Bekanntmachung

Gemäß § 2 des Gesetzes vom 29. August 1919 (R.-G.-V1. Seite 1191) uud mit Zustimmung des Zehuerausschusses der Nationalversammlung wird eiue

1919

imVeLragevonSMMardenMarkhiermitlautuntenstehendenVedmgungenzuröffentlichenZerchnungausgelegt.

I. Die Höhe der Anleihe beträgt 5 Milliarden, rückzahlbar innerhalb von 80 Jahren laut Tilgungsplan (3 Milliarden während der ersten 40 Jahre und 2 Milliarden während der letzten 40 Jahre).

II. Die Anleihe wird in 5 Millionen Spar-Prämienstücken, das Stück zu M. 1000, ausgegeben und ist in 5 Reihen, die mit Isit. L, 0, v, D bezeichnet werden, ein­geteilt. Jede Reihe enthält 2500 Gruppen (von 1 bis 2500) und jede Gruppe 400 Nummern (von 1 bis 400).

III. Die Anleihe gelangt unter folgenden Bedingungen zur Zeichnung:

1. Für jedes Spar-Prämienstück von M. 1000 find als Gegenwert M. 500 in 5°/o Deutscher Reichsanleihe mit Zinsscheinen, fällig am 1. April oder 1. Juli 1920, zum Nennwert (stehe Ziffer 2 der untenstehenden Zeichnungsbedingnngen) und M. 500 in bar einzuzahlen.

2. Die Zuteilung erfolgt entsprechend der Höhe der Zeichnung; jedoch werden die kleinen Zeichnungen von 1 bis 5 Stück vorzugsweise berücksichtigt.

3. Gewinnverlosungen finden zweimal jährlich am 2. Januar und 1. Juli statt (die erste Gewinnverlosung ausnahmsweise im März 1920, der nähere Zeitpunkt wird noch bekanntgegeben) ; bei jeder Gewinnverlosung werden 2500 Gewinne im Betrage von Li. 25000000 gezogen.

Gewinnplan: 5 Gewinne zu 1000000 5 500000

5 300000

5 200000

10 150000

20 100 tXN

SO 50000

100 25000

200 10000

300 5000

400 3000

400 ^ 2000

1000 1000 2500 Gewinne

^ 5000000

2500000

1500000

^ 1000000 1500000

2000000 2 500 000

2500000

2060000 1500000

1200000 800000 1000000

25000000

4. Die Tilgungsauslosungen finden jährlich am 1. Juli statt.

Auf jedes zweite getilgte Spar-Prämienstück entfällt ein mit den Jahren wachsender Bonus von Mk. 1000 bis Mk. 4000.

Tilaunasvlan:

Tilgung

Bonus

Insgesamt

jährlich

In den Jahren

Stückzahl

jährlich

Gesanitbetrag

jährlich

Stückzahl

jährlich

im einzelnen

Gesamtbetrag

sährlich

19201929

80 000

80 000 000

25 000

1000

28 000 000

78000000

1930-1939

75 000

78 000 000

37 800

1000

37 800 000

112 800 000

1940 1949

100000

100000 000

80 000

1000

50 000 000

180 000 000

1950- 1959

75 000

76 000 000

37 500

2000

7b 000 000

150 000000

1960 >999

80 000

80000 000

28 000

4000

100 000 000

180 000 000

Ein jedes getilgte Spar-Prämienstück bekommt außerdem einen Zuschlag von

M. 50 für jedes verflossene Jahr.

Die Gesamtzahl der Stücke, auf die ein Gewinn und Bonus entfällt, beträgt somit 2900000, d. h. 58°/o der Zahl der Spar-Prämienstücke.

5. Ein mit einem Gewinn laut Gewinnplan gezogenes Spar-Prämienstück nimmt auch an den späteren Gewinnziehungen bis zu seiner eigenen Tilgungsauslosung teil.

Die Auszahlung der laut Gewinnplan entfallenden Gewinne erfolgt unter Abzug von 10°/».

6. Die Gewinne werden 2 Monate nach der Gewinnverlosung (erstmalig jedoch am 1. April 1920), die Tilgungssummen, einschließlich der Zuschläge und des Bonus, am 29. Dezember j. I. gegen Vorlage des Stückes ausgezahlt.

7. Vom Beginn des 20. Jahres ab steht dem Besitzer des Stückes das Recht zu, die Rückzahlung desselben jeweils zum Ende des Jahres bei Jnnehaltung der Kündigungs­frist von einem Jahr zuin Tilgungswert, d. h. zum Nennwert samt den zustehenden Zu­schlägen von ^ 50 für jedes verflossene Jahr, unter Abzug von 10°/o zu verlangen.

Rückzahlungstabelle

eines Stückes von M. 1000 bei Tilgung und Kündigung.

Wenn die Rück- Zahlung am Ende folgender Jahre erfolgt

bei

Tilgung

bei

Kündigung

Wenn die Rück­zahlung am Ende folgender ' Jahre erfolgt .

bei

Tilgung

bei

Kündigung

Wenn die Rück- Zahlung ant Ende folgender Jahre erfolgt

bei

Tilgung

bei

Kündigung

r

1080

30

2800

2280

60

4000

3600

8

1280

-

38

2780

2478

65

4250

8828

10

1800

40

3000

2700

70

4800

4080

15

1760

45

3280

2928

75

4750

4278

20

2000

1800

80

3800

3150

80

8000

25

22'0

2028

55

3780

3378

8. Sollte vor Ablauf von 10 Jahren eine neue gleichartige Spar-Prämirnanleihe zur Ausgabe gelangen, so haben die Jnhab r der Spar-Prämienstücke dieser Anleihe d ZeichungSvorrecht.

