Amtsblatt für: die SLccöL Wildbcrö und Zugf. WevkündigungsbfcltL des HreviernmLs Wifdbcrd.
Anzeige- und WnterHattungs-Ml'crLt füv Witdbcrd und Wmgebung.
Der „Wildbader Anzeiger" erscheint wöchentlich dreimal und zwar „Montag, Mittwoch n. Samstag." Annoncen, die in hiesiger Stadt und Umgebung die größte Verbreitung finden, werden die kleinspaltige Garmond-Zeile oder deren Raum, mit L8 Pfennig berechnet.
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außerhalb des Bezirks 1 35 Alle Postanstalten und Postboten nehmen Bestellungen an.
Samstag, den 21. Juli 1888
5.
W i l d b a d.
Bekanntmachung.
Nachdem die Gewerbckataster (Slener- kapitale) der neu einzuschätzendcn Gewerbc- trcibcnde» in der Gemeinde Wildbad durch die Bezirksschätzungs-Kvmmission gemäß Art. 98 Abs. 3 des G-sctzcs vom 28. April 1873, betreffend die Grund-, Gebäude- u. Gewerbesteuer, festgestellt sind, wild das Ergebnis der Einschätzung gemäß Art. 97 Abs. 1 und Art. 61 Abs. 1 dieses Gesetzes 21 Tage lang / vom- 24. Juli bis 13. August 1888 zur Einsicht der Beteiligten auf dem Rathaus aufgelegt sein.
Jedem Unternehmer eines Gewerbes steht bezüglich seines Steueranschlags (Steuer- kapitals) das Recht der Beschwerde zu. (Gesetz Art. 97 Abs. 2).
Etwaige Beschwerden, welche die Beteiligten gegen die Einschätzung Vorbringen wollen, sind an die Kataster-Kommissiow/stnd längstens bis zum /<-
46: August 4888 "
bei dem Ortsvorsteher zur Weiterbeförderung anzubringen. Die Versäumnis dieser Frist zieht den Verlust des Beschwerderechts nach sich. (Gesetz Art. 61 Abs. 2 und Art. 97 Abs. 3). ^
Den 49°. Juli 1-8W.
Stadtschnltheitzenamt.^
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W r l d b a d.
Die Steuern aus Grund-, Gebäude-, Gewerbe-, Kapital-, Dienst- und Berufs« einkommcnsteuer pro 1887i88 sind längst zur Zahlung verfallen.
Die Restanten werden aufgkfordert: innerhalb 14 Tagen
ihre Schuldigkeit zu entrichten, nach Ablauf dieser Frist wüßte daö Mahnverfahren ein- gelcitet werden.
Den 20. Juli 1888.
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