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^Religion und Gemeinschaftsschule. s

Berlin, 13. April. Der Reichstagsausschutz für Bil­dungswesen hat bei Besprechung des Reichsschulgesetzes einen gemeinsamen Antrag der Deutschen Volkspartei, des Zentrums und der Bayerischen Volkspartei angenommen, der bestimmt, datz die Gemeinschaftsschule den Unterricht auf religiös,sittlicher Grundlage ohne Rücksicht auf die Be­sonderheiten einzelner Bekenntnisse für alle Kinder gemein­sam erteilen soll. Insbesondere soll die Gemeinschaftsschule die aus dem Christentum erwachsenen Werte der deutschen Volkskultur unterrichtlich und erziehlich gedeihlich machen. Der Religionsunterricht soll nach den Bekenntnissen erteilt werden.

Aus Stadt und Land.

Ealw» den 14. April 1923.

Dienstnachricht.

Die Vorstandstelle an dem Realprogymnasium und der Realschule in Nürtingen wurde dem Studiendirektor Dr. Knödel in Calw übertragen.

Konzert zu Gunsten der Ruhrhilfe.

Der Lalwer Liederkranz wird am Sonntag den 2 2. April im Bad. Hof ein Konzert zu Gunsten der Ruhrhilfe veranstalten. Neben einfacheren Liedern wird der Männerchor auch 2 Chöre für Kunstgesang bie­ten, die ziemlich hohe Anforderungen an die Sänger stel­len. Der gemischte Chor des Vereins wird nutzer einigen Volksliedern einen größeren Chor aus der Schöpfung von Haydn zum Vortrag bringen. Außerdem haben Herr Konzertsänger Haas aus Stuttgart und Herr Haupt- lehrere Aichele von hier ihre Mitwirkung zugesagt» so daß die Gesangsfreunde auf einen hohen künstlerischen Genuß zu rechnen haben.

Dom Nathans.