Steuerbegünstigungen der Spar-Prämienanleihe:

a) Befreiung -eines Besitzes bis zu 25 Stück von der Nachlaßsteuer und bezüglich derselben Stücke von der Erbanfallsteuer. Keine Nachlaß- oder Erb­anfallsteuer für die auf den Namen Dritter bei der Neichsbank oder anderen vom Reichsminister der Finanzen noch zu benennenden Stellen auf 5 Jahre und mehr oder auf Todesfall hinterlegten Stücke (bis 10 Stück für jede einzelne dritte Person).

b) Der VermögenSzumachs, der sich aus dem Besitze der Anleihestücke gegen­über dem bei der Erwerbung der Stücke anzunehmenden Vennögcnswerte ergibt, unterliegt nicht der Besitzsteuer (Vermögenszuwachssteuer).

Der Ueberschuß des Veräußerungswertes über den Tilgungswert bleibt frei von der Kapitalertragssteuer.

o) Die dem Besitzer der Stücke auf Grund der vorstehenden Bestimmungen unter III, 3, 4 zustehcnden Leistungen sowie der aus dem Verkauf der Stücke erzielte Gewinn unterliegen im Gewinnjahre weder der Einkommensteuer noch der Kapitalertragssteuer.

ck) Bei jeder Art der Besteuerung werden die Prämienstücke bei einer Stückzahl bis zu 50 Stück höchstens zum Nennwert, vom 20. Jahre ab zum Kündigungswerte bewertet.

Zeichnungsbedingungen:

1. Ännohniestellen. Zeichnungsstellen sind die Relchsbank und die im offiziellen Zeichnungs- rospekt aufgeführten Geldinstitute. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung eder Bank, jedes Bankiers, jeder Sparkasse und Kreditgenossenschaft erfolgen.

Zeichnungen werden

Mit WM. dkl 1t>., dk MM. dM 26. NMMbtt M

MM; I Ur

entgegengenommen. Früherer Zsichnungsschluß bleibt Vorbehalten.

2. Zöichnungsplfbis. Der Preis für jedes Spar-Prämienstück beträgt 1000. Hiervon sind

^ 500 in S°/o Deutscher Reichsanleihe zum Nennwert berechnet und ^ 800 in bar zu begleichen.

Die mit JanuarJuli - Zinsen ausgestatteten Reichsanleihestücke sind mit Zinsscheinen, fällig am 1. Juli 1820, dis mit AprilOktober-Zinsen ausgestatteten Stücks mit Zinsscheinen, fällig am 1. April 1920, einzuretchen. Den Einlieferern von 8°/» Reichsanleihe mit AprilOktober- Zinsschemen werden auf ihre alten Anleihe« Stückzinfen für 90 Tage 1,25°/» vergütet.

3. SichLphbilsböstöllUNg. Bei der Zeichnung hat jeder Zeichner eine Sicherheit von 10°/, des

gezeichneten Betrages mit 100 für jedes Prämiensiück in bar zu hinterlegen.

»

Berlin, im November 1919.

Mum duch jede;

Zuteilung. Die Zuteilung findet tunlichst bald nach dein ZeichnungSschluß statt. Die Art der Verteilung bestimmt das Reichsfinanzministerium.

Bezahlung. Die Zeichner sind verpflichtet, die zugsteilten Beträge bis zum 29. Dezember d. I. zu begleichen. Die Begleichung hat bei derjenigen Stelle zu erfolgen, bei der die Zeichnung ange- meldei worden ist.

Sollen 6°/, Schuldbuchforderungen zur Begleichung verwendet werden, so ist sogleich nach Erhalt der Zuteilung ein Antrag auf Ausreichung von Schuldverschreibungen an die Reichsschulden- Verwaltung, Berlin 81V 68, Oranienstraße 92/94, zu richten. Der Antrag muß einen aus die Be gleichung derSpar-PrämienstückehinweisendenVermerk enthalten und spätestens am20.Dezemberd.J bei der Neichsschuldenverwaltung eingehen. Vordrucke zu solchen Anträgen mit Formvorschriften sind bei allen Zeichnung?- und Vermittlungsstellen zu haben. Darau'hin werden Schuldverschreibungen, dis nur zur Begleichung von Spar Prämienstücken geeignet sind, ohne Zinsbogen ausgereicht. Die Aus­reichung erfolgt gebührenfrei und portofrei als Reichsdienstsache. DiesssSchuldverschreibungen sind späte­stens bis zum 20. März 1920 den iu Absatz 1 genanntenZeichnungs- oder Vermittlungsstellen einzurcichen.

6. ÄUSZabö ÜOI Slütkb. Die Ausgabe der Prämienstücke erfolgt im Februar 1920; Schuld-

buchgläubiger erhalten erforderlichenfalls bis zur ersten Gewinnverlosung im März n. I. durch ihr, Vermittlungsstellen Nummernansgabe. Zwischenscheine sind nicht vorgesehen.

7. Ilmlaa^ bstk KlibZSOIilOlhbll. Die Reichsbank wird, soweit möglich, unentgeltlich«

Stücke von höherem Nennwert als M. 800 in kleine Stücke tausche«'

Neichsfinanzministerimn

Anleih e»Abteilung.

'.'. 7 .... M MW und KreditgeMeiWA

4.

5.