Die Ruhr- uns Reparationsfrage, j
Antwort Frankreichs auf die englische Note.
Paris» 14. Aug. Hier wird eine als offiziös anzusehende Mitteilung veröffentlicht, in der es heißt: Der erste Eindruck, den die englische Note in politischen und diplomatischen Kreis- sen hervorgerufen hat, ist ungünstig. Ohne die Anstrengungen zu verkennen, die die englische Regierung macht, um einen konzilianten Ton anzuschlagen, hebt man hervor, daß die englische Regierung in dem ersten Teil des Memorandums auf dem Verlangen einer Herabsetzung des französischen Entschädigungsanspruchs und der Preisgabe der legitimen französischen Pfänder weiter besteht. Sie bringt übrigens neue Argumente zugunsten einer These bei, die tm Laufe des Austausches von Mitteilungen mit Lord Curzon von Poincarä bereits mehreremals abgelehnt worden ist. Die Reparationsfrage bleibt so in einer Sackgasse. Sie hat seit dem Januar dieses Jahres keine Fortschritte gemacht, da die englische Regierung daran festhält, die Gesetzmäßigkeit des französisch-belgischen Standpunktes nicht anzuerkennen. Darüber hinaus bestreitet diesmal die-englische Regierung in dem zweiten Teil der Note die Legalität der Ruhrbesetzung und macht den Vorschlag, diesen Streitpunkt dem internationalen Schiedsgericht im Haag zu unterbreiten. Es ist das eine Forderung, die der öffentlichen Meinung Frankreichs umso weniger zulässig erscheinen kann, als der französische Standpunkt immer darauf bedacht gewesen ist, im Rahmen des Rechts und der Gesetzmäßigkeit zu bleiben und sich erst zum Einmarsch in das Ruhrgebiet entschlossen hat, nachdem er die maßgebliche Meinung französischer Juristen über die vollkommene Gesetzmäßigkeit der Besetzung eingeholt hatte. Die Mitteilung'führt dann den Text des 8 18 des Anhangs II des Teils 8 des Versailler Vertrags an und sagt weiter: Die Besetzung des Ruhrgebiets ist also juristisch begründet, aber mehr als das: bei drei verschiedenen Gelegenheiten sind von den Alliierten im Einklang mit dem oben erwähnten Text Zwangsmaßnahmen ergriffen oder ins Auge gefaßt worden, das erste Mal am 17. Juli 1920 bei der Unterzeichnung des Protokolls von Spaa im Artikel 5, dieses Protokolls, der dann wörtlich angeführt wird. Dieses Protokoll trägt nicht nur die Unterschrift Lloyd Georges, sondern auch die des ehemaligen deutschen Reichskanzlers Fehren- bach und seines Ministers des Aeutzern Dr. Simons. Es sei also von den Engländern und den Deutschen selber angenommen worden und bedeute, daß nicht nur die Alliierten das Recht hätten, neue Gebiete zu besetzen, sondern daß die Besetzung einzig und allein in Fragen, die die Reparationen angehen, stattfinden könne. Die zweite Gelegenheit sei der 9. März 1921 gewesen, wo die Besetzung der drei rheinischen Häfen Düsseldorf, Duisburg und Ruhrort beschlossen und durchgeführt worden sei und zwar von den auf der Konferenz von London vereinigten Alliierten, um Deutschland zur Erfüllung zu zwingen. Schließlich habe auch das in London am 8. Mai 1921 an Deutschland fertiggestellte Ultimatum den Beschluß über eine eventuelle Besetzung des Ruhrgebiets enthalten. Man weiß, heißt es in der Veröffentlichung weiter, daß angesichts dieser kollektiven Drohung die deutsche Regierung dem Ultimatum nachgegeben und die Bedingungen' der Alliierten angenommen hat. Sie hat sie übrigens nicht zur Ausführung gebracht. Es kann also die Frage der Gesetzmäßigkeit der Besetzung — mag es sich um