Amtsblatt für die Stadt Wrtdbad und zugleich Verkündigungsblatl des Kgl. Revieramls Wildbud.
Anzeige- und HlrrtevhaLtungsbtcrtt füv Witdbcrd und Mrngebung.
Der „Wildbader Anzeiger" erscheint wöchentlich dreimal und zwar „Montag, Mittwoch n. Samstag." Annoncen, die in hiesiger Stadt und Umgebung die größte Verbreitung finden, werden die kleinspaltige Garmond-Zeile oder deren Raum, mit L 8 Pfennig berechnet.
Bei Wiederholungen Rabat, stehende Annoncen und Abonnement nach Uebercinkunft.
Der Abonnemtö-Preis beträgt in hiesiger Sladt vierteljähr. SO Pfg. monatl. 30 Pfg. Durch die Post bezogen im OberamtSbczirk Viertels. 1 10 4
außerhalb des Bezirks 1 3b. Alle Postanstalten und Postboten nehmen Bestellungen an.
Montag, den 8. September 1890.
7.
Bekanntmachung.
Nachdem die Kapitalwerie (Steuerkapitale) der in ihrem Bestände veränderten Gebäude in der Gemeinde Wildbad durch das Be- zirkssteucramt gemäß Art. 84 Abs. 3 des Gesetzes vom 21. April 1873, betreffend die Grund- Gebäude- und Gewerbesteuer, festgestcllt sind, wird das Ergebnis dieser Einschätzung gemäß Art. 84 Schlußsatz, Art. 79 Abs. 1 und Art. 61 Abs. 1 dieses Gesetzes 21 Tage lang
vom 6 Sept. bis 26. Sept. zur Einsicht der Beteiligten auf dem Rathaus aufgelegt sein.
Dem Eigentümer oder Nutznießer eines Gebäudes steht bezüglich deS Steueranfchlags (Stenerkapitals) desselben das Recht der Beschwerde zu. (Ges. Art. 79 Abs. 2.)
Elwaigc Beschwerden, welche die Beteiligten gegen die Einschätzung Vorbringen wollen, sind an die Kataster-Kommission zu richten und längstens bis zum
29. September
bei dem Ortsvorsteher zur Weiterbeförderung (schriftlich) anznbringen. Die Versäumnis dieser Frist zieht den Verlust des Beschwerderechts nach sich. (Gesetz Art. 61 Abs. 2 und Art. 79. Abs. 3.)
Wildbad, den 5. September 1890.
Stadtschultheitzenamt:
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