nur, weil er zugeve, daß Deutschland allein stehe und allein han­deln mäste, sondern auch, weil er andeutete, daß die Regierung Vorbereitungen treffe, um mit Zustimmung des Reichstages praktische finanzielle Maßnahmen durchzuführen. Der wirkliche Wert der neuen Besteuerungsvorschläge oder der inneren Eold- anleihe sind schwer zu schätzen. Es fei sehr wichtig und inter­essant, festzustellen, wie die Dinge in den letzten zwei Tagen sich gestalten würden, ob die Regierung wirklich politische Entschlos­senheit zeige und ob sie Beweise der Unterstützung des Reichs­tages erhalte oder ob dieser von der Demoralisation des Landes angesteckt sei. Auf jeden Fall werde es die in England herrschen­den Besorgnisse erleichtern, wenn Deutschland auf irgendwelche Weise seine Energielosigkeit überwinde.

London, 9. August. Wie Reuter hört, wird die Erklärung Dr. Cunos, daß Deutschland von England nichts erwarte, in den maßgebenden Kreisen Londons begrüßt und es wird betont, daß es völlig irrtümlich märe, anzunehmen, daß England Deutschland aus der von ihm selbst hervorgerufenen Wirrwarr herauszuhelfen wünschte. Andererseits ist England nicht geneigt, Deutschland den bedingungslosen Verzicht auf den passiven Widerstand anzu­raten. Die britische Regierung ist an der Ruhrbesetzung gänzlich unbeteiligt und kann deshalb nicht einseitige Stellung nehmen, auch nicht an der Seite der Alliierten. Wie verlautet, stehen keinerlei englisch-deutsche Unterhandlungen in unmittelbarer Aus­sicht. Indessen wäre es nicht richtig, zu sagen, daß die Möglichkeit einer Sonderantwort gänzlich außer Frage steht, wenn auch die britische Regierung zur Zeit nicht die Absicht hegt, irgend etwas zu unternehmen, was die englisch-französischen Beziehungen noch weiter trüben (emdilter) würde. Die amtlichen Kreise Englands sind immer noch der Meinung, daß zu dem deutschen Vorschlag eine Antwort ergehen soll und sie ziehen es vor, daß ihre Ant­wort mit einer solchen der Alliierten vereinigt wird.

Die Ruhr- und Reparationssrage.

London, 10. Aug. DieTimes" schreibt, die Antworten an die französische und die belgische Regierung würden gleichlautend sein. Man hoffe, daß die Antworten recht­zeitig übermittelt werden könnten, sodatz sie unter die am Sonntag zu veröffentlichenden Dokumente ausgenommen werden könnten. Die Note werde wahrscheinlich ein län­geres Schriftstück sein und die britische Auffassung bezüglich der Reparations- und der Ruhrfrage sehr ausführlich be­handeln.

London, 10. Aug. Zn Cambridge verurteilte Asquith in einer Rede über die europäische Lage, die Besetzung des Ruhrgebiets durch Frankreich sehr nachdrücklich und er­klärte, die Regierung sei zu tadeln, weil sie keine Politik in dieser Richtung habe. Was auch immer die ursprüng­lichen Absichten Frankreichs gewesen seien, so seien diese nur nebensächlicher Art gewesen. Das tatsächliche Ziel Frank­reichs sei die Erreichung des politischen und wirtschaftlichen Chaos in Deutschland. Es liege aber weder im Interesse der Alliierten, noch Europas, noch der Welt, dass Deutsch­land bankerott und aus der Gemeinschaft der Nationen ausgeschlossen werde.

Zur auswärtigen Lage.

Französischer Kredit siir Belgien.

