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Nr. 20

Amts- und Anzeigeblatt für den Oberamtsbezirk Ca.w. 88. Jahrgang. j

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S0 Ml., Reklamen 1S0 Wk. Aus Ennimetanjilgen kommt ein Zusihtag von 100^/» tjernspr. 9 s

Donnerstag, den LS. Januar 1923.

Lezugtplei«: Z» der Stobt mit Leilkrloh« SSO M. monatlich. Poside-ngexrei» LM S?ik. mit B«,.ette«td. Schloß der Anjeigenannnoine 8 Uhr vo miüax«.

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Neueste Nachrichten.

Aas Kriegsgericht, das die Bergwerksbefitzrr- und Direk­toren des RuhrgeSietsverurteilt" hat, hat nur Geld», strafe« ausgesprochen, weil es seine skandalösen Rechts- briiche wahrscheinlich nicht noch einer schärferen Verur. teilung durch die öffentliche Meinung der Welt aussetze» wollte. Gegen führende Beamie dagegen wurde auf Ge­fängnis erkannt (!) allerdings mit gleichzeitiger Gewäh­rung von Strafaufschub. Die Verurteilten werden natür­lich Revision einiegen.

Mussolini hat eine echt italienische Ninaldiuirede gehalten. Er will gegen die französischen Gewalttaten nicht direkt eingreifen, will jedoch, aus Angst vor weitere« Kompli­kationen, d. h. dem Eingreifen der Ostmächte (Russland , «nd Türkei) versuchen, zu einer Vermittlung zu kommen.

England hält sich nach halbamtlicher Mitteilung immer nochwohlwollend neutral." Man sagt, man lärme Len neuesten französischen Ausbeutungsplan zwar nicht an­nehmen, aber das Wohlwollen bleibt trotz aller kaiastro- phalen Aussichten bestehen.

Der Widerstand der deutfchen Beamten, Angestellten und Arbeiter wirkt fort. Er stützt sich auf die feste Haltung der Regierung. Die Unterstiitzungsaklion für die Ruhr- gebietebevöllerung macht glänzende Fortschritte.

Zit GjMllhmWst!N RüWSiet.

Italiens historische Rolle.

Mussolini jongliert.

Nom, 24. Jan. In einer Rede vor dem Minlsterrat über die Lage im Rnhrrevier erwähnte Mussolini, daß italienische Ingenieure allein zu dem Zweck ins Nuhrgebiet entsandt wor­den seien, um an den wirtschaftlichen Kontrollmatznahmen teilzu­nehmen. Sie hätten Befehl erhalten, ihre Mitarbeit auf Maß­nahmen technischen Charakters zu beschränken und sich der Teil­nahme an Beschlüssen zu enthalten, die Zwangsmaßnahmen poli­tischen Charakters zum Ziele haben. Mussolini erklärte, die ita­lienische Regierung habe sich der Kontrolle über die Zölle und Finanzen angeschlossen, weil diese sich unter den kn der italieni­schen Denkschrift als Pfand für die Gewährung eines Morato­riums vorgesehenen Maßnahmen befunden habe. Die italienische Negierung habe aber bei Frankreich wegen der Bedeutung seines Vorgehens ungefragt. Frankreich habe geantwortet, daß die Be­setzung des Ruhrgebiets keinen militärischen Charakter habe» sondern nur dem Schutze der in das Ruhrgebiet entsandten sehr zahlreichen französischen Ingenieure diene. Weiter teilte Musso­lini mit, der italienische Delegierte in der Rheinlandskommis- sion habe den Auftrag erhalten, an den Beratungen teilznnch- men, die wirtschaftlichen oder finanziellen Charakter hätten, sich aber der Teilnahme an den Beratungen politischen Charakters zu enthalten. Zu den Nachrichten über eine italienische Vermitt­lung, die zu einer direkten englisch-italienischen Intervention in Berlin und Paris hätte führen können, erklärte Mussolini, Laß ein eigentliches Vermittlungsangebot nicht bestehe und auch nicht hätte gemacht werden können ohne im Voraus die Sicher- he't zu haben, daß das Angebot günstig ausgenommen werde. Italien wolle sich keinem Mißerfolg aussetzen. Tatsache sei jedoch, daß die italienische Regierung es niemals unterlassen habe, die deutsche Negierung (I) auf die Gefährlichkeit der Sackgasse auf­merksam zu machen, in die sie geraten sei. Auf der anderen Seite habe die italienische Regierung in freundschaftlicher Weise dir französische Regierung auf die Verwicklungen politischer und wirtschaftlicher Art hingewiesen, die die Ruhrbcsetzung mit sich bringen könnte. Unter diesen Umständen könne die italienische Regierung ihre Stellung zur Zeit nicht ändern, die irgend eine Teste Italiens keinen Wechsel in die allgemeine Lage bringen und die italienische Negierung auch keinen entscheidenden Ein­fluß auf den Entschluß der meist interessierten Regierungen ha­ben würde. Nach Aufafssung der italienischen Negierung sei die Lage im Ruhrgebiet noch nicht auf einem toten Punkt angekom­men. in welchem Falle sich allein eine Lösung notwendig machen würde. In diesem Falle werde vielleicht die Arbeit der italieni­schen Regierung einen Einfluß auf die Lösung ausüben können. Das von Poincarö vorgeschlagene Moratorium, so führte Musso­lini aus, werde einige grundlegende Punkte des italienischen, in London vorgelcgten Memorandums in sich bergen, das heißt, ein Moratorium von 2 Jahren und eine deutsche innere Anleihe vor- Hetzen. Der Ministerpräsident hob hervor, daß Amerika nach dem

