Bekanntmachung
Gemäß § 2 des Gesetzes vom 29. August 1919 (R.-G.-V1. Seite 1191) uud mit Zustimmung des Zehuerausschusses der Nationalversammlung wird eiue
1919
imVeLragevonSMMardenMarkhiermitlautuntenstehendenVedmgungenzuröffentlichenZerchnungausgelegt.
I. Die Höhe der Anleihe beträgt 5 Milliarden, rückzahlbar innerhalb von 80 Jahren laut Tilgungsplan (3 Milliarden während der ersten 40 Jahre und 2 Milliarden während der letzten 40 Jahre).
II. Die Anleihe wird in 5 Millionen Spar-Prämienstücken, das Stück zu M. 1000, ausgegeben und ist in 5 Reihen, die mit Isit. L, 0, v, D bezeichnet werden, eingeteilt. Jede Reihe enthält 2500 Gruppen (von 1 bis 2500) und jede Gruppe 400 Nummern (von 1 bis 400).
III. Die Anleihe gelangt unter folgenden Bedingungen zur Zeichnung:
1. Für jedes Spar-Prämienstück von M. 1000 find als Gegenwert M. 500 in 5°/o Deutscher Reichsanleihe mit Zinsscheinen, fällig am 1. April oder 1. Juli 1920, zum Nennwert (stehe Ziffer 2 der untenstehenden Zeichnungsbedingnngen) und M. 500 in bar einzuzahlen.
2. Die Zuteilung erfolgt entsprechend der Höhe der Zeichnung; jedoch werden die kleinen Zeichnungen von 1 bis 5 Stück vorzugsweise berücksichtigt.
3. Gewinnverlosungen finden zweimal jährlich am 2. Januar und 1. Juli statt (die erste Gewinnverlosung ausnahmsweise im März 1920, der nähere Zeitpunkt wird noch bekanntgegeben) ; bei jeder Gewinnverlosung werden 2500 Gewinne im Betrage von Li. 25000000 gezogen.
Gewinnplan: 5 Gewinne zu 1000000 5 „ „ „ 500000
5 „ „ „ 300000
5 „ „ „ 200000
10 „ „ „ 150000
20 „ „ „ 100 tXN
SO „ „ „ 50000
100 „ „ „ 25000
200 „ „ „ 10000
300 „ „ „ 5000
400 „ „ „ 3000
400 „ „ ^ 2000
1000 „ 1000 2500 Gewinne
^ 5000000
„ 2500000
„ 1500000
^ 1000000 „ 1500000
„ 2000000 „ 2 500 000
„ 2500000
„ 2060000 „ 1500000
„ 1200000 „ 800000 „ 1000000
25000000
4. Die Tilgungsauslosungen finden jährlich am 1. Juli statt.
Auf jedes zweite getilgte Spar-Prämienstück entfällt ein mit den Jahren wachsender Bonus von Mk. 1000 bis Mk. 4000.
Tilaunasvlan:
Tilgung
Bonus
Insgesamt
jährlich
In den Jahren
Stückzahl
jährlich
Gesanitbetrag
jährlich
Stückzahl
jährlich
im einzelnen
Gesamtbetrag
sährlich
1920—1929
80 000
80 000 000
25 000
1000
28 000 000
78000000
1930-1939
75 000
78 000 000
37 800
1000
37 800 000
112 800 000
1940 1949
100000
100000 000
80 000
1000
50 000 000
180 000 000
1950- 1959
75 000
76 000 000
37 500
2000
7b 000 000
150 000000
1960 >999
80 000
80000 000
28 000
4000
100 000 000
180 000 000
Ein jedes getilgte Spar-Prämienstück bekommt außerdem einen Zuschlag von
M. 50 für jedes verflossene Jahr.
Die Gesamtzahl der Stücke, auf die ein Gewinn und Bonus entfällt, beträgt somit 2900000, d. h. 58°/o der Zahl der Spar-Prämienstücke.
5. Ein mit einem Gewinn laut Gewinnplan gezogenes Spar-Prämienstück nimmt auch an den späteren Gewinnziehungen bis zu seiner eigenen Tilgungsauslosung teil.
Die Auszahlung der laut Gewinnplan entfallenden Gewinne erfolgt unter Abzug von 10°/».
6. Die Gewinne werden 2 Monate nach der Gewinnverlosung (erstmalig jedoch am 1. April 1920), die Tilgungssummen, einschließlich der Zuschläge und des Bonus, am 29. Dezember j. I. gegen Vorlage des Stückes ausgezahlt.
7. Vom Beginn des 20. Jahres ab steht dem Besitzer des Stückes das Recht zu, die Rückzahlung desselben jeweils zum Ende des Jahres bei Jnnehaltung der Kündigungsfrist von einem Jahr zuin Tilgungswert, d. h. zum Nennwert samt den zustehenden Zuschlägen von ^ 50 für jedes verflossene Jahr, unter Abzug von 10°/o zu verlangen.
Rückzahlungstabelle
eines Stückes von M. 1000 bei Tilgung und Kündigung.
Wenn die Rück- Zahlung am Ende folgender Jahre erfolgt
bei
Tilgung
bei
Kündigung
Wenn die Rückzahlung am Ende folgender ' Jahre erfolgt .
bei
Tilgung
bei
Kündigung
Wenn die Rück- Zahlung ant Ende folgender Jahre erfolgt
bei
Tilgung
bei
Kündigung
r
1080
—
30
2800
2280
60
4000
3600
8
1280
—-
38
2780
2478
65
4250
8828
10
1800
—
40
3000
2700
70
4800
4080
15
1760
—
45
3280
2928
75
4750
4278
20
2000
1800
80
3800
3150
80
8000
25
22'0
2028
55
3780
3378
8. Sollte vor Ablauf von 10 Jahren eine neue gleichartige Spar-Prämirnanleihe zur Ausgabe gelangen, so haben die Jnhab r der Spar-Prämienstücke dieser Anleihe d ZeichungSvorrecht.