Paris, 10. Aug. Nach einer Radiomeldung befinden sich augenblicklich leitende Persönlichkeiten der belgischen National­bank in Paris, um über die Eröffnung eines Kredits zugunsten Belgiens zu verhandeln. In ihrer großen Erregung über den Sturz des belgischen Frankens verlangten sie von Frankreich, daß es ihm in der Form eines Bankkredits oder in irgend einer anderen Form Beträge in französischen Franken zur Verfügung stelle, die auf den Stand des belgischen Franken einen günstigen Einfluß ausüben würden. Die Verhandlungen scheinen bereits Ergebnisse gezeitigt zu haben.

Einschränkung des Devifenhandels in Belgien.

Paris, 10. Aug. Nach einerTemps"-Meldung aus Brüssel hat Ministerpräsident Theunis dem König einen Erlaß zur Un­terschrift vorgelegt, der die Devisenspekulation verbietet. Es werde eine Liste der Institute aufgestellt werden, denen der De­visenhandel gestattet sei. Jegliche private Spekulation werde untersagt und mit erheblichen Geld- und Gefängnisstrafen be­droht.

Entwurf des Völkerbunds über Herabsetzung der Rüstungen.

Paris, 8. Aug. Der zeitweilige gemischte Ausschuß des Völ­kerbundes für die Herabsetzung der Rüstungen steht unmittelbar vor dem Abschluß seiner Arbeiten, deren Hauptergebnis die An­nahme des Entwurfs für einen Eegenseitigkeitsvertrag sein wird. Dieser Entwurf wird dem Völkerbundsrat zur Weiterleitung an die Völkerbundsverfammlung übermittelt werden. Der Plan ist wie folgt aufgebaut: Die Sicherheiten werden als Vorbedingung für die Abrüstung mit Hilfe eines allgemeinen Garantievertrags hergestellt. Der allgemeine Vertrag kann durch Ergänzungen in Form von Sonderabmachungen den nationalen Grundsätzen ent­sprechend verstärkt werden. Sobald dieses System allgemeiner und bestimmter Garantien hergestellt ist, kann jeder Staat den Grad von Sicherheit beurteilen, den es ihm bietet und dement­sprechend dem Völkerbundsrat gegenüber sich zu der ihm durch­führbar erscheinenden Herabsetzung der Rüstungen erbötig machen. Jeder Staat kann außerdem die Verpflichtung eingehen, an jedem allgemeinen Plane betreffend die Herabsetzung der Rü­stungen mitzuwirken, den der Völkerbundsrat unter Berücksichti­gung der ihm hierbei von den Staaten gelieferten Informatio­nen zur Durchführung von Artikel 8 der Völkerbundsatzung etwa vorschlägt. Dieser letztere Plan soll im gegebenen Falle den Re­gierungen zur Prüfung und Beschlußfassung unterbreitet werden, und dann die Grundlage der ins Auge gefaßten Herabsetzungen abgeben. Die kontrahierenden Staaten verpflichten sich, die Her- «b^^ng binnen ^wei^ahren^. gerechnet von der Annahme des

Amtliche Bekanntmachung

Die Regierung des Schwarzwaldkreises hat am 3. August die Wahl des Landwirts und Gemeinderats Michael Lör- cher in Bergorte zum Ortsvorsteher der Gemeinde Bergorte bestätigt.

Calw, den 9. August 1923. Oberamt: Eös.

Bersicherungsamt Calw.

Betreff.: Festsetzung des Wertes der Sachbezüge für die Zwecke der Reichsoersicherung.

Die zum Entgelt im Sinne der Reichsversicherungsordnnng gehörigen Sachbezüge werden auf Grund der Richtlinien des Oberversicherungsamts nach § 160 Abs. 2 der R.-B.-O. für den ganzen Oberamtsbezirk Calw mit Wirkung vom 30. Juli 1923 ab in folgenden Tageswerten festgesetzt:

I. Arbeitnehmer mit einfacheren Dienstleistungen: s) männl. Einzelpersonen über 16 Jahren:

1. Verpflegung. 29760 Mark.

2. Wohnung. 1 472

3. Heizung und Beleuchtung .... 768

b) weibl. Einzelpersonen über 16 Jahren:

1. Verpflegung. 26 790 Mark.

2. Wohnung. 1 320

3. Heizung und Beleuchtung .... 690

c) männl. u. weibl. Pers. unter 16 Jahren:

1. Verpflegung. 238!0 Mark.

2. Wohnung. 1180

3. Heizung und Beleuchtung. 610

ci) Familien:

1. Wohnung. 2 000 Mark.

2. Heizung und Beleuchtung. 1 200

H. Arbeitnehmer mit höheren Dienstleistungen:

(Betriebsbeamte, Werkmeister und andere Angestellte in ähnlich gehobener Stellung).

3) männl. Einzelpersonen:

1. Verpflegung. 40 920 Mark.

2. Wohnung. 2 024

3. Heizung und Beleuchtung. 1056

b) weibl. Einzelpersonen:

1. Verpflegung. 37 200 Mark.

2. Wohnung. 1840

3. Heizung und Beleuchtung. 960

c) Familien:

1. Wohnung. 2 400 Mark.

2. Heizung und Beleuchtung. 960

Die bisher in Geltung befindlichen Sätze vom 27. Juli 1923

treten mit obigem Termin außer Wirkung.

Calw» den 6. August 1923.

(gez.) Gös Oberamtmann.

in Rede stehenden Planes, vorzunehmen. Selbstverständlich, heißt es in dem Havas-Bericht, dem diese Darstellung des AL- rüstungsplanes entnommen ist, ist die Herabsetzung der Rüstun­gen Voraussetzung, bevor die Sicherheitsgarantien tatsächlich in Kraft treten. Der Plan enthält in diesem Falle zunächst eine Reihe von Artikeln über den Beistand, den sämtliche dem Völ­kerbund angehörenden Mächte einander zu leisten sich verpflich­ten, falls eine von ihnen nach Herabsetzung ihrer Rüstungen ent­sprechend dem Vertrage einem Angriff zum Opfer fiele. Diese Artikel bestimmen die Vollmachten, die der Völkerbundsrat für denjenigen Zeitraum erhält, während dessen eine der kontrahie­renden Mächte von einem Angriff bedroht wird. Außer dem mo­ralischen Bruch, den der Völkerbundsrat auf Grund der von den kontrahierenden Mächten versprochenen allgemeinen Garantien auf den einer aggressiven Absicht verdächtigen Staat ausüben würde, würde der Rat unverzüglich Beschluß darüber fassen, welcher der angreifende Staat ist. Gegen diesen würden dann in vollem Umfange die im Vertrag vorgesehenen Maßnahmen wirt­schaftlicher und militärischer Art getroffen werden. Die an­schließenden Artikel des Planes haben die Defensiv-Abkommen zum Gegenstand, die im Rahmen des allgemeinen Vertrags und als Mittel zu seiner Durchführung die Mächte sei es zu zweien, sei es zu mehreren untereinander schließen können. Das Prak­tische dieser Abmachungen ist, daß sie als ein bloßes Mittel zur Durchführung des allgemeinen Vertrags und der Völkerbunds­satzung entsprechnd erachtet werden müssen. Das Einvernehmen der Kommissionsmitglieder bei den jetzt vor ihrem Abschluß stehenden Pariser Verhandlungen ist nach Havas mehrmals zum Ausdruck gekommen hinsichtlich der allgemeinen Tendenz des Planes. Die Meinungsverschiedenheiten dagegen sind besonders hinsichtlich der Durchführung des allgemeinen Vertrags in Form der Defensiv-Sonderabkommen zutage getreten.