Rückzug seiner Truppen seine abwartende und desinteressiierte Haltung nicht aufgegeben habe. Man verstehe übrigens wohl, daß die Ereignisse an der Ruhr in ganz Europa besonders auch in den Ländern der kleinen Entente ein allgemeines Mißbehagen verursachten. Die Gerüchte, die von Mobilisationen und Trup- penzusammenziehungen an den Grenzen wissen wollten, hätten sich als grundlos und übertrieben herausgcstellt. Heber Ruß­lands Absichten, vor allem darüber, ob es mit seiner politischen Tätigkeit die Ereignisse an der Ruhr im Sinne 1er dritten Inter­nationale für seine Zwecke auszunutzen versuche, könne noch nichts gesagt werden. Bisher habe man-keine genauen Nachrichten über ernsthafte Vorbereitungen größeren Maßsiabcs für eine mili­tärische Intervention. In Lausanne schließlich habe man als Rückwirkung der Lage im Ruhrgebiet eine erhöhte Jntranpgenz der Türken scststellen können.

Deutschs Derwihkung gegen die Rhei«tand!roniu«ssion. -

Berlin, 23. Jan. Die deutschen diplomatischen Vertre­ter in Paris, Brüssel, London und Nom sind angewiesen worden, den Regierungen, Lei denen sie beglaubigt sind, eine Note zu übermitteln, in der es heißt:

Die Interalliierte Rheinlandlommission hat unter dem 13. und 18. Jan. Verordnungen für das besetzte Rhein­land erlassen, worin die Kohlenverteilung geregelt und dis Beschlagnahme der Kohlensteuer, der Ein- und Aus- fuhrabgaben, sowie der Einkünfte aus den fiskalischen und kommunalen Waldungen angeordnet wird. Die ungeord­nete Unterstellung der deutschen Behörden und Beamten unter den unmittelbaren Befehl der i.a. Nheinlandkom- misston und das Verbot ihrer Jnstruierung durch deutsche Behörden außerhalb des besetzten Gebiets verstößt gegen die ausdrücklichen Bestimmungen des Art. 5 des Rhein­landabkommens, wonach die Zivilverwaltung der Provin­zen, Regierungsbezirke usw. in der Hand der deutschen Behörden bleibt und wonach diese Verwaltung nach den deutschen Gesetzen und unter Leitung der deutschen Zen- tralregierung weiterbesteht. Durch den Erlaß dieser Ver­ordnungen hat die i.a. Rheinlandkommission den Rechts­boden, auf dem ihre Stellung beruht, verlassen. Sie hat unter schwerster Verletzung der Verwaltungs- und Finanz­hoheit des Deutschen Reichs und der beteiligten deutschen Länder sich auf das Gebiet der militärischen Aktion be­geben, die gegenwärtig von der französischen und der bel­gischen Regierung unter Bruch des Völkerrechts und des Vertrags von Versailles betrieben wird. Die an die deut­schen Beamten und Behörden unter Androhung schwerster Strafen ergangene Anweisung zur Mitwirkung bei diesen Maßnahmen bildet eine unerhörte Zumutung. Selbst im Krieg gilt es als unabänderlicher Nechtssatz, daß die im Okkupationsgebiet befindlichen Landesbehörden nicht zur Mitwirkung bei der Durchführung von Maßnahmen ge­zwungen werden dürfen, die gegen die eigene Negierung gerichtet sind. Daher haben die Regierungen des Reichs und der beteiligten Länder ihre Beamten darauf hinge­wiesen, daß jene Befehle, weil sie im Widerspruch zum Nheinlandabkommen stehen, rechtsunwirksam sind und daß ihnen keine Folge gegeben werden darf.

