Amtsblatt für: die Stadt Wildbad
und zugl. Wevkundigungsblatt des Wenievamts Wildbad.
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rrritö 'r drV/er.
Revier H o f st e t t.
Das Sammeln nan Heidel
beeren
in den Staatswaldungcn mit dem Reffe ist den Revierangehörigcn vom 30. Juli an
gestattet.
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n«g.
W i l d b a d.
Bekanntmachimg.
Nachdem die Kapitalwcrte (Steuerkapitale) der in ihrem Bestände veränderten Gebäude in der Gemeinde Wildbad durch das Bezirkssteueramt gemäß Art. 84 Abs. 3 des Gesetzes vom 28. April 1873, betreffend die Grund-, Gebäude- nnd Gewerbesteuer, festgestcüt sind, wird das Ergebnis dieser Einschätzung gemäß Art. 84 Schlußsatz, Art. 79 Abs. 1 und Art. 61 Abs. 1 dieses Gesetzes 21 Tage lang
vom 1. August bis 21. August 1888 zur Einsicht der Beteiligten auf dem Rathaus aufgelegt sei».
Dem Eigentümer oder Nutznießer eineS Gebäudes steht bezüglich des Steueranschlags (Steuerkapitalö) desselben das Recht der Beschwerden zu (Gesetz Art. 79 Abs. 2).
Etwaige Beschwerden, welche die Beteiligten gegen die Einschätzung Vorbringen wollen, sind an die Kataster-Kommission zu richten und längstens bis zum 24. August 1888
bei dem Ortövorsteher zur Weiterbeförderung (schriftlich) anzubringcn. Die Versäumnis dieser Frist zieht den Verlust des Beschwerderechts nach sich. (Gesetz Art. 61 Abs. 2 und Art. 79 Abs. 3.)
Den 27. Juli 1888.
Stadtschnltheitzenamt:
B ä tz n e r.
Stadt Wildbad.
Streuiliitziillg.
Wegen der schlechten Witterung in den letzten Wochen darf noch bis 1. September ds. Js. in den zur Streunutzung geöffneten Stadlwaldungen, Streu gewonnen werden.
Den 27. Juli 1888.
Stadtschultheitzeriamt:
Kühner.
Für die uns in so reichem Maße zu teil gewordenen Beweise herzlichen Mitgefühls während der Krankheit und dem Tode unserer unvergeßlichen dahingcschsedenen Tochter, Gattin und Mutter
Wosine Weber:
geb. Schrafft,
für die reichen Blumenspenden, für die trostreichen, ergreifenden Worte des Herrn Stadtpfarrers, den erhebenden Gesang des LicderkranzeS, sowie den Trägern sprechen wir unfern innigsten Dank aus.
Im Namen der trauernden Hinterbliebenen
der tiefgebeugte Gatte:
WiLHeLrn Weber: z. Sonne.
Mnä.
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Ir. Keim.
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