Reparationen oder Garantien handeln — nicht bestritten werden und es ist Sorauszusehen, daß der englische Vorschlag, den „Streitpunkt" bezüglich der legalen Auslegung der hauptsächlichsten Klauseln des Versailler Vertrags dem Haager Schiedsgericht zu unterbreiten, abgelehnt wird. Was den Plan der Regelung der interalliierten Schulden anbetrifft, den England vorschlägt, der in den Augen einiger Leute, hauptsächlich durch die Börse eingegeben zu sein scheint und er auch vorsieht, die englische Schuld an die Vereinigten Staaten zu konsolidieren, so würde dieser Plan in Frankreich eine wahrhaft paradoxe Lage schaffen. Es hat den Anschein, als ob die Engländer die französische Nation für das solidarisch haftbar machen wollten, was die Engländer von den Deutschen verlangen, nämlich ungefähr 14 Milliarden Goldmark. Wenn also infolgedessen die Sachverständigen der Ansicht sind, daß wenn Deutschland den englischen Anteil nicht bezahlen kann, es Frankreich sein soll, das ihn würde bezahlen müssen, so hieße das, daß je schwächer die Leistungsfähigkeit Deutschlands wäre und je weniger es zahlen würde, umso mehr wir an die Engländer zu zahlen haben, was wir von den Deutschen weniger bekommen. Dies stände im Widerspruch zur einfachen Billigkeit, der es entsprechen würde, daß ein Verhältnis zwischen dem, was wir erhalten und was wir zu zahlen haben, hergestellt wird. Das englische Dokument zeigt auch ein Durcheinanderwerfen der französischen Kriegsschulden, die wir durchaus nicht ableugnen, mit den deutschen Kriegsschulden. Die französischen Kriegsschulden haben es dem Lande gestattet, größere militärische Anstrengungen zu machen, englisches und amerikanisches Blut zu schonen und schließlich den gemeinsamen Sieg zu erringen, während die deutschen Kriegsschulden nichts weiter darstellen als das vergossene Blut der Alliierten. Aber im Gegensatz zu Deutschland, das sich weigert, seine Zahlungen auszuführen, hat Frankreich seine Kriegsschulden nie verleugnet und hat die Absicht, sie in loyaler und gerechter Weise zu bezahlen. Cs wird indessen niemals zulasscn, sich von Deutschland zum Narren halten zu lassen. Gewiß, die französische Regierung ist nicht von einem Geiste der Eroberung oder der Annexionen beseelt. Das hat der französische Ministerpräsident in den nach London gerichteten Mitteilungen wie in seinen letzten Reden, so gestern noch in Stenay, unaufhörlich wiederholt. Er will Deutschland weder zerstören noch ruinieren. Es handelt sich nicht einmal darum, Deutschland zur Kapitulation zu zwingen, sondern es soll einfach dazu gebracht werden, einen Vertrag in loyaler Weise zur Ausführung zu bringen, den bevollmächtigte Vertreter Deutschlands unterzeichnet haben und den Frankreich und seine Regieruirg nicht als einen Fetzen Papier behandeln lassen werden.
Amtliche Bekanntmachung
Bekanntmachung betr. Erwerbslosenfürsorge.
Mit Wirkling vom 8. August 1923 ab gelten folgend« Höchstsätze für die Erwerbslosenunterstützung:
in den Orten der Ortsklassen
l.für männliche Personen:
L
D und E.
s) über 21 Jahre, sofern sie nicht
Mark
Mark
im Haushalt eines and. wohnen
195000
180000
b)über 21 Jahre, sofern sie im Haushalt eines anderen wohnen
165000
155000
c) unter 21 Jahren.
115000
105000
2. für weibliche Personen: s) über 21 Jahre, sofern sie nicht im Haushalt eines and. wohnen
165000
155000
b)über 21 Jahre, sofern sie im Haushalt eines andern wohnen
130000
120000
c) unter 21 Jahren.
