Deutschland.
Die Angelegenheit der deutschvölkifchen Freiheitspariet vor dem Staatsgerichtshof in Leipzig.
Leipzig, 26. April. Der Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik verhandelte heute über die Beschwerde der Deutsch» Völkisch«« Freiheitspartei gegen die Auslösungsversügungeu de, Minister de» Inner« von Preußen, Sachsen und Thüringen. Begründet wird das Verbot damit, dag es sich bei den Zielen der 'Partei um die versteckte Fortsetzung einer Anzahl verbotener Verbände handelt, so der nationalsozialistischen Arbeiterpartei, des Nationaloerbands deutscher Soldaten u.a. Ferner habe sich die Partei der Führung Hitlers unterstellt. Ihr Ziel sei auf die Beseitigung des Parlamentarismus auf gewaltsamem Wege gerichtet gewesen. Es wurden dem Kommando des Oberleutnants Roßbach unterstellte Hundertschaften, sogenannte Turnerschaften gebildet, die ein« militärische Organisation darstellten, und ihrerseits einen Bestandteil des deutsch-völkischen Kampfkorps bildeten Die Turnerschaft sollte die gleichen Ziele verfolgen, wie die Hitlergarden. Abgeordneter v. Gräfe erklärte, die Gründung seiner Partei hat die nationalen Verbände nicht vor der drohenden Auflösung schützen sollen. Seine Partei bekämpfe den Parlamentarismus im Wege der Verfassung. Mit der Nationalsozialistischen deutschen Arbeiterpartei sei lediglich ein Freundschaftsabkommen geschlossen worden, ohne Verschmelzung oder Unterstützung der Hitler-Anhänger. Die Turnerschaften seien aktivistisch eingestellt, aber nur in der Abwehr. Eine putschistisch- aktivtstische Tätigkeit nachzuweisen, sei auch nicht versucht worden. Die völkischen Kampfkorps seien kein Teil der Freiheitspartei, setzten sich vielmehr aus allen möglichen Verbänden zusammen und bezweckten, sich der Regierung gegebenenfalls zur Verfügung zu stellen. Die Versammlung in Wannsee sei ein harmloser Bierabend gewesen, bei dem Roßbach lediglich kameradschaftliche Unterhaltungen pflegte. Abgeordneter Major v. Henning erklärte, der deutsch-völkische Soldatenbund sei als Bestandteil der Partei gegündet und stelle keine Fortsetzung des Verbandes national gesinnter Soldaten dar. — Es entspinnt sich eine längere Erörterung über die Versammlung in Wann- sse, bei der von den Beisitzern des Staatsgerichtshofs, Heine und Müller-Franken, besonders auf den Umstand verwiesen wird, daß zu dieser Versammlung, einem harmlosen Bierabend, bezw. einer Geburtstagsfeier für einen Herrn v. Tettenborn, Reichswehrangehörige aus dem ganzen Reiche zusammengekommen seien.
Leipzig, 27. April. Im weiteren Verlauf der Staatsgerichtshofverhandlung brachten die Regierungsvertreter das Material vor, das zum Verbot der Freiheitspartei geführt hat. Der Vertreter Preußens legte dar, daß es sich bei der Partei um eine Kompforganisation gehandelt habe zur Beseitigung des Parlamentarismus. Als Beweismaterial führte er den bei Mulle beschlagnahmten Aktionsplan, die Aufmarschpläne gegen Mitteldeutschland und den Plan zur Zernierung Berlins an. Der Vertreter der sächsischen Negierung führt« aus, di« Freiheitspartet habe die aufgelösten Verbände in ihrer Gesamtheit ausgenommen und in unzulässiger Weise unterstützt. Der Vertreter Thüringens wies nach, daß eine Reih« führender Mitglieder der deutsch-völkischen Fretheitspartei gleichzeitig in der Nationalsozialistischen Arbeiterpartei organisiert gewesen sei. Nachdem darauf die Oeffentlichkeit ausgeschlossen war, stellten die Beschwerdeführer Beweisanträge über die völkischen Kampffonds und über die Beziehungen des Reichswehrministeriums zu den Turnerschaften der Freiheiispartet. Dann wurde die Sitzung auf Freitag nachmittag vertagt.