* Unter dem Vorsitz von Stadtschultheitz Göhner fand Donnerstag nachm, eine öffentliche Sitzung des Ge­meinderats statt. Bei der Stadt sind jetzt 12 Erwerbslose angemeldet, die Anspruch auf Erwerbslosenunterstützung haben, Zwecks Beschäftigung von 10 Arbeitslosen, 2 kommen für Bau­arbeiten nicht in Betracht soll die Straße im Kappel­lenberg sortgeführt werden. Die Bauunternehmer Ge­brüder Pfeiffer haben sich bereit erklärt, die Arbeiten durch­zuführen, und zwar in der Form, daß die Unternehmer die Er­werbslosen beschäftigen, dagegen die Stadt die Bezahlung über­nimmt, und den Unternehmern für Geschäftsunkosten 38 Proz. des Stundenlohnes vergütet. Die Untrnehmer haben sich bereit erklärt, die Notstandsarbeiten oh n e Gewinn durchzuführen. Eine größere Auseinandersetzung rief die Frage der Festsetzung des Lohnes hervor. Der Vorsitzende hatte vorgeschlagen, den Lohn zwischen 800 und 1000 pro Stunde anzusetzen, und die Fest­setzung im, Emzelfall dem Stadtschultheitzenamt im Benehmen mit dem Stadtbauamt zu überlassen, EN. Hörnle kritisierte die Beschäftigung der Erwerbslosen auf dem Umweg über den Unternehmer, sowie die Bezahlung unter Tarif, der jetzt für un­gelernte städtische Arbeiter 1130 beträgt, für die Bauarbeiter 1800 Es sei nicht zu verstehen, wenn beim Siedlungsbau die auswärtigen Arbeiter höhere Löhne beziehen als die Ealwer Erwerbslosen. Die Stadt solle übrigens, wie dies auch bei an­dern Stadtverwaltungen geschehe, die Unternehmer bei Verge­bung städtischer Arbeiter verpflichten, die Tariflöhne zu bezah­len, was die Unternehmer beim Siedlungsbau nicht getan hät­ten. Bei Festsetzung des Lohnes für die Erwerbslosen sei auch zu beachten, ixrß gerade die Preise für die wichtigsten Bedarfs­artikel trotz der Markstützung in der letzten Zeit wesentlich in die Höhe gegangen seien. Gegenüber der Bemerkung des Vorsitzen­den, daß man absichtlich niedrigere Löhne ansetze, um den An­reiz zur Umschau nach einer festen Beschäftigung nicht zu ertöten, erwiderte der Vorredner, daß die Erwerbslosen schon von selbst Vas Bestreben hätten, in ihren früheren Beruf zurückzukehren, denn es sei kein Vergnügen, als Erwerbsloser zu arbeiten, und andererseits würde sich durch den Tariflohn auch niemand verlei­ten lasten,erwerbslos zu werden", da der Anspruch auf Er­werbslosenunterstützung und damit Besächftigung als Erwerbs­loser doch erst nach einer dreiwöchigen Karenzzeit eintrete. Auch G R. Pfeiffer wandte sich gegen die Bezahlung unter dem Tarif der städtischen Arbeiter. E.R. Staudenmeyer be­kannte sich aus praktischen Erfahrungen heraus als prinzipieller Gegner der Tariflöhne, die geeignet seien, die tatsächlich Lei­stungsunfähigen und vor allem die Arbeitsunlustigen gegenüber den Tüchtigen und Arbeitswilligen zu bevorzugen. Im übrigen war er dafür, daß die Erwerbslosen gerecht bezahlt würden, im Verhältnis zu einem mittleren Arbeiter, Gegenüber dem Angriff auf das System der tarifmäßigen Entlohnung erklärte ER. Hörnle, daß es sich hier um ein sog. Existenzminimum handle; es sei aber den Arbeitgebern unbenommen, den qualifizierten Arbeitern entsprechend höhere Löhne zu bezahlen; in vielen Industrien würden die qualifizierten Arbeiter auch höher ent­lohnt, und zwar hier und dort bis zu 78 Prozent über Tarif. G R. Stauden meyer wiederholte, um etwaige Mißverständ­nisse zu beseitigen, seine Auffassung, daß er nicht gegen gerechte Entlohnung sei, sondern nur auf Grund seiner Erfahrungen die Entlohnung nach tatsächlicher Leistung und Arbeitswilligkeit ge­regelt wissen wollte. Er schlug daher einen Rahmen von 1000 bis 1200 -1t vor. Schließlich wurde ein Antrag von E.R. Stauf angenommen, den Rahmen von 900 bis 1200 -1t zu setzen, wobei 1000 -1t die Normalbezahlung sein solle. Die Anschaffung von 28 Stück Lederhelmen zum Preis von je 13 800 -K, und 28 Paar Hosen zum Preis von je 22 000 -1t für die Bcdienungsmann- schaft der Kraftfahrspritze wurde genehmigt, Das Weißmehl, das für Bedürftige und Minderbemittelte reserviert worden war, soll jetzt ausgegeben werden. Es handelt sich um 23 Doppel­zentner, wovon 990 Portionen zu je 8 Pfund verteilt weiten tollen. Md zwar iw KttlLLlbulM YW75 .bis 300^ ie mach

Amtliche BeLanntmachung

Fürsorge für Kleinrentner und ihnen Gleichgestellte.

Gemäß 8 1 des Kleinrentnergesetzes vom 4. Februar 1923 (R.E.Bl. Teil l S. 104) ist deutschen Kleinrentnern oder ihnen Gleichgestellten auf Antrag Fürsorge zu ge­währen. Der Kreis der Fürsorgeempfänger umfaßt be- dürftige, alte oder erwerbsunfähige Personen, die infolge eigener oder fremder Vorsorge ohne die eingetretene Geldentwertung oder ohne die sonstigen Kriegsfolge» nicht auf die öffentliche Fürsorge angewiesen wären. Nicht zum Kreise der Fürsorgeempfänger gehören:

