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Wildbad, 3. Febr. Unter Anwesenheit de« Hrn. Oberamtmsnn Hofmann fand ge­stern nachmittag im Gasthau« z. Sonne eine Versammlung deS hiesigen Gcwerbevcreins statt, um die Wünsche der Handelsgewerbe- treibenden in Bezug auf die Sonntagsruhe zu hören. Herr Stadtschultheiß Bätzncr als Vereinsvorstand wies darauf hin, daß in un­serer Dadestadt ganz besondere Verhältnisse dadurch vorliegen, daß die Geschäftsleute mit ihrem Verdienst eben vollständig auf die kurze Zeit der Badesaison angewiesen seien und daß deshalb insbesondere an Sonntagen, an Welchen der Fremdenverkehr hier stets be­sonders stark sei, eine Beschränkung der Ver­kaufszeit mit großen Verlusten für die hiesige Geschäftswelt verbunden sei. Herr Ober­amtmann besprach hierauf an der Hand der bezüglichen Gesetzesbestimmungen die für Wildbrd in Betracht kommenden Verhältnisse und führte u. A. aus, daß den Oberämiern bezüglich Festsetzung der Verkaufsstunde» au Sonntagen von den höheren Behörden zwar gewisse sachdienliche Direktiven gegeben seien, insbesondere dahin gehend, daß diese Stun­den womöglich für den ganzen Bezirk ein­heitlich geregelt werden, aber er anerkenne, daß in Wildbad besondere Verhältnisse vor­liegen, daß dasselbe namentlich nicht für die Badezeit den übrigen Gemeinden de« Be­zirks gleich behandelt werden könne. Er sei deshalb bereit, den Wünschen der hiesigen Interessenten, soweit eS bei ihm stehe, Rech­nung zu tragen und bitte um geneigte Vor­schläge. Nach langer eingehender Debatte, in welcher von den Anwesenden noch verschiedene Fragen über die Auslegung de« obigen Gesetzes durchgesprocheu wuroen, einigte man sich auf Antrag des Herrn Stadtvor- stand« dahin, daß für unsere Badestadt in den Monaten Oktober bis April die für un­sere Nachbarstadt Neuenbürg und den üb­rigen Gemeinden deS Bezirk« voraussichtlich fkstzusetzenden Stunden von 8'/, bis 9sta und von 113 Uhr, für die Badesaison (1. Mai bis 1. Oktob) alur die nach dem Gesetze mögliche größte Zeitdauer von 10 Stunden, nämlich von 7-9 Uhr und von 117 Uhr, Platz greifen soll und daß fer­ner 4 Wochen vor Weihnachten und Ostern ebenfalls eine Erweiterung der Verkaufs­stunden bis auf 10 statifinden möge. Eine Gestattung de« Hausierhandels an Sonntagen wurde nicht gewünscht. Herr Oberamtmann versprach hierauf, diese Wünsche, soweit e» ihm möglich sei, zu berücksichtigen und für dieselben eintretcn zu wollen. (Enzthlr.)