Die Reichsregierung und der 1. Mai.
Berlin, 28. April. Di« Reichsregierung hat hinsichtlich des Dienstes der Beamten, Angestellten und Arbeiter der Reichsbehörden und Reichsbetriebe am 1. Mai folgende Regelung getroffen: Zn den Ländern, in denen der 1. Mai als gesetzlicher Feiertag landesrechtlich anerkannt ist, ist auch bet den Reichsbehörden und Betrieben auf die Laichesgesetzgebung Rücksicht zu nehmen. In den Ländern, wo der 1. Mai nicht als gesetzlicher Feiertag gilt, haben Beamte, Angestellte und Arbeiter, welch« zwecks Teilnahme an der Feier des 1. Mai dem Dienst oder der Arbeit fernbleiben wollen, rechtzeitig bei den Dienstvorgesetzten um Befreiung vom Dienst nachzusuchen. Die hiernach beantragte und bewilligte Freizeit ist Beamten und Angestellten auf ihren Erholungsurlaub anzurechnen. Das Gleich« kann auf Wunsch bei Arbeitern geschehen Wird von de« Arbeiter« nicht ausdrücklich um Anrechnung aus de« Erholungsurlaub nachgesucht, so wird für die Dauer der Arbritsversäumnis ein Lohn nicht gewährt. Von einer Anrechnung auf den Erholungsurlaub oder von Lohnkürzung kann abgesehen werden, wenn eine Nachholung der versäumten Arbeitsstunden sichergestellt ist. In Betrieben, wo eine Dienstbefreiung zur Erledigung religiöser Bedürfnisse an staatlich nicht anerkannten Feiertagen ohne Anrechnung von Erholungsurlaub und ohne Lohnkürzung gewährt wird, gilt das gleiche auch für die Dienstbefretung am 1. Mai.
Billige Textilwaren an die Bergarbeiter als Ausgleich für Lohnerhöhungen.
Berlin, 26. April. Nach einer Meldung des „Berliner Tageblatts" aus Essen haben die Bergarbeiter im Kohlenbergbau unter Hinweis auf die neuerliche Markverfchlech- terung neue Lohnforderungen eingereicht.
Berlin, 27. April. Da die neuen Lohnforderungen der Bergarbeiter im Ruhrgebiet ein Anziehen der Kochlen- preise und eine allgemeine Steigerung der Produktionskosten Hervorrufen würden, glaubt man, wie die „Vossische Zeitung" schreibt, im Reichswirtschaftsministerium ein« Lösung in der Lieferung billiger Textilwaren an die Arbeiter gefunden zu haben. — Gestern fand eine Zusammen» tunst zwischen Vertretern des Reichswirtschaftsministeriums der Industrie, des Großhandels und des Einzelhandels statt, in der verlangt wurde, daß von der Textilindustrie ein Preisnachlaß von 25 Prozent und so durch alle
j Gruppen hindurch Preisnachlässe gewährt werde«. Die Verteilung der Textilwaren soll durch die Kommunen geschehen.
Einschränkung der Vergnügungen in Preußen.
Berlin. 26. April. Eine Verordnung des preußischen Ministers des Innern betreffend Einschränkungen von Vergnügungen in Notzeiten. Danach sind Vergnügungen, die in Zeiten außerordentlicher wirtschaftlicher oder politischer Not oder Gefahr Einschränkungen unterliegen, alle öffentlichen oder nach außen wahrnehmbaren Prioat- veranstaltungen, welche die Schaulust oder das Bedürfnis nach leichter Unterhaltung oder Zerstreuung befriedigen oder dem Sinnereiz dienen. Ausgenommen sind solche Veranstaltungen, bei denen ein erkennbares Interesse ernster Kunst, der Volksbildung oder Wissenschaft überwiegt. In den Ausführungsbestimmungen zu dieser Verordnung wird darauf hingewiesen, daß durch den widerrechtlichen Einbruch in das Ruhrgebiet eine außerordentliche politische und wirtschaftliche Notlage entstanden sei. die die Einschränkungen von Vergnügungen der bezeichnet«« Art recht- fertige.