1. Personen, die auf Grund sonstiger reichsgesetzlichsr Bestimmungen gleichwertige Unterstützung erhalten,

2. Personen, die infolge eigenen groben Verschuldens fürsorgebedürftig sind.

Die Fürsorge wird bis auf weiteres durch den für die bisherige Kleinrentnerfürsorge in jedem Oberamtsbezirk gebildeten Bezirksausschuß für die Kleinrentnerfürsorge (Oberamtskanzlei) gewährt. Anträge auf Fürsorge kön­nen entweder unmittelbar bei dieser- Stelle oder bei dem etwa gebildeten örtlichen Ausschuß oder bei dem (Stadt-) Schultheißenamt des Wohnorts des Fürsorgeberechtigten eingereicht werden. Wer bisher schon Kleinrentnerfürsorge bezogen hat. braucht sich nicht nochmals anzumeldsn. Die bei den örtlichen Stellen einkommenden Anträge sind mit entsprechender Aeußerung dem Bezirksausschuß zu über­mitteln.

Calw, den 12. April 1923. Oberamt: Eös.

Maul- und Klauenseuche.

Der Oberamtsbezirk Leonberg ist mit Ausnahme der Gemeinden Nutesheim und Wimsheim wieder seuchenfrei.

Calw, den 13. April 1923.

Oberamt: Vögel, Amtmann.

Maul- und Klauenseuche.

Der Oberamtsbezirk Neuenbürg ist wieder seuchenfrei.

Calw, den 13. April 1923.

Oberamt: Vögel, Amtmann.

der Bedürftigkeit. Genehmigt wurde die Erhöhung der Friedhofgebühren um 100 Prozent, Ab 12. März sind die städtischen Waldarbeiterlöhne entsprechend den staatlichen Sätzen erhöht worden; sie betragen für Arbeiter über 20 Jahren 1040 -1t, von 18 bis 20 Jahren 800 -1t, unter 18 Jahren 870 -K, Die D^irkspflegerin, Frl. Bauer, beantragt die Abhal­tung eines Abendnähkurses, für den im Hinblick auf eine Anmeldung von 20 bis 30 Teilnehmerinnen ein Bedürfnis vorhanden sei. Der Kurs verursacht einen Kostenaufwand von 197 000 -1t. Es soll ein Kursgeld von 8000 -1t verlangt werden; für Bedürftige soll der Preis bis zu 2000 -1t ermäßigt werden, Für das Deutsche Museum in München, zu dessen Ausbau alle deutschen Wirtschaftsverbände erhebliche Summen spenden, soll der nichtstaatliche Waldbesitz Württembergs mit einem Beitrag von 15 Millionen herangezogen werden. Der Gemeinderat be­willigte einen Beitrag von 2000 -1t.

Verbesserungen im Eisenbahnverkehr.

Von Montag, 16. April an werden die derzeitigen Ein­schränkungen im Personenzugverkehr zu einem Teil wieder aufgehoben. Das Nähere ist aus den auf den Stationen zum Aushang kommenden Bekanntmachungen zu ersehen. Zum Taschenfahrplan vom 8. Oktober 1922 erscheint ein Nachtrag. Im Lauf der Schnellzüge treten von diesem Tage an folgende Aenderungen ein: Der Schnellzug D 18 verkehrt wieder ab Aulendorf mit Anschluß vom Personen­zug 94 von Friedrichshafen. Friedrichshafen ab 4.45 vorm., Aulendorf ab 6.20, Ulm ab 7.23, Stuttgart ab 9.15, weiter wie bisher über Frankfurt-Gießen bis Schwerte. Die Schnellzüge D 37 und 38 werden zwischen Stuttgart und Berlin in zwei Teilen gefahren. Hiebei befördern die Züge 37 und 38 in ihrem derzeitigen Fahrplan nur noch Wagen zwischen Stuttgart und Berlin; Stuttgart ab 8.17 abends, Berlin an 9.08 vorm, und Berlin ab 6.10 abends, Stuttgart an 7.42 vorm. Zug D 37 hat keine Verbindung mehr von Zürich und Konstanz. Die Abteilung von Zürich und Konstanz verkehrt wie folgt: Zürich ab 1.46 wie bis­her. Singen ab 4.55 nachm., Jmmendingen D 237 ab 6.16, Rottweil ab 7.24, Stuttgart 9.3055, Anschluß an D 60 nach Karlsruhe, Manheim, Frankfurt, Würzburg 1.3846, ohne Berührung von Meiningen, Erfurt an 6.10, Leipzig an 9.26, Halle an 8.16, Berlin Anh. Bf. an 10.59 vorm. In der umgekehrten Richtung geht die Züricher und Kon- stänzer Abteilung als D 238 um 6.20 abends in Berlin Anh. Bf. ab und trifft wieder ohne über Meiningen zu fahren um 7.37 vorm, in Stuttgart ein. aber hier Wei­terfahrt in der Richtung Singen-Zürich wie bisher 7.52 vorm. Der ab 12. April wieder auf der Strecke Ulm-Jm- mendingen verkehrende Eilzug 385 (Ulm ab 2.48 nachm, nimmt in Jmmendingen den Anschluß on den Schnellzug 277 (Stuttgart ab 3.23 nachm.) auf. Jmmendingen ab 6.55, Freiburg an 9.30 nachm.

