Deutschland.

Die Angelegenheit der deutschvölkifchen Freiheitspariet vor dem Staatsgerichtshof in Leipzig.

Leipzig, 26. April. Der Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik verhandelte heute über die Beschwerde der Deutsch» Völkisch«« Freiheitspartei gegen die Auslösungsversügungeu de, Minister de» Inner« von Preußen, Sachsen und Thüringen. Be­gründet wird das Verbot damit, dag es sich bei den Zielen der 'Partei um die versteckte Fortsetzung einer Anzahl verbotener Verbände handelt, so der nationalsozialistischen Arbeiterpartei, des Nationaloerbands deutscher Soldaten u.a. Ferner habe sich die Partei der Führung Hitlers unterstellt. Ihr Ziel sei auf die Beseitigung des Parlamentarismus auf gewaltsamem Wege ge­richtet gewesen. Es wurden dem Kommando des Oberleutnants Roßbach unterstellte Hundertschaften, sogenannte Turnerschaften gebildet, die ein« militärische Organisation darstellten, und ihrerseits einen Bestandteil des deutsch-völkischen Kampfkorps bildeten Die Turnerschaft sollte die gleichen Ziele verfolgen, wie die Hitlergarden. Abgeordneter v. Gräfe erklärte, die Grün­dung seiner Partei hat die nationalen Verbände nicht vor der drohenden Auflösung schützen sollen. Seine Partei bekämpfe den Parlamentarismus im Wege der Verfassung. Mit der National­sozialistischen deutschen Arbeiterpartei sei lediglich ein Freund­schaftsabkommen geschlossen worden, ohne Verschmelzung oder Unterstützung der Hitler-Anhänger. Die Turnerschaften seien aktivistisch eingestellt, aber nur in der Abwehr. Eine putschistisch- aktivtstische Tätigkeit nachzuweisen, sei auch nicht versucht wor­den. Die völkischen Kampfkorps seien kein Teil der Freiheits­partei, setzten sich vielmehr aus allen möglichen Verbänden zu­sammen und bezweckten, sich der Regierung gegebenenfalls zur Verfügung zu stellen. Die Versammlung in Wannsee sei ein harmloser Bierabend gewesen, bei dem Roßbach lediglich kame­radschaftliche Unterhaltungen pflegte. Abgeordneter Major v. Henning erklärte, der deutsch-völkische Soldatenbund sei als Be­standteil der Partei gegündet und stelle keine Fortsetzung des Verbandes national gesinnter Soldaten dar. Es entspinnt sich eine längere Erörterung über die Versammlung in Wann- sse, bei der von den Beisitzern des Staatsgerichtshofs, Heine und Müller-Franken, besonders auf den Umstand verwiesen wird, daß zu dieser Versammlung, einem harmlosen Bierabend, bezw. einer Geburtstagsfeier für einen Herrn v. Tettenborn, Reichs­wehrangehörige aus dem ganzen Reiche zusammengekommen seien.

Leipzig, 27. April. Im weiteren Verlauf der Staatsgerichts­hofverhandlung brachten die Regierungsvertreter das Material vor, das zum Verbot der Freiheitspartei geführt hat. Der Ver­treter Preußens legte dar, daß es sich bei der Partei um eine Kompforganisation gehandelt habe zur Beseitigung des Parla­mentarismus. Als Beweismaterial führte er den bei Mulle be­schlagnahmten Aktionsplan, die Aufmarschpläne gegen Mittel­deutschland und den Plan zur Zernierung Berlins an. Der Ver­treter der sächsischen Negierung führt« aus, di« Freiheitspartet habe die aufgelösten Verbände in ihrer Gesamtheit ausgenommen und in unzulässiger Weise unterstützt. Der Vertreter Thüringens wies nach, daß eine Reih« führender Mitglieder der deutsch-völ­kischen Fretheitspartei gleichzeitig in der Nationalsozialistischen Arbeiterpartei organisiert gewesen sei. Nachdem darauf die Oeffentlichkeit ausgeschlossen war, stellten die Beschwerdeführer Beweisanträge über die völkischen Kampffonds und über die Beziehungen des Reichswehrministeriums zu den Turnerschaften der Freiheiispartet. Dann wurde die Sitzung auf Freitag nach­mittag vertagt.

