Las neue Wehrgeseiz.

(Schluß.)

Offiziere, Sanitäts-Offiziere n. obere Miltärbeamte, welche »ach erfüllter Dienstpflicht, ohne Invalide zn sein, verabschiedet, »nnmehr aber zum Wiedereintritt in die Landwehr zweiten Auf­gebots veipfl.chiel sino, melden sich gleichfalls innerhalb der Frist von 4 Wochen bei den Landwehr-Bczirkö-Kommandos nnd werocn von diese» in die Ranglisten ausgenommen; fiie beantragen dann deren Wiederanstellnng Allerhöchsten OrtS, welche mit Belastung des allen Patents ohne Abrechnung der Zeit zwischen der Ver­abschiedung und der Wudcranstellnng erfolgen wird. Die Offi­ziere der Landwehr zweiten Aufgebots sind Mitglieder des Olsi- ziercorps ihres Landwehr-Bataillons-Bezirks nnd auch deren Ehren- gnrichten unterworfen.

Offiziere, welche dem zweiten Aufgebot der Landwehr ange- hören, haben nach erfüllter Dienstpflicht ihre Verabschiedung be­hufs Uebeführung zum Landsturm nachzusuchcn, falls sie nicht freiwillig im Beurlaubtenverhätniö verbleiben wolle». Für Er­werbung deS Ansvpuchs auf die Landwehrdienstauszeichnung I. Kl. wird die Dienstzeit in der Landwehr zweiten Aufgebots nicht au- gercchnet.

Die bisherige Einteilung der Landwehrbehörden in Regimen­ter und Bataillone kommt für den Friede» in Fortfall, an Stelle der bisherigen Bezeichnung tritt die kurze BezeichnungBezirks- kommando lD ID" Der Kommandeur führt den TittelKom­mandeur deS Landwehrbataillonbezirks N. N." Die Landwehrbe- zirkseinteilung im Deutschen Reich und speziell im 13. Armeccorps hat sich sonst weiter nicht geändert. Offiziere und Stammmann­schaften der Bezirkskommandos und Offiziere der Landwehr- Infanterie werden statt der bisherigen Regimenlönummer fortan die Nummer ihrer Jnfanteriebrigade tragen.

Noch sei erwähnt, daß die bisherigen Ersatzreservisten I. Kl., w lche jetzt zu de» Mannschaften des Beurlaubtenstandes gehören, in nächster Zeit neue Militärpapiere erhalle» w-rden; auch werden die Militärpapiere der Mannschaften des Benrlauktenstandas nach und nach eingezogen werden, um denselben die neu verfaßte» und für die Betreffenden höchst wichtigenBestimmungen für die Mannschaften des Beurlaubtenstandes" vorzuheften.

Rundschau.

Stuttgart. Nach znv<u'lässigc» Nachrichten aus Florenz dürste die Genesung S. M, des Königs in solch günstiger Weife fortschreiten, daß derselbe binnen der nächsten Tage daS Bett ver­lasse» dürfen.

Aus Stuttgart: Die Beerdigung Moritz Mohl's hat statigefunden. In dem große» Trauerkondukt befanden sich zahl­reiche Abgeordnete, sowie der Minist-> Präsident Mittnacht. Die Trauerrede hielt der Stiftsprediger Burk Er schilderte das Le­ben nnd Wirken des Verstorbenen. Loorbee, kränze legten nieder der Präsident Hohl namens der Kammer, Deputationen der Berg­werke zu Wasseralfingen, von Stadt und Amt Aalen, dem Forst­verein u. a.

Stuttgart. Die Hermann Schönlein'sche Verlagsbuchhand­lung und Buchdruckerei wird am 1. Mai käuflich in den Besitz der Gebrüder Kröner übergehen.

Fellbach, 22. Febr. Im Kreise ihrer Angehörigen, 3 Kin­der und 13 Enkel, feierte der Weiugärtner Gottlob Ost und feine Ehefrau, geh. Seibold, die goldene Hochzeit. Der Ehemann ist 81 Jahre alt, dabei noch rüstig und arbeitsfähig; die Ehefrau zählt 77 Jahre und kann ebenfalls noch allen Geschäften noch- gehen. Möge dem Jubelpaar noch ein ungetrüdter Lebensabend beschicken sein!

Lorch, 22. Febr. Heute wurde ein ganz gefährlicher Stro­mer auf hiesiger Markung verhaftet. Derselbe stahl in Gmünd goldene Ketten, Ringe und andere Schmncksachen im Wert von 2000 ^ Einen Teil der gestohlene» Gegenstände vergrub er im Schießthal bei Gmünd, mit dem anderen Teil begab er sich auf die Flucht. In einer einsam stehenden Wirtschaft in der Nähe von hier wollte er einige gestohlene Wertsachen veräußern, wurde aber von dem ihn verfolgenden Landjäger eingeholt und verhaftet. Dabei wiedersetztc er sich so gewaltig, daß es nur mit Hilfe anderer möglich war, ihn zn fesseln und an die Behörde einznliefern.

Geislingen, 21. Februar. Gestern gelangte laut Ob. Anz. beimt zweiten Verkauf das Bad Ditzenbach in Besitz eines Neu- Ulkmr Herrn um den Preis von 45,000 nachdem beim ersten

Verkauf nur 30,000 geboten worden find. Der neue Be­sitzer gedenkt bas Anwesen wie unter den früheren Besitzern um- zutrciben.