95000
90000
3. als Familienzuschläge sür:
») den Ehegatten.
70000
65000
b) die Kinder und sonstige unter- stützungsberechtigte Angehörige
55600
50000
In Zukunft werden die Höchstsätze der Erwerbslosenunter- stützung wöchentlich auf der Grundlage der vorstehenden Sätze nach der letzten vom statistischen Reichsamt ermittelten Indexziffer für die Kosten der Lebenshaltung festgesetzt.
Calw, den 14. August 1923.
Oberamt: Gös.
Bekanntmachung.
Die (Stadt-) Schultheißenämter werden hiemit aÜf die Bekanntmachung des Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Pensionskasse für Körperschastsbeamte, betr. die 1. Nachumlage der Pensionskasse im Rechnungsjahr 1923 vom 9. August 1923 (Staatsanz. Nr. 186) zur gefl. Beachtung hingewiesen. Einem Vollzugsbericht hieher wird bis spätestens 25. ds. Mts. entgegengesehen.
Calw, den 14. August 1923. Obcramt: E ö s.
Französisch-belgische Gewaltpolitik.
Fortsetzung der Gewalttaten.
Paris, 11. Aug. Nach einer Meldung des „Temps" aus Mainz haben die französischen Behörden heute vormittag das Mainzer Arbeitsamt besetzt, wo die Arbeitslosen täglich ihre Karten lochen ließen und ihre Unterstützungen erhielten. Gleichzeitig wurde angekündigt, daß eine weitere Auszahlung von Streikunterstützungen nicht mehr geduldet werde. Die Arbeitslosen würden durch Vermittlung der französischen Behörden der französisch-belgischen Regie oder anderen Arbeitsstätten zugeteilt werden und, wenn sie arbeiteten, Lohn erhalten. Es sei dies eine Maßnahme, die demnächst auf das ganze Rheinland ausgedehnt werden würde.
Paris, 14. Aug. Nach einer Meldung des „Temps" aus Düsseldorf werden weitere Kokereien besetzt, um sie direkt auszubeuten. Gestern seien die Kokereien von „Rhein- elbe" unvermutet besetzt und die deutschen Arbeiter sofort durch französische ersetzt worden, was die Deutschen verhindert habe, die Oefen zu sabotieren oder das Feuer vor der Besetzung ausgehen zu lassen.
Paris, 14. Aug. Nach einer Havasmeldung aus Dussel- darf ist die Zweigstelle der Reichsbank in Düsseldorf gestern besetzt worden, weil sie sich geweigert habe, einen von einem Franzosen vorgelegten Check zur Auszahlung zu bringen. — In Witten seien gestern 60 Milliarden Mark beschlagnahmt worden.
Deutschland.
Die Streiklage in Hamburg.
Hamburg, 13. Aug. Die Streiklage hat sich hier seit heute morgen wesentlich verschärft. Die Absicht gewisser Werften, zwar ihre Betriebe wieder zu öffnen, aber Hunderte von Arbeitern zu entlassen, hat offenbar auf einen Teil der Arbeiter stark erbitternd gewirkt. Die staatliche Pressestelle gibt über die bedauerlichen Vorgänge des heutigen Morgens folgende Mitteilung aus: „Die Bekanntmachung einzelner Werften, daß sie diejenigen Arbeiter am Montag wieder einstellen würden, denen die Entlassungspapiere nicht zugesandt worden seien, veranlaßte heute morgen eine Anzahl von Arbeitern, den Weg nach den Werften anzutreten. Sie fanden am Hafen die St. Pauli-Landungs» brücken und den Elbtunnel von Werftarbeitern besetzt, die sie von der Wiederaufnahme der Arbeit abzuhalten versuchten. Bei den dabei sich ergebenden Zusammenstößen schritt die Polizei ein, die aber zunächst gegenüber der großen Masse zu schwach war. Es kam zu Entwaffnungen und Mißhandlungen von Beamten, bis Verstärkungen eintrafen und die Ordnung hergestellt wurde. Jene Elemente, die sich bei Unruhen sofort einzustellen pflegen, griffen die Schutzleute tätlich an, die nunmehr auch von ihren Schußwaffen Gebrauch machten. Es läßt sich bisher noch nichts Genaues über die Zahl der Verwundeten sagen. Fest steht, daß ein Zivilist erschossen wurde und daß es Verwundete aus beiden Seiten gab. Inzwischen hielten die Tumultuanten im Innern der Stadt Straßenbahnwagen an und zwangen die Insassen, zu Fuß weiter zu gehen. Auch der Betrieb der Hochbahn in der Richtung nach St. Pauli wurde lahmgelegt. Die Polizei ist dabei, mit starken Kräften die Ordnung wiederherzustellen. Sie ist völlig Herr der Lage.