Die Reichsregierung und der 1. Mai.

Berlin, 28. April. Di« Reichsregierung hat hinsichtlich des Dienstes der Beamten, Angestellten und Arbeiter der Reichs­behörden und Reichsbetriebe am 1. Mai folgende Regelung ge­troffen: Zn den Ländern, in denen der 1. Mai als gesetzlicher Feiertag landesrechtlich anerkannt ist, ist auch bet den Reichs­behörden und Betrieben auf die Laichesgesetzgebung Rücksicht zu nehmen. In den Ländern, wo der 1. Mai nicht als gesetzlicher Feiertag gilt, haben Beamte, Angestellte und Arbeiter, welch« zwecks Teilnahme an der Feier des 1. Mai dem Dienst oder der Arbeit fernbleiben wollen, rechtzeitig bei den Dienstvorgesetzten um Befreiung vom Dienst nachzusuchen. Die hiernach beantragte und bewilligte Freizeit ist Beamten und Angestellten auf ihren Erholungsurlaub anzurechnen. Das Gleich« kann auf Wunsch bei Arbeitern geschehen Wird von de« Arbeiter« nicht ausdrück­lich um Anrechnung aus de« Erholungsurlaub nachgesucht, so wird für die Dauer der Arbritsversäumnis ein Lohn nicht ge­währt. Von einer Anrechnung auf den Erholungsurlaub oder von Lohnkürzung kann abgesehen werden, wenn eine Nachholung der versäumten Arbeitsstunden sichergestellt ist. In Betrieben, wo eine Dienstbefreiung zur Erledigung religiöser Bedürfnisse an staatlich nicht anerkannten Feiertagen ohne Anrechnung von Erholungsurlaub und ohne Lohnkürzung gewährt wird, gilt das gleiche auch für die Dienstbefretung am 1. Mai.

Billige Textilwaren an die Bergarbeiter als Ausgleich für Lohnerhöhungen.

Berlin, 26. April. Nach einer Meldung desBerliner Tageblatts" aus Essen haben die Bergarbeiter im Kohlen­bergbau unter Hinweis auf die neuerliche Markverfchlech- terung neue Lohnforderungen eingereicht.

Berlin, 27. April. Da die neuen Lohnforderungen der Bergarbeiter im Ruhrgebiet ein Anziehen der Kochlen- preise und eine allgemeine Steigerung der Produktions­kosten Hervorrufen würden, glaubt man, wie dieVossische Zeitung" schreibt, im Reichswirtschaftsministerium ein« Lösung in der Lieferung billiger Textilwaren an die Ar­beiter gefunden zu haben. Gestern fand eine Zusammen» tunst zwischen Vertretern des Reichswirtschaftsministe­riums der Industrie, des Großhandels und des Einzel­handels statt, in der verlangt wurde, daß von der Textil­industrie ein Preisnachlaß von 25 Prozent und so durch alle

j Gruppen hindurch Preisnachlässe gewährt werde«. Die Verteilung der Textilwaren soll durch die Kommunen ge­schehen.

Einschränkung der Vergnügungen in Preußen.

Berlin. 26. April. Eine Verordnung des preußi­schen Ministers des Innern betreffend Einschränkungen von Vergnügungen in Notzeiten. Danach sind Vergnügun­gen, die in Zeiten außerordentlicher wirtschaftlicher oder politischer Not oder Gefahr Einschränkungen unterliegen, alle öffentlichen oder nach außen wahrnehmbaren Prioat- veranstaltungen, welche die Schaulust oder das Bedürfnis nach leichter Unterhaltung oder Zerstreuung befriedigen oder dem Sinnereiz dienen. Ausgenommen sind solche Ver­anstaltungen, bei denen ein erkennbares Interesse ernster Kunst, der Volksbildung oder Wissenschaft überwiegt. In den Ausführungsbestimmungen zu dieser Verordnung wird darauf hingewiesen, daß durch den widerrechtlichen Ein­bruch in das Ruhrgebiet eine außerordentliche politische und wirtschaftliche Notlage entstanden sei. die die Ein­schränkungen von Vergnügungen der bezeichnet«« Art recht- fertige.

