^gestellt werden sollen. Der UeVerschutz der beschlagnahmten Ware« und Produkte wird vou den französischen und belgi. fchen Behörden verkauft werde«. Der Ertrag dieser Ver­käufe wird der Verrechnungskasse der Pfänder überwiesen und nach Begleichung der verschiedenen Besetzung«»- und Betriebskosten wird der iiberschießende Betrag der Repa­rationskommission überwiesen werden. Di« beiden Regie­rungen haben ihre Entschließungen von Brüssel dahin be­kräftigt. daß sie die Räumung des Ruhrgebiets und der auf der rechten Seite des Rheins ueubesetzten Gebiete nicht von einfachen Versprechungen abhängig machen, sondern daß sie sie nach Maßgabe der Erfüllung der deutschen Reparations- Verpflichtungen durchführen werden.

Die vorgesehenen schärfere« Maßnahmen.

Paris, 11. April. (Wlff.) Heber die Einzelheiten der am Quai d'Orsay zur Debatte stehenden schärferen Maß­nahmen im Ruhrgebiet glaubt derNewyorker Herald" Mitteilen zu können, daß u. a. der Rachtverkehr in allen unsicheren Bezirken verboten werden solle. Wahrscheinlich würden die Truppen Verstärkungen erhalten. Im Ruhr­gebiet und im Rheinland sollen in größerem Umfang Ma­terialien für Reparationszwecke beschlagnahmt werden. Die Verstärkung der Kohlenabfuhr werde eine Ge­stellung französischer und belgischer Waggons in größerer Zahl erfordern. Die Zahl der Züge, die jede der beiden Besatzungsmächte in den nächsten Wochen zu stellen habe, und desgleichen die Zahl der von ihnen zu stellenden frei­willigen Eisenbahner solle sofort in einer Konferenz von Eisenbahnsachverständigen bestimmt werden. Wenn bis Ende des Monats nicht die volle Kohlensteuer bezahlt sei, werde man sich möglicherweise an den Gemeindekassen und Fabrikgeldern schadlos halten. Nach derChicago Tri­büne" wurde auch die räumliche Ausdehnungder Besetzung erwogen.

Frankreich und die Mission des päpstlichen Vertreters im Einbruchsgebiet.

Pari», 15. April. Havas meldet aus Rom: Sämtliche an­geblich offiziösen Nachrichten, die in den letzten Tagen über die Haltung des Heiligen Stuhles in der Ruhrfrage verbreitet worden sind und die übrigens auch einander widersprechen, müs­sen als reine Phantasieerzeugnisse betrachtet werden. Der Hei­lige Stuhl hat die seit Beginn der Besetzungsaktion eingenom­mene Haltung in keiner Weise geändert. Die Aeutzerungen der weltlichen oder geistlichen Persönlichkeiten, die Gelegenheit ge­habt hätten, in Berührung mit dem Kardinalstaatssekretär Easpari oder mit dem Papste zu kommen, stimmten in dieser Hinsicht vollkommen überkin. Was die Mission des päpstlichen Legaten im Ruhrgebiet, Msgr. Testa, anlangt, wird darauf hin­gewiesen, daß sie mit vollkommener Zustimmung der französischen Regierung beschlossen worden sei. Die Franzosen scheinen also keine Angst zu haben, daß der Papst sich gegen ihreMaßnah­men" ausspricht.

Bor einer Programm, tischen Erklärung der deutschen Regierung.

Berlin, 15. April. DerBerliner Lokalanzeiger" be­richtet, daß der Reichsminister des Aeußern voraussichtlich morgen Montag vor dem Plenum des Reichstags seine programmatischen Erklärungen über die außenpolitische Lage abgeben wird. Der Reichskanzler und der Außenmini­ster haben gestern nacheinander die Führer der Deutsch­nationalen und der Sozialdemokraten empfangen. Die Aussprache war, derDeutschen Allgemeinen Zeitung" zu­folge, beidemale streng vertraulich.

England und

die belgisch-französischen Verhandlungen.

Keine Anpassung an den französische« Standpunkt?

London» 16. April. Der diplomatische Berichterstatter desObserver" schreibt, eine Zustimmung der britischen Regierung zu den nicht offiziell unterbreiteten Vorschlägen der französischen Regierung durch Loucheur und Klotz komme nicht in Frage. Die britische Regierung sei von ihrem Standpunkt, wie in dem in Paris anfangs Januar vorgelegten Plan Bonar Laws ausgeführt worden sei, nicht abgewichen. Es sei richtig, daß dies in Frankreich verstan­den werde. Zugleich werde in England voll anerkannt, daß die soeben in Paris abgehaltene französisch-belgische Konferenz angesichts der Lage, in die sich die beiden Re­gierungen im Ruhrgebiet versetzt haben, keine andere Wahl hatte, als erneut ihre Entschlossenheit zu erklären, die An­gelegenheit bis zum Ende durchzuführen.