Schließlich wird ncch gegen die Mitwirkung eines italienischen Vertreters Lei den Beschlüssen der Kommission Protest erhoben. Der'Rheinlandkommission in Koblenz ist eine Abschrift der Protestnote übergeben worden.

Frankreichs Antmort auf den deutschen Protest über die widerrechtliche» Verordnungen der NheinlandskommWon.

Poincarö vermeidet geflissentlich eine Begründung feiner Gewaltakte.

Berlin, 25. Jan. Die französische Regierung hat die Be­schwerde der deutschen Regierung über die Verordnungen der Rheinlandskommission mit folgender Note an den deutschen Ge­schäftsträger in Paris beantwortet: Soeben erhalte ich das gestrige Schreiben, wodurch Sie namens Ihrer Regierung gegen die Verordnungen der Interalliierten Nheinlandskommission pro­testieren, die unter Verletzung des Rechts und der V:rträge er­lassen worden seien. Die französische Regierung kann derartige Wendungen, die offensichtlich auf Vertauschung der Rollen hin- auslaufcn, nicht zulasten. Sie wird den Vertrag von Ver­sailles, den die deutsche Regierung systematisch zu verletzen sucht, Achtung zu verschaffen wissen.

Anmerung des W T.B.: PoincarS handelt in diesem Falle nach seiner nun schon sattsam bekannten Methode. Er schickt die Noten zurück, in denen die deutsche Regierung die Eewaltalte

und Vertragsbrüche kennzeichnet, oder er versucht, sie mit rnrer kurzen Redewendung abzutun. Die französische Regierung be­mühte sich in früheren Stadien der Entwicklung de; R^aru- tionsproblems, Frankreichs Rechtsgrundsätze und Verirc-gspara- graphen zur Begründung ihrer Pläne anzuführen, auf die aus» führliche deutsche Note, worin die Rechtswidrigkcit der Verord­nungen der Rheinlandskommission nachgewicien wurde, weiß man doch in Paris offenbar ebensowenig etwas zu er»vid:rn, wie auf den Nachweis der Rechtswidrigkeit der militärischen Nuhrbesctzung. Der Verzicht auf die Widerlegung des üeutichen Standpunktes soll wohl den Eindruck erwecken, daß es Frankreich nicht mehr nötig hat, die Welt von seinem guten Recht zu über­zeugen. Tatsächlich wird der Eindruck dem wahren Sachverhalt entsprechend der sein, daß gegen die deutsche Auffassung nur Ar­gumente geltend gemacht werden können, die selbst die fran-e- sische Negierung der Oeffentlichkeit nicht vorzulegen wagt. In den Schlußworten verkündet Poincarö die Absicht, dem Vertrag von Versailles Achtung zu verschaffen. Deutschland will nichts anderes als die Achtung des Vertrags. Hätten die Franzosen den Vertrag geachtet, so würden jetzt weder die französischen Sol­daten das Willkürregiment im Ruhrgebiet errichten, noch das deutsche Staatseigentum im Rheinland geplündert werden.

Der Prozeß «egen die verhafteten Industriellen und Vergwerksdirektoren.