Das neue Devisennotgesetz vor der Veröffentlichung.

Berlin, 26. April. Wie die Blätter melden, fand heute im Reichswirtschaftsministerium eine Konferenz von Ver­tretern der Regierung mit Vertretern des Zentralverbands der Banken und des Bankgewerbes über das neue Devisen- notgesetz statt. Das Gesetz wird auf Grund des Ermächti­gungsgesetzes vom 24. Fäöruar 1923 erlassen werden und bedarf daher nur der Genehmigung des Reichsrats. Das Gesetz, das eine grundlegende Aenderung der Devisenver­ordnung vom 12. Otokber 1922 mitsich bringen wird, wird voraussichtlich anfangs nächster Woche veröffentlicht werden.

Ein Untersuchungsausschuß zur Prüfung der Tätigkeit der preußischen Wohnungsämter.

Berlin, 25. April. Nach einer Mitteilung desBerliner Tageblatts" wird in den nächsten Wochen ein parlamentarischer Untersuchungsausschuß des preußischen Landtags alle gegen die Praxis der preußischen Wohnungsämter erhobenen Vorwürfe prüfen, um festzustellen, ob die Wohnungsämter ungesetzlich Wohnungen vergeben oder vorzugsweise bei Zahlung hoher Be­träge solche zuweisen.

AM de« Widerst««!» a« Nhei« «nd R«hr u«d 3hr die«t De«W«sd. WtMIelllschMMsHfer!

Sammelstellen i« Calw: Calwer Tagblatt. Lederstratze; Kaufmann Dreiß und Kaufmann Ränchle, Marktplatz;

Kaufmann Serva, Lederstraße; Oberamtspflege Calw; sowie Kassenstelle der Bereinigten Deckensabriken.

Vermischtes.

Der König von Schwede« zur Beisetzung der Großherzogin Luise von Baden.

Baden-Baden, 26. April. Der König von Schweden ist heut« vormittag 11 Uhr hier eingetroffen. Ueber die Ankunft der Kö­nigin ist noch nichts bekannt.

Keine Amnestie für militärische Vergehen in der Schweiz.

Bern, 26. April. Der schweizerische Ständerat lehnte die Amnestie gegenüber den seit Beginn des Weltkrieges militärisch Verurteilten, sowie gegenüber den zur Mobili­sation aus dem Ausland nicht eingerückten Dienstpflichtigen ab. Er genehmigte ohne Widerspruch die Abrechnung über die Mobilisation während des BKltkrieges, die mit einem Saldo von 155,5 Millionen Franken abschließt.

Raubübersall.

Berlin, 20. April. Wie dasBerliner Tageblatt" aus Halle meldet, überfiel eine bewaffnete Räuberbande nachts die Ko­lonie Eichhorn bei Gardelegen, trieb die Kolonisten mit vorge­haltenen Revolvern in einem Zimmer des Wohnhauses zusam­men und raubte dann all« Wertgegenstände im Gesamtwert von über SV Millionen Mk. Selbst die Trauringe wurden den über­fallenen von den Fingern genommen. Ein Knecht wurde ge­zwungen, die Beute auf einem Wagen nach dem Bahnhof Obis­felde zu fahren. Unterwegs jagt« man ihn davon.

Dampserunglück an der Spitze Südafrikas.

London, 26. April. Reuter meldet aus Kapstadt, daß der portugiesische DampferMossamedes" funkentelegra­phisch mitgeteilt habe, daß er an der Küste Südwestafrikas bei Kap Frto gestrandet sei.

