Amtsblatt für die Stadt Wildbad uni» -»qirich Verkiindigungsbtatl des Kgl. Revierainls Wilddud.

Anzeige- und 'Atntevhattungsbkati für WiLdbad und Wnrgebung.

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ÄS.

Samstag, den 21. März 1891.

8. e/kf//->/.

Revier Wildbad.

Nachtrag zn dem

Bremiholz-Vcrkaus

am Dienstag, den 24. März vormittags 11 Nr Uhr auf dem Rathaus iu Wildbad: ans Distrikt II Eiberg Abt. 110 Vordere Wanne, kommen weiter zum Verkauf:

65 Nm. buchene Scheiter, 132 Rin. dw. AuSschuß-Schciter und Prügel, 9 Rm. Anbruch und Abfallholz und 39 Rm. buchene Reisprügel.

Nachstehende zwei oberamtlichen Bekannt­machungen werden hicmit zur Nachachtung zur öffentlichen Kenntnis gebracht.

Wildvad, den 19. März 1891. Stadtschultheißenamt:

B ii tz n e r.

Neuenbürg.

Aufforderung

an die Reservisten, Landwehrmänner, Er­satzreservisten und an die ansgebildcten Landstnrmpflichtigen des zweiten Aufgebots.

Unter Bezugnahme auf die W 118, Ziff. 3, 120 Ziff. 5 und 122 der deutschen Wehrordnung (Regierungsblatt von 1889 S. 5) werden diejenigen Reservisten, Laiid- wehrmänner, Ersatzreservisten und ansgc- dildetcn Landsturinpflichtigen des zweiten Auf­gebots, welche ans Zurückstellung hinter die letzten Jahresklassen ihrer Waffe oder Dienst- kalegorie wegen häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse Anspruch machen, aufgefordert, ihre Gesuche innerhalb 10 Tagen, spätestens aber vor dem Musterungstermin bei dem OrtSvorsteher ihres dauernden Aufenthalts­orts aiiznbringen.

Wegen der Behandlung derselben werden die OrtSorsteher auf die Vorschrift des § 123 der Wehrordnung und die Verfügung der Ministerien des Innern und de» Kriegs­wesens, belr. das Verfahren bei Reklama­tionen nnd KlasistkationSgcsnchen vom 8. April 1876 Ziff. III. (Ainlsblait des K- Ministeriums des Innern von 1876 S. 120 ff) hingcwicsen.

Den 5. März 1891.

K. Oberamt Hofmann.

Neuenbürg.

Aufforderung

znr Anbringung der Gesuche nm Zurück­stellung von der Aushebung wegen häus­licher Verhältnisse.

Diejenigen, weiche Ansprüche auf Zu­rückstellung Militärpflichtiger wegen häus­licher Verhälmlsse aus den in der deutschen Wehrordnung § 32 Ziff. 2 lit. a bis o aufgeführten Gründen (Reklamationen) er­heben wollen, werden aufgefordert, dieselben womöglich so zeitig geltend zu machen, daß sie noch vor dem Zusammentritt der znr Entscheidung darüber berufenen Ersatzkom­mission zollständig erörlen werden können.

Die OrtSvorsteher haben derartige Ge­suche , welche bei ihnen schriftlich cingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden können, genau nach den Vorschriften der Ministerien des Innern und des Kriegs­wesens, betr. das Verfahren bei Reklama­tionen und Klasiftkationsgesuchrn vom 8. April 1876 Ziff. 1 lit. Amtsblatt des K. Ministeriums des Innern von 1876 S. 114 ff. z».behandeln.

Formulare werden vom Oberarm ab­gegeben.

Es wird ansdriicklich daraus hinge­wiesen, daß verspätet angebrachte Gesuche nicht berücksichtigt werden.

Den 5. März 1891.

K. Oberamt H o f m a n n.

W i l d b a d.

Bekanntmachung.

Am Dienstag, den 24. März d. I., vormittags 11',- Uhr

wird ans dem hiesigen Nathause, das Brechen, Beiführen, Setzen und Zerkleinern von 20 Kbm. harter Sandsteine auf die alte Staats­straße bei der Kälbermühle im öffentlichen Abstreich vergeben.

Akkordsliebhaber sind Ungeladen.

Stadtpflege.

W i l d b a d.

WekcrnnLmccchung.

Am Dienstag, den 24. März d. I., nachmittags 6 Uhr

werden bei dem alten Gottesacker 4 Stück Klotzholz mit 0,5 Fm. für Handwerker ge­eignet, und 2 Nieter gemischte Reisprügel im Aufstreich verkauft. Stadtpflege.

W i l d b a d.

Aufforderung.

Die Steuern aus Grund, Gebäude nnd Gewerbe, Kapital, Renten, Dienst- und Be­russeinkommen, pro 1. April 1890/91 sind bis 3l. März d. I. znr Zahlung verfallen.

Die Restanten werden aufgefordert, im Laufe dieses Monats ihre Schnldigekeit zu entrichten; nach Ablauf dieser Frist müßt: das Mahnverfahren eingeleiiet werden.

Stadtpflege.

W i l d b a d.

Aaßrnis-Arsteigerung.

In der Verlassenschaftssache der Ludwig Albrecht Rothfust, Glasers Witwe hier kommt am

Montag, den 23. März 1891

von vormittags 8'/- Uhr an

in der Wohnung der Verstorbenen die hinter- lassene Fahrnis gegen Barzahlung im öffentlichen Aufstreich zum Ver­kauf und zwar:

Franenkleider, Betten, Leinwand, Küchengeschirr, Schreinwerk, worunter 1 Sekretär, allerlei Hausrat, circa 12 Centner Heu und Oehmd.

Den 14. März 1891.

K. Amtsnotariat:

Assistent Schaible.