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Amtsblatt für die Stadt Wildbad und nigleich Vcrkündigungsblatt des Kgl. Revieramts Wildbad.

Anzeige- und HtnterHaLtungsbtatt für Wildbad und Wnrgebung.

DerWildbader Anzeiger" erscheint wöchentlich dreimal und zwarMontag, Mittwoch u. Samstag" Annoncen, die in hiesiger Stadt und Umgebung die größte Verbreitung finden, werden die kleinspaltige Garmond-Zeile oder deren Raum, mit d 8 Pfennig berechnet.

Bei Wiederholungen Rabat, stehende Annoncen und Abonnement nach Uebereinkunft.

Der Abounemts-Preis beträgt in hiesiger Stadt vierteljähr. 90 Pfg. monatl. 30 Pfg. Durch die Post bezogen im ObcramtSbezirk Viertels. 1 .« 15 -> außerhalb des Bezirk- 1 35. Alle Postanstalten und Postboten nehmen Bestellungen an.

727.

Montag, den 2. November 1891.

8 .

Revier Wildbad.

Der Verkauf von unaufbereite- tem buchenem und tanneuem Derbholz und Reisach.

auö Abt. II. 8. Untere Lehenwald-Ebene ge­schätzt zu ca. 33 Nm. buchenes und 10 Nm. gemischtes Derbholz in 11 Flächenloscn findet am Samstag, den 7. November d. I. vormittags 8 Uhr auf der Revieramtskanzlei statt.

Obcramt Neuenbürg. AbstimulligsdistriktNr.34.

Es wird hiedurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, dich die Wahleines Landtags-Abgeordneten für den Oberamtsbezirk Neuen­bürg in dem Abstimmungsdistrikt Nr. 34 am Dienstag, den 3. November 1891 auf dem Rathaus in Wildbad stattfindet. Die Wahlhandlung beginnt an dem genannten Tage vormittags 19 Uhr und wird geschloffen nachmittags 6 Uhr.

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wie das Nene Finanz- und Verlos- ungsblatt 25. Jahrgang st« jährlich ./L 2. (bei der Post sub. Nr, 4417) seinen Lesern durch Winke, Warnung und Rat schon manchmal ein Vermögen eingebrachl oder erhalten hat, der wird und bleibt zeitlebens Abonnent des­selben. Probe Nrv. gratis bei

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ist zu haben bei I. F. Gntbttb.

Zur Wahl ist nur Derjenige zugelasfen, welcher in die Wählerliste ausgenommen ist.

Die Wahl erfolgt durch unmittelbare und geheime Stimmabgabe der Wahlberechtigten.

Die Stimmgebung geschieht in der Art, daß jeder Wähler in eigener Person vor die Wahlkommission tritt, seinen Namen, nach Erfordern auch seinen Wohnort und seine Wohnung angibt und seinen Stimmzettel, welcher gedruckt oder geschrieben sein darf, dem Wahlvorsteher oder dessen Stellvertreter übergibt, weicher denselben in die Wahlurne legt und den abstimmcnden Wähler in der Wählerliste bemerken läßt.

Die Stimmzettel müssen von weißem Papier und dürfen mit keinem äußeren Kenn­zeichen versehen sein. Jeder Stimmzettel muß derart zusammcngefaltet sein, daß der auf ihm verzeichnen Name verdeckt ist.

Stimmzettel, bei welchen hiegegen verstoßen ist, hat der Wahlvorsteher zurückzuweisen.

Die Distriklswahlkommisston entscheidet über sich ergebende Anstände.

Während der ganzen Wahlhandlung steht jedem Wähler der Zulrilt zu dem Wahl­lokal offen. ES dürfen jedoch daselbst außer den Beratungen und Beschlüssen der DistriktS- wahlkommision, welche durch die Leitung des Wahlgeschäfts bedingt sind, weder Beratungen stallfinden, noch Ansprachen gehalten, noch Beschlüsse gefaßt werden.

Genau nach Ablauf der Abstimmungszeit (6 Uhr) erklärt der Wahlvorsteher die Abstimmung für geschloffen. Nachdem dies geschehen ist, dürfen keine Stimmzettel mehr angenommen, insbesondere auch solche Wähler nicht mehr zur Abstimmung zugelasfen werden, welche schon vor 6 Uhr in das Wahllokal eingetreten waren und aus irgend einem Grunde nicht zur Wahlurne gelangt sind.

Als Wahlvorsteher ist bestellt: StcrdtfchuctHeiß Mahner in Wikdbad.

Zu dessen Stellvertreter im Verhinderungsfall : Stadlpft. Hlornetfch in WiLdbad.

Wildbad, den 28. Oktober 1891.

Ortsvvrfteher:

Stadtschultheiß Bätzner.

Bekanntmachung

betreffend die Herbstkontrollverfammlnugcn im Landwehrkompas

gniebezirk Neuenbürg.

Dieselbcn finden am 6. und 7. November I89t statt und zwar: In der Station (des Konrrollbezirks) Wildbad wozu die

Mannschaften von Wildbad gehören, am 7. November 1891 nachmittags 3 Uhr

bei der Trinkhalle.

Dabei haben zu erscheinen die Diöposttionsurlauber, die Reservisten, die zur Dis­position der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften und die Halbinvaliden, welche noch im reservcpflichligen Aller stehen.

Der Militärpaß und das Führungszeugnis sind bei Strafvermeidung mit zur Stelle zu bringen, sowie etwaige Orden und Ehrenzeichen anznlcgen.

Calw im Oktober 18S1.

Bezirkskomumndo.