Das neue Devisennotgesetz vor der Veröffentlichung.
Berlin, 26. April. Wie die Blätter melden, fand heute im Reichswirtschaftsministerium eine Konferenz von Vertretern der Regierung mit Vertretern des Zentralverbands der Banken und des Bankgewerbes über das neue Devisen- notgesetz statt. Das Gesetz wird auf Grund des Ermächtigungsgesetzes vom 24. Fäöruar 1923 erlassen werden und bedarf daher nur der Genehmigung des Reichsrats. Das Gesetz, das eine grundlegende Aenderung der Devisenverordnung vom 12. Otokber 1922 mitsich bringen wird, wird voraussichtlich anfangs nächster Woche veröffentlicht werden.
Ein Untersuchungsausschuß zur Prüfung der Tätigkeit der preußischen Wohnungsämter.
Berlin, 25. April. Nach einer Mitteilung des „Berliner Tageblatts" wird in den nächsten Wochen ein parlamentarischer Untersuchungsausschuß des preußischen Landtags alle gegen die Praxis der preußischen Wohnungsämter erhobenen Vorwürfe prüfen, um festzustellen, ob die Wohnungsämter ungesetzlich Wohnungen vergeben oder vorzugsweise bei Zahlung hoher Beträge solche zuweisen.
AM de« Widerst««!» a« Nhei« «nd R«hr u«d 3hr die«t De«W«sd. WtMIelllschMMsHfer!
Sammelstellen i« Calw: Calwer Tagblatt. Lederstratze; Kaufmann Dreiß und Kaufmann Ränchle, Marktplatz;
Kaufmann Serva, Lederstraße; Oberamtspflege Calw; sowie Kassenstelle der Bereinigten Deckensabriken.
Vermischtes.
Der König von Schwede« zur Beisetzung der Großherzogin Luise von Baden.
Baden-Baden, 26. April. Der König von Schweden ist heut« vormittag 11 Uhr hier eingetroffen. Ueber die Ankunft der Königin ist noch nichts bekannt.
Keine Amnestie für militärische Vergehen in der Schweiz.
Bern, 26. April. Der schweizerische Ständerat lehnte die Amnestie gegenüber den seit Beginn des Weltkrieges militärisch Verurteilten, sowie gegenüber den zur Mobilisation aus dem Ausland nicht eingerückten Dienstpflichtigen ab. Er genehmigte ohne Widerspruch die Abrechnung über die Mobilisation während des BKltkrieges, die mit einem Saldo von 155,5 Millionen Franken abschließt.
Raubübersall.
Berlin, 20. April. Wie das „Berliner Tageblatt" aus Halle meldet, überfiel eine bewaffnete Räuberbande nachts die Kolonie Eichhorn bei Gardelegen, trieb die Kolonisten mit vorgehaltenen Revolvern in einem Zimmer des Wohnhauses zusammen und raubte dann all« Wertgegenstände im Gesamtwert von über SV Millionen Mk. Selbst die Trauringe wurden den überfallenen von den Fingern genommen. Ein Knecht wurde gezwungen, die Beute auf einem Wagen nach dem Bahnhof Obisfelde zu fahren. Unterwegs jagt« man ihn davon.
Dampserunglück an der Spitze Südafrikas.
London, 26. April. Reuter meldet aus Kapstadt, daß der portugiesische Dampfer „Mossamedes" funkentelegraphisch mitgeteilt habe, daß er an der Küste Südwestafrikas bei Kap Frto gestrandet sei.
