Amtsblatt für: die SLccdL Witdbcrd und zugleich Verkündigungslilatt des Kgl. Reviemmts Wildlmd.

Anzeige- und WnterHnttnngsbcntt für Wil'dbad und Hirngebung.

Der »Wildbader Anzeiger' erscheint wöcheiulich dreimal und zwarMontag. Mittwoch ». Gamstag.' Annoncen, die in hiesiger Stadt und Umgebung die größte Verbreitung fn de», werde» die kleinspaltige Garmond-Zeile ober de,en ^a»n>, mit -t 8 OPfenn-g berechnet.

Brr Wi derholungen Rabat, stehcnde Aunoncen und Abonnement nach Uebereinkunft.

Der Abonncmtü-Preis beträgt in hiesiger Siadt Vierteljahr. 90 Pfg. monatl. 30 Psg. Durch die Post bezogen im Oberamtobezirl Viertels, l 10 ^ außerhalb des Bezirks 1 35. Alle Postanstalten und Postboten nthm-n Bestellungen an.

Mittwoch, den 16. April 1896.

7.

Aufforderung

zur Fatierung des Kapital-, Renten-, Dienst- nnd Berufs-Einkommens zur Versteuerung aus 1. April 1890 M Unter Beznmiahme auf die im Staats­anzeiger Nr. 7K erschienene Bekanntmachung des K. Stenerkollegiunis, sowie die auf den Fassiousboge» selbst nithaltem Belehrung werden sämtliche Steuerpflichtige des Ober- amlsbezirks zur alsbaldigen und vollständigen mündlichen oder schrisilichen Angabe ihres Einkommens bei der OrtSsteurrkommission ihres Wohnorts hiemit aufgefordert.

Zugleich wird ausdrücklich darauf auf­merksam gemacht, daß derjenige, welcher sein

verzinsliche u. nnverzinl. Zieliordcrunge» der Kapitalsteucr nnlcrliegcn u. zu fatieren sind.

Zur Fassion verpflichtet das Recht zUM Bezug, es ist z B. eine von Mratini 1 8 89 - an verzinsliche an Martini ch^d^HLahlbare Zielforderurg auf den 1. April zu

fatieren.

Die Steuerpflichtigen haben jdie Fassionen selbst zu unterzeichnen. Die Bevollmächtig­ten der im Ausland sich aufhaltende» Steuer­pflichtige» und die Privatvermögensverwalter haben de» Fassionen Vollmachten in Origi­nal oder beglaubigter Abschrift unter An­gabe der GiltigkeitSdaner beizuschließen. Die gesetzlichen Stellvertreter bedürfen einer Voll­macht nicht.

der Besteuerung unterliegendes Einkommen Oltssteucikommissionen werde» an

ganz oder teilweise verschweigt, neben Nach­holung der verkürzten Steuer den lOfachen Betrag derselben als Strafe zu bezahlen hat.

Die durch gänzliche oder teilweise Ver­schweigung des steuerbaren Einkommens be­gangene Verfehlung wird jedoch dann straf­frei gelassen, wenn von dem Steuer- oder Fassionspflichtigen oder nach dem Tode des Schuldigen Ivon Seiten eines seiner Erben, bevor eine Anzeige der Verfehlung bei der Behörde gemacht wurde oder ein strafrechl- tichcs Einschreiten erfolgte, die unterlassene oder zu nieder abgegebene Erklärung (Fas­sion) bei einer Ausnahmebehörde oder bei einer dieser Vorgesetzten Steuerbehörde nach- getragc» oder berichtigt und hiedurch die Nachfvrdernng der sämmtlicheu nicht Verjährten Slenerbeträgc ermöglicht wird.

Der Gcwerbs- und Handelsstand wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Beiziehnng zur Gewerbesteuer von der Fatierung der verzinötichen Aktiven und Ansstände nicht befreit, daß vielmehr die verzinslichen oder diesen gleich zu achtenden Kapitalien als solche zu versteuern sind.