Englische Auffassung über Derhandlungsmöglichkeiten.

London, 14. April. In einem Leitartikel schreibt die Times", wenn auch, wie aus Paris gemeldet werde, die Vorzeichen der französisch-belgischen Konferenz nicht ganz günstig seien, so werde doch die allgemeine psychologische Veränderung eine wichtige Tatsache bedeuten. In Deutsch­land werde der passive Widerstand fortgesetzt, aber gleich­zeitigt legten die deutschen Staatsmänner klugerweise eine größere Bereitschaft für Verhandlungen an den Tag. Reichskanzler Dr. Cuno und Außenminister v. Rosenberg hätten die Bereitschaft der deutschen Regierung zum Aus­druck gebracht, den Ausspruch einer unparteiischen inter­nationalen Kommission von Sachverständigen über die Fä­higkeiten Deutschlands, Reparationen zu bezahlen, anzu­nehmen. Mehr noch als dies falle ins Gewicht, daß Dr. Euno in seiner letzten Rede zum Ausdruck gebracht habe, daß die deutsche Regierung nicht auf ihrer früheren Weige­rung beharre, Verhandlungen zu beginnen, bevor das Ruhrgebiet geräumt sei. Auf der anderen Seite seien An­zeichen dafür vorhanden, daß die Ansichten in Paris groß­zügiger würden. Wenn sich eine wirkliche Gelegenheit für .eine allge mein e Erörterung biete, werde zweifellos, ge-

. fuilden werden, daß das britische Volk keineswegs die > Freundschaft für Frankreich vergessen hat und die Sicher­heit als ein wesentliches Element für den europäischen Frieden angesehen werde.

Zur Vorgeschichte des Ruhreinbruchs.

Di« Nichtachtung der letzten deutschen Vorschläge auf de» Bot« schafterkonferenz im Januar.

Berlin, 14. April. Die Frage, ob der deutsche Vertreter in Paris ermächtigt war, der Pariser Januar-Konferenz schrift­lich Borschläge zu unterbreiten, bildet im Ausland noch immer den Gegenstand von Zweifeln. Wir sind ermächtigt, folgendes mitzuteilen: Nach dem damaligen Telegrammwechsel zwischen dem Auswärtigen Amt und der deutschen Botschaft in Paris war der deutsche Botschafter am 31. Dezember 1922 telegraphisch angewiesen worden, unter Hinweis auf die am selben Tage in Hamburg gehaltene Rede des Reichskanzlers über die Repara­tionsfrage der französischen Regierung offiziell mitzuteilen, daß die Reichsregierung im engste» Einvernehmen mit den maß­gebenden Vertretern des deutschen Wirtschaftslebens einen Plan ausgearbeitet hat, zu dessen Durchführung die Unterstützung der deutschen Wirtschaft, namentlich der Bankwelt und Industrie, ge­sichert ist. Der Botschafter sollte an diese Bedingung das Er­suchen knüpfen, daß einem Vertrete» der Reichsregierung Ge, legenheit gegeben werde» diese« Plan der Pariser Konferenz zu unterbreite« und mündlich zu erläutern. Auf diese Instruk­tion teilte der deutsche Botschafter in Paris am 1. Januar mit, daß er, da Poincare durch die Senatsdebatie, das Neujahrs- zeremontell und andere Geschäfte nicht abkömmlich sei, seinen Auftrag bet Peretti vollzogen habe. Dieser habe sich die Mit­teilungen notiert, um sie an Poincare weiter zu geben, und er­klärt , die Tatsache des Einvernehmens mit den maßgebenden Vertretern des deutschen Wirtschaftslebens sei sehr wichtig. Am selben 1. Januar ermächtigte das Auswärtige Amt Bergmann telegraphisch^ auf Wunsch di« finanztechnische Seite des deut­sch«» Planes in Form eines Aide-Memoire schriftlich vorzulege«. Am 2. Januar kam inzwischen von dem in Paris eingetroffenen Bergmann die erste Drahtmeldung, wonach wenig Aussicht be­stände, daß er über den deutschen Plan gehört werde. Eventuell würden die Franzosen Deutschland anheimstellen, schriftlich Vorschläge einzureichen. Da tauchte zum ersten Male die Mög­lichkeit auf, daß Bergmann überhaupt nicht zur mündlichen Er­läuterung zugelassen, dafür aber zur bloßen Einreichung der schriftlichen Vorschläge aufgefordert werden könnte. Mit Draht­erlaß vom 3. Januar wurde dementsprechend der deutschen Bot­schaft in Paris der Text einer zusammeafassenden Mitteilung übermittelt, die je «ach dem weitere« Verlaus entweder vom Staatssekretär Bergmann oder vom Botschafter selbst überreicht werde« sollt«. Ein endgültiger Entwurf sollte, wie der Draht­erlaß mitteilte, im Falle der Aufforderung zur Ueberreichung eines schriftlichen Vorschlags noch telegraphiert werden. Wie bekannt, ist aber weder der Botschafter noch Staatssekretär Berg­mann weder zur schriftliche« Vorlage noch zum mündlichen Bor­trag der deutschen Vorschläge zu der Pariser Konferenz zug«, lassen worden.