Luxussteuer bei Privatverkkkusen usw.

Die Vorschriften, daß gewisse Leistungen der Luxus­steuer unterliegen, auch wenn sie nicht von Eewerbetrei-

Jede Dm», jede PosisnW imriet aus Deinen Heileren Beitrag zm Deutschen BaldWser. Zahle ihn HM.

Sammelftelle« in Calw: Talwer Tagblatt, Lederstrahe; Kaufmann Dreiß und Kaufmann Räuchle, Marktplatz; Kaufmann Serva, Lederstraße; Oberamtspflege Calw; .iorvik Kajsenjtelle der Bereinigten Deckensabriken.

Lenden,' sondern von Privatpersonen bewirkt werden, wM vielfach nicht beachtet. Durch den Steueraußendienst des Landesfrnanzamts wurde in den letzten Monaten eine größere Anzahl von Fällen zur Anzeige gebracht, in denen die Steuerpflicht nicht oder nicht vollständig erfüllt wurde. Da die Strafen ein Vielfaches des an sich schon hohen Steuersatzes von 15 Prozent betragen und deshalb sehr empfindlich wirken, empfiehlt es sich, solche luxussteuer­pflichtigen Leistungen rechtzeitig zur Versteuerung zu brin­gen und besonders auch länger zurückliegende Verkäufe usw. nachträglich noch zu versteuern. Luxussteuerpflichtig sind u. a. Lieferungen von Edelmetallen, Gegenständen aus oder in Verbindung mit Edemetallen, von platinier- ten, vergoldeten und versilberten Gegenständen, von Edel­steinen, Halbedelsteinen und Perlen, von Gegenständen des Juweliergewerbes, von Gegenständen aus Korallen. Bern- s^in, Elfenbein, Meerschaum, Schildplatt oder Schildkrott, bestimmte Arten von Musikinstrumenten, Automobilen, Motorrädern, Kutschwagen, Pelzsachen, Teppichen, von Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammelgegenstän- den jeder Art (z. P. Briefmarken). Steuerpflichtig ist fer­ner die llebernahme von Anzeigen z. V. durch Vermietung von Räumen oder Flächen für Reklamezwecke und die Ver­mietung eingerichteter Schlaf- und Wohnräume zu vor­übergehendem Aufenthalt. Die Steuer wird am besten entrichtet durch Barzahlung an das Finanzamt. Zugelas­sen ist auch die Entrichtung durch Entwerten von bei den Postanstalten erhältlichen Stempelmarken (Umsatzsteuer- marken).

Wetter für Sonntag und Montag.

Die Störungen im Westen nehmen weiter überhand. Am Sonntag und Montag ist meist bedecktes, strichweise regnerisches, aber immer noch mildes Wetter zu erwarten.

Die Regierung zu den Beamtensorderungen.

