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Nummer 13Ü
Fernruf 179
Die EntwaffnungsnoLe
Die Note der Verbündeten erinnert am Eingang daran, daß die verbündeten Regierungen am 5. Januar d. I. di« deutsche Regierung darauf aufmerksam gemacht haben, daß sie Deutschland „den Vorteil der vorzeitigen teilweisen Räumung", die in Artikel 429 des Versailler Vertrags vorgesehen sei, nicht „zugute" kommen lassen können, davon der Ueberwachungskommission „zahlreiche Verstöße" gegen den Vertrag festgestellt worden seien. Nach der nunmehr beendeten Prüfung des Berichts können die verbündeten Regierungen ihre angekündigte Mitteilung machen, indem sie die allgemeine Bemerkung in den Borderugrund stellen, daß die Gesamtheit der Verstöße Deutschlands, wenn nicht schnell Abhilfe geschaffen wird, der deutschen Regierung späterhin die Wiederaufsteüung eines einheitlichen, den Gedanken eines Volkes in Waffen verwirklichenden Heers ermöglichen würde, im förmlichen Widerspruch mit dem Friedensvertrag, nach dem das deutsche Heer ausschließlich zur Aufrechterhaltung der Ordnung innerhalb des Reichsgebiets und zum Sckchtz der Grenzen bestimmt sein soll. Diese Tatsachen seien es, die die Bedeutung jedes der festgestellten Verstöße in das rechte Licht setzen und dadurch ihrer Gesamtheit einen für den allgemeinen Frieden so „gefährlichen Charakter" geben.
Um den Vertrag von Versailles in seinen grundlegenden Bestimmungen anzuwenden, heißt es weiter, ist deshalb die Beseitigung der wichtigsten Verstöße notwendig, deren Fortbestehen es verhindert, die militärischen Verpflichtungen Deutschlands als erfüllt anzusehen. Man muß sich vor Augen halten, daß die in Rede stehenden Verstöße den ernstesten, aber nicht den einzigen Vsveis für die Nichterfüllung dieses wesentlichen Teils des Frisdensvertnogs Lunch Deutschland darstellen.
Die verbündeten Regierungen sind überzeugt, daß es von dem guten Willen der deutschen Regierung und der deutschen Behörden abhängt, die Verstöße in verhältnismäßig kurzer Zeit abzustellen.
Letzten Endes ist es nunmehr Sache der deutschen Regierung selbst, die Voraussetzungen zu erfüllen, die eine schnelle Räumung ermöglichen würden.
Die verbündeten Regierungen stellen fest, daß die Wiederherstellungskommission erklärt hat, daß Deutschland seine Entschädigungsverpflichtungen, so wie sie gegenwärtig festgesetzt sind, erfüllt hat. Sie sind deshalb bereit, den Befehl zur Räumung der ersten Desehungszone zu geben, sobald die militärischen Verstöße behoben sein werden.
Sie zweifeln nicht, daß während des zur Durchführung der in Rede stehenden Maßnahmen erforderlichen Zeitraums kein neuer ernster Verstoß Deutschlands gegen irgend eine vertragliche Verpflichtung der Auswirkung des Artikels 429 ein Hindernis entgegenstellen wird. Alsdann wird nichts mehr entgegenstehen, daß die Aeberwachungs- kommlfsion abberufen wird, deren Ausgabe als beendet wird angesehen werden können. Diese Abberufung wird dem Völkerbundsrat mitgeteilt werden, damit von ihm die zur Durchführung des Artikels 215 des Friedensvertrags beschlossenen Maßnahmen zur Anwendung gebracht werden können.
Schließlich haben die verbündeten Regierungen festgestellt, daß die deutsche Regierung in ihren Noten vom 6. und 27. Januar die für die Haltung der verbündeten Regierungen maßgebenden Gründe anscheinend unzutreffend beurteilt hat. Um jede Möglichkeit eines Mißverständnisses für die Zukunft zu vermeiden, legen die verbündeten Regierungen Wert daraus, von neuem, wie schon in ihrer Rote vom 26. Januar, zu versichern, doch sie sich aufs genaueste an die Bestimmungen des Artikels 429 des Versailler Vertrages zu halten gedenken.
