'

MMR

_,

K'.P^---

(Enztttlbote)

Amtsblatt für W^fLad. Chronik unö Anzeigenblatt

für das obere Cnztal.

W

K-?:

Erscheint täglich, ausgenommen Sonn- u. Feiertags. Bezugspreis monatl.Mk. 15., vierteljährl. Rk. 45. frei ins Haus geliefert; durch die Post bezogen im innerdeutschen Verkehr 48. einschl. Psstbestellgeld. Einzelnummern 50 Pfg.:: Girokonto Rr. 50 bei der Oberamtssparkaffe Neuenbürg, Zweigstelle Wildbad. Bankkonto: Direktion d. Siscontoges., Zweigst. Wildb. Postscheckkonto Stuttgart Nr. 2S174. .

Anzeigenpreis: Die einspaltige Petitzeile oder deren Raum Mk. 1,50, auswärts Mk, 2.00. :: Reklame­zeile Mk. 5.. Bei größeren Aufträgen Rabatt nach Tarif. Für Offerten u. bei Auskunfterteilung werden jeweils 1 Mk. mehr berechnet. Schluß der Anzeigen­annahme : -täglich 8 Uhr vormittags. :: In Konkurs- fSLen oder wenn gerichtliche Beitreibung notwendig wird, fällt jede Nachlatzgewährung «eg.

MW DsKM

Druck der Auchdruckerei »ildbader Lagblatt; Aerl«, und Schriftleitung Th. Sack in »ildbad.

Num er 101

Kernruf 17»

«n , I'» >r

Kagesspiegel

Me Londoner Blätter heben hervor, die nächsten Tage müssen über das Schicksal der Konferenz entscheiden.

- Die irischen Versiändigungsverhandlunaen in Dublin sind gescheitert.

Der Kampf um das Saargebiet

- Aemenceau hat es in den Friedensverhanolunaen in Versailles durchgesetzt, daß das Saargebiet von einem noch gar nicht fest bestimmten Zeitpunkt an 15 Jahre lang durch die Franzosen besetzt werde, worauf die Bevölkerung durch eine Abstimmung entscheiden wolle' 0^ ^ ^ Deutschland oder zu Frankreich gehören

In diesen 15 Jahren will Frankreich die außer­deutsche Welt davon überzeugen, daß das Saargebiet geschichtlich und wirtschaftlich zu Frankreich gehöre. Mit der ihm eigenen Kühnheit meldete Clemenceau be­reits in Versailles geschichtliche Rechte auf das Saar­gebiet an. Er konnte das nur tun, weil er wußte, daß draußen in der Welt sich niemand um die Geschichte des Saarlands kümmern würde. Was hals der Einspruch der Saarländer selbst, die sofort erklärten, das Saar, land ist nie zu Recht französisch gewesen? Neun Jahr­hunderte war es ein selbständiges deutsches Fürstentum, dann wurde es zur Zeit der französischen Revolution 1801 gewaltsam Frankreich einverleibt, kam aber be­reits 1815 wieder zu Deutschland. Will Frankreich diese 14 Jahre Zwangszugehörigkeit als geschichtliches Recht bezeichnen- das stärker sein soll als eine tausendjährige natürliche Zugehörigkeit zum Deutschtum? Große Hoff­nungen setzt man wohl selbst in Paris nicht auf diese geschichtlichen Anrechte. Um so größere aber auf die WirkungenderZeitvon15Jahrenbis zur Abstimmung. Frankreich hofft, daß diese Zeit genüge, um das Saargebiet so unter wirtschaftlichen Druck zu nehmen, daß es vollkommen in französische Abhängig­keit gerät. Alle Voraussetzungen dazu sind bereits ge­schaffen worden. Mit Hilfe des Völkerbunds ist die Saarbevölkerung politisch vollkommen entrechtet worden. Das Land hat keine Volksvertretung, sondern man hat ihm eine Regierung gegeben, in der französi­scher Einfluß maßgebend ist, und man hat ein Schein­parlament, nicht erwählt, sondern ernannt, in dem vor­aussichtlich nur willige Handlanger der Franzosen sitzen dürfen. Deutsch fühlende Bewohner des Saargebietes hat man massenweise ausgewiesen. Auf diese Weise hat man die Stimmung geschaffen, die es den Franzosen erlaubt, sich alles leisten zu können. Von den noch im Saargebiet wohnenden Deutschen hat das Frcmzosen- tum nicht mehr viel zu befürchten, weil es diese Deut­schen wirtschaftlich ganz in seiner Hand hat, denn deren Existenz hängt vom guten Willen der Franzosen ab, so daß die Saardeutschen zu allem stillhalten müssen. Das soll kein Vorwurf sein. Das Deutschtum hat wahrhaf­tig nichts davon, wenn die Saardeutschen etwa an Ort und Stelle sich gewaltsam aüflehnen wollten, der Er­folg wäre nur, daß sie ihres Eigentums beraubt und des Landes verwiesen würden, um Platz für Franzosen zu machen. Das wollen dis Herren in Paris ja ge­rade. Die im Saargebiet lebenden Deutschen müssen daher stillhalten- um an Ort und Stelle bleiben zu kön­nen. Aber fünfzehn Jahre stillhalten, um am Tag der Abstimmung auf dem Posten zu sein, das bedeutet em großes Heldentum für unsere deutsche Sache, und wir müssen den Brüdern an der Saar dieses Opfer sehr hoch anrechnen. An uns aber ist es, ihnen die 15 Jahre hindurch immer und immer wieder zu zeigen, daß wir treu zu ihnen stehen. ^ ^ ^ «