Paris, 26. April. Nach einer Haoasmeldung vom Kap der guten Hoffnung ist der Passagierdampjer „Fort Victor", der von dem bei Kap Frio gescheiterten portugiesischen Postdampfer „Mossamedes" funkentelegraphtsch zur Hilfe gerufen wurde, an Ort und Stelle angekommen. Der portugiesische Dampfer war verlassen. Von den 237 Passagieren war keiner vorzufinden. Bis jetzt ist kein Rettungsboot angetroffen worden. Die meisten Passagiere sind Portugiesen.
Der Fluch des Pharao.
Der englische Altertumssammler, Lord Tarn arvon, der auf seiner Ausgrabungsexpeditton in Aegypten ein Pharaonengrab mit ungeheuren Schätzen entdeckt hatte, ist vor einiger Zeit plötzlich gestorben. Jetzt ist auch der wissenschaftliche Leiter der Ausgrabungs-Expedition, Mr. Howard Carter, plötzlich schwer erkrankt. Natürlich gibt diese Aufeinanderfolge von Krank- heits- und Todesfällen im Zusammenhang mit der Oeffnung des Pharaonengrabes, wie die „Frankfurter Zeitung" meldet, dein von Okkultisten jeglicher Observanz aeleilten Aberglauben neue Nahrung, daß hier eine magische Wirkung vorliege und daß der Fluch der Zauberformeln des altägyptischen Totenkults noch nach Jahrtausenden fortlebe. Jedenfalls hat das Verhängnis, das über den Leitern der Ausgrabungen im „Tal der Könige" zu liegen scheint — auch der Amerikaner Davis, der vorher hier gearbeitet hatte, war vor einigen Jahren plötzlich gestorben —, auf ängstliche Gemüter seinen Eindruck nicht verfehlt und darauf ist es auch wohl ziirückzusühren, daß der Sohn des Lord Car- narvon, Lord Porch oster, wie es heißt, davon Abstand ge- noinmen hat, das Erbe seines Vaters auf diesem Gebiet anzutreten, und sich und seine Familie nicht weiterhin den bösen Geistern des Pharaonengrabes auszusetzen. Zu den Leuten, die an okkulte Wirkuiigeii im Falle des Lord Carnaroon glauben, gehört u. a. der bekannte Romanschriststeller und Verfasser von Detektiogeschtchten Conan Doyle, der seit dem Tode seines im Kriege gefallenen Sohnes sich dem Spiritismus verschriebe» hat. Für ihn steht es fest, daß der Entdecker der Königsgräber „biflen Geistern" zum Opfer gefallen ist. In diesem Zusammenhang hat er Interviewern u. a. die Geschichte einer Mumie des Britischen Museums erzählt, die allen, die mit ihr in Berührung kamen, Verderben brachte, auch der Journalist, der zuerst den seltsamen Fall schilderte, sei dem Fluch anhetiiigefallen und am Typbus gestorben. Eine andere von Conan Doyle herangezogene Geschichte von der Racke einer Mumie ist folgende: „Der Söhn eines meiner Freunde, Sir William Ingram, fand bei einer Jagd im Somali-Lande eine Mumie, aus deren Brust die Inschrist stand: Möge die Person, die meine Umhüllung löst, eines schnellen Todes sterben und ihre Gebeine »»begraben liege»! Der junge Mann ertrank ein paar Tage später, und seine Leiche wurde nie gefunden." Für solche Zufälligkeiten, deren kauialer Zusammenhang lediglich auf Aberglauben beruht, bedarf es keiner übersinnlichen Erklärungen oder mystischen Deutungen. Denn auch die Krankheit Carters wird ganz einfach aus das ägyptische Klima und die Ueberanstrengung zurückzusühren sein. Alles andere ist schlimmste Romantik.
Aus Stadt und Land.
Ealw, den 27. April 1923. Schulunterricht am L. Mai.