Paris, 8. Aug. Zum Abschluß der Verhandlungen im zeit­weiligen Ausschuß des Völkerbundes für die Herabsetzung der Rüstungen erklärte Nord Robert Eecil einem Vertreter des Newyork Herald": Mit westiger dramatischem Effekt und schleppendem Vorgehen hat der Ausschuß nichtsdestoweniger für das Landheer das geleistet, was die Washingotncr Konferenz für die Flotte vollbrachte Ein Cyniker, fügt das Blatt hinzu, glaubt, daß die Willensänderung unter den Franzosen auf diesem Ge­biete nur aus dem Herannahen der allgemeinen Wahlen in Frankreich eine Erklärung finden könne. Sei dem jedoch, wie ihm wolle, die Dinge sind soweit gediehen, daß der Ausschuß dem Völkerbund einen allgemeinen Abrüstungsplan zur Annahme empfehlen wird, auf Grund dessen keinerlei militärische Sonder­allianzen außerhalb der Jurisdiktion des Völkerbundes bleiben.

Die Kabinetlsmilglieder des PräsidentenEoolidge.

Paris, 9. August. Nach einer Meldung desNewyork Herald" aus Washington wurde vom Weisen Hause gestern Nachmittag offiziell erklärt, daß bereits 8 Mitglieder des Kabinetts Harding in aller Form ersucht worden seien, unter Präsident Coolidge ihr Amt beizubehalten, und daß die beiden übrigen Mit­glieder, Staatssekretär Mellon und Arbeitsminister Davis auf- aejordert wurden, und zwar durch Kabel, ebenfalls ihre Aemter

beizubehalten. Auch Botschafter Haway werde seinen Posten in London beibehalten. Hinsichtlich des amerikanischen Botschafters in Paris, Herrick, werde keine Entscheidung getroffen werden, bis er in Washington eingetroffen sei. Herrick ist bereits ver­gangenen Samstag nach den Bereinigten Staaten abgereist.

Französisch-belgische Gewaltpolitik.

Fortsetzung der Gewalttaten.

Mainz. 11. Aug. Die beiden Direktoren der hiesigen Reichs­bankstelle wurden gestern ausgewiesen.

Mannheim, 9. Aug. Am 8. August beschlagnahmten die Fran­zosen die RaddampferStinnes 22",Badenia B" undHantel 14" auf dem Mühlau-Hafen und den RaddampferRheinstrom 9" auf dem Neckar, und brachten sie nach Ludwigshafen. Als Grund wird die Ausführung von Wiedergutmachungsakten angegeben.

Paris, ii. Aug. Nach einer Havas-Meldung aus Brüssel sind infolge der jüngsten Besetzung der Gruben von Dorstfeld, west­lich Dortmund, in der Nacht zum 8. August die elektrischen Zen­tralen ersäuft worden. Untersuchung ist eingeleitet.

Verurteilungen.

Landau, 10. Aug. In dem Strafverfahren gegen die Direk­toren und Ingenieure der Badischen Anilin- und Sodafabrik fand heute die Verhandlung vor dem französischen Kriegsgericht statt. Die Angeklagten hatten sich geweigert, den Franzosen bei dem Abtransport der beschlagnahmten Farbcnvorräte u. Dünge­mittel behilflich zu sein. Die Direktoren Dr. Julius und Dr. Knieriem wurden zu je zehn Jahren Gefängnis und 150 Mil­lionen Mark Geldstrafe verurteilt. Die übrigen Vorstandsmit­glieder erhielten je acht Tage Gefängnis und 140 Millionen Mark Geldstrafe.

