mekr als iS Prozent nach oben oder unten sich verschoben hat.
Bei gärtnerischen Grundstücken ^at Berich
tigung insbesondere zu erfolgen, wenn das Grundstück seinerzeit zum Wehrbeitrag mit dem geme i n e n Wert statt Mil. ^emOErtraqswert veranlagt worden ist oder wenn wesent- Lenderungen seit 31 Dezember 1913 im Bestand des Grundstücks eingetreten sind («B-durch Bauten rwn Treibhäusern u. dergl.) und wenn in beiden Fallen d>e Wertanüe rungen mindestens 10 Prozent betragen. 2ll-> g Ich
Grundstücke gelten auch W e i n b e r g e. mr^wecken Bei bebauten Grundstücken, welche LZoynzweaen oder gewerblichen Zwecken zu dienen bestimmt sind, hat ähnlich wie bei gärtnerischen Grundstücken ^we Berichtigung stattzufinden, wenn das Grundstück zum Wehrbeitrag rmt dem gemeinen Wert angesetzt war oder wenn wesent- im Bestand des Grundstücks cingetreten Ud und wenn in beiden Fällen die Wertsdifferenz mehr Äs 10 Prozent beträgt. Jnsbe andere har Berichtigung zu er- olgm be"GrundMck-n, die erst nach 31. Dezember 1913 bebaut worden sind- Es ist hier festzustrllen, welchen Wert das nachträglich erftMe Gebäude in seinem Zustand vom 31. De- zember 1 S 23 am Wehrbeitragsstichtag gehabt hätte, wozu dann der Wehrbeitragswert des Grundstücks dazu zu schla-
^ A^> schlage vom Wehrbeitragswert dürfen in erheblichem Umfang gemacht werden. Sie sollen die Tatsache berücksichtigen, daß sich der Wert des Grundvermögens seit dem 31. Dezember 1913 beträchtlich vermindert hat, sowohl infolge der allgemeinen Verschlechterung des baulichen Zustandes, Äs infolge der geringeren Ertragsfähigkeit infolge der jetzigen unsicheren wirtschaftlichen Lage, als infolge der Rechtsunficherheit bezüglich der etwa noch auf dem Grundstück lastenden Hypotheken usw., als endlich infolge des durch Kapitalknappheit oder andere Umstände bedingten verrmgerten Verkaufswerts.
Für die Bewertung des Betriebsvermögens gelten folgende Vorschriften:
Anlagekapital, d. h. alle dauernd dem Betrieb gewidmeten und dem Betriebsinhaber gehörigen Gegenstände, z. B. Gebäude, Grundstücke, Maschinen, Patents usw., ist zum Anschaffungs- oder Herstellungspreis des 31. Dezember 1913 abzüglich einer angemessenen Abschreibung für Abnutzung einzusetzen. Für Wertminderungen über den Nahmen der'gewöhnlichen Abnutzung hinaus dürfen Abschreibungen nur erfolgen bei dauernder Entwertung infolge außergewöhnlicher Verhältnisse (z. B. Veralten einer Maschine infolge einer neuen Erfindung oder Wegfall der Verwendbarkeit durch Umstellung auf die Friedenswirtschaft).
Betriebskapital sind Betriebsmittel, welche fortlaufend dem Verbrauch, dem Wechsel oder der Formveränderung dienen, Rohstoffe, Halbfabrikate, Feriigfabrikate, Waren, Guthaben, Devisen, Forderungen, Wertpapiere usw. Rohstoffe, Halb- und Feriigfabrikate, sowie Waren stnd zum Anschaffungs- oder Herstellungspreis vom 31. Dezember 1983 einzusetzen. Ist dieser Preis höher als der vom 1. April 1984. so kann letzterer genommen werden.
Wertpapiere sind zum Steuerkurswer? aber dem sonst ermittelten Verkaufswert aumsetzen, bei inländischen Crwerbsgesellschaften mit der Hälfte derselben. Ein Dt- oidendenabschlag findet nicht statt.
Soweit weder Steuerkurswerte festgesetzt sind, noch der Lerkaufswert zu ermitteln ist, find anzusetzen:
a) Junge Aktien mit 90 Prozent der alten Aktien,
t>- Schutzstammaktien wie die Stammaktien, ,
c) Vorzugsaktien mit 10 Prozent der Stammaktien multipliziert mit dem Vielfachen des Stimmrechts, das sie gegenüber den Stammaktien besitzen, o) Genußscheine mit 10 Prozent der Stammaktien.