Paris, 26. April. Nach einer Haoasmeldung vom Kap der guten Hoffnung ist der PassagierdampjerFort Victor", der von dem bei Kap Frio gescheiterten portugiesischen Post­dampferMossamedes" funkentelegraphtsch zur Hilfe ge­rufen wurde, an Ort und Stelle angekommen. Der portu­giesische Dampfer war verlassen. Von den 237 Passa­gieren war keiner vorzufinden. Bis jetzt ist kein Rettungsboot angetroffen worden. Die meisten Passa­giere sind Portugiesen.

Der Fluch des Pharao.

Der englische Altertumssammler, Lord Tarn arvon, der auf seiner Ausgrabungsexpeditton in Aegypten ein Pharaonen­grab mit ungeheuren Schätzen entdeckt hatte, ist vor einiger Zeit plötzlich gestorben. Jetzt ist auch der wissenschaftliche Leiter der Ausgrabungs-Expedition, Mr. Howard Carter, plötzlich schwer erkrankt. Natürlich gibt diese Aufeinanderfolge von Krank- heits- und Todesfällen im Zusammenhang mit der Oeffnung des Pharaonengrabes, wie dieFrankfurter Zeitung" meldet, dein von Okkultisten jeglicher Observanz aeleilten Aberglauben neue Nahrung, daß hier eine magische Wirkung vorliege und daß der Fluch der Zauberformeln des altägyptischen Totenkults noch nach Jahrtausenden fortlebe. Jedenfalls hat das Verhängnis, das über den Leitern der Ausgrabungen imTal der Könige" zu liegen scheint auch der Amerikaner Davis, der vorher hier gearbeitet hatte, war vor einigen Jahren plötzlich gestorben, auf ängstliche Gemüter seinen Eindruck nicht verfehlt und darauf ist es auch wohl ziirückzusühren, daß der Sohn des Lord Car- narvon, Lord Porch oster, wie es heißt, davon Abstand ge- noinmen hat, das Erbe seines Vaters auf diesem Gebiet anzu­treten, und sich und seine Familie nicht weiterhin den bösen Gei­stern des Pharaonengrabes auszusetzen. Zu den Leuten, die an okkulte Wirkuiigeii im Falle des Lord Carnaroon glauben, ge­hört u. a. der bekannte Romanschriststeller und Verfasser von Detektiogeschtchten Conan Doyle, der seit dem Tode seines im Kriege gefallenen Sohnes sich dem Spiritismus verschriebe» hat. Für ihn steht es fest, daß der Entdecker der Königsgräberbiflen Geistern" zum Opfer gefallen ist. In diesem Zusammenhang hat er Interviewern u. a. die Geschichte einer Mumie des Bri­tischen Museums erzählt, die allen, die mit ihr in Berührung kamen, Verderben brachte, auch der Journalist, der zuerst den seltsamen Fall schilderte, sei dem Fluch anhetiiigefallen und am Typbus gestorben. Eine andere von Conan Doyle herangezogene Ge­schichte von der Racke einer Mumie ist folgende:Der Söhn eines meiner Freunde, Sir William Ingram, fand bei einer Jagd im Somali-Lande eine Mumie, aus deren Brust die Inschrist stand: Möge die Person, die meine Umhüllung löst, eines schnel­len Todes sterben und ihre Gebeine »»begraben liege»! Der junge Mann ertrank ein paar Tage später, und seine Leiche wurde nie gefunden." Für solche Zufälligkeiten, deren kauialer Zusammenhang lediglich auf Aberglauben beruht, bedarf es keiner übersinnlichen Erklärungen oder mystischen Deutungen. Denn auch die Krankheit Carters wird ganz einfach aus das ägyptische Klima und die Ueberanstrengung zurückzusühren sein. Alles an­dere ist schlimmste Romantik.

Aus Stadt und Land.

Ealw, den 27. April 1923. Schulunterricht am L. Mai.

