Aus dem Ve-irk.
Witdbad» 6. Oktober. Seit dem 1. Oktober verkehren die Personen-Züge W ild bad — P forzheim laut Fahrplan wie folgt:
Abfahrt der Züge: Ankunft der Züge:
Wildbad ab: 9.31 VV Wildbad an: 8.57 9 56 (L.u.F.) 1-02
9.28 3.27 (L.u.F.)
1.32 5.58
4.32 (L. u. F.) 7.17 lS. u. F.)
7.07 >V 9.07 VV
7.45 (L.u.F.) 9.42 (L.u.F.)
Mmlise akz Viehfutter. In d'er ersten Hälfte des Monats August war die Stadt Groß-Berlin so reichlich mit Gemüse versehen- daß 23 Eisenbahnwagen Kohlrabi nach dem städtischen. Hofgut Seegefeld zur Bcrsiitterung abgeschoben wurden, weil das Gemüse selbst zu dem ausgelwtene» Preis von 30 — sünszig — Pfennig für den Zentner nicht abgenommen wurde. Ferner wurden, ivie der Berliner Magistrat bekannt gibt, in der ersten Hälfte des September 170 Eisenbahnwagen Frühkartoffel!: nach Seegefeld abgegeben, da die Kartoffeln durch den Transport größtenteils verdorben waren. — Das Verderben der Frühkartoffeln ist eine leidige Erscheinung in diesem Jahr, und sie rührt hauptsächlich daher, daß die Kartoffeln wegen der Diebstahlssucht in geschlossenen Wägen befördert werden, sodaß sie ersticken und in Gärung kommen. Der Genuß solcher Frühkaitosfeln erzeugt dann die bekannte» Verdauungsstörungen usw., die Heuer vielfach beobachtet wurden.
Betriebsverlust. Das große Hüttenwerk Per. Königs- und Laurahütte in Oberschlesien hat für 1918-19 einen Betriebsverlust von 6 V 2 Mill. Mark, der sich mit den gesetzlichen Abschreibungen auf über MH Mill. erhöht.
Eincinviertel Million Schmiergelder. Der Verein gegen das Bestechungsunwesen schreibt, daß er gegen den Prokuristen Hans Plate der Reichsstelle für Gemüse und Obst, der die gesnm. len Trans! oriversicherunnen der Reichsstelle an die ..Allianz"
vergeben und an „Provisionen" 1V7 Millionen Mark erhalten haben soll, sowie gegen den Direktor der Versicherungsgesellschaft Strafantrag wegen Bestechung stellen wird.
Was heißt Sabotaae? Alan findet dieses Wort fast in jeder Zeitungsnummer. Das Wort kommt aus dem Französifchen und bedeutet im übertragenen und meist angewandten Sinne: das Zerstören oder Beschädigen von Arbeitsmaterial usw. durch Streikende. Wörtlich heißt Le sabot der Holzschuh. Mit „faire du sabot" bezeichnet der Franzose die Tätigkeit des Fußkämp- fers, der in Frankreich ebenso häufig und beliebt ist wie der Borer in England. Ein geübter Fußkämpfer weiß auch einen weit stärkeren Gegner dadurch zu Fall zu bringen, daß er ihm durcb eine» unvorhergesehenen Fußtritt von Hinte» gerade dasjenige Bein einknickt, auf welchem des Gegners Körperlast im betreffenden Augenblick ruht. Diesen Kunstgriff anwenden heißt „mbote-". Darum bezeichnet „le sabotage" bildlich zutreffend da > Vorgehen der 'Arbeiter, welche gerade denjenigen Menscheute i unbrauchbar machen oder denjenigen Rohstoff absperren der zum Betrieb einer Anlage oder Fabrik unumgänglich urig ist. wie die Beinstühe zum Stehen. In diesem bild- ücheu Sinne läßt sich „sabotage" nicht durch ein deutsches Wort ersteöpsend wiederoeben, so daß der Gebrauch dieses Fremd- worrcs bei uns erklärlich ist.
ZLekanntmachung
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M AitMnWklW.