I

Protest der deutschen Regierung

gegen Beschlagnahme von Geldnoten.

Berlin, 14. April. Die deutsche Botschaft in Paris wurde beauftragt, der französischen Regierung folgende Note nebst Anlage zu überreichen: Die Reichsbank machte der deutschen Regierung mit dem in der Abschrift beige- fiigten Schreiben vom 13. April von einer neuen schweren Verletzung ihrer Rechte durch die französischen Besatzungs­truppen Mitteilung. Darnach haben diese Truppen in einer mit dem Druck von Banknoten für die Reichsbank beschäf­tigten privaten Druckerei in Mühlheim a. Ruhr Druck­platten, sowie einen großen Posten fertiger und unfertiger Notenformulare fortgenommen. Offenbar sollen sowohl die fertigen Notenformulare, als auch die unfertigen Noten­formulare, die in fertiggedruckten, aber noch nicht zerschnit­tenen Bogen bestehen, als Papiergeld in Umlauf gesetzt werden. Auch das übrige fortgenommene Material ist bis­her nur zum Teil zurückgeführt worden. Es fehlen eine Druckplatte und 41 von den noch nicht fertiggedruckten Bo­gen, über deren Verbleib und Verwendung die Truppen bisher keinerlei Erklärung abgegeben haben. Die franzö­sischen Befehlshaber sind trotz der deutschen Proteste nicht daran gehindert worden, Geldtransporte der Reichsbank wegzunehmen, obwohl diese, wie auch von den juristischen Sachverständigen der Reparationskommisston mit alleiniger Ausnahme des französischen Sachverständigen anerkannt worden ist, als privates Institut angesehen werden muß. Es ist deshalb nicht zu verwundern, daß die Befehlshaber jetzt sogar dazu übergehen, sich aus den für die Reichsbank arbeitenden privaten Druckereien Material anzueignen, das nur unter Begehung eines gemeinen Münzdelikts als Pa­piergeld in de« Verkehr gebracht werden kann. Die Schwere dieses Deliktes wird nicht dadurch vermindert, daß die Ab­sicht der Besatzungstruppen durch die von der Reichsbank am 13. April erlassene Bekanntmachung vereitelt werden wird. Die deutsche Regierung möchte einstweilen annehmen, daß die französische Regierung dieses Vorgehen ihrer Trup­pen nicht billigt. Sie erwartet daher, daß die französische Regierung entsprechend dem Antrag der Reichsbank sofort die notwendigen Anordnungen trifft, damit das gesamte noch fehlende Material zurückerstattet und außerdem die förmliche Versicherung abeggeben wird, daß von den Druck­platten keinerlei Abdrücke genommen worden sind.

Das Reichsbankdirektorium erläßt dazu folgende Be­kanntmachung:

Die von den französischen Besatzungstruppen in der E. MarksMen Druckerei in Mühlheim beschlagnahmten fer­

s

tiggedruckten, aber noch nicht an die Reichsbank abgelie^ ferten und von dieser noch nicht übernommenen Formulare von 20 vvo-Marknote« besitze« die Eigenschaft gültiger Banknoten nicht und werden deshalb von der Reichsbank nicht eingelöst. Wir warnen von Annahme dieser Noten. Sie sind kenntlich daran, daß sie in der linken unteren Ecke der Vorderseite (Schriftseite) über dem Stempel den Dop­pelkennbuchstaben-,M. X." tragen. Die weitere Anferti­gung derartiger Noten ist eingestellt.

Belgischer Versuch der Umwechslung geraubter ungültiger Banknoten.

Berlin, 15. April. Der Versuch, die in der Bekannt- machung des Reichsbankdirektoriums vom 13. April be- zeichneten, in Mülheim von den französischen Vesatzungs- truppen beschlagnahmten Notenformulare als gültige Banknoten in Verkehr zu sehen, wurde, wie wir erfahren, gestern von französisch-belgischer Seite in Köln gemacht. Die Bank Belge hat daselbst für hundert Millionen Mark in solchen falschen Scheine« der Reichsbankhauptstelle mit dem Ersuchen um Gutschrift des Betrags vorgelegt. Selbst- ' verständlich wurde eine Gutschrift abgelehnt. Die vorge­legten Stücke wurden im Wege der Durchlochung unbrauch­bar gemacht.