Die meisten Geschäfte in der Stadt haben geschlossen. Die ausgesperrten Werftarbeiter geben durch eine Abordnung begannt, daß die Geschäftsinhaber keine Plünderungen, Zerstörun
gen und sonstige Ausschreitungen zu erwarten Haben. Die gesamte Hamburger Arbeiterschaft übe strengste Disziplin. Die gut« Absicht besteht bei der großen Mehrheit sicher, jedoch haben die Führer natürlich nicht die gesamte Arbeiterschaft, besonders nicht die Jugendlichen, in der Hand. Diese haben heute vormittag u. a. einen Waffenladen in St. Pauli völlig ausgeplündert. In den Außenvierteln der Stadt herrscht eine fast unheimliche Ruhe. Die zahlreichen Hamburger Privatautos, die sonst die Straßen rund um die Alster beleben, sind wie vom Erdboden verschwunden.
Stillegung der Berliner Hochbahn.
Berlin, 13. Aug. Um 1 Uhr nachmittags hat die Hochbahn infolge kommunistischer Hetze ihren Betrieb wieder einstellen müssen. Beim Betriebspersonal wird eine sofortige Auszahlung von 10 Millionen Mk. pro Kopf gefordert. Man hofft, daß es zu einer Einigung kommen und die Hochbahn den Verkehr wieder aufnehmen könne.
Aus Stadt und Land.
Calw, den IS. August 1923.
Prüfung.
Auf Grund der im Juni und Juli abgehaltenen Prüfungen sind zur unständigen Verwendung im Volksschuldienst für befähigt erklärt worden: Essig, Friedr. von Gechingen; Haug, Kuno von Unterhaugstctt.
Dis Goldanleihe — eine Sparanleihe.
Die vom l5. d. M. ab zur Zeichnung aufliegende Goldanleihe wird allen Papiermarkbesitzer», di« ersparte Beträge zurücklegen wollen, das Sparen wieder ohne das Risiko der Geldenwertung ermöglichen. Neben der Wertbeständigkeit ist es aber vor allem die Befreiung von der Erbschaftssteuer für Selbstzeichner, welche die Anleihe besonders zur dauernden Anlage von Geldern geeignet macht. Auf der anderen Seite eignet sich aber die Anleihe auch zur Anlegung von Betriebsmitteln, die nur vorübergehend verfügbar sind, und bald wieder flüssig gemacht werden müsse». Sie ist namentlich ans diesem Grunde von der Börsenumsatzsteuer befreit worden. Zur leichten Beweglichkeit der Anleihe trägt vor allem die Ausstattung der kleinen Stücke bei, die zwanglos von Hand zu Hand gegeben werden können, da ihnen keine Zinsscheine anhasten. Die Stücke in Höhe von 4,20, 8,40, 2l Mark werden nämlich bei Fälligkeit mit einem Aufgeld von 70 Prozent an Stelle der Zinsen eingelöst. Die Stücke von 10 Dollar und darüber tragen einjährige, über 6 Prozent des Anleihebetrages lautende Zinsscheine.