Falls der Steuerpflichtige derartige Aktien oder Genußscheine zur Verfügung der Gesellschaft halten muß, so ist stets nur der Betrag anzusetzen, den er von der Gesellschaft gegen Aushändigung erhält.
Inländische, nicht wertbeständige Schuldverschreibungen sind nach ihrem Papiermarknennbetrag in Goldmark umzurechnen, kommen also überhaupt nicht in Betracht.
Ausländische Wertpapiere, die in Dsutschland keinen Kurs haben, sind ruft dem letzten ausländischen Kurs ober Verkaufswert im Jahr 1923, umgerechnet in Goldmark, anzusetzen.
Forderungen sind mit dem Nennwert zu bewerten, scsern nicht besondere Umstände eine höhere oder niederere Berechnung begründen. Papiermarksorderungen sind nach ihrem Papiermarrbetrag in Goldmark umzurechnen, es sei denn, daß sie schon bis zum 31. Dezember 1923 durch Vereinbarung oder durch rechtskräftige Entscheidung aufgewertet worden stnd; in diesem Fall ist der Aufwertungsbetrag cmMsetzen. Die Frage der Aufwertung nach der dritten Steuernotverordnung bleibt also außer Betracht. Forderungen in ausländischer Währung sind in Goldmark umzurechnen. Gold- und Silbermün- zcn sind mindestens mit dem Metallwert am 31. Dezember 1923 anzusetzen. Für ausländisches Geld ist der lausende Kurs für Banknoten, für ausländische Auszahlungen, Anweisungen, Schecks, Wechsel usw. der lausende Kurs für Auszahlungen am 31. Dezember 1923 maßgebend.
Das Vermögen der Crwerbsgesellschaften ist mindestens mit der Summe der Kurse der Aktien, Obligationen und Genußscheine anzusetzen. Der amtliche Steuerkurs,zettel ist am 26. Februar 1924 bekannt gemacht worden. Bei der Bewertung stnd Vorratsaktisn mit 10 Prozent des Kurses oder Werte- der Stammaktien zu bewerten, Schutzstammaktien vollen Kurs oder Wert der Stammaktien (w mn st« E, Bescher jedoch zur Verfügung der Gesellschaft hakten mutz, statt dessen mit 10 Prozent dieser Kurse bezrv. Werte, mumpftziert mit dem Vielfachen des Stimmrechts der Vor» zugsartlen gegenüber den Stammaktien): Vorzugsaktien, die ms so. Juni 191 g ausgegeben sind, sind mit ihrem Verkaufs» - n? « - ausgegebene mit 10 Prozent des Kurswertes -Lerraufswertes der Stammaktien, n ultipiiziert mit dem Vielfachen des Stimmrecksts zu bewerten: Genußscheine kommen mit 10 Prozent des Kurs- oder Verkaufsw-rts der >n Ansatz (falls sie ain Lchuidationserkös be- an dessen Stelle der Verkaufswert, wenn die- ist); Schuldverschreibungen weiden mit dem Papier- der in Goldmark umzurechnen ist, angesetzr, kom- n-en demgemäß wiederum nicht in Betracht.
Ermittlung des Vrmögensrverts von Erwerbsgesell- sowie des Werts des Betriebsvermögens von Vcll- ufleuten kann das Mnanzamt bei der zuständigen Hanna °der Berufsvertretung (Handels-. Handwerks-, Detail- usten-, Gemerbekammer und dergl.) Gutachten über den v/e,amtwert des Betriebsvermögens am 31. Dezember 1923 mrverlangen. Dem Steuerpflichtigen ist vor Erstattung des ^Estens von der begutachtenden Stelle auf Antrag Ge- wgenyert zu geben, sich über den Wert seines Betriebsver- Mozens zu äußern.
Das sonstige Vermögen ist, soweit es in Wertpapieren, Forderungen und ausländischen Zahlungsmitteln besteht, in gleicher Weise zu ermitteln, wie diese Gegenstände bei der Bewertung des Betriebsvermögens anzusetzen sind. Für Schulden finden die angeführten Bestimmungen entsprechende Anwendungen.