Di? Gebäudeeigentümer werden hiemit nusgefordert, alle seit der letzten Schätzung vorgekonwienen Veränderungen an ihren Gebäuden samt Zubehörden »Hufs Neueinschätzung zu> Brandversicherung ^
spätestens bis 10. Oktober 1919,
beim Stadtschultheißenamt zur Anmeldung zu bringen.
. Wildbad, den 4. Okt. 1919.
Stadtschultheißenamt: Stellv." Grrhker.
Oberamt Neuenbürg.
MWlW W L. Mckr ISIS
Mit Bezug auf den vorläufigen Hinweis im „Enztäler" Nr. 226 wird weiterhin Folgendes bekanntgegebest:
Gemäß Verordnung des Neichsministeriums vom 16. Juli 1919 (Reichsgesetzbl. S. 652) und der hiezu erlassenen Verfügung des Ministeriums des Innern vom 5. August 1914 (s. Staatsanz. M. 176 vom S. August 19l9) findet am 8. Oktober 1919 eine Volkszählung in der Weise statt, daß die foitsanwesende Bevölkerung, das ist die Gesamtzahl der innerhalb der Grenzen der einzelnen Gemeinden Württembergs in der Nacht vom 7. auf 8. Oktober 1919 ständig oder vorübergehend anwesenden Personen, genan festzustellen ist. Dabei gilt als entscheidender Zeitpunkt die Mitternacht, sodaß von den in dieser Nacht Geborene» und Gestorbenen die vor Mitternacht Geborenen und nach Mitternacht Gestorbenen mitzuzählen sind.
Die Zählung erfolgt durch namentliche Aufzeichnung de> in Abs. 1 bezeichnten Peisonen bei deijenigen Haushaltung, in der sie übernachtet haben. Unter „Haushaltung" sind du zu einer wohn- und hauswirtschastlichen Gemeinschaft vereinigten Personen zu verstehen. Einer Haushaltung gleich geachtet werden einzeln lebende Personen, die eine besondere Wohnung inne haben und eine eigene Hauswirtschaft führen.
Ebenso wie die Teilhaber einer regelmäßigen Haushaltung sind anzusehen und zu verzeichnen die in einer Kaserne, in einem Gefangenenlager, Internierungslager oder in Massenquartieren Untergebrachten, die in einem Arresthaus oder in einem Lazarett befindlichen Militärpersonen, die Gäste eines Gasthauses, die Mitglieder eines Pensionats, d e in einer Anstalt (Kranken-, Straf- usw. Anstalt) Untergebrachte», die Bemannung und die Fahrgäste eines Schisses usw.
Personen, die in der Zählungsnacht in keiner Wohnung übernachtet haben, werden bei derjenigen Haushaltung verzeichnet, in der sie am 8. Okt. zuerst (zu Fuß, zu Wagen, mit der Eisenbahn, zu Schiff usw. ankommen.
Die Grundlage der Zählung bildet die Haushaltungsliste.
In der Haushaltungsliste sind die durch den Vordruck verlangten Einträge schriftlich genau und deutlich von dem Haushaltungsvorstands durch den Zähler bewirkt werden. Die zu richtiger Ausfüllung erforderlichen Erläuterungen sind ans der Haushaltungsliste beigedruät.
Die Hautzhaltungslisten werden von den Zählern in der Zeit vom 6. bis 7. Okt. von Haus zu Haus an die Haus Haltungsvorstände verteilt und, nachdem sie ausgefüllt sind, in der Zeit vom 8. Okt., mittags 12 Uhr, bis 9. Okt., abends wieder eingesammelt.
Im übrigen werden die Genrrindrbehiirdi'tt auf die Bestimmungen über die Wahrung des Amtsgeheimnisses, die Bildung der Zählungskommission, die Einteilung der Gemeinde in Zählbezirke, die Aufstellung von Zählern, die Unterweisung derselben durch die Zählungskommission, die vorläufige und endgültige Feststellung des Ergebnisses und dessen Mitteilung an das Statistische Landesamt und an das Oberamt auf 14 und 22. Oktober' ds. Js. — vergl. W 3, 5—9 a. n. O, Glaatsanzeiger Nr. 176 — noch besonders hingewicsen.