Ei» Ansuchen des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbun­des um Befreiung der schulpflichtigen Kinder, deren Eltern darum nachsuchen, vom Schulunterricht am 1. Ma! hat das Kult­ministerium, der übereinstimmenden Stellungnahme der Ober­schulbehörden entsprechend, im Hinblick auf die Folgen für an­dere Fälle, wie aus Gründen der Zweckmäßigkeit abgelehnt. Da­gegen hat das Ministerium nichts dagegen einzuwenden, wenn an den Orten, wo die Verhältnisse eine geordnete Durchführung des Schulbetriebs am 1. Mat erschweren würden, die örtlichen Schulorgane auf den 1. Mai einen der den Schulen zur Ver­fügung stehenden sog. beweglichen Ferientage verlegen; da der Nachmittag des 1. Mai an vielen Plätzen ohnehin schulfrei sein wird, so dürfte dadurch einem etwa auftretenden Bedürfnis durchaus genügt sein.

Regelung des Dienstbetrlebs in den staatlichen Kanzleie« am 1. Mai.

Für den 1. Mai hat das Staatsministerium durch eins Verordnung vom 24. April folgende Regelung getroffen: Der Dienst bei den Staatsämtern und in den staatlichen Betrieben ist am 1. Mai wie an Werktagen auszuüben. Beamte, Angestellte und Arbeiter, die an diesem Tage dem Dienst oder der Arbeit fernbleiben wollen, haben recht­zeitig bei ihrem Vorgesetzten um Dienstbesreiung nachzu- suchen. Solchen Anträgen ist insoweit zu entsprechen, als die notwendige Fortführung der Geschäfte keine Einbuße erleidet. Die bewilligte Freizeit ist bei Beamten und An­gestellten aus den Erholungsurlaub anzurechnen. Das glei­che kann auf Wunsch bei Arbeitern geschehen; wird von die­sen nicht um Anrechnung auf den Erholungsurlaub nach­gesucht. so wird für die versäumte Arbeitszeit kein Lohn gewährt.

Landwirtschaftliche Woche 1S2S.

(LE.) Für die Landwirtschaftliche Woche, die ln der Zeit vom 16.2t. Mai durch den Landwitschastttchen Hauptverband Württemberg und Dohenzollern in Stuttgart stattfindet, werden eine Reihe von führenden Periönlichkeilen der deutichcn Land­wirtschaft gewonnen werden. Es werden ». a. sprechen: Pro­fessor Dr. Dad e-Berlin überDie wirtschaftlichen Forderungen der Landwirte zur Aufrechterhaltimg ihrer Betriebe und zur Sicher­stellung der Volksernährung": Dr. Krantz-Bad Nauheim vom Resormbund der Gutshöse überDie Beurteilung der Wirtschafts­lage" unter Poriühruna von Lichtbildern; Professor Dr. Niklas» Tveihenstephan überVerwendung von künstlichem Dünger" und Baron von Freyberg-Allmendingen überSchuld'raqe und Versailler Vertrag". Neben diesen interessanten Vorträgen wer­den, in Verbindung mit der Landwirlichastlichen Ausstellung, auch noch andere Veranstaltungen besonderer Art Ihre Anziehungskraft auf die Besucher ausüben, wie Vorführung der Polizeihunde der Stadtdirektion Stuttgart, Borsahrcn eines prachtvollen Sechser­zugs durch Herrn Paul von Maur; landwirtschaftliche Filme im Dörskino u. a m. Bemerkenswert ist schließlich noch, daß der Eintrittspreis nach Wahl der Besucher in bar oder durch Abgabe von Eiern entrichtet werden kan». Die Eier werden zu wesentlich verbilligtem Preis an die Krankenhäuser in Stuttgart und Tübingen abgegeben; sie werden am Eingang von Pflegeschwestern beider Bekenntnisse entgegengenommen und verwaltet.

Wetter für Samstag und Sonntag.

Im Westen nimmt eine neue Depression ihren Weg ge­gen Skandinavien. Sie wirkt zunächst aufheiternd, aber am Samstag und Sonntag ist unter ihrem weiteren Ein­fluß Uebergang zu naßkaltem Wetter zu erwarte«.