Gegenstände aus edlem Metall, Schmuck und L u- xusaegen stände, sowie Kunst gegenstände und Sammlungen, welche nach dem 31. Dezember 1918 an- geschasft worden sind, werden zur Vermögenssteuer heran- gezogen, wenn der Anschaffungspreis in Papiermark betragen hat
bei Anschaffungen in der Zeit vom Papiermark 1. Januar 1919 bis 30. Juni 1922 80 000.— oder darüber
1. Juli 1922 bis 31. Oktober 1922 800 000.— „
1. November 1922 bis 30. April 1923 6 Millionen „ „
l. Mai 1923 bis 31. Juli 1923 100
1. August 1923 bis 30. Sept. 1923 25 Milliarden „
1. Oktober 1923 bis 31. Nov. 1923 8 Billionen „
1. Nov. 1923 bis 19. Nov. 1923 500
20. Nov. 1923 ab bis auf weiteres 1000 „ ,. ,,
Bei mehreren gleichartigen oder zusammengesetzten Gegenständen ist der Mindestpreis für die Steuerpflicht jeweils das zehnfache. Lautet der Anschaffungspreis auf eine ausländische Währung, so wird er zum Mittelkurs der Berliner Börse am Tag der Anschaffung in Papiermark umgerech- net. —
Es ist kaum damit zu rechnen, daß die Bestimmungen über die Vermögenssteuer durch den neuen Reichstag abgeändert werden, weil dies eine zu große Belastung sowohl der Steuerpflichtigen als der Behörden bedeuten würde. Deshalb ist es für alle Steuerpflichtigen von Wert, diese Bestimmungen eingehend zu kennen. Dr. R.
Die Stimmzettel für die Reichstagswahl
Der neue Stimmzettel für die Reichskagswahl ist im 3. Wahlkreis Würktemberg-Hohenzollern wie folgt festgesetzt worden:
i.
Wahl zum Reichstag
2 .
Deutsche Demokratische Pa-:ei Wieland Heust Hc:,
Ehiii
Vereinigte Sozialdemokratische -v Partei
/ Z Keil
f s .^i!din^r"nd
X. Üiotzmaml
^ Schlicke
8 .
frelwirtschaftsbund FFF (für Freu land, Freigeld, Fest Währung)
B ii r k I e Wölber Finckh Bartels
4 .
_ Häutzer-Bund
X Häuster Ludw. s > Thaldorf
V / Häutzer Olga
V _Wahl
Bauern, und Weingärtne-bund Vogt / 4 K»-ner
l Haag
r>. Stausfenberg
7 .
Liste der Kommunisten
Remmele
Schwan
Ohnsmann
Andre
Feilmayr
Trotz
a-ei
O
8.
Deutsche Bolstspartei Bickes Scheel Wolfs B-stler
8 .
Parteilose Volkswirtschastsgruppe
0
Mack
10.
Wirtschaftliche Vereinigung de» Wiirtt. Mittelstands X v. Au s 1 Reiner
1 l Wörner
Schwäble
11 .
saterländisch-Bölkischer Rechtsb'nck (Deutschnatlonale Volkspartei, Württ. Bürgerpartei, Vereinigte Vaterländische Verbände) Bazille Siiler
Dehlinger
18 .
Völkisch-Sozialer Block (Deutsch« Arbeiterpartei, Nationalsozialistische deutsche Arbeiter», irtei, Deutschvölkische Freiheitspartri) Mergenthaler s X Wieland
1 s Schlumberger
13 . 14 .
Land- und Bolksbund Bolksbund der entrechteten unk
der betrogenen Sparer (Bund der Geusen)
X Bauser s 1 Haug
1 k Sseger
Best
/^X Meyer f j Ruosf 1 1 Slump?
X- X Bogenschütz
IS.
Republikanische Partei Deutschlands n ? rter Beckmann Hoesterey Beume
O
lledem Wahlberechtigten wir- ein Stück dieses amtlichen, mH weißem Papier gedruckten Stimmzettels durch die Gemeindebehörde übermittelt. Wer keinen Stimmzettel zugesandt erhält, kann am Wahltag im Wahlraum einen der dort aufgelegten Äimmzettel an sich nehmen.
Was hak der Wähler mlk dem Slimmzeliel zu tun?
Der Wähler setzt In den links neben dem Kreiswahlvorschlaa, dem er seine Stimme geben will, stehenden Kreis ein Kreuz (Xl
Dem Wähler wird empfohlen, das Ankreuzen des von ihm erwählten Wahlvorschlags schon zu Hause vorzmiehmen.
