Amtsbl'crLL für: die Stadt Witdbad und zugleich Verkündigungsblatt des Kgl. Revieramts Wildbad.

Anzeige- und MnterchnttungsblnLt für Waldbad und Umgebung.

DerW ildbader Anzeiger" erscheint wöchentlich dreimal nnd zwarMontag, Mittwoch u. Samstag." Annoncen, die in hiesiger Stadt nnd Umgebung die größte Verbreitung finden, werden die kleinspaltige Garmond-Zeile oder deren Raum, mit K 8 Pfennig berechnet.

Bei Wiederholungen Rabat, stehende Annoncen und Abonnement nach Uebereinkunft..

Der AbonneintS-Preis beträgt in hiesiger Stadt vierteljähr. SO Pfg. monatl. 30 Pfg. Durch die Post bezogen im ObcramtSbezirk Viertels, 1 IS außerhalb des Bezirk« 1 3S. Alle Postanstalten und Postboten nehmen Bestellungen an.

76.

Samstag, de« 4. Juli 1891.

8. e/tt/l-'A.

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Bekanntmachung.

Am Dienstag, den 7. Juli d. I. nachmittags 6 Uhr wird auf dem hiesigen Rathause der

Keugrnserlrag

von der Bruderwiese in der vorder» Renn­bach ; ferner die bei der Rennbachsägmühle und Volksschulhof vorhandenen

Wrüctronflöcktinge

sowie eine Partie

Weifach

am Erdfall im Aufstreich verkauft, wozu Käufer eingeladcn werden.

Stadtpflege.

Alle im Jahrgang

1872 geborene

werden auf nächsten Sonntag, den 5. Juli nachm. 2 Uhr in die

Restauration v. !i. IleniMl

freundlichst eingeladen. Mehrere 72er.

StellesGefnch.

Ein ordentliches Mädchen welches allen häuslichen Arbeiten vorstehen kann sticht so­fort Stelle. Näheres bei der Redaktion.

Ein erfahr. Diener welcher

auch einen 'Krankenwagen schieben muß. Zu melden Uotsl Lslls-vus Wildbad bei Admiral v Wickede.

Gesucht.

-A Heute Samstag,

LH xsH abends 8'ir Uhr

in der Silberburg.

Wichtiger Angelegenheiten wegen ist voll­zähliges Erscheinen sehr erwünscht.

Der Vorstand.

Fm MisttziMmIiimii iiml XuMimMmi,

sowie im ^.vtfertiAen von empüelilt sicli

Ulna Lrauss,

Strsuböübsrg.

Wekanntmachung

betreffend den Umtausch der Schuldverschreibungen des gekündig­ten 4^2 prozentigeil württembergischen Staatsanleihe vom 1. März

1879

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des ständischen Ausschusses und des K. Finanzministeriums vom 25. Juni d. I., betreffend die Kündigung bczw. Umwand­lung des 4'/nprozentigen württembergischen StaatsanlehenS vom 1. März 1879 in ein 4 prozcntiges Staatsanleihen (Staatsanzeiger Nr. 145), werden die Besitzer von Schuld­verschreibungen des gekündigten AnlehenS darauf hingcwicsen, daß von dem den Gläu­bigern eingeränmten Recht zum Umtausch der gekündigten Schuldverschreibungen ge­gen Schuldverschreibungen des gleichen Nennwerts eines 4 prozentigen württembergischen StaatsanlehenS zum Kurse von 101, d. h. gegen Aufzählung von 1 ^ bis 100 Nennwert

innerhalb der auf den 1. Juli 1891 bis 15. September 1891

festgesetzten Konversionsfrist Gebrauch gemacht werden kann.

Die Aufzahlung von 1 erfolgt nicht bar, sondern durch Abzug an dem auf den 1. März 1892 verfallenden Zinskoupon.

Zur Erteilung von Auskunft über die näheren Bedingungen des Umtausches ist die Unterzeichnete Anmeldestelle bereit, von welcher auch Formulare zu Amneldeverzcich- nissen unentgeltlich bezogen werden können.

Neuenbürg, den 1. Juli 1891.

K. Kameralaml:

Löslund.

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Zugleich mache ich die ergebene Mitteilung, sich mein

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