Ei» Ansuchen des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes um Befreiung der schulpflichtigen Kinder, deren Eltern darum nachsuchen, vom Schulunterricht am 1. Ma! hat das Kultministerium, der übereinstimmenden Stellungnahme der Oberschulbehörden entsprechend, im Hinblick auf die Folgen für andere Fälle, wie aus Gründen der Zweckmäßigkeit abgelehnt. Dagegen hat das Ministerium nichts dagegen einzuwenden, wenn an den Orten, wo die Verhältnisse eine geordnete Durchführung des Schulbetriebs am 1. Mat erschweren würden, die örtlichen Schulorgane auf den 1. Mai einen der den Schulen zur Verfügung stehenden sog. beweglichen Ferientage verlegen; da der Nachmittag des 1. Mai an vielen Plätzen ohnehin schulfrei sein wird, so dürfte dadurch einem etwa auftretenden Bedürfnis durchaus genügt sein.
Regelung des Dienstbetrlebs in den staatlichen Kanzleie« am 1. Mai.
Für den 1. Mai hat das Staatsministerium durch eins Verordnung vom 24. April folgende Regelung getroffen: Der Dienst bei den Staatsämtern und in den staatlichen Betrieben ist am 1. Mai wie an Werktagen auszuüben. Beamte, Angestellte und Arbeiter, die an diesem Tage dem Dienst oder der Arbeit fernbleiben wollen, haben rechtzeitig bei ihrem Vorgesetzten um Dienstbesreiung nachzu- suchen. Solchen Anträgen ist insoweit zu entsprechen, als die notwendige Fortführung der Geschäfte keine Einbuße erleidet. Die bewilligte Freizeit ist bei Beamten und Angestellten aus den Erholungsurlaub anzurechnen. Das gleiche kann auf Wunsch bei Arbeitern geschehen; wird von diesen nicht um Anrechnung auf den Erholungsurlaub nachgesucht. so wird für die versäumte Arbeitszeit kein Lohn gewährt.
Landwirtschaftliche Woche 1S2S.
(LE.) Für die Landwirtschaftliche Woche, die ln der Zeit vom 16.—2t. Mai durch den Landwitschastttchen Hauptverband Württemberg und Dohenzollern in Stuttgart stattfindet, werden eine Reihe von führenden Periönlichkeilen der deutichcn Landwirtschaft gewonnen werden. Es werden ». a. sprechen: Professor Dr. Dad e-Berlin über „Die wirtschaftlichen Forderungen der Landwirte zur Aufrechterhaltimg ihrer Betriebe und zur Sicherstellung der Volksernährung": Dr. Krantz-Bad Nauheim vom Resormbund der Gutshöse über „Die Beurteilung der Wirtschaftslage" unter Poriühruna von Lichtbildern; Professor Dr. Niklas» Tveihenstephan über „Verwendung von künstlichem Dünger" und Baron von Freyberg-Allmendingen über „Schuld'raqe und Versailler Vertrag". Neben diesen interessanten Vorträgen werden, in Verbindung mit der Landwirlichastlichen Ausstellung, auch noch andere Veranstaltungen besonderer Art Ihre Anziehungskraft auf die Besucher ausüben, wie Vorführung der Polizeihunde der Stadtdirektion Stuttgart, Borsahrcn eines prachtvollen Sechserzugs durch Herrn Paul von Maur; landwirtschaftliche Filme im Dörskino u. a m. Bemerkenswert ist schließlich noch, daß der Eintrittspreis nach Wahl der Besucher in bar oder durch Abgabe von Eiern entrichtet werden kan». Die Eier werden zu wesentlich verbilligtem Preis an die Krankenhäuser in Stuttgart und Tübingen abgegeben; sie werden am Eingang von Pflegeschwestern beider Bekenntnisse entgegengenommen und verwaltet.
Wetter für Samstag und Sonntag.
Im Westen nimmt eine neue Depression ihren Weg gegen Skandinavien. Sie wirkt zunächst aufheiternd, aber am Samstag und Sonntag ist unter ihrem weiteren Einfluß Uebergang zu naßkaltem Wetter zu erwarte«.