Auch an der Behauptung, in der deutschen Note vom 6. Januar, daß die Verbündeten mit der Richkräumung der Kölner Zone am 10. Januar 1925 eine VerMltungsmaß- nähme ergriffen hätten, können die verbündeten Regierungen nicht Vorbeigehen. Eine solche Behauptung, die schon in der VerbündeteN-Note vom 26. Januar widerlegt ist, stellt ein völliges Mißverständnis der Tragweite der Artikel 428 und 429 des Vertrags dar. Es war Sache der deutschen Regierung, sich den Vorteil der Räumung der ersten Besetzungs- tzone unter den Voraussetzungen des Artikels 429 durch getreulich« Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu sichern. Ebensowenig können die verbündeten Regierungen anerkennen, daß ihr Beschluß eine Handlung darstelle, dessen Schärfe außer jedem Verhältnis zu der Bedeutung der noch nichff erfüllten militärischen Verpflichtungen stehe. Unter diesen von der deutschen Regierung in ihrer Note als untergeordnet hingestellten Verpflichtungen befinden sich im Gegenteil Bestimmungen, aus deren wesentliche Bedeutung die deutsche Regierung von den Verbündeten seit langem, insbesondere in ihrer gemeinsamen Note vom 20. September 1922 vergeblich aufmerksam gemacht worden ist. Zudem hat die deutsche Regierung noch nach dieser Note wiederholt, und zwar noch ganz kürzlich neue schwere Vertragsverletzungen .begangen, insbesondere durch die Einstellung von Zeiffrei-
Wildbad, Montag, den 8. Juni 1925
Tagesspiegel
Der Reichskanzler wird sich am Montag mit den Parteiführern über die Enkwaffnungsnoke besprechen. Ende nächster Woche soll, wie verlautet. eine vorläufige Antwort der Reichsregierung gegeben werden. Zunächst werden Ver- kreker der besetzten Gebiete und die Wehrkreiskommandanten gehört.
Das Pariser „Journal" behauptet, Strefemann wolle die Lnkrvassnungsangelegenheit in die Länge ziehen, um die Verbündeten zu ermüden. — Die sonderbaren Deutschen glaubten bisher, daß die Franzosen die Sache in die Länge gezogen haben. So kann man sich täuschen!
Lhamberlain ist am Samstag nach Genf abgereist.
Der österreichische Gesandte in Paris (Eickhoff) ist von seiner Regierung abberufen worden. Damit verschwindet einer der größten Feinde Deutschlands und der ergebensten Diener Frankreichs von der Pariser Bildfläche. Eickhoff hak immer gegen den Anschluß Oesterreichs gehetzt.
Die spanisch-französische Konferenz über Marokko soll in Madrid stattfinden.
willigen in die Reichswehr, durch die an zahlreiche (nach den Vertragsbestimmungen verbotene) Verbände -erteilte Genehmigung zur militärischen Ausbildung und durch Be- günftiqung des Ausbaues gewisser Maschinenanlagen in den Fabriken.
Immerhin wollen die verbündeten Regierungen in dein Wunsch, jede Auseinandersetzung zu vermeide«, nachdem sie so diese Jrrtümer gekennzeichnet haben, aus der deutschen Note vom 6. Januar lediglich die Versicherung herausgreifen, daß die deutsche Regierung bereit ist, alles zu tun, was von ihr abhängt, um schnell zu dem nötigen i.attischen Ergebnis zu kommen.
Deshalb rufen sie erneut und nachdrücklich die deutsche Regierung an, daß sie mit dem nötigen guten Willen an die Regelung der noch schwebenden Fragen herangebt, die die Regelung und der Ernst der Lage erheischt. Das ist für sie das einzige Mittel, um nach ihren eigenen Worten durch Befreiung eines Teiles des besetzten Gebiets Erleichterung zu verschaffen.
Die Anlagen der Note
In den verschiedenen Anlagen wird angeführt, was itckV der Behauptung der Ueberwachungskommission erfüllt und was nicht erfüllt sei.
Die Stärke der Polizei belaufe sich gegenwärtig aus 180 000 Mann, während durch das Abkommen von Bou- logne nur 150 000 gestattet seien. Außerdem seien polizeiliche Hilfskräfte gebildet worden.