3m Wahlraum erhält der Wähler einen weißen Wahlumschlag mit dem Aufdruck .Reichstag'. Gr begibt sich darauf in den Nrben- raum (oder an den gegen Sicht geschützten Nebeniisch), steckt dort den angekreuzken Stimmzettel in den Wahlumschlag und übergibt diesen alsdann im Wahlraum dem Abstimmungsvorsteher.
Der Wahlvorschlag, dem der Wähler seine Stimme geben will, kann auch — an Stelle des Ankreuzens — mittels Durchstrechens der übrigen Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel oder in anderer Weise gekennzeichnet werden.
Andere als bloß kennzeichnende Vermerke sind unzulässig und würden den Stimmzettel ungültig machen,
Merke:
1. Ls muß der amtliche Stimmzettel und der amtliche Wahl- umschiag verwendet werden.
2. Es darf nur ein Wahlvorschlag angekreuzt oder sonst gekennzeichnet werden. Andere Vermerke sind unzulässig.
S. Der weiße Stimmzettel mit dem Aufdruck .Wahl zmn Reichstag" gehört in den weißen Wahlumschlag mit dem Aufdruck Reichstag".
Der hellblaue Stimmzettel ist für die LandkagSwahl be- stimmt und gehört in den hellblauen Wahlumschlag mit dem Aufdruck .Württ. Landtag'.
Der weiße und der hellblaue Stimmzettel dürfen nicht verwechselt, sondern müssen in den richtigen Umschlag gesteckt
4. Feder soll wählen, der wahlberechtigt Ist.
Lokales.
Wildbad. den 28. April 1924.
Weißer Sonntag. In der kath. Kirche durften gestern 19 Kinder zum Tische des Herrn treten. Im Pfarrhause hatten sich die glücklichen Kinder versammelt, von wo sie um VelO Uhr vom Pfarrherrn und den Ministranten mit Kreuz und Fahnen feierlich abgeholt und in das trauliche Gotteshaus geleitet wurden. „Laßt die Kinder zu mir kommen", ertönte der Gesang der Gemeinde, welches Lied immer die Herzen von Alt und Jung so rührt und erhebt. Feierlich legten die Kinder dann ihr Glaubensbekenntnis ab und bereiteten sich auf die hl. Kommunion vor. Die von Herzen kommende Ansprache des Herrn Stadtpfarrers Fischer an die Kinder, an deren Eltern und an die ganze, vollzählig anwesende Gemeinde übte eine in jetziger Zeit des politischen Zankes und Haders doppelt wohltuende, tröstliche Wirkung aus und wirü so leicht nicht vergessen werden. Als die Kommunikanten unter dem erhebenden Gesang des trefflich geschulten Kirchenchors zum Tische des Herrn traten, hat sicher jeder Erwachsene mit Sehnsucht und Wehmut an den glücklichen Tag seiner ersten hl. Kommunion zurückgedacht und aufs neue gute Vorsätze gefaßt, ehe er wieder ins rauhe Leben hinaustrat. Als einst der Kaiser Napoleon I. auf dem Gipfel seiner Macht stand, wurde er gelegentlich eines Festes befragt, welcher Tag wohl der schönste seines Lebens gewesen sei. „Der Tag meiner ersten hl. Kommunion I" antwortete da der gewaltige Korse, vor dessen Feldherrngsnie einst ganz Europa gezittert hat, und schwieg darauf lange demütigen Sinnes. Merkt's Euch, ihr lieben Kinder! — Das am Vormittag etwas regnerische Wetter hellte sich wieder auf, sodaß die Kommunikanten und ihre Eltern sich auch noch im Freien ihres schönen Ehrentages freuen konnten. -m
Gedächtnistafel-Einweihung. Die Feier der Einweihung der Gedächtnistasel für die im Weltkrieg gefallenen Wildbader Pioniere nahm einen schönen, würdigen Verlauf. Der Verein ehem. Soldaten und Kriegsteilnehmer bezw. Militärverein marschierte mit seinen Pionier-K ame- raden und den nun arg zusammengeschmolzenen Veteranen vo n 1870/71 mit Musik zum Bahnhof behufs Abholung der mit dem 1.10-Zug eintreffenden Abordnungen. Unter den Klängen der am Perron aufgestellten Musik lief der Zug ein und nach Begrüßung der angekommenen Vereine und Delegierten (u. a. Pforzheim mit ca. 50 Mann und starken Abordnungen aus Stuttgart, Ulm, Nagold usw. mit 4 Fahnen) ging's mit strammem Marschtritt, die Musik voran, wieder der Stadt zu, wo sich der Zug vor dem Hotel Post auflöste, um den Gästen zunächst zur Restaurierung und Besichtigung der Sehenswürdigkeiten Zeit zu lassen. Ueber die Einweihungsfeier selbst usw. werden wir morgen des Näheren berichten. -m
Deutscher Abend. Ein wohlgelungener „Deutscher Abend", veranstaltet von der Bruderschaft Wildbad des Jungdeutschen Ordens, fand am Samstag abend im Saale der „Alten Linde" statt. Ein schön zusammengestelltes Programm bot eine Fülle von Abwechslung: Musik, Gesang und begeisternde Gedichte. Herr Rudolf Schunck aus Stuttgart bildete mit seiner Rede über „Die deutsche Not" den Hauptpunkt des Abends und erntete reichsten, wohlverdienten Beifall. Der Sonntag vereinigte die einer edlen Sache dienenden Jünglinge und Männer samt ihren zahlreich erschienenen auswärtigen Gästen bei der Feier ihrer eindrucksvollen Bannerweihe, die ebenfalls wieder im Lindensaale staitfand. Das prächtige Banner, ein Meisterstück des Pirnaer Kunstgewerbes, erregte allgemeine Bewunderung. Möge es den lieben Gästen hier recht gut gefallen haben und sie uns recht bald wiederum mit einem Besuche beehren!