Schmach und Schande im besetzten Gebiet.

ex,.- Es sind grauenhafte Dinge, die uns immer aufs neue aus dem besetzten Gebiet berichtet werben, Dinge, die jeden Deutschen mit einstimmen lassen müssen in den Protest des christ­lichen Gewissens, der in allen evangelischen Kirchen am nächsten Sonntag erhoben werden soll. Körperliches Elend, sittliche Ver­führung, äußerer und innerer Ruin fürs ganze Leben! Einer unserer Berichterstatter hat ein Aktenstück gelesen, in dem über 60 Fälle von Knabenschändung durch Marokkaner vor Gericht durch Zeugen ausgenommen sind; mit Geld oder Schokolade sind die Knaben von den Schwarzen dazu abseits ge­lockt worden. Die Zahl der Ueberfälle und Vergewal­tigungen von Mädchen (schon 10jährigen!) und jun­gen Frauen durch Schwarze kann nicht gezählt werden; wer einem solchen Fall nachgeht, wird verhaftet und ausgewiesen. Das Geschrei der betrunkenen Schwarzen, die in den verrufenen Lokalen Unzucht treiben und wie wilde Tiere durch die Straßen ziehen, macht für die deutschen Bewohner jede Nacht zu einer neuen Qual. Ein Polizeichef wirbt durch 3040 Agenten und durch eine große Zahl von Dirnen junge Manschen angeblich zum Aufbau der zerstörten Gebiete; betrunken gemacht werden sie zur Kaserne gebracht und dort nach schändlichen Miß­handlungen in die Fremdenlegion verschleppt, in einem Städtchen wöchentlich 60 70 junge Deutsche! Mehrere unter ihnen haben sich aus Verzweiflung selbst das Leben genommen. Wem krampst sich nicht das Herz zusammen in tiefem Erbarmen mit solcher Not unserer Volksgenossen!

Kurze Nachrichten.

Berlin, 10. Aug. Der Reichspräsident bewilligte anläss­lich des Verfasiungstages aus Mitteln, die ihm von pri­vater Seite zur Verfügung gestellt wurden, eine Milliarde Mark zur Linderung der Not von erwerbsunfähigen und gebrechlichen alten Leuten. Die Spende wird durch die ört­lichen Wohlfahrtsausschüsse zur Verteilung gelangen.

Berlin, 11. Aug. Der Reichspräsident erläßt eine Verord­nung zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Si­cherheit, laut der periodische Druckschriften, deren Inhalt zur ge­waltsamen Beseitigung oder Aenderung der verfassungsmäßigen republikanischen Staatsform des Reiches oder eines Landes oder in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise zu Ge­walttätigkeiten auffordern oder aufreizt, verboten werden. Das Verbot gilt für das ganze Reichsgebiet. Das Verbot und die Anordnung der Beschlagnahme erfolgt durch den Reichsminister des Innern. Zuwiderhandelnde werden mit Gefängnis nicht unter drei Monaten, daneben auch mit Geldstrafe bis zu 500 Millionen Mark bestraft. Bei Ausländern kann Ausweisung aus dem Reich erfolgen.

Berlin. 9. Aug. Als erste Folge der zugunsten der Beförde­rung von lebenswichtigen Gütern angekündigten Einschränkungen im Personenverkehr werden die ?l)-Ziige BerlinMünchen und BerlinAltona ausfallen.

Wien. 9. Aug. Wie die Blätter aus Belgrad melden, sind italienische Faszisten in das jugoslavische Gebiet eingedrungen und haben das Schutzhaus auf dem Triglav in den italienischen Farben angestrichen. Die jugoslavische Regierung hat in Rom einen diplomatischen Schritt unternommen und gleichzeitig Maß­nahmen zur Verhinderung einer von der nationalistisch slowe­nischen Organisation angekündigten Aktion getroffen.

Wien, 9. Aug. Wie die Blätter aus Belgrad melden, hat die jugoslavische Regierung den Frachtverkehr nach Ungarn ohne Angabe von Gründen eingestellt.

Deutschland.

Maßnahmen zur Hebung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

Berlin, 11. Aug. Um die großen wirtschaftlichen Schwierig­keiten für die Bevölkerung zu überwinden, sind zahlreiche Maß­nahmen ergriffen worden. Namentlich ist nach Behebung der Schwierigkeit, die sich durch die Arbeitsstockung in der Reichs­druckerei ergeben hat, die Herstellung von Zahlungsmitteln so