Auf dem Gebiet der Industrie wird die Bernkch- kung einer ungeheuren Zahl von Maschinen, Umstellung von Einrichtungen usw. verlangt. So sollen z. B. allein in den deutschen Waffen- und Munitionsfabriken in Karlsruhe noch 526 Maschinen der Patronenfabrik und 278 der Patronenhülsenfabrik, in der Fabrik Mauser in Oberndorf 385 Maschinen, in der U.W.M.F. in M i t- kenau bei Berlin 1373 Maschinen zerstört vordem Bel Krupp in Essen und Meppen wird die Zerstörung der großen Maschinen und einer ganze» Werkstätte'Anlage, von 11 großen Pressen usw. vorgeschrieben. Die Aufzählung aller der Zerstörungen, des Abbruchs von Bauten, der Erstellung von Neubauten usw. ist unmöglich.
Weiter wird die Ablieferung großer Menge-, -E. tärischer Geräte, Waffen, Patronen, 80 000 Smyib^tW«» der Schutzpolizei verlangt.
In der Reichswehr wurden 'Hefggntffe des Chefs der Heeresleitung bearchandet, der tatsächlich Oberbefehlshaber geworden 'sej. Ae, sollen mit Zustimmung der Ueberwachungskommission Maßnahmen zur Wiederherstellung des Zustande vom 25. September 1920 getroffen und der Generalstab" auffvelöst werden. Die Ausrüstung der Reichswehr mit Gasmaske.» wird verboten; Gasmasken sollen nur in dem Maß ausgegebem werden, das die Ueberwachungskommission gestatte. Die Ausbildung für Generalstabsoffiziere soll beschränkt werden. Ge.-raus Einzelheiten über die militärische Ordnung des Eisenbahnnetzes sind einzureichen und die Zahl der für militärische Zwecke hergestellten Eisenbahnwagen soll vermindert werden. Die Ausbildung der Infanterie mit dem Infanteriegeschütz und der Kavallerie mit dem leichten Maschinen- gewehr und das Zusammenwirken von Zivillufffahrzengen mit dem Militär wird verboten.
Gesetzgeberische Maßnahmen werden gefordert gegen die Einstellung junger Leute zu einer Probezeit in der Reichswehr und dagegen, daß gewisse Verbände sich mit militärischen Dingen befassen oder irgendwelche Verbindungen mit dem Militär unterhalten..
Fernruf 179
60. Jahrgang
Streng verboten werden die Ein- und Ausfuhr ober der Handel, der Besitz oder die unerlaubte Herstellung von Kriegsmaterial.
In den Zonen mit «militärischen Auflagen" sollen Me militärischen Anlagen aufgehoben werden.
Es wird beanstandet, daß in der Festung Königsberg von 38 Geschützen 28 beweglich seien und daß darunter sich 12 Flugzeugabwehrgeschühe befinden.
Endlich wird verlangt, daß die Zeichnnngen der Befestigungswerke vollständig und genau ausgeliefert werde«.
Der Standpunkt der Reichsregierung
Durch W.T.B. wird mitgeteilt: Aus den Anlagen 6er Note geht unmittelbar hervor, welche gewaltigen Leistungen Deutschland aus dem Gebiet der Abrüstung vollzogen hat und wie geringfügig, von internationalen Gesichtspunkten aus gesehen, im Verhältnis zu diesen Leistungen die einzelnen Punkte sind, deren Erledigung die Verbündeten noch .ordern zu können glauben. Dem gegenüber rmrß es um so mehr befremden, daß in der Note wiederum die völlig verfehlte Auffassung der verbündeten Regierungen über den deutschen Rüftungsstand zum Ausdruck kommt, und daß dabei von „schweren deutschen Verstößen" und von der „Nichterfüllung wesentlicher Bestimmungen des Versailler Vertrags" gesprochen wird. Die Ausführungen der Note werden beherrscht von dem Leitgedanken, daß Deutschland sich die Möglichkeit zu verschaffen gewußt habe, zu gegebener Zeit eine seiner Größe und seiner Bevölkerungszahl entsprechendes kriegsbereites Heer aufzustellen. Dieser Gedanke, der den wahren Sachverhalt geradezu auf den Kopf stellt, muß mit der größten Entschiedenheit zurückgewiesen werden. Jeder, der aus dem umfangreichen Schriftstück den eigentlichen sachlichen Kern herausschält, sieht sich vor die Frag« gestellt, ob das denn alles ist, womit die Leaende von dem waffenstarrenden und dem angriffslustigen. Deutschland erklärt werden soll.