Mainz» 24. Jan. Der Gerichtshof, dessen Vorsitz der Oberst­leutnant de Reugny innehat, setzt sich außerdem aus einem Major vom 510 Tankregiment, einem Kapitän vom 81. Artillerieregi« ment und einem Leutnant vom 30. Trainregiment zusammen. Vertreter der Anklage ist Militärstaatsanwalt Badin. Die Ver­teidigung liegt in den Händen der Rechtsanwälte Dr. Grimm (Esten), Dr. Neumann (Mainz) und Leclerc (Nancy). Kurz nach S Uhr erscheint der Gerichtshof im Saal, in dem nach französischer Weise Zuschaucrraum und Presse vom Gericht getrennt sind. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und warnt vor jeder Kundge­bung, di« zur sofortigen Räumung des Saales führen würde. Demonstranten würden außerdem verhaftet und vor das Kriegs­gericht gestellt werden. Schweigen herrscht im Saale, als die Angeklagten unter militärischer Bedeckung erscheinen. Erhobenen Hauptes nehmen sie aus der Anklagebank Platz und mit fester Stimme geben sie Antwort auf die Frage nach ihren persönlichen Verhältnissen. In ironischer Weise verbessert Assessor Oelfe den schlecht übersetzenden Dolmetscher. Nachdem die von der Vertei­digung geladenen Zeugen, darunter Dr. Wszener vom Essener Steinkohlenbergbau und Dr. Lübsen vom Kohlensyndikat, Len Saal verlassen haben, plaidiert Rechtsanwalt Dr. Grimm auf Unzuständigkeit des Gerichts aus den bekannten formellen juri» stischen Gründen. Demgegenüber ist der Militörstaatsanwalt Dadin der Ansicht, daß das Militärgericht zuständig sei. Er führt den Versailler Vertrag an, speziell Len Teil, der über die ab­sichtlichen Verfehlungen Deutschlands sich aussvricht. Er ist der Ansicht, daß dadurch internationales Recht geschaffen sei, zu des­sen Durchführung die Okkupationsmächte polizeiliche Maßnahmen ergriffen hätten. Es handle sich daher nicht, wie die Verteidigung annehme, um eine Occupation de fait, sondern um eine Okkupa­tion Le droit (von Rechtswegen). Daraus gehe hervor, daß die Anordnungen der Okkupationsmächte als legitim, die entgcgen- stehenden Anordnungen der deutschen Regierung dagegen als unter Bruch des internationalen Rechts erfolgt und deshalb als illegitim zu betrachten seien. Der Gerichtshof zieht sich um ZH10 Uhr zur Beratung zurück. Nach einer Beratung, die genau 8 Mi­nuten dauert, erscheint der Gerichtshof wieder und erklärt sich für zuständig. Angesichts der durch die Reparationskommission fest­gestellten absichtlichen Verfehlungen Deutschlands, die der rcs- pektiven Reg'erung völlig freie Hand zur Ergr-ifnng jeglicher Maßnahmen Deutschland gegenüber g-ben, sei nach dem Völker­recht die Besetzung des Nnhrgebiets eine legitime, die Anord­nungen der Bcsatzung-bchkrde also isteickfalls legitim, für die Uebertretung solcher Anordnungen sei also das Kriegsgericht zu­ständig.

Es findet darauf das Verhör der einzelnen Angeklagten statt, zunächst das von Fritz Thyssen. Bei dem Verhör geben die Angeklagten eine Schilderung der bekannten Vorgänge. Asse be­tonen ihre unentwegte Entschlossenheit, von niemanden Wei­sung entgegenzunehmen und zu befolgen, die den Interessen ih'es Vaterlandes znwiderlaufe. Wir werden der deutschen Negie­rung die Treue wahren Wir wollen nie und nimmermehr gegen die Interessen unseres Vaterlandes handeln. Nibts in der Welt kann uns veranlassen, gegen unser Land zu handeln. Das sind die Worte, die immer wieder ertönen und die trotz der starren­den Bajonette vom Zuschauerraum mit Beifall begrüßt werden.

Auf Wunsch der Verteidigung wurden dann verskb'edene Zeugen vernommen, die insbesondere befragt wurden, ob An«