Ulm, 22. Febr Ein Schuster aus Grafertsbofen, dem von einem Laudwiri ein Pferd auf kurze Z it anverlraut war, ver­knuste die Mähre um 31/,( während der Abwesenheit des Be­sitzers und ging mit dem Erlös von dannen. Als er heute abend nach längerem Suchen in einer Wirtschaft in Neu-Ulm festge­nommen wurde, hatte er einen nicht unansehnlichen Teil des Geldes bereits verbraucht. Einem Landwirt ans dem Oberland, der den Pferdemarkt ebenfalls besuchte, wurden in vergangener Nacht aus dem Zimmer des Gasthauses, in dem er übernachtete, 120 -/A in Gold gestohlen. Das Geld wurde bei einem Mitinhaber des Zimmers, einem Handelsmannc ans Buttenhausen, gefunden, der sich nunmehr in Untersuchungshaft befindet. Der Kauf­mann Max W. aus Neu-Ulm, welcher vorgestern früh 2 Revol­verschüsse auf sich abgab, ist gestern nacht '/sll Uhr seinen Ver­letzungen erlegen.

Bei Tübingen wurde in der Nähe des Exerzierplatzes ein ca. 20 Jahre altes Frauenzimmer aus Korb bei Waiblingen tot aus dem Neckar gezogen. Dasselbe hielt sich einige Zeit im Klinikum aus und gab bei der Entlassung den Entschluß, sich sebst zu ermorden, kund.

Freiburg, 23. Febr. Prinz Ludwig von Baden ist heute früh 6 Uhr gestorben. (Prinz Ludwig Wilhelm Karl Friedrich Berthold, der zweite Sohn des Großherzogs, ist am 12. Juni 1865 geboren, stand also im 23. Lebensjahr.)

Der seit dem 24. Deznnb r v. I. vermißte Schauspieler Adolf Klein aus Ungarn, welcher zuletzt auf der Durchreise nach Berlin sich in Frankfurt a. M- aufgehalten hat, ist am 16. d. M. im Main bei Kelsterbach als Leiche geländet worden.

8 Kriegsversichermig. Wie man hört, beabsichtigt die Direktion der Lebensversicherung n Ersparnisbank in Stuttgart nach weiteren Prüfungen der Kriegsversicherungsfrage für ihre KeiegSdicnsipflichtigkN Versicherten das Risiko deS Kriegs ohne jede Gegenleistung zu übenehmen. Diese Absicht ist mit voller Anerkennung zu begrüßen. Humanität ist solche gegenüber der großen Ausdehnung der Wehrpflicht unbedingt zu billigen und finanziell ist sie gerechtfertigt, weil die jährlichen Ersparnisse an Mindersterblichkeit (im Jahre 1886 betrug solche z. B. über 1 Million) vorzugsweise aus den Versicherungen der jüngeren Alters­klassen, die im Kriegsfall in Betracht kommen, entspringen. Es ist daher ein Akt der Gerechtigkeit, daß im Kriegsfall diese Er- sparniß zunächst zur Verlnstdecknng herangezogen, bezw. den Kriegs- dicnstpflicktigen nicht zugemutct wird, für die im Interesse der Allgemeinheit zu übernehmenden Gefahren noch besonders besteuert zu werden Eine Gefahr für die Bank ist in der Ausführung duser Absicht nicht zu erblicken. Nach den Erfahrungen ans dem Kriege 1870/71 urd in Berücksichtigung des derzeitigen Ver- sicherungstandcs der Bank ist im ungünstigen Falle ein Verlust von ca. 1 Million Mark zu befürchten, wollte man aber den Verlust sogar verdoppeln, bezw. auf 2 Millionen setzen, so bliebe nach den derzeitig zu erwartenden Ueberschüssen, welche sich übri­gens infolge der fortlaufenden Ausdehnung der Bank alljährlich wesentlich steigern, immer noch eine bedeutende Summe übrig. Pro 1887 wird voraussichtlich der Uebersuß ca. 3 Millionen erreichen. Außerdem aber besitzt die Bank für solche Zwecke auch noch eine Extra Reserve von derzeit über 1 Million, welche im Hinblick auf mögliche Kriegsgefahr alljährlich weiter erhöht werden soll. Die derzeitig vorhandene Dividenden-Reserve (pro 1887 ca 11 bis 12 Millionen) wird im Kriegsfall voraussichtlich nie­mals berührt werden und die Dividende infolge der statuarisch vorgeschriebcnen 4jährigen DnrchschnittSberechnnng auch nicht er­heblich und jedenfalls nur vorübergehend vermindert werden. Hie,lach ist die Bank in der glücklichen Lage, die beabsichtigte, in jeder Hinsicht gerechte und zugleich patriotische Handlung ohne jede Gefährdung durchführen zu können; ihren kriegsdienstpflicht­igen Familienvätern gegenüber, die daS neue Wehrgesetz bis zu ihrem 45sten Lebensjahr in den Dienst des Vaterlandes stellt, wird die Lebensversicherung durch diese zeitgemäße Maßregel ihre Bestimmung erst recht erfüllen und eS ist nicht zn bezweifeln, daß dieser Schritt zur weiteren Förderung der Lebensversicherungs- Sache wesentlich beitragen wird. An der Zustimmung des Ver- waltnngsrates und der Generalversammlung zu diesem Plane kann voraussichtlich nicht gczweifelt werden.