben die Führer natürlich nicht die gesamte Arbeiterschaft, besonders nicht die Jugendlichen, in der Hand. Diese haben heute vormittag u. a. einen Waffenladen in St. Pauli völlig ausgeplündert. In den Außenvierteln der Stadt herrscht eine fast unheimliche Ruhe. Die zahlreichen Hamburger Privatautos, die sonst die Straßen rund um die Alster beleben, sind wie vom Erdboden verschwunden.

Stillegung der Berliner Hochbahn.

Berlin, 13. Aug. Um 1 Uhr nachmittags hat die Hoch­bahn infolge kommunistischer Hetze ihren Betrieb wieder einstellen müssen. Beim Betriebspersonal wird eine so­fortige Auszahlung von 10 Millionen Mk. pro Kopf ge­fordert. Man hofft, daß es zu einer Einigung kommen und die Hochbahn den Verkehr wieder aufnehmen könne.

Aus Stadt und Land.

Calw, den IS. August 1923.

Prüfung.

Auf Grund der im Juni und Juli abgehaltenen Prüfungen sind zur unständigen Verwendung im Volksschuldienst für be­fähigt erklärt worden: Essig, Friedr. von Gechingen; Haug, Kuno von Unterhaugstctt.

Dis Goldanleihe eine Sparanleihe.

Die vom l5. d. M. ab zur Zeichnung aufliegende Goldanleihe wird allen Papiermarkbesitzer», di« ersparte Beträge zurücklegen wollen, das Sparen wieder ohne das Risiko der Geldenwertung ermöglichen. Neben der Wertbeständigkeit ist es aber vor allem die Befreiung von der Erbschaftssteuer für Selbstzeichner, welche die Anleihe besonders zur dauernden Anlage von Geldern geeig­net macht. Auf der anderen Seite eignet sich aber die Anleihe auch zur Anlegung von Betriebsmitteln, die nur vorübergehend verfügbar sind, und bald wieder flüssig gemacht werden müsse». Sie ist namentlich ans diesem Grunde von der Börsenumsatzsteuer befreit worden. Zur leichten Beweglichkeit der Anleihe trägt vor allem die Ausstattung der kleinen Stücke bei, die zwanglos von Hand zu Hand gegeben werden können, da ihnen keine Zinsscheine anhasten. Die Stücke in Höhe von 4,20, 8,40, 2l Mark werden nämlich bei Fälligkeit mit einem Aufgeld von 70 Prozent an Stelle der Zinsen eingelöst. Die Stücke von 10 Dollar und darüber tragen einjährige, über 6 Prozent des Anleihebetrages lautende Zinsscheine.

Die Anleihe wird trotz ihrer Wertbeständigkeit an Zeichner, die Papiermark einzahlen, ohne jedes Aufgeld, nämlich zum Nennwert, abgegeben. Wer seine Zeichnung in Devisen oder Dollarschatzanweisungen begleicht, erhält einen Vorzugskurs von 95 Prozent bewilligt.

Ebensowenig wie über die Güte der Anleihe kann einZweifel über ihre Sicherheit bestehen. Hastet doch sür sie die Gesamtheit der deutschen Privatvermögen, und zwar ist diese Haftung durch ein besonderes Reichsgesetz sichergestellt, welches besagt, daß die Reichsregiernng ermächtigt wird, zur Sicherung des Zinsendienstes und der Rückzahlung des Kapitals Zuschläge zur Vermögenssteuer zu erheben.

Daß die Anleihe, die ihrer ganzen Ausstattung nach für sich spricht, auch ein wichtiges Glied in der Kette der Maßnahmen ist, welche dazu dienen sollen, eine Gesundung der Wirtschaft, der Währung und der Finanzen herbeiznführen, bedarf nicht der Er­wähnung. Wer sic zeichnet, sichert sich nicht nur die denkbar beste Anlage seiner flüssigen Gelder, sondern er nützt auch dem großen Ganzen, indem er Bansleine zum Wiederaujbau heranträgt.

Wetter für Donnerstag und Freitag.

Von Nordwesten her machen sich Druckstörungen gel­tend. Am Donnerstag und Freitag sind mehrfach Gewitter und etwas Abkühlung zu erwarten.

Borbeugungsmatznahmen der württembergifchen Negierung.

(SCB) Stuttgart, 14. Aug. Von zuständiger Stelle wird mitgeteilt: Die heutige Nummer des Staatsanzeigers bringt eine Notverordnung des Staatsministeriums, durch die Versammlungen unter freiem Himmel, Ansammlun­gen, Aufzüge und Demonstrationen für Stuttgart und Um­gebung, Ulm und Heilbronn verboten, Versammlungen in geschlossenen Räumen der vorherigen Genehmigung des Ministeriums des Innern unterstellt werden. Die ständig sich wiederholenden Demonstrationen, als deren Ziel aus den verhetzenden Aufrufen der kommuniftifchen Presse und Flugblätter der Sturz der Regierung und der Verfassung sich mit Klarheit ergibt, haben einen solchen Grad der Ge­fährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zur Folge gehabt, dass die Regierung dem nicht mehr untätig zusehen konnte. Sie müßte es für ein Versäumnis halten, mit Gegenmaßnahmen zuzuwarten, bis die mit Sicherheit zu erwartenden Ausschreitungen in die Erscheinung getre­ten sind. Die Bevölkerung wird dringend ermahnt, sich von den verbotenen Kundgebungen fernzuhalten. Es wird ge­gen Zuwiderhandlungen nicht nur strafrechtlich, sondern auch polizeilich mit aller Schärfe vorgegangen werden.

Kurhaus Bad Liebenzell, 15. Aug. Eine herzerfrischende Stunde schafften uns gestern erste Frankfurter Künstler in demBunten Künstlerabcnd". Alfred Auerbach ein Vetter des besonders uns Schwarzwäldern unvergeßlichen Berthold Auerbach bot Proben aus den Werken von Heinrich Hansjakob, Ludwig Finckh, W. Schüssen und aus eigenen Schriften. Wie er die einzelnen Gestalten schuf und gab war köstlich! So kann nur einer den Schwaben wiedergeben, der selber voll und ganz schwäbisch fühlt und denkt. Auf das Heimatliche, auf schwäbisches Volkstum war der ganze Abend abgestimmt. Das zeigte sich vollends in Proben, welche Auerbach ,aus eigenen Schriften gab. Was er an Satire in seinemDas Paradies ist wieder geöff-