Die Anleihe wird trotz ihrer Wertbeständigkeit an Zeichner, die Papiermark einzahlen, ohne jedes Aufgeld, nämlich zum Nennwert, abgegeben. Wer seine Zeichnung in Devisen oder Dollarschatzanweisungen begleicht, erhält einen Vorzugskurs von 95 Prozent bewilligt.
Ebensowenig wie über die Güte der Anleihe kann einZweifel über ihre Sicherheit bestehen. Hastet doch sür sie die Gesamtheit der deutschen Privatvermögen, und zwar ist diese Haftung durch ein besonderes Reichsgesetz sichergestellt, welches besagt, daß die Reichsregiernng ermächtigt wird, zur Sicherung des Zinsendienstes und der Rückzahlung des Kapitals Zuschläge zur Vermögenssteuer zu erheben.
Daß die Anleihe, die ihrer ganzen Ausstattung nach für sich spricht, auch ein wichtiges Glied in der Kette der Maßnahmen ist, welche dazu dienen sollen, eine Gesundung der Wirtschaft, der Währung und der Finanzen herbeiznführen, bedarf nicht der Erwähnung. Wer sic zeichnet, sichert sich nicht nur die denkbar beste Anlage seiner flüssigen Gelder, sondern er nützt auch dem großen Ganzen, indem er Bansleine zum Wiederaujbau heranträgt.
Wetter für Donnerstag und Freitag.
Von Nordwesten her machen sich Druckstörungen geltend. Am Donnerstag und Freitag sind mehrfach Gewitter und etwas Abkühlung zu erwarten.
Borbeugungsmatznahmen der württembergifchen Negierung.
(SCB) Stuttgart, 14. Aug. Von zuständiger Stelle wird mitgeteilt: Die heutige Nummer des Staatsanzeigers bringt eine Notverordnung des Staatsministeriums, durch die Versammlungen unter freiem Himmel, Ansammlungen, Aufzüge und Demonstrationen für Stuttgart und Umgebung, Ulm und Heilbronn verboten, Versammlungen in geschlossenen Räumen der vorherigen Genehmigung des Ministeriums des Innern unterstellt werden. Die ständig sich wiederholenden Demonstrationen, als deren Ziel aus den verhetzenden Aufrufen der kommuniftifchen Presse und Flugblätter der Sturz der Regierung und der Verfassung sich mit Klarheit ergibt, haben einen solchen Grad der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zur Folge gehabt, dass die Regierung dem nicht mehr untätig zusehen konnte. Sie müßte es für ein Versäumnis halten, mit Gegenmaßnahmen zuzuwarten, bis die mit Sicherheit zu erwartenden Ausschreitungen in die Erscheinung getreten sind. Die Bevölkerung wird dringend ermahnt, sich von den verbotenen Kundgebungen fernzuhalten. Es wird gegen Zuwiderhandlungen nicht nur strafrechtlich, sondern auch polizeilich mit aller Schärfe vorgegangen werden.
Kurhaus Bad Liebenzell, 15. Aug. Eine herzerfrischende Stunde schafften uns gestern erste Frankfurter Künstler in dem „Bunten Künstlerabcnd". Alfred Auerbach — ein Vetter des besonders uns Schwarzwäldern unvergeßlichen Berthold Auerbach — bot Proben aus den Werken von Heinrich Hansjakob, Ludwig Finckh, W. Schüssen und aus eigenen Schriften. Wie er die einzelnen Gestalten schuf und gab war köstlich! So kann nur einer den Schwaben wiedergeben, der selber voll und ganz schwäbisch fühlt und denkt. Auf das Heimatliche, auf schwäbisches Volkstum war der ganze Abend abgestimmt. Das zeigte sich vollends in Proben, welche Auerbach ,aus eigenen Schriften gab. Was er an Satire in seinem „Das Paradies ist wieder geöff-