Ferner wird darauf hingcwiesen, daß durch Gesetz vom 30. März 1872 die Steuer­freiheit der Renten und Dividenden aus den der Württemberg. Gewerbesteuer unterliegen­den Aklieiinnternehmungen und ebenso die Steuerfreiheit des aus dem Ausland fließen­den Kapital- und Renteu-Einkommens auf­gehoben worden ist.

Schließlich wird noch beigefügt, daß die Verpfändung von verzinslichen Forderungen von der Fatierung und Versteuerung des vertragsmäßigen Zinses nicht befreit und daß

Prügel ; 9 Rm. buchen Abfallholz und 41 Nm. buchen Reisprügel; Rollwasserhos:

/^>1 Rm. eich,,, Scheiter 51 Rm. eichen /(^-(-Ausschuß-Scheiter und Prügel, 3 Rm. birken und 91 Rm. tannen Ausschuß- Scheiter und Prügel; 24 Rm. eichen und 54 Rm. tannen Abfallholz, 8 Rm. eichen und 72 Rm. tannen Reisprügel.

gewiesen, die Aufforderung zur Einkommens- fatierung in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen und das Anfnahmegeschäft bei strenger Geheimhaltung der hiedurch zu ihrer Kenntnis gelangenden Verhältnisse der Steuerpflichtigen pünktlich zu besorgen und so zu beschleunigen, daß die ergänzten Auf- nahmeprotokolle nebst allen Beilagen späte­stens bis

31. Mai d. I.

an daS Kameralami eingesendet werden tonnen.

Neuenbürg den 1. April 1898>,

K- Kameralamt. Lvflund.

Vorstehende Aufforderung tvird hiemit zur aUgkufeinen KenntPs gebracht pnit dem

DienStagßdel' -Ä^n.-SSf^-Mr -12/Uhr und nachmittags (Ihr

athauses e/ttgegenge-

Ansügcn,/datz die FaMncn am ^ Montag

je morg^is von 8 ^ F-V 6-e von im Pa/terrelokal des »vmm/ii werden.

»er an den genannten Tagest nicht fa- ird gegen eine Ganggebüfr von 20 ndcrs vorgelate» hdbad, dm-SEÄpril 188^2-.

E^^rtsfteuerkoinmission:

Vorstand Bätzuer.

Revier Witdbad.

Brennholz-Verkauf.

Am Freitag, den 25. April d. I. vormittags 11 V 2 Uhr

(nach Ankunft des Zugs) auf dem Rathaus in Wildbad ans:

Vordere Wanne:

158 R- buchen Ausschuß-Scheiter und

Meubcru.

Folgende Arbeiren werden zur Verding­ung ausgeschrieben:

Zimmerarbeit im Ueberschlag von 6550 M. Schmidarbeit 990 M.

Pläne, Kostenanschlag und Bedingungen sind ans dem Ban-Burean zur Einsicht aufgelegt.

Tüchtige Unternehmer werden eingcladen ihre Angebote, in Procenten der Voranschlags- Preise ansgedrückt, i» bekannter Form bis Montag, den 28. April d. I, nachmittags 2 Uhr

bei der Kgl. Badinspektion kinznreichen, zu welcher Zeit die Eröffnung der Angebote in Gegenwart der Ofstristeller startstnden wird.

Die Bauleitung.

W i t d b a d.

HZekccnnLmccchung.

V, Sämtliche Militärpflichtigen der Jahrgänge U868, 1869 und 1870 haben sich am Freitag, den 18. ds. Mts., abends präcis 6 Uhr auf dem hiesigen Rathaus einzufinden.

Nichterscheinende werden gegen eine Gang­gebühr von 20 --s besonders geladen.

Den 15. April 1890.

Stadtschulth eitzenamt:

Bätzuer.

Kcllner-Slelle-Gcjuch.

Ein jung. Kellner, Zimmer- oder Saal- Kellner, mit Sprachkenntnissen, sucht in Wildbad alsbaldige Stelle in einem Hotel.

Gest. Anträge unter R- H 97 erbittet sich das StcllevvermittluttgS-Bnrcau von Karl Friedr. Hellmuth,

Psorzhei m. CommissionSfreie Vermittlung.