MM" Erstes Blatt.
AmtsScatt für die Stadt Witdbad und »«gleich Vrrkünoijimigsbliüt des Kgl. Revieramts Wildbad.
Anzeige- und 'ZtnterHaLtungsöfatt für Witdbad und Wrngebung.
Der „W i l d b a d e r Anzeiger" ersebeiui n-Lcheniuch dreimal und zwar „Montag, Mittwoch n. Samstag " Annoncen, die in hiesiger Stadt und Umgebung die größte Verbreitung fi. den, werden die kleinspaltige Garmond-Zeile oder deren Raum, mit u 8 Pfennig berechnet.
Bei Wiederholungen Rabat, stehende Annoncen und Abonnement nach Uebereinkunst.
Der AbonnemtS-Preis beträgt in hiesiger Stadt vierteljähr. SO Pfg. monatl. 30 Pfg. Durch die Post bezogen im OberamtSbczirk Viertels. 1 .L 10 4 außerhalb des Bezirks 1 ^ 3ö. Alle Postanstalten und Postboten nehmen Bestellungen an.
^ ^7.
Samstag, den 2V. Dezember 18W.
7.
Revier Wilbbad.
Berichtigung
für den Submissions-Berkauf
am 23. Dez. 1890.
Die Lose Nr. 29. 30. 31. enthalten nicht, wie in den dem „Enzthiiler" seiner Zeit bcigclegten Losverzeichnissen steht, Lang« holz, sondern Sägholz.
Revier W i l d b a d.
Brennholz-Verkauf.
Am Montag, den 29. Dezember vormittags lli/s Uhr auf dem Rathaus in Wildbad: aus Distrikt l Meistern, Scheidholz aus Sixts Hut:
2 Rm. Eichen, 17 Rm. Buchen und 512 Rm. Nadclholz-AuSschuß-Schciter und Prügel; 3 Rm. Laudholz und 101 Rm. Nadelholz Anbruch- u. Abfallholz.
Am 31. Dezember ds. Js. haben all
dem Bürgerausschuß anszntreten: der Obmann:
1) Christian Bäyner, Schuhmachermeister,
die Mitglider:
2) Friedrich Funk, Condttor,
8) Friedrich Hammer, Maurer,
4) Karl Toussaint, Fenchthändler,
5) Wilhelm Lutz, Schuhmachermeistcr,
6) Karl Eitel, Baddiemr,
7) Wilhelm Rolhfuß, Holzhauer.
Es sind sonach 1 Obmann und 6 Mitglieder ans 2 Jahre neu zu wählen.
Der Obmann kann auch anS der »och im Bürge» ausschuß verbleibenden Hälfte der Mitglieder, nämlich den Herren:
1) Wilhelm Kübler, Bierbrauer,
2) Johann Bolz, Flößer,
3) Bernhard Hofmann, Buchdrucker,
4) Karl Güthler, Flaschuer,
5) Fr. Kuch, Zimmermanii,
5) Karl C'iselc, Baddiener
gewählt werden, nur wäre dann an Stelle des ans der im Bürgerauöschuß verbleibenden Hälfte zum Obmann Gewählten ein weiteres Mitglied auf den Wahlzelle! zu setzen. Der Obmann ist aber jedenfalls auf den Stimmzettel genau zu bezeichnen.
Die Liste der Wahlberechtigten liegtvom 21. bis 26. Dezember ds. je einschließlich im Sitzungssaale des Rath, zur Einsicht auf.
Einsprachen gegen dieselbe sind bi- zum 26. Dezember einschließlich bei vem Ge- mcinderat anzubringen. Die Versäumnis dieser Frist zieht für den in die Wählerliste nicht Aufgenommenen den Verlust des Stimmrechts für diese Wahlhandlung nach sich, eS wäre denn der Wahlberechtigte aus offenbarem Versehen der Wahlkvmmisston nicht in die Liste ausgenommen worden.
Dü Wahl findet am
Montag, den 29. Dezember d. I. von vormittags 9—12 Uhr im Sitzungssaal? des Rathauses statt und wird der Schluß der Wahl mittags 12 Uhr ausgesprochen werden, wenn bis dahin mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten abgc- stimmt hat.
Wahlberechtigt und wählbar sind mit den hünach bezeichne»,» Ausnahmen?
1) alle männliche Bürger von Wildbad, welche das 25. Lebensjahr zurückgelegt haben, im Gemeindebezirk wohnen und daselbst Steuern aus einem der Besteuerung der Stadtgemeinde Wildbad unterworfenen Vermögen oder Einkommen oder wenigstens Wohnsteuer entrichten.
2) die außerhalb deS Gemeindebezirks wohnenden männlichen Bürger Wüd- bads, welche in demselben mit Staatssteuer aus Grundeigentum, Gebände oder Gewerbe im Mindestbetrag von 25 -/k! veranlagt sind.
Z ilwuft sind von dem Wahlrecht und von der Wählbarkeit diejenigen Bürger ausgeschlossen :
1) welche unter Vormundschaft stehen,
2) welchen die bürgerlichen Ehrenrechte
oder die Fähigkeit zur (Bekleidung öffentlicher Acmter aberkannt worden sind W 32 bis 36 des St.-G.-B.) während der Dauer des Verlustes dieser Rechte, oder welchen die bürgerlichen Ehren- und Dienftrcchte durch ein nach der früheren württ. Gesetzgebung ergangenes Urteil entzogen worden sind, so lange diele nicht wieder hergestellt sind (Art. 13 des Ges. v. >26. Dez. 18U S. 384)
3) gegen welche wegen eines Verbrechens oder Vergehens das Hauptverfahren eröffnet ist, wenn nach Entscheidung der Strafkammer des Landgericht als wahrscheinlich anzunehmen ist, daß die Verurteilung die Entziehung der Wahl- und Wählbarkeitsrcchte zur Folge haben werde (Art 4 des AussührungS- gesetzes zur R.-St.-Pr.-O. v. 4. März 1879 Reg.-Bl. S. 50)
4) über deren Vermögen der Konkurs eröffnet ist, während der Dauer deS Verfahrens.
5) weiche — den Fall eines vorübergehenden Unglücks ausgenommen — eine Armcuunterstützung aus öffcntl. Mittel» beziehen oder im laufenden oder letzivorauSgegangemn Rechnungsjahre bezogen und diese zur Zeit der der Wahl nicht wieder erstattet haben;
6) welche, obwohl sie mindestens 4 Wochen vorher speziell gemahnt wurden mit Bezahlung der Steuern aus einem der Besteuerung der Gemeinde Wildbad unterworfenen Vermögen oder Einkommen, oder wenigstens mit Bezahlung der Wohnsteuer aus einem der zwei Rechnungsjahre pro 1. April 1887/88 und 1888/89 noch ganz oder teilweise im Rückstand sind und auch keine Stundung dafür erhalten Haben, bis zur Bereinigung des Rückstandes.
Dauernd ausgeschloffen sind von der Wählbarkeit nach 8 31 des St.-G.-B. alle zu einer Zuchthausstrafe verurteilten Personen.
Nichlbcrechügt zur T ilnahme an der Bürgcrausschußwahl sind nach I 50 des Verw.-Edikts die Mitglieder des Gemeinderats.
Den 18. Dezember 1890.
Stadtschulthettzenamt:
Biitzner.
W i l d b a d.
In guter frischer Ware:
Baseler Lebkuchen,
Schnihörot,
Konig-Leökuchen
'empfehlt Cvnditsr Funk.
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