Wie können wir nun den Saardeutschen die Treue halten? Mit grausamer Kaltblütigkeit versuchen die Franzosen die wirtschaftliche Lage der Saarlandet zu untergraben. Der Valutaunterschred zwin- s che n F rankundMarkist ihnen das willkommene Mitte" dazu. Man vergegenwärtige sich das Neben­einander der beiden Währungen! Ein Beispiel mag erläutern Ein Gymnastaldrrektor m Saarbrücken, der in L Ruhestand tr°.-n mußi-, °rha» -l- P-nswn täbrn-b 16 NUN 4t Die Bergwerke, die ja m französi­schen Besitz übergegangen sind, bezahlen ihre Arbetter in Franken, und ein Steiger erhält eme monatliche Loh-

Wildbkd, Dienstag, den 2. Mai 1»22

nung, die in Mark umgerechnet, über 25 ovo Mark ivert ist. Ein Bergarbeiter bezieht also ein Monatsgehal das weit höher ist, als die Jahrespension eines Gyn; nasiallehrers. Und überall, wo sie können, zwingen dw Franzosen die Saarbevölkerung zur Annahme der Frankenwährung. Da sie die Gruben in ihrem B^itz ,,uben, ist auch die gesamte Industrie und sind die G" meindtzn von ihren Kohlenlieferungen abhängig. Die Franzosen bewilligen ihnen nicht eher Kohlen, als bis die betreffenden Industriellen und Gemeindevertretun­gen der Frankenwährung ihre Konzession gemacht haben. Und viele haben da schon nachgeben müssen. So kann man sich vorstellen, welche Verwüstungen im Pri­vatleben mit der Zeit durch diesen Zwiespalt der Wäh- ruq hervorgerufen werden. Die Benachteiligung der Markempfänger ist allgemein. Die Sarregierung hat .acht nur in Post und Eisenbahn Frankentarife eingr- führt, die lür Markbesitzer schier unerschwingliche Hoh» erreichen, sie hat auch bei Festsetzung des steuerfreien Einkommens die Mark schwer benachteiligt. Das steuer­freie Einkommen wurde'für Frankenempsänger auf 5000 Franken, für Martemp jünger auf 15 000 festgesetzt. Da aber 5000 Franken etwa 150 000 wert sind, erkennt man wieder die bewußte Benachtei­ligung der Markempfänger. Riesengewinne locken, wenn man den Franzosen zu Willen ist. Not und Ent­behrung sind das Los, wenn man sein Deutschtum hoch hält. Wer kann diesen Kampf auf die Dauer bestehen? Die Franzosen haben die Zeit für sich. Wenn es so wei­ter geht wie jetzt, dann sind nicht 15 Jahre nötig, dann ist das Saargebiet viel früher reif für die französische Ernte. Auch die deutschsühlenden Saarländer können sich wirtschaftlich einfach nicht halten. Hier ist der Punkt, wo wir den Brüdern an der Saar zeigen müssen, daß wir treu zu ihnen stehen. Alle, die durch die Fran­kenwährung in Not geraten, müssen Hilfeausdem unbesetzten Deutschland bekommen. Jeder, der es kann, muß nach besten Kräften geben. Wir dür­fen unsere Saardeutschen nicht im Stiche lassen, wir müssen dafür sorgen, daß sie am Abstimmungstag in 15 Jahren noch auf ihrem Posten sind. Die Zeit ist heute die stärkste Waffe der Franzosen, und nur der einmütige Wille des gesamten deutschen Volks kann die Saardeut­schen vor dem Untergang im Franzosetttum bewahren.