Steuerbegünstigungen der Spar-Prämienanleihe:
a) Befreiung -eines Besitzes bis zu 25 Stück von der Nachlaßsteuer und bezüglich derselben Stücke von der Erbanfallsteuer. Keine Nachlaß- oder Erbanfallsteuer für die auf den Namen Dritter bei der Neichsbank oder anderen vom Reichsminister der Finanzen noch zu benennenden Stellen auf 5 Jahre und mehr oder auf Todesfall hinterlegten Stücke (bis 10 Stück für jede einzelne dritte Person).
b) Der VermögenSzumachs, der sich aus dem Besitze der Anleihestücke gegenüber dem bei der Erwerbung der Stücke anzunehmenden Vennögcnswerte ergibt, unterliegt nicht der Besitzsteuer (Vermögenszuwachssteuer).
Der Ueberschuß des Veräußerungswertes über den Tilgungswert bleibt frei von der Kapitalertragssteuer.
o) Die dem Besitzer der Stücke auf Grund der vorstehenden Bestimmungen unter III, 3, 4 zustehcnden Leistungen sowie der aus dem Verkauf der Stücke erzielte Gewinn unterliegen im Gewinnjahre weder der Einkommensteuer noch der Kapitalertragssteuer.
ck) Bei jeder Art der Besteuerung werden die Prämienstücke bei einer Stückzahl bis zu 50 Stück höchstens zum Nennwert, vom 20. Jahre ab zum Kündigungswerte bewertet.
Zeichnungsbedingungen:
1. Ännohniestellen. Zeichnungsstellen sind die Relchsbank und die im offiziellen Zeichnungs- rospekt aufgeführten Geldinstitute. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung eder Bank, jedes Bankiers, jeder Sparkasse und Kreditgenossenschaft erfolgen.
Zeichnungen werden
Mit WM. dkl 1t>., dk MM. dM 26. NMMbtt M
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entgegengenommen. Früherer Zsichnungsschluß bleibt Vorbehalten.
2. Zöichnungsplfbis. Der Preis für jedes Spar-Prämienstück beträgt 1000. Hiervon sind
^ 500 in S°/o Deutscher Reichsanleihe zum Nennwert berechnet und ^ 800 in bar zu begleichen.
Die mit Januar—Juli - Zinsen ausgestatteten Reichsanleihestücke sind mit Zinsscheinen, fällig am 1. Juli 1820, dis mit April—Oktober-Zinsen ausgestatteten Stücks mit Zinsscheinen, fällig am 1. April 1920, einzuretchen. Den Einlieferern von 8°/» Reichsanleihe mit April—Oktober- Zinsschemen werden auf ihre alten Anleihe« Stückzinfen für 90 Tage — 1,25°/» vergütet.
3. SichLphbilsböstöllUNg. Bei der Zeichnung hat jeder Zeichner eine Sicherheit von 10°/, des
gezeichneten Betrages mit 100 für jedes Prämiensiück in bar zu hinterlegen.
»
Berlin, im November 1919.
Mum duch jede;
Zuteilung. Die Zuteilung findet tunlichst bald nach dein ZeichnungSschluß statt. Die Art der Verteilung bestimmt das Reichsfinanzministerium.
Bezahlung. Die Zeichner sind verpflichtet, die zugsteilten Beträge bis zum 29. Dezember d. I. zu begleichen. Die Begleichung hat bei derjenigen Stelle zu erfolgen, bei der die Zeichnung ange- meldei worden ist.
Sollen 6°/, Schuldbuchforderungen zur Begleichung verwendet werden, so ist sogleich nach Erhalt der Zuteilung ein Antrag auf Ausreichung von Schuldverschreibungen an die Reichsschulden- Verwaltung, Berlin 81V 68, Oranienstraße 92/94, zu richten. Der Antrag muß einen aus die Be gleichung derSpar-PrämienstückehinweisendenVermerk enthalten und spätestens am20.Dezemberd.J bei der Neichsschuldenverwaltung eingehen. Vordrucke zu solchen Anträgen mit Formvorschriften sind bei allen Zeichnung?- und Vermittlungsstellen zu haben. Darau'hin werden Schuldverschreibungen, dis nur zur Begleichung von Spar Prämienstücken geeignet sind, ohne Zinsbogen ausgereicht. Die Ausreichung erfolgt gebührenfrei und portofrei als Reichsdienstsache. DiesssSchuldverschreibungen sind spätestens bis zum 20. März 1920 den iu Absatz 1 genanntenZeichnungs- oder Vermittlungsstellen einzurcichen.
6. ÄUSZabö ÜOI Slütkb. Die Ausgabe der Prämienstücke erfolgt im Februar 1920; Schuld-
buchgläubiger erhalten erforderlichenfalls bis zur ersten Gewinnverlosung im März n. I. durch ihr, Vermittlungsstellen Nummernansgabe. Zwischenscheine sind nicht vorgesehen.
7. Ilmlaa^ bstk KlibZSOIilOlhbll. Die Reichsbank wird, soweit möglich, unentgeltlich«
Stücke von höherem Nennwert als M. 800 in kleine Stücke tausche«'
Neichsfinanzministerimn
Anleih e»Abteilung.
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4.
5.