(SCV.) Stuttgart, 12. April. Zu Beginn der Sitzung des Finanzausschusses erklärte Finanzminister Dr. Schall, daß mit Rücksicht auf unsere gegenwärtige politische und finanzielle Lage die Regierung den Wünsche» nach Schaf­fung neuer Beamtenstellen, neuer Eingruppierung oder höherer Einstufung von Beamten nicht stattgeben könne. Die Negierung verkenne nicht, daß einzelne der vorliegen­den Eingaben wohl begründet seien, allein auch bei den dringlichen Gesuchen könne keine Ausnahme gemacht wer­den, weil die Auffassungen über die Dringlichkeit aus- einandsrgehen. Der Standpunkt der württ. Regierung decke sich in dieser Frage mit dem der Regierung anderer Länder und des Reichs. In der Aussprache wurde bemän- gelt, daß diese Erklärung der Regierung nicht schon vor Monaten abgegeben worden sei. Im übrigen wurde von allen Rednern anerkannt, daß die Deckung des Abmangels im Staatshaushalt und die Aufwendungen für die Erbau­ung von Veamtenwohnungen, für Notstandsarbeiten und sonstigen sachlichen Bedüfnisfe es unmöglich machen, die ge­plante Aenderung der Besoldungsordnung im jetzigen Zeit­punkt durchzuführen. Korrekturen einzelner Ungleichhei­ten, die die jetzige Besoldungsordnung aber^nzweifelhaft aufweis«, sollen bei der Ausstellung des nächsten Haus­haltplans vorgenommen werden. Hierauf wurden die 73 Eingaben, die sich auf die Aenderung der Desoldungsord- nung beziehen, auf gemeinschaftlichen Antrag sämtlicher Parteien, der Regierung als Material übergeben. Ein Antrag Ziegler, die Beamtinnen bei ihrer gehaltlichen Einstufung und Vorrückung gemäß Art. 128 und 129 der Neichsoerfassung wie die staatlichen Beamten zu behandeln, sofern gleiche Dienstleistung wie bei diesen vorliegt, wurde gegen die Stimmen der Sozialdemokratie und der D. d. P. abgelehnt. Eine Reihe von Eingaben, die sich innerhalb des Staatshaushaltplanes erledigen lassen, wurden der Regierung als Material für die Aufstellung des nächsten Staatshaushaltplans übergeben und sodann die Weiter­beratung auf morgen 9 Uhr vertagt.

(STB.) Eyach, OA. Horb, 13. April. Auf dem Bahn­hof wurden vom Börstinger Landjäger drei junge Leute festgenommen und in das Amtsgericht Horb eingeliefert. Sie führten für ca. 2 Millionen Mark gestohlenes Leder bei sich. Der Eigentümer des Leders ist noch nicht bekannt.

(STB.) Von der rauen Alb, 13. April. Die schönen warmen Tage des März haben die Bestellung der Felder und die Frühjahrsaussaat sehr begünstigt, so daß wir Heuer bedeutend früher daran sind als voriges Jahr. Da konnte man die kalten Tage, die uns der April brachte, schon hin­nehmen. Die Wintersaaten stehen gut; die schwellenden Knospen an den Obstbäumen versprechen uns auch Heuer wieder ein gutes Obstjahr.

(SCB.) Valdern OA. Neresheim, 13. April. Vor eini­gen Wochen kam ein schon älterer Herr mit seiner Familie hierher gezogen und logierte seitdem in einer Wirtschaft. Er gibt sich als Freiherr aus. Bald nach seiner Ankunft begehrte er Einlaß auf dem fürstlichen Schloß, um dort Wohnung u nehmen; denn er brauche viel« Zimmer zu seinen Möbeln, die bereits auf dem Bahnhof Bopfingen angekommen seien. Weil ihm dies nicht gestattet wurde, belästigte der Eindringling die Schloßherrschaft mit gro­ben Briefen. In den letzten Tagen schrieb derFreiherr" einen großen Brief an die Behörde, in dem er u. a. sagt, die Welt sei dem Untergange nahe, weil sie so schlecht und sündhaft geworden ist und brauche deshalb einen Retter. Der Retter sei er. Solches werde seiner Frau durch himm­lische Erscheinungen geoffenbart.

(SCB.) Gundelsheim, 13. April. Der von hier gebür­tige Robert Menstell, Sohn des Bauern hier, hat zum Kirchenbau aus Amerika 60 Dollar ^ILVO OOO »4t aelandt.