Französischer Gimpelfang

Vor kurzer Zeit wurde mit einem Stammkapital von zehn Millionen Mark dieFabrik für landwirtschaftliche Maschinen A.-G. in Homburg (Saar)" gegründet. Unter den Gründern, die sämtliche Aktien übernommen hoben, befinden sich der Hüttenbesitzer Felix Gouvy in Dieuloard, die französische Landesbank des Saargebiets und der Generalsekretär der Französisch-Saarländischen Landeskammer F. Christin. Es handelt sich also um ein rein französisches Unkernehmen, an dem auch die bisherigen saarländischen Firmen nicht mehr beteiligt sind. .Gonvy ist einer der übelsten Deutschenhasser, obwohl er während des Kriegs durch sein Werk Oberhomburg in Lothringen Millionen verdient hat. Seine sämtlichen deut­schen Angestellten entließ er nach dem Krieg. In rücksichts­loser Art und Weise verweigerte er auch seinen vielen lang­jährigen deutschen Abnehmern jede Lieferung. Sein ganzes schmähliches Treiben ist jetzt in der Pfalz allgemein bekannt. Nunmehr aber scheinen die französischen Aktionäre nach dem deutschen Geld Ulstern zu sein, und suchen unter der verlocken­den FirmaFabrik für landwirtschaftliche Maschinen A.-G., Homburg" auf deutschem Gebiet in Landwirtschaft und Ma- schinenhandel Kunden zu fangen. Es kann daher nicht ge­nügend vor jenen deutschfresserischen Landmaschinenfabrikan­ten gewarnt werden.

Die Vergewaltigung Deutschlands durch militärische Ueberwachung

Artikel 203 des von Deutschland Unterzeichneten Friedens­vertrags bestimmt:Alle Bestimmungen über Landheer, See­macht und Luftfahrt, fürderen Durchführung eine zeitliche Grenze festgesetzt ist, sind von Deutsch­land unter Ueberwachung von Verbands-Ausschüssen durch­zuführen, die zu diesen; Zweck von den beteiligten Haupt­mächten besonders ernannt werden". Auf Grund dieses Ar­tikels trägt Deutscbland seit dein sogenannten Friedsnsschluh die Last der militärischen Ueberwachungs- kommissionen, die ihm neben ungeheuren, die Finanz­schwierigkeiten des Reichs vermehrenden Ausgaben eine völlige politische und wirtschaftliche Auskund- lchaftuna durch den Feindbund untz. diesem die Möglich-

Uerurnf 17S

57. Z>hr-«lSZ

keit gebracht ya-ven, NM unprusvaren, aber amtlich beglau­bigten Organen eine Propaganda zu treiben und, gestützt auf ein durch sie gezüchtetes Spitzel- und Land es - verrätertu m, stets neue Erpressungen gegen Deutsch­land auszu-üben. Im Reichstag hat Reichskanzler Dr. Wirth uilanast daraus hingewiesen, daß die von Deutschland zu kragenden Kosten für zwei Generäle dieser Kommission nicht weniger betragen als die gesamten Aufwendungen im Reichs- Haushalt für Reichspräsidenten, Reichskanzler und sämtliche Reichsminister zusammen. Dieser Hinweis aus die ungeheuer- , lichen Zustände vor aller Welt hat zweifellos dazu beige­tragen, daß in der Note der Botschafter-Konferenz an den deutschen Botschafter in Paris vom 14. April 1922 in Bezug auf die zukünftige militärische Ueberwach­ung Deutschlands Vorschläge gemacht werden, die die vorgesehene Ersparnis für Deutschland betonen, im übrigen aber rechtswidrig sind und eine Bergen» al - tigung Deütschlanid bedeuten.