Auf der andern Seite bringt die Note wenigstens den Fortschritt, daß sie bis jetzt zum erstenmal mit einiger Sicher- heit übersehen läßt, welche greifbaren Einzelsorderungen dte Verbündeten in der Entwaisnungsfraae noch an Deutschland' stellen wollen, und daß sie ausdrücklich dle Vervstickkung eingegangen sind, nach Befriedigung dieser Forderungen endlich die nördliche Rheinlandzone zu räumen. Wenn deutscherseits auch nach Kenntnisnahme der neuen Note nicht anerkannt werden kann, daß etwaige Rückstände aus dem Gebiet der Abrüstung die Nichtinnehaltung des vertragsmäßigen Räumungstermins rechtfertigen könnten, so hat die Sachlage dock eine wesentliche Klärung dadurch erfahren, daß die Verbündeten sich nunmehr auf diese Verpflichtung fellaelegk haben. Dabei kann aber niemals vergessen werden, daß es zur Erzielunq dicses Ergebnisses eines Zeitraums von fünf Monaten bedurft Hot. und daß die Befreiung eines wichtigen Teils des Rheinlandes von der Last der fremden Besetzung, willkürlich um diesen Zeitraum verzöaerk worden ist. Wäre man der Anregung der deutschen Regierung vom August und September vorigen Jabrs über die Durchführung der „Generalinspektion" im Weg der Verhandlungen gefolgt, so würde diese Verzögerung vermieden worden sefd. Die zuständigen Stellen werden sofort an die sorgx^ fältigt Pr-'ffwq Lur Note herantreten. Soweit sich dabei er^ gibt, daß Rückstände gegenüber den Verpflichtungen der deutschen Regierung bestehen, wird ihre Vefeikiaunq al-'mffd geschehen. Daß sich Deutschland zu keinerlei Maß-iahmen verpflichten kann, die bei ehrlicher Auslegung >k,och!Mer hie Bestimmungen des Versailles Vertrags NVausgehen oder später beiderseits gebilligte Regelungen pveisqeben, versteht sich von selbst. Die Verbündete-', haben die peinliche Jnnchaltung des BersaillLI Beitrags.Mgefagt- Die deutsche Regierung- ihrerseits hat niemals einen Zweifel darüber gelassen, daß- sie gewillt ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen geiteuhch nachzukommen. Auf ihr Recht, dabei den eigenen Rechtsstandpunkt in der Auslegung des Vertrags zur Geltung zu bringen und damit den Anspruch Deutschlands auf Selbsterhaltung zu wahren, kann sie aber nicht verzichten. Nachdem durch die verspätete Bekanntgabe der Forderungen die Räumung der nördlichen Rheinlandzone, aus die Deutschland einen Rechtsanspruch hat, so lange verzögert worden ist, dürfen durch die Forderungen, deren Vertragswidrigkeit sich etwa bei näherer Prüfung ergeben sollte, nicht weitere Rechksnachteile für Deutschland entstehen.
Die Schuldigen als Ankläger
Es war wieder einmal ein großer Tag für die mühsam 1,'usammengeleimte Entente! In feierlichem Ernst, mit zu- sa„mmengezogenen Brauen, haben die Berliner Entente-Bot- schm-'ter dem deutschen Kanzler ein Dokument überreicht, das, feine. Ist Inhalt und den damit verbundenen wahren Zwecken nach, Perdient hätte, den Ueberbringern vor die Füße geworfen ' SÜ.werden. Nur damit wäre die schamlose Heuchelei, die g gestern wieder Triumphe feierte, gebührend gekenn- zeichnet g lewestn.
In d. '-st, neuen Zeit -er „VölkeryLkföhnung" und