Die Schulfrage und die Parteien
ep. Der Reichsverband evang. Eltern- und Bolksbünde, zurzeit die größte Mitgliederorganisation ans evang. Seite, hat vor kurzem an die verschiedenen politischen Parteien eine Anfrage gerichtet, ob sie für eine möglichst rasche reichsgesetzliche Regelung der Schuldfrage eintreten, bet der das Elter»-! recht nach Art. 120,146 Abs. 2 und 147 Abs. 2 zur vollen Gel-' tnng kommt, die Eigenart der Kcmfesfionsschule für die evang^ Kinder anerkannt und gesichert, und ihre Gleichberechtigung: mit den übrigen durch die Reichsverfaffung ermöglichten: Schularten und ihre volle Entfaktungsfreiheit gewährleistet werde, wobei als Rechtslage im Sinn des Art. 174 der Reichsverfaffung der Rechtszustand vom 1. Okt. 1918 zu gelten hätte.
Auf diese Anfrage haben bisher die Deutsch-Völkische Freiheitspartei, die D eut s ch n a ti 0 n ale Volkspartei und die Deutsche Bolkspartei erklärt, für alle diese Forderungen eintreten zu wollen. Die Deutsch-demokratische Partei hat sich für die Ge- memschaftsschule erklärt, die Schüler aller Weltanschauungen vereinigt. Die K 0 m m u n ist i s ch e P a r t e i will mit aller Entschiedenheit die weltliche Schule für alle Kinder verfechten, wobei den Eltern freistchen soll, ihren Kindern außerhalb der Schule privaten Religionsunterricht erteilen zu laffen. Die Vere 1 n, gt e S 0 z i a l d e m 0 k r a t. Partei Deutsch- l a n ds hat auf die Anfrage bisher keine Antwort gegeben.
Der Meistbelrag einer Postanweisung nach dem Ausland ist aus den Gegenwert von 160 Rentenmark herabgesetzt wor- den. Von einem Absender darf täglich nur eine Postcmwei- ""K dem Ausland aufgeliefert werden. Die Freigrenzen für die Versendung von Zahlungsmitteln in Einschreib- und Wertbriefen nach dem Ausland beträgt nicht 200, sondern Währung. entsprechenden Wert in ausländischer
§akM>reiserMäßigung für Ferienkinder. Die Antrags- Vordrucke zur Erlangung der Fahrpreisermäßigung zur vorübergehenden Unterbringung hilfsbedürftiger Stadtkinder aus dem Lande werden auf 1. Mai neu hergestellt und künftig nur an den Verein in Berlin 9, Potsdamerstraße 134. abge» geben. Dieser numeriert sie fortlaufend und gibt sie an die Kreisbehörden, Gemeindeverwaltungen und an solche Wohl- fahrtsvereine weiter, die mit der Unterbringung non Stadtkindern im Sinn der Bestimmungen der Reichsorganisationen des Vereins „Landaufenthalt für Stadtkinder" be- auftragt und die als Hilfsstellen zur Unterbringung von Kindern für diese Arbeit anzusehen sind. Die bisherigen Antraasvordrucke werden uM bis IS. Mai 1SL4 cmerkowrL.