Die befristeten Punkte des Friedeusvertrags, deren Ueber­wachung allein zugestanden wurde, sind durchgeführt. Nur wegen einzelner nebensächlicher Punkte bestehen noch Meinungsverschiedenheiten. Sie sind hervorgerufen da­durch, daß General Nolletim Auftrag Frankreichs sich das Recht anmaßt, Forderungen zu stellen, die im Friedens­vertrag nicht begründet sind. In einzelnen Fällen hat er selbst dadurch die r ech t z e it i g e A u s h r u n g be­rechtigter Maßnahmen verhindert. Bis zum ersten Ok­tober 1922 könnten und müßten alle diese Punkte restlos er­ledigt s ein. Damitvsrschwindetjeder rechtliche Boden einer ferneren militärischen Ueber­wachung Deutschlands durch eine ständige Kom­mission jedweder Form auf deutschem Boden.

Es ist begreiflich, daß der Botschafterrat unter Frankreichs Führung, nicht gern das Opfer dieser feiner Organe und ihres oorbezeichneten politischen und wirtschaftlichen Nutzens der vorschreitenden Zeit bringt. Mit einschmeichelnden Wor­ten verlangt daher die Note des Botschafterrats, daß an die Stelle der rechtlichen, nicht mehr aufrechtzuerhal­tenden Ueberwachungskoinmissionen eineEarantiekom- mission"^ tritt, die, an Umfang zwar kleiner, die Aufgaben der Usberwachungskommissiunen fortführen soll. Auch soll der Vorsitz der Franzosen und der überwiegende Einfluß durch die Stimmenzähl ihnen und den Belgiern ver­bleiben. Als Aufgabe der Militär-Garantiekommission wird bezeichnet, daß es den verbündeten Mächten die Sicherheit geben solle, daß die Bestimmungen des Vertrags von Ver­sailles über das Landheer gewissenhaft beobachtet wer­den. Dieses Recht ist aber durch Deutschland im Friedens­oertrag nicht zugestanden worden. Die Rechtslage wird weiter dadurch verschoben, daß die Abberufung der Ueberwachungskommissionen zum 1. Oktober von der An­nahme des Garantiekomites abhängig gemacht wirb. Der deutschen Regierung soll im Weigerungsfall die Schuld zugeschoben werden, wenn sie das im Friedensvertrag nicht begründete Ansinnen auf Duldung der Garantiekommission zurückweist,' es soll der Welt dann einRecht" oorgctäuscht werden, daß die Ueberwachungskommissionen kn Deutsch­land bleiben.

lieber die Frage einer finanziellen Entlastung Deutschlands ist die Angelegenheit jetzt weit hinaus­gewachsen. Was Deutschland an Kosten erspart würde, kann ihm jederzeit wieder in anderer Form für Enischädigungs- leistungen abgepreßt werden, gerade mit der Begründung, daß ja Deutschland durch Einschränkung oder Fortfall der Kosten für die militärische Ueberwachung eine fühlbar« Ent­lastung seines Staatshaushalts erfahren habe. Noch weniger als auf geldlichem Gebiet würde aber Deutschland in anderer Richtung entlastet. Gibt es sein Einverständnis zu dem Vor­schlag der Botschafterkonferenz, so beugt es sich, ohne durch den Friedensvertrag dazu verpflichtet zu sein, einer zeitlich und sachlich unbegrenzten Ueber­wachung.

Daraus, daß die verbündeten Hauptmächte überhaupt den Vorschlag unterbreitet haben, und aus dem Inhalt ihrer Note geht hervor, wie schwach ihre rechtliche Stellung für die Fortdauer einer militärischen Ueberwachung in Deutschland ist, und daß sie selbst die Schwäche ihrer Stellung kennen. Von der deutschen Regierung muß deshalb erwartet wer­den, daß es für sie keine andere Antwort gibt als das Ver­langen, die militärischen Ueberwachungskommis­sionen spätestens zum 1. Oktober restlos abzube­rufen, und die Ablehnung des Vorschlags, an ihre Stelle eine Militärgarantiekommistion treten zu lassen. Deutscbland hat im Versailler Vertrag nur eine zeitlich eng begrenzte Ueberwachung zugestanden und die Be- digunaen für die Dauer erfüllt. Cs wäre ein unge­heueres Preisgeben unseres Rechts, würde die gierun g fick einer Daue rkcmtrvlle unterwerfen, auf Me der Versailler Friedensvertrag dem Feindbund nicht die geringste Berechtigung gibt..