Gegen die französische Lügenpropaganda.

Berlin, 13. April. Bon französischer Seite werden aus sehr durchsichtigen Gründen im Ausland Gerüchte dahin­gehend verbreitet, daß infolge der politischen Verhältnisse bie nach Deutschland reisenden Ausländer außerordentlich gefährdet seien, ferner, daß die ganze deutsche Industrie zum Stillstand gekommen oder nicht in der Lage sei, über­nommene Aufträge rechtzeitig auszuführen u. a. m. Im übrigen muß irachdrücklich festgestellt werden, daß beispiels­weise die persönliche Sicherheit keines einzigen der zahl­reichen ausländischen Einkäufer auf der Leipziger und Breslauer Messe gefährdet gewesen und daß die deutsche Industrie durchaus lieferungsfähig ist. Es sei insbesondere darauf hingewiesen, daß Deutschland auch außerhalb der besetzten westlichen Gebiete leistungsfähige Industriezen­tren hat, die sehr wohl in der Lage sind, das Ausland weiterhin zu beliefern.

Immer neue schwere Aeberqriffe der Rheinlandkommisfion.

Beschlagnahme von Schaufenstern für Plakate.

Berlin, 14. April. Die franz. Vesatzungsbehörden sind nunmehr auch in verschiedenen Orten des altbesetzten Ge­biets dazu übergegangen, ähnlich wie im Ruhrgebiet an Ladenbefitzer das unerhörte Verlangen zu stellen, Plakate der Rheinlandkommission oder sonstiger Befatzungsbehör- den an der Innenseite der Schaufenster anzuheften. Die Rheinlandskommission sucht dieses unerhörte Verlangen damit zu begründen, daß ihre Plakate an den Anschlag­säulen und an den Häusern abgerissen oder unleserlich ge­macht würden und versucht, ihre Entscheidung damit zu rechtfertigen, daß sie aus dem Rheinlandabkommen für sich das Recht ableitet, Schaufenster für solche Zwecke requi­rieren zu können. Gegen dieses Vorgehen der Rheinlands­kommission hat der Reichskommissar für das besetzte rhei­nische Gebiet im Auftrag der deutschen Regierung in einer Note schärfsten Protest erhoben. Er weist in dieser Note darauf hin, daß ein Requisitionsrecht der Rheinlandskom­mission nach dem Rheinlandsabkvmmen überhaupt nicht zu­steht und daß auch nach den Bestimmungen des Haager Abkommens vom 18. Oktober 1967 nur der Armee, dieser aber auch nur in ganz besonderen Fällen, die hier keines­wegs in Frage kommen, das Requisttionsrecht zusteht.

Vermischtes.

Stenographie als Pflichtfach.

Mit Beginn des neuen Schuljahrs führt die braunschwei­gische Regierung die Eabelsbergersche Stenographie in den 8stufigen Volksschulen und in den Mittelschulen ein. Der Unterricht ist zweistündig in der Woche an Stelle einer Religions- und einer Schreibstunde.

Streik im Straßburger Hafen.

Karlsruhe, 14. April. Die Hafenarbeiter des Straß­burger Hafens sind in den Streik getreten. Dadurch ist der Ein- und Ausladebetrieb im Straßburger Hafen völlig still­gelegt. Durch Ungeschicklichkeit der anscheinend völlig ungeübten franz. Schisfsbemannungen ist dieser Tage un­terhalb Straßburg in der schmalen Fahrrinne ein Schiff untergegangen, das zuerst in der schmalen Fahrrinne fest­gefahren war. Dadurch ist der ganze Verkehr auf dem Rhein bis Straßburg stillgelegt.

Um Bonar Laws diplomatische Krankheit.

London, 16. April. (Reuter. Amtlich.) Von der Down­ing Street wurde gestern nachmittag dementiert, daß Do­nar Law alsbald zurücktreten werde. (Vor dem amtlichen Dementi verbeitete das Reutersche Büro folgende Mel­dung: Bonar Laws Gesundheitszustand hat Anlaß zu neuer Sorge gegeben. Vor den allgemeinen Wahlen war sein Gesundheitszustand nicht gut und er hat das Amt des Prämierministers nur unter Druck angenommen. Seither befindet er sich nicht wohl und es sind Anzeichen vorhan­den, daß er bald zurücktreten wird.)

400 Fischerfahrzeuge im Stillen Ozean untergegangen.

London, 16. April. Reuter meldet aus Tokio, das Ma­rinedepartement habe eine Nachricht aus Kobe erhalten, daß an der Westküste der Halbinsel bei einer Sturmflut 406 Fischerfahrzeuge und andere Boote untergegangen find. .