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Amtsblatt für: die Stadt Wildbad und zugleich Verkündigungstüatt des Kgl. Neviemmts Wilddad.

Anzeige- und Wnterchattungsbcntt füv WiLdbad und Wmgebung.

DerWildbader Anzeiger" erscheint wöchentlich dreimal und zwarMontag, Mittwoch u. Samstag." Annoncen, die in hiesiger Stadt und Umgebung die größte Verbreitung finden, werden die kleinspaltige Garmond-Zeile oder deren Raum, mit L 8 Pfennig berechnet.

Bei Wiederholungen Rabat, stehende Annoncen und Abonnement nach Uebereinkunft.

Der Abonnemts-Preis beträgt in hiesiger Stadt vierteljähr. SO Pfg. monatl. 30 Pfg. Durch die Post bezogen im ObcramtSbczirk Viertels. 1 1b s außerhalb des Bezirks 1 ^ 3b. Alle Postanstalten und Postboten nehmen Bestellungen an.

^ 725.

e/tt/k/V/.

Bürger-VereinWildbad.

Samstag, de» 31. Oktober " d. I. beginnen die regelmäßigen

Singstunden wieder im Schul- »lokal.

Gesangsfreunde von zurückge- legtem 18. Lebensjahre an, welche Lust haben, dem Verein als Sänger bcizu- treten, werden gebeten, sich abends 8 Uhr im Echullokal einzufinden.

Der Vorstand.

Zu vermieten:

Eine kleinere Wohnung hat zu vermieten. Wer? sagt die Redaktion.

Anmeldungen zu dem bevorstehenden

Privattanzuuterricht

müssen längstens bi- Donnerstag abend bei Unterzeichnetem geschehen sein.

Karl Rometsch, Kürschner.

LmpkMuilS.

Schwarze Tuche und Satin zn Hochzeits-Anzügen, sowie Birx- kin und Kammgarn-Stoffe

sind am Lager und gebe jedes Quantum Nadelfertig billigst ab.

Mnsterkarte steht jedermann zu Diensten.

G- Niexinger.

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Fr. Maier.

Gut kochende

Erbsen, Linsen und Wohnen

empfiehlt Carl Wilh. Bott.

Oberamt Neuenbürg. AbstimmungsdistriktNr.34.

Es wird hiedurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, das; die Wahl eines Landtags-Abgeordneten für den Oberamtsbezirk Neuen­bürg in dem Abstimmungsdistrikt Nr. 34 am Dienstag, den 3. November 1894 auf dem Rathaus in Wildbad stattfindet. Die Wahlhandlung beginnt an dem genannten Tage vormittags 1V Uhr und wird geschloffen nachmittags 6 Uhr.

Zur Wahl ist nur Derjenige zugelasscn, welcher in die Wählerliste ausgenommen ist.

Die Wahl erfolgt durch unmittelbare und geheime Stimmabgabe der Wahlberechtigten.

Sie Stimmgebung geschieht in der Art, daß jeder Wähler in eigener Person vor die Wahlkvmmisston tritt, seinen Namen, nach Erfordern auch seinen Wohnort und seine Wohnung angibt und seinen Stimmzettel, welcher gedruckt oder geschrieben sein darf, dem Wahlvorsteher oder dessen Stellvertreter übeigidt, welcher denselben in die Wahlurne legt und den abstimmcnde» Wähler in der Wählerliste bemerken läßt.

Die Stimmzettel müssen von weißem Papier und dürfen mit keinem äußeren Kenn­zeichen versehen sein. Jeder Stimmzettel muß derart zusammengefaltet sein, daß der auf ihm verzeichnen Name verdeckt ist.

Stimmzettel, bei welchen hiegegen verstoßen ist, hat der Wahlvorsteher zurückzuweiscn.

Die Distriktswahlkommisston entscheidet über sich ergebende Anstände.

Während der ganzen Wahlhandlung steht jedem Wähler der Zutritt zu dem Wahl­lokal offen. ES dürfen jedoch daselbst außer den Beratungen und Beschlüssen der Distrikts­wahlkommiston, welche durch die Leitung des Wahlgeschäfts bedingt sind, weder Beratungen statlfinden, noch Ansprachen gehalten, noch Beschlüsse gefaßt werden.

Genau nach Ablauf der AbstimmungSzeit (6 Uhr) erklärt der Wahlvorsteher die Abstimmung für geschlossen. Nachdem dies geschehen ist, dürfen keine Stimmzettel mehr angenommen, insbesondere auch solche Wähler nicht mehr zur Abstimmung zugelassen werden, welche schon vor 6 Uhr in das Wahllokal eingctreten waren und aus irgend einem Grunde nicht zur Wahlurne gelangt sind.

Als Wahlvorsteher ist bestellt: StcrdtscHuLtHeiß Wcrhnev in WiLdbcrd.

Zn dessen Stellvertreter im Verhinderungsfall: Stndtpfl. Wornetfch in Wil'dbnd.

Wildbad, bcn 28. Oktober 1891.

Ortsvorsteher:

Stadtschultheiß Biitzner.

Bekanntmachung

betreffend die Herbstkontrollversammlnngen im Landwehrlompa-

gniebezirk Neuenbürg.

Dieselben finden am 6. und 7. November 1891 statt und zwar: In der Station (des Konlrollbezirks) Wildbad wozu die

Mannschaften von Wildbad gehören, am 7. November 1891 nachmittags 3 Uhr

bei der Trinkhalle.

Dabei haben zu erscheinen die Dispositionsurlauber, die Reservisten, die zur Dis­position der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften und die Halbinvaliden, welche noch im reservcpslichtigen Aller stehen.

Der Mititärpaß und das Führungszeugnis sind bei Strafvermcidung mit zur Stelle zu bringen, sowie etwaige Orden und Ehrenzeichen anzulegen.

Calw im Oktober 1891.

Bestrkskomnmndo.