MM" Erstes Blatt.

AmtsScatt für die Stadt Witdbad und »«gleich Vrrkünoijimigsbliüt des Kgl. Revieramts Wildbad.

Anzeige- und 'ZtnterHaLtungsöfatt für Witdbad und Wrngebung.

DerW i l d b a d e r Anzeiger" ersebeiui n-Lcheniuch dreimal und zwarMontag, Mittwoch n. Samstag " Annoncen, die in hiesiger Stadt und Umgebung die größte Verbreitung fi. den, werden die kleinspaltige Garmond-Zeile oder deren Raum, mit u 8 Pfennig berechnet.

Bei Wiederholungen Rabat, stehende Annoncen und Abonnement nach Uebereinkunst.

Der AbonnemtS-Preis beträgt in hiesiger Stadt vierteljähr. SO Pfg. monatl. 30 Pfg. Durch die Post bezogen im OberamtSbczirk Viertels. 1 .L 10 4 außerhalb des Bezirks 1 ^. Alle Postanstalten und Postboten nehmen Bestellungen an.

^ ^7.

Samstag, den 2V. Dezember 18W.

7.

Revier Wilbbad.

Berichtigung

für den Submissions-Berkauf

am 23. Dez. 1890.

Die Lose Nr. 29. 30. 31. enthalten nicht, wie in den demEnzthiiler" seiner Zeit bcigclegten Losverzeichnissen steht, Lang« holz, sondern Sägholz.

Revier W i l d b a d.

Brennholz-Verkauf.

Am Montag, den 29. Dezember vormittags lli/s Uhr auf dem Rathaus in Wildbad: aus Distrikt l Meistern, Scheidholz aus Sixts Hut:

2 Rm. Eichen, 17 Rm. Buchen und 512 Rm. Nadclholz-AuSschuß-Schciter und Prügel; 3 Rm. Laudholz und 101 Rm. Nadelholz Anbruch- u. Ab­fallholz.

Am 31. Dezember ds. Js. haben all­

dem Bürgerausschuß anszntreten: der Obmann:

1) Christian Bäyner, Schuhmachermeister,

die Mitglider:

2) Friedrich Funk, Condttor,

8) Friedrich Hammer, Maurer,

4) Karl Toussaint, Fenchthändler,

5) Wilhelm Lutz, Schuhmachermeistcr,

6) Karl Eitel, Baddiemr,

7) Wilhelm Rolhfuß, Holzhauer.

Es sind sonach 1 Obmann und 6 Mit­glieder ans 2 Jahre neu zu wählen.

Der Obmann kann auch anS der »och im Bürge» ausschuß verbleibenden Hälfte der Mitglieder, nämlich den Herren:

1) Wilhelm Kübler, Bierbrauer,

2) Johann Bolz, Flößer,

3) Bernhard Hofmann, Buchdrucker,

4) Karl Güthler, Flaschuer,

5) Fr. Kuch, Zimmermanii,

5) Karl C'iselc, Baddiener

gewählt werden, nur wäre dann an Stelle des ans der im Bürgerauöschuß verbleiben­den Hälfte zum Obmann Gewählten ein weiteres Mitglied auf den Wahlzelle! zu setzen. Der Obmann ist aber jedenfalls auf den Stimmzettel genau zu bezeichnen.

Die Liste der Wahlberechtigten liegtvom 21. bis 26. Dezember ds. je einschließlich im Sitzungssaale des Rath, zur Einsicht auf.

Einsprachen gegen dieselbe sind bi- zum 26. Dezember einschließlich bei vem Ge- mcinderat anzubringen. Die Versäumnis dieser Frist zieht für den in die Wählerliste nicht Aufgenommenen den Verlust des Stimm­rechts für diese Wahlhandlung nach sich, eS wäre denn der Wahlberechtigte aus offen­barem Versehen der Wahlkvmmisston nicht in die Liste ausgenommen worden.

Wahl findet am

Montag, den 29. Dezember d. I. von vormittags 912 Uhr im Sitzungssaal? des Rathauses statt und wird der Schluß der Wahl mittags 12 Uhr ausgesprochen werden, wenn bis dahin mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten abgc- stimmt hat.

Wahlberechtigt und wählbar sind mit den hünach bezeichne»,» Ausnahmen?

1) alle männliche Bürger von Wildbad, welche das 25. Lebensjahr zurückgelegt haben, im Gemeindebezirk wohnen und daselbst Steuern aus einem der Be­steuerung der Stadtgemeinde Wildbad unterworfenen Vermögen oder Ein­kommen oder wenigstens Wohnsteuer entrichten.

2) die außerhalb deS Gemeindebezirks wohnenden männlichen Bürger Wüd- bads, welche in demselben mit Staats­steuer aus Grundeigentum, Gebände oder Gewerbe im Mindestbetrag von 25 -/k! veranlagt sind.

Z ilwuft sind von dem Wahlrecht und von der Wählbarkeit diejenigen Bürger aus­geschlossen :

1) welche unter Vormundschaft stehen,

2) welchen die bürgerlichen Ehrenrechte

oder die Fähigkeit zur (Bekleidung öffentlicher Acmter aberkannt worden sind W 32 bis 36 des St.-G.-B.) während der Dauer des Verlustes dieser Rechte, oder welchen die bürgerlichen Ehren- und Dienftrcchte durch ein nach der früheren württ. Gesetzgebung er­gangenes Urteil entzogen worden sind, so lange diele nicht wieder hergestellt sind (Art. 13 des Ges. v. >26. Dez. 18U S. 384)

3) gegen welche wegen eines Verbrechens oder Vergehens das Hauptverfahren er­öffnet ist, wenn nach Entscheidung der Strafkammer des Landgericht als wahr­scheinlich anzunehmen ist, daß die Ver­urteilung die Entziehung der Wahl- und Wählbarkeitsrcchte zur Folge ha­ben werde (Art 4 des AussührungS- gesetzes zur R.-St.-Pr.-O. v. 4. März 1879 Reg.-Bl. S. 50)

4) über deren Vermögen der Konkurs er­öffnet ist, während der Dauer deS Verfahrens.

5) weiche den Fall eines vorüber­gehenden Unglücks ausgenommen eine Armcuunterstützung aus öffcntl. Mittel» beziehen oder im laufenden oder letzivorauSgegangemn Rechnungs­jahre bezogen und diese zur Zeit der der Wahl nicht wieder erstattet haben;

6) welche, obwohl sie mindestens 4 Wochen vorher speziell gemahnt wurden mit Bezahlung der Steuern aus einem der Besteuerung der Gemeinde Wildbad unterworfenen Vermögen oder Ein­kommen, oder wenigstens mit Bezahl­ung der Wohnsteuer aus einem der zwei Rechnungsjahre pro 1. April 1887/88 und 1888/89 noch ganz oder teilweise im Rückstand sind und auch keine Stundung dafür erhalten Haben, bis zur Bereinigung des Rückstandes.

Dauernd ausgeschloffen sind von der Wählbarkeit nach 8 31 des St.-G.-B. alle zu einer Zuchthausstrafe verurteil­ten Personen.

Nichlbcrechügt zur T ilnahme an der Bürgcrausschußwahl sind nach I 50 des Verw.-Edikts die Mitglieder des Gemeinderats.

Den 18. Dezember 1890.

Stadtschulthettzenamt:

Biitzner.

W i l d b a d.

In guter frischer Ware:

Baseler Lebkuchen,

Schnihörot,

Konig-Leökuchen

'empfehlt Cvnditsr Funk.

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