Die für die Zählung erforderlichen Zählpapiere sind von dem Statistischen Landesamt durch das Oberamt an die Ge meinden versandt worden.
Den 30. Sept. 1919. Reg.-Ass. Nilling
Veröffentlicht! Die für die Durchführung der Zählung gewonnenen Zähler sind ehrenamtlich tätig; den Zählern ihr. Aufgabe zu erleichtern, ist Pflicht eines jeden. Haushaltungen, die bis zum 8. Oktober keine Haushaltungsliste erhalten haben, werden ersucht, sich auf dem Rathaus (Meldeamt) zu melden. Dorthin sind auch diejenigen Haushaltungslisten zurückzu schicken, die bis zum 10. Oktober nicht abgeholt worden sind.
Wildbad, den 3. Oktober 1919.
Stadtschultheißenamt:
St llv. Gruhler.
^urücknakme.
Das im Enztalboten Nr. 214 im Eingesandt über die Preisforderung der Mostereibesitzer gebrauchte Wort „Beutelschneiderei" wird vom Einsender mit dem Ausdruck des Bedauerns zurückgenommen. Derselbe zahlt in die Kasse der Kleinkinderschule eine Buße von 19 Mt.
Die Redaktion.
Wildbad.
Btt-, Htt- il. HHfMttW-Bokttf
Am Dienstag, den 7. Okober 1919,
vormittags 9 Uhr kouimen auf dem Rathaus aus Stadtwald III Sommerberg Abt. 10 Waldhütte
11 Stück bestellte Hagstaugen Il./lll. KI.
21 „ „ Hopfenstangen 1,11. Kl.
23 „ „ Baustangen t a u. 0
gegen Barzahlung zum Verkauf.
Städtpsiege.
Wildbad, 7. Oktober 1919.
Wildbad.
Aergeöung von Mauarlstiten.
Zum Umbau der Firma Pfannkuch und Cie.
Koket Sonne Witöbaö
sind die Maurer-, Zimmer-, Gipser«, Flaschner-, Schlosser», Schreiner* und Glaser-Arbeiten zu ver- geben und liegen die Pläne lind Bedingungen am 7. und 8.. Oktober beiin örtl. Bauleiter Bauwerkmstt. Sigelen Hotel Sonne zur Einsichtnahme auf, woselbst Angebote bis spätestens Donnerstag, den 9. Okt. einzureicheu sind.
Uirn.il Lrisl,
I. V. Sigelen.
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Die öffentlichen Bekanntmachungen Lun ung unck tlnLsigs k«»s«si s gssvksltsn
Hvvi-ssguits haben bisher schon große Erfolge gezeitigt Trotzdem befinden sich noch bedeutende Mengen von Heeresgut in unrechtmäßigem Besitz. Es ergeht aufs neue die Ausiorgerung an die gesamle Bevölkerung zur Wiederer fassung des entwendeten Heeresguts beizutragen.
l-lsefSSAul ist Vo!ksAut! klsjLl slis mit ssinsk' Wiscisnspfsssun^. Oss'l.snäSsvsrwsrtunASZmt rakit iüi wiscisk'bsiZfsbs'Zojitss t-issrssZfut Koks LsloknunAsn!
Bei Werten bis zu 1000 Mk. 10«/», bis 10 000 Mk. 5—7°/», bis zu 100000 Mk. 3—5«/° usw. des durch Abschätzung festgestellten Wertes der erfaßten Güter. Die Belohnung wird unter Ausschluß des Rechtswegs denjenigen Personen gewährt, deren Tätigkeit die Ermittlung von Heeresgütern jeder Art ermöglicht hat. Unter mehreren beteiligten Personen wird die Belohnung nach Maßgabe de» Einzeltätigkeit verteilt. Auch die staatlichen oder gemeindlichen Sicherheitsorgane sind zur Annahme der Belohnungen unter besonderen Voraussetzungen befugt. Namen der Anzeigeerstatter werden auf Wunsch geheim gehalten.
Anzeigen und Keiohnnngsanleage nimmt ent Segen
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